Anleihe von 1854 zu verkaufen. bisherigen Einrichtung gensthigt, an' di zr sich den erwarteten hay e s., , r.
zu sehen, ob ein Käufer da ist. Wir
gehandelt wurden.
Da wird nun ein Druck, der namentlich in Süddeutsch-⸗ land solc r . empfunden word ist, über den mir in früherer Zeit oft eslam bn ug re! gen sind, entfernt. Man braucht bei der künftigen Einrichtung nicht mehr zuzusehen, ob eine Verloosung stattgefunden hat, man braucht nicht mehr die einzelnen Verloosungslisten zu studiren, ob die Rum⸗ mer, die man besitzt, darunter begriffen ist, und was alle diese Sorgen doch noch, selbst . . Er⸗ Zahl unrichtig gedruckt ist, und daß man in alle die 8 . t uste ger welche sich daran knüpfen, wenn man nicht rechtzeitig 6 erer n . Jemehr die Herren in diese Fragen eindringen werden, . mannichfaltiger, glaube ich, werden die im Einzelnen vielleicht einen, aber im Ganzen doch großen Vortheile der Maßregel Ihnen
land als ein solcher auf das Lebhafteste
sind, die sich daran knüpfen, und die
wenn man recht ängstlich nachgesehen hat folg haben, daß man n hac
eine Zahl übersieht, einreicht.
klar erscheinen.
. Welches ist nun der Weg und das Mittel, mei diese Maß regel, die ich nicht vorschlage als ö e nn, bloß dem Augenblick helfen foll, sondern die ich in der That als eine
wichtige Reformmaßregel betrachte gegenüber unserem Sch ) ins Leben zu rufen, um auch schon dem Etat 9 18 e,, zu können? Mir scheint, daß es dazu einen
dessen Darlegung mir vielleicht nicht gleich
der aber doch in der Sache selbst keine
bieten wird. Ich bin nämlich der Ansich
dieser Maßregel eine — wie soll ich es nenne
haben unter Obhut der Hauptverwaltung
Einsichtnahme Seitens der von beiden
wählten Mitglieder der S
daß wir von dem
Landtage einen vollst
Wir wollen
„ die bestehenden erfüllen zu können. g his dahin, daß es 6 . umzuwan⸗
der den
allgemeinen Beifall sie au tai v9 Ihn fn gebilli . ein lassen, — nicht ändi 3 . ⸗ jf wird in an,, wenn, sie mißlingt. Wir sind nämli seren Verhältnissen nicht in * der Lage, gi, r e rn, , , stehen ansehnlich unter pari, und z sin ein, den Inhabern derselben mit Kündigun
drohen, die ja nicht verwirklicht werden könnte. Wir nien. a. 466 etwas heschwerlicheren Weg angewiesen, aber, meine Herren ö . i n r, Denn eine Zivangskonbersson J ich bei den allergünstigsten Verbältniffen iner ge⸗ a eh ,. , , . Ereignisse 1 0 gi.
