1869 / 190 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

und darüber um 3 (auf 73) vermehrt. Von 37.548 Gemeinden zäh⸗ len mehr als drei Viertel (28, 255) weniger als 1000 Bewohner. In den einzelnen Gemeindeklassen war die Bevölkerung im Jahre 1866 wie folgt vertheilt: Gemeinden unter 500 Einw. 13,26 pCt., 500 bis 1000 Einw. 21,37, 1000 50090 Einw. 40,s8s, 5 10,009 Einw. 5.47, 10–- 20,090 Einw. os pCt., 20 - 40,0909. Einw. 2186 pCt., 40,000 E. und darüber 12,01 der Bevölkerung. Mithin lebten drei Viertel der Bevölkerung in Gemeinden mit weniger als 5000 Einm. Die Ver— mehrung der Bevölkerung seit 18661 hat nur in den Städten mit mehr als 5000 Einw. stattgefunden: jede Gemeinde mit weniger als 1000 Einw. hat im Durchschnitt um 2 Einw. abgenommen, jede Stadt von 1600 bis 10000 Einw. um 192, von 19 40000 Einw. um 615, von 40000 Einw. und darüber um 3413 Ew. zugenommen.

Bei einem Umfang von 543051 N Kilom. (9863 geogr. I Ml.) treffen in Frankreich auf jeden J Kilom 704100 Bewohner (pro (] Ml. 3860) gegen 63,6 6 im Jahre 18356. In 32 Departements übersteigt die Volksdichtigkeit den Durchschnittssatz, in 57 bleibt sie hinter dem⸗ selben zurück. Wenn man die Durchschnittsbevölkerung 1 setzt, so ergeben die 10 bevölkertsten Departements folgende Verhältniß- zablen: Seine 64,83 (pro G Kilom. 4523, as, gegen 1836 4 2195, Nord 3,50, Rhöne 3,47, Seine ‚Inferieure 1,87, Bas⸗Rhin 1,ss, Haut⸗ Rhin 1,84, Pas⸗de⸗Calais 1,62, Loire 1,61, Bouches ⸗du⸗Rhöne 1,83, Finistäre 1,41; die 10 am wenigsten bevölkerten Departements: Aube O, 52, Loire⸗et⸗Chers O, 52, Haut⸗Marne O59, Cantal O, és9, Indre Os s, Landes 9.47, Corse 0,42, Lozere O,s7, Hautes⸗Alpes O, z1, Basses⸗ Alpes 0,29 (20,866 pro Ul Kilom.)

Unter der städtischen Bevölkerung begreift das Tabellen⸗ werk alle Bewohner von Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern. Dies vorausgeschickt, hat sich die städtische Bevölkerung vom J. 1846 bis 1866 von 24,42 auf 3046 pCt. der Gesammtbevölkerung vermehrt, während die ländliche Bevölkerung in demselben Zeitraum von 75,58 auf 69,54 pCt. gesunken ist. Nur in 18 Departements überstieg die Vermehrung den Durchschnitt von 30,46 pCt. Die Zahl der Haus— haltungen (meénages, d. h. besondere Wohnungen, mögen sie von Familien oder einzelnen unverheiratheten Personen bewohnt sein,) belief sich im J. 1866 auf 9,997,360, bestand also im Durchschnitt aus 3,83 Personen, gegen 3,s4 im J. 1861 und 3,84 bis 3,96 in den Jahren 1851 bis 1856.

An Wohnhäusern wurden 7811549 gezählt, 2.34 pCt. mehr als im Jahre 1861. Die durchschnittliche jährliche Zunahme der Häuser (O,as pCt) ist also stärker gewesen als die der Bevölkerung (O, as pCt.). Von den Häusern waren 7427, 935 oder 9ö5,og bewohnt, L84 pCt. oder jährlich 0,7 pCt. mehr als im J. 1861, 176,550 226 pCt. gegen 1861 (4 14,62pCt. = 2, 92 pCt. jährlich) waren theilweis, 207 064 = 265 pCt. ganz unbewohnt * 12,28 pCt. 200 pCt. jähr- lich!. Die Vermehrung der Wohnhäuser hat mithin am stärksten bei den ganz oder theilweis unbewohnten stattgefunden. Im Bau be— griffen waren in 1866 44865 Wohnhäuser oder 1 auf 166 ganz be— wohnte Häuser, gegen 1: 178 im J. 1866. Der Prozentsatz der im Bau begriffenen Wohnhäuser war 1856 03564, 1861 (0,656 6, 1366 0, 90 pCt. der vollständig bewohnten Häuser.

