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K 2 e 282 . . 8
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3328
welcher Zeit die Eröffnung in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ mittenten stattfinden wird. Elberfeld, den 20. August 1869. . Königliche Eisenbahn ˖ Direktion.
Verloosung, Amortisation, nnr, g u. s. w. von öffentlichen Papieren. 2826
Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn.
Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 21. v. Mts. bringen wir ien n. zur ,, , daß bei der am 4. d. Mts. vorschriftsmäßig erfolgten Ausloosung von — . ᷣ
n. 63 Stilen , m ger Magdeburg · Halberstädter Prioritats · Obli- ationen, . ö. b) 142 * H lligen Magdeburg Halberstädter Prioritäts- Obligationen J. Emission, und ) 50 * ESothen Bernburger Stammaktien, folgende Nummern gezogen worden sind: ⸗ A. 63 Stück 4præz. Magdeburg⸗Halberstädter.
Nr 16 783 1955 2448 2561 35634 4189 5217 6157 58 S061 2667 2467 2911 3575 42337 5477 6209 377 554 23685 2565 2998 3663 4853 5615 6319 164 1188 2146 2577 3075 3725 4426 56566 6363 iF 1688 2154 2652 31843 4007) 4629 5748 6571 576 1764 2158 2709, 3244 40978 4685 5881 6809 777 1757 23181 2773 3401 4115 5163 59569 6974 ß. 142 Stück 43proz. Magdeburg ⸗ Halberstädter
J Emission.
Nr. 2 279 5366 8899 12436 15480 17634 20180 22438 371 5290 5518 9491 12614 15554 17700 20613 22737 6968 3533 5587 9727 12771 15571 17762 20361 23967 723 3635 5872 10433 12844 15656 17804 20971 23682 7185 3745 6113 10439 13382 16260 18439 21916 23803 896 3838 6108 10607 133866 16291 18886 21119 23917 gs 3874 6466 10830 13463 16509 18901 21122 24124 1155 3876 6507 11114 13552 16546 18947 21146 24328 11653 4284 6969 11133 13768 16617 19202 21147 24577 1516 1598 69537 11485 i415 16878 19409 21148 24687 15668 4955 7019 11549 14147 16941 194323 21394 24715 186 5076 7163 11792 14367 17059 19492 21499 24749 2140 5171 74066 12168 14370 17169 19628 21623 24853 5415 5289 7630 12191 15134 174366 20111 21964 24958 724 5293 7958 12377 15324 17530 20229 22051 3519 5554 8150 12393 15412 17544 20446 22192
C. 50 Stück Stamm ⸗Aktien der Cöthen⸗Bernburger Bahn. Nr. 1 785 1230 2501 3147 353530 4053 4392 4599
53 826 15350 2600 3287 3543 4084 4412 4646
566 S844 2515 2691 3330 3682 4218 4477 4678
584 570 2326 2788 3466 3906 4262 4525 4764
653 8896 2336 2795 3505 3976 4297 4576 4882
651 1210 2358 2855. 3507 .
Der Betrag dieser Obligationen resp. Aktien ist gegen Rückgabe derselben nebst Eoupons und Talon unter Beifügung einer Spezifikation vom 2. Januar 1869 ab in den Vormittagsstunden von 9—12 Uhr in unferer Hauptkasse hierselbst, der Betrag der Aktien ad e. auch bei unserer Stationskasse in Cöthen vom gleichen Tage ab — zu erheben. Für die fehlenden Coupons wird der Betrag von dem Kapitale in Abzug gebracht werden. Die Verzinsung der vorstehend verzeichneten Obli⸗ gationen resp. Aktien hört am 1. Januar k. J. auf.
Wir machen gleichzeitig darauf aufmerksam, daß:
a) von den 4prozentigen Prioritäts- Obligationen aus 6. i, mn m nnn des Jahres 1864 die Obligation . / aus der Verloosung des Jahres 1867 die Obligationen Nr. 3710. 3741, aus der Verloosung des Jahres 1868 die Obligationen Nr. 1525. 2035; b) von den 43proz. Prioritäts ⸗Obligationen: aus der Verloosung des Jahres 1867 die Obligationen; Nr. 120 5174 9681 15563 19546 22371 23296 1701 7773 997 15796 21208 22758 24142 1596 7832 12006 18573 21927 22916 24223 3252 S076 15004 18810 22031 aus der Vero e, des Jahres 1868 die Obligationen: Nr. 277 2872 5324 9188 11074 15620 21817 309 3234 5774 9360 11797 15960 22073 1767 3245 7964 9411 14220 18741 22327 1869 3250 8152 9554 14882 20566 23176 1875 41026 S376 9944 15521 21574 23718 . 4649 8827 10560 15612 21577 23773 e) von den Cöthen ⸗ Bernburger Eisenbahn Stammaktien: aus 6. e . des Jahres 1866 die Obligation r. 8 / aus der Verloosung des Jahres 1867 die Obligationen Nr. 418. 1617, aus der Verloosung des Jahres 1868 die Obligationen . Nr. 5. 3771. 3863
bis jetzt nicht zur Zahlung präsentirt sind.
