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3292
2873 Der Kaufmann J. Hohenberg zu Carlshafen hat dahier vorge— stellt, daß folgender ihm gehsriger Wechsel: Kassel, am 19. Mai 1869. Für Ct. Thlr. 3333. 10 Sgr. Am 1. Mai 1879 zahle ich gegen diesen meinen Sola-Wechsel an die Ordre des J. Hohenberg in Carlsbafen die Summe von Drei und dreissig hundert drei und dreissig Thlr. 10 Sgr. Preuss. Court. Valuta habe ieh richtig und baar erhalten und leiste Lahlun nach Wechselrecht hier und aller Orten, wo mir dieser Wechse vorgezeigt wird sub hypotheca bonornm. Wilh. Prinz von Hanau. Rückseite
J. Hohenberg.
S. Bastheim. — S. Sudheim.« ihm am 9. Juli d. J. auf einer Reise nach Frankfurt a. M. abhan— den gekommen sei. Auf Antrag des ꝛc. Hohenberg wird der unbe— kannte Inhaber des gedachten Wechsels aufgefordert, denselben bis zum 2. August 1870 dem unterzeichneten Gerichte vorzulegen, widrigen⸗ falls der Wechsel auf weiteren Antrag für kraftlos erklärt und dem Imploranten hierüber eine gerichtliche Urkunde ausgefertigt werden wird.
Cassel, den 18. August 1869. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Müller.
2879
. Die mit unbekanntem Aufenthaltsorte in Amerika abwesende Elisabetha Schollenberger aus Oberhain wird aufgefordert, sich binnen 2 Monaten vom ersten Erscheinen dieser Verfügung in den öffent— lichen Blättern angerechnet, über den Antritt der ihr durch das Testa— ment ihrer Eltern, des am 5. Oktober 1825 verstorbenen Andreas Schollenberger und dessen Ehefrau Maria Barbara geb. Schuher, ver- storben am 10. April 1823, anerfallenen Erbschaft dahier zu erklären, widrigenfalls sie bei der Regulirung des Nachlasses derselben unberück— sichtigt bleiben wird.
Usingen, den 12. August 1869. Königliches Amtsgericht ll.
2878
Die mit unbekanntem Aufenthaltsorte abwesende Katharina Maurer von Hasselbach wird aufgefordert, sich, binnen 6 Wochen vom ersten Erscheinen dieser Verfügung in öffentlichen Blättern angerechnet, über den Antritt der ihr durch das am 5. l. M. eröffnete Testament ihrer im Jahre 1855 verstorbenen Eltern, der Eheleute Johann Maurer J. von Hasselbach, anerfallenen Erbschaft derfelben daͤhier zu erklären, widrigenfalls sie in den Besitz des Nachlasses nicht eingewiesen werden wird.
Usingen, den 14. August 1869.
Königliches Amtsgericht II.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen re.
[27321 Bekanntmachung.
ö , . Die Königliche Domäne Wilhelmshof mit dem Vorwerke Mönchow, im Kreise Usedom⸗Wollin, am Haff belegen, Meile von Ufedom und 3 Meilen von Anklam und Swinemünde entfernt, mit einem Areal von 1754 Morgen 93 Qugdrat⸗Ruthen, worunter etwa 1247 Morgen Acker und 358 Morgen Wiesen, soll auf die 18 Jahre von Johannis 1870 bis Johannis 1888 meistbietend verpachtet werden. Das Pachtgelder-Minimum ist auf 7600 Thlr. und die Pacht⸗ Kaution auf 2450 Thlr. festgefetzt.
Zur Uebernahme der Pachtung ist der Nachweis eines disponiblen Vermögens von 345500 Thlrn, erforderlich.
Zu dem auf Mittwoch, den 29. September dieses Jahres, Vormittags 19. Uhr, in unserm Plenar⸗ Sitzungszimmer hierselbst anberaumten Bietungstermin laden wir Pachtbewerber mit dem Be— merken ein, daß der Entwurf zum Pachtvertrage und die Lizitations— . ö. ö. ,, . wie bei dem König⸗ ichen Ober⸗Amtmann Weidner zu Pudagla eingesehen werden ks ;
Sicttin, bent e. giti n gh VJ
Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.
