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Flammkleinkohle sungerättert) 2 Sgr., 1 Ctr. FIlanimktleintoble (gerät rz 1 Sgr. 8 Pf., 1 Ctr. Stüdkohlen von Lichtloch Rr. 14 3 Sgr. 4 Pf, 1 Ctr. Kleinkohlen 1 Sgr. 8 Pf. Die Preife sind loco Grube berechnet. Für die Beförderung von der Grube nach Bahnhof Zabrze ist ein Rollgeld von 25, Pf. pro Centner zu entrichten.
Zabrze, den 14. August 1869. Königliche Berg⸗Inspektion.
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ersonenzug · Lokomotiven nebst
Die Lieferung von drei Stuck ahn soll im Submissionswege
Tender für unsere vorpommersche vergeben werden.
Die Lieferungs. und Konstruktions⸗Bedingungen, so wie die Zeich nung können in ünserem Central. Bureau hierselbst — Neustadt, Rarl— straße Nr. 1 — eingesehen und können auch auf Erfordern Ausferti⸗ gungen der Bedingungen und der Zeichnung gegen Kostenerstattung verabfolgt werden.
Lieferungs⸗Offerten mit Angabe der Preisforderung sind uns bis um 39. Aug ust er., Abends 5 Uhr, frankirt und versiegelt mit
er Aufschrift: — »Submission auf Lieferung von drei Stück Personenzug⸗Maschinen⸗ einzureichen.
Stettin, den 10. August 1869.
Direktorium der Berlin ⸗Stettiner Eisenbahngesellschaft. Fretzdorff. Stein. Kutfcher.
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Verloosung, Amortisation, Gir h lung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
a Bekanntmachung.
n Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegii vom 28. Oktober 1867 und des damit in Verbindung stehenden Tilgungsplanes hat am 1IIten d. M. die Ausloosung der für das Jahr 1869 fälligen, zur Gas- anstalts Anleihe der Stadt Wittenberg gehörigen 10 Obligationen stattgefunden.
Es wurden gezogen die Nummern:
53. 58. 121. 160. 193. 233. 250. 264. 309. 338.
Wir bringen dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß und bemerken, daß vom 2. Januar 1870 ab bei unserer Kämmerei ⸗Kasse der Be⸗ trag der ausgelooseten Obligationen erhoben werden kann und daß n . gedachten Zeitpunkte ab eine weitere Verzinsung nicht statt ˖
nde
Wittenberg, den 13. August 1869.
Der Magistrat.
les Bekanntmachung. ei dem am 21. August v. J. Statt gehabten Brande der Pfarr⸗ ee eee. zu Groß ⸗Rohdau sind nach der bescheinigten Angabe des irchenvorstandes die zur dortigen Kirchenkasse gehörigen Pfandbriefe: Nr. 21 Wychulec über 106 Thlr. 11 Cygus 50 * r gekommen, wovon das Publikum hierdurch benachrich gt wird. Marienwerder, den 9. August 1869. Königl. Westpr. General Landschafts.⸗ Direktion. von Rabe.
.
BergischMärkische Eisenbahn. Hessische Nordbahn. Aufruf verlorener Aktiendokumente.
Folgende 30 Stammaktien der Hessischen nr , Wilbsme. NVordbahngesellschaft vom I. August 1849 „ 160 Thlr. sind ihreni , . nach dessen Anzeige abhanden gekommen:
r. 2297. 6785. 13,857.
17740. 20726. 32,513. 41,597. 44,523. 44715. 447717. 447719. 3077S. 63.778. G65 / 095. 66/630. S6, 655. 68, 338. 6b8 / 339. 68. 868. 69904. 70086. 70. 295. 76 896. 72, 445. 75 749.
