3452
verlorenen Talons beantragt. In Deferirung dieses Gesuches werden alle diejenigen, welche an dem beregten Talon der obbezeichneten Eisen⸗
bahnaktie Ansprüche machen zu können glauben, hiermit peremtorisch
öffentlich geladen, in dem au . . den 12. November d. J.
angesetzten Liquidationstermine, Mittags 12 Uhr, nach Abends zuvor beim Direktorio geschehener Meldung, entweder in Person oder durch ehörig legitimirte Bevollmächtigte unausbleiblich zu erscheinen, um olche ihre Ansprüche einzeln und genau anzumelden, auch sofort ge nügend zu bescheinigen, sonst aber, unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens, unfehlbar zu gewärtigen, daß der verloren gegangene Talon zu der vorbezeichneten Aktie für kraftlos und gänzlich erloschen, mithin für mortifizirt wird erklärt und der Direktion der Mecklen⸗ burgischen Eisenbahngesellschaft die Ausfertigung eines neuen Talons wird gestattet werden. .
Schwerin, den 26. August 1869. :
Großherzogl. Meckl. Schwer. Justiz⸗Kanzlei.
Verschiedene Bekanntmachungen.
2991
Hir laden hiermit die Herren Aktionäre der »Neuen Transport —- VersicherungsGesellschaft Fortuna zu Berlin zu einer im Courszim mer des hiesigen Börsengebäudes (Eingang Neue Friedrichsstraße) ab⸗ ,, . eneralversammlug auf: Donnerstag, den 16. September a. c. Nachmittags 5 Uhr, mit dem Bemerken ergebenst ein, daß in derselben über die stattge⸗ habte Liquidation Bericht erstattet und der Liquidationsabschluß pu— blizirt werden wird. .
Berlin, den 23. August 1869. Neue Transport ⸗Versicherungs ˖ Gesellschaft Fortuna zu Berlin in Liquidation. S. Zaller. G. Dietrich. Louis Joachimsthal.
Louis Perl. Ferd. Schemionef.
3005
Die Mitglieder der Kommanditgesellschaft H. Oppenheim & Cie. werden unter Bezugnahme auf das Cirkulär vom 25. dieses Monats zu einer Generalversammlung
Donnerstag, den 30. September, Morgens 11 Uhr, im Geschäftslokale eingeladen.
Rinteln, 31. August 1869. Der Geschäftsführer 8. m.
lang, Fh ürinni h gisen g hn.
ie Herren Aktionäre der Thüringischen Eisenbahngesellschaft werden hierdurch auf Grund der S5. 23 ff. des Gesellschaftsstatutes zu der am 28. September d. J., Vormittags 113 Ihr, im Saale der Erholungs- Gesellschaft zu Eisenach stattfindenden ordent⸗ lichen Generalversammlung eingeladen.
Gegenstände der Tagesordnung sind:
1) Der Verwaltungsbericht für das Jahr 1868, welcher nach 8. 55,
Ziffer R des Statuts vom 13. September er. an bei den Billet
n en, sowohl der Hauptbahn wie auch der Zweigbahnen zu haben ist;
2) die Wahl dreier Mitglieder des Verwaltungsrathes, an Stelle der ausscheidenden Herren:
Geheimer Finanz Rath Oschmann in Gotha,
Kaufmann Habermeyer in Naumburg, Geheim ⸗Rath von Egloffstein in Eisenach.
Die ausscheidenden Verwaltungsraths.- Mitglieder sind wieder wählbar, doch können nach dem neuesten Statutennachtrage fortan auch nicht allein solche Aktionäre, welche nicht mehr als zwei Meilen von der Hauptbahn entfernt wohnen, sondern auch solche, welche innerhalb zweier Meilen von den Zweig bahnen Corbetha-Leipzig und Weißenfels⸗Gera ihren Wohnsit haben, in den Verwaltungsrath gewählt werden. Von den im er, . Bereiche dieser beiden Zweigbahnen wohnenden
ktionären darf indeß nur je Einer Mitglied des Verwaltungs⸗
rathes sein. Beschlußfassung über die von einzelnen Aktionären gestellten An⸗ träge, welche theils dahin gehen, ihnen die versäumte II. Ein zahlung auf die sogenannten jungen Stammaktien der Thürin⸗ gischen Bahn nachträglich zu gestatten, theils darauf gerichtet sind, ihnen die Konventionalstrafe für die nicht rechtzeitig geleistete II. Einzahlung auf die Stammaktien Litt. B. der Gotha ⸗Leine- felder Bahn zu erstatten.
