4448 ö. 4449 bisherigen Durchschnittssatz. bei den etatsmäßigen RNechtsstellen bestehen ließ und bestimmte, daß die Einführung der Klassensteue er Natur der Sgche nach nur einen ungenügenden Begriff von dem bereits bestehenden Kommunassteuern im engsten Zusammenhange. ungefähr 12 bis 15 Vakanzen pro Jahr ein. Wir wollen an deren Stelle nur durch ein Sesetz geschehen könne. In dem 6c a des die Mahl - und Schlachtsteuer betreffenden Defraudgtions. Um die . eugung von der len her el ö 3 — zu der annehmen, daß nach dem Hinzutritt der neuen Landestheile, diese gezeichneten. Wege sind durch die inzwischen ergangenen Geseze wesens; denn aus der verhältnißmäßig geringeren Anzahl der entdeckten Klassensteuer für diejenigen Städte zu gewinnen, für welche diese Maß · Zahl sich um 10 bis 15 vermehrt, also auf 25 bis 30 steigt, so ist vom 5. Februar 1853 13. März 1854, 9. Mai 1863 und 26. Januar Defrauden läßt sich nicht immer auf einen gleichmäßig geringeren regel beabsichtigt wird, sind die angestellten Untersuchungen hauptsäch⸗ dei 128 außeretatsmäßigen Räthen, 265 Assessoren und 129 Referen.· 186, von jenen 83 Städten in' Ganzen 8 Städte ausgeschieden und Ümfang des wirklich vorgekommenen Schmuggels ein zütreffender lich darguf gerichtet, wie hoch sich die Zuschläge zur Klassen⸗ und darien das ganze Bedürfniß der Verwaltung auf fünf bis sechs Jahre in die Reihe der klassensteuerpflichtigen Städte übergeführt, so daß dit Schluß ziehen. Dennoch genügen jene Zahlen, um ein in manchen klassifizirten Eintommensteuer, oder der Prozentsaßz der beson-⸗ vollständig gedeckt Nun rechnen Sie noch dazu, daß, wenn in Folge Zahl der mahl und schlachisteuerpflichtigen Stade in den aller öällen erstaunliches Bild von der Ausdehnung zu geben, in welcher deren städtischen Eintommensteuer neben einem Zuschlage von der hoffentlichen Annahme der Kreisordnung und der Durchführung Provinzen auf 75 vermindert ist, Der vorliegende Gesetzesentwurf bie Neigung zur Hinterziehung der Mahl und Schlachtsteuer um sich 50 pCt. zur Gebäude. und Grundsteuer stellen würden, wenn des Systems der Selbstverwaltung, Selbstverwaltungs-Behörden ins bezweckt eine weitere beträchtliche Verminderung dieser Zahl. gegriffen hat. : auf diese Weise der Ausfall an Mahl. und Schlachtsteuer ˖ Ein⸗ Leben treten, doch nach unsrer aller Wunsch und Absicht dieses System eine Die Staatsregierung hatte schon früher erklärt, daß sie keines. In Neisse eh ein Mahl- und Schlachtsteuerprozeß im Jahre nahme dem städtischen Haushalte wieder ersetzt werden sollte. Bei Verminderung des Personals der Königlichen Verwaltungs beamten weges prinzipiell? der Erseßung der Mahl, und Schlachtsteur 186. auf je H im Jahre 1868 auf js 18 Einwohner der gesammten Be der Wahl dieses Verfahrens ist allerdings mil in Betracht gezogen, nach sich ziehen wird. Im Laufe der Jahre wird das Bedürfniß der durch die Klassensteuer, wo sch die Ausführbarkeit des Ueber. völkerung des eigentlichen Stadtbezirkes mit Einschluß des Militärs. daß es der Natur der städtischen Besieuerung in der Regel ent. Negierung nach Beamten herabsinken. Es wird dann vielleicht ein ganges herausstelle, entgegen zu treten gewillt sei, daß sie Für Frankenstein und Glatz stellten sich dieselben Zahlen im Jahre sprechen wird, einen Theil des Bedarfes durch mäßige Realsteuern Zestpunkt ein kreten, wo man selbst schon angestellten Veamten sagen sedoch nach dem Ergebniß der zuletzt, im Jahre 1863 über Kö auf 42 resp 46 Einm. der Bevölterung im ahn 1868 auf 23 lieben der Einkommen- und Klassensteuer zu decken, vorausgeseßt, daß muß, man könne sie nicht mehr brauchen. Eine underantzwortliche biefe Frage veranlaften Erörterungen. Bedenken tragen mußt, rep. 25 Einw. Gewiß ist in diesen befremdenden Zahlen doch nur leßtere das Einkommen aus staäͤdtischem Grund. und Gebäudebesit Härte aber wäre s, jungen Leuten die Carrière zu öffnen — jungen die ihr unbestritten zustehende Initiative zu