rü — och immerhin möglich sind — während einer solchen Operation, so würde man bei der , mn, 26 nicht unerheblichen Gefahr, ausgesetzt sein. Bel dem Wege, den e , vorschlage, sind wir in keinem Augenblick irgend einer Ge— 89 ,,,, .. 1 treffen fönnfe — und was
zeugung nicht treffen wird —, das wäre, d
von dem Anerbieten seitens der Sta tsgläubi in! en der Gebrauch gemacht würde Di a6 , , n rn. en, , , ,, an ie. ans , , . hat aber heute ͤ nlich zetrag an Anleih ö Konversion mit Freuden unt ö . orf hn e, , , en , wird, und daß es nicht schwer
1 urch Auswechselung derjeni gänge von Anleihen, die elwa zur Konversi r ,,
; ͤ ion sich nicht berei
h , die Mittel zu gewähren, um in n 6 blig en, die in diesen Bereich fallen, die Hauptverwaltung mit
im Voranschlag des S
dem nöthigen Schuldentil h ntilgungsquantum auszustatten. ch muß noch eins bemerken: daß meiner Ansicht nach die
kann es der Banquier erleben, daß er von einem K 6. . . orr den Auftrag bekommt, ihm 1000 Thlr. 43prozentige , we 1857 zu kaufen, und von einem ,. ihm 1000 Thlr. 43prozentige l nstatt, wie es natürli a diese beiden Aufträge kompensiren zu können, af den . auszuführen, daß der andere ausgeführt wird, ist er bei der zu schicken, g zu bestellen und zu bescha und nun das andere Papier zum Verkauf zu ., ö, sehen / ein aben ferner ni lediglich die ungünstigen Verhältnisse der , ß . fassen, wir haben uns zu vergegenwärtigen, daß wir lange Perioden gehabt haben, und hoffentlich in nicht allzu ferner Zukunft auch wieder bekommen werden, wo unsere 43 prozentigen Papiere über pari
Operation als ein Ganzes auch nach der Richtun in zu b ͤ n ehand ist é daß, die Kosten, weiche für die Ertheilung 2 w. 9. welche für den nothwendigen Eintausch von soichen Jahrgängen, von denen nicht eine hinreichende Anzahl sich zur Konversion hat bereit . egg. enn, . . 6. werden durch die entsprechende
us ö so daß die gan ᷣ ein ein. heitliches Ganzes auftritt. Damit Sie 9 neger nn m nun auf diesem Wege, während die Schuldentilgung hinsichtlich d bekäme, doch die Zinsenlast umgeke könnte, so wilt ich
werdende
;
llgemeinen Kassenv zun . dem vorhin naͤher
Unter der Vor
zustimmt,
Die Staats nter dieser Voraussetzung in der ange⸗
n men Lage, ung, des ganzen Defizits von 5,06 (G60
ierigkeiten bereiten wird, und zwar ohne
mitteln ihre Zuflucht nehmen . müssen.
age gebracht worden, jenen Betrag, der im
sehen ist an Einnahmen des Staatsschatzes,
chdem der Staatsschatz feine vollen 36 Mill.
ig zur Bestreitung der Ausgaben des Landes ver— müssen, beträchtlich höher normiren zu können, wie es taatshaushaltsetats geschehen ist. In diese Lage
sind wir gebracht warden unter And 1 t worden Anderem durch den Umstand : von meinem Amtsvorgänger angeordnete Veraͤußerung . , .
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schaftlich , Domandengrundstücken, die nur auf kurze et errichtenden evangelischen Gesammt-Konsistoriums begreift innerhalb
verpachtet sind und deshalb nicht so wirthschaftlich ausgenutzt werd«, wie es bei einer anderen Verwendung thunlich wäre, einen erfrer— lichen Fortgang nimmt und daß wir auf eine sichere ansehnliche Ein nahme davon rechnen können. Wir werden ferner dadurch unterstützt, daß ein großes Etablissement vor Kurzem zum Verkauf gestellt worden ist, daß die Staatsregierung zwar nech nicht den Zuschlag ertheilt hat, daß sie aber ihrerseits in der Lage ist, in jedem Augenblick den Zu— schlag ertheilen zu können und daß, wenn . thut, der Etat der Bergwerksverwaltung — Sie werden von mir nicht eine ganz genaue Ziffer verlangen — aber um ungefähr 3 Million Thaler sich besser herausstellen wird, als bei Einreichung des Etatvoranschlages an— genommen worden ist. Wir werden in diesem Falle einen Nachtrags. etat vorlegen, worin diese 3 Million Thlr. — ich spreche diese Summe nochmals als eine ungefähre aus — Aufnahme findet, welche also von dem veranschlagten Defizit in Abgang zu stellen ist. Wir sind ferner in der Lage, in die Vermehrung des Voranschlags für die dem Staatsschatze zufließenden, zur Bestreitung der laufenden Ausgaben des Landes bestimmten Beträge um den vollen Betrag der dann an dem Defizit noch fehlenden Summe zu willigen, so daß auf diese Weise das Defizit, welches bisher die Gemüther beunruhigt hat, durch Ihren Beschluß verschwinden kann, und daß die Staatsregierung nicht sn der Lage ist? bei dem Landtage eine anderweitige Steuervorlage gegenüber den Steuerzuschlägen, die man fallen lassen will, einzu— bringen.
