1869 / 179 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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B. Von Emden nach Norderney. Die Verbindung wird durch Dampfschiffe unterhalten, deren Abfahrt in der Richtung von Emden nach Norderney stattfindet: am 5. August um 12 Uhr Mittags, am 6. August um 64 Uhr früh, am 7. August um 8 Uhr früh, am 8. August um 85 Uhr früh, am 9. August um 9 Uhr Vorm. am 10. August um 95 Uhr Vorm.,, am 11. August um 10; Uhr Vorm. am 12. August um 11 Uhr Vorm. Diese Verbindung wird zum Transporte von Briefpost⸗Gegenständen benutzt. Die Fahrzeit von Emden nach Norderney beträgt circa 4 Stunden. . .

C. Von Geestemünde nach Norderney. Die Verbindung wird gleichfalls durch Dampfschiffe vermittelt, weiche aus Geestemünde abfahren: am 4. August um 17 Uhr Nachm, am 6. August um 31 Uhr früh, am 9. August um 54 Uhr früh, am 11. August um 74 Uhr früh, am 13. August um sz Uhr früh. An Postsendungen werden mit die⸗ sen Schiffen nur Briefpost⸗Gegenstände befördert. Die Fahrzeit von Geestemünde nach Norderney beträgt 5—6 Stunden.

Wie sich die Verbindungen vom 14. August er. ab gestalten, dar⸗ über bleibt weitere Publikation vorbehalten.

Oldenburg, den 2. August 1869.

Der Ober ⸗Post⸗Direktor. Starklof.

Nicht am tli ches.

Preußen. Berlin, 3. August. Ihre Majestät die Königin empfing in Coblenz den Besuch des Erbgroßherzogs zu Sachsen. Vorgestern hatte der Gesangverein Concordia aus Aachen die Ehre, im Königlichen Residenzschlosse zu singen. Gestern besuchte Ihre Majestät die Königin Se. Majestät den König in Ems.

Hannover, 2. August. Der Prinz Paul von ,,, ist gestern früh nach Düsseldorf abgereist.

Düssel dorf, 1. August. Die Adresse der Königlichen . an Se. Majestät den König lautet nach der D. S. *: »Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König,

Allergnädigster König und Herr!

Auf Euer Königlichen Majestät Allergnädigsten Befehl ist vom 22. bis 24. dieses Monats das Fest des fünfzigjährigen Bestehens der hie⸗ sigen Kunstakademie begangen worden, als deren Begründer wir in tiefster Dankbarkeit Allerhöchstderselben in Gott ruhenden Herrn Vater, des Königs Friedrich Wilhelm des Dritten Majestät, verehren. Die Festfeier hat es den Festgenossen wie der gesammten Bürgerschaft Düssel⸗ dorfs von Neuem zum Bewußtsein gebracht, welche große Gabe Düsseldorf und der Rheinprovinz nicht nur, sondern dem ganzen Vaterlande durch die Stiftung der hiesigen Kunstakademie zu Theil geworden ist. Im Rückblick auf das abgelaufene halbe Jahrhundert fkünstlerischen Lebens und Schaffens ist den Festgenossen auch die patriotische und nationale Be⸗ deutung der Königlichen Schöpfung vor Augen getreten, in der die Anstalt anknüpft an die ewig ruhmreiche Epoche der Wiederherstel⸗ lung des Vaterlandes. Im Spiegelbilde der Vergangenheit, in der

reude der Gegenwart und in der Hoffnung der Zukunft haben sie ich gestärkt und gehoben gefühlt, voll der festen Zuversicht, daß der Königliche Aar von Hohenzollern, wie er bisher heilbringend über den gesegneten Fluren des rheinischen Landes gewaltet, also diese Stadt und diese Kunstschule unter seinen starken Schwingen halte, hebe und schütze für und für.