ergreifen, um ein mäßiger Theil der wirklich verübten Defrauden ausgedrückt. nur in gleichem Maße wie alles andere Einkommen belasten. Indessen Teuten, die die Verhaltnisse nicht übersehen, von denen jeder Ein.! in denjenigen Städten, deren Vertretungen unter Zustimmung Daß der Schmuggel fortgesezs wird und anscheinend noch liegt kein Grund vor, diese Frage hier weiter zu verfolgen, da es, wie zelne denkt, ein guter Stern werde ihn. doch einmal zum der Provinzialbehörden entschieden für die Beibehaltung der indi— zunimmt, führt nothwendig zu der Annahme daß die De. bemerkt, nicht auf die zweckmäßigste, sondern nur auf eine Regierungs- Präsidenten machen, und sie dann hinterher . retten Steuern eintraten, die unfreiwillige Vertauschung der Mahl. frauden in noch weit häufigeren Fällen unentdeckt geblieben sind; denn durch die Erfahrung als in der Regel ausführbar bestätigte zu lassen, sechs bis acht Jahre im Assessorat sitzen zu laffen und Schlachtsteuer mit der Klassensteuer herbeizuführen. Die auk— bie in Folge der zahlreichen Entdeckungen erlittenen Verluste und Form der Einrichtung, der Kommunalsteuern ankam, um daran die ohne Rücksicht auf Bezahlung! Ich glaube, mieine Heirzn, dieser Zu. gesprochen Zurückhaltung war bedingt durch den nächsten und alt. Tirafen mlssen anderweit ausgeglichen sein, sonst würde die Nei. möglicht gleich mäßige Darstellung der größeren oder geringeren Fand darf nicht herbeigeführt werden; wir müssen vielmehr darauf . Emdruck des Ergebnisses der schon erwähnten, im Jahrt gung zum Schmuggel rasch sich verloren haben. Aus dem hinsichtlich Schwierigkeiten, mit denen die betreffenden Städte zu kämpfen haben denken, jeßt eins Uebergangsperiode stattfinden zu lässen, in der sich das 63 eingeleiteten Erörterungen, die wegen des zu beschaffenden weit, der fadi Bromberg noch beizubringenden Materigl mag hier erwähnt würden, anzuschließen. Das Ergebniß der angeordneten Ermittelun- Quantum, der Verwaltungsbegmten naturgemäß abmindert. So wie schichtigen Materials bis zum Jahren l 66 noch nicht vollständig ab. werden, daß die dortige Behörde bei dieser Gelegenheit mehrere gen ist überall eigne, die Besorgniß einer dauernden Störung der jezt ein Regulativ, sei es im Wege der Geseßgebung , sei es im Wege geschlossen waren, Mit wenigen Ausnahmen hatten sich die städti— Beispiele von . Personen weiblichen Geschlechts im Alter Ordnung in dem Haushalte der Städte, für welche die Ein⸗ der Verordnung, erlassen wird so muß doch die Möglichkeit, der Weg, schen und die betheiligten Staatsbehörden unbedingt für die Beibchal. Fon! i7 bis 26 Jahren angeführt hat, Lie bereits mal, 1Imal, führung der KlaffenstEuer jetzt beabsichtigt wird, zu beseitigen, wenn dieses Regulatib zu betreten, freigelassen werden. Wir können nicht tüng der Mahl. und Schlachtsteuer entschieden, die Abschaffung der⸗ azmal, 18mal, Ja selbst 3imal wegen Defraude bestraft, resp. an. auch manche derselben nicht unbeträchtliche Schwierigkeiten zu, über. ein Gesetz machen, welches sagt: dieses Gesetz soll erst im Jahre 1873 selben als nachtheilig oder ganz undurchführbar dargestellt. geklagt sind . ,. — ö winden haben werden. Bei Abwägung der * darf nicht oder 1877 wirksam werden, sondern machen wir ein Geseß, so muß Bei näherer Prüfung des durch die gedachten Erörterungen ge— Die individuellen örtlichen Verhältnisse bedingen weiter die außer Acht gelassen werden, daß dieselben regelmäßig durch einen es in der Absicht geschehen, daß es sofort in Wirksamkeit tritt. sammelten Materlals, wozu sichæ im Jahre 1868 theils durch die Ver, Höhe des Kosten aufwandes für die Vegufsichtigung der Mahl. längeren Auffchub des Üeberganges zu der direkten Besteuerung Sollte ganz wider Erwarten ein Bedarf nach Beamten innerhalb handlungen über den Staatshaushalt, theils durch die wachsenden and Schlachtsteuer. Verglichen mit der Brutto, Einnahme des Stagtes eher verstärkt als vermindert werden würden.
