1869 / 248 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Abgg. Kryger und Ahlemann haben ein Schreiben eingesendet in welchem sie sich über ihren bedingungsweisen Eintritt in da Abgeordnetenhaus aussprechen. Das Schreiben wurde an die Geschäftsordnungs ⸗Kommission verwiesen. .

Der Justiz Minister Dr. Leonhardt hatte gleichfalls ein Schreiben an das Abgeordnetenhaus gerichtet, in welchem er eine Erklärung darüber beantragt, ob gegen den Grafen Baudissin wegen Beleidigung der Abgeordneten eine Untersuchung einge— leitet werden soll. Dies Schreiben wurde der Justiz⸗Bommission zur Berichterstattung überwiesen.

Das Haus trat hierauf in die Tagesordnung ein.

Den ersten Gegenstand derselben bildete der mündliche Be- richt der Geschäftsordnungs⸗Kommission über das Schreiben des Abg. Lesse vom 5. Oktober 1869, betreffend die Frage, ob das Mandat desselben durch seine Ernennung zum Rechtsanwalt und Notar bei dem Stadtgericht Berlin erloschen sei.

Der Referent Abg. von Puttkamer befürwortete den An— trag der Kommission:

das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Fortdauer des Mandats des Abg. Lesse anzuerkennen.

Das Haus trat diesem Antrage bei. .

Es folgte 2) er m g g im ganzen Hause über den , , . betreffend das Alter der Großjährigkeit.

n der Generaldebatte betheiligten sich die Abg. Windt—- horst (Lüdinghgusen), Lesse, Dr. Colberg, von Brauchitzsch (Elbing), von Gottschefsky, Windthorst (Meppen), Dr. Gneist.

Der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt ergriff zu wiederholten Malen das Wort. .

In der hierauf eröffneten Spezialdiskussion sprachen die Abgg. Wachler, Hasenstein, Dr. Behr-⸗Cassel, Windthorst⸗Lüding⸗ hausen, Bahlmann, Br. Gneist und Lesse.

Der Gesetzentwurf wurde hierauf nach der Regierungk—⸗ vorlage angenommen. (Schluß des Blattes.)

Waldeck. Arol sen, 21. Oktober. Der Landes⸗Direktor v. Flottwell hat auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Sr. Majestät des Königs von Preußen die Landkags— , der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont mitteist Ausschreibens vom 14. d. M. auf Donnerstag, den 28. Ok- tober er., zum ordentlichen Landtage einberufen. Baden. Karlsruhe, 21. Oktober. (W. T. B) In der heuti⸗ gin Sitzung der Abgeordnetenkammer wurde der zwischen dem orddeutschen Bunde, Baden, Bayern, Württemberg und essen über den gemeinschgftlichen Besitz des beweglichen Eigen— thums der vormaligen Bundesfestungen abgeschlossene Ver— trag vom 6. Juli d. J. nach den Anträgen der Kommission

genehmigt.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 21. Oktober. Das Reichsgesetzblatt« veröffentlicht eine Kundmachung des Justiz. Ministeriums vom 11. Ottober 1869, nach welcher der Raiser dem Prinzen Alexander von Württemberg das Recht der Exterritorialität, jedoch mit der Maßgabe zuzuerkennen geruht, daß die Wirkungen dieses Rechtes sich auf die von dem Prinzen erbetene Unterstellung unter die Jurisdiktion des Oberst ⸗Hof⸗ Marschallamtes zu beschränken haßen, daß somit dem Prinzen für seine Person der Personalgerichtöstand des K. K. Oberst⸗ Hof⸗Marschallamtes bewilliget werde,.

Der niederösterreichische Landtag nahm gestern das Realschulgesetz in zweiter und dritter Lesung an.

Pesth, 20. Oktober. Das Centralkomite des Unterhauses für den Gesetzentwurf über Abschaffung der Prügelstrafe hat in der heutigen Sitzung den ministeriellen Entwurf angenommen. Der Bericht des Centralkomites wird morgen in öffentlicher Sitzung vorgetragen werden.