Damit aber das Andenken an die erhebende Festfeier bei der Mit- und Nachwelt dauernd erhalten bleibe, ist eine Festurkunde ausgefer⸗ tigt und von den anwesenden Fürstlich hohen zollernschen Herrschaften, den Mitgliedern des Kuratoriums und des Lehrerkollegiums der Aka— demie, so wie von den zur Feier erschienenen Ehrengaͤsten unterschrie— ben worden. Das eine Exemplar dieser Urkunde, welches durch das von Professor Scheuren ausgeführte Titelblatt einen sinnreichen Kunst⸗ schmuck empfangen, 3 wir Euer Königlichen Majestät als ein Erinnerungsblatt in tiefster Ehrfurcht zu unterbreiten, indem wir

ersterben Euer Königlichen Majestät allerunterthänigst treugehorsamste Der Vorsitzende und die Mitglieder des Komites zur Feier des fünfzigjährigen Jubiläums der Königlichen Kunst. Akademie zu Düsseldorf. Düsseldorf, den 28. Juni 1869.

Ytecklenburg. Schwerin, 2. August. (M. A.) Der Großherzog hat sich heute Morgen von Ludwigslust nach dem Heiligen Damm begeben.

Die Großherzogin Alexandrine ist am Sonn⸗ abend Morgen, den 31. v. M., von Berlin kommend, in Lud— wigslust eingetroffen. Höchstdieselbe hat sich am Abend desselben Tages nach Schwerin begeben und ist gestern Abend von dort weiter nach dem Heiligen Damm abgereist.

Der Fürst und die Fürstin Windischgrätz sind mit Familie am gestrigen Morgen in Ludwigslust eingetroffen und haben sich am Abend desselben Tages von dort nach dem Heiligen Damm begeben.

Sachsen. Leipzig, 1. August. Nach der »L. Z.“ wird die Großfürstin Eonst antin von Rußland Mitte August Leipzig verlassen, um sich in die Schweiz zu begeben, wo man von der wohlthuenden Bergluft Stärkung ihrer inimer noch angegriffenen Gesundheit erwartet.

Institute definitiv beseitigt sein.

Bayern. München, 1. August. (N. K.) Der Sta ats. Minister des Aeußern Fürst Hohenlohe hat heute einen mehr— wöchentlichen Urlaub angetreten und sich auf seine Besitzung nach Aussee in Steiermark begeben. Für die Dauer seiner Ab- wesenheit leitet Staatsrath von Daxenberger die Geschäfte des Ministeriums. Auch der Handels- Minister von Schlör ist heute auf einige Tage in Urlaub gegangen, das Portefeuille des Handels führt mittlerweile der Staats⸗-Minister des Innern von Hörmann.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 1. August. (N. Fr. Pr.) Die gänzliche Umformung der Militär-Bildungs-⸗An⸗ st al ten schreitet allmälig vor. Das Reichs -Kriegsministerium macht bekannt, daß der Kaiser mit Entschließung vom 21. Juli d. J. die Uebersiedlung der Artillerie, und Genie. Akademie nach Wien, sowie die Verlegung der vier Artillerie ˖ Schulcompagnien nach Weißkirchen in Mähren schon im diesjährigen Herbste angeordnet habe. Die Artillerie Akade⸗ mie aus Weißkirchen wird mit der Genie⸗Akademie, welche jetzt in Klosterbruck bei Znaim ist, unter der Benennung »technische Militär⸗Akademie« in Ein Institut vereinigt und hier in der Stiftskaserne in Mariahilf untergebracht. Das Akademie⸗Ge⸗ bäude zu Weißkirchen in Mähren wird für die neue »militär— technische Schule verwendet. Dieses Institut bildet sich aus der Vereinigung der vier jetzt zu Prag, Krakau, Olmütz und Liebenau bei Graz befindlichen Artillerie⸗Schulcompagnien. Mit Ende des laufenden Schuljahres werden gänzlich eingehen: das Militär⸗Unter⸗Erziehungshaus zu Prerau, das Militär⸗Ober⸗ Erziehungshaus zu Kamenitz, das Kadetten-Institut zu Mar- burg und die Pionier⸗Schulcompagnie zu Tulln. Es ist be⸗ kannt, daß im vergangenen Jahre das Militär-Unter⸗Erziehungs⸗ haus zu Weißkirchen im Banate, die beiden Infanterie⸗Schul⸗ compagnien zu Olmütz und Hainburg, das Kadetten⸗Institut zu Hainburg und das Miles e r gnseslät zu Wiener ⸗Neu⸗ stadt aufgehoben wurden. Für das nächste Schuljahr bestehen also von niederen Bildungsanstalten nur noch das Militär—- Unter⸗Erziehungshaus von Fischau bei Wiener⸗Neustadt, die Ober⸗Erziehungshäuser zu Straß, Kuttenberg, Güns und Kaschau und die Kadetten-Institute zu Eisenstadt und St. Pöl⸗ ten. In den beiden letzteren sind sämmtliche dritten und vierten Jahrgänge aller früheren Kadetten-Institute vereinigt, und nachdem neue Zög hn ge nicht mehr aufgenommen werden, wird St. Pölten nach Ablauf des Schuljahres 1869/70, Eisenstadt nach 1870/71 aufgelöst und somit die Institution der Kadetten Das Instituts⸗Gebäude zu St. Pölten wird für das neuprojektirte »Militär⸗Kollegium«, , im nächsten Jahre errichtet werden soll, verwendet werden.

