4078
Abgg. Kryger und Ahlemann haben ein Schreiben eingesendet, in welchem ' sie sich über ihren bedingungsweisen Eintritt in das Abgeordnetenhaus aussprechen. Das Schreiben wurde an die elbe dor dnungs Kom mmision verwiesen. . —
Der Justiz Minister Dr. Leonhardt hatte gleichfalls ein Schreiben an das Abgeordnetenhaus gerichtet, in welchem er eine Erklärung darüber beantragt, ob gegen den Grafen Baudissin wegen Beleidigung der Abgeordneten eine Untersuchung einge⸗ leitet werden soll. Dies Schreiben wurde der JustizKommission zur Berichterstattung überwiesen. Das Haus trat hierauf in die Tagesordnung ein. Den ersten Gegenstand derselben bildete der mündliche Be— richt der Geschäftsordnungs⸗Kommission über das Schreiben des Abg. Lesse vom 5. Oktober 1869, betreffend die Frage, ob das Mandat desselben durch seine Ernennung zum Rechtsanwalt und Rotar bei dem Stadtgericht Berlin erloschen sei.
Der Referent Abg. von Puttkamer befürwortete den An— trag der Kommission:
das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Fortdauer des Mandats des Abg. Lesse anzuerkennen.
Das Haus trat diesem Antrage bei. ;
Es folgte 2) a n n im ganzen Hause über den ö. betreffend das Alter der Großjährigkeit.
n der Generaldebatte betheiligten sich die Abg. Windt- horst (Lüdinghausen), Lesse, Dr. Colberg, von Brauchitzsch (Elbing), von Gottschefsky, Windthorst (Meppen), Dr. Gneist.
Der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt ergriff zu wiederholten Malen das Wort. ,
In der hierauf eröffneten Spezialdiskussion sprachen die Abg. Wachler, Hasenstein, Dr. Behr⸗Cassel, Windthorst⸗Lüding⸗ hausen, Bahlmann, Br. Gneist und Lesse. .
Der Gesetzentwurf wurde hierauf nach der Regierungk⸗ vorlage angenommen. (Schluß des Blattes.)
Waldeck. Arol en, 21. Oktober. Der Landes⸗Direktor v. Flottwell hat auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Sr. Majestät des Königs von Preußen die Landtags Abgeordneten der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont mittelst Ausschreibens vom 14. d. M. auf Donnerstag, den 28. Ok- tober erC, zum ordentlichen Landtage einberufen. Baden. Karlsruhe, 21. Oktober. (W. T. B) In der heuti- gen Sitzung der Abgeordnetenkammer wurde der zwischen dem orddeütschen Bunde, Baden, Bayern, Württemberg und essen über den gemeinschaftlichen Besitz des beweglichen Eigen⸗ thums der vormaligen Bundesfestungen abgeschlossene Ver⸗ trag vom 6. Juli d. J. nach den Anträgen der Kommission
genehmigt.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 21. Oktober. Das »Reichsgesetzblatt« veröffentlicht eine Kundmachung des Justiz- Ministeriums vom 11. Oktober 1869, nach welcher der Kaiser dem Prinzen Alexander von Württemberg das Recht der Exterritorialität, jedoch mit der Maßgabe zuzuerkennen geruht, daß die Wirkungen dieses Rechtes sich auf die von dem Prinzen erbetene Unterstellung unter die Jurisdiktion des Oberst⸗Hof⸗ Marschallamtes zu beschränken haben, daß somit dem Prinzen für seine Person der Personalgerichtsstand des K. K. Oberst⸗ Hof ⸗Marschallamtes bewilliget werde.
— Der niederössterreichische Landtag nahm gestern das Realschulgesetz in zweiter und dritter Lesung an.
Pesth, 20. Oktober. Das Centralkomite des Unterhauses für den Gesetzentwurf über Abschaffung der Prügelstrafe hat in der heutigen Sitzung den ministeriellen Entwurf angenommen. Der Bericht des Centralkomites wird morgen in öffentlicher Sitzung vorgetragen werden.
