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Schuld von 22000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für 3 Chausse eben des J. Jerichowschen Kreises, Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbgre Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von 22.000 Thalern Preußisch Courant, welche an den Kreis baar 3 3 und mit vier und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen ist 51 3 Rückzahlung der ganzen Schuld von 22,000 halern geschieht vom 1. April 1872 ab allmählich innerhalb eines Zeitraums von 36 Jahren aus einem zu n ,, a, Tilgungsfonds nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes. „Gin e orm üg der Einlösung der Schuldverschreibungen wird
das L sti . ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1872 durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung 9 ah e r
ab in dem Monate Dezember jedes Jahres, die lung der ausgelbosten Beträge am nächsten J. April Uu, . f. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds
durch größere Ausloosungen zu verstärken so wie sämmtliche noch . J, zu fünbigen. Die aus getoosten / so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden, unter Beʒeich⸗ nung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, so wie des Ter— mins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei, zwei und, einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regie rung zu Magdeburg und im Staats Anzeiger. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und am l. Ottober von heute an 6 ö. vier und . halben Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 7 . 3 der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, heziehungsweise dieser c f erscheribhng bei der Kreis ⸗ChausseebauKasse in Loburg! und 93 auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgen—⸗
eit. , ö 9. 5 der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. .
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden so wie die inner⸗ halb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisatien perlorener oder vernichteter Schuldverschrelbungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts- ordnung Theil J. Titel 51, §. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreis-
richte zu Burg. 7 , . können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von. Zinscoupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreis⸗ verwaltung anmeldet, und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibüung oder sonst in glaubhafter Weife darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange⸗ meldeten und bis , nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen
ittung ausgezahlt werden. .
29 Y * Ee b er hr reibung sind 10 halbjährige Zinscoupons bis zum Schlusse des Jahres 187. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons -Serie erfolgt bei der Kreis⸗Chausseebaukasse zu Loburg, gegen Ablieferung des der älteren . beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung recht— zeitig geschehen ist. . . .
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen. .
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Loburg, den ten 186. ;
Die ständische Kommission far eg Chausseebau im I. Jerichowschen reise.
Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Magdeburg. Zins coupon — zu der Kreisobligation des J. Jerichowschen Kreises, dritte Serie, Littr. ... M.... über Einhundert Thaler zu 44 Pro-
ent Zinsen nt in über Zwei Thaler 75 Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe am ten und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreisobligation für das Halbjahr vom bis . mit (in Buchstaben) Zwei Thalern Sieben Silbergroschen Sechs Pfen⸗ nigen bei der Kreis ⸗Chausseebaukasse zu Loburg.
Loburg, den ten 18. .
Die ständische Kommission für * Chausseebau im J. Jerichowschen reise.
Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalender jahres an gerechnet, erhoben wird.
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8 2 .
Provinz Sachsen Regierungsbezirk Magdeburg. Talon
zur Kreisobligation des J. Jerichowschen Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des 1. Jerich owschen Kreises, Serie III. Littr. ..... M ..... über Einhundert Thaler à vier und einem halben Prozent
Zinsen, die te Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18.. bis 18. bei der Kreis⸗Chausseebaukasse zu Loburg. Loburg, den . ten. . 3 . . Die ständische Kommission fur een Chausseebau im J. Jerichowschen Kreise.
3 2 ,
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma Stolper Stallbau-⸗Aktiengesellschaft« mit dem Sitze zu Stolp errichteten Aktiengesellschaft. ( Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 5. Juli 1869 die Errichtung einer Aktiengesellschaft unter der Firma »Stolper Stallbau-Aktiengesellschaft, mit dem Sitze zu Stolp, so wie deren Statut vom 12. Juni 1869 zu geneh— migen geruht. Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu CEöslin bekannt gemacht werden. Berlin, den 10. Juli 1869. ; . — Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Im Auftrage: Moser.
Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firnia »Hannoversche Bergwerks⸗Aktien⸗Gesell—⸗ schaft« mit dem Sitze zu Bochum errichteten Aktien-Gesellschaft. Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 26. Juni 1869 die Errichtung einer Aktien-Gesellschaft unter der Firma »Hannoversche Bergwerks⸗Aktien⸗Gesellschaft⸗ mit dem Sitze zu Bochum, sowie deren Statut vom 6. Juni 1869 zu genehmigen geruht. Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg bekannt gemacht werden. Berlin, den 10. Juli 1869. ⸗ Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Im Auftrage: Moser.
Abgexreist: Se. Exeellenz der Wirkliche Geheime Rath und Direktor im Ministerium des Königlichen Hauses, von Obstfelder, nach Kissingen.
