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einzuholen, über welche ihm deshalb die betreffenden Pläne, Zeich nungen und Kostenanschläge von der Königlichen Direktion rechtzeitig vorzulegen sind.
§. 9. Dem Verwaltungsrathe
wird nach vollendetem Bau
neuer Bahnstrecken die bezügliche Baurechnung, und über den Betrieb
des Unternehmens in der ersten Hälfte des auf das betreffende Betriebs jahr folgenden Jahres die Betriebsrechnung zur Prüfung und Decharge— Ertheilung vorgelegt. Diejenigen Erinnerungen gegen die Rechnungen, welche nicht schon durch die Königliche Direktion selbst erledigt worden, werden durch den Verwaltungsrath dem Königlichen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vorgelegt, welchem darüber die schließliche Entscheidung zusteht.
§5 10. Die Generalversammlungen werden von dem Vorsitzenden des Verwaltungsraths berufen und in Breslau abgehalten. Im dritten Dunartale jeden Jahres findet die ordentliche Generalversammlung statt, in welcher der Geschäftsbericht der Königlichen Direktion für das verflossene Jahr, sowie der Bericht des Verwaltungsrgthes über die Pruͤfung der Rechnung des verflossenen Jahres, unter Vorlegung des Rechnungsabschlusses erstattet, ferner auch die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Verwaltungsrathes für das nächste, mit dem J. Januar des folgenden Jahres beginnende Geschäftsjahr vorge⸗ nommen wird. .
In Lingelegenheiten der Verwaltung und des Betriehes steht der ö eine, für die Direktion bindende Beschlußfassung nicht zu.
Dagegen können ohne Genehmigung der Generalversammlung nicht siatifinden: a) Aenderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, sowie des Gesellschaftsstatuts; b) Erwerb fremder und Anlage neuer Bahnen; ) Betheiligung der Gesellschaft an anderen Bahnunterneh⸗ mungen, Uebernahme des Transportes auf fremden Bahnen; q) Auf⸗ lösung der Gesellschaft oder Fusion derselben mit anderen Eisenbahn⸗ gesellschaften.
Zur Gültigkeit der Beschlüsse in den vorstehend sub a. b. e, und d. genannten Fällen bedarf es der Mehrheit von zwei Drittheilen der Stimmen und der Genehmigung des Staates, während bei den ge⸗ wöhnlichen Geschäftsangelegenheiten der ordentlichen Generalversamm⸗ lung die absolute Mehrheit der vertretenen Stimmen genügt und bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden des Verwaltungs raths den Ausschlag giebt.
§. 11. Die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Ver— waltungsraths erfolgt nach relativer Stimmenmehrheit, im Uebrigen nach den Bestimmungen in §. 28 des Gesellschaftsstatuts, und . 6 des unter dem 9g. November 1867 Allerhöchst bestätigten 4. Statutnachtrags mit der sich von selbst ergebenden Einschränkung auf nur zweifaches Skrutinium.
§. 12. Das Protokoll in den Generglversammlungen, welchem ein von einem Notar zu beglaubigendes Verzeichniß der erschienenen Aktionäre und deren Stimmzahl beizufügen ist; hat vollkommen be— weisende Kraft für den Inhalt der gefaßten Beschlüsse, wird durch den Notar geführt und von den anwesenden Direktions ⸗ und Ver— waltungsraths-Mitgliedern resp. Stellvertretern vollzogen.
Den Vorsitz in den Generalversammlungen führt der Vorsitzende des Verwaltungsrathes.
§. 13. Die Aufsicht über die Beamten-Pensions⸗ und die Kran⸗ kenkasse der Beamten und Arbeiter der Neisse - Brieger Eisenbahn wird nach Maßgabe der diesfälligen Statuten von der Königlichen Direktion in gleicher Weise übernommen, wie solche von dem Direk⸗ torium der Neisse⸗Brieger Eisenbahn zeither geführt worden ist.