In Gemäßheit des §5. Z6 unserer Gesellschaftsstatuten und des S. 3 des unterm 17. April 1865 landesherrlich bestätigten Vertrages vom 710. März desselben Jahres (Gesetz Sammlung pro 1 Seite Ko- 405) fordern wir den gegenwärtigen Inhaber dieser Aktien auf, solche bei uns einzuliefern oder seine Ansprüͤche daran geltend zu machen, widrigenfalls wir nach Ablauf der im erwähnten Statut. , r n . e, , . der Dokumente
e veranlassen werden.
Elberfeld, den 11. August 1859
14391. 14,392. ga. 17.529. 17,739. D
Verschiedene Bekanntmachungen.
, Bekanntmachung. it dem 4. Oktober er. wird im Schlosse zu Pr
Holland eine Strafanstalt pr. pr. z Zuchthaussträflin . ——— 7 — Geschlechtes und dentscher Zunge umfassend, 8 öffnet werden.
Es werden Unternehmer für die gesetzlich vorge⸗ schriebene Beschäftigung dieser Sträflinge gesucht, und
len Ilhöl Papparbeiten,
Der D von Valentini
(2823 Bekanntmachung. Auf Grund des § 46 des Statuts der unterzeichneten Gesellschaft ist heute durch notariellen Vertrag der Kaufmann Herr Bernhard Hellmuth Köster, hierselbst wohnhaft, zum Stellvertreter des Direltors bestelit und in sein Amt eingeführt worden. Berlin, den 14. August 1869.
Feuerversicherungs Aktiengesellschaft „Patria. Der , gez. .
Tarif für Schiffsgüter, welche in Frank.
furt a. O. resp. Finkenheerd zum e i ter-
transport auf der Eisenbahn eingehen und
umgekehrt zu Wasser weiter befördert werden.
S — Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 16. Mai er. bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß vom 1. September er. ab in dem genannten Verkehr auch nach den Sta— tionen Bautzen, Bischofswerda und Dresden direkte Beförderung stattfindet, ferner für die Artikel Flachs, Garne aller Art, Jute, Säcke aus Packleinewand und Jute, Getreide z0. Frachtermäßigungen ein- , 316 für Station Kralup anderweit ermäßigte Frachtsätze in
raft treten.
Tarif ⸗Nachtrags -Exemplare sind bei den betreffenden Güter= Expeditionen 2 2 Sgr. käuflich zu haben.
Berlin, den 9. August 1863.
Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
2838
Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahn.
Nachdem die Betriebs- Eröffnung der Nordhausen ⸗ Erfurter Eisen⸗ bahn mit den Stationen Rordhausen, Wolkramshausen, Kleinfurra, Sondershausen, Hohenebra, Wasserthaleben, Greußen, Straußfurt, Ringleben, Walschleben, Gispersleben und Erfurt von uns auf
Dienstag, den 17. Aug ust e., ö festgesetzs worden ist, wird soiche vom gedachten Tage ab dem Publi⸗ kum zur Benutzung und dem 6 entlichen Verkehr übergeben.
ie Personenbeförderung, Gepäͤck= Eilgut., Vieh ⸗ und Frachtgut⸗
Grund des Betriebs-Reglements und der Personen. und Gütertarife, deren speziellen Bedingungen und des Fahrplanes. Nordhausen, den 14. August 1869. Die Direktion der Nordhausen ·˖ Erfurter Eisenbahn. Salfeldt.
Bekanntmachung. Für den direkten Personen⸗, Gepäck und Güterverkehr zwischen hannoverschen und ,, Stationen via Bremen ist ein vom
15. d. M. an gültiger neuer Tarif herausgegeben, . durch welchen der direkte Verkehr auch auf Stationen
d — der neuen Bahnstrecke Oldenburg ⸗ Leer, sowie auf einige Stationen der Westfälischen Bahn via Leer ausgedehnt wird. . des neuen Tarifs sind in den Güterexpeditionen der Verbandfationen J 6 Sgr. das Exemplar kaͤuflich zu haben. Hannover, den 14. August
Königliche Eisenbahn⸗Direltlon.
