3772
auf die Prüfung der lediglich für den Dienst in der Bundesarmee bestimmten Roßärzte.
IV. Vorschriften über die Prüfung der Apotheker.
§. 1. Der selbständige Betrieb einer Apotheke im Gebiet des Norddeutschen Bundes erfordert — unbeschadet der Bestimmung im letzten Satze des §. 29 der Gewerbe⸗Ordnung für den Norddeutschen Bund — eine Approbation Seitens einer der vorstehend unter Ziffer genannten Behörden. Dieselbe darf nur denjenigen Kandidaten er-
theilt werden, welche die nachstehend beschriebene pharmazeutische Prü⸗
fung in allen ihren Abschnitten bestanden haben.
§. 2. Die pbarmgzeutische Prüfung kann entweder vor der pharmazeutischen Ober⸗Examinations⸗Kommission zu Berlin oder vor einer pharmazeutischen Examinations⸗Kommission bei einer Norddeut⸗ schen Universität abgelegt werden. Die Prüfungskommissionen, welche aus einem Lehrer der Physik, einem Lehrer der Chemie, einem Lehrer der Botanik und zwei wissenschaftlich gebildeten Pharmazeuten oder Apothekenbesitzern bestehen sollen, werden alljährlich von der zustän⸗ digen Centralbehörde berufen, welche zugleich den Vorsitzenden der Kommission ernennt. An Stelle eines der beiden Pharmazeuten kann auch ein Lehrer der materia medica berufen werden.
S8. 3. (Zulassungsbedingungen) Die Meldung zur Prüfung vor der Ober ⸗Examinations⸗Kommission ist bei dem Minister der Medi⸗ zinal⸗Angelegenheiten in Berlin, die Meldung zur Prüfung vor einer akademischen Examinations⸗Kommisfion bei dem betreffenden Univer- sitäts⸗Kurotorium oder, in Ermangelung eines solchen, bei der der Examinations ⸗Kommission zunächst vorgesetzten Behörde einzureichen. Die Meldung zur Prüfung im Sommersemester muß spätestens im April, die Meldung zur Prüfung im Wintersemester spätestens im November des betreffenden Jahres eingehen. Wer sich später meldet, wird zur Prüfung im folgenden Semester verwiesen.
Der Meldung hat der Kandidat beizufügen: 1) einen kurzen Lebenslauf, 2 seine Lehr- und Servirzeugnisse, 3) das über den Be— uch der Universität ihm ausgestellte Zeugniß. Beides in beglaubter
orm.
Mit der Zulassungsverfügung und der Quittung über die einge- zahlten Gebühren (§. 17) hat der Kandidat sich bei dem Vorsitzenden der Prüfungskommission zu melden.
§ 4. Die Prüfung zerfällt in zwei Abschnitte: I) die Kursus— prüfung, 2) die Schlußprüfung. .
Zur Schlußprüfung darf nur derjenige Kandidat zugelassen wer— den, welcher die Kursusprüfung wohl bestanden hat.
F. 5. (Kursusprüfung.) Die Kursusprüfung zerfällt in einen schriftlichen, einen praktischen und einen mündlichen Theil.
. 6. Behufs der schriftlichen Kursusprüfung erhält der Kandidat Drei Fragen aus der allgemeinen und aus der ,. Chemie zur Ausarbeitung in Klausur ohne Benutzung von Hülfsmitteln.
Die Fragen können aus einer hierzu angelegten Sammlung durch das Loos gezogen oder von der Prüfungskommission gegeben iwerden.
