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und selbst für den Fall einer Mobilmachung erstrebt worden, derselben und es wäre. auf beiden Seiten bie Bereltwilligteit ausge ˖ Handelska sprochen worben, in einzelnen Fällen dem Vertrage eine wei⸗ tergreifende Wirkung einzuräumen. Der Minister bes Aeußern v. Freydorf ertlärte, daß der Vertrag z st aus wirthschaft. lichen Bedürfnissen hervorgegangen sei, daß derselbe iedoch auch politische Bedeutung besitze, wie schon im norddeutschen Reichs- tage ervorgehoben worden' sei. Dem Abg. Baumstark gegenüber (rwiederte der Minister, wenn man fürchte, daß die Kammer durch Zustimmung zu dies Großherzogthum Baden einen neuen Kriegs ürde, so e daran zu er⸗ innern, daß d usern des L
t dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder derselben
igen, über deren Ve
is nach Abschluß di se rens, und iejenigen,
ngestellt der Dauer der Zah⸗ wohlberechi ;
10. Wahlverfahren Mit ng des Handels⸗Ministers kann ein andelskammerbe der Wahl der Ritglieder in engere Bezirke einget n sich aus den örtlichen Verhaͤltnissen hierzu
II. Fuͤr jed andels.
bst eine
nkurs (Gillimenh
**
age vorher öffentlich b gegen die Liste sind ngen bis zum Ablau
ng, wenn die Hande
Gestern Abend wurde in rsammlun
ndet erachtet werd ber endgültig z
ng der Wähle ndels kammer
Landtags Angelegenheiten.
— Der Entwurf eines Gesetzes über die Handels; kammern, welcher dem Hause der Abgeordneten vorliegt, ist nach den Beschlüssen, welche die Kommission diefes Hauses in der II. Session 1868 (Nr. 320 der Drucksachen) über den frühe⸗ ren Entwurf gefaßt hatte, durchwe umgearbeitet worden. Der neue Entwurf hat folgenden Wort .
Wir Wilhelm, von G verordnen, mit ustimmun den Umfang der onarchie,
ernannte Kommis. stand gebildet. Zu Stimmensamniler den anwesenden Wahlberechtigten
die engere Wahl ge
pelte Anzahl der zu Wä die ten, entscheidet bei Fest Liste d z Bringenden unter denen, welche gleich viel haben, das Loos. Ueber die Gültigkeit der Wahlzettel entscheidet der Wahlvorstand. Das Wahlprototoll ist von dem Wahlvorstande zu unterzeichnen. s Fel5.. Die Handelskammer hat das Ergebniß der Wahl öffent⸗ lich bekannt zu machen.
Einsprüche gegen die Wahl sind binnen zehntägiger Frist bei der le , mmer anzubringen und von der Regierung endgültig zu
eiden.
Bei Ertheilun Mitglieder un
. g und Wählbarkeit. an der Wah r sind diejeni eute und Gesell⸗ schaften ber ch che als Inhaber ei in dem für den e rr Ssfkammer geführ ister eingetragen
Zur Theilnahme
ö. ,, Ministers kann jedoch für ein⸗ an ing der geh n fre go nenn; d Jahre 22 chlusse j em durch die Veranlagung in einer ñ estimmten Satze der Gewerbesteuer Ganzen der dritte
Wahl der Mit lieder sind ferner Handelskammer den 6 . langt. Di r gleichem A
o gten Stellen von den Mitgliedern am S
derjenigen, des allgemeinen Berg⸗ d im Art. XIf. der bezeichneten Landes. Braun kohlen. Bergbau on einen von dem Hanzeis= für die einzelnen Handels h oder Umfang erreicht.
Bergwerke sind von der Theilnahme an der Wahl chaf e.
