in den Sequestrationsforsten mit den 5 Gewerkschaften in Verbindung. Im Jahre 1735 lösten diese die Holzberechtigung ab und im Jahre 1812 kauften sie das Werk selbst in der Sübhastation, um den im Jahre 1737 als Abfindung 4 m, Waldantheil wieder zu erlangen. In Betrieb ist das leinunger Werk nicht wieder gesezt worden.
2 Das rothenburg-friedeburger Werk in dem ehemals magdeburg halberstädter (später preußischen) Theil der Grafschast, soweit derselbe außerhalb der Kaiserlichen Berggrenze liegt, und in dem ehemaligen Saalkreise. In diesem Gebiete war der Bergbau schon früh auf Veranlassung der Erzbischöfe von Magdeburg betrieben worden. In den Jahren 1565 und 1566 ging er jedoch theils in Folge einer durch die Saale verursachten Ueberschwemmung, theils wegen Zerstörung der rothenhurger Hütte durch den Grafen Hans von Mansfeld zu Grunde. Ein im Jahre 1619 von dem Administrator des Erzstifts Magdeburg, Markgrafen Christian von Brandenburg, unternommener Versuch, den Bergbau zu beleben, blieb wegen des Kriegs erfolglos. Erst nachdem der Saalkreis und das nicht tursächsische Gebiet der Grafschaft Mansfeld an Brandenburg gefallen war (1648), faßte der Bergbau dort wieder Wurzel. Unter Kurfürst Friedrich III. bildete sich im Jahre 1691 eine aus 400 Kuxen bestehende rothen burger Gewerkschaft, deren Mitglieder den angesehensten brandenburgischen Familien angehörten. Hauptgewerke, mit 292 Kuxen, war der damalige Ober-Präsident Eberbard von. Danckelmann. Gleich= zeitig wurde zu Wettin ein Kursürstliches Berganit eingesetzt. Im Jahre 1790 traf die Konfiskation des von Danckel⸗ mannschen Vermögens auch die 297 Kuge, zu welchen König Friedrich l. noch 20 hinzu erwarb. König Friedrich Wilhelm J. gab die konfiszir-⸗
ten Kuxge zurück, reservirte sich jedoch die am wettiner Werk, welches
im J. 1768 mit allem Eigenthum der rothenburger Gewerkschaft in den Königlichen Besitz gelangte. Die Gewerkschaft hatte sich nämlich durch den im J. 1746 erfolgten Anfauf der friedeburger Hütte so in Schulden gestürzt, daß sie nicht weiter arbeiten konnte, Sie bot ihren Besitz dem König Friedrich 1I. an, welcher die gewerkschaftlichen Schul- den bezahlte und sich mit den einzelnen Gewerken abfand. Unter der Königlich preußischen Verwaltung nahm das rothenburger Werk einen hohen Aufschwung. Durch den tilsiter Frieden kam es an das König- reich Westfalen, dessen Regierung es im Jahre 1810 unter namhaften w , an die mansfeld- eislebenchettstädtischen Gewerkschaften verkaufte.
3) Im sangerhauser Amtsbezirk wurde ebenfalls seit dem 16 Jahr- hundert Bergbau betrieben, der jedoch im dreißigjährigen Kriege ein · ging. Herzog August von Sachsen⸗Weißenfels rief den Bergbau im J. 1675 wieder ins Leben, 1677 legten auch Rath und Bürgerschaft von Sangerhausen eine Gewerkschaft ein. Der fiskalische Antheil ge— langte nach manchem Wechsel in den Besitz des Bankhaufes Bethmann in Frankfurt a. M, welches ihn im J. 1825 den mansfelder Gewerk- schaften abtrat, die im J. 1832 auch den städtischen Antheil käuflich erwarben.
