1869 / 231 p. 10 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

digkeiten gegen Erstattung der Kosten zugesagt. Die nicht trans portablen Kranken und Verwundeten durften in der Stadt ver— bleiben, wo sie »durch nöthige Personen, so man daselbst lassen wird, bis zu ihrer vollkommenen Genesung gepflegt, und sie mit Arzeneyen und Wartung um ihr Geld versehen« werden sollten. Nach wiedererlangter Gesundheit wurden ihnen Pässe nach Frankreich oder Beförderung in Sicherheit nach Mont— Royal zugesagt. In dieser Konvention ist also bereits der Grundsatz ausgesprochen worden, welcher später zu Genf inter— nationale Anerkennung gefunden hat, daß das Lazarethpersonal als neutral zu betrachten ist und auch nach Besitzergreifung der Lazarethe durch den Feind in Thätigkeit bleiben kann.

Aus König Friedrichs II. Zeit ist zuerst das Kartel von Grottkau vom 9. Juli 1741, abgeschlossen zwischen dem preußischen General- Major, Prinzen Diedrich von Anhalt und dem österreichischen General! Major Freiherrn von Lentulus, als Bevollmächtigten der kriegführenden Mächte, zu erwähnen. Dieses Kartel bestimmte, daß alle Geistlichen, Aerzte, Feldpost⸗ beamten, Apotheker, sowie alle zur Armee gehörigen Frauen und Soldatenweiber ohne Entgeld freigelassen und mit Pässen ungehindert frei remittirt werden sollten. Die verwundeten oder kranken Kriegsgefangenen sollten beiderseits durch die Feld— scherer besergt und mit den nöthigen Medikamenten versehen werden. Auch in diesem Kartel ist bereits ein Grundsatz an— erkannt worden, welcher durch die Genfer Konvention ein inter— nationaler geworden ist die gleichmäßige Sorge für die Ver⸗ wundeten und Kranken der beider seitigen Armeen. Das Kartel von Grottkau ist am 22. Dezember 1756 durch eine zu Carls⸗ bad abgeschlossene Konvention in allen seinen Artikeln er— neuert und bestätigt worden. König Friedrich II. erklärt in einem an die Staats Minister Grafen von Podewils und von , . gerichteten Erlaß vom 28. Februar 1759, daß das

artel in allen Kriegen mit Oesterreich genau beobachtet, nur daß es seit der Schlacht von Kollin (1757) rücksichtlich der Aus—= wechselung der Gefangenen Seitens des Feldmarschalls Daun außer Kraft gesetzt worden sei.

Im Frühjahr 1759 wurde zwischen Preußen und Oester⸗ reich eine andere Konvention abgeschlossen, kraft welcher die preußischen und österreichischen Offiziere und Gemeinen, die sich in Landeck, Warmbrunn, Earlsbad und Teplitz zur Kur aufhielten, gegen jeden feindlichen Angriff gesichert blieben. Auch die i r affe; Hine und Rückreise nach und von jenen Kurorten wurde den Militärs garantirt. In jedem Kurort wurden Schutzbriefe, die preußischer Seits voön dem General der Infanterie, Markgrafen Carl zu Brandenburg, am 12. Mai 1759, österreichischerseits von dem Feldmarschall Reichẽ⸗ grafen von und zu Daun am 16. Mai 17659 vollzogen waren, angeschlagen, welche das getroffene Abkommen zur allgemeinen Kenntniß brachten. Indessen ergaben die darüber zwischen dem Markgrafen Carl und dem Feldmarschall Daun bis Ende Januar 1760 gepflogenen Verhandlungen, daß das Abkom— men praktisch sehr schwer sich durchführen ließ, indem nament— lich Teplitz auch als Rückzugsort für nicht die Kur gebrauchende Personen und für Effekten benutzt worden war. .