Bekanntmachu ng, Zum gleichzeitigen Verkauf nachfolgender, in den Königlichen Oberförstexeien Birnbaum und Zirke, Regierungs⸗ bezirk Posen, vorräthigen Brennhölzer nach dem Meistgebot, und zwar a) aus der Oberförsterei Birnbaum 764 Klaftern kiefern Kloben, 13 Klaftern kiefern Knüppel, b) aus der Oberfoörsterei Zirke 4431 Klaftern kiefern Kloben, 560 Klaftern kiefern Knüppel, steht auf Donnerstag, den 9. September ei, Vormittags 16 Uhr, im Fröhlich schen Gasthofe zu Zirkel Termin an. Die betref— fenden Förster sind angewiesen, die zum Verkauf kommenden Hölzer vor dem Termine auf Erfordern vorzuzeigen. Zirke, den 18. August 1869. Der Oberförster. (gez) Priem.
. „Neue Berliner Verbindungsbahn.
Viejenigen Herren Bau⸗Unternehmer, Zimmer! und Maurer— meister, welche darauf xeflektiren, zur Abgabe von Offerten bei den Bauten der Neuen Berliner Verbindungsbahn, welche elwa in engerer Submission vergeben werden, aufgefordert zu werden, wollen, inso⸗ fern sie durch empfehlende Atteste von fiskalischen Behörden sich aus— weisen können, ihre Adressen im Abtheilungs-Baubureau, Fenn ⸗˖ straße 6a, abgeben. ,
Berlin, den 16. August 1869. Der Abtheilungs⸗Baumeister Beemelmans.
Verloosung, Amortisation, 6e n, rg u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Cöln-Mindener Eisenbahn— Gesellschaft.
JƷweĩte Einzahlung auf die Stamm⸗ Aktien Lit. K.
Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 22. April e. werden die Inhaber der unterm 1. Oktober 1868 ausgefertigten Quittungsbogen über 40 Prozent Einzahlung auf die Stamm-A Aktien Lit. B. unserer Gesellschaft hierdurch wiederholt aufgefordert, die
z weite Ginzahlungs⸗Rate
von 2h Prszent
ro Aktie — Thlr. nach Abzug von 5. Prozent Zinsen für die 24 4 Einzahlung von 89 Thalern pro 1. Oktober 1868 bis 30. Juni d. J. — 953
. mit Thlr. F575 nebst fuͤnf Prozent Zinsen von obigen 40 Thalern pro 1. Juli c. bis zum Tage der Einzahlung und unter Beifügung der verwirkten Konventionalstrafe von zehn Prozent der zweiten Rate
bis zum J. Oktober d. J. inclusive zu leisten und zwar in Berlin bei dem Bankhause S. Bleichröder, in Hamhurg bei der Norddeutschen Bank, in Frankfurt a. M. bei der Filiale der Bank für Handel und In dustrie, . , ö Hauptkasse. ie Inhaber von Quittungsbogen, welche die eite Re Zinsen und Konventionalstrafe un JJ
spaͤtestens am 1. Oktober (.
einzahlen, müssen nach §. 11 unserer Statuten vom 18. Dezember 1843 gwärtig sein, daß sie der ersten Einzahlung à 40 Prozent und der durch dieselbe gegebenen Anspruͤche auf den Empfang der gezeichneten Stamm-Aktien . h. zu Gunsten unserer Gesellschaft verlustig gehen.
Bei der Einzahlung sind die Quittungsbogen nebst eine den Nummern derselben geordneten, auch n J . . des Besitzers angebenden Verzeichnisse einer der oben bezeichneten Empfangsstellen vorzulegen, welche auf den Quittungsbegen über die geleistete zweite Ratenzahlung in unserem Namen quittiren wird.
Auswärtige haben die Gelder und Quittungsbogen an die Em— pfangsstellen portofrei einzusenden. Die Zurücksendung der Quittungs-⸗ bogen erfolgt portopflichtig und unter Angabe des vollen Einzahlungs⸗ werthes, sofern eine andere Werthdeklaration nicht ausdrücklich begehrt
sein sollte. Cöln, den 22. Juli 1869. i Dire en n. e a ᷣ·· e 2 0 220 3 220 22 , Verschiedene Bekanntmachungen.