Nächste Woche werden fortwährend öffentliche Sitzungen stattfinden, in welchen die vier Gesetzentwürfe über Abschaffung der Prügelstrafe, über Pensionirung und Uebersetzung der Rich— ter, über die Verantwortlichkeit der Richter und über die Re— ligionsfreiheit verhandelt werden. Letzterer dürfte eine erregte Debatte hervorrufen.

Salzburg, 20. Oktober. Sämmtliche Anträge des Ver— fassungsausschusses bezüglich der Wahlreform werden vom Landtage angenommen. Es wurde bekannt gemacht, daß der Landtag am 36. Oktober geschlossen werden muß.

Graz, 20. Oktober. Der Landtag beschloß, indem er seine Ueberzeugung ausspricht, daß das Konkordat mit den unveräußerlichen Souverainetätsrechten des Staates unver— einbar und dessen Rückwirkung auf das Land von den nach⸗ theiligsten Folgen ist, an die Negierung das Ersuchen zu stellen, ehemöglichst einen Gesetzentwurf dem Reichsrathe vorzulegen, durch welchen das Konkordat, insofern dessen Bestimmungen nicht bereits durch die Staatsgrundgesetze und andere Gesetze aufgehoben sind, aufgehoben und die darin berührten Gegen— stände, soweit sie zur staatlichen Gesetzgehung gehören, ver— fassungsmäßig geregelt werden.

Klagenfurt, 29. Oltober. Der Landtag beauftragte den Landesausschuß, die Regierung um Abänderung der In. struktionen zum Wehrgesetze dahin zu ersuchen, daß die Siel. lungsbezirke auf den Sprengel der amtsbezirke beschränkt werden.

Görz, 20. Oktober. Das Volksschulgesetz wurde vom 3 mit wenigen Aenderungen nach der Vorlage ih dritter Lesung mit großer Stimmenmehrheit angenommen.

Innsbruck, 20. Greuter auf Abänderung tags ⸗Wahlordnung, wondch alle vom haupt nicht ausgeschlossenen

Oktober. der 88. 12 und 14 der Land. . Wahlrechte über. Gemeindeglieder ohne Rüch.

sicht auf ihre Steuerentrichtung zur Wahl von Landtags.

Abgeordneten berechtigt sind, wurde vom Landtage nach einer ern Debatte und trotzdem der Statthalter die Sanction dieses Gesetzes, als gegen das Prinzip der Interessen vertretung verstoßend, nicht in Aussicht stellte, bei namentlicher Abstim. mung mit 34 gegen 19 Stimmen angenommen. Ferner wurde der vom Prof. Greuter eingebrachte Antrag, be— treffend das Wahlrecht der Frauen, und ebenso der Antrag des Abg. Pr. Blaas, für die Wahlen der Wahlmänner sowohl, als der Landtags- Abgeordneten die geheime Abstimmung einzu. führen, und schließlich der Antrag des Pr. Leonardi auf Ein⸗