In demselben Jahre, am 7. September 1759, schloß König Friedrich II. mit Frankreich die Konvention von Bran— denburg, welche folgende Bestimmungen enthielt: Gewisse Militärbeamte, die Feldprediger, Aerzte, Apotheker, Lazareth⸗ direktoren und Bedienten durften nicht zu Kriegsgefangenen gemacht, sondern mußten sobald als möglich zurückgesendet werden. Die in feindliche Hände fallenden Verwundeten sollten nach ihrem Stande wohl gehalten und die Arznei sowohl, wie das ihnen zur Verpflegung Gereichte gehörig wiederbezahlt werden. Auch wurde erlaubt, ihnen Chirurgen und Bedienten nachzusenden. Ueberdies sollten alle Verwundeten, sowohl ge⸗ fangene wie freie, unter sicherem Geleite zurückgesendet werden, unter der Bedingung, daß die Gefangenen vor ihrer Auswech' selung oder Ranzionirung nicht wieder dienen durften. Kranke durften nicht als Kriegsgefangene betrachtet werden, vielmehr mit voller Sicherheit in den Hospitälern und Lazarethen ver— bleiben, wo ihnen selbst eine Wache zurückgelassen werden durfte. Der Grundsatz der Neutralität der Lazarethe ist also hier schon ganz bestimmt ausgesprochen worden.

Endlich wurde, ebenfalls noch im Jahre 1759, am 15. Ok— tober das Kartel von Bütow zwischen Preußen und Ruß⸗ land abgeschlossen, welches mit dem Grottkauer Kartel in seinem Wortlaut fast übereinstimmt.

Das Rathhaus zu Breslau.“) (S. die Bes. Beilage zu Nr. 219 d. Bl.) III. Oestlich von der großen Halle liegt der schon mehrfach erwähnte Fürstensaal.

2) Bearbeitet nach einer Beschreibung des breslauer Rathhauses von Dr. A. Schultz in der ⸗-Zeitschrift für Bauwesen«“, Heft 1 = VII.

2

die kleinere führt in die alte Schatzkammer, Kämmerei, das Arbeitszimmer des Ob

den Wänden hängen die Porträts

Lucas Ehrenreichs (Ende des 15.

Inschriften sind an den Wänden mehrere angebracht.

Nordwand steht ein Schrank, dessen Zarge im 15. Jahrhundel sehr schön aus Eisenblech gearbeitet ist; der Schrank selbst, dn eine Anzahl Reliquien aus den ehemals katholischen Stad!

kirchen enthält, ist neu. Der Bau des Fürstensaales wird in Jahre 1481 beendet worden sein. In diesem Saale empfin am 10. August 1741 der Generalfeldmarschall Graf Schwerin iy Namen des Königs den Eid der Treue. Bald darauf wurde die Stände berufen, dem Könige zu huldigen. »So bald Breslau, erzählt J. C. Kundmann, »dies Convokations-Mande bekannt worden, beschloß der Magistrat den Fürstensaal un alle Mahlereien darauf, wie sie vorhero gewesen, auch de großen Vorsaal und üntersten Eingang völlig renoviren z lassen, außer daß gegen Mittag zu das gantze königl. preußisch Wappen gesetzet worden, wo vorher die . Christi zu Gericht gemahlet gewesen, vor welchem ein Franziscaner Mön und eine Seele aus dem Fegefeuer auf den dabei auch der Neptunus erschienen.«

Die Huldigung selbst fand am 21. Novem ber 1741 sta Der Thron des Koͤnigs stand an der Rordwand dicht neb— dem Fenster. Da nach der Besitznahme Schlesiens durch Kön

riedrich II. die Fürstentage aufgehoben wurden, verlor

Saal seine alte Bestimmung und wurde für Kommunalzw verwendet. 1794, als Zimmermann seine »Beyträge zur schreibung von Schlesien« herausgab, wurden Auktionen ind selben abgehalten. Später wurde er ais

und als Terminzimmer benutzt.

war er ganz leer und wurde nur bei

braucht.

95

ö

d ;

emerkenswerth ist in

20. .