ie sich das Verhältniß für die Zukunft gestalten wird, in der Beziehung will ich heute irgend ein Engagement nicht eingehen, und ich werde mich vielleicht selbst vor einer Andeutung häten müssen. Aber ein Wort will ich doch noch darüber sagen.
Wir dürfen nämlich nicht übersehen, daß die außerordentlich hohen Einnahmen, die dem Staatsschatze pro 1870 in legitimer Weise zu⸗ fließen werden, nicht als solche zu betrachten sind, auf deren jährliche Wiederkehr zu rechnen wäre. Es wird daher allerdings später die Sorge an mich herantreten, ob und in welchem Maße die Mittel zur Bestreitung der Staatsausgaben durch Heranziehung der Steuerkraft werden beschafft wer⸗ den müssen. Sollte diese Frage an mich herantreten, dann steht bei mir der Entschluß von vornherein fest, daß wir das nur zu thun haben im Wege der Reformen, im Wege von solchen Maßregeln, die zwar den Steuerpflichtigen vielleicht dem Geldbetrage nach etwas mehr in An— spruch nehmen mogen, die aber dann gleichzeitig auch zu einer wesent⸗ lichen Erleichterung auf andern Seiten führen werden. Als solche Reformen schweben mir Aenderungen in unserer indirekten Steuer- gesetzdz bung, die wir, glaube ich, viel zu lauge einem Zustande der Stagnation überlassen haben, vor; nennen will ich sie heute nicht.
— Auf eine Bemerkung des Abgeordneten Richter (Königs⸗ berg) entgegnete der Finanz ⸗Minister Camphausen:
Meine Herren! Der Herr Vorredner hat Worte angeführt von einer Rede, die ich vor zwanzig Jahren gehalten habe. amals be⸗ fanden wir uns in dem 3 Stadium der politischen Entwicklung; damals fehlten uns die Erfahrungen darüber, in welcher Weise die
Garantien zu finden seien, wonach Körperschaften gewählt würden, die in jedem Augenblicke bereit seien, das Stagtsinteresse überall, nach
allen Richtungen hin, zu wahren, stets sich ebenso zu vergegenwärti— gen, wie die Macht der Krone ungeschmälert erhalten werden muß, als auch sich zu vergegenwärtigen, wie die Rechte der Volksvertretung geachtet und geehrt werden sollen. Dem geehrten Redner ist es wie mir bekannt, daß der parlamentarische Kampf, der damals geführt wurde, mit der Niederlage Derjenigen endigte welche Ansichten ver⸗ traten, wie ich sie damals vertreten habe. Dem geehrten Redner ist wie mir bekannt, daß wir heute eine Verfassung besitzen, zu achten und zu ehren haben, die ein Anderes bestimmt, als was er glaubt erstreben zu müssen. In den Rath der Krone bin ich mit der entschiedenen Absicht getreten, die Rechte der Krone zu wahren, die Rechte der Krone nicht verkürzen zu lassen, zugleich aber mit der ent⸗ schiedenen Absicht, die Rechte der Volksvertretung, wie sie durch die Verfassung bestimmt sind, gebührend zu ehren. r Meiner Ansicht nach befindet sich die Nation auf einem irrigen Wege, wenn sie ein übertriebenes Gewicht auf die Beilegung jenes formellen Steuerbewilligungsrechtes legt, Im Jahre 1849 habe ich mir nicht träumen lassen, daß man bei so leichten Veranlassungen sich geneigt fühlen könnte, von der Steuer bewilligung einen negativen Gebrauch zu machen, wie ich es nach der Erfahrung der 20 Jahre annehmen muß. Meiner Ansicht nach aber hat in der Sache die Volksvertretung schon heute das Steuerbewilligungsrecht. Meine Herren, ist es denn ein Kleines, daß Sie Ihren Willen auch gegenwärtig in gewisser