7 . 4254 4255 . Der Minister gab hierbei folgende Erläuterung: w. Genüge u kh enn n wie ir si. . dieselben zur Bedeutung . ke n , , her⸗ nen, , n, , i n n, ,, 6 an 9. Durch: inch, Allgrhschsten Crlgß vm . Nępemer diessz Jahres ern, 3 it auf ie irn g, . 6 auen n,, Punkt dl betrifft die Mitwirkung der Ge ben, und laͤsen Sie sich nicht irre indthen, wenn tine! bl. in scheermähhtigt en bfiden Häusfrn zes Landtages der Mongtchi 66. en Ueberleitungs- und Uebergan , en, w 14 5. 9 inden bei der Leitung und Verwaltung des Schulwesens. tönen, die da reden von' neuen Systemen: es ist nicht den eifel enden, Lutwürf eins Aintgrrichtsgesetzes und eines Gysetze 3 i vorigen n . ein ore e, mn, mr rn 6 i 6 n en asse ugs Urkunde beschränkt diese Mitwirkung auf einen der Fall, es ist das alte System und die alte Weise, auf der unser zetrefsfnd Kiglüuflebung der letzten Besssminüng des Artikels 35, der äußeren Kehr der 5 in Aussicht genommen hatt . . engen Kreis; sie sagt, die Gemeinden sollen die äuße⸗ deutsches Volk jenen Zeitraum von Jahrhunderten zurückgelegt hat. Der lngtälttunder lgom 30. Januar 1656 zur verfassungsmäßigen Entwurf sucht die Lehrerbesoldun 33. 3 Bestin m . ö. ele enheiten des Lchus esemn leiten. Würde dieser Satz Ziehen Sie also, ich bitte Sie, bei den Berathungen die eigenen Er⸗ Beschlußnahme vorzulegen der Verfassungsurkunde gemäß zu ö und . 6 2 einfachen buchstäblichen Wort verstande ausgeführt, so innerungen Ihrer Jugendzeit, Ihre Erfahrungen, die Sie selbst seiner Der Entwurf eines Gesetzes, welches bestimmt ist, das gesammte Lehrerberufungsrecht ebenfalls nach den Bestimmungen der würden die Gemeinden dadurch in eine weit ungünstigere Lage ge. Zeit auch in der Schule gemacht hahen, ziehen Sie die zu Rathe und Unterrichtswesen zu regeln, wie ein solches esetz in dem Art. 26 der Verfassungsurkunde, indem er, wie es daselbst heißt, dem Staate die rathen, als sie bisher gewesen sind. Ich habe hierbei vornämlich die feien Sie, wenn Neues gesordert und verlangt wird, vorsichtig; auf Verfassungs-Urkunde in Aussicht genommen und zugesschert, und wie Ernennung der Lehrer zuspricht, gleichzeitig aber die gesetzlich zu ord. Verhältnisse der östlichen Provinzen der Monarchie im Auge. Sollte feinem Gebiete des öffentlichen Lebens sind mißglückte Versuche fo ge— darüber seit länger als 15 Jahre in legislativen Vorarbeiten gehan— nende Mitwirkung der Gemeinden in der Weise organisirt, daß die in einer der neueren Provinzen das, was ich sage, nicht ganz zutreffen, so fährlich und werden mit fo edlen Werthen bezahlt, als auf dem Ge— delt worden ist, wird heule zum ersten, Male zur verfasfungs. auf dem Gebiete des Schulwesens zur Vertretung der Gemeinden her bitte ich deshalb um Entschuldigung, ich habe damit nicht üher die dortigen bicte des Unterrichtswesens. mäßigen Beschlußnahme den legislativen Körperschaften vorgelegt. rufenen Organe, die Schulvorstände und in den Städten die Stadt. Verhältnisse absprechen wollen. Aber in denjenigen Gegenden, die Gedenken Sie, ich bitte Sie, des Schriftwortes: »Prüfet Alles er gegenwärtige Entwurf umfaßt in 6 Abfchnikten das schulKommissionen, für jede erledigte Stelle eine Präsentation von den größeren Theil unseres Landes bilden, liegt 9 Sache so, daß und das Gute behaltet!