3643 Berlin Hamburger Eisenbahn. Außerordentliche General ⸗Versammlung der Berlin- Hamburger Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Die Herren Aktionäre der Berlin Hamburger Eisenbahn ⸗ Gesell. schaft werden hierdurch von dem unterzeichneten Ausschuß zu einer
außerordentlichen General ⸗Versammlung eingeladen. Dieselbe wird am Mittwoch, den 24. November e. Nachmittags 14 Uhr, stattfinden, und zwar gemäß §. 32 des Statuts zu Ludwigs lu st (im Saale des an m g, ,
Nach §. 37 des Statuts verbinden die Beschlü = der erschienenen
Aktionärs auch die Nichterscheinenden und Nichtvertretenen.
Die stimmberechtigten Inhaber von 5 und mehr ÄAttien werden ersucht, him Behufe ihrer Legitimation in den Wochentagen vom 15. bi ovember c. Vormittags von 10 bis 1 Uhr, in den Ver⸗ waltungsburegauz auf den Bahnhöfen zu Berlin und Hamburg, sowie
2. in Schwerin bel dem Ausschußmitgliede Herrn Oberst Köhler
I) ein von ihnen vollzogenes Nummervderzeichniß ihrer Attien zu
übergeben,
2) die letzteren im Original vorzuzeigen und dagegen eine Eintritts- und Stimmkarte, ohne welche die Theilnahme an der General- Versammlung nicht gestattet werden kann, fowie eine Freikarte zur Fahrt nach Ludwigslust und zurück in Empfang zu nehmen.
Die Freikarte ist indeß nur für die am 24. Robember . 16 Uhr 30 Minuten Morgens aus Hamburg und um 9 Uhr 45 Minuten orgens von Berlin abgehenden, sowie für die von Ludwigslust nach
M statt Berlin gehenden Extrazüge gültig.
kommen: Der Antrag der Gesellschaftsvorstände:
I) Die General . , ,. wolle die Ausdehnung des Unter⸗
lin ⸗ Hamburger Eisenbahn durch Herstellung einer Zweigeisenbahn von Wittenberge über Dömitz und Lüne⸗ burg zum Anschluß an die Eisenbahn von Osnabrück nach Bre⸗
nehmens der Ber
men und Hamburg genehmigen;
2) die General ⸗Versamm!lung wolle die Direktion der Berlin ˖Ham⸗ burger Eisen bahn. Gesellschaft, unbeschadet der ihr statutenmäßig obliegenden Verpflichtung wegen Einholung der Genehmigung des Ausschusses, ermächtigen, die Bedingungen der Konzession, sowie der zur Beschaffung des Baukapitals aufzunehmenden Prioritäts, Anleihe von pro maximo Zwölf Millionen Thalern und die erforderlichen Aenderungen des Gesellschaftẽ · Statuts
mit den betheiligten hohen Regictungen zu vereinbaren.
Der hierauf bezügliche Bericht wird den Herren Aktionären bei
Empfangnahme der Stimmkarten ausgehändigt werden. Hamburg, den 20. Oktober 1869. t Der Ausschuß der Berlin ⸗ Hamburger Eisenbahn ⸗Gesellschaft. E. Goßler, Dr., als Vorsitzender.
3508 Mecklenburgische Eisenbahn. Außerordentliche Generalversammlung
er Aktio näre der Mecklenburgischen Eisenbahn ⸗Gesellschaft am Sonnabend, den 13. November 1869 zu Schwerin im Saale des Herrn Wachsmann, Wismarsche Str. Nr. 53, : Mittags 12 Üühr. Es ist von einer namhaften Anzahl Aktionäre der nachstehende Antrag bei dem Ausschusse eingegangen: res wolle einem löblichen Nusschusse gefallen, baldthunlichst eine außerordentliche Generalversammlung zu dem Behufe einzuberufen, um eine Streichung desjenigen Passus des Artikels 51 der Statuten zu beschließen, welcher eine Wiederaufnahme von Anträgen Behufs ann n, der Gesellschaft, insofern sie einmal abgelehnt sind, vor Jahresfrist verbietet.
