1869 / 189 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Wir bemerken . daß wir der Ermächtigung im Art. 7 des Statuts gemäß beschlossen haben, mit Leistung dieser dritten Einzah— lung die Herrn Aktionäre von der ef lichen ** für weitere Einzahlungen auf die Aktien zu entbinden. Die zu diesem Zwecke neu auszufertigenden, auf den Inhaber lautenden Interimdaktien können nach der Einzahlung an den Stellen, bei welchen diese geleistet worden ist, bis zum 15. Oktober d. J. gegen Aushändigung der bisherigen auf den Namen lautenden Interimsaktien in Empfang genommen werden.

Zu Annahme von Volleinzahlungen der Aktien ist die Bank übrigens auch ferner bereit.

Gotha, 20. Juli 1869. Der Aussichtsrath. von Holtzendorff,

ug o Cahn Vine · Prasident. 9

Kommerzien ⸗-Rath. Freiherr von Cohn,

. F. W. Mäder. Geh. Finanz Rath. E. Otto, Graf von Pourtales, Freier Standes herr. Kasserath. Königl. Ceremonienmeister. von Rother, von Ruffer, S. Schlesinger. Amtsrath. Geh. Kommerzien ˖ Rath. Schlesischer Bankverein. Adolph Stürcke. Baron von Vaerst.

Fürst von Haßfeldt, Vraͤsident. Berliner Handels. Gesellschaft.

Graf von Maltzan,

nao)

Die Stamm Aktien der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn Nr. Hi224 und 646317 3 190 Thlr. mit Coupons Nr. 2 bis intl. 8 und Talons, sowie die Prioritäts - Obligationen der Niederschlesisch-⸗ Märkischen Eisenbahn Ser. II. Nr. 1765. 3745. 7997. 14,179. 25076. Wy2l3s und 344989 à 50 Thlr. mit Coupons Nr. 7 und 8 und Talons sind als abhanden gekommen bei uns angemeldet worden. n 8 des vierten Nachtrages zum Statut der ehemali⸗- 69 iederschlesischMärkischen Eisenbahngesellschaft vom 19. Dezember S48 (Gesetzsammlung pro 1849, Seite 135) und des Gesetzes vom 31. März 1852 (Gesetzsammlung pro 18652, Seite 89 werden die egenwärtigen Inhaber der oben bezeichneten Stamm- Attien und ö Obligationen nebst Coupons und Talons hierdurch auf- gefordert, diese n, an uns einzuliefern oder etwaige Rechte auf dieselben bei uns geltend zu machen, widrigenfalls deren gerichtliche Mortifikation von uns beantragt werden wird, welche nach dem Statut vom 19. Dezember 1848 erfolgt, wenn diese Aufforderung drei Mal in Zwischenräumen von drei zu drei Monaten veröffentlicht und die Einlieferung oder Geltendmachung etwaiger Rechte nicht hin gen binnen drei Monaten nach der letzten Publikation ge— ehen ist. Berlin, den 13. Mai 1869. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Bergisch-Maͤrkische Eisenbahn.

Die in le des Allerhöchsten Privilegiums vom I7. April 1 emittirte fünfprozentige Bergisch⸗Mär⸗- kische Nordbahn -Prioritäts Obligation Nr. 22,889 E . 100 Thaler ist ihrem Eigenthümer, nach dessen An⸗= eige, verbrannt und hat der letztere die Mortifikation des Dokuments eantragt. Wir fordern daher den etwaigen gegenwärtigen Inhaber des genannten Werthpapieres hierdurch auf, dasselbe einzuliefern oder seinen Anspruch daran bei uns geltend zu machen, widrigenfalls wir nach Ablauf der statutgemäß vorgeschriebenen Frist die Mortifikation und , er Obligatlon veranlassen werden. Die in Rr. 2Wsl868 und 84 1869 dieses Blattes aufgerufene Bergisch⸗Mäͤr⸗ kische Stamm ˖ Aktie Nr. 9090] ist wieder aufgefunden. Elberfeld, den 7. Mai 1869. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

—— Verschiedene Bekanntmachungen.

