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circa 1,150,000 Zollpfund alte Eisenbahnschienen, — 178,600 x altes Kleineisenzeug, sowie ö 14,000 y Schaalguß meistbietend submittirt werden.
Kauflustige werden eingeladen, ihre Offerten portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift:
»Ankauf von alten Schienen ꝛc. betreffend bis spätestens zu oben genanntem Termine, an welchem die einge⸗ gangenen Offerten im Beisein der erschienenen Submittenten eröffnet werden, an den unterzeichneten Eisenbahn⸗Bau-Inspektor einzureichen. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt.
Die Bedingungen, sowie das denselben beigefügte spezielle Ver— eichniß, können in meinem Bureau eingesehen, sowie auf portofreie nfrage bezogen werden.
Creuznach, den 5. November 1869.
Der Königliche . eh.
13824
d mm,,
Königliche Saarbrücker und Rhein-Nahe-Eisenbahn. Die Lieferung der für die Königliche Saarbrücker und Rhein— Nahe ⸗Eisenbahn im Jahre 1870 erforderlichen Werkstättenmaterialien, Vorrathsstücke und Werkzeuge, als: Antimonium Regulus, Blockblei, Rund⸗, Flach, Winkel“, Vierkant⸗, Niet⸗, Roststab', Feinkorn⸗, Facon , und bearbeitetes Eisen, Eisen⸗ gußstücke, Holz- und Steinkohlenblech, Eisendrahtgewebe, englisches Blockzinn, Gußfederstahl, englischer Walzzeuggußstahl, Gußstahldraht, geschmiedete Gußstahlstücke, Stangen und Tafelkupfer, gebogene kupferne Feuerbuxplatten, kupferne Röhren ohne Naht, Messing- und Weißblech, Drahtstiften, Holzschrauben, Kesselnieten, geschmie⸗ dete Schloßnägel, Mahagoni ⸗, Eichen., Kiefern und Pappelholz, Holzkohlen, Schmirgelleinen, englischer Lack, Asphaltlack, rohes holl. Leinöl, französisches Terpentinöl, krystallisirte Soda, Metallkitt Mastiz), Mennige, chemisch reines Bleiweiß, Gummiringe zu Wagen, Gummiplatten, Gummischnur, amerikanische (Soapstone) Ver⸗ packungsschnur, lohgares Rindleder in fertigen Näh⸗ und Binde— riemen, Rindleder zu Treibriemen, Sohlleder, fertige Maschinen— Treibriemen, Fensterglas, rothes und grünes Glas, Wasserstands - gläser, Dampffilzplatten, Tuch für Personenwagen II. Klasse, Sammet (Pêlüche) ; blaues Seidenzeug, blauer Thhbet, Segeltuch, Wachsparchend, wollene Fußteppiche, hanfene Spritzenschläuche, Splinten, spanisch Rohr Feilen, Schmelztiegel, Hammerstiele, Loko= motiv Signallaternen, Spiralfedern, Messingleisten, feuerfeste Steine, Siederöhre, Gußstahlachsen, Guß stahlachsen mit Speichenrädern, Achslagerkasten, Schraubenmuttern, Gußstahl ⸗ Tragfedern, Kohlen schaufeln, Gußstahl⸗ und Puddelstahlbandagen, soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. Die Lieferungsbedingungen, denen das Verzeichniß der sämmtlichen Gegen⸗ stände beigefügt ist, so wie die Zeichnungen, können in dem Bureau des Unterzeichneten hierselbst, fo wie in den Stationsbüreaux zu Trier, Neunkirchen, St. Wendel und Bingerbrück, eingesehen, auch von mir auf portofreie Anträge bezogen werden. Lieferungs⸗Unternehmer wer— den daher eingeladen, ihre Offerten mit der Aufschrift: »Submission auf die Lieferung von Werkstätten⸗Materialien 2c. für die Königliche Eisenbahn-Direktion zu Saarbrücken pro 1870 bis spätestens den 29. November ear, Vormittags 10 Uhr, unter Beifügung gehörig bezeichneter Proben portofrei an mich ein— zusenden, in welchem Termine die Oeffnung der Offerten im Beisein der etwa erschienenen Submittenten erfolgen wird. Nicht rechtzeitig eingehende Offerten und Nachgebote werden nicht berücksichtigt. Saarbrücken den 5. November 1869. Der Königliche Ober⸗Maschinenmeister. Finckbein.
