1869 / 255 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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hierselbst zur Einsicht offen. Lieferungsofferten mit Angabe der Preis- forderung sind bis

zum 13. November er,, Abends 6 Uhr,

frankirt und versiegelt mit der Aufschrift »Submission auf Lieferung von Güterwagen an uns einzusenden.

Stettin, den 2. Ottober 186g. Direktorium der Berlin⸗Stettiner Eisenbahngesellschaft.

Fretzdorff. Zenke. Stein.

a, Oberschlesische Eisenbahn.

ie Lieferung nachstehend aufgeführter, für den Betrieb der Werk—

stätten zu Breslau und Stargard pro 1876 erforderlichen Materialien,

e e 2c. soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen

werden: diverses gewalztes und geschmiedetes Eisen, Guß⸗, Gußfeder⸗ und 2 el en upfer, Antimon, Zinn, Blei, Zink, diverse Bleche und Draht, diverse Bohlen und Bretter, Holzkohlen, Leder, Gummi⸗ waaren, Seilerwagren, diverse Manufaktur, Leinen und Posamen⸗ tierwaaren, Oele, Farben, Chemikalien und Droguen, Glaswaaren, diverse Eisen 2c. und Kurzwaaren, Stuhlrohr, diverse Vorraths—« stücke, als: gußstählerne Evolutenfedern, Siederohre, Kupferrohre, Bufferstoßstangen und Bufferhülsen; endlich diverse Werkzeuge und Geräthe als: Feilen, Borstwaaren und Hammerstiele.

Die Bfferten sind in st Mir iufschrift.

»Submission zur Lieferung von Werkstattmaterialien« versehen, bis zum Submissionstermine am

reitag den 19. November er., Vormittags 10 Uhr, versiegelt und portofrei an das Bureau des Unterzeichneten, auf dem Oberschlesischen Bahnhofe hierselbst, einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der persönlich erschienenen Submittenten eröffnet wer— den sollen. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen mit speziellem Nachweis der zu lie— fernden Materialien quantitäten sind im Eentralbureau der Königlichen Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn und im Ober⸗Maschinenmieister- Bureau zu Breslau, sowie bei dem Maschinenmeister Kielhorn in Stargard einzusehen, auch werden Exemplare derselben auf portofreie Gesuche mitgetheilt.

In den Werkstatts. Magazinen zu Breslau und Stargard ist zu— gleich 96. Sortiment Proben der zu liefernden Materialien zur Ansicht ausgelegt.

Die den Bedingungen beigefügten Material-⸗Nachweisungen sind als Formulare für die abzugebenden Offerten zu benutzen. Offerten, zu denen die qu. Bedingungen seitens der Offerenten nicht entnom— men sind, bleiben unberüͤcksichtigt.

Submittenten, welche binnen 6 Wochen nach dem Submissions« inn, keinen Bescheid erhalten, haben ihre Offerten als abgelehnt zu

etrachten.

Breslau, den 27. Oktober 1869.

Der Ober ·Maschinenmeister 4 Oberschlesischen Eisenbahn.

Grimmer.

Die Lieferun Maschinen bis 1. August 1876 soll verdungen werden.

Die Bedingungen und Zeichnung sind aus unserem Centralbau⸗ Büreau hier, Trankgasse Nr. 23, gegen Erlegung von 3 Thlrn. Ko⸗ pialien zu beziehen und Offerten ebendaselbst bis zum 17. NRovem« b er er. einzureichen.

Cöln, den 25. Oktober 1869. Die Direktion.

West fälische Eisen bahn.

8702

vier ausrangirte Tender; 9 Stück 2 gußeiserne, gokomotiv - Cylinder, t fd. kupferne Feuertasten, 8 Stück 1I/710 Pfd. Loko⸗ motivy und. Wagenachsen, IZ8 Stück 23, 3806pfd. Schaalengußräder; 43,570 Pfd. schmiedeeiserne Radscheiben, 14,190 Pfd. schmiedeeiserne Rad⸗ sterne mit gußeisernen Naben, 1956 Pfd. gußeiserne Räder, 16, 600 Pfd. Guß⸗ stahlbandagen, 91 ,. Pfd. Eisen⸗ und Puddelstahl Bandagen / 68 3h00 Pfd. Eisendrehspähne, 73 706 fd. Eisenblech und Kesseltheile; 143, 360 Pfd. Guß⸗ eisenbruch 77II60 Pfd. Schroteisen; 18, 900 Pfd. schmiedeeiserne Roststäbe; 25000 Pfd. gußeiserne Roststäbe; 14765 Pfd. schmiedeeiserne Siede⸗ zehre und Cb üg. deggk ͤibfaür, l Pd Hedergu sstailr 35 f. Shri heli B60 Pfd. Gußstahlschrot, 10605 Pfd. Feilenstahl, 06 , . a essingble en ; 200 Ellen Wagentuch und er ig, ,

verschiedene andere Gegenstände als Wagen.?

