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der Kreis⸗Synodalordnung vom 5. Juni 1861 nebst E letztere namentlich mit Bezug auf die Bildung von Bezirkssynoden.
Sofern das . Konsistorium es für nothwendig hält, noch weitere Gegenstände zu proponiren ist darüber so weit es nicht schon geschehen, an uns zu berichten. Diese, sowie Anträge aus dem Schooße der Versammlung Wselbst, sind den erstgenannten beiden Pro⸗ ponendis nachzustellen und können daher nur in so weit, als es die festgesetze Dauer der Sitzung zuläßt, zur Verhandlung kommen.
10 Zu jeder Provinzial-Synode werden wir den Leinen) General- Superintendenten der Provinz als Kommissarius des landesherrlichen Kirchenregiments deputiren. . .
1) Die Kosten der Synodal⸗Versammlung, soweit sie die durch landesherrliche Ernennung berufenen Mitglieder und den Deputirten der theologischen Fakultät, so wie die sächlichen Ausgaben betreffen, werden aus öffentlichen allgemeinen Fonds getragen werden. Das Königliche Konsistorium wolle dieselben mittelst eines bei uns durch gehenden Berichts bei dem Herrn Minister der geistlichen 24 Angele⸗ genheiten zur Anweisung liguidiren, und die sächlichen Ausgaben, hinsichtlich deren der Herr Minister an die dortige Königliche Regie—⸗ rung Verfügung getroffen hat, vorschußweise zahlen lassen.
12 In sämmtlichen Gemeinden der sechs östlichen Provinzen sind im Gottesdienste des der Provinzialsynode unmittelbar vorher⸗ gehenden Sonntags öffentliche Fürbitten um den Schutz und Segen Gottes für die Arbeiten dieser wichtigen Versammlungen zu halten, deren Formulirung den Geistlichen anheim zu geben ist. —
Nach Maßgabe dieser Andeutungen, deren Veröffentlichung nichts im Wege steht, wolle das Königliche Konsistorium nunmehr zur Ausführung des Allerhöchsten Erlasses vom 3ten vor. Mts, die erfor— derlichen Schritte thun und von dem Fortgange der Vorbereitungen uns von Zeit zu Zeit Anzeige machen. . .
Wir können diese Anordnungen gicht schließem ohne dem Gefühle des Dankes gegen Gott Ausdruck zu neben, der uns bis hierher in den wichtigen Vorbereitungen zu einem Segen verheißenden Werke hat gelangen lassen. Mit dem Danke aber ersteht die Bitte um ferneren 8 Fortgang. Das Königliche Konsistorium wird gern alle
etheiligten Glieder der evangelischen Landeskirche in seinem Bezirk dazu anregen, daß sie mit uns das ewige Haupt der Kirche unsern Herrn Jesum Christum, und durch Ihn den himmlischen Vater an— flehen, daß dieser entscheidungsvolle Schritt zum Ausbau der Kirche in lebendigem Glauben, in heiliger umfassender Liebe und mit der Hoffnung geschehe, die nicht zu Schanden werden läßt. 4
Der Name des Herrn werde durch diese neue und weit wirkende
Arbeit gepriesen und der Herr erhöre die Gebete seines Volkes!
Berlin, 21. Juli 1869.
Evangelischer Ober⸗Klirchenrath. Mathis
a this. An die Königlichen Konsistorien der 6 östlichen Provinzen.
Königliche Universität zu Berlin.
Nachdem der gesetzliche Schluß der Vorlesungen mit dem 15. d. Mts. eingetreten ist, wird hierdurch bekannt gemacht, daß das Wintersemester 186970 mit dem 16. Oktober d. J. beginnt. Berlin, den 16. August 1869). ö Der Rektor der hiesigen . Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität. ummer.
In der Woche vom 23. bis inkl. 27. August er., in den Stunden von 12 bis 2 Uhr, findet die allgemeine Zurückliefe⸗ rung aller, aus der Königlichen Universitäts-Bibliothek ent⸗ liehenen Bücher zur Vornahme der vorschriftsmäßigen Revision statt. Es werden daher alle Diejenigen, welche Bücher aus der Königlichen Universitäts Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufgefordert, solche während der angegebenen 36 gegen die daruͤber ausgestellten Empfangsscheine zurückzuliefern.
