1869 / 231 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Besondere Beilage des Koͤniglich Preußischen Staats Anzeigers. Zu M 231 vom 2. Oktober 1869.

3808

Die Kreis. hierarztstelle des Ktreises Stallu. I3376 : .

vine L e n gr , garn, 4 6 Wochen festgesetzt. l ee in Berliner Omnibus Aktien Gesellschaft. Gumbinnen, den 25. September 1869. Einnahme pro Monat September

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. 1869 4 Deer. ö. P

län]! Danniger Privat- 1Ktien-Bank.

3373 Stand der Frankfurter Bank

Stafus am 30. September 1869. Aktiva.

Geprägtes Geld assenanweisungen und Noten der Preuss, Bank Wechselbestande Lombardbestinde Ereuss. Staats- Grundstiek und

mit 2monatlicher Kündigung

mit Zmonatlicher Kündigun g Guthaben der K

Reserve- Fonds

3369 Monats Uebersicht

des Groß

t i va.

Lombardbestände ffekten

e ündigung Fo 9. Die in

ank pro Sep es Bank⸗ Statuts vom 18 Activa.

3 .

, Koni und lehns- Sch

.

ĩ 2 3 8 5

22

337, 176

g8d, 070

328, i80 335. gʒh 273, 856 166. M

der Provin ial - Aktien Bank lar te ü, Posen.

Thlr. 335,410. * 7950 .

* 1 Zb /220. ᷣlõ/⸗z0.

Thlr. Sgr. 027000 297,542

1 /

emeinde der Bank in Gemäßheit der §§5. 4 un

überwiesen hat. September 1869. Die städtische Bank.

13366 Po nlats- Ueber sich

der

Sn gfeahltee Aktienkapital

anknoten in Umlauf

Guthaben von Priva Giro Verkehrs

3377

Magdeburger rivatbhb ; .

t

ank.

32 001. I/565,450. 311/220. 30, 251. 8 23.

Th lr. 1000000. * 999 230.

Bilanz vom 30. September 1869

6 Art. 34 alin. 2 des Statuts Erworbene unkündpbare hypothekarische und Renten-

e unkündbare Pfandbriefe

69. Deutsche Grundkredit - Bank. Otto Lan dsky.

4

Thlr. 2, 593, 500. 2, 593, 500.

Konto-

ihrer Ausgabe

am 30. September 18639. . 51 18,206 000 Gemünztes Geld und Silber -Barren. 18, Sire e Wechsel 12,934,200 4 * Vorschüsse 3/332 000 t v Wechsel kul 67700200 4

153/000 44 *

l. 689 200 d Sy l hh

l. By 3oo 4 Il. 11797 œo

3 , . 160 60 6 gr 400

Monats- Uebersicht

de Eomnischen Hriat Bant.

tiĩ va. . Thlr. 367,000

er Preußischen Bank ;/ 12/000 Kren sc 26456

3371

Banknoten im Umlauf Guthaben von

mit zweimonat mit drei gun mber 1

Die Direktion.

Ausweis der Oldenburgis ehen Landesbank per 30. September 1869.

3372

Haag. r. 607, 337. 317. II. Realisationsfond des Staatspa 3 1 3 67, 000. —. —. Wechsel 9809, 244. 12. 8. Effekten 450 910. —. —.

29078, 154. 12. 8. hlr. J. Ss5, df 7.

509, 999. —.

Passiva. Aktienkapital

189, 366. 18. 2. 2 BB. 28. i.

H

20006000.

r. 2, 685,487. .

ls h

er Berlin Potsdam Magdeburger Eisenbahn. Den nach Inhalt unserer Belanntmachung vom 26. Juli 1867 für den Verkehr zwischen allen unseren Stationen und Haltepunkten zur Hin und Rückfahrt eingeführten Billets, welche vom J. Oktober e ab gelöst werden, wird eine dreitägige Gültigkeit beigelegt, der— gestalt, daß sie zur Rückfahrt auch noch am zweiten Kalendertage nach und Abstempelung benutzt werden können. Dabei werden Sonn- und Iestegge/ welche zwischen dem Tage der Lösung und Abstempelung für di; Hinfahrt und dem Tage der Rückfahrt liegen, nicht mitgs h Berlin, den 28. September 1869. Das Direktorium.

Hier folgt die besondere Beilage

*

ig. 2.4

ber Presse,

Der Entwurf eines in af gg zt hu ches für den und.

Norddeutschen B

Auf Grund des von de Bundes in der Si

öni

des Bundeskanzler des Entwurf

Minister die Aufst

n für den Norddeutschen un veranlaßt worden. Der Entwurf ist von dem Bundeskanzler im Juli d. J.

der Oeffentlichkeit u

und gegenwärtig der

rathe z diesem Be deutschlands zus vwelche am 1. d.

