1869 / 269 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen u. s. w. , mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages, was olgt:

; §. 1. In den Städten Rathenom, Schwedt, Wriezen, Cottbus, Guben, Cüstrin, Landsberg a. d. W,, Anelam, Cöslin, Stralsund, Bromberg, Oppeln, Neiße, Neustadt a. S., Frankenstein, Glatz Oels, Schweidniß, Sagan, Jauer, Liegniß, Glogau, Merseburg, Weißenfels, Wittenberg, Torgau, Cleve und Wesel wird mit dem 1. Juli 1876 die Klassensteuer an Stelle der Mahl. und Schlachtsteuer eingeführt. « ö 36 erlaube mir, auch diese Geseßvorlage dem Hohen Hause zu übergeben.

Letzterer Entwurf wurde der Kommission für Finan⸗ zen und Zölle überwiesen, ersterer soll zunächst gedruckt und . erst über die geschäftliche Behandlung desselben beschlossen werden.

; Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Be—⸗ schlußnahme über die geschäftliche Behandlung des Entwurfs eines Unterrichtsgesetzes.

Nach einer längeren Debatte, an welcher sich betheiligten: die Abgg. Wehrenpfennig, Forchhammer, von Hennig, Bieck, Richter (Sangerhausen), Graf Bethusy⸗Huc, Heise, Schulze (Berlin), wurde vom Hause beschlossen, dem Antrage des Prä⸗ sidenten von Forckenbeck gemäß diesen Gesetzentwurf einer be— sonderen Kommission von 35 Mitgliedern zu überweisen.

Es folgte: 2) Beschlußnahme über die geschäftliche Behand— lung des Gesetzentwurfs, betreffend die Erweiterung, Umwand⸗ lung und Neuerrichtung von Wittwen- und Waisenkassen für Elementarlehrer.

Der Entwurf soll im ganzen Hause zur Vorberathung gelangen. . ö Hiernächst erfolgte die Wahl eines Mitglieds zur Staats⸗ schulden⸗Kommission an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Frei—⸗ herrn von Patow.

Der Abg. von Bonin (Genthin) wurde mit 198 unter 335 Stimmen gewählt und nahm die Wahl an. Der Prä⸗ sident von Forckenbeck nahm von dem Abg. von Bonin (Genthin) hiernächst die eidesstattliche Erklärung entgegen, sein neues Amt den bestehenden Gesetzen gemäß verwalten zu wollen.

Den 4. Gegenstand der Tagesordnung bildete die Vorbe⸗ rathung des Stagtshaushalts-Etats für das Jahr 1870 im ganzen Hause. »Spezial⸗Diskusston. Justiz⸗Ministerium.«

Fortdauernde Ausgaben: 17,188,335 Thlr. Einmalige extraordinäre Ausgaben: 500,090 Thlr. An der Diskussion betheiligten sich die Abgg. von Rönne, Dr. Behr, Gottschewski, Windthorst (Lüdinghausen), Kantak, Lesse.

Der Justiz-⸗Minister Dr. Leonhardt und der Regierungs⸗ Kommissar Geh. Justiz-Rath Dr. Falk griffen wiederholt in die Debatte ein. Die Etatspositionen wurden sämmtlich genehmigt. Es folgte 5) Vorberathung des Entwurfs der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen, im ganzen ,

Die Spezialdiskussion begann mit dem §. 10 des Ent— wurfs und erstreckte sich auf die nächstfolgenden Paragraphen desselben Abschnittes 2: »Von den Kreisangehörigen, ihren Rechten und Pflichten.«

An der Debatte betheiligten sich die Abgg. v. Bonin (Gen— thin), v. Kardorff, Graf zu Eulenburg (Deutsch-Crone), Scharn⸗ weber, v. Hennig, v. Brauchitsch (Flatow), v. Hoverbeck, v. Brauchitsch (Elbing), Graf Schwerin, Graf Bethusy-Hue, 2 Die Diskussion dauerte bei Schluß des Blattes noch fort.

Die von den Zeitungen in verschiedenster Darstellung gebrachte Nachricht, daß der Abgeordnete Berger (Posen) durch den Wagen Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Karl von Preußen oder Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Karl von Preußen überfahren sein sollte, ist unbegründet.