führung der geheimen Abstimmung bei den Gemeindewahlen

angenommen. Bregenz, 20. Oktober. die Generaldebatte über das Volksschulgesetz. Der Regierungs. vertreter erklärte, die Regierung werde allfälligen Abänderungs. beschlüssen des Landtages, sofern sie sich innerhalb des Rahmens der Bestimmungen des Schulgesetzes wesen nicht abträglich sind, en nicht entgegentreten. Der Bischof beantragte, die Berathung des Gesetzes auf die näͤchste Landtags session zu vertagen, weil gegenwärtig der Landtag den Kostenaufwand für die neue Schuleinrichtung nicht kenne. Prag, 20. Oktober. Baron Riese und Genoffen inter pellirten im Landtag den Statthalter . Beseitigung der Schiffahrtshindernisse auf der Elbe die s chsische Grenze auf wärt. Der Statthalter sagte eine demnächstige Beantwortung zu. Hierauf wurde die Berathung des Wasserrechtsgesetzes be⸗ endigt, das in dritter Lesung angenommen wurde. * Hie ge⸗ richtliche Verfolgung der Deklaranten Potucek und Grear wurde vom Landtage nicht bewilligt, weil die Deklaration ö; rechts und gesetzwidrig keine bindende Kraft habe und die Ver— brechen, wegen deren sie verfolgt werden, keinen infamirenden Charakter tragen. Hierauf fand die Generaldebatte über das Gesetz bezüglich Errichtung und Erhaltung der Volksschulen statt. Czernowitz, 20. Oktober. Der Antrag auf Vertagung der Berathung Über das Gesetz wegen Erri tung, Erhaltun und Besuchs der Volköschulen wurde vom Landtage na langer Debatte mit der vom Ausschusse beantragten obsf⸗ kation angenommen, daß die Regelung der rechtlichen Stellun der griechisch orientalischen Kirche und der Beitragoͤleistung . n, . Fonds für Schulzwecke vorher stattzu⸗ . Risano, 19. Oktober. Das Infanterie Regiment Erz⸗ herzog Albrecht, das 27. Jäger⸗Bataillon und 2 . lagern auf den Höhen von Knezlac und rücken morgen früh

nach Jen, . . . atta ro, 29. Oktober. (N. Fr. Pr.) In Folge der gestern

vom FME. v. Wagner angeordneten . . der gesammten Truppen gelang es heute, tief ins Gebirge vor— zudringen und eine Truppenabtheilung zwischen die Insurgenten zu schieben, um ihre, Vereinigung zu hindern. Risano wurde nach kurzem geringfügigen Widerstande genommen und mar⸗ schiren die Truppen gegen Dragali, um dieses von den dasselbe (ernirenden Mnsurgenten zu befreien. Die Truppen dünrsten gegenwärtig Dragali bereits erreicht und die Insurgenten ver— jagt haben. Die Nachricht, daß die Insurgenten eine Gebirgk— Batterie genommen hätten, ist falsch.

Schweiz. Bern, 21. Oktober. (W. T. B Nach sechsstündiger lebhafter Debatte genehmigte ö. der ö. rath die Konzessionen für die Gotthardt. und die Splügen bahn, womit diese Frage durch Bundesbeschluß definitiv ent— schieden ist.

Großbritannien und Der Prinz von Wales Jagd eingetroffen.

Das Befinden Lord Derbya's ist unverändert. Sonntag war er nicht im Stande, Nahrung oder Medizin zu sich zu nehmen und den größten Theil der Zeit verbrachte er in bewußtlosem Zustande.

k Oltober. Es ist nunmehr den Behörden der City die, ofsizielle Mittheilung zugegangen, daß Ihre Majestät die Königin den neuen Viadukt in Holborn ud die Blackfriart⸗ brücke am 6. nächsten Monats zu eröffnen gedenkt.

Irland. London, 19. Oktober. ist in Gunton bei Norwich zur

bestehenden K. K. Steuer.

Der, Antrag des Prof,

Heute begann im Landtage

halten und dem Schul.

duktion

Seit

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Der durch Ableben seines früheren Inhabers erledigte osten eines Wappenkönigs des Hosenbandordens ist durch Al bert William Woods, den Herold von Lancaster, wieder be— setzt worden. Der Prinz Hassan, Sohn des Vize ⸗Königs von Aegypten, ist in diesen Tagen als Studirender an der Univer— sit t Oxford immatrikulirt worden.

Frankreich. Paris, 21. Oktober. Vernehmen nach wird der Kaiser am 25. d. hierselbst eintreffen.

Die heutigen Börsenberichte geben als Grund der Cours— besserung das Gerücht an, der gesetzgebende Körper werde in den ersten Tagen des November einberufen werden.

Die seit einigen Tagen verbreitete Nachricht, den Rück- tritt des Ministers des Auswärtigen Latour d'lluvergne be— treffend, wird von gut unterrichteter Seite dementirt.