Auf dem Quadr.⸗-Kilom. waren im J. 1866 im Durchschnitt 14,338 Wohnhäuser vorhanden (gegen 1406 in 1861), im Dep. Seine 190, in Korsika nur 4.

Die durchschnittliche Bewohnerzahl eines Hauses war 4,87, gegen 490 im J. 1861, im ö. Seine 2,73, im Dep. Eure nur 3,33.

Im Allgemeinen umfaßt jedes Haus nur 1 Haushaltung, höchstens 2. Der Durchschnitt stellt l. auf 1,26, wobei das Seinedepartement mit 8sas Haushaltungen auf 1 Haus den Ausschlag giebt. Außer demselben sind nur 16 Departements, in welchen der Durchschnitt (1,29 2,27 überschritten wird.

Von den Wohnhäusern hatten 4531, 022 58,01 pCt. (gegen 1861: Cos pCt.) nur ein Erdgeschoß, 2 473,999 31,67 pEt. ein Erdgeschoß und 1 Stockwerk, 59l,138 = 7,566 pCt. ein Erdgesch. und 2 Stockw., 149602 1,92 ein Erdgesch. und 3 Stockw., 35, 828 0,46 pCt. ein Erdgesch. und 4 Stockw., 29, 960 O, 3s pEt. ein Erd— geschoß und mehr als 4 Stockwerke. Die Zahl der Häuser mit Stock. werken hat seit 1861 e nn Von den 29,960 höchsten Häusern fallen 25/783 allein auf die Dep. Seine (16277) Buches du Rhone (6893) und Rhone (2613), auf sämmtliche übrigen Departements nur 4177.

Von den Wohnhäusern waren 1328, 803 17,01 pCt. gegen 2018 pCt. in 1856, 1945 pCt. in 1861, mit Stroh, Schindeln oder Brettern, 6482748 82,909 pCt, mit Steinen, Schiefer oder Zink gedeckt. In 25 Departements sind die Stroh- 2c. Dächer fast Janz verschwunden; in 15 Dep. findet sich diese Bedachung bei mehr als 34 pCt. der Wohnhäuser (Manche 82, 78 pCt.)

Der Nationalität nach bestand die Bevölkerung im Jahre 1866 aus 374412928 Franzosen 98,33 pCt. (33007, 237 in denjeni⸗ gen Departements, in welchen sie gezählt sind, 4,388, 505 in anderen Departements geborenen, 16,286 naturalisirten Fremden), und S35r495 Fremden 1367 pCt. (gegen 10s pCt. in i851, 1533 pCt. in 1861). 19,541 Individuen sind hierbei nicht mitgezählt. Die Fremden waren u. A,: 275,888 Belgier, 106,606 Deutsche (gegen 57 06 in 1851 und 84958 in 1861), 9/624 Italiener, 33,650 Spa— nier, 42270 Schweizer, 29 855 Engländer. Nächst den Belgiern (jähr⸗ licher Zuwachs 1861 1866 1452307 und Italienern (4617) haben sich die Deutschen am meisten vermehrt (4330, 87 pCt. derfelben hielten sich in 13 Departements auf, die meisten im Departement Seine ZäM27 1). Moselle (16723), Bas-Rhin (i3, 871), Haut Rhin (13,539). Die außerhalb des Departements geborene Bevölkerung ist nür in 15 Departements von Einfluß, im Departement Seine beläuft sie sich auf 65sas pCt, in 14 anderen Departements Äbersteigt fie den n n neh, e ber mr nm um ein Geringes, in 74 De—