15) Hanf, J 16 Werg, 2 17) bunte Putzwolle, 3 18) Putztücher, 4 6 weiße Seife, 5 20) Schmierseife, 6 l / 21 Reiserbesen, 3 Stearinlichte, 22) Schwämme, 8) Wachs dochte, 23) Waschleder. 9) Pechfackeln. D. Diverses Material. Sch miermaterial. 24) Reiserwellen, 10 Maschinenöl, 265) Bindfaden, II) Schmieroͤl, 26) Kupfervitriol, 12) Talg, 27) Telegraphen ˖ Papierstreifen 13) Palmfett. 3 Fruchtgummi, C. Putz. n. ,, . . . Kreide, material. ackleinen 1ch Putz, 8
sell im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden.
Die Lieferungsbedingungen, denen das Verzeichniß sämmtlicht Materialien beigefügt ist, können im Buregu der Ober ⸗ Betriebs. Ji. spektion hierselbst, sowie in den Stationsbureaus zu Trier, Neun,
kirchen, St. Wendel und Bingerbrück eingesehen, auch von Erstenn
auf portofreien Antrag bezogen werden. Lieferungsunternehmer werden daher eingeladen, ihre Offerten m der Aufschrift:
»Submission auf die Lieferung von Betriebsmaterialien fi die Königliche Eisenbahn Direktion zu Saarbrücken pro 185.
bis spätestens den 29. dieses Monats unter Beifügung gehörig h.
zeichneter Proben portofrei an die Königliche Ober-Betriebs⸗Inspektie⸗ einzusenden. Der Termin zur Oeffnung der Offerten im Beisein enn
erschienener Submittenten ist auf den . 30. No vember c., Vormittags 10 Uhr,
festgestellt.
berücksichtigt. Saarbrücken, den 6. November 1869. Der Königliche Eisenbahn ⸗ Betriebs ⸗Direktor. Bensen.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Stelle des Kreis ⸗Wundarztes für den Soldiner Kreis mi Qualifizirte Mei; ⸗ zinalpersonen, welche sich um die gedachte Stelle bewerben wollen haben sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse 2c. binnen 6 Wochen
dem Wohnsitz in der Stadt Berlinchen ist eledigt.
uns zu melden. Frankfurt a. O., den 3. November 1869. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. gez. Stabero
Nachdem das Kreis⸗Physikat des Kreises Grevenbroich durch V setzung des Kreis-⸗Physikus Dr. Fürth zur Erledigung gekommen,
dern wir diejenigen Aerzte, welche die Physikatprüfung bestanden um sich um die erledigte Stelle bewerben wollen, hierdurch auf, uns binnen 6 Wochen ihre Bewerbungen unter Beifügung der Approbatione des Zeugnisses über bestandene Physikatsprüfung, eines Lebenslauß
und eines Zeugnisses des Kreis-Landraths über ihre Führung eih— zureichen. Düsseldorf, den 29. Oktober 1869. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
. .
Ministerium vorgeschriebenen Maßnahmen steht zum 11. Dezember d. J. Vormittags 10 Unr im Rundeschen Lokale ein Generalversammlung an, was den Herren Mitgliedern unserer Societs mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß mit der hierauf he züglichen Beschlußnahme gleichzeitig die Ertheilung einer Vollmach für das Haupt-⸗Direktorium verbunden sein soll, um die von di hohen Behörde etwa verlangten Abänderungen keiner zweiten Genera versammlung vorlegen zu dürfen.
Demnächst werden auch mehrere Anträge einiger Socit an Generalversammlung zur Vorlage kommen, sowie ein Proponendun
wegen Reisekosten. Stolp, den 2. November 1869. Das Haupt-⸗Direktorium der Mobiliar⸗Brand⸗Versicherungs ⸗Gesellschaft. Kutscher.
Zur neuen Gewerbe-Ordnung. MM
Den p. t. Staats⸗ und Gemeinde⸗Behörden besonders empfohlen. Verlag von Fr. Kortkampf in Berlin.
Entwurf einer Gewerbe-Ordnung für den Norddeutsche!
Bund. Preis 15 Sgr.
Die Verhandlungen des Reichstage
über den Entwurf einer Gewerbe⸗Ordnung für den Norddeutsechen Bund. Pitt
Gewerbe ⸗Ordnung in der vereinbarten Fassung. Separat⸗Abdruc⸗
aus den amtlichen stenographischen Berichten der Reich' .
tags⸗-Verhandlungen. 75 Bogen. gr. 8. Preis 2 Thlr. Gew erkhbe-cbradnmang vom 21. Juni 1869. gr. 8. 5 Sgr. Herenrsginehe Instrirktiord zan Gen erhe-Orelmun apart. gr. 8. Preis 25 Sgr. — — zu Titel Ill, Gewerbebetrieb im Umherziehen betreffe lerscheint sofort nach Veröffentlichung).
Bekanntmachung, betreffend Prüfünng der Aerzte, Apotheke Zahn⸗ und Thier⸗Aerzte vom 25. September 1869. 23 Sl Reglement, betreffend Prüfung der Seeschiffer und Steuer leute. Vom 25. September 1869. gr. 8. 23 Sgr.