Prag, 2. August. Die Herzogin von Meiningen 9a Teplitz nach Beendigung ihrer Kur vorgestern wieder ver—⸗ assen.

Triest, 28. Juli. Wie die ⸗Triester Ztg.“ vernimmt, soll die K. K. Flotte nicht nur durch die Panzerschiffe »Custozza? und »Erzherzog Albrecht«, zu deren Bau bereits die Vorarbeiten getroffen wurden, sondern auch durch einige leich- tere Schiffe verstärkt werden; namentlich soll für die »Radetzky⸗ eine größere Fregatte, die wieder denselben Namen führen wird bei dem Stabilimento tecnico triestino mit beiläufig hb Deplacement⸗ Tonnen nach dem neuen sogenannten Komposite⸗ system gebaut werden.

Großbritannien und W. T. B.)

Irland. Lon don, 2. August. Gladstone ist von seinem Unwohlsein wieder ergestellt, so daß er der heutigen Sitzung des Unterhauses bei⸗ wohnen konnte.

Frankreich. Paris, 2. August. (W. T. B.) Der Präsident Rouher eröffnete heute die Senatssitzung mit einer Ansprache, worin er sagte: Der Senat ist versammelt, um wichtige Abänderungen der Verfassung des Kaiserreichs zu prüfen, welche durch eine glückliche Uebereinstimmung der Re— gierung mit dem gesetzgebenden Körper vorbereitet worden sind. Kein Souverän hät aufmerksamer als der Kaiser die Bewe— gung der öffentlichen Meinung verfolgt, er hat stets die Staatsgewalt, als Eigenthum des Volkes betrachtet. Die Ansprache führte aus, daß durch die Initiative des Kaisers selbst sich eine andauernde, innerlich zusam= menhängende Umwandlung aus der Autoritätsherrschaft in die liberale Herrschaft vollzogen habe, und wies in dieser Be= ziehung auf die Amnestie und auf die Reformen von 1860, 1863 und 1867 hin, welche heute zu dem vervollkommneten Gleichgewicht zwischen den öffentlichen Gewalten und zu einer besseren , , ihrer Rechte und Befugnisse führen. Gegen= über dieser Wahrnehmung seien Ungeduld und Bedauern in gleicher Weise ungerecht. Diejenigen, welche wollen, daß Frant⸗ reich still stehe, während die liberalen Lehren von ganz Europa

