1869 / 267 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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3866

Berliner Handels - Gesellschaft.

Die Inhaber der 40proz. Quittungsbogen unserer Antheilscheine werden hierdurch aufgefordert, die darauf restirenden

Sechszig Prozent mis Tur. 120. —. abzüglich 5 pCt. Zinsen vom 31. Mai bis 31. De- 2.40.

zember er. 7 Mt. auf gezahlte 80 Thlr̃é. ;-. har. 147. 20.

pro Antheilschein an unserer Kasse, Französischestr. 7. JI.

vom 17. 24. Dezember er. einzuzahlen und dagegen die Antheilscheine unserer Gesellschaft mit Dividendenscheinen pro 1870 Gerie II. No. J 20 und Talons) in Empfang zu nehmen. Antheilscheine, auf welche die obige Einzahlung in der fest- esetzten Zeit nicht erfolgt, verfallen nach 3 15 . Statuts zu Gunsten der Gesellschaft, worauf wir die Besitzer hierdurch auf-

merksam machen. Berlin, den 10. November 1869.

Die Geschäfts- Inhaber der Berliner Handels- Gesellschaft. Celpclie sen. Vm. Conrad.

Friedr. Celpche jun.

Berliner Handels - Gesellschaft.

Die mit Dividendenscheinen pro 1870 (Serie II. No. 7 - 20 und Talons) versehenen Antheilscheine unserer Gesellschaft können gegen hückgabe der vollgezahlten Interimsscheine und gegen Erhebuns er daran haftenden Stückzinsen vom 15. Mai bis 31. ß Hr.

mit Thh. 6. 7. 6. pro Antheilschein Tz. Dezember cr. ahb

an unserer Kasse, Französische Strasse 42, in Empfang genommen werden.

Die Interimsscheine sind mit einem nach der Nummornfolge gefertigten Ver zelohnisse zu versehen, auf welchem zugleich über den Empfang der Zinsen zu quittiren ist.

Formulare hierzu können vom 15. Dezember cr. ab an unse- rer Kasse in Empfang genommen werden.

Berlin, den 10. November 1869.

Berliner Handels- Gesellschaft. Celpckhe sem. Wim. Conrad. FErie dx. C&delpelee jmn.

also mit

3867

Vom

Verschiedene Bekanntmachungen.

3862

Die r , beabsichtigt 2 jüngere Maschinen-⸗Ingenieure zu engagiren, welche wissenschaftlich gebildet find und auch einen prakti- schen Kursus durchgemacht haben. Etwaige Bewerher haben durch Zeugnisse, denen auch ein kurzes curriculum vitae beizufügen ist, den Nachweis über die vorstehend verlangte Ausbildung zu liefern, bevor weitere Verhandlungen mit ihnen stattfinden können.

Clausthal, den 9. November 1869.

Königlich Preußische Maschinen⸗ und Bau ⸗Verwaltung. A. Jordan.

3869 » Unione, Aktien ⸗-Gesellschaft für See⸗ und Flußversicherungen in Stettin. Die Herren Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zu einer außerordentlichen Generalversammlung auf Donnerstag, den 2. Dezember 1869, Vormittags 10 Uhr, in den hiesigen Börsensaal ergebenst eingeladen. Gegenstand der Berathung ist: die Wahl eines Direktors für die Gesellschaft. Stettin, 10. November 1869. Der Verwaltungsrath. Stahlberg. Eisermann. Schweder. Walther.

Gribel.

äche Be ig pl cri sere hl hmms, sein a ergischMärkische einschließli er Hessischen Nordbahn und ohne die ,,

Per⸗ sonen Verkehr.

E tra⸗ ordina· rien.

Güter

Verkehr. Summa.

nahme bis ult. Okt. e.

Thlr.

Ib 9b / 605 6/807 729

Sd ð7ß

Thlr.

204,100

Il öbsb ] 56s 7556 356656 i ,, T7 b) Ruhr-Sieg -Eisenbahn.

s os sd ] Dic . 11793 ids iG, 6666

also in 1869 mehr. 1457 1/093

Thlr. 580300

Thlr. 35,950

Thlr.

S20 / 350 80 022

10 328

1869 im Oktober

1368 5 Y

also in 1869 mehr.

125 750 123 200

2550

1 / 249063 11554434

Wm sb 29g

1869 im Oktober 1868

Elberfeld, den 10. November 1869. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

3856 NPDehbet.

v sSster HK e e MHm Gewinn

IH.

cC H Ing 8 ö Cx dlit.

Thlr.

An Brandschäden in diesem Jahre

142, 40

*

Reserve für:

Noch nieht regulirte Brandschäden aus diesem und früheren Jahren

2zu verausgabende Prämien wegen Rückversicherung des deutschen Geschäfts 8

pᷣrinmĩcn T mnaiime M ves, m Jahre abꝛügl. Rüekversicherungen

Zinsen von Staatspapieren und Darlehen in Lombard

137,953

14, 145 134, 280

289.5 97 f

S5 5 JJ NT

Pehbet.