Südlich von dem Fürstens grünen Stube, lag die alte Käm

Hauptlokal dieses Amtes war

Der kleine hier vorhandene Erker guren geschmückt waren. Die Schatzkammer ist durch eine mit

Oberbürgermeisters.

befand sich die . als Archivzimmer. der Entfernung der Arch schränke kamen in diesem Raum Teppichmalereien zum W schein, die aber bei der im Jahre 1867 erfolgten Renovat nicht erhalten wurden. Dassesbe gilt von den Wandgemäh der Schatzkammer, deren Wände mit Laubgewinden und?

triebenem Eisenblech beschlagene Thür mit dem Arbeitszim

nieen geleg

des ,, verbunden. bildet ein Sterngewölbe, in dessen Schlußsteinen zusammen 17 Wappen von verschiedenen Konsuln angebracht sind. Aus den Wappen hat Dr. H. Luchs erwiesen, daß die Einwölbung in den Jahren 1482 und 1483 stattgefunden haben muß. Vier schön sculpirte Konsolen tragen das Gewölbe. In der tiefen Fensternische sind Sitzbänke angebracht. Die schönen Boiserien rühren wahrscheinlich aus dem 16. Jahrhundert her und dürften leichzeitig mit den Täfelungen der Raihsstube (156) gefertigt ein. Auf den Friesen dieser Täfelung sind Sprüche eingelegt, welche die Kämmerer zu getreuer Pflichterfüllung ermahnen soll⸗ ten. Auf der östlichen Seite des Zimmers ist über der Täfelung ein großes Oelbild in das Bogenfeld eingesetzt, welches 1668 von dem Breslauer Maler Georg Scholtz gemalt ist und eine Rathssitzung darstellt. Auf der anderen Seite des Jlures nach Westen zu liegen noch einige Räume; das kleine Thurmzimmer und zwei Bu— reaus. In dem Thurmzimmer befand sich früher das Bild,

welches jetzt im Bureau des Bürgermeisters hängt und, im

Jahre 16537 gemalt, ein Abendmahl mit den Porträts der Breslauer Rathsherren darstellt. Das Gemälde ist, obwohl ohne künstlerische Bedeutung, der Kostüme wegen nicht ohne Werth. Die beiden Bureaus scheinen ursprünglich nür eins gebildet zu haben, ein breiter profilirter Gurtbogen, der jetzt untermauert ist, bildete die einzige Trennung. In dem ersten Bureau ist ein reiches Sterngewölbe, dessen mittlerer Schluß— stein das Wappen des Matthias Corvinus zeigt, die Konsolen, welche dieses Gewölbe tragen, zeigen Büsten, ähnlich denen im Zimmer des Ober⸗Bürgermeisters. Das anstoßende Bureau des Syndikus hat gleichfalls ein großes Sterngewölbe und im Schlußstein das Wappen des Matthias Corvinus. Der tleine, in diesem Gemache befindliche Westerker zeigt ein hochbusiges Netzgewölbe. Die Einwölbung dieser beiden Räume muß, da an den Gewölben das Wappen des Matthias Corvinus vor- kommt, vor dem Jahre 1490 erfolgt sein. Hier befand sich das Schöppenzimmer, im Gegensatz zu der schon besprochenen alten Schöppenstube bis ins vorige Jahrhundert das neue

genannt. Wahrscheinlich haben die Schöppen ursprünglich in

den beiden Zimmern uber der Kanzlei und der Rathsstube ihre Sitzungen abgehalten; als aber gegen 1490 die eben be— sprochenen Räume vollendet waren, wurde das Schöppen⸗ zimmer hierher verlegt; jedoch erhielt sich der Brauch, daß in der alten Stube wenigstens noch das peinliche Gericht gehegt wurde. Kretschmar sagt in seiner Breslographia: »Die neuͤe Schöppenstube, so ein auf dem oberen Saale des Rathhauses gegen Abend etliche Stufen höher als der Saal gelegenes Zim— mer ist, in welchem an der Seiten gegen Mitiag auf (iner drey Staffeln erhöhten und mit einem steinernen Geländer be— setzten Postament unter einer gewölbten mit Gemälden aus— gezierten Decke (8. h. in dem Suͤdwesterker) ein viereckigter Tisch stehet, an welchem an allen vier Seiten die Schöppen ihrer gehörigen Ordnung nach sietzen Und in diesem Stande, in welchem sich die Schöppenstube anietzo befindet, da sie mit einer und der andern inscription und Gemählden, worunter auch, wie es nach dem Jure Magdeburgico erfordert wird, das Jüngste Gerichte, welches aber die Partheyen mit dem Rücken ansehen, geziertet ist, dieselbe A0 1628 gesetzet, worauf Ad . d. 5. Marti das erste Stadt-Recht darinsten gehalten worden.