Aufforderung. Die Kreis. Wundarztstelle im Rosenberger Kreise ist erledigt. Qualifizirte Bewerber um dieselbe können sich unter Einsendung ihrer Zeugnisse und ihres Lebenslaufes innerhalß Wochen bei uns melden. Oppeln, den 7. August 18695.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

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Bekanntmachung. er Kommunallandtag des Markgrafthum Oberlausitz, Königl.

k

preuß. Antheils, verleiht ini November dieses Jahres: I) aus der Stiftung der verwittweten Frau Landesältesten von

Gersdorff, geb. von J ein Stipendium für b) ein Stipendium für Studirende auf Halle oder Jena.

er . sind vorzugsweise Jünglinge aus dem von Gers dorffschen Geschlechte, nächst diesen Jünglinge aus anderen Sber. lausitzschen adeligen Famillen und nach ihnen auch Jünglinge bürgerlichen Standes aus der Oberlausitz

6 Landes- Stipendien für bedürftige 1 Landes mit · eidenheit , Oberlausitzer, welche eine Universttät oder oͤffentliche Bildungsanstalt füt Land · un Forstwirthe, Thierärzte

ohberg, chüler des . zu Görlitz en Universitäten heipzig,

oder Gewerbtreibende besuchen und sich über Fleiß, Fähigkeit und sittliches Betragen ausweisen können;

3) ein Schul- Stipendium zur Ausbildung von evangelisch= lutherischen Geistlichen, welche der wendischen Sprache mäch. tig sind. Zum Genuß desselben sind nur Bewerber aus der preuß. Oberlausitz, welche die erste oder zweite Klasse eines Gym. 833 g n und evangelische Theologie studiren wollen, be. re

Die Cuche um Verleihung dieser offenen Stipendien, sowie die um Fortbewilligung bereits verliehenen müssen bis zum 1. Novem— ber dieses Jahres nebst den erforderlichen Zeugnissen an den Landes- ältesten des Markgrafthums Oberlausitz, Herrn v. Seydewitzs hierselbst eingereicht werden. ̃

Später oder ohne die erforderlichen Zeugnisse eingehende Gesuche können nicht berücksichtigt werden.

Görlitz, den 12. August 1869.

Die Landstände des Markgrafthums Oberlausitz Königl. preuß. Antheils.

n

* . der schlesischen Gebirgsbahn. Ab 20. Mai bis 15. September d. J. werden

von unseren Stationen Berlin und Frank—

furt a. O. nach den Stationen Greiffenberg, Reibnitz,

66 berg und al m sssr der schlesischen Gebirgsbahn Billets und II. Wagenklasse, für die Hin und Rückfahrt sechs Wochen gültig, zu folgenden Preisen ausgegeben:

II. Kl. III. Kl. Thl. Sgr. Pfg. Thl. Sgr. Pfg 7 M

24 28 14 19 17

1 Berlin

Il. Frankfurt a. O.

mit 50 Pfd. Freigepäck. Billess II. Klasse haben auch für die Courierzüge Gultigkeit.

Eine Unterbrechung der Hin oder Ruͤckfahrt

ist auf diese Billets nicht gestattet. Im 4 des reisenden Publikums sind derartige Billets fortan

auch auf den Zwischen⸗Stationen a) penik und Fürstenwalde zu den Preisen ad I., b) Fürstenberg, euzelle, Guben, Tönt und D 4 II. käuflich zu hab zu den Preisen ad II. käu zu haben. Berlin, den 13. Mai 1869. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.

Der gemäß unserer Bekanntmachung seit dem 8. Mal er. an jedem Sonnabend von Kohlfurt nach Rummelsburg abgelassene Exztra⸗-Viehzug wird, da er nach den gegenwärtigen Verkehrsver— 9 tnissen entbehrlich ist, am Sonnabend, den 14. d. ts, zum etzten Male 6 . werden.

Berlin, den 9. August 1869.

Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Bekanntmachung. In der Zeit vom 19. bis 25. Septemher e. wird mit der Ausstellung des land - und forstwirthschaftlichen Vereins der Provinz Namur auch eine internationale forst liche Aus⸗ N stellung von Sammlungen, Geräthen, Maschinen, . welche in der Forstwissenschaft oder in den darauf nahe e n en Industrien Anwendung finden, so wie eine inter nationale landwirthschaftliche Ausstellung mit Versuchen von landwirthschaftlichen Geräthen und Maschinen staltfinden. Die Fracht kosten für die zu dieser Ausstellung zum Versandt kommenden Gegen— stände werden auf der Ostbahn dahin ermäßigt, daß beim Hintrans. port der tarifmäßige Frachtsatz zu zahlen ist, daß dagegen Fer Rück. transport auf derselben Route und nach der Absendestation fracht= frei erfolgt; sofern durch ein Attest des Ausstellungskomites nach— gewiesen wird, daß die gedachten Gegenstände ausgestellt und unver— kauft geblieben sind. Auch muß der Frachtbrief den Vermerk enthal⸗ ten: »zur Ausstellung nach Namur und die Adresse: »an das Aus- n,, tragen, beziehungsweise beim Rücktransport von diesem als Versender aufgegeben werden. Diese Transport begünstigung hört mit dem 12. Oktober e. wieder au Bromberg, den 9. August 1869. Königliche Direktion der Ostbahn.

sibah Hier folgt die besondere Beilage

*

Besondere Beilage

des Königlich Preußischen Staats-Anzeigers. Zu MM 189 vom 14. August 1869.

. Inhalts -⸗Verzeichniß: Der Verein für HGeschichte und Alterthumskunde des Her ogt ums und '? ifts deburg. L.) Der Betrieb der Bergwerke und Salinen im Ober ⸗Bergamtsbezirke Elausthal im 33 . Zur life hin t iy 865? I.)

Der Verein für Geschichte und Alterthumskunde des Herzogthums und Erzstifts Magdeburg.

(Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg, herausgegeben vom Vereins Sekretär Dr. Karl Janicke.)

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Magdeburg hat für die östlichen Provinzen des preußischen Staates im Mittelalter eine Bedeutung gehabt, wie keine an— dere Stadt. Das Erzbisthum erhielt zu seiner Provinz die Länder vom Erzgebirge bis zur Ostsee und bis tief nach Polen hinein, späterhin wenigstens bis zur Oder. Das magdeburger Stadtrecht wurde fast für alle neugegründeten deutschen Städte im Gebiete des alten Wendenlandes zu Grunde gelegt, und wollten die polnischen Herzöge eine Stadt heben, so gaben sie ihr magdeburger Recht. Für die Germanistrung und Christia— nisirung der wendischen Gebiete war Magdeburg das große Thor, durch welches die deutschen Ansiedler nach Osten zogen, um deutsche Sitte und christlichen Glauben in fremdem Lande zu verbreiten. Magdeburgs Geschichte erforschen, heißt demnach in vielfacher Beziehung zugleich die Quellpunkte der Geschichte der östlichen Landschaften bloßlegen. Darum dürften die Schriften des magdeburger Geschichtsvereins mehr als eine blos lokale Bedeutung haben. Es liegen von den »Geschichtsblät— terne, dem Organ des Vereins, bis jetzt die drei Jahrgänge 1866, 1867 und 1868 vor.

Die Stadt Magdeburg behandelt ein Aufsatz von Dr. Janicke: »Magdeburg beim Beginn der Reformation.“ Es wird in demselben ein Bild von dem mittelalterlichen Magdeburg ent⸗ worfen, einer Stadt, die zwar niemals Reichsstadt war, die aber an Bedeutung nicht wenige Reichsstädte übertraf. Anschau— lich wird besonders der magdeburger Schöppenstuhl geschildert, von dem es 16588 heißt: der uralte Schöppenstuhl sei vor Alters das Haupt gewesen, von da man sich sächsischer Rechte erholen müssen, darunter drei Königreiche und über acht und zwanzig unterschiedliche Chur⸗ und Fürstenthümer begriffen und bewidmet gewesen. Ein anderer Beitrag theilt die Statuten der »Knochen— hauera⸗(Fleischer Innung alten Scharrns von 1523 mit. Die— selben sind für die Kenntniß des Innungswesens von größter Wichtigkeit. Und welche Bedeutung die Innungen hatten, das geht daraus hervor, daß nach Beseltigung des patrizischen Re⸗ giments von 1330 1630 die Stadtverwaltung fast ausschließ⸗ lich in den Händen der Innungen lag. Aus einer Handschrift der Stadtbibliothek konnte auch die Reihe der magdeburger Bürgermeister und Kämmerer von 1213 an bis 1607 mit⸗ getheilt werden. .