Berlin, 14. Juli. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruhl, den nachbenannten Offizieren die Erlaub⸗ niß zur Anlegung der von des Fürsten von Schwarzburg— Sondershausen Durchlaucht ihnen verliehenen Insignien des Fürstlich Schwarzburgischen Ehrenkreuzes zu ertheilen, und zwar: der ersten Klasse: dem General⸗Major von Keßler, Com— mandeur der 15. Infanterie⸗Brigade; der zweiten Klasse: dem Oberst Lieutenant von En de, vom 3. Thüringischen In— fanterie⸗Regiment Nr. 71, dem Major von Beust, von dem⸗ selben Regiment, und dem Oberst-Lieutenant z. D. von Lan gen, Bezirks: Commandeur des 2. Bataillons (Sangerhausen) 3. Thüringischen Landwehr -Regiments Nr. 71, so wie der dritten Klasse: den Hauptleuten von Giese, Heß, Gail— . ,,, ann vom 3. Thüringischen Infanterie⸗Regi⸗ ment Nr. 71.
Nichtamtliches.
Preußen. Ems, 13. Juli. Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen ist heute Morgens, Se. Königliche Hoheit der Fürst zu a,, maringen heute Nachmittags zum Besuch Sr. Majeestäͤt des Königs hier eingetroffen.
Cöln, 14. Juli. Die Post aus London vom 13. d. M. früh ist ausgeblieben.
Sachsen. Dresden, 13. Juli. (Dr. J.) Heute Mittag um 12 Uhr fand im Palais Sr. Königlichen Hoheit des Prin— zen Georg in Anwesenheit Ihrer Majestäten des Königs und der Königin, Ihrer Majestät der Königin Marie, sowie Ihrer Königlichen Hoheiten des Kronprinzen, der Kronprinzessin und der Prinzessin Amalie die Taufe des neugebornen Prin— zen statt, welcher die Namen Johann Georg, Pius, Karl, Leopold, Maria, Januarius, Anacletus erhielt. Taufzeugen waren: Se. Heiligkeit der Papst, Ihre Majestät die Kaiserin— Wittwe Karoline von Oesterreich und Ihre Majestäten der König und die Königin der Belgier. Se. Heiligkeit der Papst wurde durch den apostolischen Nuntius zu München, Monsig— nore Meglia, Erzbischof von Damaskus, welcher gestern bereits hier eingetroffen war, vertreten und von diesem wurde auch, dem unter solchen Umständen üblichen Gebrauche gemäß, die heilige Taufhandlung unter Assistenz des hiesigen apostolischen Vikars, Bischofs Forwerk, und mehrern Geisilichen vollzogen. Außer der Königlichen Familie waren bei der Taufhandlung
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auch die aktiven Staats-Minister, die Zutrittsdamen Ihrer Maßjestät der Königin und die Königlichen und Prinzüchen Suiten zugegen.
Ihre Majestäten der König und die Königin haben sich nach beendigter Taufhandlung heute Mittag nach Pillnitz zurückbegeben.
Nach, dem heute ausliegenden Bülletin ist das Befinden Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Georg, so wie des neugeborenen Prinzen fortwährend ein höchst günstiges. Weitere Bülletins sollen nicht ausgelegt werden.
Nächsten Sonntag wird aus Anlaß der glücklichen Ent— bindung Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Georg in allen Kirchen des Landes feierliches Tedeum abgehalten.
— Der Zusammentritt des bevorstehenden ordentlichen Landtags ist vorläufiger Bestimmung zufolge auf den 277sten September d. J. festgestellt worden.
Württemberg. Schloß Friedrichshafen, 11. Juli. Der König von Württemberg hat sich heute nach St. Moritz im Engadin begeben.
Hesterreich⸗ Ungarn. Wien, 12. Juli. (W. Z.) Seine Majestät der Kaiser ist gestern, den 11. d. M., Morgens von Garatshausen hier angekonimen und hat Nachmittags den Landaufenthalt zu Laxenburg genommen.
— Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Luitpold und die Prinzessin Therese von Bayern sind am 10. d. M. in Salzburg angekommen.
— Die K. K. Staats- Centralkasse für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder und das K. K. Ministerial— Zahlamt beginnen ihre Amtswirksamkeit mit 15. Juli d. J.