Berechtigt zur Theilnahme und zur Ausübung der nach dem Statut den Aktionären zustehenden Rechte in der Generalversammlung sind die Besitzer von fünf und mehr Stammaktien, welche dieselben, jedoch ohne die Dividendenscheine
1) entweder vier Tage vor der Generalversammlung, also bis ein- schließlich den 24. September e. bei unserer Hauptkasse in Erfurt während der gewöhnlichen Geschäftsstunden gegen einen von
. derselben auszustellenden Depositenschein hinterlegt, oder
2) ebenfalls his einschließlich den 24. September er, einer der Billetexpeditionen der Thüringischen Hauptbahn oder deren Zweigbahnen und zwar ebenfalls während der üblichen Geschäfts— stunden bis 6UhrRachmittags präsentirt haben, um sie von dieser couvertiren, einsiegeln und mit dem Tagesstempel der Präsentation versehen zu lassen, oder falls die Herren Aktionäre die Aktien unverschlossen im Besitze behalten wollen, sie bei einer der bezeichneten Billetexpeditionen 8 Tage vor der Versammlung, also bis einschließlich den 20. Sep
tember er. vorgezeigt und zum Nachweise dessen eine mit dem
Tagesstempel versehene Anmeldebescheinigung erhalten haben. Zur Erlangung der Stimmzettel werden demgemäß beim
Eintritt in die General ⸗Versammlung im Legitimationsbureau
als genügend nur angesehen werden: ͤ
a) im ersten der vorangeführten drei Fälle die Depositenscheine der Hauptkasse,
b) im zweiten Falle die verschlossenen und abgestempelten Aktiencouverts, sofern deren Verschluß unversehrt ist, und
e) im dritten Falle die offenen Aktien zugleich mit den ausge— stellten und gehörig abgestempelten Anmeldebescheinigungen.
Damit die Verhandlungen der GeneralVersammlung pünkllich beginnen können, wird das Legitimations-⸗Bureau präcis 11 Uhr , so daß von da ab Stimmzettel nicht mehr ausgegeben werden. Dieselbe Gültigkeit wie die Aktien selbst haben alle von öffent. lichen Behörden oder Instituten über die . von Stamm⸗ Attien der Thüringischen Eisenbahn ausgestellten Depositenscheine, welche daher ebenso wie die Aktien selbst bis zu den obenbezeichneten Terminen bei den daselbst bezeichneten Stellen zu deponiren, bezüglich anzumelden und vorzuzeigen sind.
Die bei der Hauptkasse zu Erfurt deponirten Aktien sind am Tage nach der General ⸗Versammlung gegen Rückgabe des Depositenscheines wieder abzuholen.
Die zur Theilnahme an der General ⸗Versammlung berechtigten Aktionäre können sich auch durch Bevollmächtigte, welche sie aus der Zahl der übrigen legitimirten Aktionäre zu wählen haben, vertreten lassen. Die Bevollmächtigten haben sich als solche im Legitimations. bureau durch schriftliche Vollmacht auszuweisen (§5. 28 des Statuts) Das Abgeben von Stimmzetteln für einen anderen Aktionär auf Grund eines blos mündlich vor oder während der General ⸗Versamm— lung erhaltenen Auftrages ist unstatthaft. .
Den Theilnehmern an der General-Versammlung wird am Tage derselben freie Fahrt auf der Thüringischen Haupt und deren Zweig— bahnen nach dem Versammlungsort und von da zurück gewährt werden. Welche Züge dabei unentgeltlich benutzt werden dürfen, wird durch besondere Anschläge an den Billetschaltern unserer Stationen rechtzeitig bekannt gemacht werden. .