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Besitz nehmen, verkennen das Gesetz für unsern Einfluß in der Welt, sie schwächen sogar das geheiligte Band, welches die napoleonische Dynastie an das französische Volk knüpft, und gleiten einem Abgrunde entgegen. Denn in den Ab⸗ grund würde es führen, vergäße man, daß das franzö⸗ sische Volk das Recht hat, von seiner Regierung vollkommene Sicherheit gegen die heftigen Leidenschaften, thörichten Hoff nungen und gegen den unversöhnlichen Haß zu fordern. Nach einem Worte aus hohem Munde ist das Kaiserreich populär genug, um sich mit der Freiheit zu verständigen, und stark genug, um die Freiheit vor Anarchie zu schützen. Der Senat wird an die Prüfung der Verfassungsreformen ohne leere

urchtsamkeit, ohne unüberlegten Eifer und mit der festen Ab⸗

cht herantreten, den Willen des Volkes zu verdollmetschen und zu sanktioniren. Die Bemühungen der Regierung und des Senates werden zwischen den öffentlichen Gewalten eine auf— richtigere Eintracht und eine fruchtbarere Solidarität herstellen, und die Kaiserlichen Institutionen werden größeren Glanz, größere Kraft und Popularität erwerben.

Der Präsident drückt zum Schlusse sein Bedauern über den Tod seines Amtsvorgängers Troplong und anderer Sena— toren aus. Sodann ward das Senatuskonsult und die Er⸗ läuterung der Motive verlesen.

Der wesentliche Inhalt des Consults ist folgender: Der Kaiser und der gesetzgebende Körper haben die Initiative für die Gesetzgebung, die Minister sind nur vom Kaiser ab⸗— hängig und halten ihre Berathungen unter seinem Vorsitz. Die Minister sind verantwortlich, können jedoch nur durch den Se— nat in Anklagezustand versetzt werden. Die Minister können sowohl Senatoren wie Deputirte sein und haben das Recht, den Sitzungen sowohl des Senats wie des gesetzge benden Körpers beizuwohnen. Die Sitzungen des Senats sind öffentlich. Der Senat regelt seine innere Geschäftsordnung selbständig, derselbe kann die Veränderungen andeuten, welche bei einem Gesetz als zu⸗ lässig erscheinen; er kann ferner beschließen, daß eine Gesetzes⸗ vorlage zu erneuter Berathung an den gesetzgebenden Körper zurückverwiesen wird; es steht dem Senat außerdem zu, sich durch eine motivirte Resolution gegen die Veröffentlichung eines Gesetzes auszusprechen. Der gesetzgebende Körper regelt eben⸗ falls seine innere Geschäftsordnung selbständig; derselbe er⸗ wählt für jede Session seinen Präsidenten, Vizepräsidenten, so wie die Sekretäre. Der Senat und der gesetzgebende Körper haben das Recht, die Regierung zu interpelliren und motivirte Tages⸗ ordnung anzunehmen. Die Verweisung einer motivirten Tages⸗ ordnung an die Bureau muß eintreten, sobald es die Regierung verlangt. Kein Amendement kann zur Berathung gestellt werden, wenn es nicht vorher an eine Kommission verwiesen und der Regierung mitgetheilt war. Wenn die Regierung dasselbe nicht acceptirt, so hat der gesetzgebende Körper sich alsdann definitiv über dasselbe auszusprechen. Das Budget und alle Ausgaben werden kapitelweis berathen. Alle Abänderungen, welche von jetzt ab bei Zolltarifen und internationalen Verträgen gemacht werden, sind nur obligatorisch nach erfolgter Genehmigung des gesetzgebenden Körpers. Ein besonderes Dekret wird die Be— ziehüngen zwischen dem Senat, gesetzgebenden Körper, Staatsrath und Kaiser regeln. .

Der Senat wird Donnerstag zu einer Sitzung zusammen⸗ treten, in welcher eine Kommission von zehn Personen zur Prüfung des Senatuskonsults erwählt werden soll.