2837 Luxemburger Bergwerks- . und Saarbrücker Eisenhütten⸗-Akttiengesellschaft. Die, Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch be— nachrichtigt, daß die diesjährige ordentliche Generalversammlung am 21. September d. J. Morgens 10 Uhr, im Geschäftslokale der Gesellschaft auf der Hütte zu Burbach stattfinden wird. y ,,, . ericht über das verflossene Geschäftsjahr ,,,. ss schäftsjahr und Feststellung der 3 . , , . euwahl einer itgliedes des Verwaltungs— zeie it⸗ . des , Kö ie Herren ionäre, welche beabsichtigen, der Generalversamm⸗ lung beizuwohnen, werden gebeten, den Bestimmur 2 des Statuts nachkommen zu wolken. . n ,,, gur , . k I7. August 1869. Luxemburger Bergwerks- und Saarbrücker Eisenhütten⸗LRktiengesell ; Der Direktor N. . ö
. Frachtermäßigung im Schlesisch-⸗Sächsischen un d Zan r. Thüringischen n n * Güter⸗Verkehr. Vom 10. August er. ab wird der Frachtsatz der 3 . Klasse CG. im Schlesisch⸗Sächsischen und = Schlesisch⸗Thüringischen Verband⸗Güter Verkehr um 5 96 . . w ruckezemplare des dieserhalb aufgestellten Nachtrags genannten Hirn enthaltend die Sin gf. der ct ö und . den diesseitigen Verbandstationen elnzufehen, event. für den Preis von 1 Sgr. pro Stück fäuflich zu haben. Berlin, den 28. Juli 1865. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Insertionspreis für den Raum einer
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und
Behren⸗Straße Nr. La,
5 2 * * * Das Abenneninm e. A Thlr. 6 n ! li 3 e J . an, für das Vierteljahr. ; sür gerlin die Expedition des Königl. . preußischen Staats Anzeigers
Druchzeile 5 Sgr.
Eche der Wilhelms straße.
Anzeiger.
AM I95.
Berlin, Sonnabend den 21. August Abends 1869.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Großherzoglich oldenburgischen Offizieren, Major von Heimburg und Rittmeister von Trampe, beide Flügel⸗ Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs, resp. den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse und den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Die Geheimen Ober⸗Rechnungs⸗Räthe Kaddatz, Plehn, Peterson, Giesecke, Düring, Borsche, von Mühlbach, von Rohrscheidt und Messerschmidt zu Räthen zweiter Klasse zu ernennen.
Norddentscher Bund.
Bekanntmachung.
Für Korrespondenzen nach Japan und China bietet sich gegenwärtig ein neuer Speditionsweg via New⸗York und San Franeisco dar. ;
Die Beförderung von New⸗York bis San Francisco mit⸗ telst der direkten Eisenbahn erfolgt in etwa sieben Tagen. Von San Francisco fahren die Dampfschiffe, welche die Post⸗ verwaltung der Vereinigten Staaten von Amerika für jene Korrespondenz benutzt, am 4 jeden Monats ab und erreichen unter gewöhnlichen Verhältnissen: Jokuhama nach etwa 25 Tagen, Hongkong nach etwa 32 Tagen, Hiogo nach etwa 27 Tagen, Nangasaki nach etwa 29 Tagen, Shanghai nach etwa 32 Tagen.
Sofern die Korrespondenz nach Japan und China via New⸗Hork und San Francisco zur Absendung gelangen soll, muß dieselbe vom Absender mit einem desfallsigen Vermerk versehen sein. Dieser Vermerk hat, je nachdem der Absender dergleichen Briefe ꝛc. via Cöln, Belgien, England oder via Bremen resp. Hamburg in der Richtung auf San Francisco befördert zu sehen wünscht, der Fassung:
»via Cöln und San Francisco⸗—
oder: via Bremen resp. Hamburg und San Francisco
zu entsprechen. .
Zur Beförderung nach Japan und China via San Fran⸗ cisco können angenommen werden: gewöhnliche Briefe, Druck⸗ sachen, Waarenproben, soweit dieselben aus Zeugproben und Musterkarten von biegsamen Stoffen bestehen.