§. 14. Alle diesem Vertrage entgegenstehenden Bestimmungen der Geseüschaftsstatuten, sowie der Nachtraͤge zu denselben werden für die Dauer dieses Vertrages aufgehoben.
§. 15. Der gegenwärtige Vertrag tritt mit dem ersten Tage des re, mn, nach seiner Publikation in der Gesetz Sammlung in Kraft.
§. J6. Dieser Vertrag kann nur im Wege gegenseitigen Ueber— einkommens abgeändert oder aufgehoben werden.
Breslau, den 10. August 1869.
Für die Staatsregierung: v. Maaßen.
Direktorium der Neisse⸗Brieger Eisenbahngesellschaft. Ertel. Haber. Fromberg. Jaeckel. Albert Gedicke. Caro.
Justiz⸗Ministerium.
Der Rechtsanwalt und Notar Tamms in Barth ist in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht in Stralsund, mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes . versetzt worden.
Der Notar Freischem in Ründeroth ist in den Friedent⸗ gerichts-Bezirk Opladen, im Landgerichts⸗Bezirke Düsseldorf, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Opladen, versetzt worden.
Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
e a nne,
Das zum Königlichen Ministerium für die landwirth⸗ schaftlichen Angelegenheiten gehörige Lesekabinet in der Schützen— straße Nr. 48 ist mit Ausnahme der Sonn— und Festtage täg⸗ lich von 3 Uhr Nachmittags bis 7 Uhr Abends geöffnet,
Die Anträge auf Ertheilung von Eintrittskarten resp. auf Verlängerung der bereits ausgestellten wolle man, an das Geheime Central-Bureau des Ministeriums, Schützenstraße Nr. 26, richten, welches dieselben in den Vormittagsstunden annehmen wird.
. Mit der Benutzung sowohl des Lesekabinets als auch der reichhaltigen Bibliothek des Ministeriums sind Kosten nicht verbunden, sofern nicht die Verabfolgung des gedruckten Bücher. verzeichnisses gewünscht werden sollte, welches zum Preise von 15 . pro Exemplar käuflich überlassen werden kann.
erlin, den 6 November 1869.
Die Bibliotheks-Kommission des Königlichen Ministeriums
für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
Haupt ⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Es sind der Hülfsarbeiter Sasse zum Geheimen Kanzlei⸗ Sekretär und die Hülfsarbeiter Metzeltin, Meyer, Wegener, 1 und Rossow zu Geheimen Sekretären ernannt worden.
—
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Per sonal Veränderungen.
H. In der Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A Ernennungen Beförderungen und Versetzungen. Den 28. Oktober. v. Goeßnitz, Pr. Lt. vom Magdeb. Jäger⸗Bat. Nr. 4, unter Be. lassung in seinem Kommando zur Dienstl. als Lehrer bei dem Kadetten. hause zu Oranienstein, in das 2. Thür. Inf. Regt. Nr. 32 versetzt Den 1. November. Nowina v. Przysiecki, Port. Unterof⸗ vom Kad. Corps, dem Hess. Füs. Regt. Nr. 80, v. Vo ß Port. Unteroß vom Kadetten Corps, dem J. Thür. Inf. Regt. Nr. 31, v. Poncen Port. Unteroff. vom Kadetten ⸗ Corps, dem Königs-⸗Gren. Regt. (2. Westpr. Rr. 7, Gr. v. Schlippenbach, Port. Unteroff. vom Kadetten. Torps, dem 2. Garde ⸗Regmt. z. F. als Sec. Lts. überwiesen. Bei der Landwehr. Den 30. Oktober. Stegemann Vize⸗Feldw. vom 2. Bat. (Coblenz) 3. Rhein. Landw. Regts. Nr. 29, zum Ser.