« niedere Schulwesen nämlich die Volksschule und die, Bürgerschule, Dreien vornehmen sollen, aus denen von Seiten des Staates die selbst unsere Schulvorstände auf dem Lande, die im Jahre 1812 Ich habe nunmehr die Ehre, die Allerhöchste Ermächtigung, das die Seminarien- und die Lehrerbildung, das höhere Schulwesen (Gym— Auswahl erfolgt. Der Entwurf läßt auf dem Gebiete des Privat durch das Kultus, Ministerium ins Leben gerufen und fast überall Unterrichtsgesetz mit den Mothven, das Gesetz wegen Aufhebung der nasien Progymnasien, Realschulen ünd höhere Vürgerschulen), das Unterrichts wesens diejenige Beschränkung fallen, welche eingeführt sind, keineswegs blos auf die äußeren Angelegenheiten letzten Bestimmung des Artikels 25 der Verfassungs⸗Urkunde und die Privat unterrichtswesen, dag jüdische öffentliche Schulwefen und die die frühere Gesetzgebung enthält, die aber” die Verfassungs⸗ beschränkt sind. Das Nestript des Kultus -Vepartements vom 28. Of- dazu gehörigen Motive dem Haufe zu übergeben. Universitäten. Von diesen Abschnitten bezeichnet der erste, der dritte urkunde nicht zu der ihrigen geinacht hat, nämlsch daß bei tober 1812 weist ihnen ausdrücklich die Stellung zu, daß sie die nächste Ueber die geschäftliche Behandlung stelle ich anheim zu beschließen. und der sechste den Aufbau unseres Unterrichtswesens durch die drei der Begründung von Privatunterrichts. Änstalten zuvor der Nachweid Behörde über den Schullehrern und den Gemeinden sein sollen, Die Beschlußfassung über die geschäftliche Behandlung die— Stufen, der niederen Schule, der höheren Schule und der Üniversität, des Bedürfnisfes geführt werden muß Diese Beschränkung fällt, es berlangt von Ihnen, daß sie für die Durchführung aller auf dem ser Gesetzentwürfe wurde vorbehalten! eine Skala, welche so sehr in der Natur der Sache begruͤndet und in festgehalten werden nur diejenigen Bedingungen, die die Verfassungs⸗ Gebiet des Schulwesens ergehenden Verordnungen sorgen, es bringt Der Minister der geistlichen 2 Angelegenheiten Pr. v. Mühler eU ergdition unseres Schulwesens gewurzelt ist, daß wir derfelben Lihäenz— fordert, nämlich daß ein Jeder, der Privatunterricht ertheilen sie in die Stellung, Wünsche, Anträge, Erinnerungen Beschwerden bergab ferner einen Gesetzentwurf wegen Erweiterun Um n , ni . , , . oder eine Privatunterrichts. Anstalf begründen will, seine sittliche und gegen die Lehrer oder in e ff . nen J und Neuerrichtuͤng der een, ee, und Wr nta s n e z — ͤ ähi ᷣ r s J ringen zu können, au e ö 9 . werden kann. Das GFesetz ist bemüht, für diese Stufen die begrifflichen ,, ,, R . Gebiete der Universitäten di n eng hr. n Tn, es ral schlißlilh von ihnen, für Elementarlehrer und einen Gesetzentwurf, betreffend die Festsetzungen näher festzustellen. Es versteht unter den niederen Schulen . nien a n cn nr if nn 66 1 or b ö. die daß sie Überhaupt gllen Fleiß und. al Mühe anwenken scllen, Nessortverhältnisse der kirchlichen Verwaltungsbehörben im diejenigen, welche das Maß von Bildung und Kenntnissen allen Kin. den Begriff der akademischen Disziplin fo zu a, . d ö d . um den Flor und das Gedeihen der Schule zu fördern, eine Auf⸗- Regierungsbezirk Cassel. Diese Vorlagen wurden einer besondern Win. sufühlen ellen welche von ein mn sedem Bürger des preußische auch 5 en geringeren Ver —ᷣ. in? . Kr unt , . . fassung, die doch gewiß jedenfalls über den nackten Begriff ciner Ver.! Kommifflon von 14 Mitgliebern überwiesen. Eater dsfedaht und, ersbarket merten, ü höheren Schulen Ind farchn rn en n rijf err n nd Idi a dr e fn waltung von äußeren Angelegenheiten hinausgeht. Noch entschiedener Der Finanz-Minister Camphausen überreichte einen Gesetz= betimnt dieiige fob dnn, und. Wer en nin is gi geh ähren, wege der enn g, Be doen hre Erledigung st ö hi . 