inter dem ĩ l ĩ = nn m ber ete , r meg urchschnitt zurück, in 271 Departe

Der Religion nach zerfiel die Bevölkerung im Jahre 1866 in

37,107 212 Katholiken, 51557659 Reformirte, 286,506 Lutheraner, 4435. freie Protestanten, zu lamm en 4669 Protestanten, 89,047 Juden und 1400 andere Nichtchristen. Bei 22786 Individuen konnte die Religion nicht ermittelt werden. Auf 19099 Einwohner kommen mithin N48 Katholiken (1861: N63) und 252 Nichtkatholiken, davon 223 Protestan-= ten (1861: 214) 23 Juden (1861: 217) und 6 andere Nichtchristen oder Personen, deren Religion nicht zu ermitteln war (1861: 25. In der Armee befinden sich auf. 10000 Katholiken 422 Nichtkatholiken. Nur in 20 Departements ist die Zahl der Katholiken geringer als der Durchschnitt (Tas pCt.), am meisten im Departenient Bas-Rhin (6498 pCt.). Der Durchschnitt der Protestanten (2,23 pCt.) wird in 18 Departements überstiegen, am meisten in den Departements Bas— Rhin (31927 pCt;) und Gard (28,77 pCt.). An freien Protestanten sind nur in 12 Departements mehr als je 1000 vorhanden, im De— partement Seine 10,181. Der Durchschnitt der jüdischen Bevölkerung (O,2s pCt.) wird in 109 Departements überschritten, am meisten im Departement Bas⸗Rhin (368 pCt.), Haut-Rhin (2.76 pCt.), Moselle, Meurthe und Seine (U,66, 1,24, 1,03 pCt.).

Im Jahre 1866 ist zum ersten Male der Versuch gemacht worden, den elementaren Bildungsgrad der Bevölkerung statistisch zu er— mitteln. Das Resultat war folgendes: Abzüglich 4543557 Individuen, deren Bildungsgrad nicht festgestellt werden konnte, sowie der Kinder unter 5 Jahren verblieben 33,896,839 Einwohner. Von diesen konnten II, I132,135 G32 18a pCt.) weder schreiben noch lesen, 3 886,324 (11,17 pCt.) nur lesen, 18,878 380 (55,69 pCt.) lesen und schreiben. Dasselbe Re⸗ sultat haben die Aufnahmen bei den Verheirathungen, der Rektrutirung und den gerichtlichen Untersuchungen ergeben. Von den Männer (exkl. Armee) konnten 28,96 pCt., von der Armee 18,73 pCt., von den weiblichen Personen 36,89 pCt. weder schreiben noch lesen, 9,3 resp. s!, resp. 13,21 nur lesen, 61.31 pCt., resp. 71,96, resp. 49,90 pCt. lesen und schreiben. In den Departenients steigt der Prozentsatz der Analphabeten von 5,44 (Bas-Rhin) bis 6667 pCt. (Haute Vienne); in 16 Departements sind mehr als die Hälfte der Einwohner, die weder lesen noch schreiben können.

Geisteskranke wurden im Jahre 1866 50,726 gezählt. Idio⸗— ten und Eretins 39/953. Bei den Geisteskranken kamen 91 Männer auf 1090 Frauen, bei den Idioten und Eretins 132 M. auf 106 Fr., bei allen drei Klassen zusammen 197 M. auf 100 Fr. Im Jahre 1366 kamen auf 10009 Einwohner 238 Geisteskranke aller Kategorien (133 Geisteskranke, 105 Idioten und Cretins), auf 420 Einwohner i, im Jahre 1861 auf 19600 Einw. nur 225. Die einzelnen Departe— ments agen in Betreff der eigentlichen Geisteskranken in verschiedene Verhältnisse. In Departement Seine et Oise treffen auf 100 000 Einw. 299 Geisteskranke, im Departement Cher nur 54. Die Idioten und Cretins sind gleichmäßiger vertheilt.

Kropfkranke gab es 1866 58,808, von denen 76504 gleichzeitig Cretins waren. Nach Abzug derselben verbleiben 31,304 eigentlich Kropfkranke, gegen 43878 in 1861. Auf 100000 Einwohner treffen bei dem männlichen Geschlecht 107, bei dem weiblichen 201 Kropf— kranke. Die Krankheit herrscht besonders in 31 Departements, vor— zugsweise in Haute-Savoie (2696 von 100,000 Einwohner und Savoie (1496.)