der nächsten Zelt eintreten, so stehen sa zur Deckung desseiben für die Schwierigkeiten der Aufrechterhaltung der Mahl- und Schlachisteuer an Mahl, und Schlachtsteuer fe diefer Vufwand in einzeinen Diese Rücksicht hat dazu bestimmt, die beabsichtigte Anordnung Verwaltungsbehörden erstlich die, Gerichts. Assessoren, die wir schon in einzelnen Städten Veranlassung ergab, zeigte sich bald, daß die Städten auf die enorme Höhe von 37, 39 41. und 42 Prozent. Wit nicht nur auf solche Städte zu beschränken, bei denen die oben ange⸗ jetzt neuerdings aus Bedürfniß in viel größerem Maße als früher wichtige Frage, wie bei Aufhebung der Mahl und Schlacht: den sonstigen wirthschaftlichen Grundsätzen der Staats verwaltung dürfte deuteten Uebelstände der indirekten Besteuerung im eminenten Grade haben heranzlehen müssen, zur Dispositisn, und ine Menge älterer steugr für 6 Ausfall im Kommunalhaushalte anderweitz „s schwer zu vereinigen sein, wenn z B in Anklam hehufs Erhebung sich herausgestellt haben sondern auch auf andere Städte auszudehnen, Landräthe, welche vollständig ausgebildet nach Ablegung, aller Exa. Deckung zu beschaffen sein möchte, doch eine im Ganzen genom, eincs' Netlobelrages an Mahl. und Schlachtsteuer von 7013 Thlr. hinsichtlich deren die i , . Untersuchungen den Uebergang zur
mina in kleinen Städten postirt ind, und weil sie ihren Kindern dort men unzutängliche Verücksichtigung gefunden hatte. Die mehr ode iin Verwaltungs aufwand von 4200 Thlr. gemacht wird; wenn in Kiaffensteuer als verhältnitßmäßig leicht ausführbar erwiesen haben. feine Erziehung geben können, in vielen Fällen himmelhoch bitten, sie minder lebhaft vorgetragenen Einwendungen gegen die Einführung ben Städten Glatz und Frankenstein, deren schon vorhin gedacht wurde Das Resultat der vorgeschlagenen Maßregel wird eine sofortige in cin Verwaltungs. Kollegium zu versetzen, um ihre äußere Lage er⸗ Fer Klaffensteuer waren unverkennbar durch sehr verschiedeng Vor. Verwaltungskosten von Kl Thlr. resp. zo. Thlr, aufgewendet wer, sigrke Verminderung der Zahl der mahl und schlachtsteuerpflichtigen träglich zu machen. In diesen, beiden Kategorien haben wir hin! stellungen von dem zulässigen Maße und der zweckmäßigen Einrich— den, um für den Staat die Netto. Steuerbeträge von sg6 Tylr. resp. Städte sein. Die Stgatsregierung beabsichtigt den, betretenen äeg reichende Kräfte, um eswa entstehende Lücken auszufüllen, tung der Kommunalbesteüerung beeinflußt und in den meistn 4861 einzuziehen. ö welter zu verfolgen, die Ausführkarkeit der bschaffung der Mahl. Hasse ich mich zufammen, so glaube ich, können wir die Frage, Fällen nicht so evident begruͤndet, um auch der Staatsregit⸗ Ein fernerer von der Verschiedenheit der örtlichen Verhältnisse und Schiachtstencer duch in den bisher nicht berücksiztigten mittleren ob Gesetz, ob Verordnung, einstweilen auf fich beruhen lassen. Daß rung die Unterlagen zu einem selbstständigen Urtheil zu gewähren. allein abhängiger wichtiger Punkt ist die Gestaltung des engeren und und kleineren Städten zum Gegenstande näherer Untersuchung zu die Frag? wegen der Verzwaliungsbeamten geregelt werden muß, ver. Andergrstits führten serade die, zen Ac unposténdig zusan, des äußeren. Mahl un? Schiachtsteu erdezirks. Daß die machen die dieserhalb bereits einge eileten ain tetsuchungen ba lbißst un steht sich von selbst, aber schließen Sie sich meiner Ansicht an, aß so mengestellten r, alfi auf dies Heothwendigkeit, den Leuch, Einrichtung eines äußeren Besirkes, welcher in gewissen Bez. Abschluß 1 bringen und nach Miaßgabe des Ergebnisses, derselben zu. as W Verhdlin te augchdlicklich in Vczug auf das ung zur Bispo. hervortretenden großen Mtebelständen, mit denen die indirektz Ve hungen neben der Klaffensteuer auch von der Mahl, und Schlacht. nächst i, der Zahl der mahl ; und schlacht⸗ ichti .
