1869 / 199 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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jenigen, welchen es hier an Belanntschaft fehlt, werden die ,, 6. Bieren, Göcking, Schlieckmann, Fiebiger, Wilke, Rie mer, Glöckner, Krukenberg, v. Radecke, Fritsch, Sceligmüller zu Sach- altern vorgeschlagen. ö e,. 2 . am 20. Juli 1869.

Königl. preuß. Kreisgericht. J. Abtheilung.

. über das Vermögen des Tabaksfabrikanten riedrich Gott⸗

lieb Älbert Nitzschke hier eröffnete Konkurs ist durch Vertheilung der Masse beendigt ittenberg, den 19. August 1869. . 5 gor giůiche Kreisgericht. J. Abtheilung.

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Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.

Bekanntmachung. . e, Auftrage der Königlichen Regierung hierselbst wird das unter⸗

i Amt in feinem Geschäftslokale die auf der Berlin⸗ . ö ,,, ö ienstag, den 21. September er., 151 n , bes höheren Zuschlages zum 1. Januar 1870 in Pacht ausbieten. Nur als dispositionsfähig sich ausweisende Personen, welche vorher mindestens 133 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren bei uns zur Sicherung ihres Gebotes niedergelegt haben, werden zum Bieten zugelassen. Die Pachtbedingungen sind von heute ab während der Dienststunden in unserer Registratur ein⸗ zusehen. 1, den 23. August 1869. ö Königliches Haupt-⸗Steuer ⸗Amt.

l Guts Verpachtung. . 6 Domänenvorwerk zu Steingu bei Schlüchtern, der Dieh he und Thalhof genannt, circa 909 Acker Grundfläche enthaltend, so vom JI. B: ai 1870 an auf 18 Jahre verpachtet werden, und ist öffentlicher Steigerungstermin hierzu a uf Montag, den . tember d. J.,. Morgens 19 Ühr, in das Lokal der Königlichen Regierung zu Cassel anberaumt. Zur Pachtübernahme wird ein dis- ponibles Vermögen von 12090. Thlrn. erfordert, das Pachtgelder⸗ Minimum ist auf 14090 Thlr. festgesetzt. Die näheren ,, gen liegen im Domaͤnen - Sekretariat der Regierung zur Einsich offen. Pachtbewerber wollen ihre Legitimationen spätestens im Ter⸗

ine vorlegen. . r r mn 21. August 1869. Königliche Regierung, Abtheilung für direkte k. Domänen und Forsten. och.

Ladenvermiethung. ö , Laden mit Entresol in dem fiskalischen Hause am Mühlen— damm Nr. 2M hierselbst, der erste Laden in diesem Hause von der Poststraße aus, soll fernerweit auf eine Dauer von einem oder mehreren Jahren sofort an den Meistbietenden vermiethet werden. Hierzü steht ein Termin auf Donnerstag, den 2. Septem⸗ ber d. J. Vormittags 16 Uhr, im Königlichen Domänen⸗Rent⸗ Amte Berlin, Kleine Jägerstr. Nr. J, an, Die Vermiethungs⸗-Be— dingungen sind daselbst während der Amts stunden einzusehen. Miethslustige werden aufgefordert, in diesem Termine zu erschei⸗

nen, um ihre Gebote abzugeben, Berlin, den 21. August 1869. ö Königliches Domänen⸗Rent Amt Berlin.

gez. Krack.

Am Montag, den 30. August er, Vormittags der , 3 6 3 .

(Linden 74) 44 Pulttische mit Bänken, Schemmel ohne Lehne, , . 6 44 Hängelampen. 1 Zeugrolle und 9 Stück unbrauchbare Stühle mit Rohrgeflecht öffentlich meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden. Die Direktion.

2884 Bekanntmachung. 2. i n. fayancenem Geschirr, ald: I) des Bedarfs an fayg ? ald: . ca. 7500 Eßnäpfen, 270 Waschbecken, . . 2) desgleichen an irdenen Geschirren, als: a , ca. 3700 K. 3700 4. , ichen an neuen Haarbesen 2c, als: 5 35 Haarbesen, 575 Schrubbern, 30 Rauhköpfen, 45 Borstwischen, 4) desgleichen von 1. ie. ö 5) desgleichen an neuen Roßhaaren, so wie 6 ed gen, zur Neu- und Umpolsterung der Pferdehaar⸗Ma⸗ tratzen, und . 7 . des Lagerstrohs und die Lieferung und Anfuhr des Streusandes, J . für Garnison. und Lazareth⸗ 2c. Anstalten pro 1870, sollen im Wege der Submission verdungen werden. - Die Bedingungen resp. Proben sind in unserem Geschäftslokale Klosterstraße Nr. 76 einzusehen und versiegelte Offerten mit entsprechender Aufschrift bis zum Sonnabend, den 28. d. Mts. , Vormittags 11 Uhr, daselbst einzureichen.

