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versehen, mit umgehender Post zurück. Werden die Kapi⸗ ö in keitstermine nicht abgefordert, oder ermächtigt der Gläubiger den . nicht, das Kapital auf seine Gefahr und Kosten ihm zu übersenden, so liegt solches vom Tage der Fälligkeit an unverzinslich, . * ie Rückzahlung des Kapitals erfolgt in allen Fällen nur gegen giuel e tri 3. ire fend Obligation nebst den nicht vihgelen Zinscoupons. In Ermangelung letzterer wird der Nominalbetrag ital abgezogen. . ; denn,, gekündigte Obligationen, welche nicht binnen zehn Jahren nach dem Fälligkeitstermine zur Zahlung präsentirt oder Als verloren oder vernichtet zur Amortisation angemeldet werden, er löschen und hört von ö genannten Zeitpunkte an die Zahlungs— indlichkeit der Stadt auf, — . ͤ vertichicgee hdr ed n sollen bis dahin alle zwei Jahre durch die Stadrverwallung' in den oben genannten öffentlichen lättern aufge⸗
. der Amortisation verlorener oder vernichteter Obli⸗
; alons und Zinscoupons soll das in den S8. 498 ff. der r, a i n Prozeßordnung vorgeschriebene Verfahren
kommen. . . An eg ah hen der hierdurch übernommenen Verpflichtungen
haftet die Stadtgemeinde mit ihrem gesammten Vermögen und ihrer
Steuerkraft. , 186. a . Stadtsiegel)
Der Magistrat. Der Wortführer des Bürgervorsteher Kollegiums.
Provinz Hannover Landdrostei Osnabrück. Coupon
zur Osnabrücker Stadt ⸗Obligation.
Lire, k d Thaler. . ,, . . Inhaber empfängt am 31. Dezember 18. . an Zinsen obiger Stadt -Obligation für das Jahr 18. ...... Thaler... agr., P..
tadtkasse zu Osnabrück. 36. 6. . wird ungültig und werthlos, wenn der Betrag
icht vor dem Ablaufe der im §. 3. des Gesetzes vom 22. September 16h (Hannoversche , . S. 187.) bestimmten vierjährigen Verjährungsfrist erhoben wird. . er . gerede fon verlorener oder vernichteter Coupons kommt das Verfahren der 8§. 498. ff. der Hannoverschen bürgerlichen Prozeßordnung zur Anwendung. . Ssnabrüc, den . ten.... 18. . Der Magistrat. Der Wortführer des Bürgervorsteher⸗Kollegiums. Bemerkung. Die Unterschriften des Bürgermeisters, resp. dessen Stellvertreters, und des Wortführers des Bürgervorsteher⸗Kollegiums fsönnen unter den Coupons mit Lettern oder dem Faksimilestempel gedruckt werden. Die eigenhändige Unterschrift eines Kontrolbeamten
muß jedoch hinzutreten.
Provinz Hannover, Landdrostei Osnabrück. Anweisung
zur . sS8nabrücker Stadtobligation ö Lit, .. w über.. Eealer .
Inhaber dieser Anweisung (Talon) empfängt gegen deren Rück⸗ gabe an die osnabrücker Stadtkasse am ten ...... * 18. bie te Serie von zehn Zinscoupons zu obiger Stadtobligation.
Wird von dem Inhaber der Obligation Widerspruch gegen die Aushändigung der Zinscoupons erhoben so wird letztere bis zur ge= richtlichen Enischeidung über die Rechtmäßigkeit des Besitzes der Obli⸗ gation und des Talons sistirt,.
Rach Rückzahlung der Obligation werden weitere Coupons nicht
egeben. ö Betreff verlorener oder vernichteter Talons kommt das Ver⸗ fahren der §§. 498 ff. der hannoverschen bürgerlichen Prozeßordnung 36. w . 1 ten 18
nabrück, den ten .
Der Magistrat Der Wortführer des Bürgervorsteher Kollegiums.
Bemerkung. Die Unterschriften des Bürgermeisters, resp. dessen Stellvertreters, und des Wortführers des Bürgervorsteher · Kollegiums fönnen unter den Talons mit Lettern oder dem Faksimilestempel ge= druckt werden. Die eigenhändige Unterschrift eines Kontrolbeamten
muß jedoch hinzutreten.