Die Berechtigung zur freien Fahrt ist nachzuweisen:
1) entweder dürch Vorzeigung der von der Hauptkasse in Erfurt ausgefertigten Depositenscheine, welche von der Billet⸗Expedition der Abgangsstation mit dem Stempel des Tages der General⸗ Versammlung abgestempelt sein müssen, oder ; durch Vorzeigung des von der betreffenden Billet ⸗Expedition mit dem Stempel des Tages der Präsentation der Aktien ab— gestempelten Aktiencouverts oder durch Vorzeigung der offenen Aktien zugleich mit den von der betreffenden Billetexpedition ausgestellten und ebenfalls mit dem Stempel des Tages der Präsentation der Aktien versehenen AUnmeldebescheinigungen. Frauen und Minderjährige sind zur persönlichen Theilnahme an der Generalversammlung nach §. 28 des Statutes nicht berechtigt und haben deshalb auch keinen Anspruch auf freie Fahrt.
Erfurt, den 30. August 1869.
Die Direktion der Thüringischen Eisenbahn ⸗Gesellschaft.
3004
Allgemeine Berliner Omnibus ⸗Aktiengesellschaft.
Einnahme im Monat August 1869 ...... ...... Thlr. 46,495. 13. 6.
Durchschnittlich der Wagen täglich Thlr. 10. 25. 6. Die Direktion.
3006 S5 nig Privatbank. Monats Uebersicht pro August 1869.
Activa: Thlr. 331,300 38.250
Kassenbestände: klingend preuß. Courant Noten der preuß. Bank und deren Assignationen Noten inländischer Privatbanken
Wechselbestände
Lombardbestände
Effekten in i,. Staatspapieren
Grundstück, verschiedene Ford g nnn und Aktiva .. Aa881Va:
Aktien ⸗Kapital
Noten im Umlauf
Verzinsliche D eng mit 2monatlicher Kündigung Guthaben von Korrespondenten u. s. w. . .... ...... Reserve ⸗ Jonds
Königsberg den 31. August 1869. Dircktion der Königsberger Privatbant. Ahrens. Gabriel.
[2999 Bilanz vom 31. August 1869 — gemäss Art. 34 alin. 2 des Statuts. — Erworben unkündbare hypothekarische und Renten- forderungen Thlr. 2. 95], 0M Emittirte ini UmjauF befindliche unkündbare Ffandbriefe - 2,057,900. Gotha, 31. August 1869. Deutsche Grundkredit - Bank. 966. Lan dsky. 1
hierher zurückgekehrt.
Pas Abonnement beträgt 1 Thlr. ür das bierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile S Sgr.
— — ——
Staats-
5
Königlich Preunßischer
Alle pofl ⸗-Anstalten des In- und Auslandes nehmen —— an, ür gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. Ia, Ecke der Wilhelms straße.
16 207.
Berlin, Sonnabend den 4. September Abends
1869.
Berlin, 4. September. Se. Majestät der König sind heute früh von Vilbel
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem evangelischen Pfarrer Wieber zu Altenkirchen im
Kreise Wetzlar, dem Ober⸗Post⸗Kommissarius Schwindt zu
Görlitz und dem Steuer-Einnehmer Moyseszig zu Dirschau den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; den katholischen Lehrern Reiß zu Waltdorf im Kreise Neisse und Klim pe zu Nieder⸗ Hermsdorf desselben Kreises das Allgemeine Ehrenzeichen; so⸗ wie dem Grenzaufseher Carl Friedrich August Schulz zu Colbergermünde die Rettungs-⸗Medaille am Bande zu ver— leihen /
Den Ober⸗Präsidenten von Moeller zu Cassel zum Wirk⸗ lichen Geheimen Rathe mit dem Prädikate »Excellenz« zu er⸗ nennen; und
Dem Haupt⸗Steuer⸗Amts⸗Rendanten Dörenberger in Dortmund den Charakter als Rechnungs⸗-Rath zu verleihen.
Berlin, 4. September.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen ist von Homburg zurückgekehrt.