Blinde waren 31,968 oder 84 von 100000 Einwohner, 1 auf 191 vorhanden, von denen 15 pCt. blind geboren waren. Im Jahre 1861 betrug die Zahl der Blinden nur 82 von 100,006 Einw und urge 26 ö blind 5 In 6 ,, ,, wechselt

er inden von eine) bis 1 aute- . ( (Haute · Marne) von

Die Zahl der Taubstummen belief sich 1861 auf 21,956, 1866 f . ö an, J , Einw., 15 296 waren eit der Geburt taubstumm u änner treffen 62, au 100090 Frauen 49 Taubstumme. J. J. . Die Gesammtzahl der Geisteskranken, Kropfkranken, Blinden und Taubstummen betrug 202,669, 532 auf 100, 000, 1 auf 188 Einwohner. Von diesen Kranken waren 96,9365 männlichen und 105,734 weib⸗ lichen afsch e h g gor os⸗ E di19

on den 38,067, inw. sind 19014079 (49, 4s pCt.) männl., 190525985 (50,0s pCt.) weiblichen Geschlechts; auf . Männer kommen somit 100 Frauen. Seit 1806 ist das weibliche Geschlecht stets überwiegend gewesen, 13906 um 1.66, 1821 um 2,56, 1831 um os, 1841 um 1,24, 1851 um 0654, 1861 um Cas, 1866 um O, io pct. Das eberwiegen des weiblichen Geschlechts scheint in Race. oder klimatischen Verhältnissen begründet zu sein, denn im Südosten kom— men auf 190 Frauen 8 Männer mehr, als im Nordwesten, und im Süden auf 190 Frauen 10 bis 11 Männer mehr als im Norden. Von den Kindern sind 1627 pCt. männl., i3,2s pCt. weibl. Ge— schlechts (zusammen 29,368 pCt. der Bevölkerung), don den unver— heiratheten Erwachsenen 19,663 pCt. männl., 11,63 pCt. weibl. (22.51 pCt.), von den Verheiratheten 20,30 pCt. männl., 20,20 pCt. weibl (40650 pCt.), von den Verwittweten 2353 pCt. männl., 4 589 pCt. weibl. (744 pCt.). Auf 100 Einwohner kommen 52,06 Kinder und Unverheirathete, 40,9 Verheirathete (1806 nur 35,39) und 7.44 , ͤ

as mittlere Alter der Franzosen berechnet sich auf 31 Jahr 5. Monat (1806 nur auf 30 J. 11 M..), und zwar auf f J 9M für das männl., auf 31 J. 8 M. für das weibliche Geschlecht. Die zahlreichste Altersklasse a 5 Jahre) ist die erste bis zum 5. Lebens⸗ jahre; ihr gehörten i866 von 1090 009 Einw. 9781 an, die nächsten 4 bis 25 J.) zählten je 8 9000, die nächsten 3 (bis 40 I) je 7- 8000, die dann folgenden 2 (bis 50) je 6— 7000, die 11. (60-55 J.) 5473 die 12. (65-50 J.) 4647, die 13. und 14. (60 70 J) je 3 606, die 15. ( 0-75, J). 2I97, die 16. 75-80 J) 1138, die 17. (80-85 J) o04, die 18. 85— 90 J.) 153, die 19. (90 95 J.) 30, die 20. (965 bis l00 J) 5 von 109 005 Einw. In den letzten 7 Klassen Überwiegt das männliche Geschlecht, ebenso in der Altersklasse von 20253. Ueber 100 Jahr alt waren im Jahre 1866 127 Personen.

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Anzeiger.

M 190.

Berlin, Montag den 16. August Abends

1869.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Rittergutsbesitzer Otto Engelhard von Schwerin auf Parlese und Klein⸗Kamionken zum Landrathe des Kreises Sensburg im Regierungsbezirke Gumbinnen zu ernennen; und

In Folge der von der Stadtverordneten ⸗Versammlung zu Rawicz getroffenen Wahl, den zeitigen Beigeordneten (zwei⸗ ten Bürgermeister) Lenz zu Cüstrin als Ersten Bürgermeister . . Rawiecz für die gesetzliche zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Instruktion vom 21. Juli 1869 Behufs Organisation der Provinzial⸗Synoden.

