1869 / 230 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Königlich Preußischer

2 Aue Post - Anstalten des In- und Auslandes Tehmen Gestellung am, ür gerlin die edition des . Preusischen Staats - Anzeigers Behrenm⸗Straße Nr. Ia, Ee der Wilhelma straße

Anzeiger.

M Bo.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Verwaltungs ⸗Beamten des früheren Oberamts Meisen heim, Geheimen Regierungs⸗Rath Georg Martin Rein— . , unter Bela ung dieses Titels zum Landrathe des reises Meisenheim im Negierungsbezirke Coblenz; und

Den bisherigen Rathösherrn Karl Heinrich von Bötticher aus Stralsund zum Regierungs⸗Rathe zu ernennen;

Dem Postfuhr-Unternehmer, Kommissions-Rath Carl Berr in Berlin, den Charakter als Geheimer Kommissions— Rath zu verleihen;

Den Gymnasial⸗Direktor Dr. Breiter in Marienwerder zum Provinzial⸗Schul⸗Rath zu ernennen;

Die Wahl des Gymnasial⸗Direktors Dr. Haage in Schleu⸗ gn zum Direktor des Gymnasiums in Lüneburg zu be—

igen;

Der Wahl des Direktors Dr. C. Laubert an der Real⸗ schule in Grünberg zum Direktor der Realschule in Frank furt a. O., sowie

Der Wahl des Oberlehrers Dr. Friedrich Han ow am Gymnasium in Cüstrin zum Direktor der Anstalt, und

Der Wahl des Oberlehrers Dr. Schmelzer am Gym⸗ nasium in Guben zum Direktor des Gymnasiums in Prenzlau die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen; ferner

Dem Regierungs⸗Sekretär Heese zu Marienwerder den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

Ich habe für die drei Jahre, von jetzt bis zum 1. Oktober 1872 zu Mitgliedern des Gerichtshofes, welcher nach §. 6 des Gesetzes vom 13. Februar 1864 in Fällen, wenn Personen des Soldatenstandes aus Veranlassung ihres dienstlichen Verhaltens bei anderen, als Militär⸗Gerichten belangt und hiergegen Kom⸗ petenz⸗Konflikte erhoben werden, diese letzteren zu entscheiden hat, den General⸗Major und Commandeur der 2. Garde⸗ Infanterie⸗Brigade, von Pape, den General⸗Major und In—⸗ specteur der 4. Ingenieur⸗Inspektion, Klotz, und den General⸗ Major und Commandeur der 11. Infanterie⸗ Brigade, von Kraatz⸗Koschlau, ernannt, außerdem den General⸗Major und Commandeur des Kadetten⸗ Corps, von Warten berg, zur Mit⸗ wirkung bei dem genannten Gerichtshofe in Stelle abwesender . bestimmt.

erlin, den 4. September 1869. W i lhelm. von Roon. Dr. Leonhardt.

An das Militär⸗Justiz⸗Departement.

Norddeutscher Bund.

Der bisherige Ober ⸗Postkassen-Buchhalter August Karl Wilhelm Movius ist zum Geheimen revidirenden Kalkulator

bei dem Rechnungshofe des Norddeutschen Bundes ernannt

worden.

Se. Majestät der König haben im Namen des Nord— deutschen Bundes den Kaufmann Theodor Krgemer zu Colombo (Ceylon) zum Konsul des Norddeutschen Bundes da⸗ selbst zu ernennen geruht.

Se. Majestät der König haben im Namen des Nord-

deutschen Bundes den Kaufmann Carl Johann Conrad

Wilkens zu Papecte (Tahiti zum Konsul des Norddeutschen Bundes a to zu ernennen geruht.

Berlin, Freitag den J. Oktober Abends

1869.

Se. Majestät der König haben im Namen des Nord⸗ deutschen Bundes den bisherigen preußischen Konsul Th. Wil⸗ liams zu Nassau (New Providence) zum Konsul des Nord⸗ deutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.

Se. Majestät der Kön ig haben im Namen des Nord⸗ deutschen Bundes den bisherigen preußischen Vize⸗Konsul John Lowe zu Perth zum Vize Konsul des Norddeutschen Bundes für Perth und Newbury zu ernennen geruht.

Bekanntmachung.

Für die Korrespondenz nach Belgrad und den ührigen Postorten im Fürstenthum Serbien kommen vom 1. Oktober d. J. ab folgende Bestimmungen gleichmäßig in Anwendung.

Briefe nach Serbien können entweder bis zum Bestim⸗ mungort frankirt oder unfrankirt abgesandt werden.

Das Gesammtporto beträgt pro Loth inkl.

sür frankirte Briefe nach Serbien 1 Groschen resp. 5 Kr., für unf ran kirte Briefe aus Serbien 3 Groschen resp 19 Kr.

Drucksachen und Waagrenproben werden gegen ein Porto von Groschen resp. 2 Kr. für je 2 Loth inkl. befördert,

wenn sie frankirt sind; die 1 ist thun Lichst unter Ver⸗ e

wendung von Postfreimarken zu bewirken. Im Uebrigen unterliegen Drucksachen und Waarenproben denselben Versen⸗ dungöbedingungen, welche für den Verkehr mit Süddeutschland und Oesterreich maßgebend sind.

Briefe, Drucksachen und Waarenproben können auf Ver⸗ langen des Absenders unter Rekommandation expedirt werden. Rekommandirte Sendungen müssen stets frankirt werden und unterliegen dem Porto wie gewöhnliche frankirte Sendungen gleicher Art und außerdem einer Rekommandations⸗ Gebühr von? Groschen oder 7 Kr. Der Absen der einer rekom⸗ mandirten Sendung kann durch Vermerk auf der Adresse be- anspruchen, daß ihm das vom Empfänger vollzogene Rezepisse ugestellt werde; für die De cha ff ung des Rezepisse ist vom Ab⸗ . eine weitere Gebühr von 2 Groschen oder 7 Kr. zu ent⸗ richten.

Das Verfahren der Eppreßbestellung ist zulässig bei rekommandirten Briefen nach solchen Orten in Serbien, in denen sich eine Post⸗Anstalt befindet. Die Sxpreßgebühr be⸗ trägt 3 Groschen resp. 11 Kr. und ist im Voraus zu entrichten.

In . der Tagen und der Versendungsbedingungen Fahrpostsendun gen nach Serbien ertheilen die Post⸗— Anstalten auf 6 nähere Auskunft.

Berlin, den 28. September 1869.

General⸗Post⸗Amt. von Philipsborn.

Ministerium für Sandel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Berg⸗Inspektor, Berg⸗Assessor Oswald Degenhardt ist zum Direktor des Stein kohlenbergwerks bei Obernkirchen, in der Grafschaft Schaumburg, ernannt worden.

Justiz⸗Vẽ inisteri nm.

Der Kreißrichter Baum garten in Dramburg ist zum Rechtzanwalt bei dem Kreisgerichte in Calbe a. S. und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Magdeburg, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Staßfurth, ernannt worden.

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