§. 7. Nach Einrichtung der Klausurarbeiten hat der Kandidat für den praktischen Prüfungsabschnitt des pharmazeutischen Kursus: I zwei Abschnitte der Pharmakopöe aus dem Lateinischen ins Deuische vor einem Kommissarius zu übersetzen; 2) zwei schwer zu bereitende Arzneiformen, wozu die Rezepte aus einer Urne zu ziehen sind, unter der Aufsicht eines der pharmazeutischen Mitglieder der Kommission ex tempore zu dispensiren; 3) zwei durch das Loos zu bestimmende Auf- gen zu chemisch - pharmazeutischen Präparaten, unter spezieller Auf⸗
cht Eines der pharmazeutischen Mitglieder der Kommisston in dem hierzu bestimmten Laboratorium anzufertigen; 4 zwei ebenfalls durch das Loos zu bestimmende Aufgaben in der chemischen Analyse unter der Aufsicht je Eines der, Mitglieder der Kommisston zu lösen, und zwar; a) entweder ein natürliches, seinen Bestandtheilen nach bekanntes Gemisch oder eine künstliche, zu diesem Zweck besonders zusammen« gesetzte Mischung; qualitativ und quantitativ zu zergliedern; b) eine vergiftete Jö anorganische Substanz, ein Nahrungsmittel oder eine Arzneimischung einer gerichtlich chemischen Untersuchung in qualitativer und quantitativer Bezichung zu unterwerfen.
Ueber die Ausführung der praktischen Arbeiten zu 2, 3. 4. hat der Kandidat schriftliche Berichte abzufassen.
Bei der Censur der Berichte über die analytischen Arbeiten zu 4.2. und b. hat das Mitglied der Kommission, von welchem die Auf⸗— gabe 6 worden war, dieselbe namhaft zu machen.
eber die praktischen Arbeiten zu 3. und 4. ist ein Laborations . Journal zu führen, in welchem das betreffende Mitglied der Kom- mission die Art und Weise der Ausführung der praktischen Leistung zu bezeugen hat.
.S. 8. In der mündlichen Kursusprüfung, welche in Gegenwart zweier Kommissarien in einem besonderen Termin abzuhalten ist, hat der Kandidat a mindestens zehn ihm vorzulegende frische oder getroöck= nete offizinelle oder solche Pflanzen, welche mit den offizinellen ver- wechselt werden können, zu demonstriren, b) ferner mindestens zehn rohe Droguen nach ihrer Abstammung, Verfaͤlschung und Anwendung zu pharmazeutischen Zwecken zu erläutern, und c) mehrere ihm vor' zulegende chemisch, pharmazeutische Präparate nach Bestan theilen, Darstellung, Verfälschungen u. s. w. zu erklären.
S. X. Nach Absolvirung der schriftlichen, praktischen und münd⸗ lichen Kursusprüfung 6 6— 8) werden die dem Kandidaten für emen, 2 ieser . i, . Censuren in einem
okollschema, nach be . e , , nach beiliegendem Muster (Anlage a.) zu
IS. 10. Diejenigen Theile der Kursusprüfung, in denen der Kan- didat nicht besteht, hat er in einer von der ang binn Centralbehörde zu bestimmenden Frist * wiederholen.
8 1I. (Schlußprüfung) Die Schlußprüfung ist von dem Vor— sitzenden und drei Mitgliedern der Prüfungskommission mündlich und
n abzuhalten. Mehr als vier Kandidaten dürfen zu Einem rüfungstermin nicht zugelassen werden.
12. Diese Ack rn um hat sich auf die Erforschung der chemischen, physikalischen und naturhistorischen Ausbildung der Kan— didaten im Allgemeinen, und im Besonderen noch auf deren Bekannt. schaft mit der Giftlehre und mit den das Apothekerwesen betreffenden gesetzlichen Bestimmungen fu erstrecken.
§. 13. Ueber den Verlauf der Prüfung eines jeden Kandidaten wird ein vollständiges Protokoll unter Beifügung der Censur für jedes einzelne mi, ,. aufgenommen, und von dem Vorsitzen⸗ den, sowie von den übrigen Examinatoren vollzogen.
Unter dem Protokoll ist die Gesammtcensur für die Schluß— prüfung zu vermerken. Lautet ein Votum auf »schlecht«, oder zwei Vota auf zmittelmäßig⸗, so ist der Kandidat für nicht bestanden zu erachten. Im Uebrigen entscheidet die Pluralität der Stimmen, und bei Stimmengleichheit das Urtheil des Vorsitzenden.
§. 14. (Schlußcensur.“ Für diejenigen Kandidaten, welche in der Schlußprüfung bestanden sind, wird unmittelbar nach Beendigung derselben die Schlußcensur über den Ausfall der gesammten pharmazeutischen Staatsprüfung nach Maßgabe der Censuren für die früheren Prüfungsabschnitte (§. h bestimmt.