fensterrahmen und Gardinen, Polsterrahmen, Springfedern, Polsterai Goldleisten, Kisten und Fässer, Schleifsteine, Blei⸗ und Komposttzu hämmer, . Kneif⸗ und Drahtzangen, Spitz und Jaster jn Meißel, Stemmeisen, Feilkloben, Schraubenschluͤssel, goffelbeh Hobel und Hobeleisen, Gewindebohrer und Backen, Bindeketten, h hänge und Einsteckschlösser, blecherne Eimer, Oelkannen, Schau Laternen, Lampen und Signalflaggen, öffentlich auf Meistgebot g sofortige Baarzahlung verkauft werden. ö Die Bedingungen sind in meinem Büreau einzusehen und g Erstaltung der Kopialien auch in Abschrift zu beziehen. .

Paderborn, den 27. Oktober 1869.

Der Königliche ir dn, mm fg nemmeister illies.

3700 Hannoversche Staats Eisenbahn.

,

Es sollen die gegenwärtig auf den Bahnhöfen Göttingen lagernden alten Materialien, als: eiren 87 Centner Kupfer,

883 Messing,

* 3 J Zink. und Zinlblech,

430 y Eisenblech,

1446 Schmiedeeisen,

111 . k darunter 50 in Laͤngen pn

. uß, 2103 Drehspäne von Eisen und Stahl, 1245 Gußeisen, 709 Guß / Feder⸗ und Werkzeugstahl, 25 gußeiserne Bohrspäne, 516 Radreifen von verschiedenem Material, 12 4 iyñna laufende Fuß Stahlschienen, zu ht stücken Profil C. 33 Fuß lang, 275 25 eiserne Achsen mit Speichenrädern, gi eisernen Nahen und eisernen Bandagen, .. eiserne Achsen mit gußeisernen Speichtj rädern, 356 Paar Radsterne mit schmiedeeisernen Spit und ö Naben ohne Reifen, 27 Paar Radsterne mit schmiedeeisernen Speich gußeisernen Naben und Puddelstahl⸗-Reifen, Paar gußeiserne Speichenräder von den AÄchsg 2. Tenderachsen mit gußeisernen Speichenräden a . ban n Tendel aäuche, mit und ohne Eisendraht Spiralen

19 Stück alte Dampfpumpen, ö

Ualte hölzerne Drehscheibe für Güterwagen,

alte eiserne Bockwinde,

U auf hölzernen Rahmen und Rollen ruhender Laufkrah mit doppeltem Vorgelege und Ausrückung von H Cen ner Tragkraft,

2 ien: auf Rollen laufende Untergestelle für Rol rähne ꝛc.

im Wege der öffentlichen Submission verkauft werden.

Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Au fschrift: Offerte auf Ankauf von Materialien ⸗Abgängen ꝛc.« bis zum Submissionstermine am Dienstage, )

den 16. November 1869, Morgens 10 Uhr,

an den Unterzeichneten einzureichen.

Die Bedingungen liegen im Bureau des Unterzeichneten, sow auf den Seationen Hannover, Minden, Osnabrück, Lehrte, Bremt Harburg Uelzen, Gottingen, Cassel und Wunstorf zur Einsicht au un? werden auch auf portofreie an mich zu richtende Schreiben geges Zahlung von 5 Sgr. pro Exemplar mitgetheilt.

Hannover, den 26. Oktober 1869.

Der Ober ⸗Maschinenmeister. K. Schäffer.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Nied erschlesisch⸗ M ärkische Eisen bahn. ö , Tarif: Ermäßigung. ö in el, . K ö B. tritt vom 27. n ein theilweise ermäßigter Tarif in Kraft, nach welchem beispielt— weise die Fracht beträgt für Güter der . h ( ermäßigten Klasse A. 4 Wagen⸗

ut.

