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meist völlig diskretionären Ermessen der Ein c nnn tem mien in die Hand ge * und damit den Schwerpunkt. des Veranlagungsverfah⸗= rens in die Remonstrations. und Reklamationsinstanz gelegt. Denn erst bei der Erörterung dieser Rechtsmittel können diejenigen Erfor- schungsmittel in Anwendung gebracht werden, welche, weil auf die Angaben der Steuerpflichtigen selbst zurückgreifend, eine nähere Er— mittelung des steuerpflichtigen Einkommens zulassen.
,,,, Entwurf als das erste und wesentlichste Mittel, um eine richtige und gleichmäßige Ver—⸗ anlagung herbeizuführen, die Selbsteinschätzun auf. Von der Er⸗ wägung geleitet, daß der Grundsatz der Selbsteinschätzung der eines freien 66 intelligenten Mannes würdigste ist, weil er davon ausgeht, daß Jeder sich seiner Pflichten gegen den Staat vollkommen bewußt sei, fordert der Entwurf von jedem Einwohner des Staates, welcher nach den von dem Vorsitzenden der Einschätzungskommission gesammel ; ten Nachrichten für einkommensteuerpflichtig zu erachten ist, die An⸗ gabe seines Einkommens.
Die Verpflichtung des Steuer klariren, wird dur
8 unterscheidet sich sonach von der im weiteren Sinne, wie die— die anderer Staaten funden hat, in dem Punkte die Beantwortung der Frage nach der Einkom überhaupt nicht dem Steuerpfli mehr von der Verpflichtun
n, sofern die leit Veranla zugsweise berücksi erpflichtigen, sicheren Sch Vermögens., und Ei und der Gewissenhaftigkeit die Theil werden läßt, bildet Einschätzung allen ferneren ; verfahrens erfolgreich zu begegnen. elbsteinschätzung beabsichtigte Ziel zu erreichen, hat den Inhalt der Deklarationen die näheren Bestimmungen getroffen und neben dem Nachweise des nach den einzelnen Quellen gesonderten Gesammt⸗ einkommens die Angabe der von letzterem zulässigen Abzüge gefordert. n Anerkennung der mannigfachen Schwierigkeiten, mit welchen die ufstellung einer derartigen Deklaration besonders bei komplizirten Vermögens verhältnissen verknüpft, und in Berücksichtigung des Um⸗ standes, daß ein Theil der Steuerpflichtigen auch wohl beim besten Willen außer Stande ist, sich über den Umfang ihres steuerpflichtigen Einkommens die nothwendige Rechenschaft zu geben, will der Ent— wurf die Deklarationen nach einem bestimmten Formulare aufgestellt wissen, welches dem Steuerpflichtigen seitens des Vorsitzenden der Einschätzungskommission gleichzeitig mit der Benachrichtigung von der Aufnahme in die Nachweifsung der inkommensteuerpflichtigen Personen zuzustellen ist. Dieses Formular, dessen Feststellung der näheren Be⸗ stimmung des Finanz- Ministers überlassen ist, wird außer den in den §§5. 28. bis 367 des Gesetzes vom J. Mai 1851 aufgestellten allgemeinen Veranlagungsgrundsätzen die erforderlichen Erläuterungen enthalten, um auf diesem Wege den Steuerpflichtigen einen sicheren Anhalt zu bieten. Die innere Gewähr für die Ri rf in der von dem Steuerpfli sucht, daß er sein Einkommen na angegeben habe. Wä—
nisse gewährt Anerkennung zu e, durch eigene Veranlagungs⸗
sich die Not der Dekl
hängig gemacht der zu stellenden
ntwurfe verfolgten Zieles,
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Maß in Anspru vorzugsweise
Bei der Stellun Entwurfes einnimmt, Nachweisung 6
anzugeben, kann
nur in dem Verl
dem der Steuer entzieht und da Grund der so der dem deklar
von welchen der
den Gesetzgebung
derjenigen Bestimn um die in Vorsch Gesetzes vom 1. P theils durch Zweckmäßig Theil der getroffenen
versen im legislatorisch
enommenen
aufrecht erhalten bsteinschäßung nicht
mission über das zulässige 5 das Vorbereitungswerk
Hände des Vorsitzenden gelegt werden. ̃ welche die Selbsteinschätzung in der Theorie des und gegenüber der Verpflichtung des in die
chtigen, sein Einkommen selbst ernachlässigung dieser Pflicht
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Angaben erhobe hrend hierna
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des nur einer kurzen B jungen bedürfen, welche theils lag gebrachten Institutlonen mit Sh in die entsprechende keitsrücksichten geboten e Vorschriften soll dazu dienen, einzelne Kontro⸗ en Wege zu entscheiden.