Auktion. 10 Uhr, sollen im Hofe

inszahlung u. s. w.

Amortisation Verloosung, se z nr.

von öffentlichen

8

Thüringische Eisenbahn. . 3. . auf die Stammaktien Litt. B. Gotha - Leine felder Bahn). . Die Inhaber der Quittungsbogen zu unseren garantirten Stamm⸗ aktien Lift. B. für den Bau der Gotha Leinefelder Bahn, auf welche bis jetzt die 1. und 2. Einzahlung von zusammen 60 pCt. geleistet worden ist, werden hiermit aufgefordert,

e , von 20 pCt. die dritte Einzahlung ph g gir. Sgr.

18 * nber er . , ,, , , n,, , , , . 5 also nett mm 18 Thlr. 12 Sgr.

ie bis zum

k 30. 3 ,,

i einer der nachgenannten Einzahlungsstellen zu leisten. J 13 Ver) iiifüng dieser 3. Einzahlungsrate beginnt mit dem 1. Oktober d. J. J ; ö Wer diesen Einzahlungstermin versäumt, verfällt den im §. des Statuts unserer Gesellschaft vorgeschriebenen Strafen. Die . ist 9 etz pitasse

in Erfurt bei unserer Hauptkasse,

h in nt, bei der Direktion der Diskonto ⸗Gesellschaft,

J in Leipzig bei der Leipziger Bank, . ö

d in Cöin bei den Herren Sal. Oppenheim, jr. C Cie.

es in Frankfurt a. M. bei den Herren M. A. von Roth⸗

child C Söhne .

überall ö den Gefchasloslunden von 9—12 Uhr Vormittags. Behufs Quittirung sind bei der Einzahlung die Quittungsbogen nebst einem doppelt auszufertigenden Nummernverzeichnisse / zu wel; chem Formulare bei obengenannten Stellen verabreicht werden, orign. vorzulegen. Dieselben können nach einigen Tagen) mit Quittung über die geleistete Einzahlung versehen, wieder in Empfang genommen werden. .

ede der namhaft gemachten 5 Einzahlungsstellen ist ermächtigt, aber re 3. Einzahlung rechtsverbindlich auf den Quittungsbogen zu

ittiren. ö . Zu⸗ und Rücksendungen per Post erfolgen auf Kosten und Gefahr der Inhaber.

fe gef ae, den 10. August 1869.

Die Direktion der Thüringischen Eisenbahngesellschaft.

Verschiedene Bekanntmachungen. 2908 ü 9 n ,, l? . hiesigen Orte wird die Niederlassung eines Thierarztes J. Klasse gegen ein jährliches Honorar von 75 Thlrn. gewünscht. * Lippehne, den 21. August 1869. Der Magistrat.

2837 Lupemburger Bergwerks⸗ nd ae re Eisenhütten⸗-Aktiengesellschaft.

Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch be⸗ nachrichtigt, daß die diesjährige ordentliche Generalversammlung am 21. September d. J., Morgens 10 Uhr im Geschäftslokale der Gesellschaft auf der Hütte zu V, stattfinden wird.

Gegenstände der Tagesordnung; . .

1 Hin über das verflossene Geschäftsjahr und Fesistellung der . Rechnungsrevisoren

2) Beri er Rechnungsrevisoren.

3 Neuwahl eines . des Verwaltungs⸗ und zweier Mit— lieder des Aufsichtsrathes.

Qu ger ren n welche beabsichtigen, der General versamm⸗ lung beizuwohnen, werden , m den Bestimmungen des Art. 36

Statuts nachkommen zu wollen. des n ö . den 17. August 1869.

isenhütte Burbach bei Saarbrücken, d . Bergwerks- und Saarbrücker Eisenhütten ⸗Aktiengesellschaft.

Der Direktor N. Flamm.

Bekanntmachung. Am 25. d. Mts. wird die zwischen Berlin und Reuenhagen belegene Haltestelle Caulsdorf für den Personenver⸗ kehr eröffnet. Von dieseni Tage ab halten die Züge VI. und XIII. pon denen der erstere um 7 Uhr 15 Minuten Morgens in Berlin eintrifft, der letztere um 5 Uhr 30 Minuten Abends Berlin verläßt auf der genannten Haltestelle und werden zu diesen Zügen Personen auf gewöhnliche und Retourbillets von Caulsdorf nach Berlin resp. Neuenhagen, so wie in umgekehrter Richtung / nach Maßgabe des Fat planes expedirt. Die Expedirung resp. Mitnahme von Reisegepã findet unker denselben Bedingungen wie bei den übrigen Haltestellen statt. Desgleichen ist die Exypedirung von Hunden nach und von Caulsdorf gestaltet. Bromberg, den 20. August 1869.