— 13. Juli. (W. T. B.) Das heute erschienene Rothbuch enthält nebst einem einleitenden Exposé 48 Aktenstücke, welche zum größeren Theil auf die beigelegte türkischgriechische Diffe⸗ renz, das Verhältniß OesterreichUngarns zu den Donaufürsten⸗ thümern und Italien, die Frage wegen Errichtung eines süd— deutschen Bundes, die franco'belgische Differenz, die Beziehungen zu Rom und endlich auf das bevorstehende ökumenische Konzil Bezug haben. Die auf die türkisch⸗griechische Differenz bezüg⸗— lichen Dokumente konstatiren die erfolgreiche Mitwirkung Oester⸗ reichs an der Verhütung des drohenden Ausbruchs eines Kon⸗ fliktes. Das Exposé hebt ferner den Austausch der öster⸗ reichischsitalienischen Sympathiezeichen hervor, und meint, daß die öffentliche Meinung, im Gefühle des gemeinsamen Friedens- bedürfnisses, die zwischen Oesterreich und Italien vollzogene Annäherung, begünstigt habe. Weiter sagt das Exposé: In den deutschen Angelegenheiten sind die bekannten Gesichtspunkte der Kaiserlichen Regierung unverändert geblieben. Das Inter⸗ esse derselben an den offenen deutschen Fragen war in dem
unsche nach Erhaltung des Friedens bei sonstiger vollständi⸗ ger Enthaltung begründet. Die Haltung Oesterreichs in der französisch⸗belgischen Differenz wird durch eine Note des Grafen Beust an den österreichischen Gesandten in Dresden erklärt. In Rom war die Kaiserliche Regierung berufen, für die Wah⸗ rung der Verfassung und Unabhängigkeit der staatlichen Ge⸗ setzzebung der Monarchie einzustehen. Zu speziellen Verhand⸗ lungen mit der Kurie war keine Veranlassung geboten. In der Konzilfrage bot die Anfrage des bayerschen Minister-Prä⸗ sidenten Veranlassung, sich mit Zustimmung des Ministerraths der diesseitigen Reichshälfte und des ungarischen Ministeriums vernehmen zu lassen.
Pesth, 12. Juli. In der heutigen Sitzung des Unter hauses wurde der Postvertrag mit den Donau Fürstenthü⸗ mern in dritter Lesung und der Gesetzentwurf über die gali⸗ zischungarische Verbindungsbahn in der General⸗Debatte an⸗ genommen.
Belgien. Brüssel, 13. Juli. Das „Journal ofsiciel« — belge« veröffentlichen gleichzeitig folgendes
rotokoll:
»Die Mitglieder der gemischten Kommission, eingesetzt in Ausführung des am 27. April durch die Herren Fräre⸗Orban und de Lavalette unterzeichneten Protokolls, haben sich einemsorg⸗ fältigen Studium der ihrer Berathung anheimgegebenen Fräͤ⸗ gen unterzogen. Die unterzeichneten Kommissarien, erfüllt von dem Gedanken, daß das zu erreichende Ziel sei, an die Stelle der projektirten Verträge zwischen der Ostbahn⸗Gesellschaft, der Gesellschaft des Grand Luxembourg und der Betriebs⸗Gesell— schaft der niederländischen Eisenbahnen und der lüttich⸗lim— burger neue Combinationen zu setzen, welche eine Erleichterung der Handel sbeziehungen zwischen Belgien, Frankreich und den Niederlanden zulassen; uͤbrigens beseelt von den versöhnlichen Gesinnungen, denen das Protokoll vom 27. April Ausdruck
2 Diese Anordnungen gestatten einen direkten Transitdienst einerseits zwischen dent Hafen von Antwerpen und Basel und andererseits zwischen der niederländischen Grenze und demselben Orte, vorbehaltlich, den letzteren Dienst mit Zustimmung der d= , Regierung auszudehnen bis Rotterdam und »Die unterzeichneten Kommissare formuliren in zwei an das gegenwärtige Protokoll angefügten Beilagen die Bestim—= mungen, welche sie festgestellt haben, um als Grundlage zu dienen für die Redaktion der Verträge, welche die Ostbahn⸗ Gesellschaft demnächst abschließen kann, einerseits mit der Ver⸗ waltung der Eisenbahnen, der Betriebsgesellschaft der nieder⸗ ländischen Eisenbahnen und der lüttichlimburgischen.« „Es folgen die Unterschriften der Kommissare und zwei Beilagen.
