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(Jauer) 2. Westpr. Landw. Regts. Nr. 7, in das 2. Bat. (Schweidnißtz) 7. Schles. Landw. Regts. Nr. II, Hoffmann III., Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats, Breslau Nr. 33, Bau mg art, Sec. Lt. don der Inf. des 1. Bats. (Gleiwitz) 3. Obschl. Ldw. Ngts. Nr. 62, in das 2. Bat. (Beuthen) 2. Oberschles. Landw. Regts. Nr. 63 einran⸗ girt. Fudickar, vom Dahl, Vize Feldw, vom Res. Landw. Bat. Barmen Nr. 39, zu Sec. Lte. der Res. des 5 Westfäl. Inf. Regmts. Nr. 53, Greiff, . von dems. Bat., zum Sec. Lieut. der Res. des 2. Hannov. Inf. Regts. Nr. 77, Bherenbruch gen Oster⸗ mann, Vize. Wachtmstr. von dems. Bat., zum Sec. Lt. der Res. des Rhein. Kür. Negts. Nr. 8, befördert., Gueinzius Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats (Münster) 1. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 13, in das 1. Bat. (Bochum) 7. Wesifäl. Landw. Regts. Nr. 56, Berndt, Hauptm. von der Inf. des 2. Bats. (Gräfrath) 8. Westf Landw. Regts. Nr. 57, als Comp. Führer in das 2. Bat. (Düsseldorf) 4. Westf. Low. Regts. Nr. I7 einrangirt. Goebels, Orsbach, Vize⸗Feldw. vom 1. Bat. (Erkelenz) 5. Rhein. Landw. Negts. Nr. 65, zu Sec Lts. der Res. resp. des 5. Rhein. Inf. Regts. Nr. 65 und des 2. Rhein. Inf. Regts. Nr. 28, Niemetz, Vize⸗Feldw. vom 2. Bat. (Coblenz) 3. Rhein. Landw. Regis. Nr. 29, zum Set. Lt. der Res. des 3. Rhein. Infant. Regts. Nr. 29 befördert. Kolbe, Schüller, Sec. Lts. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Cöln Nr. 40, in das 1. Bat. (Erkelenz) ö. Rhein. Landw. Regts. Rr; 65, Merrem, Sec. Lt, von der Kav des 2. Bats. (Unna) 3. Westfäl., Landw. Regts. Nr. 16, in das 2. Bat. Brühl 2. Rhein. Landw. Regts. Nr. 28, v. Pommer-⸗Esche Pr. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Cassel) 1. Hessischen Landwehr ⸗Regts. Nr. 81, in das Reserve Landwehr -⸗Bataillon Cöln Nr. 40 einrangirt. Keller, Vize Feldw. vom 2. Bat. (Lübeck) 2. Hanseat. Landw. Regts. Nr. 76, zum Sec. Lt. der Landw. Inf.,, Meißenburg, Vize⸗Feldw. vom 2 Bat. (Rostoch 2. Mecklenb. Landw. Regts. Nr. 90, v. Maltzan, Vize⸗Wachtm. von dems. Bat. , zu Sec. Lts. der Res. resp. des Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm 1V. (J. Pomm.) Nr. 2, und des 2. Mecklenb. Drag. Negts. Nr. 18, Lem ke, Vize⸗Feldw. vom 1. Bat. (Schleswig) Sa leswigschen Landw. Regis. Nr. S4 zum Sec. Lt. der Res. des Schler w. Inf. Regts. Nr. 8s, Meyer, Pr. Lt. von der Inf. des L. Bats. (Kiel Holstein. Landw. Regts. Nr. 85 zum Hauptm befördert. Barth, Hauptm. von der Inf. des 2. Bats. (Lübeck) 2. Hanseat. Landw. Regts. Nr. 76, als Comp. Führer, Reszka, Sec. Lt. von der Inf, des 1. Bats. (Posen) 1 Pos. Landw. Regts. Nr. 18, in das 1. Bat. Hamburg) 2 Hanseat. Landw. Regts Nr. 76, Stell= macher, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. irn er hn, 2. Ostpr. Landw. Regts. Nr. 3, Kranche, Seg Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Lübeck) 2. Hanseat. Landw. Regts. Nr. 76, in das Res. Landw. Bat. Altona. Nr. S6 einrangirt. Kruse, Sec,. Lt. a. D., früher im Königlichen Württemb. 