Gewerbe Srönung für den Nord
dentschen Bund. Mit ausführlichen
Erläuterungen aus d. Materialien, sämmtlichen Einführungsgesetzen und Uebersicht der Geset gebung der Bundesstaaten über die stehenden Gewerke
welche einer befonderen Genehmigung bedürfen. Bearben
von Br. jur. A. Koller. gr. Lex. 8. Preis br. 1 Thlr. 15 Sn Gesetz, betr. dem Ketrieh Stelůsehndern Geer -he ett (Nothge werbe- Gesetz.) 6 Sgr. ¶ e . Q MMMMOn Vm Haunmunn 1845 mit Er ln terumgen nmel Erxiürwnaumgem. 6 Sgr. Zu beziehen franko direkt und durch alle Buchhandlungen.
Nicht rechtzeitig eingehende Offerten und Nachgebote bleiben n
ehufs der Abänderung des Statuts nach den vom hohen
Das Abonnement beirägt E Thlr. für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum eintr
Drumzeile 5 Sgr.
Königlich Preuszischer
Aue post - Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen 6 an, für gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers: Behren⸗Strasße Nr. La, Eche der Wilhelmastraße.
— — —
Anzeiger.
AMX 263.
Berlin, Dienstag den 9. November Abends
1869.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Königlich württembergischen Obersten unt Ehef des Generalstabes von Suckow, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse; dem Artillerie Major von Sauer, Flügel ⸗Adju⸗ tanten Sr. Majestät des Königs von Bayern, den Königlichen ronen ⸗ Orden zweiter Klasse; dem , , . Prorektor und Konventual am Pädagogium zum Kloster Unser Lieben Frauen in Magdeburg, Professor Dr. Graser, den Rothen Adler -⸗Orden vierter Klasse, dem prak⸗ tischen Arzt Hornburg zu Zellin im Kreise Königsberg N. / M., dem früheren Bundes⸗Konsul in Singapore, Kaufmann von der Heyde in Bremen, dem Architekten Rosen garten zu Hamburg und dem Ingenieur der Docks und Entrepots zu Marseille, Barret, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, sowie dem Kreis⸗ ,,,, und Exekutor Carl Meyer zu Massow das llgemeine Ehrenzeichen; ferner Dem Regierungs-Kanzlei ⸗Inspektor Reichel zu Marien⸗ werder, bei seiner Versetzung in den Ruhestand, den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
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Allerhöchster Erlaß vom 1. September 1869 — be—
treffend Aenderung der bestehenden Bestimmungen über die
Wiederverleihung aberkannter, resp. in Folge gerichtlicher Er⸗
kenntnisse verloren gegangener Erinnerungskreuze und anderer Dekorationen.
Auf den Bericht vom 31. Juli d. J. bestimme Ich: I Daß die in der Ordre vom 18. März 1839, so wie
im §. 39, Theil J. des Strafgesetzbuches für das Heer enthalte⸗ nen Bestimmungen in Betreff der Wiederverleihung aberkann⸗ ter, resp. in Folge gerichtlicher Verurtheilung verloren gegange⸗ ner Dekorationen auf
die Krönungs⸗Medaille,
die Kriegsdenkmünze von 1864,
das Düppeler Sturmkreuz,
das Alsener Kreuz, so wie .
das Erinnerungskreuz für den Feldzug 1866 nicht Anwendung finden; . .
2) daß Anträge auf Wiederverleihung dieser Ehrenzeichen nur dann gestellt werden dürfen, wenn die betreffende Person sich während eines Zeitraums doppelt so lang, als die erkannte Freiheitsstrafe mindestens aber während eines Zeitraums von zehn Jahren seit Verbüßung der Freiheitsstrafe vorwurfsfrei und ehrenhaft betragen hat, — ö.
3) daß bei Anträgen auf Wiederverleihung der Hohen— zollernschen Denkmünze, der Dienstauszeichnung 1 2. und 3. Klasse, so wie der Landwehr-Dienstauszeichnung 2. Klasse, soweit sie sich auf Personen beziehen, welchen nach Veröffent⸗ lichung dieser Meiner Ordre die qu. Dekorationen aberkannt werden resp. in Folge gerichtlicher Erkenntnisse verloren gehen, gleichfalls nach Maßgabe der für die neueren Dekorationen im Passus 1 und 2 gegebenen Bestimmungen zu verfahren ist;
4) daß Betreffs der im Passus 1 und 3 bezeichneten De—⸗ korationen Anträge auf Wiederverleihung an solche Personen, welche durch Verurtheilung die bürgerliche Ehre verloren hatten und wieder in den Genuß derselben eingesetzt sind, nur dann vorgelegt werden dürfen, wenn die betreffenden Individuen während eines Zeitraums von zehn Jahren nach Wiedererlan— ung der bürgerlichen Ehre durch fortgesetzt gute Führung den
eweis geliefert haben, daß ihre moralische Besserung Festigkeit
gewonnen hat. Ich überlasse dem Staats⸗Ministerium hiernach das Weitere zu verfügen. Homburg, den 1. September 1869. MWilhelm. v. Roon. Graf v. Itzenplitz. v. Mühler. Graf Eulenburg.