3 und umfassender aber ist dies geschehen in dem Reskript des entwurf, betreffend die Stempelabgaben, welcher einer be— bei besondern Berufs. und Lebengsphären erforderlich sind, deren Be. d So welt hat Her Ce inf ee, huhn in ng. . Winisteriumis vem 26. Juni ist!, An chez die WBennfsthllanhg kee . w, ,, Hesr harschng bulcht che tiefes, chend? mind. unfgssen der, Peistige Arbeit der War sghan gel tue l, rennen mh . e n fr Schulmwefsens in den Städten orhnet. Bie Städte Ordnung von jgs sonderen Ko in 2 J h Intern siuützunn er 6 . ie ö. ö hi. . ,, 36. , gesucht In den n en re. 6 r fon hatte ebenfalls nur die äußeren Angelegenheiten einer , . De⸗ , son eit u zung 6. saführen aus, Ter in fester Srdnung und Niegzelung rn , dem bestehenden Rechte Und auf dem bestehenden Zustande wie putation zuweisen wollen. Der Minister der Unterrichts. Angelegen— . / ( Vädagogik der Schule zu der Freiheit des männlichen Silters, dadurch / i 9 sten gi rei Schritt weiter und konstituirie Schul. kommission vorberathen werden. Gegenstand der Tages— daß sie die heranwachsende Jugend zu der sittlichen Freiheit heranzu— . ier f nr g eiten ment . g ne, erb, . r hn 66 i, wih oeh i aus . ordnung bildete die Vorberathung des Staatshaushalts- Etats bilden bemüht sind, sich in freier Selbstthätigkeit die ihnen zuströmen. Lehrerbildung, von den höheren Ic kl ö v 1 ö * z Wahl der städtischen Behörden hervorgehen, und wies diesen die ge— für das Jahr 1870 im ganzen Hause. Der Finanz ⸗Minister an sllenhselmente, anzueignen und. sie zu iVm Fignen geisiigen . agen h nn , Finnen ffn ash at ehen. sammte Aufsicht über das städtische Schulwesen * nit bles üßer Camphaüsen gab hierzu eine Erklärung ab. ö n Wohl rer ibu n dnnn n, Ordnung in unferm Staats leben kö a gn . w nnn n, . . ,,, . . n e 666 ͤ l ; im Sinne ist a Ste ehm n gion eröffnet. n derselben hetheiligten ie Abgeordneten Die Leitung des gesammten Unterrichtswesens auf haben , 6 n n, n , . k a, . ö ; ä. nun niemals die erbossnet.“ — 252 allen vie s en Line ö Staate es ist dies ein Grundsatz, Es bleiben noch drei Punkte übrig, über die ich mit einigen . , . a , gen, 1. 89. en n. kerl Vri? Hr. Dietzel, von Benda, Richter (Königsberg), Grumbrecht. der seit länger als einem Jahrhundert so fest in unserem öffentlichen Worten, mich etwas näher aussprechen muß. Ber erste be⸗ sicht rium fe, d. 8 sse an , daß man die Wirkfam. Der Finanz-⸗Minister Camphausen griff in die Debatte noch⸗ Leben gewurzelt ist, daß denselben aufgeben zu wollen einem Sich, trifft, die Beibehaltung des Schulgeldes. Das Haus wird sich fassungs ir n üb g t. a r. und. in, den Siadten in engere mals ein. (Schluß des Blattes.) sebttzisgchen Ale. tämigs Was Miner chiöhsz balt baer auch de, rte daß, im. botigen Jak. fiber dicken Senenstznre h, , , madlllhteet