Das »Journ. officiel« veröffentlicht einen Bericht des Ministers des Innern de Forcade an den Kaiser, die Vizi⸗ nalwege betreffend, und einen hierauf bezüglichen Kaiserlichen Erlaß vom 31. v. M., durch welchen die Vertheilung von 9ge2öCQ 000 Fr., als zweite Annuität der durch das Gesetz vom 11. Juli v. J. zur Vollendung der gewöhnlichen Vizinalwege, ferner von 11½ Mill. Fr. für Kommunalwege, endlich derjeni⸗ gen 200 Mill. Fr., welche die Kasse der Vizinalwege den De—⸗ partements darzuleihen ermächtigt ist, unter den betheiligten Departements geordnet wird.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 1. August. . . er ist am 30. v. M. Nachmittags in Iljinskoje ein- getroffen.

Der Großfürst Thronfolger wird mit seiner Ge⸗ mahlin und dem Großfürsten Alexis Alexandrowitsch am 8. in Kalatsch erwartet, am 10. die bei Konstantinowskaja lagernden Kalmucken besuchen und am 11. in Nowo⸗Tscherkask eintreffen.

Nach der »Moskauer Zeitung« wird der Großfürst Nikolai Rikolgjewitsch zu den großen Mansvern in Preußen reisen. Se. Kaiserliche Hoheit wird diese Reise im Anfange des August antreten und auf derselben von dem Ge— neral - Adjutanten v. Drenteln, Chef der J. Garde ⸗Infanterie⸗ Division, dem General ⸗Major der Suite v. Nottbeck, Com, mandeur des Lehrbataillons, dem General- Major Dschunkowsti und dem Rittmeister Baron v. Thümen, Chef der Leibschwa⸗ dron des Garde ⸗Ulanen Regiments, begleitet werden.

Nach dem »Russ. Inval.“ hat der Kaiser am 9. Juli befohlen, daß das Gouvernement Mohilew dem Ressort der Centralverwaltung der nordwestlichen Provinzen entzogen und unter die unmittelbare Verwaltung des Ministers des Innern treten soll, welcher hierbei die dem General⸗Gouverneur von Wilna beigelegten Befugnisse auszuüben berechtigt ist.

Das 68. Stück der Gesetzsammlung enthält das Allerhöchste Edikt vom 39. Juni (12. Juli)h, die Verwaltung des St. petersburger und kaukasischen Militärbezirks betreffend. Nach diesem Edikt führen die Truppen des ersteren dieser Be—⸗ zirke den Namen „Truppen der Garde und des St. peters⸗ burger Militärbezirks«, die des letzteren den Namen »kau⸗ kasische Armee«, wonach denn auch der Titel der hohen Befehlshaber dieser Truppenkörper zu ändern ist. Ferner veröffentlicht die Gesetz⸗ Sammlung den Senatsbefehl vom I7. 29. Juli, welcher das Allerhöchste Edikt vom 1/13. Juli veröffentlicht, laut dessen sechs neue Serien Reichsschatzbillete, und zwar von CXXXIII bis CXXXVIlII inkl. zum Ersatze der 1861 emittirten und in diesem Jahre zur Tilgung bestimmten Serien von LXI bis LXVI zu emittiren sind. Jede dieser Serien enthält 3 Millionen, alle sechs also 18 Millionen Ru⸗ bel. Die Zahlung der Interessen beginnt für die Serien CXXXIII und CXXXIV mit dem 1. September und für die Serien CXXXV bis CXXXVIII mit dem 1. November 1869.

Dänemark. Kopenhagen, 2. August. (W. T. B.) Die Königliche Familie traf heute Abends 6 Uhr von Stock⸗ holm wieder auf Schloß Bellevue ein und wurde von den Mit⸗ gliedern der schwedischen Gesandtschaft, den Ministern und Hofbeamten und einem sehr zahlreichen Publikum begrüßt.

Amerika. New⸗Hork, 2. August. (Kabeltelegramm). Der Finanz⸗Minister hat den Befehl ertheilt, während des Mo⸗ nats August wöchentlich Bonds im Betrage von 2 Millionen Dollars anzukaufen, und bestimmt, daß diese angekauften Bonds zur Verfügung des Kongresses bleiben sollen. Außer⸗ dem sollen im Laufe des August eine Woche um die andere je eine Million Bonds angekauft werden, um den Bestimmungen der Sinkingfund⸗act (des Tilgungsfondsgesetzes) gemäß verwen⸗ det zu werden.