Dorn, Dr. Sch

durch die Ein waäärtig im B fndl

dem nn ng Preußen auch in in dem Jansestadt Lübe ösächsische revidirte Großher oglich hessische Stra

SSachsen⸗Weimar, in den

Rudolstadt, Schwarzburg ⸗Sondershausen, und Reuß jüngere Linie Gesetzeskraft cchweigsche Kriminalgesetzbuch vom 10

Wesentlichen auch für das Fürstenthum

hat; 6) das Altenburgische Kriminalgesetzbuch vom 3

1 Hamburgische Kriminalgesetzbuch vom 36. April emeine deutsche Strafrecht, den Großherzogthümern Mecklen'

; das 1869, sowie & das im Herzogthum Lauen burg

urg, in

Kraft i Dagegen bleiben neben den nn Geltung, die in beson deren dem Gesetze über das Postwesen vom 2. haltenen Vorschriften, sowie diejenigen Partikular · Landes gesetze rücksichtlich deren gaesetzbuch nichts enthält.

die Steuer- und Zollgese des Vereinre 2diebstahl. Auch fortan nur die

e, die Gesetze ge

Die bei Auf besteht in dem ss vom 14. April 18 d neuen Zweck. Die Bestimmungen des im Allgemeinen zu diesem Behufe auf en Bunde vereinigten Staaten ausg haben zahlreiche Aenderungen in' den und Rechtsübung beanstande wunden. Die wichtigsten der

Zu den letzteren ge

roßherzogthum Oldenburg und in ck im Wesentlichen eingeführt ist; Y das Königlich f e f ih, vom 1. Ottober 1868, 3 das z gesetzbuch vom 17. September 1841; ) das Thuͤringische Strafgesetz buch, welches im Großherzogthum . Herzogihümern Meinin SBSotha, Anhalt und in Fen Fürstenthümern

Reuß ältere Line hat, 5) das uli 1840, welches im ippe · Detmold Geltun

Schwerin und Mecklenburg ˖ Strelitz, in dem e urn burg Cipze und in der freien Hansestadt

Bestimmungen des Entwurfes gun geege , en, beispielsweise

vember 1867, ent⸗ Bestimmungen der das gemeine Straf⸗ hören beispielsweife

ö.

bürgerlichen sich. i Ve oder Gefängnißstra werden und sich Die ufsi finden darf, die mächtigung, die rafrechtliche Verfolgbar Lebensjahre. Die Sir Fällen aufgehoben, die auf eine größere Anzahl v Unters

Polizei

gel⸗ s an Stelle der fizirten Straf⸗

dnung

*

erster in 5 und Vergehen im Allgemeinen hält in 31 Abschnitten die Lehre

I das welches außer hum Waldeck,

der freien und

Der ganze Entwurf umfaßt

die Aufgabe gestellt, den Gründe autzführlicher darzulegen, Gesetzbuche übereinstimmt. ei en, Coburg⸗ Ech wars n ff; eines umfassenderen recht

er n ware, agen beigegebener Denkschriften

Braun⸗ namentlich hinsichtlich der odes

Ma welches noch

Jürstenthum Bremen in

ch Spezialverträ zu sichern versucht, wie internationalen Grundsatz internationalen Konferenz überreichte, in den Verha Berlin, 1 Der internati ikten Krie pflege in Preußen« aus der brandenburg 18. Jahrhunderts zusammengestellt. eine Llebersicht derselben. Die älteste bekannte

en den Mißbrauch etze über den Holz-

rich III. von Brandenbur Grafen d'Asfeld am 12 8 tion von Bonn., Garnison von Bonn die ch schädigten zu Wasser unter Wissenschaft und Hhnen sowohl wie ihren ben stattge⸗ Die Todes-

mente, Arzneien,

. ;

fgesetzbuche entlehnt. D e r einleitender Bestimmun bschnitten Von der B

handelt, Von den und Vergehen und deren Bestrafunge; der Von den »Von den Uebertretun ens und zer 6 Paragrap Die dem Entwurfe beigegebenen Entwurf da, schen Strafgesetzbuche abweicht, zu i , wo der M Bei einigen Fragen, Motivirung der vorgeschla enen Bestimmüngen die Beibringung derer geschichtlichen Materials nothwendig ist die Form abgesonderter, dem ewählt worden. Dies ist : er dodesstrafe geschehen, über b den Motiven eine wesentlich historische Abhandlung beigegeben ist.

verwundeten, sowohl

den Feldscherern, böllige Sicherheit, eben Hausgeräth, Mundko

Mordes, des och⸗ der schweren

4

entlassen trafrestes rafbaren H

des Entwurfes ist von dem er Entwurf zerfällt nach gen in drei Theile, deren fung der Verbrechen der zweite Theil ent- einzelnen Verbrechen

dritte Theil handelt allt in 4 Abschnitte. n.

Motive haben sich mehr wo er von dem preußi—=

als auch da die

Entwurf mit jenem

bei denen zur

Texte als An=

Jahrhundert.

Jabre vor dem Abschluß der Genfer en die branden burgisch hohenzollernuschen Fürsten eigenen, wie fremden o humgne Behandlung

zum jährigen E. Gurlt

r ; Urkunde ist die während des fran— zösisch niederländischen Krieges von dem Kurfürsten F mit dem französischen Marschall tober 1689 abgeschlossene Konven In diesem Vertrage wurde eförderung ihrer Kranken un sicherem Geleit bis Begleitern und Wärtern, u. A. so die nöthigen Medika- st und andere Nothwen⸗

ried⸗

der französischen Be⸗

Mont Royal