. ndlich bringen wir noch zur Kenntniß, daß die his jetzt einge⸗
lieferten Stücke in Gegenwart eines Notars verbrannt sind.
Magdeburg, den 11. August 1869.
. irektorium.
28671
k. . priv. Oesterreichische Ftaats · isenhahn- Gesellschaft.
e Wir sind von der vorgedachten Gesellschaft zur Einlüsmꝶ der am 1. September d. J. fälligen Ces ihrer 3prozentigen Obligationen, so wie der verloosten 9bligationen zum à vista Durch- zchnitts- Course auf Paris der dem Verfalltage vorangehenden Woche
beauftragt. Die Coupons bitten wir nach der laufenden Nummer geordnet ein-
zureichen. Ker lIlim, August 1869.
Mendelssohn ce Co.,
Jägerstrasse No. 5. — — — — —
Verschiedene Bekanntmachungen.
Tarif für Schiffsgüter, welche in Frank. furt a. O. resp. Finkenheerd zum eiter-
umgekehrt zu . weiter befördert 3 werden.
Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 165. Ran er,. vringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß vom
stattfindet, ferner für die Artikel Flachs, Garne aller Art, Jute, Säcke aus Packleinewand und Jute, Getreide 2c. n, , ein˖ treten und für Station Kralup anderweit e
Kraft treten.
Expeditionen à 2 8. käuflich zu haben. Berlin, den 9. August 1869. . . Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Direkter ermäßigter Gütertarif mit der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn.
Gütertarif in Kraft.
käuflich zu haben. Berlin, den 18. August 1869. ö. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Bekanntmachung. Der westdeutsche Eisenbahn⸗ verband hat die Artikel: Kaffee für den Verkehr unter den Verbandstationen ab Heidelberg und Mannheim
7 legene San r Hechingen ausgedehnt. Hannover, den 19. August 1369. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Bekanntmachung. Vom 26. d Mts. ab werden auf der Wessfälischen Eifenbahn Rundreise-Billets il. und 111. Wagenklasse zu ermäßigten Preisen bei 50 Pfund Freigepäck und mit zwanzigtägiger Gültigkeit für in Ressetouren ausgegeben: I) Reise durch Holland. Diese Billets werden auf unserer Station Salzbergen
dam, heim a. Rhein, Hamm und zurück nach Salzbergen. Preis IJ. Wagen. klasfe 14 Thlr. I Sgr., III. Wagenklasse 9 Thir. 17 Sgr. 2) Reise nach dem Rhein über die Cöln⸗Mindener Bahn und zurück über Eassel. Diese Billets werden auf unserer Station Münster verausgabt und berechtigen zur Reise über Hamm, Coͤln, Toblenz, Bingen, Mainz, Frankfurt a. M. Eassel, Warburg Pader⸗ born And zurück nach“ Münster. Preis I. Wagenklasse 12 Thlr. 21 Sgr., II. Wagenklasse 8 Thlr. 24 Sgr. 3) Reise über Han⸗ nover-⸗Cassel nach dem Rheine. Diese Billets werden ebenfall auf unserer Station Münster verausgabt und berechtigen zur Reise über Rheine, Osnabrück, Minden, Hannover, Cassel, Frankfurt a. M / Mainz, Bingen, Eoblenz, Eöln, Socst. Hamm und zurück nach Münste. ,,,, Gar, fr. Waͤgenklaffe J JZhir. 3 Sgr. Die Billets unterliegen auf keiner Station einer abermaligen Abstempelung. Die Reisetouren können guch in umgekebrter Reihen. folge zurückgelegt werden und wird die Verausgabung vorläufig bis um f. Oktober d. J. stattfinden. Der Reisende kann auf jeder im
illet bezeichneten Couponstation während der Gültigkeitsdauer be⸗
derjenigen Station Expedition besteht. Münster, den 20. Augu
ö 1869. Königliche Direktion der Westfaͤlischen Eisenhahn.
transport auf der Eise nbahn eingehen und . J. September er. ab in dem genannten Verkehr auch nach den Sta. . tionen Bautzen, Bischofswerda und Dresden direkte Beförderung
maͤßigte Frachtsätze in Tarif ⸗Rachtrags ⸗ Exemplare sind bei den betreffenden Güter. .