Der »Constitutionnel« meldet, daß ein Gesetz über den

(W. T. B.) Dem aus Compiegne

dem Staatsrathe vorgelegt werden wird.

Spanien. Madrid, 21. Oktober. (W. T. B.) Die Ruhe ist überall auf der ganzen Halbinsel vollständig wieder hergestellt. - Dem Vernehmen nach hat die Regierung be— schlossen, die aufgelösten Milizen nicht wieder zu organisiren. Es bestätigt sich, daß der republikanische Deputirte Orense an der portugiesischen Grenze verhaftet worden ist. Die Cortes haben das Eisenbahngesetz genehmigt.

Italien. Florenz, 21. Oktober. ** . V) Die Ital. Korrespondenz« meldet, daß der Prinz Amadeus, der e von Aosta, sich wahrscheinlich in kürzester Zeit nach onstantinopel bege ben werde.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 20. Okto— ber. Nach dem neuesten Telegramme aus Livadia vom 18. d. Mis, erholt sich die Kaiserin nur langsam. Ihre Majestät machte indessen schon seit mehreren Tagen Pronünaden.

Der Justiz⸗Minister Staats- Sekretär Graf von der Pahlen hat ani 16. Oktober mit Allerhöchster Genehmigung die Leitung des Ministeriums wieder übernommen.

Das Auslaufen des in Kronstadt ankernden, nach dem Stillen Ozean bestimmten Geschwaders, welches am 17. statt— finden sollte, ist verschoben worden.

Die Gesetz Sammlung enthält einen Kaiserlichen Ukas aus Livadia, 17s29. September, durch welchen für das König. reich Polen ein von dem Ministerium des Innern ressorti⸗ rendes Censurkomite eingesetzt wird, welches an die Stelle

des jetzt dort fungirenden Eensurkomites und der Sektion für

die Presse treten soll. Das für Rußland geltende Censurregle— ment soll auch in Warschau und bei den übrigen Censurbehörden

des Königreichs Polen Anwendung finden.

Amerika. New⸗9York, 19. Ottober. (Kabeltelegramm.) Der General Grant erklärt die vom »New⸗Hork Herald« ge— brachte Nachricht, er habe mit einem Agenten des Hauses Roth⸗ schild bezüglich einer Anleihe zur Einlösung der Staatsschuld eine Unterredung gehabt, als durchaus unwahr.

Aus Euba wird gemeldet, daß am Sonntag drei Dampfer mit bedeutenden Verstärkungen aus Cadix in Ha— vanah eingetroffen sind.

D Das Amts Blatt, der Norddeutschen Postverwaltung« Nr. 67 enthält Generalverfügungen vom 16. Oktober: Kennzeich= nung der wegen ihrer Schwere dem zweifachen Briefporto unterliegenden, portopflichtigen gewöhnlichen und portopflichtigen rekommandirten Briefe aus dem Postverkehr mit der Schweiz; vom 17. Oktober: Einführung des Post.Anweisungsverfahrens im Verkehr mit Belgien.

Die Nr. 43 des »Pr. H. A.« enthält unter K, , Rußland: Tarifirung gestrickter Artikel. Tarifirung von Spiegeln in hölzernen Rahmen. Spanien: Schiffe abgaben zu Manila.

Mexiko: Verordnung des Finanz⸗Ministeriums vom 5. August 1869,

betreffend die Manifeste und Fakturen über eingehende Waaren. Ferner: Die Ernte in Dänemark in 1869. Frankreich: Pro- und Verbrauch von Rübenzucker in der Campagne

, ., Unterricht in den Volksschulen binnen Kurzem t

Arznei-Verordnungen betreffend, vom 5.