a es nun nach §. 19 des Statuts gestattet ist, außerordentliche Genęralversammlungen zu berufen so oft solches nöthig erscheint, und da Statutveränderungen, welche jedoch auch noch der Genehmiguug des Mecklenburg ⸗Schwerinschen . unterliegen, zur Kom⸗ Fetenz der Generalversammlung stehen (efr. die 55. 19 und 27 des Statuts) erachtet der Ausschuß es den Umständen angemessen, dem obigen Antrage Folge zu geben, und beruft eine außerordentliche Benęralversammlung der Aktionäre der Mecklenburgischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft auf Sonnabend
den 13. No vember d. A Mittags 12 Uhr, . a el im Saale des Herrn Wachsmann, Wismarsche Straße
Der Verhandlungsgegenstand würde sein, darüber zu beschließen: lh en 5 53 . ei, nr fn en, Eisenbahn⸗Ge⸗ ellschaft in dem 3. atze, welcher anfängt: »Sind dann zwei Drittheile⸗ u. s. w. die Worte am Schlu 6 2
wund kann binnen Jahresfrist nicht wieder in Antrag gebracht werden. «
gestrichen werden sollen?
Bei der Abstimmung normiren die unten abgedruckten Vorschrif⸗ ten der §. 21 und 24 des Statuts, worauf die Herren Aktionäre auf⸗· merksam gemacht werden.
Legitimatigne-Bureaus zur Abstempelung der Aktien und Aus. theilung von Eintrittskarten sind in Schwerin, Rostock, Wismar, Güstrow, Berlin und Hamburg errichtet, worüber das Nähere in den dotalblättern wird angezeigt werden. Die Legitimation kann
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,. General ⸗-Versammlung nach Hamburg beziehungsweife Als Gegenstand der Tagesordnung wird zur Verhandlung
an allen vorgenannten Orten, außer Schwerin, nur bis zum Taj vor der Generalversammlung, in Schwerin auch noch am 13. R vember d. J. bis 11 Uhr , . stattfinden.
Schwerin, den 9. Oktober 1869.
Der Ausschuß der Mecklenburgischen Eisenbahn ·˖ Gesellschaft.
t
Die ben in Bezug genommenen Vorschriften des Statuts lauten. §. 21. Alle Inhaber von Aktien sind zum Besuche der General versammlungen und zur Theilnahme an den Berathunge derselben berechtigt. Ein Stimmrecht in den Generalpa. sammlungen gebührt jedoch nur den Inhabern von minnt. stens 10 Aktien. Je 10 Aktien mehr geben eine weiter Stimme, Niemand kann indessen mehr als 10 Stim.
men gültig abgeben.
§. 24. Einfache Stimmenmehrheit der Anwesenden genügt zu allen Beschlußnahmen der Generalversammlung mit allein: t Ausnahme eines Beschlusses über die Auflösung der Gesell Haft 9. 51). Stimmengleichheit lehnt den gestellten An⸗ rag ab.
Die solchergestalt gefaßten Beschlüsse der Generalversamm. lung sind für alle Mitglieder der Gesellschaft verbindend gleichviel, ob dieselben zugegen gewesen sind, oder nicht.
Das Bureau für die Legitimation zu der vorstehend angekündig ten außerordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der Mel. lenburgischen Eisenbahn ⸗Gesellschaft wird in Berlin bis zum Tah vor der Generalversammlung bei dem Herrn Rechtsanwakt Lewald Wilhelmsstraße 82 . werktäglich in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr geoͤffnet sein.
NiederschlesischMärkische Eisen bahn. Tarif- Ermäßigung.
