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l Das im Kreise Nordhausen belegene Domänen -⸗Vorwerk Münche⸗ lohra, von der Kreisstadt Nordhausen 2 Meilen, von der zur Halle— Casseler Eisenbahn gebörigen Station Wolkramshausen 1 Meile ent— fernt, mit einem Areal von 875 Morgen 15 Quadratruthen, worunter ca. 11 Morgen Gärten, 688 Morgen Acker, 78 Morgen Wiesen, 70 Morgen Hütung, soll auf die 18 Jahre von Johannis 1870 bis dahin 1888 meistbietend verpachtet werden. .
Das Pachtgelder Minimum ist auf 3200 Thaler und die Pacht⸗Kaution auf 1100 Thaler festgesetzt.
Zur Uebernahme der Pachtung ist ein disponibles Ver— mögen von 20,0900 Thalern erforderlich.
Zu dem auf Mittwoch, den 1. September er., Vor- mittags 11 Uhr, in unserm Sessionszimmer hierselbst anberaumten Bietungstermine laden wir Pachtbewerber mit dem Bemerken ein, daß der Entwurf zum Pachtvertragé und die Lizitationsregeln sowohl in unserer Domänen-Registratur, als bei dem Königlichen Ober— Amtmann Rockstroh zu Münchelohra, welcher die Besichtigung des Vorwerks nach zuvoriger Meldung bei ihm gestatten wird, eingesehen werden können.
Erfurt, den 17. Juli 1869.
3 Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten. Gerhardt.
2862
Das im Königlichen Amte Northeim unweit der Stadt Moringen belegene Klostergut Fredelsloh soll auf die achtzehn Jahre vom 1. Mai 18790 bis dahin 1888 im Wege des öffentlichen Meistgebots verpachtet werden, und ist dazu Termin auf
Mittwoch, den 6. Oktober d. J., Mittags 12 Uhr, in unserem Geschästslokale, Friederikenplatz Nr. 1, angesetzt.
Zu dem Pachtgute gehören 5 10 Morgen Gärten,
595 J 90 N-Rth. Ackerland, 142 x 2 » Wiesen, 75 . 72 »pivative Aenger und verschiedene Weide⸗ und sonstige Berechtigungen. . e Das Minimum des jährlichen Pachtgeldes ist auf 2500 Thlr. estimmt.
Die Pachtbedingungen können vom 25. . Mts. an jedem Wochen tage von 10 Uhr bis 3 Uhr in unserer Kanzlei eingesehen und gegen Entrichtung der Schreibgebühr abschriftlich mitgetheilt werden.
Pachtbewerber haben sich über ihre landwirthschaftliche Ausbildung und den Besitz eines disponiblen Vermögens von mindestens 19,000 Thlrn. spätestens bis zum 5. Oktober d. J. auszuweisen.
Der Lizitationstermin wird pünktlich zu der angegebenen Zeit eröffnet, ohne Unterbrechung abgehalten, und nach 3 Uhr Nachmittags, sobald unter den dann anwesenden Bewerbern ein Ueberbieten nicht mehr stattfindet, geschlossen werden.
Hannover, den 12. August 1869. l
Königlich Preußische Kloster⸗Kammer. Haccius.
2724 Bekannt g ch ü n g,
Das Domänenvorwerk Rückerode am Meisner bei Witzenhausen mit ca. 5427 Acker Grundfläche soll von Trinitatis 1870 an auf 18 Jahre verpachtet werden und ist Termin hierzu auf
Montag / den . September d. J, Morgens 10 Uhr, in das Lokal der Regierung zu Cassel bestimmt.
Zur Pachtübernahme wird ein disponibles Vermögen von 9000 Thaler erfordert, das Pachtgelderminimum beträgt 900 Thlr. und die nähern Pachtbedingungen liegen im Domänen-⸗Sekretariat der unter⸗ zeichneten Behörde zur Einsicht offen. Bewerber haben spätestens im Termin über Vermögen und landwirthschaftliche Qualifikation sich auszuweisen.
Cassel, am 3. August 1869.
Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.
2821 , n 6. Die bei der Umdeckung des Zeughausdaches gewonnenen alten Materialien, bestchend aus?; ca. 1000 Centnern Zinkblech, 50 Ctr. Kupferblech, 5 Ctr. altes i . Brennholz und einer Partie alter unbrauchbarer zachfenster, sollen öffentlich im Wege der Auktion meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden.
Der Termin dazu ist auf Dienstag, den 24. Aug ust er., Vormittags 9 Uhr, auf dem Zeughaushofe hierselbst anb eraumt, wozu Kauflustige eingeladen werden. Die Bedingungen können schon ö, im Bureau des unterzeichneten Artillerie ⸗Depots eingesehen werden.