Durch den Allerhöchsten Erlaß vom 3. Juni d. J. ist für die sechs östlichen Provinzen die Berufung von außerordentlichen Pro⸗ vinzial⸗ Synoden nach Maßgabe der unter dem 16. Juni er. Gesetz- Samml. S. 795 darüber publizirten Verordnung anbefohlen, deren Aufgabe es sein soll, sich der Reviston der bisher ergangenen Anord- nungen über die Gemeinde und Kreis ⸗Synodal⸗Verfassung i unter ziehen, ein ihnen vorzulegendes Proponendum über die definitive Organisation von Provinzial⸗ Synoden zu begutachten und für deren Verhandlungen die Grundsätze der rheinisch⸗westfälischen Kirchen ordnung, soweit es die außerordentliche Natur dieser Ver⸗ nr nnn zuläßt, zur Anwendung kommen sollen. Behufs der Aus⸗ ührung dieser Allerhöchsten Bestimmungen eröffnen wir auf Grund der uns in Gemeinschaft mit dem Herrn Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten ertheilten Ermächtigung, im Einverständniß mit dem letzteren, dem Königlichen Konsistorium Folgendes:

I Als erstes Anforderniß für die 9 veranstaltenden Wahlen der Synodalabgeordneten haben wir die Eintheilung der Provinz in

Wahlbezirke

2c. . Dasselbe wolle diese hier beifolgende Eintheilung durch sein Amtsblatt publiziren, hinsichtlich der Bezirkssynoden den Ort der Versammlung bestimmen, sowie den im d , , . Super intendenten der ihr angehörigen Kreissynoden zum Präses der Bezirks. synode bestellen, sodann die Präsides beauftragen, die zur Wahl be⸗ rufenen Körper thunlichst bald und spätestens bis zum 15. Sep— tember d. J. zu versammeln.

2) Für die Verhandlungen der Bezirks⸗Synoden sind durchweg die Geschäftsformen der Kreis Synoden zum Anhalt zu nehmen. Die Legitimation der Mitglieder ist durch amtliche Anmeldung des Vor⸗ standes der Kreis Synode welcher sie angehören, zu führen. Nach er⸗ folgter Bildung des Vorstandes, bei welcher für diese außerordentliche Versammlung die Wahl der Stellvertreter wegfällt, ist zur Erledigung des von dem Königlichen Konsistorium zu ertheilenden Proponendi, die Vollziehung der Wahl der Abgeordneten zur außerordentlichen Provinzial⸗Synode betreffend, zu schreiten. Ob vier oder zwei Ab-

eordnete zu wählen sind, findet in der Verordnung vom 16. Juni er. eine Entscheidung. Die Wahl erfolgt gültig durch die absolute Ma- joöorität der zur Synode Erschienenen; bei Stimmengleichheit entscheidet E Loos. Den gültig gewählten Abgeordneten ist von dem Vor— stande ein beglaubigter Auszug des Protokolls als Legitimation für die Provinziäl-⸗Synode zu ertheilen. Die Wahl von Stellvertretern findet nicht statt; sofern daher die Wahl der weltlichen Abgeordneten auf Personen außerhalb der Synodal ⸗Versammlung gerichtet wird, ist es rathsam, daß vorher in geeigneter Weise die Bereitwilligkeit des Vorgeschlagenen zur Uebernahme des Mandats ermittelt ist. .

Hiernächst sind die Grundsätze nach denen die einzelnen Kreis synoden bei der Aufbringung der glosten für die Provinzial⸗Synodal⸗ deputirten sich zu betheiligen haben und die Art und Weise der Be— schaffung der erforderlichen Mittel d, , Das Königliche Kon sistorium wird nicht verabsaumen, in Bezug hierauf die Versammlun—. gen darauf aufmerksam zu machen, wie die Kirchenbehörden auf die zustimmende Ueberzeugung aller Betheiligten rechnen, daß die Ver= fassung der n Kirche in ihrem gegenwärtigen Ueber-

gern en ohne Herbeiführung ernster Gefahren für das Wohl des anzen nicht länger verbleiben darf und daß, nachdem alle Versuche zur Erlangung einer Staatsbeihülfe für die Kosten der weiteren Synodalorganisation bis jetzt erfolglos geblieben ind, die Kirchenbehörden sich der Aufgabe nicht entziehen dürfen, von er Gesammtheit der kirchlichen Kreise ein außerordentliches Opfer, sei es in Aufbringung von Geldmitteln, sei es in persönlicher Hingebung, wie sie anderweit bei kirchlichen und christlichen Vereinsversammlungen vielfach sich bewährt, in Anspruch zu nehmen. Weitere Proponenda sind den diesmaligen Bezirks-Synoden nicht zu stellen. Die Verhand- lungen und Akten derselben verbleiben bei dem vorsitzenden Super- intendenten, dem auch die Berichterstattung über den Verlauf der Synode an das Königliche Konsistorium obliegt. Die Kosten der Bezirks ⸗Synode sind wie die Kreis⸗Synodalkosten aufzubringen.

