1869 / 273 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Der erste Lehrer Dr. Günther von dem Seminar in Barby ist in gleicher Eigenschaft an das evangelische Schullehrer⸗ Seminar in Creutzburg versetzt worden.

Angekommen: Der General⸗Major von der Armee und kommandirt Behufs Uebernahme des Kommandos über die Großherzoglich hessische Kavallerie⸗Brigade, Frhr. von Schlot⸗— heim, von Darmstadt.

Berlin, 20. November. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zur Anlegung des dem General der Infanterie von Zastrow, kommandirenden General des VII. Armee Corps, und dem Major Zedelius, Flügel⸗Adju— tanten Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Oldenburg, von des Fürsten zu Schaumburg Lippe Durchlaucht verliehenen Ehrenkreuzes erster Klasse des Fürstlich Lippeschen Gesammt— hauses; sowie zur Anlegung der den nachbenannten Personen von des Königs von Griechenland Majestät verliehenen Insignien des Erlöser-Ordens, und zwar: des Groß kreuzes: dem General⸗Major von Stosch, Direktor des Militair⸗Cekonomie— Departements im Kriegs-Ministerium, des Groß-Comthur— Kreuzes: dem Hofmarschall des Kronprinzen Königliche Hoheit, Kammerherrn Grafen zu Eulenburg, und dem Flügel Adju— tanten, Oberst-Lieutenant Grafen von Lehndorff; des Komthur-Kreuzes; dem General-Arzt Dr. Wegner, Regi⸗ ments-Arzt des Garde⸗Kürassier⸗Regiments, des Offizier Kreuzes: den persönlichen Adjutanten des Kronprinzen König⸗ liche Hoheit, Hauptmann von Jasmund und Rittmeister Freiherrn von Schleinitz, dieser à la suite des 2. Schlesischen Dragoner⸗Regiments Nr. 8, und des Ritterkreuzes: dem Kanzlei⸗-Sekretair des Kronprinzen Königliche Hoheit, Neuge⸗ bauer, Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 206. November. Ihre Majestät die Königin reist am 29. d. M. von Coblenz nach Weimar und von da am 1. Dezember nach Berlin.

Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Herrenhauses folgte der Bericht der Justiz⸗Kommission über den Gesetzent⸗ wurf, betreffend die Genehmigung zu Schenkungen und letzt⸗ willigen Zuwendungen, sowie zur Uebertragung von unbeweg⸗ lichen Gegenständen an Korporationen und andere juristische Personen. Hierzu nahmen das Wort: der Berichterstatter Blömer, die Herren Graf Brühl, Dr. Dernburg, Präsident Götze, sowie der Regierungs-Kommissarius, Geh. Ober⸗Regie⸗ rungs-Rath von Kehler, worauf das Haus dem Gesetze im Ein⸗ zelnen und im Ganzen beitrat.

Es folgte die Schlußberathung über den Gesetzentwurf, be⸗ treffend das Enteignungsverfahren im Bezirk des Appellations⸗ gerichts zu Frankfurt a. M. Der Referent Hr. Wilckens be— antragte dem §. 2 Absatz 1 folgende Fassung zu geben: »Wählbar zum Geschwornen für das Enteignungsverfahren ist jeder Bürger der Stadt oder der Landgemeinde des Stadtkreises von Frankfurt g. M., welcher das Alter von 30 Jahren erreicht hat.. An der Debatte betheiligten sich außer dem Referenten der Regierungs⸗Kommissar Geh. Justiz-Rath Horstmann, Graf Rittberg, Herr v. Bernuth.