Lt. der Res. des 3. Rhein. Inf. Regts. Nr. 29 befördert. Den 2, No.
vember. Groß kopf, Vize ⸗Feldw. vom Res. Landw. Bat. (Cölm
Nr. 40, zum Sec. Lt. der Res. des 8. Rhein. Inf. Regmts,. Nr. 70
Zillekens, Vize⸗Wachtmeister von dems. Bat. zum See. Lieutenant Der Reserve des Rheinischen Ulanen Regiments Nr. 7, befördert. B. Abschiedsbewilligungen ze. Den 23. Oktober. Riedel, Ser Lieut. . D. und Zahlm. vom Brandenb. Feld ⸗Art. Regt. Nr. z (Gen. Feldzeugmstr., bei seiner Verabschiedung die Aussicht auf An stellung im Civildienst und die Erlaubniß zum Tragen seiner früheren Unif. als Sec. Lt. und Rechnungsführer des 4. Brandenb. Inf. Regts. Nr. 24 (Großherzog von Mecklenb. Schwerin) ertheilt. Den 28. Okto— ber. Hatzfeld, Pr. Lt. vom 2. Nass. Inf. Regt. Nr. 88, als halb— invalide mit Pension ausgeschieden und zu den beurlaubten Offizieren der Infanterie des 2. Bataillons (Weilburg) 2. Nass Landw. Regts. Nr. 88 übergetreten. Weigand, Prem. Lieut. vom 2. Thür. Inf. Regt. Nr. 32, unter dem gesetzlichen Vorbehalt ausge schieden. Den 2. November. Frhr. v. Richthofen, Sec. Lieut. vom Königs⸗Gren. Regt. (2. Westpr. Nr. I als halbinvalide ausge schieden und zu den beurl. Offiz. der Inf. des 1. Bats. (2. Breslau, 3. Niederschl. Landw. Regts. Nr. 50 übergetreten. Bei der Land— wehr. Den 25. Oktober. v. Lahrbusch, Hauptmann von der Infant. und Comp. Führer vom 1. Bat. (Aschersleben) 2 Magdeb. Tandw. Regts. Nr. 27 mit Pens. nebst Aussicht auf Civilversorgung und seiner bisher. Uniform der Abschied bewilligt. EH. In der Marine. Marine⸗Beamte. Durch Verfügung des Marine⸗Ministeriumt,
Den 31. Oktober. Steudel, Marine⸗Zeichner, zum Zeichner dei
Marine⸗Ministeriums ernannt.
Dicht amtliches.
Prenßen. Berlin, 6. November. Wie aus Coblen gemeldet wird, hat der Kammerherr Freiherr von Spieß den Dienst bei Ihrer Majestät der Königin übernommen.
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz ist, wie tele graphisch gemeldet wird, am Donnerstag, 4. November, Mittag in Jeru alem eingetroffen. Der Einzug in die Stadt war sehr glän⸗ end. Die türkische Garnison und ein Detachement preußischer Sol daten bildeten Spalier; die fremden Konsuln, die Geistlichkeit und alle Behörden der Stadt begrüßten Se. Königliche Hoheit, qu dessen Weg sich eine zahllose Menschenmenge eingefunden hatt Bald nach seiner Ankunft machte Se. Königliche Hoheit einen Besuch am heiligen Grabe.
— Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde der folgende mofivirte Antrag del Abgeordneten Dr. Virchow zur Debatte gestellt:
»Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, dahin zu wirken daß die Ausgaben der Milltärverwaltung' des Norddeutschen Bundes entsprechend beschränkt und durch diplomatische Verhandlungen eint allgemeine Abrüstung herbeigeführt werde.« ,
; n,, Lasker hatte hierzu den Gegenantrag einge racht:
»In Erwägung, daß der Militäretat des Norddeutschen Bunde durch Gesctz bereits bis zum Jahre 1871 im Voraus festgestell isf über den Antrag des Abgeordneten Dr. Virchow zur Tagesordnung überzugehen.