1868/69). Rußland: Statistische Nachrichten über Produktion und Verkehr im russischen Kaiserreiche, unter besonderer Berücksichtigung

Rigas (Schluß). Unter Mittheilungen: Elbing. Danzig. Brom⸗ berg. Breslau. Glogau. Gleiwiß. Minden. Münster. Cöln. Magde⸗

burg. Rom. Beilagen: Dekret vom 12. Juli, betreffend die Ein

führung eines neuen Zolltarifs in Spanien. Nachrichten für Secr⸗ die erfolgte Musterung, resp. Aushebung Militärpflichtiger fremder

Bezirke, vom 9. Juni 1869. Erlaß an das Königliche General

fahrer. Nr. 23. :

Das »Ministerialblatt für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten Rr. 8. enthält: Erlaß an die Königlichen Regierungs-Präsidien in den alten Landestheilen, sowie an die zu Schleswig, Wiesbaden und Cassel, die Kosten der Vertretung der als Abgeordnete fungirenden Beamten

betreffend, vom 30. August 1869. Cirkular-⸗Erlaß an sämmtliche

Königliche Regierungen und Landdrosteien, die Verwendung der Land- räthe als Civil-Mitglieder der Kommisstonen zur. Abschätzung von bei Truppen Uebungen vorgekommenen Flurbeschädigungen betreffend, vom 19. August 1869. Bescheid an die Königliche Landdrostei zu N., die Diäten und Reisekosten der Amtshauptmänner als Mitglieder von zur Abschätzung der bei Truppen Uebungen vorkommenden Flur— beschädigungen gebildeten gemischten Kommissionen betreffend, vom 8. August 1869. Eirtular-⸗Erlaß an sämmtliche Königliche Regie rungen und Landdrosteien, betreffend die Prüfung und Bescheinigun

der Nachweisungen von an einberufene Heerespflichtige vorschuß weise gezahlten Reisegeldern, vom 2. September 1859. Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen und Landdrosteien und an das Königliche Polizei⸗Präsidium hier, die Tare für homöopathische August 1869. Verfügung an die Königlichen Regierungen der sechs östiichen Provinzen und der Rheinprovinz, die Einführung neuer und erhöhter GemeindeZuschläge

zur Mahl und Schlachisteuer betreffend, vom 16. August 1869.