Berlin, den 14. August 1869.
Artillerie ⸗ Depot.
esn, Neue Berliner Verbindungsbahn. Diejenigen Herren Bau⸗Unternehmer, Zimmer- und Maurer⸗ meister, welche darauf reflelktiren, zur Abgabe von Offerten bei den Bauten der Neuen Berliner Verbindungsbahn, welche eiwa in engerer Submission vergeben werden, aufgefordert zu werden, wollen, inso⸗— fern sie durch empfehlende Atteste von fiskalischen Behörden sich aus— weisen können, ihre Adressen im Abtheilungs⸗Baubureau, Fenn— straße 6a. abgeben. . Berlin, den 16. August 1869. Der Abtheilungs⸗Baumeister Beemelmans.
Verloosung, Amnrtisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Rapieren. 286
HK. R. priv. Gesterreichische Staats - FHisenbahn - Gesellschast.
Wir sind von der vorgedachten Gesellschast zur Eim lis aan der am 1. September d. J. fälligen diGnhéonmns ihrer 3prozentigen Obligationen, so wie der verloosten Obligationen zum à vista Durch- schnitts-Course auf Paris der dem Verfalltage vorangehenden Woche beauftragt.
Die Coupons bitten wir nach der laufenden Nummer geordnet ein—
zureichen. HKenrIiäirz, August 1869.
Mendelssohn e Cc. ,
ä g er strasse No., 51.
2868 ; . der Verwaltung der Allerhöchst bestätigten esthl. Kreditkasse werden: I) die als abhanden gekommen angegebene, auf den Namen Jaan Inurm xegistrirte esthländische landschaftl. Obligation: Nr. 27 670,72 Sellenküll d d. 10. Septor. 1860 groß 200 Ro. 2) die als gestohlen angegebene, auf den Namen Ans Kreck aus Borkholm registrirte esthländische landschaftliche Obligation j Nr. 33 80/487 Jewe d. d. 10. März 1868 groß 100 Ro. 3) die als gestohlen angegebene, auf den Namen Marri Waldmann in Nelwa xegistrirte esthländische landschaftliche Obligation: Nr. 275748 Soinitz 80 dd. 10. Septbr. 1860 groß 200 R. 4 der als gestohlen angegebene, auf den Namen der Bauerschaft des Gutes Rawakül registrirte esthländische Zinses-Zins-⸗Revers: Nr. 6443760 dd. 10. Septbr. 1860 groß 100 R. 5) die als gestohlen angegebenen, auf den Namen F. Michelson Krongießer in Reval registrirten esthländischen landschaftlichen Obligationen: Nr. 30,209,765 Haggud dd. 10. März 1863 groß 100 R. 29763/2486 Fonal dd. 10. März 1862 groß 100 R. 30509 300 Paunküll dd. 10. März 1864 groß 100 R. 31195, 17 Rohkül dd. 10. März 1865 groß 100 R. 5308 44 Kostifer dd. 10. März 1826 groß 100 R. 33,179 167 Selgs dd. 10. März 1867 groß 200 R. und die auf den Namen F. Michelson registrirten esthländischen landschaftlichen Obligationen: Nr. 34‚822/222 Alt Werpel dd. 10. März 1869 groß 160 R. » 345941 /144 Wattel dd. 109. März 1869 groß 206 R. hierdurch mortifizirt und werden alle diejenigen, welche etwa Ansprüche an die beregten Dokumente zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, sich mit solchen ihren Ansprüchen bis zum J. August 18760 bei der Verwaltung der Kreditkasse zu melden, widrigenfalls die vorerwähnten landschaftlichen Obligationen und Zinseszinsrevers förmlich mortifizirt, den Eigenthümern neue Obligationen ausgefertigt und Niemand mehr mit seinen Ansprüchen gehört werden. Reval, Kreditkasse, den 30. Juli 1869. nr, . . Präsident Fr. Sam son.
— Berschiedene Bekanntmachungen.
2843 Bekanntmachung.
Mit dem 14. Oktober er. wird im Schlosse zu Pr. Holland eine Strafanstalt, pon. Hr. 22e, Zuchthaussträflinge männlichen Geschlechtes und dentscher Zunge umfassend, er— öffnet werden.
Es werden unternehmer für die gesetzlich vorge— schriebene Beschäftigung dieser Sträflinge gesucht, und vorzugsweise solche Arbeisen gewünscht, die es gestatten, möglichst viele Hände in demselben Arbeitsfaale zu beschäf⸗ tigen, z. B. Fabrikation von Cigarren, von Schwefelhöl⸗ zern (ohne Zündmasse) , von Eartonagen, Papparbeiten, Spinnereien und dergleichen.