Als die Organe welchen die Ausübun
ne bestimmte An
genannten Re Berücksichti
der Mitglied Kommunal ⸗Lan Vornahme der
§. 21) die Bezirks- die Regieru mmission .
ssion zu zwei Drittheilen aus
je eins von jeder Provinzialver⸗
llten Regel, daß in der rg tien, 567 Ein⸗ rovinz Hessen⸗Nassau icht bestht, eine Uiur⸗ war, als die Wahl- zirke Cassel und Wies
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ung der
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e anzuerkennen, war bei
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Verordnungen vom 20 und
sche Behandlung des 31 am Schlusse die glied von zweien
9 unbefangene 1 Veranlagangsverfahrens zu si Bestimmung getroffen, daß N der über einander stehenden R
Als Vorsitzender der Bezi gent der Steuerabtheilung de
eserze
sind in den für die Stadt Ber— stimmungen im setzten Ab. in der Organisation der
lichkeit vermieden zu Verpflichtung der S und neben der Befugniß der Vorsitzenden un
eine nähere Kenntniß von den ,, u i, mußten die Vorschriften der bisherigen §5. T un des Ges vom 1. Mai 1551, wonach der Vorsitzende der Einschätzungskommisslon sich jedes tieferen, die Kommission selbst pjedes lastigen ndringens⸗ enthalten soll, als r, , beseitigt werden.
Die bestehenden Zweifel, ob die Ein lligen Gerichts harten und der Hypothe er 2 Kommisston geschehen, und ob d tnahme eine schriftliche Mittheilung vo sollen durch die im Interesse der Zwe ĩ nes erleichterten und beschleunigten . . 22 bezw. 23 getroffene Bestimmung dahin gelð ie Kommission, so auch deren Vorsitzender dur ftragte oder durch Einforderung von Abschriften er Verhandlungen der freiwilligen Ge⸗ a kenbücher Kenntniß zu nehmen berech⸗
tig Mit Rücksicht auf die in Vorschlag gebrachte Selb
haben die Strafbestimmungen des 8 33
1851 eine Erweiterung erfahren mü
wissentlich falsche Deklaration den vierfa um welche der Staat in Folge der unr den ist oder verkürzt werden
von jeder weiteren Erwägung leitend ge vor der Uebertretun
ogen worden,
es Strafverfah — gen des bisherig
setzes vom 1. Mai 1851 zu adoptiren. ih e. . Il. des Entwurfs ist als Uebergangsbestimmung erforder⸗· ich gewesen.
Die Fassung des Art. J, der anderer Ergänzungsgesetze entlehnt, bezweckt, eine unmittelbare Einreihung der neuen Be immungen in das Gesetz vom 1. Mai 1851 dergestalt, daß es einer besonderen An⸗ führung der einzelnen Paragraphen des vorliegenden Entwurfes für die Zukunft nicht bedürfen soll.
Oeffentlicher Anzeiger.
Steckbriefe und untersuchungs Sachen.
Steckbrief. Gegen Waldenburg in Schlesien i stahls beschlossen worden. werden können.
d mit allen
wald Bes urg i. Schl., Besondere Kenn⸗ üppelte Finger.