Die Bibliothek bleibt vom 30. August bis inkl. den 8. Okto⸗
ber geschlossen.
Angekommen: Se. Excellenz der Staats. und Finanz— Minister, Freiherr von der Heydt, aus der Schweiz.
Der Kammerherr und General⸗Intendant der Königlichen Schauspiele, von Hülsen, von Dresden.
Abgereist: Der General⸗Stabsarzt der Armee und Chef des Militär ⸗Medizinalwesens, Geheime Ober-Medizinal⸗Rath . . Sr. Majestät des Königs, Dr. Grimm, nach Harzburg.
Bekanntmachung.
Nachdem das pestkranke Vieh auf dem Gehöft des Grundbesitzers Kniehase in Zechin vergleiche meine Publikation von gestern) längst sämmtlich getödtet und die Desinfektion des ganzen Gehöfts so weit bereits vorgeschritten ist, daß in Gemäßheit des §. 37 und folg. der Instruktion vom 25. Mai 1869 (Bundes- Gef. Bl. S. 156) das Gehöft binnen kürzester Frist für seuchenfrei wird erklärt werden können, ist es zulässig aug im Grenzrayon des um Zechin gezogenen Senchenbezirks diejenigen Verkehrgerleichterungen schon jeßt wieder ein⸗ treten zu lassen, welche das Gesetz in F. 17 der ebengedachten Instruk. tion unter solchen Umständen gestattet.
Es wird des halb hiermit nachgelassen, daß in dem äußer— sten Grenzrgayon des obengenannten Seuchenbezirks, und zwar in fol⸗ genden Ortschaften und deren Feldmarken:
engem, .
Quappendorf, Vrw. Marienfelde Vrw. Bärwinkel, Neu⸗Harden⸗ 323 Hermers dorf, Alt. Rcsenthal, Gusow, Seelow, Treb⸗
niß, Görlsdorf Wohrin, Diedersdorf, Zernikow, Friedersdorf, Dol
gelin, Lietzen, Alt ⸗Mahlisch, Libbenichen, Carzig, Nieder ⸗Jehsarz Alt- Si ge h Mallnow, Lebus, Clessin und , Einzel⸗ Etablissements . . . der Verkehr von Menschen und Vieh, insbesondere auch der Trans- port des letzteren, so wie der Transport von Rauhfutter, Streumate ⸗ rialien und Dünger auf Erlaubnißscheine, zu deren Ertheilung der Landrath des Kreises hiermit autorisirt wird, freigegehen wird. Diese Freigebung tritt für den genannten Rayon mit Montag,
den 16. August, in Kraft. Frankfurt a. O., den 14. August 1869. Der Regierungs⸗Präsident. Freiherr von Nordenflycht.
h n ln g ü n g
Auf Grund des Gesetzes vom 7. April 1863 und des §. 17 der dazu erlassenen Instruktion vom 26. Mai 1869 wird hiermit der Transport von Rindvieh vom rechten Ufer der Weichsel nach dem linksseitigen Weichselufer innerhalb unseres Verwaltungsbezirks bis auf Weiteres untersagt. ‚
Marienwerder, den 13. August 1869.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Bekanntmachung, betreffend die Ausreichung der Zinscoupons Serle JI. zu den vormals hannoverschen Stgatsschuld⸗Obligationen Lit. E. :
Die neuen Coupons Serie J. Nr. J bis 5 über die Zinsen auf die vormals hannoverschen 33 proz. Staats schuld Obligatio nen Lit. E. für die Fälligkeitstermine vom 1. September 1870 bis dahin 1874 inkl. nebst Talons, werden vom 1. September d. J. ab von der Königlichen Bezirks-Hauptkasse hierselbst, im Lokale des vormaligen Schaßkollegiums, Osterstraße 92, von 9 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags, mit Ausnahme der Sonn und Feiertage und der Kassen⸗ revisionstage ausgereicht.
Die Coupons können bei den Königlichen Bezirks-Hauptkassen zu Hannover, Osnabrück oder Lüneburg selbst in Empfang genommen oder von denselben durch die Post bezogen werden. .