Der Abgeordnete Berger, dem allerdings vor ungefähr 5 Wochen, wie erst jetzt in Erfahrung gebracht ist, eine sehr zu beklagende Beschädigung durch eine Hofequipage mit Rappen bespannt, zugestoßen, steht diesen verschiedenen Zeitungsartikeln durchaus ganz fern und hat derselbe seine Verwunderung über deren Inhalt ausgesprochen.

Weiter gebrachte Angaben sind somit reiner Erfindung.

Die außerordentliche Synode der Provinz Brandenburg wurde gestern Vormittag 105 Uhr im Saale des Evangelischen Vereinshauses durch den Königlichen Kom⸗ missar, General⸗Superintendenten Dr. Hoffmann, mit Gebet und Ansprache eröffnet. Nach längerer Debatte über den Modus der Wahlprüfungen wurde auf Vorschlag des Dr. Heffter eine Kommission von 8 Mitgliedern mit der Prüfung

Nachdem nunmehr die Synode unter ihrem selbstgewählten Vorstande konstituirt ist, nehme ich das Wort, um mich eineg mir ertheilten Allerhöchsten Auftrages zu entledigen.

Im Namen Sr. Majestät des Königs, unseres Aller— gnädigsten Herrn, begrüße ich die hier in der Haupt. stadt des Landes versammelte außerordentliche Braͤnden. burgische Provinzial-⸗Synode und wünsche ich ihr den Segen Gottes zu ihren Berathungen. Zweimal schon in diesem Jahrhundert, vor 25 und vor 50 Jahren, hat eine branden— burgische Provinzial Synode zu dem gleichen Zwecke eines Weiterbaues der evangelischen Kirchenverfassung hier getagt. Möge es der gegenwärtigen Synode beschieden sein, eine bleibende Frucht zu schaffen. Es ist der Geist, der die ormen bildet und fie mit lebendigem Inhalt erfüllt. Haben wir erst vor wenigen Tagen in der Gemeinschaft des evangelischen Glaubens mit unserem Könige in unsern Gemeinden den Herrn um Beistand zu diesem Werke angerufen, so lassen Sie uns nun nicht müde werden, unablässig zu bitten, daß der Geist, welchen die Kirche gebaut und in den Tagen der Reformation erneuert hat, der Geist der ersten Zeugen der Apostel und Bekenner und der Refor⸗ matoren, auch unter uns in unserer Zeit und in unserem Volke offenbar werde. Wir haben die Verheißung, daß, wenn wir uns zu dem alleinigen Haupte unserer Kirche, zu unferem Herrn und Heilande Jesus Christus bekennen, Er sich auch zu uns bekennen will und unsere Arbeit kann dann nicht eine vergeb⸗ liche sein. Möge der Segen dieser Verheißung sich auch an dieser Versammlung und an den zu gleichem Werke in den anderen , unseres Landes versammelten Synoden in reichem Maße erfüllen. Das ist der Wunsch, mit welchem ich Sie hier begrüße.«

Die Synode der Provinz Preußen hat sich am 13. d. Mts. zum erstenmale in dem Ständesaale in Königsberg versammelt und nach einleitender Ansprache und Gebet des zum landesherrlichen Kommissar ernannten General-Superintendenten Dr. Moll durch Wahl des Vorstandes konstituirt. Als Prä— sident wurde der Superintendent Erdmann aus Pr. Holland, als Vize⸗Präsidenten der Konsistorigl⸗Rath Reinicke aus Danzig und der Chef-Präsident des Appellationsgerichts in Insterburg, Becker, gewählt.

Gestern Vormittag begannen im Landschaftshause zu Stettin die Verhandlungen der po mmerschen Provinziak— Synode. Zum Vorsitzenden wurde gewählt Superintendent Lengerich aus Demmin, zum ersten Vize⸗Präsidenten Pastor Euen aus Treptow a. R. und zum zweiten Vize⸗Präsidenten der Ober -Präsident a. D. von Klei st-Retzow.

Die außerordentliche Provinzial⸗Synode der Provinz Pos en wurde Sonnabend, 13. d. M., 16 Uhr Vor— mittags im Ständesaale des Königlichen Regierungsgebäudes mit einer konstituirenden Sitzung durch den landesherrlichen Kommissarius, Herrn General-Superintendenten Dr. Cranz, eröffnet. Zum Präsidenten der Synode wurde der Konsistorial— Rath Schultze, zum geistlichen Beisitzer der Superintendent Schönfeld aus Inowraclaw und zum weltlichen Beisitzer der Appellationsgerichts⸗Vize⸗Präsident Hahndorf aus Bromberg gewählt.