Die vollständige Konsolidirung der mansfelder Gewerkschaften fand nach langen Verhandlungen erst im Jahre 1851 statt; sie per= einigten sich zu Einer Bergbaugesellschaft, welche die Benennung Mans⸗ feldische kupferschieferbauende Gesellschaft⸗ annahm und deren Statut am 21. Januar 19852 die Königliche Sanktion ethielt. Im §. 49 des letzten waren der Gesellschaft alle ihre Privilegien, von Denen beson= ders die aus dem rothenburger Kaufvertrage wichtig waren, bestätigt worden. In Folge der Berggesetze vem 7 und 13. Mai 1851, 22. Mai 1861 und 20. Oktober 1862, welche den Gewerkschaften in Preußen die Selbstverwaltung verliehen, aber auch die Bergwerksabgaben er= mäßigten, war indessen die Verfassung der mansfelder elf chat eine so exceptionelle geworden, daß eine Ausgleichung derselben mit den Allgemeinen Normen allseitig als wünschensjverth erschien. Nach langen Verhandlungen kam am 14 28. September 1862 ein Abkommen hierüber zwischen dem Königl. Oberbergamt zu Halle, unter dessen Kompetenz die Gesellschaft am J. Oftober 1861 nach Auflösung des Königlichen Berg- amts zu Eisleben getreten war, und der gewerkschaftlichen Deputation zum Abschlusse. Nach diesem Vertrage, welcher am 25 Offoher 1863 die Genehmigung des Königlichen Ministeriums erhielt, übernahm die Gesellschaft die Selbstverwaltung ihrer fämmssichen Berg. und Fütten- werke und unterwarf sich der allgemeinen Gesetzgebung. Dagegen wurde ihr die Herabsetzung der Abgaben auf das allgemein gesetzliche Maß (von ca. Thaler pro Centner Kupfer und Silber au 2 Pro⸗ zent des Erlöses) gewährt, nur daß ihr die Zahlung des geistlichen Fünfzigsten, einer bon Ir. Martin Luther veranlaßten, im augsburger Neligionsfrieden 1555 bestätigten und später fixirten Abgabe behufs Salarirung der Geistlichen und Schulkollegen der Stadt Eren den, ver⸗ blieb. Nach dem Uebereinkommen hörte auch die Verpflichtung der Gewerkschaft, das gewonnene Silber um den Preis, wie der Kaufmann fremde Silber erhandelt, an die Königliche enn, abzuliefern und statt Schlagsatzes und Münzkosten für jede Mark einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen, mit der entsprechenden Gegenverpflichtung der Münze, das Silber unter diesen Bedingungen abzunehmen vom 1. Januar 1863 an, auf. Seitdem ist auch die e, ,,. der bekannten Thaler mit der Umschrift Segen des Mansfelder Bergbaues« unterblieben. Eine weitere Folge dieses Vertrages war die Vereinbarung über ein neues Statut der Gewerkschaft, welches am 9. März 1863 die landesherr⸗ liche Bestätigung erhielt.
Zur Zeit betreibt die Mansfeldsche ku ferschieferbauende Gesell⸗ schaft. den Bergbau auf g Revieren, aufg den 4 oberen Revieren: dem schafbreiter, glückaufer, kuxberger und hirschwinkler, den 4 unteren Nevieren: dem stockbacher, hurgörher. Nr. 31 und Nr, 33, und dem sangerhäuser Nevier Karolusschachtj. Die iörderung auf den oberen und unteren mans felder Revieren betragt jährlich ca 46303 Juder (ao Zolletr. Minern B. h. Schiefer, Erze und Bachberge) auf dem sangerhäuser Revier ca. 200 Fuder Am Schluß des Jahres 1857 waren 5h2, i 72 Gächter
1
2) die riestädt'emseloher Braunkohlengrube
(à 4444 A aus und vargerichtetes hauwürdiges Feld vorhanden, wovon . mansfelder Reviere 6,490 achter, auf das sanger⸗ häuser Nevier 25682 ‚Lachter entfallen. Strebfeld werden allsäͤhr. lich ca. 8 009 [iLachter verhauen. Die Ausrichtungsarbeiten gehen der Angriffnghme in der Regel um 19 Jahre vorgus, auch Vor. richtungsarbeiten und Verfuchsbauten sind fortwährend im Gange. Die Förderung von Minern erfolgt gus 12 Schachten durch 3 Wasser. balancen, einem unterirdischen Wassersäulen⸗Göpel und 13 Dampf. maschinen. Wasserhaltungsmaschinen sind nur in den unteren Re. vieren vorübergehend in Gebrauch, a gen hat die Gewerkschaft nam. hafte Ausgaben für Maschinen zu leisten, deren sie zu der ihr oblie— genden Versorgung der Stadt Gerbstädt und der Dörfer Groß und Burgörner mit Wasser bedarf. Die gesammten Bergbaukosten be— laufen sich auf etwa 1 Million Thaler jährlich.