§. 18 kammer kann ein Handlu
rittheils zu G den können wi Jeder in der Person i
ausgeschlossen. S. 5. Die Wahlstimme, einer Aktiengesellschaft oder einer Ge— nossenschaft darf nur durch! ein? nn Hangelsregister eingetra l ch Anhs standsmitglied, die jeder anderen im §. 3 bezeichnet nigstens zwei durch einen ebendaselbst nn den Gesell. schluß aus ihrer Mitt schafter, die einer Gewertschaf bezeichneten Ge⸗ gegen einen solchen Besch lsch itali 8 6 die Handel die einer s, oder ei g : verfa
glied welches nach fentliche Achtung ver—⸗ chM einen mit einer Mehrheit g e abzufassenden Be⸗
sellschaft In derselben
ö ö . 3 Mi §8. 7. Zum Mitgliede einer Handelska . cdi n werden, wer I) dar funfun wan 1 566 jährlich einen Etat aufzustellen,
2) in dem Bezir R i ) egierung mitzutheilen! hat, 3) a) in dem für de die sämmtlichen
delsregister entweber als om Handel ver⸗
en, 7 n ng oder als Mitglied des d ssen⸗ besteuer vom andel veranlagten Wa l= staft enger gen steh bezeichneten Berg⸗ ̃ . alljährlich ung, e . eschäfts betriebes im vorhergehenden Jahre auf einen fin⸗ r Gewerbesteuer vom Handel eingeschättzt und in diesem u den Kostenbeiträgen herangezogen. Die Betheiligten
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werden Seitens der Handelskammer von dieser Einschätzung benach- richtigt, Beschwerden darüber sind binnen zehntägiger Frist bet der Handelskammer anzubringen und unterliegen der enbgültigen Ent— scheidung der Regierung. ü . Die Erhebung der Beiträge geschieht auf Anordnung der Regierung. ̃ §. 24. Einer vor angigen i n ing der Regierung bedarf es, wenn die Bescha ung des Aufwan es für ein Jahr einen zehn Prozent der Gewerbesteuer vom Handel übersteigenden Zuschlag zu . frrfordert, oder wenn der vorgelegte Etat überschritten werden soll. . 3* ersteren Falle kann die Ne ierung die etatsmäßigen Kosten in der Gesammtsumme so weit herabsetzen, ah der zu ihrer Deckung er⸗ forderliche Zuschlag nicht mehr als zehn rozent der Gewerbesteuer vom Handel beträgt. ᷣ 25. Die Kostenbeiträge können unter Genehmigung der Re— gierung auf Antrag der Handelskammer der — 3 oder der Staatssteuerkasse am Sitze der Handelskammer überwiesen werden. Die betreffende Kasse hat alsdann in den Grenzen des Etats auf die Anweisungen der Handelskammer die Zahlungen zu leisten und darüber Rechnung zu legen. Die Rechnungen werden von der Handelskammer geprüft und abgenommen. ; . „26. (Geschäftsgang.) Zu Anfang jeden Jahres wählt die Handelskammer aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen Stell⸗ vertreter desselben. Im Falle des Ausscheidens des Vorsitzenden oder seines Stell. , , wr der gesetzlichen Zeit erfolgt eine Neuwahl für den Rest ieser Zeit. , Sitzun G A 9 erbe, sowie sum= ch die öffentlichen
Die Beschlüffe der andelskammern werden — außer den 18. 19 bestinimten Fällen * durch Stimmenmehrheit ge⸗ gleichheit entscheidet die Stimme des Vorsttzenden. das im ersten Absatze des 8 stimmte Ver-
Frankfurt vom 30!
ür). 5 en oder
§. 29. enthaltendes S Ihre Ausf ußer
dessen Stellver von mindestens §. 30. n Besti werden von der den Geschäftsord 8. 51. (Ges. wird im All .
kammern ü Handels w
Minister zu berichten. attet, ihre Berichte unmittel⸗
Centralbehörden er- zialbehsrde, in deren Geschäfts⸗
ung zu machen. . S. 33. an welchen Handelskammern ihren Sitz haben, w Handelsmäkler — unter Vorbehalt der Bestätigun
S. 34. Börs Handelsverkehr bestehende öffentliche Anst die Aufsicht der Handelskammer ge⸗ stellt werden. ,
§. 365. gen.) Die Verfassun.
elskammern sind mit en. Der Handels. Minister nsbesondere auch Über den Sitz, die Bezirk der der einzelnen Handels. kammern indung mit diesen Anord— nun
Markt traten, besserten sich Po- Tendenz. Gek. 9060 Ctr. reichlich offerirt
3 . sem Gesetze den Regierungen zugewiesenen Funktionen werden da, wo die Provinzial . Regierungen nach Maß⸗ gabe der in den älteren Landestheilen bestehenden Einrichtungen noch nicht , . sind, von den ihnen entsprechenden Landespolizei Bchör⸗
en ausgeübt.
K 38. Unbeschadet der Bestimmung des §. 35. treten außer Kraft: die erordnung über die Errichtung von Handelskammern vom 11. Februgr 1818 (Gesetz Sammlung? für die Königlich Preußischen Staaten S. 63.)F — Die Verordnung über die Errichtung von Han⸗ delskammern vom April 1866 (Gesetz Sammlung für? das Konig reich Hannover S 99). — Die Verordnung vom 17. Oktober 1863
Verordnungsblatt des Herzogthums Nassau S. 307). — Die Ver- Erdnung über die Or anisation der Hanbelskammer der freien Stadt ai 1817 (Ges- und Stat. Samml. J. S. 119), C sowie die sämmtlichen zur Vollziehung und Aus führung dieser Verordnungen ergangenen ge n, — endlich alle allgemeinen und besonderen, den Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes entgegen · stehenden Gesetze und Verordnungen.
Königliche Schauspiele.
Mittwoch, 13. Oktober. Im Opernhause. (187. Vorst) Euryanthe. Große tomantische Oper in 3 Akten von Helmine von Chezy. Mustik von C. M. v. Weber. Ballet von Paul Taglioni. Fr. Mal er: Euryanthe als zweites Debüt. Eglantine; Frl. Brandt Adolar: Hr. Woworsky. Lysiart: Hr. Krause. M. (Pr.
Im Schguspielhause. (89. Ab . Vorstell Des n ausfrau. Scherzspiel in 3 Aufzügen von Julius Ro en orher: Liselotte. gFistrisches Genrebild in TAtt von Sig⸗
mund Schlesinger. Pr.