3. Inf. Regt, als Sec. Lt. bei der Landw. Inf. des 1. Bats. (Schleswig) Schlesw. Landw. Regiments Nr. 84 einrangirt. Hemmerde, Vize⸗Feldw. vom Res. Landw. Bat. Haundsver Nr. 73, zum Sec. Lt. der Res. des 8. Westf. Inf. Regts. Nr. 57, Garben, Vize⸗Wachtm. von dems. Bat.,, zum Sec. Lt. der Res. des 1. Hannov. Ulanen⸗Regts. Nr. 13, befördert. v. Keisen berg, Pr. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Anklam) 1. Poömm. Landw. Regts. Nr. 2 in das 2. Bat. (Lingen) Ostfriesf. Landw. Regts, Nr. 78, Levinson, Pr. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Ratibor) J. Oberschl. Landw. Regts. Nr. 22, in das 1. Bat. (Hildesheim) 3. Hannov. Landw. Regts. Nr. 79, Lobach, Sec. Lt. von der Inf. des L. Bats. Erossen) 2. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 12, in das 2. Bat. (Lüneburg) 2. Hannoverschen Landwehr⸗Regiments Nr. 77, Schliep⸗ hacke, Seconde Lieutenant von der Kavallerie des 1. Bataillons (Hildesheim) 3. Hannov. Landw. Regts. Nr. 79, in das 2. Bat. (Celle) 2. Hannov. Landw. Regts. Nr. 77 einrangirt. Pfeiffer, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Weilburg) 2. Nass. Landw. Regts. Nr. 88, in das 2. Bat. (Wiesbaden) 1. Nass. Landw. Regts. Nr. 87, Schulz, Sec. Lt, von der Inf. des 1. Bats. (Münster 1 Westfäl. Landw. Regts. Nr. 13, in das 1. Bat. (Meschede) 2. Hess. Landw. Regts. Nr. 82, Sittel, Sec, Lt. von der Inf. des 1. Bats. Nassau) 1. Nass. Landw. Regts. Rr. 87, in das Res. Landw. Bat. Frankfurt a. M. Nr. So, Wollermann, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Gnesen) 3. Pomm. Landw. Regts. Nr. 14, in das 1. Bat. (Cassel) 1. Hess. Landw. Regts. Nr. 81, Eschenhagen, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Crossen) 2. Brandenburgischen Landw. Regts. Nr. 12, in das 1. Bat. (Rotenburg) 2. Thüringischen Landwehr Regts. Nr. 32, Müller, Sec. Lt. von der Infanterie des Reserve Landwehr - Bats. Berlin Nr. 35, in das 1. Bat. (Weimar) 5. Thür. Landwehr -Regts. Nr. 94 einrangirt. v. Hövel Vize-⸗Feldw. vom 1. Bat. (Ruppin) 8. Brandenb. Landw. Negts. Nr. 64, Lutteroth, Vize⸗Feldw. voni 2. Bat, (Mühlhausen) 1. Thür. Landw. Regts. Nr. 31, zu Sec. Lts. der Res. des Garde-⸗Jäger⸗Bats, Göhler, Vize⸗Feldw. vom 1. Bat. (Breslau) 3. Niederschl., Landw. Regts. Nr. 50, zum Sec. Lieut. der Reserve des 2. Schlesischen Jäger ⸗ Bataillons Nr. 6 befördert. B. Abschiedsbewilligungen xe. Den 13. November. Schuler, Major a. D., früher Hauptmann im ehemaligen Frankfurter Bat. und zuletzt Platzmajor der gemischten Garnison zu Frankfurt a. M., mit seiner Pens. zur Disp. gestellt. v. Barner, Oberst und Commdr. des 1. Garde ⸗Drag. Regts,, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pens. und der Regts. Unif. zur Disp. gestellt, und soll derselbe bis auf Weiteres bei den Off. à la suite der Armee geführt werden. Geschinski, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 3, als Major mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Negts. Unif der Ab⸗— schied bewilligt. v. Katzler, Sec, Lt. vom 8. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 45, ausgeschieden und zu den Reserve⸗Offizieren des Regts. über ⸗ getreten. Voigt, Sec. Lieut, vom Litth. Drag. Regt. Nr. 1 (Prinz Albrecht von Preußen), ausgeschieden und zu den beurlaubten Offiz. der Landw. Kav. des J. Bats. (Tilsih 1. Ostpr. Landw. Regts. Nr. 1 übergetreten. Tollkiem itt, Sec. Lt. vom 1. Leib⸗Hus. Regt. Nr. l, ausgeschieden und zu den Res. Off. des Regts. übergetreten. Hall⸗—
