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85 ̃ llkallen mit dem Wohn 280 aftsstatuts werden siße * . ed ne. * erledigt und die Auf Grund der §§. 28 und 32 unseres Gesellschaftsst
ttionä ᷣ t hier⸗˖ Bewerbungszeit auf 6 Wochen festgesetz. Gumbinnen, den 4. August die Herren Aktionäre der Märkisch⸗Posener Eisenbahngesellschaft hier
1869. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. e . J. tember er., Mittags 12 Uhr, zu Guben im
i tlichen des Schützenhauses stattfindenden außerorden 6 ergebenst eingeladen.
sordnung sind: ern r 9 , n n m g. über den Stand der Bau ⸗Aus.
t. sraths auf Verschmelzung 8 32 sub s
27 Antrag des Verwaltung — 6 i n S kisch⸗Posener Eisenliahngesellschaft mit der n, . ; 9 i. Berlin ⸗Görlitzer Eisenbahngesell⸗
ö ü 1 nter Auf⸗ ründung der aus diesen drei Bahnen u ,, Eisenbahngesellschaft, Wabl des. , . sraths und Ermächtigung desselben zur Verein g e nn, 6 Königlichen Staatsregierung, sowie zur Auf⸗ e,, der erforderlichen Mittel zur Ausführung folgender b
n: . 1 . nach Reichenberg und Zittau,
J ipꝛi Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung 3 1 , ö. o g
* * 1 1 t⸗ 3 vom 15. Mai er. bringen wir hierdurch zur öffen — . lichen Kenntniß, daß im direkten Verkehr zwischen 4 4 . ch ⸗
i ĩ der Klasse II. ö K i der 5) behufs eventueller Erwerbung der Niederschlesischen Zweig von 12,z Sgr. auf 11,6 Sgr., der Tarifsatz de ; K d r. ermäßigt bahn, oder Verschmelzung Klasse A. von 11,6 Sgr. auf 11,5 Sg 5 . un * 2 ellung einer Verbindung mit Dresden von einem 9 , unkte der Berlin ⸗Görlitzer Eisenbahn. Indem wir bezüglich der Berechtigung zur d, d . an der Genẽcralversammlung auf die Bestimmungen der §§. 34 und 36 . Statuts verweisen, bemerken wir, daß die Deposition der Aktien min— destens 3 Tage vor der , . ö. . e ,. ö. rlin, Unter den Linden 17, 2 Treppen, ? , des Bankgeschäͤfts von F. W. Krause C Com pagnie dafelbst, Leipzigerstraße Nr. 45, erfolgen muß. Die Stelle der wirklichen Depositlon bei der Gesellschaft . nur amtliche Bescheinigungen der Staats. und Kommunalbehörden
über die bei ihnen erfolgte Deposition der Aktien.
ᷣ 1869. 6 ue g Verwaltungsrath der Märkisch⸗Posener Eisenbahngesellschaft. Ambronn.
2689 bau ˖ Aktiengesellschaft Glück Auf. l ir 3 4 r, ,, . . ; . . o , y Nachmitta r, zu — . , bei e, , n. hierselbst unter Hinweis esordnung ergebenst ein. a, Vorstandes zur Aufnahme eines Darlehns.
wegen Verkaufs des Grubenbesitzes. 3 Se e fen 22 Konsolidation mit benachbarten Gruben⸗
J
2 23. Juli 1869. ih Pie non der Niederschlesisch. Märkischen Eisenbahn.
Die ö er . ünstigungen für die Rücksendung ö r n, n ö 36. Münchener Kunst⸗ ausstellung, . . welche nach unserer Bekanntmachung vom 3. Juni d. J. vier Wochen . ö Schlusse der Ausstellung ihre Endschaft er⸗ ᷓ ollte, wird . 6 en , . hende chen ö ulpturen au ö vom Schlusse der r rns Ende Oktober d. J. ab, verlängert.
̃ 3. August 1869. ; . Hl lig? Tire er der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
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efelsschafts. Statuts werden die Herren Aktio—
näre der Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn⸗Gesellschaft hierdurch zu der am 8. September or.,
ittags 12 Uhr zu Halle a/ S. im Stadtschießgraben stattfindenden 2 außerordentlich en General⸗Versammlung
Auf Grund der §§. 27 und 31 unser
ergebenst eingeladen.
Gegenstände der Tagesordnung sind: ĩ
ͤ tand der Bauausführung, . ;
ö . * 1 , (8. 31 sub 3 des Statuts) der a,,, . ,,, , .