Donnerstag, 14. Oktober. Im Opernhause.
Der schwarze Domino. Oper in Z Aufzügen. Mu für die Bühne bearbeitet vom Freiherrn von Lichten Fr. Lucca. M. Pr. :
Im Schauspielhause. (I90. Ab. Vorst) Das Fräulein von Seigliare. Schauspiel in 4 Akten von J. Sandeau, deutsch von H. Laube. M. ⸗ Pr.
n e, Procdluktem- umd VWanr em- Künrsge. Kerlin, 12. Oktober. (Marktpr. nach Ermitt. des R. Polizei- Pras.)
Von ĩ Mittel Von thr sg. pt. sg. pf. thr sg. pt. sg. pf. Weizen Senᷓ. 2.7 657 ) 2 — Bohnen Nerz? 8 - Roggen 12611 2 129 Kartoffeln 13 gr. Gerste 28 3 126 3 Rindfl. Pfad. Hater zu W. — 29 I 3 S Schweine- zu L. 6 * 1 6 3 fleisch entner — 22 — 26 3 Hammelf. Stroh Scheck. 9 — — Kalbfleisch Erbsen Metze 6 — — 6 6 Butter Pfd. P Linsen — 7 —— 8—-— 7 9IFEier Mandei — — 66 67
Kerim, 12. Oktober. (Nichtamtlicher Getreidebexieht.) Weizen loco 5ß = 74 Thlr. pr. 2100 Pfd. nach Qualitãt, pr. Oktober u. Oktober- November 554 — 57 Thlr. bez., Norember- Dezember 57 bis 3 Thlr. bez, April- Mai 59 — 608 Thlr. bez., Mai- Juni 6I1 Thiim. bez.
Roggen loco 4 — 185 Thlr. ab Bahn und ah Kahn bez., poln. 4 — 465 Thlr. ab Bahn bez., pr. Oktober 1664 — 4714 47 Thi. bez., Oktober - November 1554 — 1466 — 3 Thir. bez., November- Dezember 15 - 453— Thir. Bez. April-Mai 44 =45 5 — 4 Thir. ber.
Gerste, grosse und Efeine à 390-52 Thlr. per 1750 Pfad.
Hafer loco 25 - 39 Thlr., poln. 25 — 26 Thlr., schles. 1. pomm. 28 Thlr., fein Ppomm. 235. — 287 Thlr. ab Bahn bez., pr. Oktober 27 Thlr. bez, Oktober - November 265 Thlr., November- Dember 26 Thlr., April-Mai 266 Thlr. bez, in einem Falle 25 Thlr. bez., Mai- Juni 267 Thlr. bez.
Erbsen, Kochwaare 62 — 68 Thlr., E utterwaare 54-59 Thlr.
Winterraps 94 - 104 Thi.
Win erruheeh 94 - 103 Thlr.
Küböl loco 127 Thlr. Br., pr. Oktober 12 — — Thlr. bez., Oktober- November 125 Thlr. bez, November - Bezember 128 Thlr. bez., Dezember- Januar? 125 Thlr. Br., April- Mai 1233 — Thfr. bez.
Petroleum loco 86 Thir., pr. Gktobèr und Oktober - November Sin Thlr., November - Dezember 8e Thlr. Br., Dezember · Januar & Thlr.
Leinöl loco 1I5 Thlr.
Spiritus loco ohne Fass 155 Thlr. bez, pr. Oktober 151 — * Thlr., Oktober - November 1447 — 15. Thir. 16. November - De- zember 144 — * Thlr. bez., April -Mai 151 — 4 Thlr. bez., Mai- Juni 103 = 46. Thlr. bez.
Weizen loco war mehr beachtet, doch ohne Preis besserung. Für Termine war die Stimmung besser, doch erlitten die Preise keine merkliche Kenderung. Gek S006 Gtr. Preis 56 Thlr. In Roggen loeo zeigte sich einiger Begehr, Qualitãten, obgleich Käufer die geforderten gten. Ter- mine fanden Anfangs wenig Beac der mehr Käufer zu den billigeren CZursen un ätere Sichten in den
olgten eine steigende
* Thlr. Hafer. joco
eschäft matt. Termine ver-
ein beschränk-
ng ngen nicht be-
haupten und schloss niedriger. erändert, zeigte
ban bei üherwiegender Kauflust 1g. Gekündigt 10,000 Ert. Pr. 5 4, Thlr.
HKerlim, 1I. Oktober. (Amtliche Preis, Eeststellung on Getreide, Mehl, Oel, Petroleum und Spiritus aut Grund des S§. 15 der Börsenordnung, unter Zuziehung der vereideten Waaren- und Produktenmakler.])
Weizen pr. 2100 Pfd. joco 56 —– 74 Thlr. nach Qualität, pr. 2000 Pfund pr. diesen Monat 58 A 56 bez., Oktober - November 58 56 bez., November - Dezember 588 à 57 bez., April-Mai 1870 81 2
Heu