Für die ermäßigten Tarifklassen A. und B. tritt vom 27d. Mk, ab ein theilweise ermäßigter Tarif in Kraft, nach welchem beispielz. weise die Fracht beträgt für Güter der
ermäßigten Klasse A. ermäßigten Klasse b. Einzel ⸗ Wagen⸗ Einzel ⸗ Wagen.
ut. ladung. gut. la dung. Berlin ⸗Sorau .. 7 n 10pf. 5 sgr. 5 pf. 6 sgr. 3 pf. 4 sgr. 3 f. Hansdorf 7 * 10, 5 57. 6 3 4 *, 85 Kohlfurth 7? 195 5 5 6 3 423, , . 645 W Fdlang 13 7 9 99 1 3 Gli 8 2 5 8 163 do. im Transit- niehr 8 2 1 64 3 4, 8 Lauban 7 19 5 6 4 6 4534 x 5 2 7 , , , 5 5 * Hiwasser ?. 7 8 i 95 6 5115
Vollständige Tariftabellen sind guf allen unsern Stationen einzt. sehen, nach einigen Tagen auch käuflich zu haben.
Berlin, den 25. Oktober 1869.
Königliche Direktion der Niederschlesisch Märkischen Eisenbahn.
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Berlin⸗ Potsdam Nagdeburger Eisenbahn.
Vom 1. November er. ab treten folgende Fahrplan ⸗Ver⸗
änderungen in Kraft:
I) Der Cöln-⸗Berliner Courierzug Nr. IV. (5 Uhr 5. Min. Morgens von Magdeburg), welcher fortan auch Anschluß von Frankfurt a. M. erhält, wird in Burg und Genthin nicht mehr anhalten und in Folge dessen bereits 7 Uhr 35 Min.
Morgens in Berlin eintreffen. .
2) Der Personenzug Rr. Vi. (jetzs 6 Uhr 35 Min. Morgent geht bereits 6 Uhr 20 Min. Morgens von Magdeburg und trifft 10 Uhr 36 Min. in Berlin ein 3
3) Der gotalzug Nr. XXI. (10 Uhr Morgens von Berlin) hält auch in Zehlendorf.
Ver Lokalzug Nr Vlla. (jezt 12 Uhr 5. Min. Mittags) gehl . . Nachm. von Berlin und haͤlt in Steglitz ünd
ehlendorf.
Die ausgehängten Fahrpläne ergeben das Nähere.
Berlin, den 25. Oltober 1869.
Das Direktorium.
r Wichtige Gesetz⸗Entwürfe. Soeben erschienen: ; Entwurf der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Rrandenhurg, Pommern, PRosen, Schlesicn ü. Sachsen. Mit Motiven u Anlagen. ] Thlr. Entwurf eines Gesetzes über n=, , u. d. dingliche Belastung d. Grundst cke, Bergwerke u. selbstst⸗ndigen Gerechkigkeiten. 15 Sgr. Entwurf der G ndbuch⸗Ordnung. 16 Sgr.
Berlin, Wilhelmsstr. 8]. Fr. Kortkampf.
Das Abonnement beträgt G Thlr. für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Ranm einer
Pruchzeile 25 Sgr.
Alle Post-Anstatten des In und
Auslandes nehmen —— * * an, sür gerlin die Expedition des Königl.
preußischen Staats- Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. La, Ecre der Wilhelms straße.
— — — —
Anzeiger.
Berlin, Mittwoch den 27. Oktober Abends 1869.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem seitherigen Finanz⸗Minister, Staats Minister Freiherrn v. d. Heydt unter Belassung des Titels und Ranges eines Staats⸗Ministers die nachgesuchte Dienstentlassung zu ertheilen und den seitherigen Präsidenten der Seehandlung, Wirklichen Geheimen Rath Camphausen, zum Finanz⸗Minister zu er⸗ nennen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Superintendenten und Ober⸗Pfarrer . zu Sonnenburg den Rothen Adler⸗-Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Haupt⸗Steueramts. Controleur Reetsch zu Bran⸗ denburg a. H. den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Schullehrer Mantke zu Esdorf im Kreise Trebnitz das All⸗
gemeine Ehrenzeichen, sowie dem Schutzmann Lauffer zu
lottenburg und dem Ober⸗Feuermann Stieffenhofer 6 die Rehn gs Meda ll am Bande zu verleihen.