Interessante Aufschlüsse geben die Aufsätze über magdeburger Straßen- und Häusernamen von Dr. Janicke. Die Straßen⸗ namen sind im alten Magdeburg sehr organisch in Anlehnung an vorhandene Verhältnisse im Volksmunde entstanden. Als die ältesten Straßennamen sind die anzusehen, welche von den Kirchen, als den Mittelpunkten des religiösen und sozialen Lebens, herge— nommen sind, sowie diejenigen, welche nach ihrer Lage und Be— schaffenheit benannt sind, wie: der breite Weg, der krumme Ellenbogen u. s. w. Größer ist die Anzahl derjenigen, welche nach Handwerkern und Gewerbetreibenden benannt sind, wie Goldschmiede⸗, Tischlerl, Schuhbrücke. Am zahlreichsten sind indeß die Straßen vorhanden, welche ihre Namen von Häusern

tragen: grüne Armstraße, Rothekrebs⸗, Tischlerkrug⸗, Steinerne⸗

tisch⸗ Vogelgreifstraße u. s. w. Nur wenige Straßen sind nach Ortschaften, noch weniger nach Personen benannt. Sehr wichtig war für die ältere Topographie Magdeburgs, daß der Stadtplan, welchen Otto von Guericke 1632 für den schwedischen Statt⸗ halter behufs des Wiederaufbaus von Magdeburg angefertigt hatte, im Archiv zu Cöthen wieder aufgefunden wurde. Er wurde lithographirt und durch den Buchhandel zugänglich gemacht.

In den Häuserbenennungen Magdeburgs findet sich die reichste Mannigfaltigkeit. Der Ursprung der Sitte, Häuser mit besonderen Namen zu benennen, war in einer lebhaften Han— delsstadt in einer Zeit, wo man die Straßen nicht nummerirte, sehr natürlich. Den Geschäftsleuten mußte daran liegen, ihren Häusern eine unterscheidende Bedeutung zu geben. Und dazu bot sich am Besten ein Bild dar, das man am Hause an— brachte, denn die wenigsten Leute verstanden zu lesen und zu schreiben. Namentlich wählte man solche Bilder, die recht in die Augen fielen und sich dem Gedächtniß einprägten. Bibli⸗ schen und kirchlichen Ursprungs sind: die Arche, zum großen

Goliath, Himmelreich, zur Hölle. Auf die Welt der Gestirne deuten: blauer Stern, zum Regenbogen. Vom menschlichen Körper sind benannt: die fleißige Hand, zum freundlichen Ge— sicht. An Geräthe exinnern: ber göͤldne Hammer, zum blauen Beil, der steinerne Tisch, Pflugeisen. Von der Kleidung sind hergenommen: zum weißen Schuh, zur goldenen Kutsche, von Waffen: zur goldenen Lanze. Auf das Thierreich deuten: zum steinernen Löwen, zum grünen Wolf, zum kleinen Elephan— ten u. s. w. in länger Reihe. Nach Pflanzen nennen sich: der Weinstock, der goldene Kürbis. Nach Städten sind besonders Gasthäuser benannt.