Rekommandation ist nur bei Briefen nach Jokuhama und Shanghai zulässig.
Briefe, Drucksachen und Waarenproben nach Japan und China müssen bis zu dem betreffenden Ausschiffungshafen des Bestimmungslandes frankirt werden. .
Das Porto für gewöhnliche Briefe nach Japan und China beträgt: ö
. . San Francisco 9 Groschen resp. 32 Kr. pro Loth inkl,,
via i n resp. Hamburg und San Francisco 7 Groschen resp. 25 Kr. pro Loth inkl.
Für rekommandirte Briefe nach Jokuhama und Shanghai tritt eine Rekommandationsgebühr von 2 Groschen oder 7 Kr.
inzu. j . die Taxe für Drucksachen und Wgarenproben geben die Postanstalten auf Verlangen nähere Auskunft.
Berlin, den 18. August 1869. General⸗Post⸗Amt.
von Philipsborn.
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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Bekanntmachung.
Von dem Königlichen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten sind zwei Reisestipendien von je 200 Thalern und ein drittes von 100 Thalern für diejenigen Be⸗ werber bestimmt worden, welche die besten Ausarbeitungen über Gegenstände der Bergwerks“, Hütten⸗ und Salinentechnik oder der zugehörigen Zweige des Maschinenwesens einreichen werden.
An der Konkurrenz können alle Diejenigen sich betheiligen, welche während zweier Semester Vorlesungen oder Uebungen an der Königlichen Bergakademie zu Berlin beigewohnt haben.
Die Wahl der zu bearbeitenden Gegenstände ist freigestellt; auch Reiseberichte werden zugelassen. Die Stipendiaten haben über die demnächst auszuführenden Reisen Berichte zu liefern, welche ebenso wie die prämiirten Arbeiten der Bergakademie zur Benutzung und geeigneten Falls zur Veröffentlichung durch die Zeitschrift für das Berg⸗, Hütten- und Salinenwesen zur Verfügung gestellt werden. .
Die Konkurrenzarbeiten sind mit einer Chiffre oder mit einem Motto versehen, unter Beifügung eines entsprechend be⸗ zeichneten, den Namen und Aufenthalt des Verfassers, so wie den Ausweis über den Besuch enthaltenden versiegelten Couverts vor dem 1. Januar 1870 an die unterzeichnete Direktion,
Wilhelmsstraße 89 hierselbst, portofrei einzureichen.
Berlin, den 17. August 1869. Die Direktion der Königlichen Bergakademie. Hauchecorne, Bergrath.
Ministeriumin der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Mit Allerhöchster Genehmigung ist der bisherige außer⸗ ordentliche Professor an der Universität in Jena, Dr. Ia kob Caro, zum Honorar⸗Professor bei der philosophischen Fakultät der Universität in Breslau ernannt worden.
Am katholischen Schullehrer-⸗ Seminar in Breslau ist der Hülfslehrer Rauhut zum Seminarschul-⸗Uebungslehrer be⸗
fördert worden.
Saupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Bann i ma chu n
Die von der Staats-Anleihe von 1848 am 1. April 1870 zu tilgenden Schuldverschreibungen und die e,, zu ziehenden 24 Serien der Staats-Prämien Anleihe von 1855, welche die am 15. und 17. Januar k. J. zur Verloosung kom- menden 24090 Schuldverschreibungen dieser Anleihe enthalten, werden am 15. k. Mts., Vormittags 121hr, in unserem Sitzungszimmer, Oranienstraße Nr. 92, im Beisein eines No⸗ tars öffentlich durch das Loos gezogen werden.
Die Littern, Nummern und Beträge der gezogenen Schuld⸗ verschreibungen und die Nummern der gezogenen Serien werden demnächst durch Zeitungen und Amtsblätter bekannt ge—⸗ macht werden. ö
Berlin, den 20. August 1869. ;
Hauptverwaltung der Staatsschulden. Meinecke.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Kraft zu Hohenlohe-Ingelfingen, General⸗Major, General à la suite Sr. Majestät des Königs und Commandeur der Garde- Artillerie⸗Brigade, aus der Provinz Pommern.
Abgereist: Der General Major und Inspecteur der Ge⸗ wehrfabriken, Wolff, nach Danzig.
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