Dann wurde das Gesetz in der vom Referenten vorge⸗ schlagenen Fassung angenommen. Es folgte der Bericht der Petitions-Kommission über die Petition des Vorstandes der Berliner Bäcker-Innung, betreffend die Beseitigung der Ge⸗ werbe⸗Innung, event. Abänderung der für das Bäckerhand⸗ werk geltenden Einschätzungsgrundsätze für die Veranlagung der Gewerbesteuer. Die Konimission beantragte Uebergang zur Tagesordnung und das Haus trat dem Antrage ohne Debatte bei. Der Präsident theilte mit, daß die Tagesordnung und auch alles dem Hause gegenwärtig vorliegende Material erledigt sei. Es werde deshalb zur nächsten Si zung besonders noch eingeladen werden. Schluß der Sitzung 37 Uhr.

Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die Diskusston uber den Entwurf einer Kreisordnung für die sechs östlichen Provinzen fortgesetzt. Nach— dem noch die Abgg. v. Hennig und Frhr. v. Hoverbeck über §. 18 des Entwurfs gesprochen hatten, wurde die Diskussion geschlossen und §. 18 mit folgendem, von dem Abg. v. Bockum⸗ Dolffs gestellten Amendemenk angenommen:

»Mit Ausnahme der Stadtkreise (§. 4 und derjenigen Kreise, in welchen keine Städte vorhanden sind, zerfällt jeder Kreis in Stadt— und Amtsbezirke. Die Amtsbezirke, mit Ausnahme derjenigen, welche nur aus einer Landgemeinde bestehen (5. 42), zerfallen in Gemeinde— bezirke, wobei selbständige Gutsbezirke, welche vorhanden sind, den Gemeindebezirken gleichgeachtet werden. An der Spitze der Verwal—⸗ tung des Kreises steht der Landrath, an der Spitze der Verwaltung des Amtsbezirks der Amtshauptmann, an der Spitze der Verwaltung der Gemeinde der Gemeindevorsteher. Für den Bereich eines selbst⸗

ständigen Gutsbezirks hat der Besitzer des Guts die den Gemeind vorstehern obliegenden Amtsgeschäfte zu besorgen.« t

19, welcher von der Begrenzung der Gemeinde: um Gutsbezirke handelt, wurde nach kurzer Bebatte mit 162 gesn 143 Stimmen abgelehnt. Es wurde hierauf Vertagung he schlossen. Schluß 35 Uhr.

Die heutige (24) Plenarsitzung des Hauses der Ah.

, wurde vom Präsidenten von Forckenbeck gegen O Uhr eröffnet.

Am Ministertische befanden sich der Minister für die land wirthschaftlichen Angelegenheiten v. Selchow, der Minister d Innern Graf zu Eulenburg, der Finanz-Minister Camphausen und mehrere Regierungs-⸗Kömmissare.

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete der Ve⸗ richt der Kommission für Handel und Gewerbe über den Geseh

entwurf, betreffend die Aufhebung der in der Stadt Frankfurt

a. M. bestehenden Feuerversicherungs⸗Anstalt.

Der Referent Abg. Jacobi (Liegnitz) befürwortete die An nahme des Gesetzes nach den Abänderüngen der Kommission, Das Haus trat diesem Antrage ohne Debatte bei.

Es folgte: 2) Schlußberathung über den vom Herrenhause e fr mmenn Gesetzentwurf, betreffend das Alter der Groß⸗ jährigkeit. 8

Der Referent: Abg. Lent beantragte: k

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: den Entwi ! Gesetzes über das Alter der Großjährigkeit in der nachstehend yon Herrenhause beschlossenen Fassung unverändert anzunehmen? 1twurf eines Geseges über das Alter der Großsährigkeit. Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen 2c, verordnen unter Zustim . mung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie fuͤr den ganzen Umfang derselben, einschließlich des Jadegebiets, was folgt: §. 1. Daß Alter der Großjährigkeit beginnt im ganzen Bereiche dieses Geseht mit dem vollendeten einundzwanzigsten Lebensjahre. §. 2. Diefch Gesetz tritt am 1. Juli 1570 in Kraft. Urkundlich zr.

Auch dieser Gesetzentwurf wurde ohne jede Debatte vom Hause angenommen.