Die Hütten der Gewerkschaft sind folgende: die eis ebener (Ober. und Mittelhütte), leimbacher (Kreuz und Eckardthütte) Hütten, die Kupferkammerhütte bei Hettstädt, die friedeburger Hütte bei Gerbstädt und die sangerhäuser Hütte, sämmtlich für den Rohhüttenbetrieb be— stimmt, die Katharinen hütte und die Gottesbelohnungshütte mit Müh⸗ len, die letzte auch mit einer Entsilberungsanstalt, und die Gaarhütie Frühere Saigerhütte)) Eine Central-⸗Röst, und Spuranstalt mit Schwefelsäure⸗Kondensation ist im Bgu begriffen. Im großen Durch— schnitt ist der Gehalt eines Zuder Minern etwa zů 5 Etr. Rohstein, 2 Ctr. Spurstein, 13 Ctr. Gaarkupfer und z Pfd. Feinsilber anzu⸗ nehmen. Die Herstellungskosten belaufen sich incl. der Bergbaukosten auf ca. 46 —=47 Thlr, pro Fuder (oder 31 —32 Thlr. pro Etr, Kupfer und Silber), die Einnahmen auf 64 Thlr. (oder 45 Thst pro ECtr Kupfer und Silber), der Gewinn also etwa 15 Thlr. pro Fuder (10 Thlr. pro Ctr. Kupfer und Silber Die Beschaffung der WMate— rialien geschieht durch eine besondere Mgterialienfaktorie, mit welcher die frühere Kohlenfaktorie verschmolzen ist.
An Nebenetahlissements besitzt die Gewerkschaft: I) die von den Grafen Stolberg: Stolberg und Stolberg-Roßla erpachtete Flußspath⸗ Krube bei Rottleberode mil mehr gls 100600 Ctr. jährlicher Förderung, ; hä mit ca. 400000 Tonnen jährlicher Produktion, 3) das in den Jahren 1821 bis 1825 an Stelle der rothenburger Hütte erbaute, 1857 bedeutend erweiterte Kupfer⸗ hammer - und Walzwerk zu Rothenburg, 4 das im Jahre 1867 vom Fiskus erkaufte Kupferhammer- und Walzwerk zu Neustadt⸗Eberẽ⸗ walde, 5) eine Maschinenwerkstatt und Eisengießerei auf der ehemaligen Saigerhütte, 6) die gewerkschaftlichen (ehemaligen Seguestrations⸗ Forsten im Umfange von 19696 Me, mit 60660 Thlr., jährlichen Reinertrages, endli 2 verschiedene Kunststraßen, unter denen die 2 Meilen lange, von Winnnelburg über Leinbach nach Hettstädt füh⸗ rende gewerkschaftliche Chaussee.
Den Metallhandel besorgt die gewerkschaftliche Metall. Admi— nistration, welche fährlich etwa 50. bis Co, 066 Etr. Kupfer aller Art, B. bis 27,000 Pfd. Silber, 10 009 Ctr. Schwefelsäure und kleinere Quantitäten anderer Nebenprodukte debitirt.
Die Gewerkschaft beschästigte Ende 1567 außer ewa 150 Beamten 562965 Arbeiter mit 11,487 Angehörigen. Die Arbeiter erhalten außer ihrem Lohne eine Getreidebonifikation, bei welcher sie Roggen, Mehl und Kleie nach bestimmten Normalpreisen unter den berliner Markt— Lreis bezahlen. Im J 1867 vertheilte die Gewerkschaft 6930 021 Pfund Roggen, was für ste einen i en, von 137,319 Thalern nothwendig machte. Die Knappschaftskasse hatte im J. 1867 75.311 Thaler Einnahme und zahlte 34,009 Thlr. Unterstützung; auch sind zwei milde Stiftungen für die Arbeiter vorhanden. ine gewerfschaft⸗ liche Sparkasse, welche Ende 1867 984 Konten müt durchschnittlich 37 Thlr. 8 Sgr. 4 Pf. Einlage umfaßte, verzinst die Ersparnisse der Arbeiter mit 35 pCt.