mann, Sec. Lt. vom 7. Pomm. Inf. Regt. Nr. 54, ausgesch und zu den beurl. Off. der Landw. Inf. des Res. Landw. Baia Berlin Nr. 535 übergetreten. Schallehn, Port. Fähnr. vom bergschen Gren. Regt. (2. Pomm.) Nr. 9, zur Res. entlassen. P. Kurzbach v. Seydlitz, Ob. Lt. zur Dip. zuletzt Abth. Tom in der 1. Art. Brig, mit seiner Pens, nebst Aussicht auf. Anstt im Eivildienst und der Ünif. der 5. Art. Brig, der Abschi willigt. v. Frese, Sec. Lt, vom Leib- Gren. Regt. (1. Brand Nr. 8, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Eivildienn, Abschied bewilligt. v. Reinsberg, Sec. Lt. vom 7. Brandenhh Regt. Nr. 0, ausgeschieden und zu den Res. Off. des Regts. j getreten. Gr. v. Haeseler, Rittni. und Esk. Chef. vom 2. Bran Drag. Regt. Nr. 2, v. Banchet II, Sec. Lt. vom 8. Brandenh Regt. Nr. 64 (Prinz Friedr. Carl von Preußen, — der Abschich willigt. Karges, Port. Fähnr. vom 5. Brandenb. . Rr zur Res. entlassen. Köster, Pr. Lt. vom 3. Magdeb. Inf Regt. M. mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst der Abst bewilligt. v. Wedell⸗Parlow, Sec. Lt. vom Magdeb. Husn Regiment Nr. 10, ausgeschieden und zu den Res. Off. des Rn übergetreten. Ebert, Sec. Lt. vem 1. Magdeb. Juf. Regt Nr. Frhr. v. Buttlar, Sec. Lt vom Magdeb. Kür. Regt. Nr.], Abschied bewilligt. v. Hobe, Major vom 2. Niederschles. Inf. J Nr. 47, als Ob. Lt. mit Pens. nebst Aussicht auf Civilversorn und der Regts. Unif. der Abschied bewilligt. v. Schickfus u. R dorf, Major zur Disp., zuletzt Rittm. im 1. Schles. Hus. R Nr. 4, mit seiner Pension der Abschied bewilligt. Benkendo Hauptm. und Comp. Chef vom Niederrhein. Füs. Regt. Nr. 39, Pension, nebst Aussicht auf Civilversorgung und der Regiments. form, Frhr. v. d. Horst, Rittmeister und Eskadr. Chef vom J. M Hus. Regmt. Nr. 8, mit Pens. und der Regmts. Uniform, — Abschied bewilligt. v. Zaborowski, Major vom 7. Rhein.) Regt. Nr. 69, als Oberst⸗Lieut. mit Pens. und der Regts. Unif Abschied bewilligt. v. Schack, Sec. Lieut. vom Rhein. Ulanen ⸗R Nr. 7, unter dem gesetzl. Vorbehalt entlassen. Hol st, Sec. Lieut. y 2 Pos. Inf. Regt. Nr. 19, der Abschied bewilligt. v. Schwerl Major vom 3. Westf. Inf. Regt. Nr. 16, mit Pension und der U des 2. Brandenburg. Gren. Regt. Nr. 12 (Prinz Carl von Preuße v. Meyenn, Masor und Eskadron ⸗ Chef vom 1. Hannov. Ulam Regiment Nr. 13, mit Pension und der Regiments-⸗Unif. der Absth bewilligt. v. Hünersdorff, Sec. Lieut. vom 1. Hannov. Ula— Regmt. Nr. 13, als halbinvalide mit Pens. ausgeschieden und zu beurl. Offiz. der Kav. des 1. Bats. (Hildesheim) 3. Hannovp. Lan Regts. Nr. 79 übergetreten. v. Kleist, Port. Fähnr. vom J. Ha Ulanen⸗ Regmt. Nr. 13, Keßler, Port. Fähnr. vom Ostfries. J Regtm. Nr. 78, zur Reserve entlaͤssen. Scholtz, Port. Fähnr. M 3. Hess. Inf. Negt. Nr. 83, zur Res. entlassen. Kü hne, Majog
der Arnsce und Vorstand der Intendantur der 22. Div., mst )