sition stehende Personal liegen, eine Regelüng der Frage weder noth. steuerung bei manchen Städten verknüpft erschien, so b 8 ir. steuer betroffen wird, nur ein unvermeidlicher Uebelstand sei, kann steuery . : ! ke. wendig noch nützlich ist, und lassen Sie deshalb den . . gend . ein ig. zu machen, 3. ö w. 9 nicht in Abrede genommen werden. Nur die überwiegende Wichtigkeit Eine nochmalige förmliche Erklärung der betreffenden Städte einstweilen auf sich beruhen. ßirekten Steuer als ausführbar nachweisen lassen sollte. des Steuerschutzes für den eigentlichen Stadtbezirk und die in letzterem über die beabsichtigte Einführung der Klassensteuer zu erfordern, ist
Aus der Natur der an die anderweite Prüfung jen . wohnenden Gewerbelreibenden rechifertigt diese Einrichtung. Daraus nicht für nöthig befunden. Bei den angestellten Ermitttelungen hat Aus den Moti rials anschließenden , , erklärt es 6 8. 1m e . ergiebt sich, daß an den unvermeidlichen Uevelständen derselben um so mehr es nicht ausbleiben können, daß die städtischen Behörden ihre Auf⸗ 2 s den Motiven zu dem Entwurf eines Gesetzes wegen felben sich zunächst einer mehr indivjduellen Erörterung der lokalen Anstoß genommen werden muß je bedeutender, sich der Unrfang merksamteit ohnedies auf den Gegenstand gerichtet und fast ohne Aus. ? ufhebung der Mahl- und Sch lachtst euer und Ein führun Verhältnisse einzelner mahl. und schiachtsteuerpflichtiger Städte zu. und der Verkehr des äußeren Bezirkes im Verhaͤltniß zu dem eigent ⸗ nahme sich entschieden für die Beibehaltung der Mahl ⸗ und Schlacht der Klass en steuer, in mehreren Städten. (S. Nr. 269 d. Bl wenden mußten, und überall an die bereits vorhandenen Data lber lichen Stadtbezirk entwickelt hat. Es ist unleugbar eine Verkehrung steuer ausgesprochen haben, wie denn schon in dem leßtverflossenen
Nach den Motiven des Gesetzentwurfs betreffend die Auf. die Wirkungen der Mahl und Schlachtsteuer, über die Bedingungen kes normalen Verhältniffes, wenn wie z. B. bei der Stadt Eüstrin Jahre die erste Anregung des Gegenstandes eine größere Anzahl pon hebung der Mahl. und Schlachtsteuer und Einführung der Klassensteuer für die. Vollziehung des 1leberganges zu der direkten Steuer der äußere Steuerbezirk 6776 Einme, der en g er Besirk aber nur Flädtischen Behörden zu Petitionen in gleichem Sinne veranlaßt
tan rehreren Stddten, hat die Königliche Staats. tegierung aus den auf sich anknüpften. AUuf. diesen Ürsprung, der jetzt beabsichts zh Kiärc, Ther zwenn, iwie bei Eöttug der äußere Bezirt 16, 4. hatze. Von dem oben n,, , .