Die Staatsschuld hat sich im Laufe des Monats Juli um 7,250, 000 Dollars vermindert.

Asien. Tauris, 31. Juli. Der russische Gesandte in Persien ist hier eingetroffen. In Teheran tritt die Cholera schwächer auf.

Statistische Nachrichten.

Nach der nunmehr erfolgten amtlichen Feststellung haben die dem Zollverein angehörigen Staaten des Norddeutschen Bundes an Zöllen und Verbrauchssteuern für das Jahr 1868 an die Bundeskasse überhaupt 506 693,512 Thlr. abzuführen. Im Haus- halts ⸗Etat des Norddeutschen Bundes für das gedachte Jahr war die Einnahme an Zöllen 26, mit Einschluß der Aversen, welche die nicht zum Zollverein gehörenden Bundesstaaten zu entrichten hatten, nur auf 0,488,680 Thlr., so daß sich also der wirkliche Ertrag günstiger, als der Voranschlag gestaltet hat. An Ein- und Aus zangs⸗Abgaben sind für 1868 209193368 Thlr. oder 21 Sgr. 731 Pf. pro Kopf der betreffenden Bevölkerung des Nord deutschen Bundes abzuführen, darunter von Preußen exkl. Lauenburg 171642712 Thaler, von Sachsen 2472937 Thlr., von Braunschweig 258,350 Thlr, von Hessen nördlich des Mains 110807 Thlr.; an Rübenzucker⸗ Steuer 97923213 Thlr. oder 10 Sgr. 1438 Pf. pro Kopf, darunter von Preußen 73845548 Thlr., von Anhalt 1,4098766 Thlr., von Braun- schweig 847,218 Thlr., von Sachsen Weimar 69563 Thlr., von Sachsen-⸗ Meiningen 31,000 Thlr., von Schwarzburg⸗Rudolstadt 26318 Thlr.; an Salzsteuer 7456410 Thlr. oder 7 Sgr. 843 Pf. pro Kopf, darunter von Preußen 6246262 Thlr., von Sachsen 418,002 Thlr., von Sachsen⸗ Meiningen 198,923 Thlr, von Hessen 149026 Thlr. von Braunschweig 113,937 Thlr.; an Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 9434706 Thlr. oder 9 Sgr. II, 427 Pf. pro Kopf und 209,676 Thlr. Aversen, darunter von Preußen S402, 954 Thlr., von Sachsen 600,969 Thlr, von Anhalt 189877 Thlr, von Braunschweig 159335 Thlr, von Mecklenburg 66,176 Thlr., von Oldenburg 48.491 Thlr. an Braum alzst eu er und U&eWbergangsabgabe vom Bier 2,742,015 Thlr. oder 2 Sgr. 10,02 Pf. pro Kopf und 3891 Thlr. Aversen, darunter von Preußen 1950593 Thlr., von Sachsen 445.086 Tolr, von Sachsen⸗Coburg⸗ Gotha 56,238 Thlr., von Sachsen Weimar 49.657 Thlr., von Sachsen. Meiningen 39,255 Thlr., von Braunschweig 33,149 Thlr.; an Tabakssteuer endlich 134,170 Thaler oder 1,71 Pf. pro Kopf und 1063 Thlr. Aversen, darunter 1II1,317 Thlr. von Preußen und 13289 Thlr. von Sachsen.

An Ausfuhr ⸗Bonifikationen sind von den obigen Einnahme- beträgen vorweg in Abzug gebracht: für Branntwein 18343702 Thlr. (davon 1574. 073 Thlr. bei ren und für Bier 11827 Thlr. (da- von 11662 Thlr. bei Preußen). Der Flächeninhalt sämmtlicher im Norddeutschen Bunde mit Tabak n , . Grundstücke belief sich uf 23,401 Morgen, wovon allein 21,544 Morgen auf Preußen reffen.

Der Gesammtertrag aller im Jahre 1868 aufgekommenen Zölle

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