und der Armee⸗Unif. der Abschied bewilligt. Bei der Landwth Den 13 Novbr. Neuhaus, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Il (Rastenburg) 5. Ostpreuß. Landw. Regts. Nr. 41, als Prem. Lie v. Pressentin, gen. v. Rautter, Sec. Lt. von der Kav. dess. BJ mit der Landw. Armee -⸗-Unif, Gerner, See. Lt. von der Inf J. Bats. (Danzig) 8. Ostpr. Landw. Regts. Nr. 45, als Pr. i der Landw. Armee⸗-Unif, Steffens, Pr. Lt. von der Kav. dess. Ml mit der Landw. Armee ⸗Unif,, Otto, Sec. Lt. von der Kav. Bats, mit der Landw. Armee⸗Unif,, Gehrt, Pr. Lt. von der des 2. Bats. (Marienburg) 8 Ostpr. Landw. Regts Nr. 45, mit Landw. Armee⸗Unif. der Äbschied bewilligt. v Le Fort II. Pt von der Inf. des 1. Bats. (Anclam) 1. Pomm. Landw. Regts. R Kalmus, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Naugard) 5. Pol Landw. Regts. Nr 42, Stolzenburg, Sec. Lt. von der Kab, 2. Bats. (Cöslin) 2. Pomm. Landw. Regts. Nr. 9, Schulze Ct. von der Inf. des 1. Bats. (Schlawe) 6. Pomm. Landw. N Nr. 49, Windel, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (On Crone) 4. Pomm. Landw. Regts. Nr. 21, Heise, Sec. Lt. von Inf. des 1. Bats. (Neustadt) 8 Pomm. Landw. Regts. Nr. 6h Abschied bewilligt. v. Wölffradt, Sec. Lt. von der Kap, 1ẽBats. (Anclam) 1. Pomm. Landw. Regts. Nr. 2, mit der Ln Armee⸗Unisorm, v. Bülow, Prem. Lt. von der Inf. des 1. (Inowraclaw) 7. Pochm. Landwehr⸗Regiments Nr. 54, mil Landw. Armee⸗Unlf., Witte, Sec. Lt. von der Kap. des 2. Bromberg) 7. Pomm. Landw. Regmts. Nr. 54, mit der Cn Armee Unif. Westermann , Pr. Lieut. von der Inf. des ]. ; (Conitz 4. Pomm. Landw. Regmts. Nr. 21, mit seiner bish. der Abschied bewilligt. Schmidt, Pr. Lt. von der Inf. des J.! (Frankfurt) 1. Brandenb. Landw. Regts. Nra 8, Pollack, Beuh Sec. Lts. von der Inf, dess. Bats.,, Mülltir, Sec. Lt, von det dess. Bats, Kosckh, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Landi 5. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 48, diesem als Pr. Lt., v. Z astt Sec. Lieut. von der Inf. des 2. Bats. (Woldenberg) 5. Branden dw. Rgts. Nr. 48, Kü b na st, Pr. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (So 2. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 12, diesem mit der Landw. A Unif, Schrader, Hauptm. von der Inf. des 2. Bats. (Cot, 6. Brandenb. Landw. Regts. Nr 52, mit der Landw. Armee, Martius, Janensch, Ballhorn, Sec. Lts. von der Inf, Res. Landw. Bats. Berlin Nr. 365, letzterem mit der Landw. A Unif, der Abfchied bewilligt. Spener, Pr. Lt. von der Inf J. Bats. (Halberstadt) 3. Magdeb. Landw. Regts. Nr. 66, als Hl mann mit seiner bish. Unif, Salbach, Sec. Lt. von der Inf 2. Bats. (Halle) 2. Magdeb. Landw. Regts. Nr. 27, als Pr. Lt der Landw. Armee - Uniform, Kuntze, Sec. Lieut. von, Infanterie desselben Bataillons, mit der Landw. Armee⸗Uni Hühne, Sec. Lieut.; von der Inf. des 1. Bats. feld) 4. Magdeb. Landw. Regts. Nr. 67, als Pr. Lt. mit der La Armee⸗Unif, Rohland, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. gau) 4. Magdeb. Landw. Regts. Nr. 67, nüt der Landw. A
age Ihrer Kommission folgen,
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„Haacke, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Sangerhausen) Thür Landw. Regts. Nr. 31 als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗ jf, der Abschied bewilligt. Züm mer niann / Pr. Lt. von der Inf.