baldigste Besestigung der Mahl. und Schlachtsteuer und Einführung der len Maßregel ist, qusprüchl ingewi Cintö? der lengere Bezirk aber noch nicht einmal halb so bie, nas aus konnte lein cnischeide . ; Klassensteuer gerichteten Beschlüssen des Abgeordnetenhauses un , geen , hd seenc selbst 6 , n,. 5 9 lich nur 7246 Einw. umfaßt. Ber hohe Ertrag der Mahl Protest der betreffenden Städte 2. gelegt werden, da dieselben eranlassung genommen, die angeregte Frage einer erneuten Prüfung wenig, als die bisherigen Untersuchungen als etwas Abgeschlossenes; Schlachtsteuer in Kottbus (5 Sgr. 7 Pf. für den' Kopf der Bevölke. offenbar nur ein einfeitiges Interesse bei der. Sache vertreten. zu unterwerfen sieht sich aber in Folge dessen außer Stande, dem kund. in Prinzipieller insicht Vollständiges angesehen werden dürfen, eben, rung im engeren Stadtbezirk) sindet, anerkanntermaßen darin seine Am wenigften onnte die von niehreten städtischen Behörden gegebenen Verlangen in seinem vollen Umfange durch eine allgemeine sowenig würde sich dieser Charakter dem bisherigen Ergebniß, wie es Erklärung, daß der umfangreichere äußere Bezirk einen Theil dazu abgegebene Versicherung, daß man sich einer allgemeinen zckeßliche Nnordnung für alle zur Zeit noch mahl, und schlachtfteuer. in der beahsichtigten Aufhebung der Mahl, und Schlachtsteuer in beiträgt. Aufhebung der Höabi- ünd. Schlachtseufr ahne Meter füge ehe pflichtigen Städte zu entfpregen. Vie wiederhslt erörterten, über einer Anzghl mittlerer, und klein erer Städte zusammengefaßt is ñ der Mahl. und Schlachtsteuer kann deshalb da, so lange es nicht dazu komme, die Mahl. und Schlachtsteuer überall wiegenden Bedenken gegen die praktische Durchführung der Klassen. beilegen laͤffen. Immerhin hat sich der betretene Weg einer mehr in, elstände der bezeichneten Art dringend geboten er! aufzuheben auf deren Beibehaltung bestehen müsse, als maßgebend sieuer in ihrer bestehenden gesetzlichen Einrichtung in den größten dividuellen Behandlung der Angelegenheit schon jeßt so ergiebig ge Erwägung aufgehalten werden, daß die angefehen werden. Selbst wo. den Protesten der Magistrate die Städten der Monarchie sind durch die bisherigen Verhandlungen kei! zeigt, und das erzielte Resultat erscheint so erheblich, daß die Staats, inen geringeren Ertrag für die Staats- enischiedene Befürwortung der Previnzialbehörden zu Theil geworden , ,,. ö. , . 969 des Staatshaushaltes läßt regierung sich nicht bestimmt finden kann, den ersten wichtigen schritt Die Staatsregierun . en me. erklärt, . e.. def em n mn, 16 i , nn ,, d nternehmen so gewagter un ᷣ ᷓ u- ; edeutung beimißt. . der be · gewag für die erste Zeit sicher mit bedeu⸗ noch länger auszusetzen. treffenden Behörden zu der Mahl ⸗ und n auf die Be⸗
tenden Verluften verbundener Experimente durchaus unräthlich erscheinen Selbst diejenigen, welche wei infü . Schon aus diesem Grunde mußte Abstand genommen werden, auf der l enk; 58 , ffe handlung dieser Angelegenheit von größtem Einflusse gewesen gu den Beschlüssen des Wbgeordnetenhauses dollständig entfprechende voraussichtlich die Zweckmäßigkeit einer beirächtlichen Ein schrantun i6 und det bit bel gie cher Sachlai. Ke tnt ten, n Vehandlung des! Gegenstandes einzugchen. Dagegen würde pom des Gebietes der Mahl. und Schlachtsteuer anzuerkennen bereit fein, so wi verschiedenen Provinzen oder Regierungs. Bezirken im durch. Standpunkte der Finanzverwaltung, wie bei veischiedenen Anlässen Denn Niemand wird sich dem Zugeständniß versagen können, daß 9 als da aus entgegen geseßten, Sinne ausgefallen sind; abgesghen zu erkennen gegehen ist, nichts entgegenstehen die Klassensteuer in den nach den individuellen