3) Gleichzeitig ist die theologische Fatultät der Provinzial⸗Univer- sität für Posen der Universität zu Breslau) unter Bezugnahme auf den Allerhöchsten Erlaß vom 3. Juni d. Is. zu ersuchen, eines ihrer Mit- glieder zur Theilnahme an der außerordentlichen Provinzialsynode zu deputiren und ihre Wahl dem Königlichen Konsistorium namhaft zu machen. Demnächst wird die Bezeichnung der vom Landesherrn zu ernennenden Deputirten an Allerhöchster Stelle erbeten werden.

Nach vollendeten Wahlen hat das Königliche Konsistorium zur Berufung der Synodalversammlungen an den Ort seines Amtssißes zu schreiten; die Einladungen sind mit mindestens 10tägiger Frist zu erlassen und ist darin die Dauer der . auf 14 Tage bis längstens 3 Wochen zu bestimmen; über den zu wählenden Termin des Zusammentritts behalten wir uns 6 weitere Mittheilung vor. Als Versammlungsstätte der Synode i ein geeignetes öffentliches Lokal zu ermitteln, sollte unerwartet dies nicht ausführbar erscheinen und das Königliche Konsistorium das An- miethen eines Privatlokals für nothwendig erachten, so ist darüber zu⸗ vor zu berichten. .

5) Mit der formellen Einleitung der Verhandlungen und der Führung der Präsidialgeschäfte bis zur Konstituirung des zu wählen— den Synodalvorstandes ist der sresp. der erste) General Superintendent zu beauftragen, der sich 2 Beisitzer adjungiren kann. Der Eröffnung voran geht ein feierlicher Gottesdienst, zu welchem der General-⸗Super- intendent den Coneionator bestellt; nach dem Schluß desselben findet die Austheilung des heiligen Abendmahls durch den ersteren statt.

6) Für die Verhandlungen der Provinzialsynode ist die Geschäfts⸗ ordnung der rheinischen Provinzialsynode, soweit sie auf eine für ein⸗ mal rn en . Versammlung zu übertragen ist mit der Er= weiterung zur Anwendung zu bringen, daß bei den Beschlüssen der Synode eine namentliche Abstimmung erfolgen und in das Protokoll aufgenommen werden muß, wenn mindestens der sechste Theil der Verfammlung auf diese Art der Abstimmung anträgt. Die erforder. liche Anzahl gedruckter Exemplare der Geschäftsordnung und eines Auszugs aus der rheinisch-westfälischen Kirchenordnung, die Bestim⸗ mungen über die Provinzialsynode enthaltend, werden wir dem König lichen Konsistorium demnächst zugehen lassen.

7) Nach Eröffnung der Synodalversammlung durch Gebet und Ansprache des General-Superintendenten ist die Legitimation der er= schienenen Mitglieder festzustellen und sodann zur Wahl des Vorstandes, bestehend aus dem Präses und zweien Beisitzern, deren einer ein Nicht geistlicher sein kann, zu schreiten. Dieselbe ergeht, wie alle Beschlüsse, durch absolute Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichbeit entscheidet das Loos. Nach gültig vollzogener Wahl des Vorstandes tritt derselbe sofort, vorbehaltlich der bei uns nachzusuchenden Bestä— tigung der Wahl, seine Funktionen an, indem der interimistische Vorstand die Geschäftsführung niederlegt. Behufs Aufzeichnung der Verhandlungen können mehrere Mitglieder als seriba gewählt werden.

8) Hiernach wird die rr he f dnnn en n fss' G. 13 der Geschäftsordnung) gebildet und auf deren Vorschlag erfolgt der Be— schluß, für welche Gegenstände weitere Kommissionen zu formiren und durch welche Mitglieder dieselben e ,, sind.

9) Die Proponenda der kirchlichen ehörden sind dem General Superintendenten zuzustellen. Jedenfalls sind als solche zu ertheilen: 1) das Proponendum, betreffend die Provinzial ⸗Synodal- ordnung von dem wir dem Königlichen Konsistorium die erforderliche

rößere Unzahl edruckter Exemplare mittheilen werden; 2) die Revi⸗ on der kirchlichen Gemeinde Ordnung vom N. Februar 1860 und,

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