Königliche Direktion der Ostbahn.

Bekanntmachunng. Der Transport von Schweinen auf der Ostbahn ist unter der Bedingung wieder gestattet worden, daß . Thiere vor der Einladung durch Schwemmung oder Waschung gereinig werden. Bromberg, den 24. August 1869.

rlin, den 20. August 1869. . Königliche Garnisonverwaltung.

Königliche Direktion der Ostbahn.

3 ostverwaltung können d

Das Abonnement beträgt A Thlr. sür das bierteljahr.

Insertions pres sür den Raum einer Druchjeile Lz Sgr.

Königlich Preußischer

Alle Post ⸗Anstalten des IJn⸗ und

Auslande n lun sür gerlin die —— * des ö

Preußischen Staats Anzeigers: Behren⸗ Straße Nr. La, Eche der Withelmsstraße.

4 199.

Berlin, 26. August.

Seine Majestät der König find gestern Nachmitta hierher i c n en l g sind gest chmittag

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem . a. D, von Rohwedell, bisher im 1. Nieder- schlesischen Infanterie Regiment Nr. 46, und dem Stadtverord⸗ neten ⸗Vorsteher, Justiz - Nath Pu tze zu Liegnitz, den Rothen Adler ⸗Orden vlerser Klasse, sowie deni berittenen Steuer ⸗Auf⸗ seher Kup fer mann zu Striegau das Allgemeine Ehrenzeichen und dem Tagearbeiter Just zu Brieg die Rettungs⸗Medaille am Bande; ferner Dem Regierungs⸗Rathe Friedrich Bergenroth in Gumbinnen, bei seiner Ueberweisung an das Negierungs⸗ Kollegium zu Stralsund, den Charakter als Ober⸗Regierungs⸗ Rath zu verleihen; sowie Den Sanitäts-Rath Dr. Jonas Graetzer zu Breslau 56 Geheimen Sanitäts-⸗Rath und den praktischen Arzt xc. r. An selm David son ebendaselbst zum Sanitäts-⸗Rath zu ernennen.

Berlin, 25. August.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preuß en ist heute . von Schloß Albrechtsberg bei Dresden hierher zurückgekehrt.

Norddeutscher Bun d.

Verfügung vom 24 August 1869 betreffend die Fahrpost⸗ sendungen nach der Türkei. Nach einer rr, ,. der Kaiserlich Königlich österreichischen ; e Fahrpostsendungen nach Adrianopel, onstantinopel, Filippopel, Salonich, Seres und Sofia bei der Be⸗ forderung auf dem Landwege via Semlin resp. Belgrad von jetzt ab bis zum Einzelngewichte von 20 Pfund Zollgewicht angenommen werden; dieselben dürfen jedoch den Umfang von 15 Zoll Länge, 10 Zoll Breite und 19 Zoll Höhe nicht überschreiten. Beldsendungen, deren Umfang dieses Maß nicht übersteigt, unterliegen der vorbezeich= neien Gewichtsbeschränkung nicht. Imgleichen dürfen die nach Konstantinopel, Küstendsche, Rustschuk, Salonich, Tultscha, Varna und Widdin gerichteten Fahrposigegen⸗ stände, sofern deren Beförderung via Baziasch und resp. Küstendsche

vermittelst der Dampfschiffe auf der unteren Donau erfolgen soll, in

der Folge bis zum Einzeingewichte von 20 Pfund Zollgewicht an— senommen werden. Auf Geldsendungen nach den vorbezeichneten Orten findet diese Gewichts beschränkung keine Anwendung. Die Postanstalten haben sich hiernach zu achten. Berlin, den 24. August 1869. General Posi · Amt.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten.

Der frühere Kreis Baumeister, jetzige Königliche Land. Baumeister Anton Groß zu Bieden koßf (Regierungsbezirk Wiesbadem ist nach Magdeburg versetzt und demselben die tichnische Hülfsarbeiter-Stelle bei der dortigen Königlichen Re— gierung nunmehr definitiv verliehen worden.