Hierauf wurde die Vorberathung des Staatshaushalt

Etats für das Jahr 1879 im ganzen Hause fortgesetzt. Die

Debatte wurde über den Etat des Ministeriums für die lan, wirthschaftlichen , , eröffnet.

Einnahme: 657176 Thlr. A Sgr. 6 Pf. Dauernde Auk—

gaben: 1519447 Thlr. 15 Sgr. ö Pf. Extraordinäre, nicht .

fortdauernde Ausgaben 101,664 Thlr.

Der Minister für landwirthschaftliche Angelegenheiten von

Selchow erklärte:

Meine Herren, indem ich Ihnen den Etat des Ministeriums für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten hiermit vorlege, habe ich

nur ganz kurz zu bemerken, daß derselbe keine wesentlichen Abweichun⸗ gen gegen den vorjährigen Etat enthält. Bedürfnisse auf diesem Gebiete kundgegebem.

des Staates versagen müssen, eine Erweiterung der Mittel herbe zuführen.

Ueber die Einzelnheiten der Positionen erbitte ich das Wort für . Geheimer Ober.

den Herrn Kommissarius der Regierung.

Hierauf gab der Regierungs-Kommissar, Regierungs⸗-Raih Heyder, folgende einleitende Erläuterungen: Meine Herren,

darauf beschränke, denjenigen wesentlichen Veränderungen zu folgen welche der gegenwärtige Etat gegen den voraufgegangenen enthält.

Zunächst hei den Einnahmen ergiebt sich ein Mehr von 7757 Thlr. 2 Sgr. 3 Pf. welches der Hauptfache nach gebildet wird durch einen

Zugang von 7863 Thlr. bei den Kosteneinnahmen der Auseinander setzungsbehörden. Diese Mehreinnahme setzt sich zusammen 1) aut

einer Summe von 15,000 Thlr, welche als Mehr hat in Aussicht g⸗

nommen werden können für die Kosteneinnahmen bei der General—

kommission in Cassel, die in ihrer Entwickelung und der Zunahme det Ein zweiter, wenn auch geringerer, aber

Geschäfte stetig fortschreitet. doch Ihre Aufmerksamkeit verdienender Zugang ist der Betrag von . ö. welcher auf den Etat gebracht worden ist, als muthmaßlicht

innahme

Summen betragen zusammen 16500, bleiben also gegen das im Etat angesetzte Mehr von 7586 Thlr. um 6363 Thlr. zuͤrück. Diese Verminderung ist n dadurch, daß bei einer Zahl der älteren Auseinandersetzungs, Behörden eine neue Regulirung der Etats hat stattfinden müssen, in Folge deren auf Grund einer Fraktions berech nung aus den Einnahmen der letzten Jahre bei den einzelnen Be— hörden namentlich bei der Generalkommission zu Breslau in Folge des Umstandes, daß die Zehntablösungen in Schlesien nach dem Hesch unentgeltlich bearbeitet werden müssen eine Herabsetzung der Kosten⸗ Einnahme eingetreten, die auf jene Mehreinnahme in Gegenrechnung gebracht worden ist.

Ich kann mich nunmehr zur Ausgabe wenden, da die übrigen Veränderungen bei der Einnahme unwesentlich und in den dem Etat beigegebenen Erläuterungen vollständig erörtert worden sind. Bei den Ausgaben habe ich zunächst zu erwähnen ein Plus von 606 Thlr,

welches bei dem Revisionskollegium für Landes kultursachen vorkemmt. Seitdem dieser Behörde die Urtelsfassung zweiter Instanz in denjenigen -

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Zwar haben sich mancherlti Ich habe es mir aber, mit Rücksicht auf die allgemeine, Ihnen wohlbekannte Finanzlagt

bei den Erläuterungen, die ich ihnen über di . Etats vorlage zu geben habe, kann ich mich kurz fassen, indem ich mich

namentlich

na an Kosten bei der Regierung in Wiesbaden, welcher di Ausführung der Gemeinheitstheilungs-Grdnung vom 5. April 1869 und des Ablösungsgesetzes von demselben Tage übertragen ist. Beidt