„Bie Abgg. Dr. Virchow und, Lasker motivirten und ver theidigten ihre Anträge. Hiernächst wurde der Antrag de Abg. Lasker abgelehnt und der Antrag des Abg. Dr. Virchow bei namentlicher Abstimmung mit 215 gegen 99 Stimmen ver—
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worfen. Auch der im Laufe der Debatte eingegangene Antrag des Abg. Windthorst (Meppen):
„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: In Erwägung daß eine Ermäßigung der Ausgaben des Norddeutschen Bundes durch- aus nöthig ist, um ohne steigende Belastung des Volks eine dauernde Ordnung des preußischen Staatshaushalts herbeizuführen und die Mittel für jene wichtigen Zwecke zu gewinnen, welche nach dem Zu— geständnisse der Königlichen Staatsregierung selbst seit Jahren zurück—⸗ gestellt sind; in fernerer Erwägung, daß die Höhe der Ausgaben des Rorddeutschen Bundes wesentlich durch den Militäretat bestimmt wird, die Königliche Staatsregierung aufzufordern, dahin zu wirken, daß die Ausgaben der Militärverwaltung des Noarddeutschen Bundes enisprechend beschränkt werde.« wurde vom Hause abgelehnt. Schluß der Sitzung 4 Uhr.
— Die heutige (15. Plenarsitzung des Hau ses der Ab⸗ geordneten wurde vom Präsidenten von Forckenheck um Iz Uhr mit einigen geschäftlichen Bemerkungen eröffnet.
Um Ministerktische befanden sich der Minister für die land— wirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow, der Finanz- Minister Camphausen und die Regierungskommissare Geheime Ober⸗Finanz⸗Räthe Mölle und Meinecke, der Direktor der Qber⸗ Rechnungskammer Villaume, Geheilner Regierungs⸗Rath Duncker, Geheimer Justiz⸗Rath Dr. Falk, Geheimer Regierungs—⸗ Rath Homeyer, .
Vor Eintritt des Hauses in die Tages-Qrdnung übexreichte der Finanz⸗Minister Camphausen den Rechenschafis Bericht über die für Zwecke der Marine gemachte Anleihe im Betrage von 5 Millionen. Die Vorlage wurde an die Budget-Kom— mission verwiesen.
Den alleinigen Gegenstand der Tagesordnung bildete die Vorberathung des Staatshaushalts-⸗Etats für das Jahr 1870 im ganzen Hause. Die Spezialdiskussion wurde eröffnet, und zwar zunächst über die Gruppe 1) Zuschuß zur Rente des Kronfideikommiß-⸗Fonds von L500, 9000 Thlrn., 2) Oeffentliche Schuld von 377,925,827 Thlrn. t
An der Diskussion betheiligten sich die Abgg. Richter (Königsberg), von Unruh (Magdeburg), von Hoverbeck, Grum— 3 von Hennig, Dr. Glaser, von Bonin (Genthin) und
agen.
Der Finanz-Minister Camphausen ergriff das Wort zu folgender Leußerung und dann wiederholt;
Meine Herren, der Antrag des Herrn Abgeordneten Richter in Bezug auf den Staatsschulden-Tilgungsetat geht nur auf eine for⸗ melle Aenderung; er verlangt eine formelle Aenderung, die, wie ich glaube, unbedingt als eine formelle Verschlechterung anerkannt werden müßte — eine formelle Verschlechterung, weil Ausgaben, die dem Jahre 1870 angehören, in das Jahr 1871 verwiesen werden würden. Hätte man das dringende, Bedürfniß, in dieser Be⸗ ziehung eine völlig korrekte Uebereinstimmung zwischen den ver⸗ schiedenen Arten der Schuldengattungen herbeizuführen, so würde der Äntrag eigentlich dahin gehen müssen, für diejenigen Schulden, wo die Zinsen dem folgenden Jahre überwiesen werden, diese Zinsen in das gegenwärtige Jahr zu übertragen. Das würde aber eben auch nur eine formelle Aenderung sein und würde uns Schwierigkeiten für die Art der Verwaltung bringen, die in der That nicht der Mühe lohnen. Ich glaube daher, daß das Haus, was diesen Punkt betrifft, wohl thin wird, bei dem alten Verfahren, was mit Zustimmung des Hauses seiner Zeit festgesetzt worden ist, stehen zu bleiben.