Die außerordentliche Provinzial-Synode für Schlesien wurde am 13. d. M. durch den als landesherrlichen Kommissarius fungirenden General⸗Superintendenten Pr. Er d— mann eröffnet. Bei der Wahl des Vorstandes wurde der Superintendent Stil ler (Kroischwitz bei Liegnitz mit 37 Stimmen zum Präses, der Superintendent Werkenthin mit der gleichen Zahl zum ersten (geistlichen) und, nach mehreren Abstimmungen, der Stadtrath Becker mit 38 Stimmen zum zweiten welt⸗

lichen) Beisitzer gewählt.

Mecklenburg. Schwerin, 15. November. (W. T. B.) In Folge seiner Ernennung zum Staatsminister und Präsi— denten des Staatsministeriums hat der im 4. Wahlkreife des Großherzogthums zum Abgeordneten für den Reichstag des

Norddeutschen Bundes gewählte Graf von Bassewitz auf Schwiessel sein Mandat nledergelegt. Es ist eine Neuwahl an—⸗ geordnet nach den Bestimmungen des Wahlgesetzes vom 28. No— vember 1868.

Neustrelitz, 5. November. Nachdem der Prinz Biron von Kurland vor einigen Tagen mit dem Großherzoge über den Bau einer Eisenbahn von Berlin über hier nach Rügen konferirte, ist gestern der Fürst von Putbus zu demselben Zwecke hier eingetroffen und hatte im Laufe des Vormittags eine Audienz bei dem Großherzoge.

Bayern. Nürnberg, 15. November. Der »Correspondent

der Legitimationen betraut, ehe die Synode zur Wahl des Bu⸗ reaus schritt. /

Nach Vollziehung dieser Wahl nahm der Minister der geist⸗ lichen, Unterrichts und Medizinal-⸗Angelegenheiten, Dr. von Mühler, das Wort zu folgender Rede:

von und für Deutschland« theilt folgendes Handschreiben des Königs von Bayern an den Erzbischof von München mit: »Mein lieber Erzbischof v. Scherr! Mit Vergnügen habe Ich das Hirtenschreiben der in Fulda versammelt gewesenen Bischöfe entgegen genommen, welches Sie die Aufmerksamkeit hatten,

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Mir zu ühersenden. Ich habe es mit jenem Interesse gelesen, dessen ein so wichtiges Aktenstück würdig ist, und freue Mich⸗ in demselben die Ueberzeugung der versammelten deutschen Bischöfe ausgesprochen zu finden, daß das bevorstehende allgemeine Konzil keine Lehren verkünden werde, welche mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit, mit dem Rechte des Staates und seiner Obrigkeiten und mit den wahren Interessen der Wissenschaft oder mit der rechtmäßigen Freiheit und dem Wohle der Völker im Widerspruche stehen. Ich gebe Mich der Hoff— nung hin, daß der Geist der Mäßigung, von welchem die Fuldaner Versammlung beseelt war, auch bei dem allgemeinen Konzile Geltung finden und dasselbe die heilsamen Folgen für die katholische Kirche haben werde, welche jeder gute Katholik von einer allgemeinen Kirchenversammlung erwartet. Ich verbleibe mit geneigten Gesinnungen Ihr gnädiger König (gez) Ludwig. Lindenhof, den 21. Oktober 1869.«

Belgien. Brüssel, 15. November. Der Aufenthalt des Königs und der Königin in England ist auf 3 Wochen be—

rechnet.

Frankreich. Paris, 14. November. Das Kaiserliche Dekret, betreffend den Verkehr zwischen der Staatsregierung, dem Sengt, dem gesetzgebenden Körper und dem -Staatsrath, dessen erste Hälfte wir in der gestrigen Nummer dieses Blattes mitgetheilt, lautet in der zweiten Hälfte folgendermaßen:

13 Wenn eine Handlung durch die Staatsregierung dem Senat als verfassungswidrig bezeichnet ist, so wird das Dekret, welches den Senat befaßt, und welches die Staatsräthe be⸗ zeichnet, denen die Theilnahme an der Erörterung obliegt, durch den Justiz⸗Minister dem Senats⸗Präsidenten übermittelt.