Weise durchgesezt haben? sind Sie es denn nicht, welche die Erhebung der neuen Steuern, die in Frage gestellt waren, unmöglich machen; sind Sie es denn nicht, die mil dazu heigetragen haben mich auf diesen Platz zu führen, einen Mann auf, diesen Platz zu führen, der den Versuͤch macht, einen anderen Weg einzuschlagen? Ob dieser Weg sich bei näherer sorgfältiger Prüfung Ihrer Anerkennung erfreut, — ich billige die Reserve, welche einige Redner ausgesprochen haben. — das wird sich finden; erfreut er sich dieser Anerkennung nicht, halten Sie mich dieses Postens für unwürdig, ich bin in jedem Augenblicke bereit, ihn wieder niederzulegen.
— Der dem Hause der Abgeordneten in der gestrigen Sitzung desselben ,, eines Gesetzes, betreffend die Ressortverhältnisse der kirchlichen Verwaltungsbehsrden im Regierungsbezirk Cassel, hat folgenden Wortlaut:
Wir Wiibelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags Unserer
was folgt: . . . B Kgtngstreis des für den Regierungsbezirk Cassel zu
er ihm angewiesenen geographischen Grenzen die kirchenregimentliche Leitung aller Angelegenheiten der evangelischen Kirche, soweit sie nicht anderen Behörden oder firchlichen Organen zug-wiesen ist, oder fünftig zugewiesen wird.
Insonderheit gehört dazu: .
I) das kirchliche Prüfungswesen und die Ordination der Pfarr- amts Kandidaten, 2) die Anstellung beziehungsweise Bestätigung und Einführung der Pfarrer und kirchlichen Beamten, 3) der Vorschlag wegen Anstellung der Superintendenten und Metropolitane und die Einführung derselben in das Amt, H) die Aufrechthaltung der firch— lichen Ordnung, sowie die Aufsicht und volle Disziplinargewalt über Pfarramts⸗Kandidaten, Geistliche und kirchliche Beamten, 5) die An ordnung von Kirchen⸗Visitationen, 6) die Sorge für die Einrichtung von Presbyterien und Synoden, die Prüfung und Bestätigung ihrer Beschlüsse, sowie die Berichterstattung über die letzteren, soweit solche erforderlich ist, 7 die Aufsicht über geistliche Seminarien und über die bei denselben angestellten Lehrer, 8) die Ertheilung kirchlicher Dispense, 9) die Anordnung tirchlicher Feste, 19 die Aufsicht über das Vermö- gen der Kirchen, kirchlichen Stiftungen und Institute.
§. 2. Der Regierung wird überwiesen: 15 die interimistische Re—= gulirung in streitigen Kirchen,, Pfarr- und Kuͤster⸗Bausachen, sowie die Vollstreckung der getroffenen Entscheidung, vorbehaltlich des den Betheiligten untereinander zustehenden Rechtsweges über die Verthei- lung der Kosten, 2) die exekutivische Beitreibung von Kirchen“, Pfarr- und Küsterabgaben, 3) die Anordnung und Vollstreckung der zur Auf— rechterhaltung der äußeren kirchlichen Ordnung erforderlichen polizeilichen Vorschriften, 4) die Aufsicht über die Geistlichen in ihrer Eigenschaft als Schul⸗Inspektoren mit der Befugniß, dieselben durch Mahnungen, n, und Ordnungsstrafen zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten anzuhalten. . 32
§. 3. Zum gemeinschaftlichen Geschäftskreise des Konsistoriums und der Regierung sollen gehören: I) die Aufsicht über die Kirchen bücher, 2 die Sorge für Anlegung und Unterhaltung der Kirchhoöfe, 3) die Veränderung bestehender, sowie die Einführung neuer Stol- gebührentaxen, 4) die Veränderung bestehender, sowie die Bildung neuer Pfarrbezirke. e . 3.