869. Königliche Eisenbahn⸗Oirertion
versendung findet daher von obigem 6 ab statt, und erfolgt auf
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. für das vierte ljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile 23 Sgr.
— — —
Alle Post⸗Anslalten des An⸗ und Auslandes nehmen Sestellung an, sür gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats / Anzeigers: Behren⸗Strase Nr. La, Ecke der Wilhelmasstraße.
M 191.
Berlin, Dienstag den 17. August Abends
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Großherzoglich oldenburgischen' Beamten Orden zu verleihen, und zwar:
den Rothen Adler-Orden erster Klasse: . Ober⸗Hofmeister und Kammerherrn Freiherrn von reitag; d den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse:
dem Vize ⸗Ober⸗Stallmeister und Kammerherrn Grafen
von Wedel; den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:
dem Hofrath und Hof⸗Intendanten Köhler und
dem Eisenbahn-Direktor Strackerjan; ; den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit
dem Stern:
dem Ober⸗Hofmarschall und Kammerherrn von Grün und
dem Ober⸗Kammerherrn von Alten,; sowie
den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse: dem Stallmeister Rumpff.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen Oekonomie Kommissions⸗Rath Stephan u Frankfurt a. O. zum Regierungs⸗ und Landes ⸗Oekonomie⸗ ath zu ernennen, dem Oekonomie Kommissarius Otto zu Warburg den Charakter als Oełonoꝛnie⸗Kommissions Rath und dem Vermessungs-Revisor Lüdecke zu Bettenhausen bei Cassel den Charakter als Oekonomie⸗Rath zu verleihen.
Privilegium vom 21. Juni 1869 wegen Aus abe auf den In— haber lautender Obligationen der Stadt Homburg, Regierungsbezfrks Wiesbaden, zum Betrage von 30, 000 Thalern.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem der Gemeindevorstand der Stadt Homburg darauf an⸗
etragen hat, zur Bestreitung der Baukosten eines neuen Schulgebäu— er eine Anleihe von dreißig Tausend Thalern aufzunehmen und zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit inen, e, versehene Stadtobligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäß heit des 8. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, und der Verordnung vom 17. September 1867 (Gesetz. Sammlung S. 1518) durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausstel⸗ lung von 30,000 Thalern Homburger Stadt-⸗Obligationen, welche in 300 Apoints 3 100 Thaler nach dem anliegenden Schema (a.) auszufer tigen, mit fünf vom Hundert jährlich, am 1. Januar und J1. Juli jeden Jahres, zu verzinsen und, von Seiten der Gläubiger unkündbar, nach dem festgesetzten Tilgungsplane in den Jahren 1871 bis 1909 ein · schließlich mittelst Verloosung der Obligationen jährlich am 1. Juli zu amortisiren sind, mit dem Vorbehalte der Rechte Dritter, Unscre lan= desherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung seitens des Staates zu bewilligen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 21. Juni 1869.
(L. S.) Wilhelm.
ür den Minister für Handel c.: Frhr. v. d. . v. Selchow. Gr. zu Eulenburg.
a. rovinz Hessen⸗Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden. 4 a nn, nn, ,, . er
Stadt Hombur H ö he. (Trockener Stempel.) M (Stadtsiegel.)
Einhundert Thaler Preußisch Kurant. Wir Bürgermeister, Beigeordnete und Gemeinderäthe der Stadt⸗
gemeinde Homburg vor der Höhe urkunden und bekennen hiermit,
1869.
als gesetzliche Vertreter der Stadt Homburg vor der Höhe, daß auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom zur Be⸗ streitung der durch die Erbauung eines neuen Schulhauses dahier entstehenden Ausgaben ein jährlich mit fünf vom Hundert vom 1. 6 1869 ab verzinsliches städtisches Anlehen von dreißig Tausend
halern kontrahirt worden ist, welches Anlehen in dreihundert ein⸗ zelne Schuldverschreibungen, eine jede auf Einhundert Thaler lautend, eingetheilt worden ist.