An das Staats⸗Ministerium.
v. Selchow.
Pri vile gium . Emission von 5prozentigen Prioritäts-Obliga— tionen J. Emission der Rheinischen Eisenbahn ⸗Gesellschaft zum Betrage von Drei Millionen Thalern.
Vom 14. Oktober 1869.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. Nachdem von Seiten der unterm 21. August 1837 landesherrlich bestätigten Rheinischen Eisenbahn ⸗Gesellschaft darauf angetragen wor⸗ den ist, ihr Behufs der Ausführung der durch Allerhöchste Konzessions⸗ und Bestätigungs Urkunden vom 5. März 18566, so wie vom 2Bsten Februar und 16. Juli 1863 genehmigten Erweiterungen ihres Unter- nehmens die Aufnahme einer ferneren Anleihe auf Höhe von Drei Millionen Thalern Courant gegen Ausstellung auf den Inhaber lau⸗ tender und mit Zinscoupons versehener Obligationen zu gestatten, ertheilen Wir in Berücksichtigung der Gemeinnützigkeit des Unter⸗ nehmens und in Gemäßheit des Gesetzes vom 17. Juni 1833 durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen: §8. 1. Die Obligationen zerfallen in 15.0600 Stück, getheilt zum Zwecke der Verloosung und einer besseren Kontrole der Amortisation in 150 Serien à 100 Stück, jede Obligation zu 200 Thaler und wer⸗ den unter der Bezeichnung: »5prozentige . I. Emis- sion der Rheinischen Eisenbahngesellschaft⸗ im unmittelbaren Anschluß an die letzte Nummer der auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 3. Oktober 1865 emittirten 4 prozentigen Obligationen, unter den fortlaufenden Nummern S5, 00l bis 100,000, nach dem beiliegen- den Schema A ausgestellt und von drei Direktoren, so wie von 8 Spezial Direktor, resp. dessen Stellvertreter, unterzeichnet. . 8. 2. Das Darlehn trägt 5 Prozent Zinsen, welche in halbjäh⸗— rigen Raten postnumerando am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres ezahlt werden. Den Obligationen werden für fünf Jahre zehn Stück . jeder zum Werthe von fünf Thalern, beigegeben. Diese oupons sind von fünf zu funf Jahren zufolge besonderer Bekannt machung zu erneuern, und ist für jede Coupon-⸗-Serie eine besondere Anweisung zur Empfangnahme neuer Coupons beizufügen. Die Coupons und Anweisungen nach den anliegenden Schemas B und C werden mit dem Faesimile dreier Direktoren und des Spezial- Direktors versehen und von zwei Kontrol-Beamten der Gesellschaft unterschrieben.
Am Verfalltage werden die Zinscoupons gegen deren Ausliefe— rung zum vollen Nennwerthe an den Vorzeiger in Berlin, Cöln und den Städten gezahlt, welche Seitens der Direktion der Gesellschaft 6 außerdem zu dem Ende vermittelst Bekanntmachung bezeichnet werden.
Die Gesellschaft hat die mit der Bezahlung der Zinscoupons beauftragten Comtoire und Handlungshäuser öffentlich anzuzeigen. Die Ausreichung einer neuen Serie Zinscoupons erfolgt nur gegen Aushändigung der der vorhergehenden Serie beigegebenen Anweisung.
Der Direktion steht die Befugniß zu, sich die Obligationen neben den Anweisungen zur Verabfolgung neuer Zins -Coupons Behufs Abstempelung einreichen zu lassen. ; .
§. 3. Die Ansprüche auf Zinsvergütung erlöschen und die Zins— coupons werden ungültig und werthlos, wenn diese nicht binnen fünf Jahren nach dem Verfalltage zur Zahlung präsentirt werden.
§ 4. Die Verzinsung der Obligationen hört an dem Tage auf, an welchem sie zur Zurückzahlung fällig sind. Wird der Betrag der Obligationen in Empfang genommen, so müssen zugleich die ausge— reichten Zins ⸗ Coupons, welche später als an jenem Tage verfallen, mit der fälligen Obligation eingeliefert werden; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zins- Coupons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwandt.
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