Bescheid an den Magistrat zu N, die Heranziehung der Posthalter zu den Kommunal Abgaben betreffend, vom 26. Juni 1869. Bescheid an die Königliche Regierung zu N.; betreffend die Auswahl der in städtischem und ständischem Dienst anzustellenden Civilversorgungs⸗ berechtigten, vom 7. Juni 1869. Verfügung an die Königliche Regie⸗ rung zu N betreffend die Gehalts-Ansprüche der mit Unigehung der gesetzlichen Vorschriften über Berücksichtigung der Militär-Invaliden im Kommunaldienst angestellten, demnächst aber auf höhere Anordnung entlassenen Personen, vom 2. Juni 1869. Verfügung an die liche Regierung zu N., die Besetzung der Polizei-Kommissarien-Stel= len bei den Königlichen Polizei⸗Verwaltungen betreffend, vom 27. April 1869. Bescheid an das Königliche Polizei- Präsidium zu N., die Einziehung des Gnadengehaltes penstonirter Land ⸗Gensdarmen bei ihrer AÄnstellung in einer etatsmäßigen Stelle des Civildienstes betreffend, vom 8. Mai 1869. Verfügung an die Königlichen Regierungen der sechs östlichen Pro- vinzen, der Rheinprovinz und der Provinz Westfalen und an das Königliche Polizei ⸗Präsidium hierselbst, die Einrichtung der zum Debit auszugebenden Gesinde -⸗Dienstbücher betreffend, vom 26. August 1869. Verfügung an die Königlichen Regierungen der Provinzen Schlesien, Brandenburg und Sachsen, und abschriftlich zur Kenntnißnahme an das Königliche Polizei⸗Präsidium hierselbst, die Zulassung auslän— discher, namentlich ungarischer Drahtbinder und Kesselflicker zum Ge— werbebetriebe im Umherziehen betreffend, vom 31. Juli 1866. Eir= kular- Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen (exel. Danzig, Stralsund, Cäslin, Magdeburg, Erfurt und Schleswig), an das König liche Polizei ⸗Präsidium hierselbst, auch zur Kenntnißnahme und wei⸗ teren Veranlassung an die Königlichen Ober Praäsidenten der Provinzen Hannover und Schleswig ⸗Holstein, die Uniform und Dienstabzeichen der Hausväter und Ober- Aufseher bei den Straf⸗ und Gefangen⸗ anstalten betreffend, vom 24. Juni 1869. Cirkuiar Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen, in deren Bezirken sich Straf⸗ oder Gefangenanstalten befinden, und abschriftlich zur Kenntnißnahme und weiteren Veranlassung an die Königlichen Ober Präsidien zu Hannover und Kiel, die Benutzung der bei den Straf- und Gefangenanstalten mit gemeinsamer I. vorhandenen Isolirzellen betr., vom 19. August 1869. Cirkalar Verfügung, die Ausführung der Gewerbe⸗Ordnung für den Norddeutschen Bund betreffend, vom 4. September 1869. . betreffend die Kautionsvoerhältnisse der im Bereiche der Telegraphenverwaltung des Norddeutschen Bundes angestellten oder beschäftigten Beamten und Unterbeamten, vom 28. Zuli 1869. Bekanntmachung, die Einführung von Freimarken zur Fran— kirung telegraphischer Depeschen betreffend, vom 10. Juli 1869. Cirkular (Erlaß an sämmtliche Königliche Regierungen, die Königliche Ministerial Bau -⸗Kommission und die Königlichen Landdrosteien, be⸗ treffend die Verpflichtungen der Straßenbau ⸗Verwaltungen im Inter- esse der Bundes -Telegraphen Verwaltung, vom 21. August 1869. Verfügung an die Königliche Regierung zu N, betreffend die Erthei⸗ lung von Auszügen aus der Grundsteuer. Mutterrolle zum Zwecke der Subhastation, vom 14. August 1869. Bescheid an den Königlichen Provinzial-⸗Steuer⸗Direktor zu Stettin, und abschriftlich zur Nachricht und gleichmäßigen 2. an die übrigen Herren Provinzial- Steuer ⸗Direktoren und die Königlichen Regierungen in Poisdam und 6 a. O, die Zulässigkeit des administrativen Verfahrens bei

etränkesteuer ⸗Kontraventionen gegen den Angeschuldigten im Falle der Konkurrenz eines subsidiarisch Verhafteten betreffend, vom Bsten Mai 1869. Cirkular⸗Verfügung an sammtliche Herren Provinzial⸗ Steuer -⸗Direktoren und die Königlichen Regierungen in Potsdam und Frankfurt a. O, die Erledigung von Unterfuchungen wegen Zoll. und Steuervergehen, bei welchen Personen unter 16 Jahren betheiligt sind, im Verwaltungswege betreffend, vom 26. Juni 1869. Bescheid an die Königliche Regierung zu N., die in Bagatellsachen entstehenden, aus dem Pauschquantum nicht zu deckenden baaren Auslagen be⸗ treffend, vom 13. August 1869. Zusammenstellung der Resultate der von den Auseinandersetzungs⸗Behörden im Jahre 1868 ausge- führten Regulirungen, Ablösungen und Gemeinheitstheilungen mit Hinzurechnung der Resultate aus den Vorjabren bis Ende i867. Deklaration der Anmerkung zu §. 64, 1 der Militär - Ersatz ⸗Instruk⸗ tion für den Norddeutschen Bund, betreffend die Benachrichtigung der Civil ⸗Vorsißzenden der Kreis⸗-Ersatzkommissionen unter einander über

Kommando und das Königliche Ober —⸗Präsidium der Provinz N., die Prüfungen für den einjährigen freiwilligen Dienst betreffend, vom 25. Juni 1869. Erlaß an das Königliche General-Kommando und das Königliche Ober-Präsidium der Provinz N., die Nichtzulassung der zum einjährigen freiwilligen Dienst als berechtigt anerkannten Militärpflichtigen zur Loosung betreffend, vom 2. Juli 1859.

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