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begonnen werden können. Daß das nun nicht ausführbar ist, liegt lediglich in dem Mangel an Mitteln und ist um so mehr zu be⸗ dauern, als es sich nicht um eine neue Anlage, sondern um die Fort⸗ setzung einer schon begonnenen Anlage handelt. Mit Rücksicht hierauf haben denn auch im Jahre 1870 überhaupt 38,3560 Thaler weniger au eßtraordinären Ausgaben auf den Etat des landwirthschaftlichen Ministeriums gebracht werden können, als dies im vorigen Etat der Fall n. ö : n der Generaldebatte betheiligten sich die Abgg. Berger

(Witten), Schmidt (Stettin), v. Behr, Witt und v. Benda.

Bei der Spezialdebatte wurden gleichzeitig die betreffen en, beim Hause eingereichten Petitionen nach den Anträgen der Agrar⸗Kommission erledigt. Schluß des Blattes.)

Nach den beim Ober- Kommando der Marine einge—

gangenen Nachrichten sind S. M. Briggs »Rover« und Mus quito am 19. b. M. von Vigo in OGporto angekommen.

Am 18. d. M. ist der Bischof der evangelischen Kirche, br. Daniel Amadeus Neander, im Alter von 94 Jahren hierselhst verstorben. Der Verstorbene wurde am 17. Novem— ber 1775 zu Lengefeld im sächsischen Erzgebirge geboren, trat 18065 als Pfarrer zu Flemmingen bei Raumburg a. S. seine kirchliche Laufbahn an, wurde 1823 nach Berlin zum Propst und Pfarrer zu St. Petri berufen, gleichzeitig zum Ober- Kon— , . und später zum Bischof der evangelischen Kirche

nnt.

Oldenburg, 18. November. Nachdem jetzt auch aus den Fürstenthümiern Lübeck und Birkenfeld die Resultate der Wahlen bekannt geworden sind, stellt sich für den Landtag des Großherzogthums folgendes Ergebniß heraus. Der Landtag zählt 32 Mitglieder und besteht aus 1 Appellationsgerichts⸗ Rath, 4 Amtsrichtern, 1 Anwalt, 1 Bürgermeister, 1 Aktuar, 2 Fabrikanten und 21 Landwirthen. Auf je 10,000 Einwoh⸗ ner kommt L Abgeordneter. Der Einberufung des Landtags 1. i. der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr entgegen⸗ gesehen.

Die Festungs bauten auf dem Langlütjensande in der Unterweser sind während der letzten fünf Monate bereits ein gut Theil weiter gerückt. Die Stelle, wo das Fort sich erheben soll, befindet sich eine Viertelmeile nordwestlich von Bremer⸗ haven, zwischen Brinkamahof auf dem rechten und dem olden— burgischen Dorfe Tettens auf dem linken Weserufer.

Mecklenburg. Schwerin, 19. November. Der Groß⸗ herzog wird von der letzlinger Reise am Sonntag Abend über Parchim hierher zurückkehren.

Sachsen. Dresden, 19. November. Heute Vormittag 9Uhr ist der vordere der beiden, der Brühlsschen Terrasse gegen⸗ überliegenden, Pontonschuppen abgebrannt. Derselbe enthöielt Armaturstücke für die Infanterie und Artillerie. Bei den Ret— tungsversuchen sind 2 Militärpersonen erheblich verletzt worden.

Auhalt. Dessau, 19. November. Das Herzogliche Staats⸗-Ministerium bringt zur öffentlichen Kenntniß, daß Höchsten Orts die Einberufung des Landtags für das Herzogthum Anhalt zum 30. November d. J. hier in Dessau beschlossen und der desfallsige Höchste Befehl an den Landschafts⸗ Unterdirektor von Trotha auf Gänsefurth erlassen worden ist.