chm ehdsgnin r egen gte — sen Grundsatz mit aller Bestimmtheit fest. Wir verstehen aber Unier ausführlich disfutirt worden ist. Aber obwohl damals die Majorltät Schranken ö ; Ü. 5d fur eben die Entwürfe, melche von . , dem Stgate nicht blos cinen abstrakten Rechtsbegriff, der gleichsam des Hauses sich gegen die Befeitigung des Art. 25 Al, 3 den er gegeben worden sind. Zeugni ö ere wdiden 6. wel he den == Der Oekonomie ⸗Kommissarius Ost ertun ist von von Außen her in die geistigen Lebensströmungen der Nation herein— fassungsurkunde aussprach, so erinnere ich mich doch fehr wohl, daß meinen Herrn k j 96 n habe Gelegenheit gehabt Stralsund als technischer Hülfsarbeiter an das Kollegium der tritt, sondern wir, verstehen. unter dem Staate eine lebenspolfe Zu. viele von den Rednern, die darüber sprachen — und ich bin überzeugt, offentlichen Kenntniß hingegeben sind. Ich sel, g ; 6 , n hiesigen General⸗Kommission verfetzt worden. sammenfgssung gller der geistigen und materiellen Kräfte und Thälig. guch viele der AÄbsiimmenden bei Äbgahe ihrer Stimme, von der im vorigen Jahre mich zu , ,. em er, 6 . C63) keiten, die der Ngtion angehören, um sie einem gemeinsamen Ziele, Auffassung geleitet gewesen sind, daß es damals noch nicht an der zu bekennen / und der n r, i , Gen nden Nicht bin der Wohlfahrt. Aller und des Einzelnen, dienstbar zu machen. Der Zeit gewesen sei, über die Frage deflnitiv schlüssig zu werden, daß liefern, daß die Regierung ö n n nr, n n t Braunschweig, 3. November. Der Herzog ist gestern Ftagt ann sich daher 4 und am Wenigsten auf dem Gebiete des hamentlich zuwor der Zufammenhang der Beseitzgung' des rt c n f ben Dig, mie, d, nch e, , ,, im gh hal kon! Mittag hierher zurückgekehrt. Unterrichtswesens — nicht fremd und abwehrend verhalten gegen die. Verfassungsurkunde mit dem gesammten System des Unterrtchts ö . . einen h eitth weiter Sach sen. Dresden, 3. November. Das Abgeord⸗ hene seheteeb ente dien nk lien brdtzßett Warn äesthte reren, mäse, nd igt aug, Garnhntich gehe . Befugnisse erweilert hat. Ünd in dieser netenhaus beschloß heute mit allen gegen sö Stimmen die Adentzng lahzhinb r ent c narpenti. n ght geg hüt set deb: Terrdeß emäsen ahn die geld haitüng des, Schulze beg ae nn, n nn, den guch nech hach ciner anderen Alufhebung, des Kirchen. und Schuspatkongtes unt bz Rege . ien , n n , Holt lsefen *r hl nd . t ö ö d 366 ver , nden . in , n hat die Mitwirkung der Gemeinden lung kuͤnftiger Wahlen durch Synode und Schulgesetz ĩ ?. j ĩ ĩ ' in⸗ ? . ᷓ 49 ß ; ö . w , , Hiaisense fü ah sünrs äche, tn ho: ng ablegt zahtöhembet! Harcebäiran der ilch, des hʒe unserm Volke auflösen zu wollen, ein solcher Verfuch wäre eine Un. Zusammenhang des Ganzen ist durch das Gesammtgesetz dargelegt, auch guf der Stufe der er n n n un ien ßen ien n gen Spezial-Landtages zusammen. möglichkeit. Im Jahre 1848 wurde der preußischen Nationalverfamm. Ünd in den Einzelbestimmungen desfelben werden Sie diejenigen von Gemeinde Organen für hei ,, n. dahin geführt haben Baden. Karlsruhe, 2. November. Der Großherzog ulscher wens locke ttlittrhn disben en n niche ban hig, Fößrghämnsenn is fu nen inch, s uta nä glabt , reer g n t rere eee elne , und ie Großherzogin sind mit, der Prinzessin Victoria welcher van dem Gedanken ciner abseluten