Nächste Woche werden fortwährend öffentliche Sitzungen stattfinden, in welchen die vier Gesetzentwürfe über Abschaffung der Prügelstrafe, über Pensionirung und Uebersetzung der Rich—⸗ ter, über die Verantwortlichkeit der Richter und über die Re— ligionsfreiheit verhandelt werden. Letzterer dürfte eine erregte Debatte hervorrufen.
Salzburg, 20. Oktober. Sämmtliche Anträge des Ver— fassungsausschusses bezüglich der Wahlreform werden vom Landtage angenommen. Es wurde bekannt gemacht, daß der Landtag am 36. Oktober geschlossen werden muß.
Graz, 20. Oktober. Der Landtag beschloß, indem er seine Ueberzeugung ausspricht, daß das Konkordat mit den unveräußerlichen Souverainetätsrechten des Staates unver— einbar und dessen Rückwirkung auf das Land von den nach— theiligsten Folgen ist, an die Regierung das Ersuchen zu stellen, ehemsglichst einen Gesetzentwurf dem Reichsrathe vorzulegen, durch welchen das Konkordat, insofern dessen Bestimmungen nicht bereits durch die Staatsgrundgesetze und andere Gesetze aufgehoben sind, aufgehoben und die darin berührten Gegen— stände, soweit sie zur stagtlichen Gesetzgebung gehören, ver— fassungsmäßig geregelt werden.
Klagenfurt, 20. Oktober. Der Landtag beauftra⸗ den Landesausschuß, die Regierung um Abänderung der struktionen zum Wehrgesetze dahin zu ersuchen, daß die St lungsbezirke auf den Sprengel der bestehenden K. K. Steun amtsbezirke beschränkt werden.
Görz, 20. Oktober. Landtage mit wenigen Aenderungen nach der Vorlage j dritter Lesung mit großer Stimmenmehrheit angenommen.
Innsbruck, 20. Oktober. Der Antrag des Pm Greuter auf Abänderung der 8§ 12 und 14 der Lam tags ⸗Wahlordnung, wonhch alle vom Wahlrechte übt haupt nicht ausgeschlossenen Gemeindeglieder ohne Rüt
sicht auf ihre Steuerentrichtung zur Wahl von Landtag
Abgeordneten berechtigt sind, wurde vom Landtage nat einer langen Debatte und trotzdem der Statthalter die Sanctig dieses Gesetzes, als gegen das Prinzip der Interessenvertretun verstoßend, nicht in Aussicht stellte, bei namentlicher Abstin mung mit 34 eg, 19 Stimmen angenommen. Fern wurde der vom Prof. Greuter eingebrachte Antrag, h treffend das Wahlrecht der Frauen, und ebenso der Antrag d Abg. Dr. Blaas, für die Wahlen der Wahlmänner sowohl, a der Landtags- Abgeordneten die geheime Abstimmung einn führen, und schließlich der Antrag des Dr. Leonardi auf En führung der geheimen Abstimmung bei den Gemeindewahle angenommen.
Bregenz, 20. Oktober. Heute begann im Sand tag die Generaldebatte über das Volksschulgesetz. Der Regierung vertreter erklärte, die Regierung werde allfälligen Abänderuns beschlüssen des Landtages, sofern sie sich innerhalb des Rahmen der Bestimmungen des Schulgesetzes halten und dem Schi
wesen nicht abträglich sind, in nicht entgegentreten. On
Bischof beantragte, die Berathung des Gesetzes auf die nach Landtagssession zu vertagen, weil gegenwärtig der Landtag d Kostenaufwand für die neue Schuleinrichtung nicht kenne. Prag, 20. Oktober. Baron Niese und Genossen inte pellirten im Landtag den Statthalter wegen Beseitigung g Schiffahrtshindernisse auf der Elbe die sächsische Grenze aun wärts. Der Statthalter sagte eine demnächstige Beantwortun zu. Hierauf wurde die Berathung des Wasserrechtsgesetzes h endigt, das in dritter Lesung angenommen wurde. — Vie g richtliche , . der Deklaranten Potucek und Gif wurde vom Landt
rechts und gesetzwidrig keine bindende Kraft habe und die Vn brechen, wegen deren sie verfolgt werden, keinen infamirendt Charakter tragen. Hierauf fand die Generaldebatte über du Gesetz bezüglich Errichtung und Erhaltung der Volksschulen statt , ,, 53 i er Berathung über das Gesetz wegen Errichtung, Erhallu und Besuchs der Volksschulen wurde vom 8 ö.