Bayern. Münch en, 18. November. Die Entschließung des Kultus-⸗Ministeriums an den Bischof von Regensburg lautet nach der »Hoffm. Korr.« wörtlich: -Die von dem hochwürdigen Herrn Bischof Dr. Ignatius von Senestrey unterm J. d. Mis. erstat⸗ tete Anzeige über seine im Laufe der nächsten Woche beabsich⸗ tigte Reise nach Rom Behufs der Theilnahme an dem allge⸗ meinen Konzil ist von dem unterzeichneten Königlichen Stagts⸗ Ministerium Sr. Majestät dem Könige unterbreitet wor— den. In Vollziehung Allerhöchsten Befehles wird dem hoch⸗ würdigen Herrn Bischofe eröffnet, daß Seine Königliche Majestät von dieser n ge allergnädigst Kenntniß genonimen haben. Von Seite der K. Staatsregierung muß hierbei die Erwartung ausgedrückt werden, daß über etwaige besondere Vorkehrungen, welche von dem hochwürdigen Herrn Bischofe für die Dauer seiner Abwesenheit bezüglich der Diözesanverwal⸗ tung getroffen werden, Anzeige erstattet werde, um nach Erfor⸗ derniß die K. Stellen und Behörden hiernach verständigen zu können. Das bevorstehende Ereigniß einer allgemeinen Kirchenversammlung, welches nach dreihundert Jahren un⸗ serer Zeit wiederkehrt, erregt, wie bekannt, aller Orten lebhafteste Theilnahme. Auch in Bayern, dessen Be⸗ wohner zum größeren Theil zur katholischen Kirche zäh⸗ len, sieht man mit Spannung, zugleich aber auch nicht ohne Besorgnisse den Beschlüssen des Konzils entgegen. Die Staatsregierung, welche dieser Erscheinung mit Aufmerksamkeit gefolgt ist, muß lebhaft wünschen, daß der Erfolg alle entstan⸗ denen , , als unbegründet erscheinen lasse. Sie begegnet die Erd. und Pflanzarbeiten, fowie die Wasserleitungsarbeiten auch hierbei mit Befriedigung der von den zu Fulda jüngst versam⸗ noch für das nächste Jahr ausreichende Beschäftigung geben werden, melten Bischöfen ausgesprochenen Ueberzeugung: nie und aber es hätte dabei ö außerdem mit der Bau Ausführung recht wohl nimmermehr werde und könne ein allgemeines Konzil Lehren

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Beschaäftigung ist, der bei der Irganisation der hannoverschen Behörden nicht hat unter— g. t. werden tönnen, und der ein Gehalt von 750 Thlr. bezog, wwe, s, den Besoldungen hinzugetreten und unter denjenigen 12751 1. befindlich ist, die in der Kolonne »darunter künftig weg⸗ fallend Musgeworfen worden. Eine fernere Mehrausgabe von erheb. licherem Betrage ist bei dem Titel 12, zu temporären Diäten, Fuhrkosten und baaren Auslagen der Spezialkommissarien, Feld⸗ messer und Sachverständigen in Parteisachen zum Ansatz gebracht. Diese Mehrausgabe beträgt 36,422 Thlr. und verdankt ihren Ursprung denselben Umständen, die ich bereits bei den Kosteneinnahmen der Auseinandersetzungs ⸗Behoöͤrden ausgeführt habe. Es haben nämlich bei der Regierung in Caffel 11,3537 Thlr. mehr und bei der Regierung in Wiesbaden 6606060 Thlr. neu auf den Etat gebracht werden müssen zur Deckung der in Rede stehenden Ausgaben. Dies sind zusammien 17337 Thlr. Der Mehr—⸗ betrag der angesetzten Summe ist ebenfalls durch die Etats regulirung einiger der übrigen Auseinandersetzungs Behörden auf Grund von e , e herbeigeführt worden. Namentlich bei der

eneral, Kommisston zu Breslau hat aus dem bereits angeführten Grunde das bisherige Soll der Ausgaben um 14311 Thlr. verftärkt werden müssen, um die vorkommenden Ausgaben vollständig bestrei⸗ ten zu können. Durch die angeführten Einzelbeträge wird die Ge⸗ sammtsumme von 36,422 Thlr. nahezu erreicht.