Meldungen nimmt der Unterzeichnete entgegen.
Strafanstalt Wartenburg, den 13. August A869.
Der Direktor. von Valentini.
Die Kreis-Wundarztstelle des Kreises Lyck, mit dem Wohnsitze des Inhabers in dem Kirchorte Borszimmen und mit einem jähr⸗ lichen Gehalt von 200 Thlr. ist erledigt und die Bewerbungszeit auf 6 Wochen festgesetgtzt. Gumbinnen, den 13. August 1869.
. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
Löbau⸗Zittauer Eisenbahn. Betriebs Einnahme vom L Januar bis ult. Juli 1869 118,269 Thlr. 26 Sgr. 1868 119,351 Thlr.
20 Sgr. 4 Pf. 1869 weniger: 16861 Thlr. 24 Sgr. 4 Pf.
Das Abonnement beträgt A Thlr. für das bierteljahr. Insertionspreis sür den Naum einer
Druchzeile M Sgr. — — — — —
Königlich Preusischer
Alle Post ⸗Anstalten bes In und Auslandes ne gestellung an, sür Serlin die edition des 1. Preußischen Staats- Anzeigers: Behren⸗ Straße Nr. La, Ene der Wilhelms strasfe.
M 194.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem praktischen Arzt Dr. von Köcher zu Warschau den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Major a. D., Landesältesten, Kreis⸗Deputirten und Rittergutsbesitzer von Busse auf Polnisch⸗Marchwitz im Kreise Namslau, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, dem katholischen Schulrektor, Organisten und Küster Kaintzik u Reichthal im Kreise Namslau, den Adler der vierten Klaͤsse es Königlichen Hausordens von Hohenzollern, dem Schullehrer und. Küster Christian Buder zu Groß— Lieskow im Kreise Cottbus, dem Organisten und Schul lehrer Johann Heinrich Wendt zu Fischau, im Kreise Marienburg, dem Ortsschulzen Krahl zu Jehserigk, im Kreise Spremberg, dem Kreiskassen⸗Exekutor a. D. Johann Gott— fried Ilse zu Calbe a. S., und dem Blänkschmiedebesitzer Friedrich Giesecke zu Osterode a. H., das Allgemeine Ehren= zeichen, so wie dem Packer Emil Obrecht zu Elberfeld, dem Heizer Karl Spengler daselbst und dem Diener Franz Rau er zu Mittel / Peilau, im Kreise Reichenbach, die Rettungt⸗ Medaille am Bande; sowie
Dem Kreisgerichts⸗ Sekretär und Salarien kassen⸗Controleur a n rn in Cammin den Charakter als Rechnungs⸗Nath zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und edizinal⸗Angelegenheiten. Dem Oberlehrer Dr. Otto Meyer an der städtischen Realschule zu Königsberg i. Pr. ist das Prädikat »Professor« verliehen worden.
Die zwischen dem Norddeutschen Bund und der Schweiz wegen gegenseitigen Schutzes der Rechte an literarischen Erzeug⸗ nissen und Werken der Kunst unter dem 13. Mai d. J. abge⸗ schlossene Uebereinkunft (Bundes⸗Gesetzblatt Nr. 33 S. 624 ff.) wird am 1. September d. J. in Kraft treten.
Die in Gemäßheit des Art. 6 dieser Uebereinkunft von schweizerischen Urhebern, deren gesetzlichen Vertretern oder Rechts— nachfolgern zum Schutz des Uebersetzungsrechts hier rechtzeitig angemeldeten und eingetragenen Werke werden in dem Leipziger Buchhändler Börsenblatt regelmäßig bekannt gemacht werden.
Den preußischen Verlegern und Sortimentshändlern, welche schweizerische, noch nicht zum Gemeingut gewordene Werke in Abdrücken, Uebersetzungen, Nachbildungen c. veröffentlicht oder letztere zum Vertrieb übernommen oder mit der Ver— öffentlichung oder Herstellung solcher Werke begonnen haben, wird auf Grund der im Art. 10 der Uebereinkunft vom 13. Mai d. Is, getroffenen Abrede zur Erleichterung eines künftigen Rach= weises der Rechtmäßigkeit der betreffenden Publikationen anheimgegeben, bis zum 1. Dezember d. Is. diese Vervielfälti⸗
ungen bei ihrer Ortspolizeibehörde anzumelden. Die⸗
i wird, wenn sie sich von der Richtigkeit der gemachten An— gaben überzeugt hat, die angemeldeten Exemplare von Büchern, musikalischen und artistischen Werken au Verlangen mit einem Stempel versehen. . .