Norddeutscher Bund.
Berg n nt im ach un g. Post⸗Dampfschiff⸗Verbindung zwischen Kiel und . , enten 6 om 1. November er. ab, finden die ten e, Weise statt: Aus Kiel täglich gegen 9 Uhr Abends nach Ankunft des letzten Zuges aus Altona resp. Hamburg, in Korsoer am nächsten Morgen gegen 4 / hr. Anschluß an den, Morgenzug nach Kopen⸗ hagen. Aus Korsoer täglich gegen 1065 Uhr Abends nach Ankunft des letzten Zuges von . In Kiel am nächsten Morgen gegen 55 Uhr. Anschluß an den Morgen⸗ zug nach Altona resp. Hamburg. Es coursiren Staatsdampf⸗ schiffe für Rechnung der norddeutschen und der dänischen Post⸗ verwaltung. Personengeld zwischen Kiel und Korsoer: Erster Platz 39 i . e, 11 . in, den 27. ober 2 General ⸗Post ˖ Amt. von Philipsborn.
s- und Bestätigungs-⸗Urkunde, betreffend den Bau 2 Zweigbahn von den Eisensteingruben und Kohlenzechen Neu⸗-Essen II.,, Ludwig / Neu ⸗Essen IV. und Langenbrahm über Station Heißen nach den nn und Bahnanlagen der Firma Jacobi, Haniel und Huyssen bei Oberhausen mit Anschlüssen an die Zechen Wolfs- bank (neüer Schacht) und ö 9. . , .
esel o wie einen Nachtrag zu den Statuten vesetschaft Vom 14. Oktober 1869.
Wi ilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen z. i h IRiheinische gar ahn d chef in Folge Beschlusses
der Generalversammlung ihrer Aktionäre vom 29. Magi 1869, den Ausbau und Betrieb einer Zweigbahn von den Eisensteingkuben und Kohlenzechen Neu-Essen Il., Ludwig, Neu⸗Essen IV. und Langenbrahm über Staiion Heissen nach den Werken und Bahnanlagen der Firma Jacobi, Haniel C Huyssen bei Ober- haufen mit Anschlüssen an die Zeche Wolfsbank (neuer Schacht und an die Zeche Prosper, sowie auch die Anlage der zur Erreichung des Zweckes dieser Zweigbahn event, etwa weiter noch erforderlichen Anschlüßbahnen an Zechen und gewerbliche Etablisse⸗ ments beantragt hat, wollen Wir in Anerkennung der Vortheile, welche diese Zweigbahn mit ihren Anschlüssen für die bergbaulichen, gewerb⸗ lichen und Verkehrsinteressen des essener Reviers mit sich bringt, der enannten Geselischaft zum Bau und Betriebe der vorbezeichneten
rweiterungen ihres Unternehmens unter den, in dem beigefügten (a),
von Uns hiermit bestatigten Statutnachtrage enthaltenen Bedingungen,
8]
die landesherrliche Genehmigung mit der Maßgabe hierdurch ertheilen, daß die Rheinische Eisenbahngesellschaft ehalten sein soll, auch anderen Bahnverwaltungen auf Verlangen die itbenutzung der Eingangs ge- dachten Zweigbahn, d. h. das Befahren derselben mit ihren eignen Loko-= motipven und Zügen unter Beobachtung der für die Rheinische Eisenbahn⸗ gesellschaft bezüglich ihres Betriebes auf dieser Zweigbahn geltenden Be—= stimmungen, gegen eine angemessene, beim Mangel der Einigung event. von Unserem . für Handel, Gewerbe⸗ und öffentliche Arbeiten festzusetzende Entschädigung zu gestatten, daß ferner die Herstellung der demnächst etwa noch erforderlich werdenden Schienenverbindungen mit anderweitigen Zechen und gewerblichen Etablissements in jedem ein- zelnen Falle der vorgängigen Zustimmung des genannten