Der Königliche Hof legt heute für Seine Hoheit den Fürsten Friedrich Wilhelm Konstantin zu Hohenzollern— Hechingen die Trauer auf 14 Tage an.
Berlin, den 4. September 1869.
Das Ober⸗Ceremonienmeister Amt.
Norddeutscher Bund.
Betanntmeach ung. .
Sobald auf Briefen nach Rußland der Bestimmungs⸗ ort in russischer Schrift ausgedrückt ist, empfiehlt es sich, daß der Absender denselben noch in deutscher oder franzö— sischer oder englischer Schreibweise hinzufügt, da die russischen Schriftzüge den Norddeutschen Postanstalten nicht
hinlänglich bekannt sind.
Es ist ferner wesentlich, daß bei den nach mittleren und kleiner en Orten in Rußland gerichteten Briefen die Lage des
Bestimmungsorts durch zusätzliche Angabe des Gouvernements
außer Zweifel gestellt werde. Berlin, den 3. September 1869. General ⸗Post ⸗Amt. von Philipsborn.
Allerhöchster Erlaß vom 21. Juli 1869, betreffend die Ver- leihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis Chauffee im Kreise Marienwerder von Groß -Bandtken, an der Marienwerder⸗Graudenzer Chaussee bis zur Rosenberger Kreisgrenze in der Richtung auf Freystadt. Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis- Chaussee im Kreise Marienwerder von Groß ˖ Bandtken, an der Marienwerder⸗Graudenzer Chaussee, bis zur Rosenberger Kreis grenze in der Richtung auf Freystadt, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise . das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaufee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau. und Unterhaltungsmaterialien, nach Maß⸗ gahe der für die Staatschausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straße. . will Ich dem gedachten Kreise gegen Uebernahme der Fünftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Che n des Chausseegeldes nach den Bestimmungen? des für die Staatschausseen jedesmal gelten .
den Chausseegeld⸗Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Er— hebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staatschausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die . Straße zur Anwendung kommen. Der gegenwaͤrtige . ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu ringen.
Bad Ems, den 21. Juli 1869.
Wilhelm. Für den Finanz -⸗Minister. Für den Handels⸗Minister. Gr. zu Eulenburg. von Selchow. An den Finanz⸗Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis- Sbligationen des Marienwerder Kreises im Betrage von 80 000 Thlrn. IIl. Emission.
Vom 21. Juli 1869.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zg.
Nachdem von den Kreisständen des Marienwerder Kreises auf dem Kreistage vom 27. Oktober v. Is. beschlossen worden, die zur Vollendung der vom Kreise unternommenenen Chausseebauten außer den durch die Privilegien vom 3. Septemher 1856 und vom 3. Mai 1858 (G. Samml. Nr. 54 pro 1856 S. Ssß5 Ac. und Nr. 25 pro 1858 S. 282 24) genehmigten Anleihen von 100900 Thalern und 60900 Thalern noch erforderlichen Geldmittel im Wege einer weiteren An— leihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreis . stände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zins- coupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 0 0600 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuld- ner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Ge— setzzs vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 80 000 Thalern, in Buchstaben: Achtzig Tausend Thalern, welche in folgenden Apoints:
40000 Thaler à 500 Thlr.
40000 * 2100 *
do / 000 Thaler . nach dem anliegenden («) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen, und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1872 ab mit wenigstens jährlich einem Prozent des Kapitals unter Zu— wachs der Zinsen von den amortisirten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherr · liche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. .
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Sbligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über- nommen wird, ist durch die Gesetz Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 2 . .
Urkundlich unter Unserer öchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. 3
Gegeben Bad Ems, den 21. Juli 1869.
(L. S) Wilhelm. Für den Handels-Minifter. Zugleich für den Finanz Minister. von Selchow. Graf zu Eulenburg.
2. Provinz Preußen. Regierungsbezirt Marienwerder. Obligation des Marienwerder Kreises Linn, m
Thaler Preußisch Courant. III. Serie. Auf Grund des unterm bestätigten Kreistags beschlusses vom 27. Otftober v. J. wegen Aufnahme einer Schuld von 86 000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für
132