Demnächst hat der Vorsitzende die vollständigen Prüfungsver. handlungen, einschließlich der die Meldung und Zulassung des Kandi— daten betreffenden Urkunden der zuständigen Central-⸗Staatsbehörde mittelst Berichts vorzulegen.
§. 15. Bei Ertheilung der Censuren in sämmtlichen Prüfungs— abschnitten haben die Examinatoren sich nur der Prädikate: »v orzüg- lich . ysehr gut , v gut «, mittelmäßig und »schlecht⸗˖ zu bedienen.
Die erste Censur »vorzüglich gut, darf als Schlußcen sur (§. 14 nur dann ertheilt werden, wenn der Kandidat in allen Prüfungs— abschnitten mindestens »sehr gut, die zweite Censur »sehr gut« nur dann, wenn der Kandidat in der Pluralität der Spezialcensuren das Prädikat »sehr gute erhalten hat.
§. 16, (Wiederholung der Prüfung Zur Wiederholung ein— zelner Prüfungsabschnitte darf ein Kandidat, welcher dieselben nicht bestanden hat, nur nach Bestimmung der zuständigen Centralbehörde zugelassen werden.
Die Censur »schlecht« hat eine Zurückstellung auf mindestens 6, die Censur vmittelmäßig« eine Zurückstellung auf mindestens 3 Mo— nat: ᷣ ö., imaliger Zurückstellung die Prüf cht besteht
er nach zweimaliger Zurückstellung die Prüfung ni este wird zu weiterer Wiederholung der Prüfung nicht zugelassen. n
§. 17. (Prüfungsgebühren.) Die Gebühren für die Staatsprü⸗ fung als Apotheker sind auf 46 Thaler festgesetzt und in der Art zu vertheilen, daß
für die schriftliche, praktische und mündliche Kur susprtfung für die mündliche Schlußprüfung für Verwaltungskosten, 6 von Prü⸗ fungsgegenständen u. s. w. ... ...... ...... 15 * . in Anrechnung kommen.
§. 18. Kandidaten, welche während der Prüfung zurücktreten, erhalten die Gebühren für noch nicht angetretene Prüfungsabschnitte zurückerstattet.
„Für Wiederholung einzelner Prüfungsabschnitte sind die für diese m, reglementsmäßig festgesetzten Gebühren von Neuem zu zahlen.
Neben den vorstehend bestimmten Gebühren haben die Kandidaten weitere Gebühren nicht zu entrichten.
§. 19. Nach dem Schlusse jedes Prüfungssemesters sind die Namen der Äpprobirten von der in en, Centralbehörde dem Bundesrath anzuzeigen.
2X2 Thlr. 20 Sgr. 8 * 5 .
Anlage a.
. Verhandelt Berlin, den 18 Gegenwärtig
Es vereinigten sich heute die sämmtlichen Mitglieder der phar— mazeutischen Ober Examinations⸗Kommission, um sowohl die sämmt⸗ lichen von dem Kandidaten der Pharmazie
gelieferten Arbeiten einzusehen und zu eensiren, als auch die noch mit demselben anzustellenden Prüfungen vorzunehmen. Die Einsicht der schriftlichen Arbeiten ergab, daß der Kandidat
I) über die Präparate die Arbeit,
2) die über die chemische Analyse,
3) die über die gerichtlich chemische Untersuchung,
4) die chemisch⸗pharmazeutische Abhandlung, abgefaßt hatte.
In Betreff der Präparate, welche zur Stelle gebracht worden waren, und des Votums des Kommissarius, welcher die Aufsicht geführt hatte, rg lren die Unterzeichneten dem Kandidaten rück— sichtlich der praktischen Fertigkeit die Censur:
SHinsichtlich der bei der Analyse bewiesenen keit wurde dem Kandidaten auf den Grund des
Herr
raktischen Fertig ; ) ̃ otums des Kom- missarius, welcher ihn beaufsichtigt hatte, und des Inhalts des dem Herrn Vorsitzenden versiegelt übergebenen Zettels die Censur
262
3773
zu Theil; in Rücksicht der gerichtlich⸗chemischen ee, . aber die uerkannt. kenstgz⸗ Art der Beaufsichtigung ergiebt sich . dem anliegend in Gemäßheit von §. 20 der Gewerbe ⸗ Ordnung für den Norddeutschen beigefügten Extrakt aus dem Arbeits ournal. : Bund ertheilt. Der Kandidat mußte hierauf mehrere Pflanzen demonstriren. B.