Privilegium vom 21. Juli 1869, wegen Ausfertigung auf den
nhaber lautender Obligationen des Wegeverbandes des Amts z pa rig! Provinz Hannover, im Betrage von 75000 Thalern.
ir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen c. 3 der Vertretung des Wegeverbandes des Amts Aurich
unterm 22. November 1867, 18. September 1868 und 12. März 1869 zur Beschleunigung des Ausbaues der Landstraßen des Wegeverbandsbe⸗ zirts die Kontrahirung einer Anleihe beschlossen worden, wollen Wir auf den Antrag des gedachten Wegeverbandes: zu diesem Zwecke auf . biger unkündbare Obligatlonen zu dem angenommenen Betrage von 75/000 Thalern ausstellen zu durfen, da sich hiergegen weder im In⸗ teresse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni J und Ausstellung von
Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, Seitens der
der Verordnung vom 17. September 1867 zur Obligationen zum Betrage von 75,000 Thalern, in Buchstaben: »Fünf und siebenzig Tausend Thalern⸗,
i mit 45 Prozent jährlich zu verzinsen und nach . n gg boo * fh nun n den Folgeorbirung jährlich vom Jahre 1872 ab mit wenigstens jährlich 2 Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schuld verschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwãärtiges Privilegium Unsere landesherrliche nm hne ghng mit der rechtlichen Wirkung ertheilen,
daß ein jeder J
befugt ist. ; e ö eien shium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte
l ilen, und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der . Gewährleistung Seitens des Staats nicht über. nommen wird, ist durch die Geseßz⸗ Sammlung zur allgemeinen Kennt.
brin
rucktem Königlichen Insiegel. ö Gegeben . Ems den 21. Juli 1869.
C. 8.) Wilhelm.
Graf von Itzenplit. Graf zu Eulenburg.
a. ; i annover. Lan ddrosteibezirk Aurich. , Obligation . des Wegeverbandes des Amtes Aurich. itt, .
rund der durch die Landdrostei zu Aurich genehmigten Be⸗ cla dlulh Vertretung des Wegeverbandes des Amtes Aurich vom . November 18657, 18. Septeniber 1868 und 12. März 1869, wegen Aufnahme einer Schuld von 75 600 Thalern, bekennt sich der Aus. schuß der Wegeverbands ⸗ Vertretung des Amts Aurich Namens des edachten Verbandes durch diese, für . Inhaber gültige, Seitens 98 Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von einhundert Thalern Preußisch Courant, welche für den, Land. straßenbau im Verbandsbezirke kontrahirt worden und mit 45 Pro—
ich zu bestimmenden Blatte. . . — 1. 4 dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an i n mit 45 Prozent jährlich in gleicher ü mit jenem verzinset. : 2 k . Din len un, . ö ü̃ 8 enen Zinscoupon ö . der N geperhandtasse des Amt
Aurich, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeit
ur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld
: ie dazu gehörigen Zinscoupons der spätere! n , , to die fehlenden Zinscouponß
oupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in aer fte . el nach Ablauf der Hr lehrun ge ri ). etrag der , 6 h n , . vorgekommen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden. . nn en en hund ich libun sind 10 halbjährige Sins coup an bis zum Schlusse des ö fan ausgegeben. Für die we i den Zinscoupons auf fünfjährige t . Xu J, . neuen Zinscoupons ˖ Serie erfolgt bei . Wegeverbandskasse zu Aurich gegen Ablieferung des der älter
welche in Apoints von 100 Thlr. nach dem anliegenden Schema (a.)
i i de indcoupons - Seric beigedruckten Talons. Beim Verluste ier 4 g die Aushändigung der neuen Zinscoupons- erie
4 Krb g unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei.
nhaber diefer Sbligationen die daraus hervorgehen den Rechte, ohne die ker, n, des Eigenthums nachweisen zu dürfen,
.
Zugleich für den Finanz⸗Minister. ö
̃ z Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen . n g,, ö. wie sanmitliche noch umlaufende Schuldverschreibun.
gen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolg
Anzeiger, in den Amtsblättern für Hannover und für Ostfriesland, en n, der Neuen Hannoverschen Zeitung, im Falle des Eingehens ö. der letzteren in einem anderen mit Genehmigung der Landdrostei
zenberg 12 Uhr
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den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzei gung recht- zeitig , , ist. . ur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet
der Wegeverband mit seinem Vermögen und seiner gesetzlichen Steuerkraft.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
e, e , en , 18..
Der Ausschuß der Vertretung des Wegeverbandes Amts Aurich.
Landdrosteibezirk Aurich.
Provinz Hannover.
Zins coupon zu der Obligation des Wegeverbandes, Amts Aurich. Lin, w über 100 Thaler zu 45 Prozent Zinsen
über 2 Thaler 743 Silbergroschen.
abe am ten 183 und späterhin die Zinsen der vorbenann en Obligation für das Halbjahr vom ..... .... ...... k . mit (in Buchstaben) ...... .... aler . ..... Silbergroschen bei der Wegeverbandskasse zu Aurich. Mil denn, t, 18
Der Ausschuß der Vertretung des Wegeverbandes Amts Aurich. Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahre nach dem Ablaufe des Kalenderjahrs seiner Fälligkeit erhoben wird.