Ministers bedarf und die Rheinische Eisenbahngesellschaft aus dieser Genehmigung kein Recht zum Widerspruch gegen den Schienenanschluß der . und Etablissements auch an andere Eisenbahnunternehmungen herzu- eiten hat. ; W verordnen zugleich, daß auf den vorgedachten Bahnbau die in dem Gesetze über die Eisenbahnunternehmungen am 3. November 1838 enthaltenen Vorschriften, insbesondere diejenigen über das Ex- propriationsrecht und das Recht zur vorübergehenden Benutzung frem- der Grundstücke, Anwendung finden sollen. Die ern n, . ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. . . n . unter , öchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ edrucktem Königlichen Insiegel. ? Gegeben Ber e ah den 14. Oktober 1869. (L. S.) Wilhelm. Graf von Itzenplitz. Dr. Leonhardt.
A. a ch tręg g
zu den Statuten der Rheinischen ie n, m rg
Paragraph Eins. Die Rheinische Eisenbahngesellschaft über- nimmt in Erweiterung ihres Unternehmens den Bau und Betrieb einer Zweigbahn von den Eisensteingruben und Kohlenzechen Neu- Essen Zwei l.), Ludwig, Neu Essen Vier (V.) und Langenbrahm über Station Heissen, nach den Werken und Bahnanlagen der Firma Jacobi, Haniel und Huyssen bei Oberhausen mit Anschlüssen an den neuen Schacht der Zeche Wolfsbank und an die Zeche Prosper, sowie auch die Anlage der zur Erreichung des Zweckes dieser Zweigbahn eventuell etwa weiter noch erforderlichen Anschlußbahnen an Zechen und ge— werbliche Etablissements. Diese Erweiterung bildet einen integriren · den Bestandtheil des gedachten Unternehmens und es finden auf die elde alle Bestimmungen der Gesellschaftsstatuten und deren Nachträge Anwendung. . ĩ ö
Paragraph Zwei. Das zur Ausführung der Bahn, so wie zur verhältnißmäßigen Vermehrung des Betriebsmaterials erforder= liche Kapital wird vorläufig auf sieben hundert fünfzigtausend Thaler angenommen und soll dieses Kapital, soweit dasselbe nicht durch Bei⸗ träge der Interessenten gedeckt wird je nach dem Ermessen der Direk- tion durch Ausgabe von Stamm -Aktien oder Obligationen beschafft werden. Der Zeitpunkt, von welchem ab die eventuell zu emittiren den Stamm ⸗Attien an der Dividende Theil nehmen, so wie die son= stigen Bedingungen der Emission werden von der Direktion bestimmt
nt gemacht.
ö . re e. Die finanziellen Resultate der zu erbauen den Bahn sollen auf die im Paragraphen Sechs des Statutnachtrages vom fünften März achtzehnhundert sechs und fünfzig vorgesehene Be— rechnung eines Reinertrages von fünf ein halb Prozent keinen Ein- fluß üben, sondern es soll mit Rücksicht hierauf so lange, als die mit · telst der Allerhöchsten Ordre vom zweiten Juni achtzehnhundert sechs zig bewilligte Zinsgarantie des Staates für das zum Bau der Brücke wischen Coblenz und Ehrenbreitstein erforderliche Anlagekapital fort- ha,. getrennte Rechnung geführt werden.
inisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und . in, ⸗ r Die Berufung des ordentlichen Lehrers Carl Bornträger vom Gymnasium in Bunzlau zum Oberlehrer am Gymnasium in Prenzlau ist genehmigt worden.