Eine fernere Mehrausgabe bei dem Fonds zur Förderung der Landezknlt:zr, und zwar die einzige von 500 Thlr., finden Sie ben den landwirthschaftlichen Akademien und höheren landwirthschaftlichen Lehranstalten. Unter diesen 500 Thlrn. befinden sich jedoch 190 Thlr. Besoldungszulagen, welche von dem Etat des Finanz⸗Ministeriums, nämlich von derjenigen Gesammtsumme abgezweigt worden sind, die Sie un vorigen Jahre zu Zulagen für Lokaälbeanite bewilligt haben; sie bilden also nur eine scheinbare Mehrausgabe. Der Restbetrag von 400 Thlrn, besteht aus einer Erhöhung des Fonds zur Unterhaltung der Versuchsstation bei der landwirthschaftlichen Akademie in Proskau, wo eine solche Entwickelung eingetreten ist, daß der bisherige Zuschuß von L500 Thlr. auf 1909 Thlr. hat erhöht werden müssen. Ich hoffe, daß Sie diesem letzteren Vorschlage nicht entgegentreten werden.

Im Uebrigen habe ich hinsichtlich der fortlaufenden Ausgaben weitere Bemerkungen nicht zu machen und nur noch hinzuzufügen, daß gegen das Jahr 1869 ine Mehrausgabe von überhaupt 36,898 Thlr. 27 Sgr. auf den Etat gebracht worden ist.

Was die extraordinären Ausgaben betrifft, so hat sich das land wirthschaftliche Ministerium im vorliegenden Etat leider sehr beschrän . ken müssen Ich will dabei Ihre Aufmerksamkeit nur auf Einen Punkt hinlenken und das ist Der Titel 4 zur Förderung der Obst— kultur, insbesondere auch zur Einrichtung und Erweiterung der pomo- logischen Institute des Staats«, wo eine Summe von 180600 Thlr. angesetzt ist, während im vorigen Jahre zu demselben Zwecke 32,000 Thlr. angesetzt waren. Die Staatsregierung hat dabei lebhaft zu be— dauern, daß es nicht ausführbar gewesen ist, eine höhere Summe zu diesem Behuf auf den Etat zu bringen, und

diejenigen Summen, welche erforderlich waren, wenn das pan n , Institut zu Geisenheim, für welches Sie im vorigen Jahre zum ersten Male die erforderlichen Mittel bewilligt haben, im Jahre 1870 in dem Maße gefördert werden sollte, wie es von der Staatsregierung in Aussicht genommen war und wie es allerdings auch sehr wünschenswerth ist. Di, Mittel, die Sie im vorigen Jahre mit 20000 Thlr. bewilligt haben, und die Summe von 6000 Thlr., die unter den jetzt angesetzten 18000 Thlr. enthalten ist, reichen aus zu den Grundstücksankäufen, die in diesem Jahre voll. ogen worden sind, ferner zu den Erd! und Pflanzarbeiten, zu den

nlagen der Wasserleitung und zu den Ausgaben für die Um⸗ währungen. Es hätten nun aber im nächsten Jahre, um das Institut h fördern, die erforderlichen Bauten begonnen Und noch in demselben ahre ausgeführt werden müssen. Dazü wäre aber eine Summe von mindestens 20000 Thlrn. erforderlich gewesen und da die finanziellen Verhältnisse des Staates es nicht gestatteten, auch noch eine so hohe Summe auf den Etat zu bringen, so hat das landwirthschaftliche Ministerium darauf Verzicht leisten müssen, in diesem Jahre schon die Bauten in Geisenheim zu beginnen. Zwar wird deshalb nicht gänz · lich mit den Arbeiten in Geisenheim eingehalten werden dürfen, indem