Die umfangreiche Geldwirthschaft der Gewerkschaft konzentrirt sich in der gewerkschaftlichen Hauptkasse, welche mit den Werksfassen und
Spegialkassen in laufender Nechnung sieht. Das Vermögen der Gewerkschaft belief sich Ende 18667, ohne den W rth der Berg⸗ und Hüttenwerke auf 3624 323 Thlr;; davon waren . Thlr. Be⸗ triebsfends 61 352 Thlr. baar und 19665217 Thlr. Naturalien) und 1106754 Thlr. Reservefonds (101,317 Thlr. Immobilien, 705.136 Thlr. Mobilien. An Schulden hat die Gewerkschaft zwei Anlehen enfttlrt. eins im J 1859 im Betrage von 500, 006 Thlr., wovon Ende 1867 bereits 126000 Thlr. getilgt waren und eins im J. 1867 im Betrage von 1 Mill. Thlr, das jedoch nur allmählich nach Bedarf begeben wird,. An Ausbeute sind in den Jahren 1863 bis 1867 durchschnitt— lich jährlich 514 Thlr. 12 hr. pro Kux ausgezahlt worden. Die Anzahk der Kuxe beträgt 768, die in Neunzigstel getheilt sind. Der Preis eines Kuß war bis zum J. 1865 pro, 150 Thir, und ar über, im Winter 186677 sind Jedoch einzelne n,, für nur 75 Thlr. veräußert worden; im Jahre 1867 hob sich indessen der Preis auf 85, im J. 1868 auf 92 Thlr; und darüber.
Vierteljahrs⸗ Hefte des Königlich Preußischen er n n ne Zweiter rng. weites Heft: April, Mai, Juni, 186g. Bexlin. Drsick und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei R. v. Decker).
Die Vierteljahrs⸗Hefte des Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers erscheinen am Schlusse jedes Quartals und enthalten sämmtliche in den »besonderen Beilagen« des Stgats Anzeigers , . Artikel. ieselben sind durch alle Post⸗Anstalten nh uchhandlungen für den Preis von 75 Sgr. vierteljährlich zu beziehen.
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sür gerlin die 0. des Preußischen Staats · Anzeigers: Behren⸗Strase Nr. La, Ee der Wilhelms straße.
Berlin, Montag den g. August Abends
Se. ,,, der König haben Allergnädigst geruht: Die Kreisrichter Jaco bi in Mühlhaufen i. Th., Schul teß in Wernigerode und Röhrig in Osterwieck zu Kreis— gerichts⸗Räthen zu ernennen, und den Rechtsanwalten und Notaren Stegemann in Halberstadt und Theilkuhl in Wernigerode den Charakter als Justiz Rath zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗ Angelegenheiten.
An der Realschule in Rawiez ist die Ernennung des Lehrers Dr. Hellmich zum Oberlehrer genehmigt worden.
Finanz ⸗Miinisterium. Bekanntmachung.
Von den nach der Bekanntmachung vom 23. Juni 1865 zur Rückzahlung des Nennwerthes gekündigten Stammaktien der Aachen -Düsseldorfer und der Ruhrort-Erefelde, Kreis Glad— hacher Eisenbahngesellschaft sind bis jetzt folgende noch nicht zur Einlösung präsentirt worden: ;
. Stammaktien der Aachen⸗Düsseldorfer Eisenbahn⸗ gesellschaft: ö.
255. 348. 1119. 1339. 1800. 5527. 5528. 7940. 7941.
7942. 7943. 7944. 7945. 7946. 8012. 8013. 8475. 9764.
10961746. 19752. 113631. 11632. 12476. 12,477. 12,4865.
15,113. 15,114. 15,116. 17,335. 17439. 17,440. 17/441.
k 17,512 und 17,513, zusammen 36 Stück
à hlr.
B. Stammaktien der Ruhrort Erefeld⸗, Kreis Gladbacher
Eisenbahngesellschaft.
Nr. 5753. 5754 und 10,852, , 3 Stück à 199 Thlr.
Mit Bezug auf obige Bekanntmachung und in Gemäßheit der Bestimmungen der S8 16 und 7, resp. 14 und 7 der mit den genannten beiden Gesellschaften unterm 29. und 26. Sep- tember 1819 (Gesetz Sammlung pro 1859 Seite 152 u. f) abgeschlossenen Verträge werden diese Aktien hierdurch wiederum öffentlich aufgerufen und die Inhaber aufgefordert, gegen Rück- lieferung derselben und der ahn gehörigen Zinscoupons und Dividendenscheine den Nennwerth entweder bei der Seehand— lungs-Hauptkasse hierselbst oder bei der Hauptkasse der Bergisch⸗ Märkischen Eisenbahn zu Elberfeld in Empfang 9 nehmen. Da die Aktien vom 1. Januar 1866 ab an dem r wird der Betrag der etwa fehlenden Coupons über die Zinsen von dem gedachten Tage ab bei Auszahlung des Nennwerthes der Aktien von dem letzteren in Abzug gebracht werden. Diejenigen Aktien, welche nicht innerhalb eines Jahres nach dem letzten, 10 Jahre hintereinander zu bewirkenden öffentlichen Aufrufe zur Ein⸗ lösung eingereicht werden, sind werthlos.