Wer die Coupons bei der Königlichen Bezirks⸗Hauptkasse hierselbst in Empfang zu nehmen wünscht, hat die Talons vom 1. September 1865 mit einem Verzeichnisse, zu welchem Formulare bei der gedachten Kasse unentgeltlich zu haben sind, dort persönlich oder durch einen Beauftragten abzugeben. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß nur einfach vorzulegen, doppelt dagegen, wenn eine schriftliche Bescheinigung über die Abgabe der Talons gewünscht wird. In letzterem Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück.
Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Coupons zurückzugeben.
Wer die Coupons bei den Königlichen Bezirks-Hauptkassen zu Osnabrück oder Lüneburg selbst in Empfang nehmen, oder dieselben durch die Post von den Bezirks⸗Hauptkassen zu Hannover, Osnabrück oder Lüneburg beziehen will, hat die alten Talons mit einem doppelt n n, ., Verzeichnisse an die betreffende Bezirks⸗Hauptkasse ein⸗ zureichen.
Das eine Verzeichniß wird, mit Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der neuen Coupons wieder abzuliefern.
Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten König⸗ lichen Bezirks-Hauptkassen, sowie bei den Steuerkassen in den Städten . e, Sitzen der Aemter in der Provinz Hannover unentgelt⸗
ich zu haben.
Des Einreichens der Obligationen bedarf es zur Erlangung der neuen Coupons nur dann, wenn die alten Talons abhanden gekom- men sind. In diesem Falle sind die betreffenden Dokumente an eine der genannten Königlichen Bezirks⸗Hauptkassen mittelst besonderer Ein= gabe einzureichen. .
Die Beförderung der Talons oder der Obligationen an die König lichen Bezirks-Hauptkassen erfolgt durch die Post bis nach Ablauf eines Monats nach dem Fälligkeitstermine des J. Zinscoupons der neuen Serie — also bis zum J. Oktober 1870 — portofrei, wenn auf dem Couvperte bemerkt ist:
Talons zu Staatsschuld⸗ Obligationen (bezw. Staatsschuld- ble en Lit. E. zum Empfange neuer Coupons Werth T. «“
Auch die Beförderung der neuen Coupons an die Glaͤubiger, sowie der Quittungen über den Empfang der Coupons an die König lichen Bezirks-Hauptfassen erfolgt portofrei. Bei den letzteren Sen. dungen ist auf dem Couperte zu bemerken:
Angelegenheiten, betr. die Ausreichung neuer Coupons zu
Stagtsschuld⸗Obligationen Lit. E.« Nach Ablauf der obenbemerkten Frist hört die Portofreiheit in allen Fällen auf. Hannover, den II. August 1869. Der Ober-Präsident der Provinz Hannover. Otto Gr. zu Stolberg.
1 Bekanntmachung.
Während der diesjährigen Badesaison in Helgoland werden zwischen Hamburg resp. Geestemünde (Brenierhafen) und Helgoland, und zwar zunächst in der Zeit bis 15. September e, folgende Postverbindungen unterhalten werden:
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(a) Zwischen Hamburg und Helgoland (per D .
483 4 rr. , m , 9 e . r Morgens, au
drei gg und Pa . . Helgoland am Dienstage,
it s f
spätestens
Harburg und Altona
zuge aus Berlin in amn ges mit dem Courier-
b) Zwischen Gee (Bremerhafen) und Helgo— land i 14 8 6. ö 3 abend um r Morgens
ꝛ Montage, Mittwoch und Freitage Vornuilnn .
Mit dem Schiffe werden die für Helgoland bestimmten, spätestens
mit dem ersten Eisenbahnzuge aus Hannover am Morgen der Abfahrt
. k Di not en ungen und die mit dem
end vorher dort ankom S =
K, ommenden Fahrpost Sendun
Hamburg, den 14. August 1869.
Ober ˖ Post Amt. Schul ze.
Nichtamtliches.