Vom 1. September er. ab tritt zwischen den ö. Stationen Stolp, Cöslin, Colberg Stralsund, Pase ⸗· 8 é walk, Prenzlau, Stettin und Reustadt S / W. der Fern- Stettiner Eisenbahn und den Hauptstationen der diesseitigen Tisenbahn, fowie der Schlesischen Gebirgsbahn ein ermäßigter direkter
Tarifexemplare sind bei den betreffenden Güterexpeditionen à5 Sgr.
nördlich in die Tarifklasse A., Glätte in die Tarif ⸗· klasse B., Ammoniak, denaturirtes, in die Tarifklasse 9. versetz. Außerdem ist vom gedachten Verbande die
peditlon auf die an der Württembergischen Bahn be⸗-
verausgabt und berechtigen zur Reise über Arnheim, Utrecht, Amster⸗ gan Rotterdam, Zebengar, Cleve oder Emmerich, Cöln. Müll.
liebig verweilen. Die Billets können zu allen fahrplanmäßigen Zügen benutzt werden und i die Expedition des Reisegepäcks nur bis zu
att, wo der Keisende seinen nächsten Aufenthalts. ort zu nehmen beabsichtigt, vorausgesetzt, daß für diese Station direkte
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. . für das Pierteljahr.
Ansertionspreis für den Raum einer Druchseile 25 Sgr.
Preußischen Staats · Anzeigers: Behren⸗ Straße Nr. La, Ecke der Wilhelms straße.
Königlich Preußischeer
Anzeiger.
1 19
Berlin, Dienstag den 24. August Abends
1869.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Corps Auditeur des dritten Armee Corps, Ober -Audi⸗ teur, Justiz⸗Rath Marcard, und dem Corps Auditeur des achten Armee Corps, Justiz·Rath Leser, den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath zu verleihen, so wie Dem Finanz Rathe Eduard Hodiesne zu Cassel den Rang eines Raths 4. Klasse beizulegen.
Norddeutscher Bund.
Se. Majestät der König haben im Namen des Nord deutschen Bundes den bisherigen Konsular⸗Agenten Jonathan Wagner zu Honfleur zum Vize⸗Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
Bekanntm achun g, betreffend die Post von dem Dampfschiff Germania «.
Das m en n, in Hamburg hat am 23. d. M. Nach⸗ mittags durch das Postdampfschiff Eimbria« die Korrespon⸗ denz ünd Drucksachen empfangen, welche aus den Vereinigten Staaten von Amerika mit dem Post⸗Dampfschiff ⸗Germgnia⸗« abgesandt waren. Das genannte Ober⸗Post⸗Amt hat das Trock⸗ nen der Postsendungen veranlaßt und wird dieselben, so weit die schriftlichen Adressen nicht unlesbar geworden sind, heute nach dem Bestimmungsorte weiter eppediren. Die Briefe, zum Theil an den Rändern zerscheuert, sind vielfach offen , . den, weil sie nur mit Gummi verklebt gewesen. Offen vor⸗ gefundene Briefe werden vor der Weitersendung von Hamburg mit dem Postdienstsiegel verschlossen und mit einer gedruckten Notiz versehen werden, daß sie zu jener Post gehörig gewesen sind. Von den Drucksachen wird ein großer 6. als nicht versen⸗ dungsfähig bezeichnet, weil die uf b ter von der Surchnässung gelitten ö Berlin, den 24. August 1869. General⸗Post⸗ Amt. von Philipsborn.
erselben am Meisten
, , . wegen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden bligationen der Stadt Osnabrück im Betrage von 500000 Thalern. Vom 16. Juli 1869.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. ertheilen, nachdem die , . Kollegien der Stadt Osnabrück zur Bestreitung der Kosten verschiedener gemeinnütziger und gewerblicher Unternehmungen, so wie zur Rückzahlung älterer städtischer Schulden, die Aufnahme eines Darlehns zum Betrage von 500 000 Thalern (fünfhundert Tausend Thalern) beschlossen und darauf angetragen haben, der Stadt Osnabrück zu diesem Behufe die Ausgabe von auf den Inhaber lautenden und mit Zinscoupons versehenen Obligationen zu gestatten, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverhindlichkeit an jeden Inhaber enthalten, und der Verordnung vom 17. September 1867 (GesetzSamml. S. 1518) durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Ausgabe gedachter Obliga= tionen unter nachstehenden Bedingungen.
Es werden ausgegeben:
2000 Obligationen, jede zu 100 Thaler — 200000 Thaler, 400 * , 60 — 200 * 100 ö y 1000 — 10000 0 v
. in Summa 50G Thaler.