Zsgr. 10 pf. Hansdorf 7 ö. 10 z 5 Kohlfurth 7 5 Liegnitz. 11 7 Breslau. 13 9 Görlitz.. 8 5 1 5 .

zu Hannover n

ermäßigten Klasse bB. Einzel⸗ Wagen—

3pf. 399

V

3 *

ladung. gut 5 sgr. y. b sgr. *

Y *

Berlin ⸗Sorau ..

Y * * 2

3 * * 24

im Transit⸗ verkehr. 6 Lauban. 7 SJirschberg 10 Altwasser 12 7 * Vollständige Tariftabellen sehen, nach einigen Tagen auch käuflich zu haben. Berlin, den 25. Oktober 1869. Königliche Direktion der NiederschlesischMärkischen Eisenbahn.

CS M. EC ,

8 » 11 * y

sind auf allen unsern Stationen einzu—

Das Abonnement beträgt A Thlr. für das bierteljahr.

Insertions preis sür den Raum einer Pruchzeile Sz Sgr.

Königlich Preustischer

Alle Pofl -Anstalten des In⸗ unnd Auslandes nehmen —ᷣ 2 sür 8gerlin die edition des önigi. Preußischen Staats- Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. La, Eche der Wilhelms straße.

——

Anzeiger.

, 255.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem bei der n Gesandtschaft in Stuttgart be⸗ schäftigten Kanzlei Rath Knatz den Charakter als Geheimer Kanzlei⸗Rath beizulegen;

Dem Geheimen Registrator bei dem Ministerium der geist⸗ lichen, Unterrichts und Medizinal⸗Angelegenheiten Christian Carl Theodor Weise den Charakter als Kanzlei⸗Rath; und 3 Den bei der Ober Rechnungskammer angestellten Geheimen Rechnungs-Revisoren Schuster, Koch, Hoyer und Gröbler den Charakter als Rechnungs- Rath zu verleihen.

Norddeutscher Bund.

Des Königs Majestät haben im Namen des Norddeut— schen Bundes Allergnädigst geruht, den bei dem Rechnungshofe des Norddeutschen Bundes angestellten Geheimen Rechnungs—⸗ Revisoren Theitge und n den Charakter als Rechnungs⸗ Rath zu verleihen.

Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und dem Groß⸗ herzogthum Baden, betreffend Einführung der gegenseitigen . militärischen ö Vom 25. Mai 1869.

Se. Majestät der König von Preußen, im Namen des Norddeutschen Bundes und des Großherzogthums Hessen einer—⸗ seits, und Se, Königliche Hoheit der Großherzog von Baden andererseits, geleitet von dem Wunsche, den beiderseitigen Staats angehörigen die Erfüllung ihrer Militärdienstpflicht zu erleich— tern, haben, in Erwägung der Uebereinstimmung, welche bezüg- lich der Verpflichtung zum Kriegsdienste, der Ersatzaushebung, der Bewaffnung und der Ausbildung der Truppen zwischen dem Norddeutschen Bunde und Baden im Allgemeinen bereits besteht, beziehungsweise in der Hrerstellung begriffen ist, den Abschluß eines Vertrages über die Einführung der gegenseitigen militärischen Freizügigkeit beschlossen und für diesen Zweck Be⸗ vollmächtigte ernannt, und zwar:

Se. Majestät der König von Preußen: Allerhöchstihren Obersten und Abtheilungschef im Kriegs⸗ Ministerium Carl von Kgrezewski und Allerhöchstihren Geheimen Regierungs⸗Rath und vortragenden Rath im Bundeskanzler⸗Amt Robert Victor von Puttkamer,

Se. Königliche Hoheit der Großherzog von

Baden: / Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmäch⸗ tigten Minister Hans Freiherrn von Türckheim und zu . Unterstützung Allerhöchstihren Hauptmann Heinrich

en y J von , Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalte Ratifikation, folgender Vertrag abgeschlossen ist: r

Art. J. Badische Staatsangehörige sind berechtigt, inner- halb des Bundesgebiets, und AUngehörige des Norddeutschen Bundes in Baden sich der Musterung zu unterziehen.

Die Entscheidung der musternden Ersatz (Aushebungs) Behörde, sowie die darüber ordnungsmäßig äusgestell ten Aus— weise haben die gleiche Geltung, als wenn die Gestellung vor

die heimathliche Ersatz⸗ n . Behörde erfolgt wäre.

der

Art. 2. Es steht badischen Staatsangehörigen frei, im Norddeutschen Bunde, bez. Angehörigen des letzteren im Groß⸗ herzogthum Baden ihre aktive Militärdienstpflicht mit der Wirkung abzuleisten, daß sie damit der Verpflichtung zum aktiven Dienst in ihrem Heimathstaat genügen.