Ueber den Zustand der Schöppenstube vor 1628 sagt Kretschmar: »Voriger Zeit haben zwar die Schöppen auch an diesem Orte ihre Zusammenkunft gehalten, es ist aber derselbe nur gegen den Saal mit einer Thüre verschlossen und sonsten mit steinernen Säulen und eisernen Stangen verschlossen ge— wesen. Und darinnen haben die Schöppen in einer Rota oder großen Wanne (vermuthlich eine runde Bank mit hoher Rücklehne) gesessen, ohne daß sie von den Partheyen können gesehen werden.«

Das bereits ,, . Thurmzimmer dürfte die alte Steuerkammer gewesen sein. Die übrigen Zimmer des Rathhauses sind erst später angebaut und in der Beschreibung von Dr. A Schulz nicht berücksichtigt worden. Von den oberen Flur gelangt man 3 Treppe des Rathsthurmes.

Die Baugeschichte des breslauer Rathhauses hat Schulz nur in den allgemeinsten Grundzügen darstellen können, da die Quellen eine spezielle Schilderung nicht ermöglichen. Ein Rath⸗ haus war schon im 13. Jahrhundert vorhanden, ob dasselbe aber auf der Stelle des jetzigen stand, ist fraglich, vielleicht war sein ur prünglicher Platz am Ringe, wo jetzt noch ein Haus den Namen »das alte Rathhaus.« führt. Der Bau der »Nova Domus« wird 1352 zuerst er⸗ wähnt. In den folgenden Jahren wurde an den Kellerräumen

346 jüdische Grabsteine verwendet, welche 1818 entdeckt würden

1387 scheint das untere Geschoß soweit vollendet gewesen zu sein, Auch der

daß es beim Jahrmarkt vermiethet werden konnte.

Die Decke dieses Zimmers Keller muß schon großentheils fertig gewesen sein, da um diese

Zeit sich Einnahmen von demselben gebucht finden. Der nörd⸗

bestellt,

erhielten in den statutarischen

liche Flügel, in dem sich die Rathsstube und Kanzlei, die alte Schöppenstube und das 8 befinden, ist wahrschein⸗ lich zu Anfang des 15. ahrhunderts vollendet, ebenso rühren das Hauptporkal und dẽr größere Theil des Erdgeschosses aus dieser Zeit her. In den Jahren 1469 70 ward an bem Raths⸗ thurm gearbeitet. Die glänzendste Bauperiode des Rathhaufes begann im Jahre 1471 unter der Regierung des kunstliebenden Matthias Corvinus. Derselbe beförderte die Baulust des Rathes, soviel es ihm möglich war. Als das Gebäude nach 180 Jahren zu Ende gebracht war, muß es nach Dr. Schulz einen » ganz entzückenden Anblick« gewährt haben.

Daß das Rathhaiis seit diefer Zeit bis auf die Gegen⸗ wart beständige Modifikationen, namentlich im Innern erlitten hat, ging schon aus der vorstehenden Beschresbung desselben hervor. Die bedeutendsten Umbauten fanden in 17. Jahr⸗ hundert, 1615 1680 statt. Vom letztgenannten Jahre bis 1746 sind dagegen solche fast gar nicht vorgenommen worden, man besserte nur die vorhandenen Schaͤden aus. Nach dieser Zeit machten sich jedoch vielfache Veränderungen nöthig. In dem durch ihre Ausführung gewonnenen Zustande verblieb das Rathhaus sodann, bis im Jahre 1852 das tadtgericht aus dem⸗ selben verle t wurde, worauf man die störenden Einbauten beseitigte. 1860 und in den folgenden Jahren wurde sodann eine durchgreifende Restauration vorgenommen.