Dann hat aber der Herr Abg Richter in seiner Rede einen an⸗ dern Punkt erwähnt, der nicht eine formelle, sondern eine sehr wichtige materlelle Bedeutung hat. Ich erlaube mir, Ihnen die Versicherung zu geben, daß meine Aufmerksamkeit längst auf diesen Punkt gerichtet sst, daß zu den schwersten Sorgen meines neuen Amtes die Sorge gehört, wie ich den Betriebsfonds der General⸗Staatskasse in eine bessere und gesundere Srdnung bringen könne, als diejenige ist, worin er sich heute befindet. Ich halte die Cösung dieser Aufgabe aber für eine sehr schwierige und kann heute noch kein Versprechen abgeben, bis wann es mir moͤglich sein wird, darüber eigene Gedanken Ihnen mittheilen zu können.
Der Geheime Sber⸗Finanz-⸗Rath Meinecke befürwortete die Annahme der die öffentliche Schuld betreffen den Ansätze.
Die sämmtlichen Positionen der ersten Gruppen blieben unbegnstandet. . .
Bei der Diskussion über die 3. Gruppe: Staats · Ministe⸗ rium wurde ein Äntrag des Abg. Runge: den Dispositions⸗ fonds für allgemeine politische Zwecke im Betrage von 31,000 Thalern nicht zu bewilligen, mit großer Majorität abgelehnt.
Beim Schlusse des Blattes wurde die Spezialdiskussion noch fortgesetzt.
— Nach den beim Ober-Kommando der Marine eingegan⸗ genen Nachrichten ist S. M. S. »Hertha« am 4. d. M. in Beyrut angekommen. .
— Der Kommunal- Landtag der Niederlausitz wird am l. Dezember zu einer außerordentlichen Sitzung zusammentreten.
Hannover, 5. November. Der Prinz Paul von Mecklenburg und der Ober-Präsident Graf zu Stolberg⸗ 2 sind gestern Nachmittag nach Wernigerode abgereist.
Cöln, 5. November. Die englische Post, aus London vom 4. d. Mis. Abends, ist ausgeblieben.
a. Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 5. November. Der nieder oᷣster reichische Landtag setzte gestern die Spezialdebatte über das Schulgesetz fort. In der AÄbendsitzung erklärte der Regie⸗ rungsvertreter. Statthaltereileiter von Weber, auf eine Inter⸗ pellation, ob die Allerhöchste Sanktion des beschlossenen Schul⸗ aufsichtsgesetzes zu erwarten stehe:
»Ich hatte bereits wiederholt die Ehre, den Standpunkt der Regierung in dieser Frage zu kennzeichnen. Derselbe ist, so viel mir bekannt, ein fester und unverrückbarer und nach den mir bis nun gewordenen Informationen muß ich annehmen, daß die Regierung nicht in der Lage sein werde, das vom h. Hause beschlossene Schulaufsichtsgesetz der Allerhöchsten Sank— tion zu empfehlen.«
. Pesth, 4. November. In der gestrigen Unterhaus⸗ sitzung wurde das Gesetz über die Abschaffung der Prügel⸗ strafe in der General! und Spezialdebatte angenommen.
Prileszky interpellirte den Finanz Minister Lonyay wegen der kommerziellen Krisis. Dieser antwortete, daß gestern be— schlossen worden, den industriellen Etablissements Geld vor⸗ zustrecken. Hierauf beantwortete der Minister die Inter⸗ pellationen JIranyi's und Jokai's in der Bankfrage und bean⸗ tragte die Entsendung einer Enquetekommission. Er sei zwar für unbedingte Bankfreiheit, doch sei eine reifliche Erwägung nothwendig. Iranyi stellt den Gegenantrag, daß die Enquete ohne jede Instruktion gewählt werden solle.