Von andern Städten werden Frohse, Salze und Schönebeck in einem Aufsatze von Winter behandelt. Die drei Städte bilden fast ein zusammenhängendes Ganze und König Friedrich II. soll die Absicht gehabt haben, durch die Kolonistenstraßen die drei Städte zu Einem Ge⸗ meinwesen zu verschmelzen. Sie haben von jeher in der Salz⸗ produktion und dem Salzhandel ihre bedeutendste Nahrungs⸗ quelle gehabt. Frohse zwar reicht weiter hinauf; es hatte be⸗ reits im 19. Jahrhundert eine Königliche Burg, eine Grenzveste gegen die Wenden und um diese schützende Burg erwuchs der Ort zu einer Stadt. Dagegen ist die Stadt Salze überhaupt erst nach 1209 durch die Entdeckung und Ausbeutung der dorti⸗ gen Salzquellen entstanden. Die neue Stadt blühte sehr bald empor und wurde einer der bedeutendsten Orte im Erz⸗ stift. Der in Folge des Salzgewinns dort sich ansammelnde Wohlstand brachte bald die Feldmarken von 14 umliegenden Dörfern an die Stadt. Schönebeck wurde durch seine Lage an der Elbe der Hafen für die Salzschiffahrt und die Holzfloͤßerei. Bereits aus dem 13. Jahrhundert giebt uns eine Urkunde darüber Nachricht, daß der Salz und Holzhandel nach den böhmischen Gebirgslandschaften hin ein überaus reger war. Ueber Schönebeck führte aber auch die noch heut so genannte Salzstraße in das überelbische Land und in die Mark hinein.

Besonders groß ist die Bedeutung des Erzstifts Magde⸗ burg in kirchlicher Beziehung. Außer der Aufficht über 'die untergebenen Bischöfe zu Merseburg, Naumburg, Meißen, Brandenburg und Havelberg, und früher auch über die bon Lebus, Cammin und Polen, verwaltete der Erzbischof eine eigene Diszese. Dieselbe behandeln drei Aufsätze von Winter und Jacobs. Der Sprengel von Magdeburg umfaßte das Land zwischen Elbe, Ohre, Saale und Bode, im Westen gegen den Sprengel von Halberstadt durch eine über Neuhaldensleben und Wanzleben auf . gezogene Linie abgegrenzt. Außerdem aber stand alles Land zwischen der Elbe, Mulde, Saale und weißen Elster bis zur sächsischen Landesgrenze hin unter der ,, Verwaltung des Erzbischofs. Selbst das Ländchen

aruth, das zwischen die Diözesen Brandenburg und Meißen eingekeilt war, unterstand auffallender Weise dem Erzbischof von Magdeburg in kirchlicher Hinsicht. Der Sprengel war behufs der Verwaltung in Archidiakonate getheilt, die etwa unsern heutigen Superintendenturen entsprechen. Solche Archi⸗ diakonate gab es zu Magdeburg, Wanzleben, Langenweddingen, Calbe, Cöthen, Halle, Mildensee bei Dessau und Kemberg. Die Gesammtzahl der Kirchen, welche zum Sprengel von Magde⸗ burg gehörten, betrug 337.

Eine Reihe von Aufsätzen des Archiv⸗ Raths von Mülver— stedt giebt ein Verzeichniß der im Erzstift früher und noch jetzt bestehenden Klöster, Kapellen, Kalande, frommen Brüderschaften und Hospitäler, sowie der geistlichen Schutzpatrone der Kirchen. So werden nacheinander die landräthlichen Kreise Wolmirstedt, Calbe, Wanzleben, Neuhaldensleben, die beiden Jerichowschen Kreise, Jüterbog⸗Luckenwalde, Halle, Saalkreis und endlich Magdeburg abgehandelt. Das Material dazu ist zu einem nicht geringen Theile den reichen, zum größten Theile noch un⸗ gedruckten Urkundenschätzen des magdeburger Staatsarchivs ent— nommen. Die Zusammenstellung enthält eine Fülle von Ro— tizen, die sonst nirgends in dieser Vollständigkeit zu finden sind. Die Bedeutung, welche die Ermittelung der Schutzheiligen der Kirchen hꝗt, ist vom Direktor Professor Wiggert ihn einer be— sonderen Abhandlung nachgewiesen worden.

Das magdeburger Land enthielt eine Menge von zum Theil bedeutsamen Klöstern und Stiftern. Wir nennen nur beispiels⸗ balber das Kloster U. L. Fr. in Magdeburg und Bergen bei Magdeburg, Jerichow, Goktesgnaden, München-Rienburg, Pe— tersberg bei Halle, Zinna. Die Geschichte dieser Klöster bedarf