Berlin, den 31. Juli 1869.
Der Der Minister für Handel, Gewerbe und Finanz Minister. öffentliche Arbeiten. Im Auftrage: Im Auftrage: Guenther. Weishaupt.
Bekanntmachung. In Gemäßheit des §. 8 des Gesetzes vom 23. Dezember 1867, betreffend die Abhülfe des in den r nn e rn Königs⸗ berg und Gumbinnen ee, Nothstandes (Ges. S. S. 1979) wird hierdurch zur offentlichen en nn , daß am 31. Juli d. J. 2218,91 1 Thlr. Darlehnskassenscheine im Umlauf sich befunden haben. Berlin, den 5. August 18690. Der Finanz Minister. Im Auftrage: Guenther.
Nr.
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Angekommen: Se. Excellenz der Staats- und Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Graf von Itzenplitz, aus Landeshut in Schlesien.
Der General Major und Commandeur der 3. Artillerie⸗ Brigade, von Bülow, von Wesel.
Abgexeist: Se. , der Wirkliche Geheime Rath und Präsident der Seehandluͤng, amphausen, nach München.
Postbetrieb für die Berlin Breslauer Eisenbahnroute.
. Die nach der Bekanntmachung vom 28. März v. J getroffene Einrichtung, nach welcher zur Einlieferung von gewöhnlichen Briefen bis zum Abgange der betreffenden Eisenbahnzůge nach Schlesien auf dem Ostbahnhofe durch i angang eines Brieffastens an den Eisen⸗ bahn Gepäckwagen der Züge Gelegenheit geboten wurde, tritt mit dem 16. August e. außer Wirksamkeit, da von diesem Zeitpunkte ab die Abfertigung der Eisenbahnzüge nach Schlesien von dem neuen Empfangsgebäude der Niederschlesisch⸗Maͤrkischen Eisenbahn stattfindet.
Die Schlußzeiten für die zur Beförderung mit den Eisenbahn⸗ zügen nach Schlesien bei dem Hof⸗Post⸗Amte und bei der Post ⸗Expe⸗ dition Nr. 17 auf dem Frankfurter Eisenbahnhofe einzuliefernden Postsendungen treten ein:
I) bei dem Hof ⸗Post. Amte: 2) bei der Post⸗Expedition 4 auf dem Frankfurter
⸗ . . Bahnhofe: a) für gewöhnliche Briefe . 1 Stunde, 10 Minuten, b) für rekommandirte Briefe
und Pest⸗Anweisungen ... 1 Stunde, 30 Minuten, e) für Gelder und Päckereien 3 Stunden, 1 Stunde, vor dem fahrplanmäßigen Abgange der betreffenden Bahnzüge.
Berlin, den 6. August 1869.
Der Ober ˖ Post⸗Direktor
Sach ße.
Bekanntmachung.
Der Transport von jeglicher Art Vieh durch den Kreis Lands berg a. W. ist bis auf Weiteres verboten, da in zwei Ortschaften des Kreises die Rinderpest ausgebrochen ist.
Dies zur Kenntniß für die Viehhändler und diejenigen Guts— besitzer, welche Viehtransporte bestellt haben.
Die Redaktionen sämmtlicher Blätter, an welche das Gesuch um Aufnahme dieser Bekanntmachung nicht direkt gerichtet ist, bitte ich um gefällige kostenfreie Publizirung dieser Verordnung.
Landsberg a. W, den 7. August 1869.
Der Landrath. Jacobs.
Das Winter -Semester am Königlichen pomologischen Institute u Prosfau beginnt den 1. Oktober. Das Institut hat den Zweck, 66 Lehre und Beispiel die Gärtnerei im preußischen Staate, beson= ders die Nutzgärtnerei, und namentlich den Obstbau, u fördern.
Die Anmeldungen zur Aufnahme haben unter Beibringung der Zeugnisse schriftlich oder mündlich bei dem unterzeichneten Direktor zu erfo 24 Derselbe ist auch bereit, auf portofreie Anfrage jede weitere Auskunft zu ertheilen.
Proskau, im August 1869. . .
Der Direktor des mern, Instituts.
Sto
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 9. August. Se. Majestät der König empfingen, wie aus Ems telegraphisch gemeldet wird, am Sonnabend den diesseitigen Gesandten am russischen Hofe, Prinzen Reuß, so wie den von seiner Reise nach Südamerika zurückgekehrten Major von Versen.
Der Großherzog und der Erbgroßherzog von Oldenburg
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