langer Debatte mit der vom Ausschusse beantragten Mob
kation angenommen, daß die Regelung der rechtlichen Stellun der griechisch orientalischen Kirche und der Beitragsleistung d
griechisch orientalischen Fonds für Schulzwecke vörher stattz
. . ö
isano, 19. Oktober. Das Infanterie ⸗Regiment C herzog Albrecht, das 27. Jäger-Bataillon und 1 Batter lagern auf den Höhen von Knezlac und rücken morgen fr nach Dragatz ab.
Cattaro, 29. Oktober. (‚N. Fr. Pr.“) In Folge der ge q ME. v. Wagner ern,, . an
vom
der gesammten Truppen gelang es heute, tief ins Gebirge vo
zudringen und eine Truppenabtheilung zwischen die Insurgentn ihre. X Risano wur nach kurzem geringfügigen Widerstande genommen und mal
zu schieben, um ihre Vereinigung zu hindern.
schiren die Truppen gegen Dragali, um dieses von den dassels cernirenden Insurgenten zu befreien. Die Truppen dürsth gegenwärtig Dragali bereits erreicht und die Insurgenten vn jagt haben. Die Nachricht, daß die Batterie genommen hätten, ist falsch. Schweiz. Bern, 21. Oktober. (W. T. B. sechsstündiger lebhafter Debatte genehmigte * der ti rath die Konzessionen für die Gotthardt. und die Splügeñ . 36 diese Frage durch Bundesbeschluß definitiv enn en ist.
Großbritannien und Irland. London, 19. 9ktobe Der Prinz von Wales ist in Gunton bei Norwich zu
Jagd eingetroffen. . — Bas Befinden Lord Derby's ist unverändert. Stil Sonntag war er nicht im Stande, Nahrung oder Medizin ss
sich zu nehmen und den größten Theil der Zeit verbrachte n
in bewußtlosem Zustande. . — 20. Oktober. Es ist nunmehr den Behörden der Cih die ofsizielle Mittheilung zugegangen, daß Ihre Majestät di
Königin den neuen Viadukt in Holborn und die Blackfriath
brücke am 6. nächsten Monats zu eröffnen gedenkt.
Das Volksschulgesetz wurde von Aegypten, ist in diesen Tagen als Studirender an der Univer—
dem
tage nicht bewilligt, weil die Deklaration
Der Antrag auf Vertagun
des Königreichs Polen Anwendung finden.
Der General Grant erklärt die vom »New⸗Hork ⸗Herald« ge⸗
vanah eingetroffen sind.
portopflichtigen gewöhnlichen und portopflichtigen rekommandirten Insurgenten eine Gebirss
Nil Rußland: Tarifirung gestrickter Artikel — Tarifirung von Spiege
duktion
4079
— Der durch Ableben seines früheren Inhabers erledigte B öosten eines Wappenkönigs des Hosenbandordens ist durch Al bert William Woods, den Herold von Lancaster, wieder be—
etzt worden. — . Der Prinz Hassan, Sohn des Vize⸗Königs von
—
Oxford immatrikulirt worden.
Frankreich. Paris, 21. Oktober. (W. T. B) Dem ernehmen nach wird der Kaiser am 25. d. aus Compiegne
hierselbst eintreffen. J Die heutigen Börsenberichte geben als Grund der Cours— besserung das Gerücht an, der gesetzgebende Körper werde in den ersten Tagen des November einberufen werden.