14) Wenn die Verfassungswidrigkeit durch eine Petition angezeigt worden, so benachrichtigt der Senats⸗Präsident den Minister, in dessen Geschäftskreis die angegebene Handlung fällt. In allen Fällen wird die Entscheidung des Senats durch die Veranstaltung des Präsidenten dem betreffenden Fach⸗ Minister ebenso übermittelt, wie dem Justiz Minister.

16) Die Inhaltsangabe der Petitionen wird immer im Voraus den Ministern mitgetheilt. Wenn die Ueberweisung einer Petition an den zuständigen Minister ausgesprochen ist, so wird die Petition und ein Auszug der Berathung auf Be— fehl des Senats-⸗Präsidenten dem betreffenden Minister und dem Justiz⸗Minister übermittelt.

16) Im Anfang jeder Session wird der Bericht an den Kaiser über die Folge, so denjenigen Petitionen gegeben wor⸗—⸗ den, welche in der vorangehenden Session der Senat den ver— schiedenen Ministern überwiesen hat, an alle Senatsmitglieder ausgetheilt. .

17) Die Gesetzentwürfe, welche die Staatsregierung vorlegt, werden nebst den Dekreten, welche die Staatsräthe und Kem⸗ missarien zur Vertretung beauftragen, in den gesetzgebenden Körper gebracht und dort verlesen durch die Minister, welche in dem Vorlagedekret dafür bezeichnet sind, oder sie (die Gesetz entwürfe) werden dem Präsidenten des gesetzgebenden Körpers übermittelt, welcher in öffentlicher Sitzung davon Mittheilung macht.

i Die Abänderungsvorschläge, über welche nach Art. 8 des Senatus-Konsults vom 8. September 1869, der Staatsrath zu hören ist, werden durch den Präsidenten des gesetzgebenden Körpers unmittelbar dem Vorsitzenden des Staatsrathes über⸗ mittelt, welcher davon den Minister in Kenntniß setzt, in dessen Geschäftskreis der Gesetzentwurf fällt. Der Staatsrath wird sogleich berufen, und sein Gutachten wird dem Präsidenten des gesetzgebenden Körpers und dem zuständigen Minister durch den Vorsitzenden des Staatsrathes übergeben. .

19) Jeder Gesetzvorschlag, den ein Deputirter einbringt, wird durch den Präͤsidenten des gesetzgebenden Körpers sogleich dem Minister übermittelt, in dessen Geschäftskreis der Entwurf fällt, und auch dem K

20) Die Urschrift der Gesetzentwürfe, welche der gesetzgebende Körper annimmt, wird durch des letzteren Präsidenten und Sekretäre unterzeichnet und in den Archiven niedergelegt. Eine Ausfertigung mit denselben Unterschriften wird durch den Prä— sidenten zum Kaiser gebracht. 6. .

21) Der Präsident des gesetzgebenden Körpers übermittelt dem Minister des Innern jede Berathung, durch welche der gesetzgebende Körper übereinkommt, daß eine Wahl ungültig ist. Die Entlassungen der Deputirten werden gleichfalls durch den Praͤsidenten dem Minister des Innern mitgetheilt.

27) Die Gesetze, welche aus der Initiative des gesetzgebenden Körpers hervorgehen, werden unmittelbar durch dessen Präsidenten dem Senats⸗Präsidenten übermittelt. Eine Abschrift des Gesetzes wird durch den Präsidenten demjenigen Minister mitgetheilt, in dessen Geschäftskreis das Gesetz fällt.

23) Wenn der Senat innerhalb der Grenzen von Art. 5 des Senatus-Konsults vom 8. September 1869 entscheidet, daß

das Gesetz zum Zweck einer neuen Berathung an den esetzgebenden Körper gehen soll, so übermittelt der Senats räsldent dem Praͤsdenten des gesetzgebenden Körpers unmittelbar das Gesetz mit denjenigen Bezeichnungen, welche im erwähnten Artikel vorgesehen sind. Die Abschrift der⸗ selben wird durch den Senats -Präsidenten dem betreffenden Minister mitgetheilt. In dem Fall, wo der Senat nicht eine neue Berathung des gesetzgebenden Körpers fordert, unterrichtet der Präsident des ersteren den Präsidenten des letzteren über das Ergebniß der Berathung.

lb: November. (W. T. B.) Der neuernannte preu⸗ ßische Botschafter Freiherr von Werther, welcher sich heute in Begleitung des Ministers des Auswärtigen Fürsten Latour d„Auvergne nach Compiègne begeben, hat dem Kaifer sein Be⸗ glaubigungsschreiben überreicht.