, Preußen. Berlin, 16. August. Se. Majestät der König sind, wie telegraphisch berichtet wird, am . 14. d. M. Nachmittags, von Wiesbaden nach Homburg abge— reist, nachdem Allerhoͤchstdieselben im Laufe des Vormittags k . vm mn dlit, und den Major k mpfangen und gegen Mittag eine Fahr Anlagen gemacht hatten. . ; ; , ,
Um 2 Uhr 50 Minuten trafen Se. Majestät in Frank. furt a. M. ein und wurden am Bahnhofe von dem General v. Boyen, dem Polizei⸗Präsidenten v. Madai und den beiden Bürgermeistern Mumm und Berg empfangen. Nach kurzem Anhalt setzten Se. Majestät die Reise nach Homburg fort, wo Allerhöchstdieselben um 35 Uhr ankamen. Auf dem Bahnhofe war eine zahlreiche Menschenmenge anwesend, welche Se. Ma⸗ jestät mit lebhaftem Jubel mp nn
Gestern waren S. K. H. der Großherzog von Mecklenburg— Strelitz, der Regierungs⸗Präsident Frhr. v. Hardenberg und die beiden Bürgermeister von Frankfurt a. M., Mumm und Berg, zur Königlichen Tafel geladen.
Heute Morgen haben Se. Majestät der König Allerhöchst⸗ sich mittelst Extrazuges über Frankfurt nach Hanau zur Trup⸗ penbesichtigung begeben und gedenken Mittags direkt wieder nach Homburg zurückzukehren.
— Ihre Majestät die Königin empfing vorgestern in Coblenz den Grafen Clarendon und seine Gemahlin, gestern Ihre Durchlaucht die Fürstin von Wied.
(= Am Sonnabend, den 14. d. M., wurde am Kronprinz—
lichen Hofe im Neuen Palais bei Potsdam der Geburtstag Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich gefeiert. Die Höchsten i . . Morgens die Glückwünsche Ihrer Umgebungen und im Laufe des Tages die der anwesenden en . der Königlichen Familie entgegen; Nachmittags fand ein Kinderfest statt.
Gestern Abend begab Sich Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nach Ponimern, um bis zum 20. d. M. die Bri⸗ gaden des II. Armee Corps zu inspiziren. In der Begleitun Höchstdesselben befinden sich der Ehef des Generalstabes de II. Armee ⸗ Corps, Oberst von Wichmann, so wie der persönliche Adjutant, Lieutenant Freiherr von Schleinitz.
— Der Wirkliche Geheime Ober-Regierungs⸗-Rath Wehr⸗ mann ist von seiner Urlaubsreise zurückgekehrt und hat heute seine Geschäfte im Staats-Ministerium wieder übernommen.
Frankfurt a. M., 14. August. Der Herzog von Au mal e, welcher seit einigen Tagen in hiesiger Stadt ver— weilte, ist heute zur Kur nach Homburg abgereist; ebenso der Herzog von Cambridge.
Mecklenburg. Schwerin, 14. August. Das gestrige r. über das Befinden der Großherzogin Marke autet:
Das Befinden der hohen Wöchnerin ist auch heute voll⸗ en fg Die neugeborene Prinzessin befindet sich gleich⸗ alls wohl.
Ludwigslust, 13. August 1869.
. nern, ,. 2. ,
eustrelitz, 12. August. Der Erbgroßherzog ist vor—⸗ gestern Abend vön Göttingen hier eingetroffen. 9 n
. Bückeburg, 14. August. Die heut ausgegebene Nummer der Schaumburg ⸗Lippeschen Landes- vererdnungen« veröffentlicht ein Höchstes Patent vom z. Juli 1859, durch welches bie Stände zu einem außerordentlichen offenen Landtage auf Monkag, den 23. August d. J., nach
92
Bückeburg berufen werden.
„ Sachsen. Dresden, 14 August. Se. Majestät der König besuchte auf seiner Nesje am 12. d. M. 1 und am 13. Bischofswerda, Bautzen und Löbau.