— Die seit einigen Tagen verbreitete Nachricht, den Rück= tritt des Ministers des Auswärtigen Latour d' Auvergne be— treffend, wird von gut unterrichteter Seite dementirt.
— Der »Constitutionnel« meldet, daß ein Gesetz über den unentgeltlichen Unterricht in den Volksschulen binnen Kurzem taatsrathe vorgelegt werden wird.
Spanien. Madrid, 21. Oktober. (W. T. B.) Die Ruhe ist überall auf der ganzen Halbinsel vollständig wieder hergestellt. — Dem Vernehmen nach hat die Regierung be⸗ schlossen, die aufgelösten Milizen nicht wieder zu organisiren. — Es bestätigt sich, daß der republikanische Deputirte Orense an der portugiesischen Grenze verhaftet worden ist. — Die Cortes haben das Eisenbahngesetz genehmigt.
Italien. Florenz, 21. Oktober. W. T. B.) Die » Ital. Korrespondenz« meldet, daß der Prinz Amadeus, er en von Aosta, sich wahrscheinlich in kürzester Zeit nach
onstantinopel bege ben werde.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 20. Okto- ber. Nach dem neuesten Telegramme aus Livadia vom 18. d. Mis, erholt sich die Kaiserin nur langsam. Ihre Majestät machte indessen schon seit mehreren Tagen Promenaden.
— Der Justiz⸗Minister Staats Sekretär Graf von der Pahlen hat am 16. Oktober mit Allerhöchster Genehmigung die Leitung des Ministeriums wieder übernommen.
— Das Auslaufen des in Kronstadt ankernden, nach dem Stillen Ozean bestimmten Geschwaders, welches am 17. statt— finden sollte, ist verschoben worden.
— Die Gesetz Sammlung enthält einen Kaiserlichen Ukas aus Livadia, 17629. September, durch welchen für das König reich Polen ein von dem Ministerium des Innern ressorti⸗ rendes Censurkomite eingesetzt wird, welches an die Stelle des jetzt dort fungirenden Censurkomites und der Sektion für die 2 treten soll. Das für Rußland geltende Censurregle— ment soll auch in Warschau und bei den übrigen Censurbehörden
it ät
—
Amerika. New⸗Hork, 19. Oktober. (Kabeltelegramm.)
brachte Nachricht, er habe mit einem Agenten des Hauses Roth⸗ schild bezüglich einer Anleihe zur Einlösung der Staatsschuld eine Unterredung gehabt, als durchaus unwahr.
— Aus Euba wird gemeldet, daß am Sonntag drei Dampfer mit bedeutenden Verstärkungen aus Cadiz in Ha—
— Das »Amts⸗Blatt der Norddeutschen Postverwaltung« Nr. 67 enthält Generalverfügungen vom 16. Oktober: Kennzeich nung der wegen ihrer Schwere dem zweifachen Briefporto unterliegenden,
Briefe aus dem Postverkehr mit der Schweiz; vom I7. Oktober: Einführung des Post⸗Anweisungsverfahrens im Verkehr mit Belgien. — Die Nr. 43 des „Pr. H. A.« enthält unter , ,. n in hölzernen Rahmen. — Spanien; Schiffsabgaben zu Manila. — Mexiko: Verordnung des Finanz⸗Ministeriums vom 5. August 1869, betreffend die Manifeste und Fakturen über eingehende Waaren. — Ferner: Die Ernte in Dänemark in 1869. — Frankreich: Pro—⸗ . und Verbrauch von Rübenzucker in der Campagne 1868/69. — Rußland: Statistische Nachrichten über Produktion und Verkehr im russischen Kaiserreiche, unter besonderer Berücksichtigung Rigas (Schluß). — Unter Mittheilungen: Elbing. Danzig. Brom berg. Breslau. Glogau. Gleiwißß. Minden. Münster. Cöln. Magde burg. Rom. — Beilagen: Dekret vom 12. Juli! betreffend die Ein führung eines neuen Zolltarifs in Spanien. — Nachrichten für See— fahrer. Nr. 23. ;