Die Obligationen sind nach dem anliegenden Schema (a), auszu- stellen, mit vier vom Hundert jährlich zu verzinsen, von Seiten der Gläubiger und der schuldnerischen Stadtgemeinde nach näherem In halte der Obligationen kündbar und von Seiten der Stadtgemeinde mindestens mit alljährlich Eins vom Hundert der ausgegebenen Obli⸗ gationen unter Zürechnung der Zinsen der eingelösten Obligationen zu amortisiren,
Vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und durch welches für die Befriedigung der Obliga= , Seitens des Staates keinerlei Gewähr übernommen wird, ist nebst dem Schema der Obligationen, der Zinscoupong und der zu diesen gehörenden Anweisungen (Talons) durch die Geseßtz Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Pochsteigenhaãndigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Bad Ems, den 16. Juli 1869.
(L. S) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
a. Brey ing Hannover, Landdrostei Osnabrück. snabrücker Stadtobligation : der Anleihe von fünfhundert 6 Thalern
. (Ausgefertigt in Gemäßheit des n, , . d, vom k GesetzSamml. von 18.
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„Der Magistrat der Stadt Osnabrück und der nach 5. 71 der re vidirten Hannoverschen Städte Ordnung vom 24. 32 1868 hierzu berufene mitunterzeichnete Wortführer des Bürgervorsteher ⸗Kollegiums beurkunden und bekennen hierdurch, daß der Inhaber dieser Obligation von der Stadt Osnabrück ein derselben dargeliehenes Kapital von , Thalern, geschrieben ...... Thalern preußisch Courant, zu fordern hat.
Diese Summe bildet einen Theil der zu Kommunalbedü 2 auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom ten. 1 aufgenommenen Obligationen · Anleihe von 500 000 Thalern.
Das Kapital wird mit vier vom Hundert verzinst und sind die Zinsen am 31. Dezember jeden Jahres fällig. Sie werden nur gegen Rückgabe der zu der Obligation jedes Mal für zehn Jahre ausgefer⸗ tigten Coupons gezahlt, und diese werden 3 und werthlos, wenn sie nicht vor dem Ablaufe der im 8§. 3 des Gesetzes über die Verjährung persönlicher Klagen vom 22. September 1850 (Han- noversche GesetzSamml. von 1860 S. 187) bestimmten vierjährigen Verjährungsfrist bei der städtischen Kasse zur Zahlung präsentirt wer den. Jeder Serie von Coupons wird eine Anweifung Talon) bei⸗ gegeben, gegen deren Rückgabe die folgende Serie von Coupons an den Inhaber des Talons verabfolgt wird.
ach Tilgung der betreffenden Obligatien werden auf Präsentirte Talons selbstverständlich neue Coupons nicht mehr ausgefertigt.
Erhebt der Inhaber der Obligation gegen die Aushändigung der Coupons an den Talon ⸗ Inhaber Widerspruch, so wird bis zur gericht ˖ lichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Besitzes der Obligation oder des Talons die Ausreichung und Auszahlung der Coupons sistirt.
Die Tilgung der Anleihe, wozu jährlich mindestens Ein Prozent der ausgegebenen Obligationen und die Zinsen der eingelösten Obligationen verwandt werden sollen, geschieht durch Ankauf oder Ausloosung der Obligationen.
Der Stadt steht das Recht zu, den Tilgungsfonds zu verstärken oder auch, . nicht vor dem Jahre 1880, die sämmtlichen dann noch nicht getilgten Obligationen zu kündigen.
Die ausgeloosten Obligationen, die etwaige Fan ng der im Jahre 1880 noch nicht getilgten Obligationen und der Tag der Rück⸗ zahlung werden durch die Osnabrücker Anzeigen oder den an die Stelle derselben getretenen öffentlichen Anzeiger der Regierungsbehörde, das Amtsblatt der Provinz Hannover, den Preußischen Staats- An zeiger und die Weserzeitung wenigstens drei Monate vor dem Rück zahlungstage öffentlich bekannt gemacht. Sollte eins dieser Blätter eingehen, so bestimmt dafür der Magistrat mit Genehmigung der Königlichen Landdrostei ein anderes.
Mit dem Ablauf des angekündigten Zahlungstages hört die Ver- zinsung des betreffenden Kapitals auf.
Den Inhabern der Obligationen steht gleichfalls das Recht zu, das Kapital alljährlich, jedoch nur auf den 31. Dezember des auf die Kündigung folgenden Jahres zu kündigen.
Sie haben zu diesem Behufe die betreffende Obligation an den Kämmerer der Stadt Osnabrück mit der . über die erfolgte Aufkündigung einzusenden und erhalten solche, mit dem Kündigungs
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