Großbritannien und Irland. London, 12. Juli. Anläßlich der in Verbindung mit der irischen Kirchenbill be⸗ vorstehenden Parlamentsverhandlungen hat Ihre Majestät die Königin ihre Abreise nach Osborne, welche ursprünglich für diese Woche in Aussicht genommen war, verschoben. Morgen gedenkt Ihre Majestät auf ein oder zwei Tage nach Claremont House, bei Esher in Surrey, zu gehen, um bei der Wiederauf⸗ nahme der Berathungen über die Kirchenbill im Unterhause wieder in Windsor zu sein. Sollten die Verhandlungen sich in die Länge ziehen, so wird der Hof die Insel Wight voraus⸗ sichtlich in diesem Herbste gar nicht besuchen, sondern sich von Windsor direkt nach den schottischen Hochlanden begeben.
. Der neue belgische Gesandte, de Beaulieu, stattete der Königin auf Schloß Windsor einen Besuch ab und über⸗ reichte seine Beglaubigungsschreiben.
— Mit dem neweyobrker Dampfer »Union« traf gestern Abend der neue amerikanische Gesandte in Madrid, General Sickles, in Liverpool ein, woselbst er von dem amerikanischen Konsul empfangen wurde. Der General verlor im Bürger⸗ kriege ein Bein und geht auf Krücken.
Cork, 13. Juli. Die Katholiken haben heute eine von den Orangisten veranstaltete Prozession angegriffen. Beide Parteien hatten zusammen 50 Verwundete.
Frankreich. Paris, 13. Juli. (W. T. B.) Bei Verlesung des Protokolles der gestrigen Sitzung des ge⸗ setzgebenden Körpers protestirte Jules Favre gegen den Widerspruch, der zwischen der Botschaft und dem Vertagungsdekrete liege. Redner bezeichnete letzteres als eine Ungehörigkeit gegenüber der Kammer. In Folge dieser Aeußerung entstand große Aufregung. Die Ma⸗— jorität verlangte den Ordnungsruf, den der Präfident sodann auch ertheilte. Favre fuhr fort in seiner Rede, die des anhal⸗ tenden Geräusches halber größtentheils unverständlich blieb. Die Linke applaudirte lebhaft. Der Präsident rief Jules Favre zum zweiten Mal zur Ordnung und fügte hinzu, er e er⸗ staunt, daß man am Tage nach einem großen liberalen Akte der Geschäftsordnung zuwider hier einen Protest einlege, der auch die Empfindungen des Landes verletze. Nachdem noch zwischen dem Abgeordneten Giraud und dem Präsidenten Be— merkungen bezüglich der noch nicht für gültig erklärten Wahlen ausgetauscht waren, verlas der Präsident das Vertagungs- dekret. Die Kammer trennte fich unter Stillschweigen.
— Die »Agence Havas« meldet: Die zeitweilige Vertagung des gesetzgebenden Körpers ist durch die Rekonstituirung des Ministeriums und die Vorbereitung der Senatskonsulte, welche die Konsequenzen der gestrigen Akte sind, nöthig geworden. Da man nicht wissen kann, wie lange Zeit der Senat zur Dis⸗ kussion und Beschlußfassung brauchen wird, so ist es auch un⸗ möglich, schon jetzt den Zeitpunkt anzugeben, zu welchem die Wiedereröffnung der Kammer wird erfolgen können. Der Rücktritt Rouhers hat einen durchaus definitiven Charakter. Rouher hat sich nach Sercey auf das Land begeben. Man ver— sichert, daß Lavalette, Baroche und Gressier gleichfalls aus- scheiden. Das Ministerium des Kaiserlichen Hauses wird wahr⸗
— BW 1 scheinlich aufgehoben werden. Unter den für das neue Kabinet
in den Vordergrund gestellten Namen befinden sich Segris,
Louvet, Talhouet, Chevandier de Valdrome und Drouin de 'Huys. . . ö — »France« zufolge hätte der Kaiser dem Staats⸗Minister
Rouher die Präsidentschaft des Senates angeboten. Ollivier wäre nicht geneigt, ein Portefeuille zu übernehmen. Die bis⸗
gegeben hat, haben sie die Anordnungen, welche ihnen vom Ge⸗ sichtsvunkte der ökonomischen Interessen beider Länder gegen⸗
seitige Vortheile zu bieten einstimmig angenommen.
schienen, mit Sorgfalt berathen und
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herigen Minister Magne (Finanzen), Forcade (Inneres), Rigault de Genouilly (Marine) und Niel (Krieg), würden nach dem— selben Journale ihre bezüglichen Portefeuilles behalten. Für das auswärtige Ministerium wird der jetzige Botschafter in London, Graf Latour d Auvergne, genannt, der dann auf diesem Posten durch den Marquis Lavalette ersetzt werden würde.