Trennung von Schuie fell, Schulgeld von den min dervermsögenden Klassen zu erheben? Ich nen ,, ,, ö 9 3 ih nher von staatlichen Aufsichts. und dem Prinzen Ludwig Wilhelm heute Vormittag und Kirche ausging. Aber die Centralabtheilung jener Ver. glaube daher, daß diefe Frage auf Grund neizer Voraussetzungen auch bon t fugn igen zu Chen r gn. 2. selben Erwägungen haben dahin 103/ . Uhr von Baden zu bleibendem Aufenthalt in der Resk— ammlung verwarf diesen Plan, und zwar, wie (6 in dem Gegenstand einer neuen Dißkussion werden kann behörden geübt, , Pt genng des Kreis. denz zurückgekehrt. Bericht derselben heißt, weil in den verschiedenen Theilen des Der zweite Punkt, den ich noch erwähnen wollte, betrifft die geführt ⸗ auch 53 . ch zu nehmen, ihn durch ein technisches Müt— Landes sich ein entschiedener Widerspruch gegen diefes Prinzip subsidiarische Verpflichtüng des Stagtes, im Falle des ausschusses in . ö r ö velstarten und ihm dann eine Reihe Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 3. November. Die heu— fung gegeben, habe. Das iwas damals konstgtitt wurde gilt für bi: Unvermögen ber Gem in detz, ttt Hie Schulbedürfnisse aufzukommen. , , , i unn bisher von den Regierungen tige »W. Z. meldet amtlich: heutigen Tage in, noch entschiedenerem Maße. Wir können es mit Dieser Satz ist in der Verfassungsurkunde mit unzweideutigen Worten von. , a we Ver ö des Entwurfes enthalt unter Be Verhaltniffe im Königreiche Dalmatien machen es 5 n, n, ge g n, g nin n, mn n, r n n , h, . En 6 6 ern n nnn, ng gin he nn an, 9 dersen gen Gegenstände, deren Erledigung nothwendig, daß die Leitung der Statthalterei wieder am Sitze S e n, da er Staat hinzugetreten i vo , . . ĩ ; . ĩ s w unsere Verfassungsurkunde. Sie bestimmt, daß der Religionsunterricht die Gemeinden nicht im Stande waren, sür ö. , nn, . in Zukunft dem so verstärlten g gn. ,,, Han dersel ben durch den Statthalter erfolge. Es wurde demnach . nicht neben der Schule her, sondein in den Schulen ertheilt werde, zu sorgen, er ist nach Feststellung derselben, wie das Budget eines Der. Gescßen tiwurf He,. vor gg ich aulch nicht das Wort vom K. K. Ministerium im Einvernehmen mit dem K. und . und daß die Kirchen und die Religion sgesellschaften auf die Erthei. seden Jahres ergiebt, ebenßfallus geüht worden, und die Staatsregierung von einer weitreichenden . el tönendes — das sonst gefaßt K. Reichs Kriegsminister die Verfügung getroffen, daß der lung des Unterrichts einen leitenden n gf üben. Sie will in der ist weit davon entfernt, diesem Satze für die Folge irgendwie seine wiederholen . h. fein 9. 9 die Zutunft 166 das aber kann Statthalter in Balmatien FM. Ritter v. Wagner die Eivil⸗ Volksschule die konfessionellen Verhältnisse möglichst berücksichtigt Geltung entziehen zu wellen. Wenn dessenungeachtet dieser Satz worden ist: Wer die 54 . . , , daß 97 Einrichtung der geschäfte in Zara im vollen Umfange wieder übernehme und . babsft ien garahtitt im. Artikel 13 den Kirchen. und Zieligientz., nicht ausdrücklich in dem Unterrichtsgesetz Entwurf wiederholt ist, so . h fttrf un c alter vhm Rem allergrößten Ein. das Truppen-Militärkommando weiter führe, hingegen die mili— elta mn, fue drück zahlen ihhdöns ah rrich tmn amid, ä, dis nih gfsch en in e. Deinung als ißnneg oder solle n ne, , 3 3 n en nn, fe, gem tärischen Hperationen im Bezirke Eattaro dutch! nen hie hu ( fh ig er j n r er f n mn c aal . ; ö . 