Trotz der Umbauten und Veränderungen jedoch, die das Breslauer Rathhaus im Laufe der Zeit erfahren, ist dasselbe heute noch ein höchst merkwürdiges und für die Kunstgeschichte beachtenswerthes Denkmal, welches nicht nur die Kunst der Spätgothik in ihrer höchsten Entfaltung zeigt, sondern auch in seinen verschiedenen Theilen die Stufen des Verfalls derselben fast vollständig aufweist.

Ueber die Kreisstadt Guben seit Erwerbung der Niederlausitz durch Preußen im Jahre 18135

Zu den wichti ern Städten der Niederlausitz, welche Land— schaft gemäß den Bestimmungen des Wiener Kongresses durch das Besitzergreifungspatent vom 227. Mal 1815 unter bis Krone Preußen kam, gehört Guben sowohl durch seine frühere Be—= deutung, als auch durch die Stellung, welche es seit jenem Er— eignisse noch erwarb.

Die Verfassung Gubens war zur Zeit des Uebergangs an Preußen dieselbe, wie sie sich durch Observanz in den sächsischen Immediatstädten gebildet hatte. An der Spitze der Verwaltung stand ein Magistrat oder Stadtrath, zusammengesetzt aus zwei jährlich am Michaelistage im Vorsitz wechselnden Bürgermeistern und vier Senatoren, welcher nicht nur die eigentliche Verwal— tung der städtischen Angelegenheiten führte, sondern zugleich die Justizpflege übte. Dieses Kollegium unter der Benennung »Bürgermeister und Rath« nahm den zweiten Platz in der Rangordnung der städtischen Obrigkeiten der Niederlausitz ein und ergänzte sich selbst ohne Mitwirkung der Repräsentanten der Bürgerschaft. Die Oberbehörden, unter welchen dieser Senat stand, waren in Polizei⸗ und Justizsachen die Ober⸗Amtsregie⸗ rung zu Lübben und in den Übrigen Geschäften die Landes⸗ Hauptmannschaft. Die Bürgerschaft wurde vertreten durch ihre Repräsentanten deren Nechte seit 1604 auf das geringste Maß beschränkt blieben. Bald nach der Besitzergreifung, namentlich seit 1818 entstanden Streitigkeiten zwischen dem Magistrate und der Bürgerschaft, welche eine friedliche Beilegung nicht mehr zuließen und schließlich zu einer Untersuchung führten, deren Ausgang die Amtsenthebung mehrerer Magistratsmitglie⸗ der war. Zugleich wurde dadurch der Mangel genügender Ein⸗ richtungen immer fühlbarer, sofern bisher nur Observanz und Herkommen als einzige Verwaltungsregel betrachtet worden waren. Es erfolgte die Einfübrung der unterm 17 März 1831 publizirten revidirten Städte⸗Ordnung. Damit begann für die Stadt ein neuer Aufschwung. Noch im Jahre 1831 wurden 30 Stadtverordnete von der Bürgerschaft durch Wahl s die ihrerseits wieder das neue Magistratskollegium wählten. Zwar erhoben sich über die Zahl der Stadtverord⸗ neten und manches Andere Meinungsverschiedenheiten, indeß wurden sie unter Vermittelung der Regierung beigelegt und Ergänzungen der revi— dirten Städte⸗Ordnung für die ireisstadt Guben vom 25. April 1837 ihren Abschluß.

Nunmehr bemühte man sich, in allen Zweigen der städti⸗

eh itzt Zur Pflasterung eines Souterrains hat man im Jahre schen Verwaltung zeitgemäße Verbesserungen einzuführen, wo—

Nach der 3 von Archidiakonus Tschirch im Neuen Lausitzischen Magazin. 25. Band 1 Doppelheft. Görlitz 1868.