Zahnärztlicher Approbationsschein.
Nachdem Herr ...... * , . a die zahnärztliche Prüfung vor der Kommission zu die Approb
für das Gebiet in Gemäßheit von 5§. 29 der Bund ertheilt.
die Approbation als Arzt für das Gebiet des Norddeutschen Bundes
lches erfolgte ö 56 derselbe von einer Anzahl zur Stelle gebrach⸗= ten
roguen: Namen, Abtunft, Verfälschung, Verwechselung, Prü⸗ fungsart und alles übrigens Wissenswürdige angeben.
lches erfolgte geln 2. en dem Kandidaten verschiedene chemisch⸗pharma—
eutische Präparate zur Angabe ihrer Bestandtheile, ihrer Darstel⸗ J,, Verfälschung u. s. w. vorgelegt. Dies erfolgte Da nun der Kandidat, laut Protokolles, vom als Rezeptarius die Censur . . erhalten hatte, und ihm hinsichtlich der übrigen Prüfungen die Censur zuerkannt worden war, so vereinig= ten sich die Kommissarien in Betreff sämmtlicher praktischen Prü⸗ fungen zu der Schlu censur womit biese Verhandlung geschlossen wurde. A. U.
C.
—
Pharmazeutischer Approbationsschein.
a, / . — die pharmazeutische Prü aminations- Kommission zu
die Approbation
8.
9 Diejenigen ärztlichen oder zahnärztlichen Kandidaten, welche vor * 1 oer e und diejenigen pharmazeutischen Kandidaten, welche vor dem 1. April 1871 zur Prufung sich melden, haben nur diejenigen Nachweise beizubringen, welche nach den Gesetzen ihrer Heimath Behufs Zulassung zur ärztlichen oder zahnärztlichen, be
giehungsweise pharmazeutischen Staatsprüfung erfordert wurden. Berlin, 4. . 1 gen n gen 3 er Kanzler des Nordde e ; . . D.
. Thierärztlicher Approhationsschein.
In Vertretung: Nachdem Herr
Delbrück. * die thierärztliche Prüfung vor der
ission zu . . Approbation als im Gebiete des Norddeutschen Bundes in Gemäßheit von §. 29 der Gewerbe ⸗ Ordnung des Norddeutschen
Bundes ertheilt.
Norddeutschen
Aerztlicher Approbationsschein.
Nachdem Herr
au ie ärztli rüfung vor der . . — zie arztliche Prafung bestanden hat, wird ihm hierdurch
Oeffentlicher Anzeiger.
Simon Putziger ist durch seinen am 12. Januar 5 men s, aus p andelsgesellschaft geschieden und setzt der Kaufmann David Heymann zu Berlin das andelsgeschäft unter unveränderter Firma fort. Vergleiche Nr. 5 des Jirmen
isters . 3 Nr 5688 des Firmenregisters ist heut der Kaufmann David Heymann zu Berlin ,, 83 6 Firma utziger e
jetziges Geschäftslokal: Oranienburgerstraße 9 und 10
eingetragen.