Provinz Hannover.
ö Land drosteibezirk Aurich. a lon zur Ohligation des Wegeverbandes des Amts Aurich. Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Wegeverbandes des Amts Aurich Littr. .....
M ..... über 100 Thaler à 43 Prozent Zinsen die te Serie Zins , für die ..... Jahre 18.. bis 18. bei der Wegeverbandskasse zu Aurich.
ür, en teen 18.
Der Ausschuß der Vertretung des Wegeverbandes Amts Aurich.
Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
Der bisherige Baueleve und Meliorations-Bautechniker Friedrich Wilhelm Schmidt zu Cassel ist zum Königlichen Wasserbaumeister ernannt, und sind demselben die Funktionen eines Meliorations⸗Bau-⸗Inspektors der Provinz Hessen⸗Nassau übertragen worden.
Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präsident der Immediat-⸗Justiz⸗Examinations⸗Kom⸗ mission, Bode, von Kissingen.
Bekanntmachung.
Während der diesjährigen Badesaison werden zwischen Anna— berg in Sach sen und Carlsbad, sowie zwischen Schwarzen berg in Sachsen und Carlsbad je zwei tägliche Eilposten unter—- halten, welche gegenwärtig wie folgt abgefertigt werden.
A. Zwischen Annaberg in Sachsen und Carlsbad. II Aus Annaberg ⸗ Bahnhof lüber Weipert) 1230 Uhr Nachts nach Ankunft des um 920 Uhr Abends aus Chemnitz abgehenden Zuges, n, . aus Berlin 12 Uhr Mittags über Riesa, aus Dresden
ltstadt 6436 Uhr Abends über Flöha), aus Carlsbad (über Weipert) 61s Uhr früh zum Anschluß an den Zug 225 Uhr Nachm. nach Chemnitz, (Ankunft in Dresden-Altstadt 71s Uhr Abends); 2) aus Annaberg Bahnhof (über Oberwiesenthal) 1130
hr Vormittags nach Ankunft des um Sis Uhr früh von Chemnitz abgehenden Zuges, (Abgang aus Berlin 7 Uhr Abends über Riesa, aus Dresden-Altstadt 530 Uhr früh über Flöha), aus Carlsbad (über Oberwiesenthah 7 Uhr Abends zum Anschlusse an den ug 4 Uhr früh nach Chemnitz. (Ankunft in Dresden ⸗Altstadt 830 Uhr früh über Flöha, in Berlin 33 Uhr Nachm. über Riesa.)
B. Zwischen Schwarzenberg in Sachsen und Carls—⸗ bad. 1 Aus Schwarzenberg 11 Uhr Vormittags im Anschlusse an den um Jas Uhr früh von Werdau abgehenden Zug (Ab— ang aus Berlin 1030 Uhr Abends über Leipzig, aus Magde
urg 640 Uhr Abends, aus Leipzig 440 Uhr früh), aus Carls—⸗ bad 730 Uhr Abends zum Anschluß an den Zug 330 Uhr früh nach Werdau (Ankunft in Leipzig Sig Uhr früh, in Magdeburg Zas Uhr Nachmittags in Berlin 1245 Uhr Mittags); 2) 6 chwar⸗ achts nach Ankunft des um 8Sso Uhr Abends gus Werdau abgehenden 33 (Abgang aus Berlin 1 Uhr Nachm. über Leipzig, aus Magdeburg 116 Uhr Nachmittags, aus Leipzig 620 Uhr Abends); aus Carlsbad 9 Uhr Vormittags zum Anschlusse an den Zug 5is Uhr Nachmittags nach Werdau, E unft in Leipzig 930 Uhr Abends, in Magdeburg 140 Uhr rüh, in Berlin 735 Uhr früh über Leipzig und Bitterfeld.)
Außerdem werden in Schwarzenberg Nachmittags gegen 3 Uhr nach Ankunft des um 12 Uhr Mittags von Werdau abgehen den Zuges, (Abgang aus Magdeburg 5as Uhr früh, aus Leipzig gio Uhr Vormittags) Separat Eilwagen nach Carlsbad abgefer- tigt, sofern zu einer solchen Fahrt vier, acht oder je vier Plätze J sf . 6. i,, m. 5 e ö ad in circa unden, zwischen warzenberg und Carlsbad in 7 Stunden. 5 .
An Personengeld sind für jede Person von Annaberg nach Carlsbad lüber Weipert) 3 Thlr. 8 Gr., von Annaberg nach Tarlsbad (über Oberwiesenthal)h 2 Thlr. 17 Gr. 6 Pf., von Schwarzenberg nach Larlsbad 2 Thlr. 12 Gr. 8Pf. zu entrichten; Freigepäck 30 Pfund. . re, en,. der Reisenden mit den vorerwähnten Eilposten ist in Annaber
und Schwarzenberg durch Stellung von Beiwagen gesichert.