5n an,. , . e Har . * ug fal 6 hann, ine, um die es sich hier handelt, mit den Vollmachten der Verordnung vom 25. Oktober rg . endlich, daß bei alle 8 gs / au reit werden, die die Verfassungsurkunde ihm aufer egt; einer solchen pie. S wir zurück in die Geschichte unseres Vater ⸗ ; General leitet werden Auf Grund Aller öchster . bei den auf. dem Gebiete der Schule stattfindenden, wesche mit der Auslegung müßte ichs wol vorn herein einen bestimmten Widerspru unsere Kinder. Sehen wir z ᷣ ñ berufenen General geleitet werden. Auf llerh ö Religionsübung im Zusammenhange stehen, die christliche Religion zum und nenn . Nicht ,, 6 , . landes, va gr n n, . irg rsd or r lf nn 1 Ermächtigung wurde hiernach der Brigadier der dritten Trup⸗ . Grunde gelegt werden sollte. An diesen Bestimmungen der Verfaf. graph nur aus dem Grunde, weil die Regelung unserer Kom— Verfalls in dem . . n Mone . fo durfen pendivision, General- Major Gottfried Graf Auersperg zum . sunggurfunde hält auch der gegenwärtige Entwurf fest. Er besrachtet munäl. und Kommunal - Besteuerungs - Verhältnisse mit befon. ,, , 1 l. 85 ausf . daß unsere deutsche Na. Kommandanten der im Bezirke Cattaro dislozirten Truppen . den Religionsunterricht als einen integrirenden Theil des gefammten derer Rücksicht auf die Schulbedürfnisse noch keinesweges durch pir wohl, .. mn mn , ist t Und auf das Wieder-! ernannt und angewiesen, sich sogleich nach Cattaro zu begeben ö Schulunterricht, er sichert den kirchlichen Behörken und den Vor. das ganze! Fand kiso durchgeführt ist, daß sich jetzt schon in ö V . deutschen Geiftes in dieser Feit Hat und die ihm zugäwiesenen Funktionen zu übernehmen. I stehern der Religionsgesellschaften den ihnen gebührenden Einfiuß bestimnt geseklich formulirter Meise die Grenzen feststellen ließen, wo erwachen . 9. . . e, wesen lichen Einfluß gchabt. Sie — Der niederösterreichische Landtag hat in seiner Sitzung ; dabei. Er will die n, , f nicht ablösen von dem Zusammen. die Leistungsfähigkeit der einzelnen Gemeinde aufhört und die sub— Ri kent sch 44 3 nn 8 in . Sachsen⸗Gatha, Lines Kur. am 30. v. M. folgende Resolution angenommen: »Die Re . g c i irg lich, un ren i , ,,,, . . sidläre Leistung des Staates anfängt, man ist, vielmehr zur Zeit rng hre o erh el von n nr br , , e,. in 3 d n ke n del ei n sgebrnn 6 . , w ,, gelbe bel deln len fiche derm Ts Heere wöelens delsunchmeng dal ele zwang. . absolut bindender Nothwendigkeit, aber mit Freiheit. gpgeblieben, den Saß der Verfassungsurkunde einfach wörtlich in das Geseß guf denen bon r,, ed , ie f n n sferk sind, in diefer weise Einquartirung von Truppen in Privathäusern nur im . Auch im Uebrigen hat der gegenwärtige Entwurf es sich zur Auf. zu Übertragen. Man gigubte aber damit envas Ueberflüssiges zu thun, konnen. ie ö. , Weh des Vaterlandes zu berathen, wir Kriege oder bei Eintritt außergewöhnlicher Umstaͤnde erfolgen ö gabe gestellt, den Vorausseßzungen und Bedingungen der Verfassungs. vielleicht sogar etwas Schädliches, wenn man einen Satz von dieser Kit el.,. 4 Bildung empfangen auf diesen Grundlagen. Das dürfe.«
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