§. 4. Mit der Ausführung dieses Gesetzes wird Unser Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten beauftragt.
— Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Auf- hebung der Unterstütungskasse für Waisen von Steuer- beamten in der Provinz Hannover welcher gleichfalls dem Hause der Abgeordneten in der gestrigen Sitzung desselben überreicht worden ist, lautet: 8
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen e., verordnen mit Zustinimung beider Häuser des Landtages der Monarchie was folgt.
f 9 Die auf Grund der Statuten vom 24. Mai 1853 errich tete ÄÜnterstützungskasse für Waisen von Steuerbeamten in der Pro— vinz Hannover wird vom 1. Juli 1870 ab aufgehoben. Die Auf— nahme neuer Netglieder der Unterstützungskasse findet fortan nicht mehr statt.
; sg Die Verpflichtung, den am 1. Juli 1870 vorhandenen und den 6 nachbleibenden, nach Maßgabe der Statuten, unterstützungs⸗ berechtigten Waisen die Unterstützung von je 8 Thalern jährlich bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahre zu gewähren, wird unter Ver⸗ zichtleistung auf fernere Entrichtung von Beiträgen der Betheiligten, vom 1. Juli 1870 ab auf den Staat übernominen. ö §. 3 Mit dem 1. Juli 1870 fällt das alsdann vorhandene Ver- mögen der Unterflützungskasse der Verfügung des Staates anheim.
§. 4. Der Finanz ⸗Minister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
— Die Annalen der Landwirthschaft in den König lich preußischen Staaten« Nr. 44 enthalten: Ueber die Zusam⸗ mensetzung von Braunheu im Vergleich mit gut getrocknetem grünen Heu. Von C Reichardt. — Obstbau in den Vereinigten Staaten von Rordamerika. — Versuche in Berlin mit dem Lenkschen Verfahren zur Reinigung des Kloakenwassers. — Einige Bemerkungen über Di. Samuel Hartmanns Kritik des Hétsey schen Wollwaschverfahrens. Von P. Possart. — Zur Versicherungsfrage. Vom Kongreß norddeutscher Landwirthe. — Williams Rasenscheermgschine. (Mit Abb) — Ueber die Verwendung des Glycerins zur Weinverbesserung. Von Karl Kolb in Rom. — Aus dem 70. Bande des Archivs für Rechtsfälle, die Landwirthschaft und derselben verwandte Gebiete betreffende Ent scheidungen des Königlichen Ober-Tribunals. — Berichte und Korre⸗ spondenzen: Aus Paris (Mitte Oktober). — Literatur: 1) Forstlich es Hülfsbuch für Schule und Praxis. 2) Zur Forstzuwachs ⸗ Kunde Von Max Robert Preßler. Studien zur Entwickelungsgeschichte des Schafes. Von M. v. Neitzschuz, Die Züchtung des Rindes. Ver. einspersammlungen. Vom 7. bis inkl. 15. November. — Notizen: Ein Beitrag zur Gewitterkunde. Flachs bau in Irland. Käãsefabri⸗ fation in Nordamerika. Brand in Flachs. Fruchtbarkeit eines Maul- thieres. Im Herzogthum Braunschweig ausgeführte Untersuchungen an Schweinen. Generalversammlung des Klubs der Landwirthe zu Berlin. Konstituirende Komiteversammlung zur Gründung eines Rereins der Wollinteressenten Deutschlands. Veranlagung der Käserei= genossenschaften zur Gewerbesteuer. Der Stand der Rinderpest in
Ungarn, Galizien ꝛe.
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