Wir urkunden und bekennen insbesondere, daß die Stadt Hom⸗ burg vor der Höhe dem Inhaber gegenwärtiger Schuldverschreibung, als Antheil an dem vorgedachten Anlehen, die Summe von einhun⸗ dert Thalern unter den nachstehenden Bedingungen und Bestimmungen verschuldet, indem wir über den richtigen Empfang dieser Summe hiermit quittiren und auf alle und jede Einreden gegen diese For- derung verzichten. .
. Das gesammte Anlehen bleibt bis zum Jahre 1871 unableg-= bar stehen; mit diesem Jahre beginnt die Tilgung des Anlehens nach Maßgabe des nachfolgenden Planes: .
1 / /// /// /// /// ///
Jil. ,, nn,, m. 2 gung . gung 2 gung 6 gung Jahr gung T ble] r — i 416 r
1871 309 . 13965 9 1896
1872 309 1897 900
1873 300 1874 300 1898 1090090 1899 1109 1600
1875 300 1876 4090 1899 So0 1900 1109 1600 1991 1200 800
1877 400 1893 800 1878 400 1894 800 1902 1200
Dem Gemeindevorstande bleibt es jedoch e / . inmittelst stärkere Rückzahlungen eintreten zu lassen, als zufolge des obigen Schuldentilgungsplanes zu bewirken sind, oder auch das ganze An⸗ lehen zu fündigen. Die zurückzuzahlenden Schuld verschreibungen werden stets vor dem 1. Juli des betreffenden Jahres durch eine Ver— losung, welche dahier von dem Gemeindevorstande vorgenommen wird, bestimmt, in dem Königlich Preußischen Staats-Anzeiger und dem hiesigen Kreisblatt mit Angabe ihrer Nummern spätestens drei Monate vor dem ,, . ausgeschrieben und vom jedes. maligen 1. Juli ab, gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen, bei der hiesigen Stadtkasse durch baare und vollständige Ausbezahlung des Nominalbetrages an den Inhaber eingelöͤst. Dieselben Blätter sind auch für alle anderen Bekanntmachungen bezüglich des in Rede stehenden Anlehens als Publikationsmittel bestimmt. .
Obligationen, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rück— zahlungstermine nicht eingelöst worden, verjähren zu Gunsten der Stadtgemeinde. . .
1 Die fünfprozentigen Zinsen dieses Anlehens werden in halb⸗ jührigen Raten, vom ,. L Januar und 1. Juli ab, gegen Aushändigung der den Schulzverschreibungen beigegebenen Zins. coupons bei der städtischen Kasse baar ausbezahlt. Mit dem aß auf welchen die Rückzahlung einer Schuldverschreibung bestimmt sst, erlischt die Verzinsung derselben und es müssen mit der Schuld- verschreibung selbst alle dazu gehörigen weiter laufenden Zinscoupons sammt Talon zurückgestellt werden, widrigenfalls bei Auszahlung der Schuldverschreibung der Betrag dieser fehlenden Coupons in Abzug gebracht wird. Die Zinsceupons werden im Laufe des ihrer Fällig' keit vorausgehenden Halbjahres bei der städtischen Kasse anstatt haaren Geldes in Zahlung angenommen. .
Nicht eingelsste Zinscoupons verjähren in fünf Jahren, vom Tage der Fälligkeit an gerechnet. . .
II. Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder ver- nichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Maßgabe der geseßzlichen Bestimmungen bei dem Königlichen Kreisgerichte z Wiesbaden; eine Amortisation von Coupons und Talons findet nicht statt.
IV. Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinscoupons bis Ende des Jahres 1874 ausgegeben; für die weitere Zelt werden Zins coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben werden. Die Ausgabe jeder neuen Zinscoupons -Serie erfolgt bei der Stadtkasse zu Homburg gegen
1200
1400 1400
1887 609 1888 600 1889 700 1890 709 1891 700
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