Der Maure ch Schierer aus 42 Jahre alt, ist chtskräftiges Erkenntniß 3. Rügfalle zu einer Da der jetzige Aufenthalt des so werden alle Civil und Militär⸗ Schierer zu vigiliren, ihn im e Gerichts behsrde abz
hörden des In und Auslandes werden er⸗ Fröhlich aus Eichenried, gegen welchen eine egen Diebstahls im zweiten Rückfall anhängig ist, im zu verhaften und in das Gefängniß des unterzeichne⸗ 8 abliefern zu lassen. Schlüchtern, den 8. Oktober 1869. , ant sgericht. ellner.
Hand els⸗Register.
Handels⸗Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. Unter Nr. 1657 des Firmenreegisters, woselbst die hiesige Hand⸗
lung Firma Wilh. Beuster und als deren Inhaber der Destillateur Johann Wilhelm Heinrich . zu Berlin vermerkt steht, ist zufolge heutiger Verfügung ein⸗ agen: Das Handelsgeschäft ist durch Kauf auf den Destillateur und Kaufmann Hermann ulius Ferdinand Beuster zu Berlin über= gegangen, welcher dasselbe unter der Firma W. Beuster fortsetzr. Vergleiche Rr. 69) des Firmenregisters. Unter Nr. 5697 des Firmenregisters ist heut der Destillateur und Kaufmann Hermann Julius Ferdinand Beuster zu Berlin als In⸗
haber der Handlung ö 66 W. Beuster jetziges Geschäftslokal Friedrichsgracht Ir. 60M eingetragen.
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Unter Nr. 2554. unseres Gesellschaftsregisters, woselbst die hiesige Handlung, Firma Kaufmann & Co.
und als deren Inhaber die Kaufleute h Emil K vermerkt stehen, le heutiger Verfügung eingetragen: ̃ Han delsgesellschaft aus- J Salinger zu Berlin eten.
Die dem Johann Wilhelm Au ust Kohlheim zu Berlin für die hiesige Handlung, Firma Frangois Fonrobert ertheilte Firma ist zu⸗ rückgenommen und unter Rr. 396 im Profturenregister gelöͤscht.
Unter Nr. 1. des Genossenschaftsre isters, woselbst die hiesige Genossenschaft, Firma ö z ö. Hiefa Berliner Genossenschafts. Bäckerei,
eingetragene Genossenschaft. vermerkt steht, ist zufolge heutiger Verfügung eingetragen: Der Barbier Adolph Zimmermann ist als Vorstan smitglied aus- eschieden. An seiner Stelle ist der Goldarbeiter Herrmann Julius k zu Berlin als Vorstandsmitglied am 20 September 1869 eingetreten. Berlin, den 8. Oktober 1869. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.
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Der Kaufmann Wilhelm Ludwig Scheefer von hier hat für sein hiesiges unter der Firma G. W. Scheefer betriebenes Handelsgeschaͤft dem Max Finck von hier Prokura ertheilt.
Dies ist zufolge Verfügung vom 2 am 4. Oktober d. J. unter Nr. 278 in das Profurenregister eingetragen. Königsberg, den 6. Oktober 1868. Königliches Kommerz und Admiralitäts Kollegium.
Das Fräulein Therese Andersonn von hier hat für die hiesige delsfirma C. Andersonn Prokura erhalten. Dies ist zufolge Verfügung vom 2. am 4. Oktober d. J. unter Nr. 279 in das Prokurenregister eingetragen. Königsberg, den 6. Oktober 1869. ; . Königliches Kommerz und Admiralitäts · Kollegium.
Der Kaufmann Moses gadendorff zu Königsberg dat für seins Ehe mit Johanna, gebornen Ladendorff, durch Vertrag vom 24. Sep tember 1869 die Gemeinschaft der Guter ausgeschlossen. Alles, was die Ehefrau in die Ehe eingebracht hat, und was sie später durch Erb. schaften, Geschenke, Glücksfälle oder sonst erwirbt, soll die Eigenschaft des Vorbehallenen haben.
Dies ist zufolge Verfügung vom 2. am 4. Oktober d. J. unter Nr. 288 in das Register zur Eintragung der Einschließung oder Auf⸗ hebung der ehelichen Gütergemeinschaft eingetragen.
Köni 7 den 6. Oftober 1869.
oönigliches Kommerz und Admiralitäts . Kollegium.