— Das »Ministerialblatt für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten Nr. 8e enthält: Erlaß an die Königlichen Regierungs⸗Präsidien in den alten Landestheilen, sowie an die zu Schleswig, Wiesbaden und Cassel, die Kosten der Vertretung der als Abgeordnete fungirenden Beamten betreffend, vom 30. August 1869. — Cirkular⸗Erlaß an sämmtliche
510
Königliche Regierungen und Landdrosteien, die Verwendung der Land⸗ räthe' als Eivis⸗Mitglieder der Kommissionen zur,. Abschätzung von bei Truppen-Ucöungen vorgekommenen Flurbeschädigungen betreffend, vom 19. August 1869. — Bescheid an die Königliche Landdrostei zu N., die Diäten und Reisekosten der Amtshauptmänner als Mitglieder von zur Abschätzung der bei Truppen ⸗ Uebungen vorkommenden Flur⸗ beschädigungen gebildeten gemischten Kommissionen betreffend, vom 8. August i869. — Eirtular-Erlaß an sämmtliche Königliche Regie⸗ rungen und Landdrosteien, betreffend die Prüfung und — der Nachweisungen von an einberufene Heerespflichtige vorschußweise gezahlten Reisegeldern, vom 2. September 1869. — Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen und Landdrosteien und an das Königliche Polizei⸗Präsidium hier, die Tage für homöopathische Arznei⸗Verordnungen betreffend, vom 5. August 1869. — Verfügung an die Königlichen Regierungen der sechs östlichen Provinzen und der Rheinprovinz, die Einführung neuer und erhöhter Gemeinde⸗Zuschläge zur Mahl- und Schlachtsteuer betreffend, vom 16. August 1869. — Bescheid an den Magistrat zu N, die Heranziehung der Posthalter zu den Kommunal- Abgaben betreffend, vom 26. Juni 1869. — Bescheid an die Königliche Regierung zu N., betreffend die Auswahl der in städtischem und ständischem Dienst anzustellenden Civilversorgungs⸗ berechtigten, vom 7. Juni 1869. — Verfügung an die Königliche Regie⸗ rung zu N, betreffend die Gehalts-Ansprüche der mit Umgehung der gesetlichen Vorschriften über Berücksichtigung der Militär -⸗-Invatiden im Kommunaldienst angestellten, demnächst aber auf höhere Anordnung entlassenen Perfonen, vom 2. Juni 1869. — Verfügung an die König= liche Regierung zu N., die Besetzung der Polizei ⸗Kommissarien⸗Stel⸗ len bei den Königlichen Polizei⸗Verwaltungen betreffend, vom 27. April 1869. Bescheid an das Königliche Polizei⸗ Präsidium zu N., die Einziehung des Gnadengehaltes pensionirter Land Gensdarmen bei ihrer ÄUnstellung in einer etatsmäßigen Stelle des Eivildienstes betreffend, vom 8. Mai 1869. Verfügung an die Königlichen Regierungen der sechs östlichen Pro- vinzen, der Rheinprovinz und der Provinz Westfalen und an das Königliche Polizei⸗Präsidium hierselbst, die Einrichtung der zum Debit auszugebenden Gesinde⸗Dienstbücher betreffend, vom 206. August 1869. — Verfügung an die Königlichen Regierungen der Provinzen Schlesien, Brandenburg und Sachsen, und abschriftlich zur Kenntnißnahme an das Königliche Polizei⸗Präsidium hierselbst, die Zulassung auslän- discher, namentlich ungarischer Drahtbinder und Kesselflicker zum Ge— werbebetriebe im Umherziehen betreffend, vom 31. Juli 1869. — Eir—- kular⸗ Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen (exel. Danzig Stralsund, Cöslin, Magdeburg, Erfurt und Schleswig), an das König- liche Polizei ⸗Präsidium hierselbst, auch zur Kenntnißnahme und wei⸗ teren Veranlassung an die Königlichen Ober -⸗Präsidenten der