Siebenundzwanzig Deputirte der Linken, unter ihnen Gambetta, Bancel, Jules Favre und Picard, veröffentlichen ein Manifest, in welchem die von der Linken beabsichtigten Interpellationen und Reformen angegeben werden. Das Ma⸗ nifest verlangt namentlich, daß das gegenwärtige Wahlgesetz aufgehoben und dem Volke die Entscheidung über Krieg und Frieden übertragen werde. Die zu erstrebenden Reformen sol⸗ len durch das allgemeine Stimmrecht herbeigeführt werden, welches sich aber ebensowohl von den monarchischen wie von den demagogischen Einflüssen, die dasselbe fälschen und herab⸗ würdigen, befreien müsse. .

Gutem Vernehmen nach trifft Fürst Metternich morgen Abend hier wieder ein, um die Geschäfte der Botschaft zu . Die beabsichtigte Reise des Fürsten nach Wien unterbleibt.

Italien. Flor enz, 15. November. (W. T. B.) Aus San Rossore, Vormittags, wird gemeldet: Der König hat heute wiederum das Bett verlassen, nachdem er eine sehr gute Nacht gehabt hat. Der Appetit ist gut, die Kräfte kehren all⸗ mälig zurück. ; ;

Das amtliche Blatt enthält einen Amnestie Erlaß, welcher sich auf alle politischen Vergehen, die nicht von ge⸗ meinen Verbrechen begleitet waren, sowie auf Kontraventionen im Dienst der Nationalgarde und auf alle anläßlich der Ein⸗ führung der Mahlsteuer vorgekommenen Vergehen bezieht.

Eine Kommission zur Feststellung des Thatbestandes bei der Explosion des Dampfers »Eastelfidardo« ist ernannt.

Das Erkenntniß in dem Pxozeß Lobbia ist heute er⸗ gangen. Nach demselben sind der Abg. Lobbia zu einem Jahr Militärgefängniß, Professor Martiniti zu sechs Monaten, Ca⸗ regnato und Novelli zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt. )

Rumänien. Bukarest, 15. November. (W. T. B. Von kompetenter Seite wird bestätigt, daß die Regierung den Vertrag, betreffend die bukarester Kommunalanleihe, als in aller Form abgeschlossen und rechtsverbindlich ansieht.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 14. No⸗

vember. Die Kaiserin, die Großfürstin Maria Alexan⸗ drowna, die Großfürsten Paul und Ssergij Alexandro⸗ witsch und der Prinz Alexander von Hessen⸗Darm⸗ stadt, sind am 12. d. M. Abends glücklich in Kiew ein⸗ etroffen. ; ü. Am 11. d. M. ist Graf Tauffkirchen, außerordent⸗ licher Gesandter und bevollmächtigter Minister des Königs von Bayern, beim Verlassen seines Postens von dem Kaiser in Audienz empfangen worden und hat Sr. Majestät sein Ab⸗ berufungsschreiben überreicht.

Amerika. Rio de Janeiro, 18. Oktober. Die Diffe⸗ renzen im Ministerium sind jetzt beseitigt. Die provisorische Regierung von Paraguay hat die Abschaffung der Sklaverei beschlossen.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Bureau.

Pesth, Montag, 15. November, Abends. Zwischen dem linken Centrum und der liberalen Reformfraktion der bis⸗ herigen Deakpartei (zu welcher Deak selbst und Ezengery ge⸗ hören) finden gegenwärtig Verhandlungen behufs einer Fusion statt. Die Parteiführer hoffen, durch diese Fusion gegen die an Zahl überlegene ministerielle Fraktion der Deakpartei ein Gegengewicht zu gewinnen.

Paris, Dienstag, 16. November, Morgens. Das »Jour⸗ nal officiel‘ meldet: Der neu ernannte preußische Botschafter Frhr. v. Werther richtete bei der gestern stattgehabten Ueber⸗ reichung seines Beglaubigungsschreibens folgende Worte an den Kaiser: »Ich gehorche dem ausdrücklichen Willen meines Sou veräns, wenn ich alle meine Anstrengungen darauf richte, die Beziehungen der Freundschaft und völligen Einvernehmens, welche in so erfreulicher Weise zwischen Frankreich und Preußen

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