Das Haus ging zur Berathung des Religionsgesetzes Iranyi's über.
Die Centralkommission beantragte, Iranyi's Religions⸗ gesetzentwurf als inkorrekt und praktisch undurchführbar zu verwerfen und durch Beschluß des Hauses das Ministerium zu rascher Einbringung eines Religionsgesetzes aufzufordern.
Lemberg, 5. November. (W. T. B. Der galizische Landtag hat die Adresse im Wesentlichen nach den Anträgen des Ausschusses angenommen. Die Wahlen für den Reichsrath werden morgen stattfinden.
= Der »Prgg. Ztg.“ wird aus Wien, 4. November be— richtet: Der türkische Truppenkordon längst der Grenze der Herzegowina ist hergestellt. Die Kaiserlichen Truppen befestigen die olkupirten Punkte durch zerlegbare eiserne Blockhäuser.
— Die »N. Fr. Pr. enthält folgende Telegramme aus Cattaro, 4 November, Mittags. Das Hauptquartier der Truppen, welche in der Zupa operiren, befindet sich in Sut⸗ vara. Heute gingen Zuzüge von Gendarmerie dahin ab. Die Operationen des Generals Dormus von Cattaro aus sind kombinirt mit jenen des Obersten Schönfeld, der von Budua herauf operirt. Gestern den ganzen Tag hindurch und heute fanden in der Zupa Gefechte statt. Dieselben fielen namentlich Nachmittags guünstig für die Truppen aus. Das Haus des griechischen Popen Jovo Radovanovich von Sutvara wurde niedergebrannt. Unsere Verluste am gestrigen Tage bestehen in zwei Todten und acht Verwundeten. Mehrere Verwundete, darunter ein Offizier, wurden heute hierhergebracht. Eine auf dem Rückwege von Castelnuovo begriffene Transportkolonne wurde gestern von den Insurgenten angefallen.
. — Nach den bisher gemachten Wahrnehmungen entbehrt die Insurrektion einer bestimmten Organisation und Führung. Der Haupträdelsführer ist ein reicher zupaner Bauer, Namens Panesie, der sich mit zwölf Andern in die Führung theilt.
— Der kommandirende General der Kavallerie, Freiherr v. Gablenz, ist heute hier eingetroffen, um die Leitung des General⸗ Kommandos in Ofen zu übernehmen.
Belgien. Brüssel, 5. November. Der König ist mit der Königin und den Prinzessinnen gestern von dem Arden⸗ nenschloß hier wieder eingetroffen.
Frankreich. Paris, 5. November. Am 3. November fand die feierliche Eröffnung der Sitzungen des Rechnungshofes unter dem Vorsitz des Präsidenten Royer statt. In den drei letzten Jahren hatte bei dieser Gelegenheit der General-Proku— rator, Graf Casabiancg, eine Darlegung der Finanzen Groß⸗ britanniens in sich ergänzenden Vorträgen gegeben. Diesmal hatte Graf Casabianca die Finanzen Preußens zum Thenia seines Vortrags gemacht.
. — (W. T. B.) Der Erzbischof von Paris hat einen Hirtenbrief erlassen, in welchem er seine baldige Abreise nach Rom zur Theilnahme am Konzil anzeigt, die Zweck⸗ mäßigkeit des Konzils vertheidigt und — über dasselbe verbreitete Ansichten als falsch widerlegt. Der Erz— bischof erklärt, man müsse das Verhältniß zwischen Kirche und Staat, wie es vom Konkordat festgestellt ist, aufrecht er- halten, trotz einzelner Mängel, welche man in diesem Verhält⸗ nisse finden könnte. In ihrem Patriotismus werden sich die Bischoͤfe an diese weisen Vorschriften zu halten haben, welche
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