. Der Prinz Georg ist gestern Abend 212 Uhr von . wieder hier eingekroffen und hat sich nach Hosterwitz Weimar, 14. August. (Weim. Ztg.) Nachdem die Großherzogin nebst den Prinzessinnen 36 6 v. M. Schloß 3. ar g um 2 längeren Aufenthalt auf den ien zu nehmen, t Di ö ö . an u 4 trafen Dieselben am 17 Toburg, 13. August. Die Herzogin tra eute von Oberhof zurückkehrend, auf Schloß ,. 23. ein
Der ö. ; ; 34 sich na Schloß Reinhardtsbrunn begeben. urttemberg. Schloß Friedrichshafen, 14. August. k 5 . e. 6. * 6 i esu er Königli ili inge⸗
3 , 6 . m ,
— uttgar August. Der Kultus⸗Mini
ist von seiner ria uber zurückgekehrt. *,
Bayern. München, 14 August. Nachdem die von
der behufs Auseinandersetzung des vormaligen Bundeseigen⸗ thu ms zu München versammelten en,. sion am 386m I. J. über die künftige Behandlung des gemeinschaftlich blei⸗ benden Materials in den Festungen Ulm, Rastatt, Landau und Mainz gefaßten Beschlüsse die Zustimmung sämmtlicher betheiligten Regierungen erlangt haben, wurden der ⸗Hoffm. K. zufolge, heute die Urkunden über diese allseitig erfolgte Genehmi⸗ gung ausgetauscht. Desgleichen wurden heute im Königlichen Ministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern zwischen dem Königlichen Staalsrathe von Daxen berger, dem Königlich württembergischen Gesandten Freiherrn von Soden und dem Großherzoglich badischen Gesandten von Mohl die Ratifikations- urkunden über den Vertrag vom 369. Sktober 1868, »die Er⸗ richtung einer ere mn ssien betreffende, ausgewechselt. . andte Bayerns am russischen Hof, Graf Tauff⸗ kirchen, ist aus St. Petersburg in Urlaub hier eingetroffen. — In der Nacht auf den 6. d. M. starb die Fürstin
Leopoldine zu Lö wenstein˖ Wertheim -NAochefort, ge⸗
borene Prinzessin zu Löwenstein, Wittwe nach dem Königli bayrischen General⸗Lieutenant Flrslen Konstantin Ie n gc
Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 15. August. Der Kaiser
ist gestern Nachmittags nach Ischl abgereist.
. Wiener Ztg.“ veröffentlicht ein Kaiserliches Befehl schreiben, welches in Folge des Inslebentretens des neuen Wehr⸗ gesetzes die Auflösung des bisherigen triester Territorial- k .
Der Kriegs ⸗Minister entwickelte in der gestrigen Sitzun der oösterreichischen Delegation am Said ö. Cn debatte über das Kriegsbudget seine Ansichten über die Armee⸗ reform, bei der das politische, das Verfassungs⸗ das militärische und das ökonomische Moment maßgebend war. Er erklärte, in der Lage zu sein, schon jetzt 90 Bataillone mehr auf den Kampfplatz zu bringen, als früher. Er habe das Möglichste 3. zur Ersparung, und bei dem gegenwärtigen e nnand ei ein r, de Budget unmöglich. Bei der bstimmung wurde die Gagenerhöhüng nach den Ausschußanträgen ange⸗ nommen. Ebenso wurde Titel 1 nach dem Maioritãtsantrage angenommen. Bei Titel 3 (Kommanden und Stäbe) bean- tragte der Ausschuß einen Abstrich von 280,403 Fl. Minister Kuhn wies darauf hin, daß Oesterreich viel weniger Char⸗ gen besitze als Frankreich, Rußland, Preußen und selbst Italien. Mertens beantragt das Zurückgehen auf die Regierungs vorlage. Bei der Abstimmung wurde der Ausschußantrag angenommen. Die folgenden vier Titel: Truppenkörper, Naturalverpflegung, Mannschaftskost und Montourswesen wurden gemeinschaftlich berathen. Die Majorität, beantragt einen Äbsftrich von Ml 4,00 Fl., die Minorität einen Abstrich von 3.3328, 500 Fl. Wächter beantragte einen Abstrich von einer Million. Minister Kuhn erklärte, weder mit dem Majoritäts- noch mit dem Mi— noritätsabstrich auskommen zu können; er müßte ganze Truppenkörper auflösen und bat, die Regierungsvorlage oder mindestens Wächters Antrag anzunehmen. Bei der Abstim⸗ mung erhielt Wächters Antrag die Majorität.
Aß ram, 135 August. Der kommandirende General Freiherr b, Ga blen ist heute von seinem Sommeraufenthalte Warimir hierher zurückgekehrt und hat die Offiziere der Garnison und des General- Kommandos, sowie die Beamten empfangen; morgen erfolgt die Abreise nach Topusko zur Badekur
Triest, 14. August. Der Podesta hat zwei Kundmachungen erlassen. Eine theilt die Kaiser liche Anordnung wegen Auflö⸗ sung der triester Territorialmiliz mit, die zweite fordert auf, anläßlich der Auflösung derselben keinerlei Demonstrationen zu
begehen.
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