Die in der Anlage (a) zusammengestellten Verpflichtungen der Straßenbau Verwaltungen im Interesse der Bun des ⸗Tele⸗ grap i , , sollen nach einem Beschlusse des Bundes- tathes des Norbddeutschen Bundes vom 25. Juni d. J. nicht nur a) von den Verwaltungen der bereits bestehenden und

neu anzulegenden Staats Kunststraßen übernommen, ndern auch hf bei Konzessionsertheilung für den au neuer Kunststraßen den Unternehmern im In-

Kunststraßen beschäftigten Arbeiter zur Verfügung

Berlin, Donnerstag den 26. August Abends

teresse der Bundes ⸗Telegraphen verwaltung auferlegt und ) für die bereits , Kunststraßen insoweit einge führt werden, als die Bundes ⸗Telegraphenverwaltung es bean-= tragt und die Bestimmungen der Konzessionsurkunden es ge— statten. Der Beschluß des Bundesrathes ist sedoch mit der Maßgabe gefaßt, daß I) die fraglichen Vorschriften auf Straßen innerhalb der Städte sich nicht beziehen sollen, und Y) die Ver⸗ pflichtung der Straßenbau Verwaltungen, zum Zwecke der Wiederherstellung beschädigter Telegraphenleitungen die 7 n zu stellen (Punkt 3 der Anlage), auf wirkliche Rothfälle beschränkt bleibt. Sodann sollen die in der Anlage enthaltenen Bestimmungen insofern eine nur subsidiäre Geltung haben, als dieselben den 666 der Bundes Telegraphenverwaltung und einzelnen zundesstaaten bestehenden Verträgen über den Gegenstand dieser Bestimmungen nicht derogiren.

Die Königliche Regierung hat sich hiernach zu achten.

Berlin, den 21. August 1869. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Graf von Itzenplitz. An sämmtliche Königliche , d,, n. die Königliche Ministerial ;

Baukommission und die Königlichen Landdrosteien.

X.

Verpflichtungen der Straßenbau ⸗Verwaltungen im Interesse der ̃ Bundes · Telegraphen verwaltung.

I) Die Straßenbau⸗Verwaltung hat die Benutzung des Straßen- terrains, soweit dies ohne . des Straßenverkehrs thunlich ist, zur Anlage von oberirdischen und unterirdischen Bundes - Tele— graphenlinien unentgeltlich zu gestatten.

Die Stangen für die oberirdischen Telegraphenlinien thunlichst entfernt von den Baumanpflanzungen aufgestellt.

Der erste Trakt der Bundes Telegraphenlinien wird von der Bundes -⸗Telegraphenverwaltung und der Straßenbau-Verwaltung ge meinschaftlich festgesetzt.

Aenderungen des ursprünglichen, gemeinschaftlich festgesetzten Trak⸗= tes, welche durch irgend welche Veranlassung nothwendig werden, sind von der Bundes -⸗Telegraphenverwoltung nach Vereinbarung mit der Straßenbau⸗Verwaltung für Rechnung desjenigen Theiles auszufüh- ren, von welchem dieselben beantragt sind.

2) Die Straßenbau Verwaltung hat die Bundes ˖ Telegraphen anlagen durch ihr Straßen⸗Aufsichtspersonal bewachen und in Fällen der Beschädigung nach Anleitung der von der Bundes ⸗Telegraphenver- waltung erlassenen Instruktion provisorisch wiederherstellen, auch von jeder wahrgenommenen Störung der Linien der nächsten Bundes - Telegra⸗ er, ee Anzeige machen zu lassen. Die Bundes ⸗-Telegraphen⸗

erwaltung zahlt den mit der Beaufsichtigung und provisorischen Wiederherstellung der Bundes-⸗Telegraphenlinie beauftragten Straßen- Aufsichtsbeamten Remunerationen bis zur Höhe von 10 Thalern pro Jahr und Meile durch die Straßenbau ⸗Verwaltung. Diese Remu⸗ nerationen werden von der Bundes Telegraphenverwaltung innerhalb der vorbezeichneten Grenze für die einzelnen Aufssichtsbeamten nach Maßgabe der von denselben im Interesse des Bundestelegraphen ge— leisteten Dienstes festgesetzt.

. Straßen bau⸗Verwaltung hat den mit der , von Beschädigungen des Bundestelegraphen beauftragten und al solche legitimirten Telegraphenbeamten auf Erfordern und ann dies thunlich ist, die bei der Unterhaltung der Kunststraße beschäftigten Ar 86 gegen Zahlung des ortsüblichen Tagelohns zur Disposition zu

ellen.

4) Um Störungen der Bundes ⸗-Telegraphenlinien durch Berührun- gen der Leitungsdrähte mit den wi , , ,, u vermeiden, hat die Straßenbau ⸗Verwaltung den Wuchs der . en so reguliren zu lassen, daß dieselben nach allen Richtungen bin mindestens 2 Fuß von den Leitungsdrähten des Bundestelegraphen entfernt sind.

Die erforderlichen Regulirungen sind in der Regel gleichzeitig mit den im Interesse der Straßenbau Verwaltung und in den dazu passen« den Jahreszeiten stattfindenden Ausästungen für Rechnung der Straßen- bau⸗Verwaltung zu besorgen. Falls aber auf Antrag der Bundes.

werden

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