An noch nicht eingeforderte des Grundkapitals... Diverse Debitores

J Lombard und Darlehen auf Staatspapiere Casgenbhestand

K i

428, 571 12 hä, 073 26 242.548 20 9. 209 3538 7

H C c.

Cx e cdlit.

571, 438 17 2 11, 142 25 215,ů 60 25 2

Gesammtreserve.

inn,

Fi. F . i

Amsterdam, den 1. Januar 1869.

Die Direction

der Asgurantie Compagnie te gez. B. J. Mom ma.

Preussisches der Assurantie

Brandsehã den Berlin, den 10. November 1869.

dd

Amsterdam de anno 1771. gez. H. G. van der Vies.

Geschäft im Jahre 1868 . . Gompagnie te Amsterdam de anno 1774. Prämien- Einnahme für eine Versicherungsumme von Thlr. 29, 525,434 Thlr. 58, Sos 6. .

Sgr w Vir Tr I gr.

Die General- Bevollmiehtigten

gez. Hoffmann.

gez. A. v. d. Schulenburg.

„AbomTement deträgt A Thir. sür das dierte ljahr. onaprels für den Naum einer

Druaette S3 Sgr.

Königlich BFrenßischer

Ale PFost ⸗Anstalten des In um Ans landes nehmen Sele an, er gerlin die Expedition des ö

Preußischen Staats- Anzeigers: Behren⸗ Straße Nr. Ja, Ee der Wilhelms straße.

——

Anzeiger.

267.

Berlin, Sonnabend den 13. November Abends

1869.

ze. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem bei der Königlichen Gesandtschaft zu Florenz ange⸗

fellten Legations⸗Sekretär Grafen Otto von Doenhoff,

Freiherrn von Krafft, Majoratsherrn auf Kraftshagen, die führt.

Den bisherigen besoldeten Beigeordneten zweiten Bürger⸗ depuiation besteht aus I) dem jedesmagligen Landtagsmarschall oder in Behinderungsfällen desselben dem Stellvertreter des Landtagsmarschalls Etc alf als Vorsitzenden, 2) dem ersten ständischen Beamten, Landeshauptmann

ürgermeister der genannten Stadt auf die i is r S fre iir ; vinzial Landtage aus seiner Mitte dergestalt gewählt werden, daß dem ersten Stande Ein Mitglied und jedem der drei anderen Stände je zwei Mitglieder angehören.

Lammerjunkerwürde zu verleihen; und

neister Mußbach zu Neustadt bei Magdeburg, in Folge der hon der dortigen Stadtverordnetenversammlung getroffenen

esetzliche zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen.

NRorddeutscher Bund. Herr Gustgav Kattengell in London hat kürzlich hier

Umerika bei der hiesigen Königlichen Regierung und bei dem Rorddeutschen Bunde beglaubigt wird.

Bekanntmachung, betreffend die Lebensversicherungs—⸗ Gesellschaft ⸗Albert« in London. . In Zeitungsinseraten werden die deutschen Versicherten iederholt zur Einsendung ihrer Policen u. s. w. an Privat⸗

aldigst erfolgen müsse. e. 6 ieldung der n . obiger Gesellschaft noch nicht anberaumt, also auch lne Einsendung der Policen zur Zeit nicht erforderlich ist. obald jener Zeitpunkt eintritt, werden die Versicherten durch le öffentlichen Blätter Kenntniß erhalten. . . kann ich nicht umhin, die Betheiligten vor der ebe

hierauf bemerke ich, daß eine Frist zur An⸗

rsendung von Policen und sonstigen Werthobjekten an hlesige unbekannte Agenten, welche sich in den Zeitungen an⸗ seten, zu warnen. London, den 11. Rovember 1869. Der General ⸗Konsul e n mdeiltn Bundes. ilke.

Genehmigung des Regulativs für die Organisation der Verwaltung

. ialständischen An⸗ S th provinzialständischen Vermögens und der Prgvinzialstäöndischen An. würden, kann er bis zur nächsten Sitzung der

stalten in der Provinz Schlesien.

Auf den Bericht vom 25. Oktober d. J. will Ich in Gemäßheit

D ö *. . S. 62) q va . ö K 9 c. , . in diesem Falle eine außerordentliche Sitzung der Landesdeputation

Behufs Entscheidung der Streitfrage ohne Verzug berufen. v ialständischen Vermögens und der provinzial⸗ j ; r en nee n ul ö Verwaltungsgeschäfte wird ein besonderer Ober⸗Beamte angestellt, wel⸗ Der gegenwärtige Erlaß ist durch die GesetzSammlung zur öffent.

dem Antrage des Provinzial Landtages der Provinz Schlesien ent— prechend, 26 anliegende (a.) Regulativ für die Organisation der Ver

sändischen Anstalten in der Provinz Schlesten hiermit genehmigen.

lichen Kenntniß zu bringen. ; Berlin, 9 . . 1869. Wilhelm. Gr. zu Eulenburg. An den Minister des Innern.