ö 2. Veli Gr len und e e, e, ee. ,,, I e dn gen fire . enn inf dn n,. j Ci 2 ; 3 ö *
d, ö ö des Statuts mit der Königlichen Staatsregierung, sowie zur Aufbringung
erforderlichen Mittel zur Ausführung folgender Anschlußbahnen: 2 6 Görlitz nach Reichenberg und Zittau, b) von Eilenburg nach Leipzig, e) von Bentschen nach Lissa, d) von Weißwasser nach Muskau,
e) a , Erwerbung der Niederschlesischen Zweigbahn oder Verschmelzung derselben mit der Central-⸗Eisenbahn—⸗ f) Seer ce ssfung einer Verbindung mit Dresden von einem näher zu bestimmenden Punkte der Berlin ⸗ Görlitzer Eisenbahn,
; ᷣ ĩ der §§ 33 und 31 = ̃ ügli tigung zur Theilnahme an der General- Versammlung auf die Bestimmungen der . unseres D . . ie —— der Aktien und bezüglich der Quittungsbogen, auf welchen die Einzahlungen
. . . to⸗ er iebenen Raten vermerkt sind, mindestens drei Tage vor der Versammlung entweder direkt bei unserer Gesellschaf ga sf nn Derlin, Wilhelimst! Nr. 62, oder durch Vermittelung des e ee, ne,, . Jaques in Berlin, Oberwallstraße Nr. 3, und der Mreußischen Hypotheken⸗Kredit⸗ und Ban Anstalt »H. Henckel« in Berlin, Wilhelmsstraße Nr. 62, erfolgen muß.
Die Stelle der wirklichen Deposition bei der Gesellschaft vertreten nur amtliche Bescheinigungen der Staats und Kommunalbehörden
bei ihnen erfolgte Deposition der Aktien.
Berlin, den 7. August 1859. . Der Verwaltungsrat
h der Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn-⸗Gesellschaft. Amhbronn.
über die
nant von Alvensleben,
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. sür das bierteljahr. Inserlionspreis sür den Raum einer
Druchjeile 3 Sgr.
Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Seslellun
für gerlin die Erpedition des z Preußischen Staats Anjeigers?
Behren⸗Straße Nr. La, Ecke der Wilhelmastraße.
M 187.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Königlich italienischen Beamten den Kö— nig lichen Kronen-Orden zu verleihen, und zwar: die erste Klasse: dem Finanz⸗Minister und Senathr Grafen von Cambray⸗DSigny, die zweite Klasse mit dem Stern: dem General-Direltor im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Cavaliere Peiroleri; die zweite Klasse: dem Direktor und Abtheilungs⸗Chef im Handels⸗Ministerium, Tantesio, die dritte Klasse: dem ersten Sekretär Cavaliere Tosi bei der Gesandtschaft in Berlin;, sovie die vierte Klasse: dem Gesandtschafts⸗Attachè Tugini ebendaselbst.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten rumänischen Beamten Orben zu verleihen, und zwar: Dem Minister⸗Präsidenten und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Fürsten Ghyka, und dem Minister des In⸗ nern, Co gälnitscheano, den Rothen Adler ⸗Orden erster Klasse, sowie dem General-⸗Direktor des Post⸗ und Telegraphen⸗ wesens, Cotschu, den Königlichen Kronen Orden zweiter Klasse.
Se. Majestät der Kö nig haben Allergnädigst geruht: Dem General⸗Lieutenant von Fransecky, Commandeur der 7. Division, den Rothen Adler Orden erster Klasse mit tichenlaub und Schwertern am Ringe, dem General-Lieute⸗ nt von Commandeur der 1. Garde-Infan— terie Division, den Stern zum Rothen Adler? Orden zweiter FKlasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe, dem Obersten Freiherrn von Willisen, Commandeur des Neumãärkischen Dragoner Regiments Nr. 3, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am Ringe, dem Obersten on Barner, Commandeur des 1. Garde ⸗Dragoner⸗Regi⸗ lents, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, owie Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten, dem Obersten Prinzen u Hohenlohe⸗-Ingelfin gen, Commandenr des 3. Garde⸗ nen · Regiments, den Königlichen Kronen⸗-Orden zweiter Klasse; n Dem Uhrmacher Moritz Albert Pieper zu Potsdam as Prädikat eines Königlichen Hof ⸗Uhrmachers zu verleihen.
Berlin, 12. August.
Se. Königliche Hoheit der Prinz August von Würt⸗ emberg, General der Kavallerie und kommandirender Ge— eral des Garde⸗Corps, ist von Tegernsee und Gastein ange— mmen.
Norddeutscher Bund.
Das 32. Stück des Bundes-⸗Gesetzblattes des Norddeutschen Hundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter Nr. 332 das Gesetz, betreffend die Einführung der 26 = einen Deutschen We sel⸗ Ordnung, der Nürnberger Wechsel⸗ odvellen und des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches 8 Vundesgesetze. Vom 5. Juni 1869. Berlin, den 12. August 1869. Zeitungs-Comtoir.
llerhöchster Erlaß vom 9. Au gust 1869, betreffend die Be⸗
fung einer außerordentlichen Synode für die evangelischen Gemein- den des Regierungsbezirks Cassel.