Den Verlegern bleibt es überlassen, ob sie statt sofortiger Stempelung der gesammten Auflage es vorziehen, daß bei der Ortspolizeibehörde ein Conto über die nachweislich noch auf ihrem Lager befindlichen Exemplare eines jeden von ihnen ver⸗ vielfältigten zuerst in der Schweiz erschienenen Werkes angelegt und die nach Bedürfniß auf ihren Antrag allmälig abge⸗ stempelte 83 von Exemplaren auf dem Conto gelöscht werde.
Den Inhabern von Clichés, Holzstöcken und Jer, Platten aller Art, so wie von lithographischen Steinen zu
Berlin, Freitag den 20. August Abends
1869.
nicht autorisirten Vervielfältigungen schweizerischer Originale wird anheimgegeben, dieselben bis zum J. Dezember d. Is. bei ihrer Ortspolizeibehörde anzumelden, welche sie einregistriren und eine Bescheinigung über die erfolgte Registrirung ertheilen wird. Die von den einregistrirten Clichés 2c. genommenen 6 können bis zum 1. September 1873 eine Stempelung erhalten.
Die Königliche Regierung 2c. veranlasse ich, meinen gegenwärtigen Erlaß durch das Amtsblatt sofort zur öffent—⸗ lichen Kenntniß zu bringen und die Ortspolizeibehörden hier- . mit etwa erforderlichen besonderen Weisungen zu ver- ehen.
Berlin, den 19. August 1869.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts und Medizinal- Angelegenheiten. In Vertretung: Lehnert. An sämmtliche , . Regierungen inel. Sigmaringen und an die Königlichen Landdrosteien der Provinz Hannover.
Abgereist: Se. Ercellenz der Staats. und Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, nach Ostende.
4* vormals Nassguisches Staats⸗Anlehen
Be der fattzh beo; Kräled dgbrhhhung ber Ben s eherne.
ei der stattgehabten sechszehnten Verloosung tionen des unter Ker mu es Banthauses . M A. von Rothschild C Söhne in Frankfurt a. M. ne irten 4 pr vo Nassauischen Staats -Anlehens von 1,290,000 5. d. 4d. Oktober 1853 sind nachverzeichnete Obligationen, welche zur Rückzahlung auf den 1. Dezember 1869 hierdurch gekündigt wer= den, gezogen worden, nämlich: Lit. A. à 1000 Fl. Nr. 16. 43. 125. 141. 160. 201 und 393. B. à 500 Fl. Nr. 124. 153. 200. 230. 235. 240 243. 282. 330. 338. 379. 419. 504. 687. 720. 765. S (8 und 929. à 200 Fl. Nr. 18. 89. 98. 126. 401. 415. 439. 491. 508. he,. . 650. 686. 718. 840. 879. 893 un 2. D. à 100 Fl. Nr. 14. 151. 238. 291. 360. 384. 399. 409. 469. 481. 566. 639. 660. 661. 699. 794. 813. 844 und 989.
Die Inhaber dieser Partialobligationen werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzinsun nur bis zum Rückzahlungstermine stattfindet, sowohl bei dem Bank hause der Herren M. A. von Rothschild K Söhne zu Frank. furt a. M. als auch bei der König! Regierungs⸗Hauptkasfe in Wiesbaden, sowie bei jeder Königl. Regierung s-Haupt— kasse, bei der Königl. Staatsschul den -Tilgun gskaässe in Berlin, bei der Königl. Kreis⸗Steuerkasse in Frankfurt a. M. und bei den Königl. Bezirks-Hauptkassen in Han- nover, Lüneburg und Osnabrück gegen Rückgabe der Partial- obligationen und der dazu gehörigen, nicht verfallenen Zinscoupons nebst Talon erheben können.
Restan ten. Rückzahlbar am 1. Dezember 1857. Lit. A. Nr. 124. Rückzahlbar am 1. Dezember 1863. Lit. D. Nr. 24. Rückzahlbar am 1. Dezember 1865. Lit. D. Nr. 47. Rückzahlbar am 1. Dezember 1866. Lit. G. Nr. 162. Rückzahlbar am I. , . 1867. Lit. B. Nr. 22. 654. 139 un ö
Lit. 9. Nr. 96. 140. 300. 493. 538. 546 und 559.
Lit. D. Nr. 457. Rückzahlbar am 1. Dezember 1868. Lit. A. Nr. 326.
Lit. B. Nr. 99. 104 299. 332 und 397.
Lit. 9. Nr. J. 23. 27 und 428.
Lit. D. Nr. 210. 315. 404. 568. 570 und 683.
Wiesbaden, den 9. August 1869.
Der Königliche , nm Graf Eulenburg.
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