ĩ ter der hierselbst unter der Firma ö n,, He ng & Moebius
teckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. ö , den Buchbindergesellen Wilhelm Au gu st
Hermann Lapinstky ist in den Akten . 302. 69 C. II. die gericht⸗ iche Haft wegen Diebstahls beschlossen worden. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den ze. La⸗ pinsky im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich borfindenden Gegenstäͤnden und Geldern an die Königliche Stadt⸗ voigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 27. September 1369. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen, Kommifflon IJ. für Voruntersuchungen. Beschreibung: Alter; B Jahre, Geburtsort: Berlin, Haare: dunkel (kurz) , J ,, ; (Bank und Wechselgeschäft, Geschäftslokal Französische Straße Nr. 9 16 ö ; , den unten näher bezeichneten Müllergesellen am 26. , 1869 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind die Au Fun ,. ist die gerichtliche Haft wegen Diebstahls beschlossen . Carl Wilhelm Diensibach,
worden. Da derselbe nicht aufzufinden ist— wird ein Jeder, welcher d Gil erh lin, Hild bebius
von dem Aufenthalte des 2c. Klinner Kenntniß hat, aufgefordert, Eile gn Weriin. davon der nächsten Gerichts- oder Polizeibehörde Anzeige zu machen, Dies kene ugs . lüschaftsregister des unterzeichneten Gerichts
d lle Civil, und Mililärbehörden dienster ebenst ersucht, e Bs gn aselg? dull ee sigung k
. dn nn, zu achten, ihn im Betretungsfalle festzunehmen un . din g Ec e e
und mit allen bei ihm sich vorfindenden Ge enständen und Geldern ahn i hes Sebi cht, lbiheilung für Civilsachen.
mittelst Transports an uns abzuliefern. Bemerkt wird, daß 3 ; c. Klin ner sich einen auf den früheren Husaren Wilhelm Voge — —
lautenden Militär⸗Paß angeeignet und wahrscheinlich diesen 3 beigelegt, ferner auch, daß der 2 Klinner vermuthlich sich ae in der Gegend von Wittstock aufgehalten hat. Beelitz, den 13. Sep 36 ber 1869. Königliche Kreisgerichts⸗⸗Kommission. ,, . . Der Müllergeselle August Klinner, auch Klinnert, ist 36 alt, aus Schloß Schurgast, Kreis Falkenberg, groß und schlank, . blonde Haare, graubraune Augen und längliche Jeschtz bildung . geblich hat der 2c. Klinner im Genick einen kleinen Auswuchs un
auf dem Handgelenk ein Geschwür.
i ier ist des teckbrief. Der Kaufmann Gustav Hamm von hier ist sahrlö en Helter z angeklagt und hat sich von hier entfernt. . wird gebeten, denselben zu verhaften und hierher zu i, 1 selbe ist 49 Jahre alt, Mennonit, mittlerer kräftiger Statur, q . . ins Graue spielende Haare und Bartz spricht nur deutsch, 3 1 dem linken Fuße und ist mit einem Paß nach dem südlichen Rußla versehen. Tlegenhof, den 28. September 1869).
Königliche Kreis gerichts⸗ Deputation.
andels⸗Register. . . des Königl. Sta digerichts zu Berlin. Unter Nr. 1597 unseres Gesellschaftsregisters, woselbst die hiesige
Handlung, Firma Putziger C Heymann, ᷣ ö Dahn ber die Kaufleute Simon Putziger un avid 2 n n ,. ist zufolge heutiger Verfügung eingetragen:
? ufmann Jacob Simonsohn in Johnkendorf hat für seine Ehe r . geb. n durch Vertrag vom 22. April er. die Gemelnschaft der Güter und des Erwerbes ausgeschlossen.
Allenstein, den 16. September 1869. ;
Königliches Kreisgericht. JI. Abtheilung. Schwartz.
Die in unserm , . Nr. 25 eingetragene Firma Fiedler zu Przyska Mühle ist erloschen und zufolge Verfügung vom 24. Sep⸗ zember er. heut im Register gelöscht worden. Beuthen O. S., den 25. September 1869). Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Kaufmann Theodor Oschinsky in Loewen, Kreis Brieg, In. ö 9. . n bin nr daselbst, hat in Gogolin, Kreis Groß ⸗Strehlitz, eine Zweigniederlassung errichtet und ist dies heut in unserem Firmenregister bei Nr. 130 eingetragen worden.
Bri n 25. September 1869. ᷣ Brieg den aii nm eis richt. J. Abtheilung.
Nr. 2Q3 unseres Firmenregisters ist die Firma: S. Hey⸗ ö . Glogau * als deren Inhaber der Kaufmann 2. Heymann zu Glogau eingetragen worden.
au, den 23. September 1869. . m Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.