Auf Ihren Bericht vom 7. d. Mts. habe Ich beschlossen, für die
angelischen Kirchengemeinden im Regierungsbezirk Cassel eine, aus
eistlichen und anderen evangelischen Gemeindegliedern zu bildende
außerordentliche Synode zu berufen, um mit derselben für jene Kirchen⸗ gemeinden die Herstellung einer presbyterial - synodalen Verfassung auf der Grundlage kirchlicher Selbständigkeit in Berathung zu nehmen.
Als Synodalort bestimme Ich die Stadt Marburg.
Ueber die Zuständigkeit und Zusammensetzung der Synode wer⸗ den unter Berüͤcksichtigung der in den hessischen Kirchen und Pres- byterialordnungen gegebenen Grundlagen, die näheren Bestimmungen durch besondere Verordnung ergehen.
Zum Zweck möglichster Forderung der Sache erachte Ich es für rathsam, dieselbe einer einheitlichen Leitung zu unterstellen und will 94 deshalb das derzeitige Konsistorium in Marburg mit derselben etrauen.
Sie haben demgemäß diese Behörde mit näherer Instruktion zu versehen und derselben aufzugeben, sich in dieser Angelegenheit mit den beiden anderen zur Zeit bestehenden Konsistorien in entsprechender Verbindung zu halten.
Es ist Mein Wille, daß die Synode baldmöglichst und jedenfalls noch im Laufe dieses Jahres zusammentrete. Die nähere 2 des Tages überlasse Ich dem Konsistorium.
Der vorstehende Erlaß ist durch die Gesetzlammlung zu veröffent- lichen und haben Sie wegen Ausführung desselben das Erforderliche anzuordnen.
Bad Ems, den 9. August 1869.
H ilbelm.
von Mühler. An den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten.
Verordnung vom 9. August 1869, betreffend die Zusammen⸗ setzung und Zuständigkeit der für die evangelischen Gemeinden des Regierungsbezirks Cassel zu berufenden außerordentlichen Synode.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden 2c. 2c, verordnen mit Be⸗ zugnahme auf Unsern Erlaß vom heutigen Tage, betreffend die Be⸗ rufung einer außerordentlichen Synode für die evangelischen Gemeinden des Regierungsbezirks Cassel, auf den Antrag Unsers Ministers der geistlichen Angelegenheiten hierdurch wie folgt:
l., Die Synode wird gebildet: I) aus den 6 Superintendenten, 2) aus 24 geistlichen und 24 weltlichen Abgeordneten der zur Zeit bestehenden Diszesen und Inspekturen, 3) aus 6 von Uns zu berufen⸗ den Mitgliedern, darunter einem Professor der Theologie an der Universität zu Marburg und dem Ephorus der dortigen Stipendiaten-
Anstalt.
§. 2. Von den 24 geistlichen werden je 6 aus der Diszese Cassel, je 4 aus der Diözese Hanau, je 3 je 2 aus der reform. Diszese Marburg, burg, je 1 aus der Inspektur Hersfeld, je 1 aus der Inspe kalden, je 1 aus der Inspektur 6 gewählt. . .
Zu diesem Behufe werden die Diszesen und Inspekturen in die in der Anlage a. verzeichneten 24 Kirchenkreise getheilt, von welchen jeder für die Synode einen geistlichen und einen weltlichen Abgeord- neten, sowie einen Stellvertreter für jeden von beiden zu wählen hat.
8§. 3. Zur Wahl treten in jedem Kirchenkreise sämmtliche Geist= liche, welche innerhalb desselben ein Pfarramt definitiv oder vikarisch == mit den Deputirten der Kirchengemeinden (ef. §. 4 zu⸗ ammen.
Der Wahlakt wird, sofern von dem Konsistorium zu diesem Zweck nicht ein besonderer Kommi arius ernannt wird, von dem altesten Metropolitan bez. Inspektor es Kirchenkreises, in den Kirchen⸗ kreisen XII. und XVI. von den Superintendenten geleitet. Er findet der Regel nach in der Kirche statt und wird mit Gebet und Ansprache eröffnet und mit Gebet geschlossen. .
Die geistlichen Abgeordneten und Stellvertreter werden von den geistlichen, die weltlichen Abgeordneten und Stellvertreter von den weltlichen Mitgliedern der Versammlung gewählt.
Wählbar zur Synode sind sämmtliche wahlberechtigte Geistliche des Kirchenkreises, sowie die Aeltesten, Kirchenvorsteher und selbstän—. digen Mitglieder der zu demselben Bekenntnißstande gebörigen Kirchen Gemeinden des Konsistorial Bezirks, insofern sie das 36. Lebens jabr vollendet baben. Die Wabl ist jedoch nur auf solche Personen zu richten, welche einen unsträflichen Wandel führen, ein gutes Ge⸗
und 24 weltlichen Abgeordneten je 5 aus der Diszese Allendorf,
aus der luth. Diözese Marburg, je 1 aus der 2 Schaum ⸗ tur Schmal⸗
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