Verhälinissen der einzelnen Städte det führbarkeit des 3 davon, daß die rovinzialbehörden nach der Natur der Ver⸗ nittleren und kleineren Siädten an Sielle der Mahi. und Schlacht- Werth den man der indirekten Steuer unter normalen rüttung des K haltnisse nicht alle m Stande gewgsen find, das Staatginterese und steuer einzuführen, wenn nicht auch in dieser Begrenzung einem all. Voraussetzungen beilegen mag, sehr vermindert werden, i g das Kom munalinteresse bei diefer Frage mit gleicher Voll fändigteit gemeineren Vorgehen der Gesezgebung anderweir begründete Rücksich.; unter Umständen in. das Gegenthel, Uumschlagen, kann Wie sein, s zu uherszhen, ; ü ten vorerst noch sich entgegenstellten. sich die prattische Durchführung und die Wirkungen der Mahl. und dem nur Es folgt dann in den Motiven die Au zeinandersetzung der Gründe / Die Geseglbung arf sich 'ach der zluffgssung der Stagts. Schiachisteuer zeffaten, ob die Vorzüge oder zie drechtheils dtlstz; äruntnd daß es ing. welche für ze Vufhedung dar nbi n Schlachtfteuer in den in. regierung von der Berücksichtigung der einmal bestchenden engen Ver, Kberwiregen, hängt zum Theil węnigstens ven äußerlichen rein lokalen r Gesetzgebung sein kann, für enen im Gesepen wurf. bengnnten Stadten maßß-tend gewesen sind. knüpfung des K ommunalinteresses mit dem Interesse des Umständen ab. Daß die Mahl⸗ und Schlachtsteuer eine starke Vtt, städtischen Haushalte entgehenden Bas erforderliche statistische Material ist in 4 Tabellen beigefügt. Staat in Betreff der Beibehaltung oder. Abschaffung der n l suchung zur absichtlichen Unigehung der Steuer in sich schließt und, ein chlsteuer Sorge zu tragen,. Dig zu und Schlachtsieuer nicht entbinden, und die unter Umständen be. großer Bruchtheil der Bevölkerung nach feiner ökonomischen Lage dies u machen, ist Sache der innerhalb andwirthschaft runde n 3 , . . n ,, e nn,, ausgefeßzt sieht, zeider keinen Zweifel. Daraus fols n Enischließung der betreffenden Die „ Indep. belge⸗ mach tf 3h nin der nächsten Lieferung ; en euern on, daß es ei ᷣ ll ö ; 80 . c 4 * Senf halt der i , ae . nig . 9 . rer ge g ö n, re, ber 3 . abe 173 , ei ,. eder . 6 . n alsen. on diesen Erwägungen bestimmt, beschränkt ahl ⸗ un ᷣ ̃ ichti l m Grade dar. ie Mahl- : 2 sich der vorliegende Gesetzesentwurf auf die n rie s der 2. ö n k altshalt eine bedeutendere oder dem Belgier Haeck erfundenes de n. pirituose Getränke der Ge— ,, n 96 der 6. 56 , n in einer 941 offene, leicht zugängliche und. schwer zu überwachen hängt wr, ö. sundheit unschädlich * 16 ,, größeren Anzahl einzeln namhaft gemachter e fü i ̃ i ommunalzu e zu der- ** ö z z haft gemach „für welche die Strecken die Erträge der Steuern sinken, die Kosten der B. Stadt Kom zuschlage i Ratibor, 1. Töcmnde R, der dente sattgehabten Gentral.
Ausführbarkeit des Üeberganges zur direkten Besteuerung d ᷣ ᷣ ᷣ ̃ ᷣ ; i t die größere oder geringere ad eg ö a,, nnn g n, , , nnn mn, n, . Leichtigkeit des m. . und Fa gh! versammlung der Aktionäre der Wilhelmsbahn wurde die Abtretung
bisherigen Ermittelungen sich herausgestellt hat. Die vorgeschlagene nicht zu re tfertigenden Hö i — i ĩ ; ᷓ in sti ü Anordnung gründet sich auf die Vorschrift im 8. 4 des Gesetzes gent 16 h, n en mn , nn , g sieuer durch an csanimten Lage der städti.! dieser Vahhn an die Gberschlesische Eisenbahngesellschaft einstimmig ge— . Mai ssal, die Einführung einer Klassensteuer 2c. betreffend, Rückwirkung auf den gesetzlichen Sinn ganzer Schichten der Bevolt schen Verwaltung un lurichtung und Höhe der nehmigt. Es waren J281 Stimmen 6
welches in 3 Stäbten * die! Mahl. und Schiachtsteuer fort! rung äußern. Die von 3 zu 3 Jahren aufgestellte Prozeßstatisti gieb