X

Reguliat iw

far die Organisation der Verwaltung des i nn. staͤndischen Vermögens di

und der provinzialständischen Anstalten in der Provinz Schlesien.

Ssausschuß. Zum Zwecke der Ver- . e n ene enn. 1 der provinzialstän ˖

1. walk des provinzialständischen

dischen Anstalten der Provinz Schlefien mit Ausschluß der dem Mark—

grafthum Oberlausitz allein gehörigen Vermögensobjekte und Anstalten wird ein ständischer Verwaltungsausschuß bestellt, welcher den Namen »Landesdeputation der Provinz Schlesien«

2. Zusammensetzung der Landesdeputation. Die Landes-

(§88§8. 5 und 6, und aus 3) sieben Deputirten, welche von dem Pro⸗

Die Wahl zu 3. erfolgt auf die Dauer von sechs Jahren mit der

Maßgabe, daß bei Ablauf der Wahlperiode die Mitgsiedschaft in der J Landesdeputation bis zur Wahl des Nachfolgers fortdauert.

n Berlin das Schreiben überreicht, wodurch er in der Eigen chaft eines Geschäftsträgers der Republik Nicaragua in Central⸗

Aus jedem Stande sind Ein, beziehungsweise zwei Stellvertreter

u wählen, welche für den Fall der Behinderung eines Mitgliedes es betreffenden Standes für die Dauer dieser Behinderung nach der durch die erhaltene Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit durch das Logs zu bestimmenden Reihenfolge eintreten.

§. 3 Wirkungskreis der Landes depusation. Die Landesdeputa—⸗ tion hat die Verwaltung des provinzialständiscken R insgens und der provinzialständischen Anstalten nach Maßgabe der Beschlüͤsse des Pro—⸗ vinzial Landtages, insbesondere auch in Gemäßheit des von diesem

festzustellenden Finanzetats zu führen, welcher bis zur Feststellung eines

heronen hierselbst unter dem' Vorgeben aufgefordert, daß die neuen Etats feine Gültigkeit behält,

, 3 Forderungen bei dem hiesigen Konkursgerichte 0

nwieweit im Uebrigen die Landes deputation die Verwaltung

selb . u führen oder die Beschlußfassung des Provinzial-Land= 6. , hat, wird, soweit die für die einzelnen Verwal- d hasb engkan h Kess dich. fe wr

außerha nglan , . Landesdeputation hat über die Ergebnisse der Verwaltung dem Pro— vinzial⸗Landtage Jahresberichte zu erstatten.

bestehenden Reglemenis darüber

is keine Bestimmung treffen, durch Beschluß des Provinzial Landtages fesigeseßt.

Die

Ihren Geschäftsgang regelt die Landesdeputation durch eine von

ihr zu entwerfende, durch Beschluß des Provinzial Landtages festzu⸗ stellende Geschäftsordnung.

S8. 4. Obliegenheiten des Lanztagsmarschalls. Der Land- tagsmarschall und im Behinderungsfalle der Stellvertreter desselben

führt den Vorsitz in der Landesdeputation.

Er beruft und leitet die Verhandlungen nach Maßgabe der Geschäftsordnung (8. 31. Er ist berechtigt, jederzeit, namentlich auch,

wenn die Landesdeputation nicht versammelt ist, Kenntniß von dem Gange der Verwaltung zu nehmen, und sind die sämmtlichen stän—

dischen Beamten verpflichtet, ihm jede verlangte Auskunft zu ge— währen.

, dischen Beamten überschreiten oder für den provinzialständischen Ver-

Maßregeln, welche nach seiner Ansicht die Befugnisse der stän—

band und die Aufgaben desselben wesentlichen Nachtheil herbeiführen andesdeputation

beanstanden. . . ö Auf Verlangen des Landeshauptmanns (vergl. §. 6) wird er jedoch

§. 5. Ständische obere Beamte. Zur Besorgung der laufenden cher von dem Provinzial-⸗Landtage zu wählen und vom Könige zu be— stätigen ist. Er führt den Titel eines Landeshauptmannes. Die An stellung erfolgt auf Zeit. 2 Dem Landeshauptmann werden nach Bedürfniß noch andere vom Provinzial Landtage zu wählende obere Beamte (Landessyndikus u. s. w.) zugeordnet. Die oberen Beamten haben ihren Wohnfitz in der Provinzialhauptstadt zu nehmen. Sie werden von dem Landtags. marschall in ihre Aemter eingeführt und vereidigt. . §. 6. Obliegenheiten des Landeshauptmanns. Der Landes- hauptmann führt als erster ständischer Beamter unter Betheiligung der anderen ihm zugeordneten Beamten (8 5) die laufenden Geschãfte der Verwaltung selbständig.! Er bereitet die Beschlüsse der Landes. deputation vor und trägt für die Ausführung derselben Sorge. Er vertritt die Landesdeputation mach Außen und werhandelt

bi?