Provinzen Hannover und Schleswig -⸗Holstein, die Uniform und Dienstabzeichen der Hausväter und Ober⸗Aufseher bei den Straf⸗ und Gefangen—⸗ anstalten betreffend, vom 24. Juni 1869. — Cirkular-Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen, in deren Bezirken sich Straf- oder Gefangenanstalten befinden, und abschriftlich zur Kenntnißnahme und weiteren Veranlassung an die Königlichen Ober⸗-Präsidien zu Hannover und Kiel, die Benutzung der bei den Straf⸗ und Gefangenanstalten mit gemeinsamer Haft vorhandenen Isolirzellen betr. vom 19 August 1869. — Cirkular Verfügung, die Ausführung der Gewerbe ⸗Ordnung für den Norddeutschen Bund betreffend, vom 4. September 1869. — Instruktion, betreffend die Kautionsverhältnisse der im Bereiche der Telegraphenverwaltung des Norddeutschen Bundes angestellten oder beschäftigten Beamten und Unterbeamten, vom 28. Juli 1869. — Bekanntmachung, die Einführung von Freimarken zur Fran— firung telegraphischer Depeschen betreffend, vom 10. Juli 1869. — Cirkular⸗-Erlaß an sämmtliche Königliche Regierungen, die Königliche MeinisterialBau⸗Kommission und die Königlichen Landdrosteien, be⸗ treffend die Verpflichtungen der Straßenbau -⸗Verwaltungen im Inter- esse der Bundes ⸗Telegraphen Verwaltung, vom 21. August 1869. — Verfügung an die Königliche Regierung zu N, betreffend die Erthei-
lung von Auszügen aus der Grundsteuer⸗Mutterrolle zum Zwecke der
Subhastation, vom 14. August 1869. — Bescheid an den Königlichen Provinzial⸗Steuer⸗Direktor zu Stettin, und abschriftlich zur Nachricht und gleichmäßigen . an die übrigen Herren Provinzial-⸗ Steuer ⸗-Direktoren und die Königlichen Regierungen in Poisdam und . a. O, die Zulässigkeit des administrativen Verfahrens bei etränkesteuer⸗Kontraventionen gegen den Angeschuldigten im Falle der Konkurrenz eines subsidiarisch Verhafteten betreffend, vom 2sten Mai 1869. — Cirkular⸗Verfügung an sämmtliche Herren Provinzial⸗ Steuer ⸗Direktoren und die Königlichen Regierungen in Potsdam und rankfurt a. O, die Erledigung von Untersuchungen wegen Zoll ⸗ und Steuervergehen, bei welchen Personen unter 16 Jahren betheiligt sind, im Verwaltungswege betreffend, vom 26. Juni 1869. — Bescheid an die Königliche Regierung zu N., die in Bagatellsachen entstehenden, aus dem Pauschquantum nicht zu deckenden baaren Auslagen be⸗ treffend, vom 13. August 1869. — Zusammenstellung der Resultate der von den Auseinandersetzungs⸗Behörden im Jahre 1868 ausge⸗ führten Regulirungen, Ablösungen und Gemeinheitstheilungen mit Hinzurechnung der Resultate aus den Vorjahren bis Ende 1867. — Deklaration der Anmerkung zu §. 64, 1 der Militär ⸗ Ersatz⸗Instruk⸗ tion für den Norddeutschen Bund, betreffend die Benachrichtigung der Civil ⸗Vorsitzenden der Kreis-Ersatzkommissienen unter einander über die erfolgte Musterung, resp. Aushebung Militärpflichtiger fremder Bezirke, vom 9. Juni 1869. — Erlaß an das Königliche General⸗ Kommando und das Königliche Ober-Präsidium der Provinz N., die Prüfungen für den einjährigen freiwilligen Dienst betreffend, vom 25. Juni 1869. — Erlaß an das Königliche General⸗Kommando und das Königliche Ober⸗Präsidium der Provinz N., die Nichtzulassung der zum einjährigen freiwilligen Dienst als berechtigt anerkannten Militärpflichtigen zur Loosung betreffend, vom 2. Juli 1869.
6