Leipzig, den 24. August 1869. Der Ober⸗Post⸗Direktor Letz.
Nichtamtliches.
1 Berlin, 24. August. Se. Majestät der König sind am Sonnabend, den 21. d. M., gegen 8 Uhr Abends, auf Schloß Wilhelmshöhe eingetroffen. Am Sonntag Vormittag besuchten Se. Majestät die Stadt Cassel, wohnten dem Gottesdienste bei, nahmen darauf die Parade auf dem ZFriedrichsplatze ab, inspizirten die Kriegsschule und begaben Sich zum Diner wieder nach Wilhelmshöhe zurück. Die Straßen der Stadt waren festlich geschmückt. Ein sehr zahlreiches Publikum war überall versammelt und e. Se. Majestät den König mit enthusiastischen Hochrufen. Abend besuchten Se. Majestät das Theater.
— Ihre Majestät die Königin wohnte am Sonn— abend, den 21. d. Mts, dem Brigade⸗Manöver bei.
. Abend ist Allerhöchstdieselbe nach Mainau ab⸗ gereist.
Danzig, 23. August. Der Ober⸗Präsident von Horn traf gestern Nachmittag hier ein und nahm im Englischen Hause Absteigequartier. Heute Vormittag fand in einer Ple⸗ narsitzung der Königlichen Regierung die Amtseinführung des Regierungs⸗Präsidenten von Diest durch den Ober⸗Präsiden⸗
ten statt. Mecklenburg. Rostock, 21. August. Der Prinz Heinrich IV. Reuß nebst Gemahlin und Kindern haben heute
Mittag den Heiligen Damm verlassen und sind zunächst nach
Berlin gereist.
Sachsen. Dresden, 23. 56 (Dr. J.) Vom Gesetz⸗ und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen ist das 13. Stück vom Jahre 1869 in der Ausgabe begriffen. Dasselbe enthält u. A. eine Verordnung vom 12. August 1869, die Wirkung der Gleichstellung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Hinsicht betreffend. .
— In Pillnitz waren gestern der Königlich Preußische Gesandte von Eichmann, die mit der Inspizirung der Ka⸗ vallerie und Artillerie des Königlich sächsischen (12) Bundes⸗ Armeecorps beauftragten Königlichen preußischen General- Lieutenants v. Rheinbaben und Schwarz, sowie der Kriegs⸗ Minister Staats⸗Mminister General⸗Lieutenant v. Fabrice bei Ihren Königlichen Majestäten zur Tafel.
Reuß j. L. Gera, 21. August. Vor wenigen Tagen ist die Herrschaft Raudnitz, Kreis Marienwerder, käuflich an den regierenden Fürsten Reuß jüngerer Linie übergegangen.
Württemberg. Friedrichshafen, 20. August. Heute Abend trafen der König und die Königin der Belgier von Heidelberg hier ein und nahmen im Gasthof zum Deutschen Haus« Absteigequartier. Ihre Majestäten werden einige Tage hier verweilen.
Bayern. München, 22. August. Der König ist heute aus Landshut wieder hier eingetroffen und sofort nach Berg gefahren. Se. Majestät wird sich zur Feier seines Ge⸗ burts⸗ und Namensfestes am 25. d. zur Königin⸗Mutter nach Hohenschwangau begeben.
— Der König hat den außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich sächsischen Hofe, Stagts⸗ Rath i. a. D. Grafen M. von Reigersberg auf sein An⸗ suchen vom 1. September an in den Ruhestand treten lassen.
— Die »Bayer. Landesztg.« enthält folgende Mittheilung: München, 21. August. Der Königl. Staats ⸗Minister Fürst Hohenlohe wollte, wie wir erfahren, am 20. August von seinen Gütern in Polen aus, wohin er sich vor Kurzem be— geben hatte, in Rauden Schlesien) eintreffen und von da nach Aussee reisen. Nachrichten in andern Blättern, als ob Se. Durchlaucht sich von Polen nach Rußland begeben habe u. s. w., sind nichts als müßiges Gerede. Anfangs September wird der Fürst hierher zurückkehren.
Frankreich. Paxis, 23. August. (W. T. B.) Die Kaiserin und der Kaiserliche Prinz haben sich nach Fon— tainebleau begeben und werden morgen in Lyon eintreffen. — Die Nachricht, der Prinz Napoleon werde der Eröffnung des Suez - Kanals beiwohnen und dann eine Reise nach Indien machen, ist unbegründet.
Spanien. Madrid, 23. August. Die amtliche »Gaceta
Preußen.
de Madride meldet: Die unter Führung des karlistischen Par- teigängers Galindo Rocher vereinigten Banden sind von den
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