Berlin, Sonnabend den 30. Oktober Abends

1869.

Dieselben werden dabei in allen militärischen Beziehungen wie eigene Landesangehörige behandelt.

Art. 3. Die im Vorstehenden (Artikel ! und Y erwähnten Berechtigungen finden auch Anwendung auf das Großherzog thum Hessen, südlich des Main, dergestalt, daß Angehörige des letzteren in Baden und badische Staatsangehörige im Groß⸗ herzogthum Hessen, südlich des Main, sich der Musterung unter⸗ ziehen, beziehungsweise ihre Militärdienstpflicht ableisten dürfen.

Art. 4. Die Musterung derjenigen Militärpflichtigen, welche von der Berechtigung des Artikel 1 Gebrauch machen, erfolgt nach Maßgabe der bezüglichen Gesetze und Verordnungen desjenigen der kontrahirenden Theile, vor dessen Ersatz- (Aus⸗ hebungs⸗) Behörde dieselben sich stellen.

Gesuche um Zurückstellung oder Befreiung vom Militär— dienst bleiben jedoch stets der Entscheidung der heimathlichen Ersatz. (Aushebungs) Behörde vorbehalten.

Desgleichen steht letzterer die definitive Entscheidung über solche Angehörige des Norddeutschen Bundes beziehungsweise des Großherzogthums Hessen füdlich des Main zu, die zwar nicht zum Waffendienst, jedoch zu sonstigen militärischen Dienst⸗ leistungen fähig sind, welche ihrem bürgerlichen Berufe ent⸗ sprechen.

; Art. 5. Während der Dienstzeit unterliegt jeder Militär⸗ pflichtige den Militärstrafgesetzen desjenigen der kontrahirenden Theile, in welchem er dient.

Deserteure, welche in ihrem Heimathstaat betreten werden, sind daselbst wegen der Dersertion sowohl, als etwaiger an—⸗ derer damit zusammenhängender militärischer Vergehen nach den Gesetzen des Heimathstaates zu bestrafen.

Art. 6. Nach vollendeter aktiver Dienstzeit erfolgt der Uebertritt zur Reserve des Heimathstaates. .

Art. 7. Ein Ersatz der durch Einstellung eines Militär= pflichtigen auf Grund des Artikel 2 gegenwärtigen Vertrages entstehenden Kosten Seitens des Heimathstaates findet nicht statt.

Nach Maßgabe der Gesetzgebung desjenigen Staats, in welchem die Dienstpflicht abgeleistet wird, werden auch etwaige Invalidenpensions⸗Ansprüche geregelt.

Ebenso fällt die Zahlung der Pension dem vorbezeichneten Staate zur Last, ohne Rücksicht darauf, ob der Invalide in der Folgezeit seinen Wohnsitz in das Gebiet des anderen der beiden kontrahirenden Staaten verlegt.

Art. 8. Die zur Ausführung dieses Vertrages erforder⸗ lichen Bestimmungen bleiben besonderer Vereinbarung zwischen dem Bundespräsidium und der Großherzoglich badischen Regie⸗ rung vorbehalten. 64 . *.

Art. 9. ee, n, H e. Vertrag soll baldmöglichst ratisi· zirt und die Auswechselung der Ratifikations Urkunden spä— testens bis zum 31. Oktober c. in Berlin bewirkt werden.

Derselbe soll vorläufig bis zum 1. Oktober 1870 gelten und von gedachtem Zeitpunkte ab weiter von Jahr zu Jahr verbindlich bleiben, sofern nicht einer der kontrahirenden Theile dem andern sechs Monate vorher die Absicht kund giebt, den Vertrag aufzuheben. Für den Fall der Mobilmachung eines oder beider der kontrahirenden Theile tritt für die Dauer der⸗ selben der gegenwärtige Vertrag außer Kraft. .

Es behält derselbe jedoch im Fall der Aufkündigung sowohl, als der Mobilmachung, für diejenigen Militärpflichtigen, welche auf Grund der im Artikel 2 gewährten Berechtigung zur Zeit der Aufkündigung beziehungsweise Mobilmachung bereits in Erfüllung ihrer aktiven Dienstpflicht begriffen sind, bis zur Vollendung der letzteren seine Geltung.

So geschehen Berlin, den 25. Mai 1869.

v. Karczewski. v. Puttkamer. v. Türckheim.

Seyb. 16. 8.) L. S5) L. S)

. 6.

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