Bats. (Halberstadt) 3. Magdeb. Landw. Regts. Nr. 66, der
schied bewilligt. v. Studnitz, Oberst zur Disposition und Bezirks- mmandeur des 1. Ba aillons (Münsterberg) 4. Niederschl. Landw. ats. Rr. 51, von dieser Stellung entbunden und ihm die Erlaubniß a Tragen der Unif. des Königs ⸗ Gren. Regts. (2. Westpr.) Nr. 7 er— it. Bar. Schuler v. Senden, Maj. z. D. und Bez. Commdr. 7. Bats. (Cosel) 3. Oberschl, Landw. Regts. Nr. 624 v. Glase- pp, Maj. 3. D. und Bez. Commdr. des 1. Bats. (Rosenberg) 4. erschl. Landw. Regts. Nr. 63 beide von der Stellung als Landw. Eommdr. entbunden. v. Schmidt, Oberst z. D. zuletzt Bez. mmandeur des 2. Bats. (Beuthen) 2. Oberschles. Landwehr Regts. 23, mit Pension und der Uniform des 1. Schlesischen Grenadier= 5. Nr. 19 der Abschied bewilligt. Jonas, Hauptm. von der und Comp. Führer vom 1. Bat. (Neisse) 2. Oberschl. Landwehr= gts. Nr. 23, mit der Landw. Armee ⸗Unif. der Abschied bewilligt. ichmann, See. Lieut. von der Inf. des 2. Bats. (Paderborn) Westf. Landw. Regrs. Nr. Hö, Saurland, Pr. Lt. von der Inf. Ref. Land. Bats. Barmen Nr. 39, der Abschied bewilligt. einbrück, Sec. Lieut. von der Inf. des 2. Bats. (Paderborn) Westf. Landw. Regts. Nr. H5, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee sform der Abschied bewilligt. v. Langen, Oberst z. Disp. und z Commdr. des 1. Bats. (Soest) 3 Westf. Landwehr ⸗Regts. 16, von dieser Stellung enthunden und ihm die Erlaubniß zum agen der Unif, des 3. Westfälischen Landw. Regts. Nr. 16 ertheilt. aa ßen, Pr. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Aachen) 1. Rheinischen ndw. Regts. Nr. 25, als Hauptm mit der Landw. Armee-Unif, ebaldt, See. Lieut. von der Inf. des 2. Bats. (Eupen) 1. Rhein. ndw. Regts. Nr. 25, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Uniform, ickerath, Pr. Lieut. von der Inf. des 2. Bats, (Jülich) 5. Rhein. ndw. Regts. Nr. 65, mit der Landw. Armee⸗Unif.,, Baceiocco, . Ct. von der Inf. des 1. Bats. (Neuß) 6. Rhein. Landw. Regts.
r. 68, Philipp, Sec. Lt. von der Inf. dess. Bats., beiden mit der
ndwehr⸗Armer⸗Unif., Bochkoltz, Seconde ⸗Lieut, von der Inf. des Bats. (2. Trier) 8 Rhein. Landw. Regts Nr. 70, als Pr. Lieut. it der Landw. Armee Uniform, der Abschied bewilligt. Roerings, ec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Aachen) 1. Rhein. Landw. Regts.
. 25, Spe ck, Sec. Lieut. von der Inf. dess. Bats., v. Kesselwer, elmann, Pr. Lts. von der Inf. des Res. Landw. Bataill. Cöln k. 40, Jan sen, Sec. Lt von der
Inf. dess. Bats, Dum ont, Pr. von der Inf. des 2. Bats. (Andernach) 7. Rhein. Landw. Regts. 69, Hoegg, Backhausen, Sec. Lts. von der Inf. dess. Bats,.
Abschied bewilligt. v. Kemnitz, Sec. Lt. von der Infant. des Bats. (Aurich) Ostfries. Landw. Regts. Nr. 78, der Abschied be⸗ digt. Frhr. v. Kanne, Sec. Lt. von der Inf, des 2. Bats (Fulda) Thür. Landw. Regts. Nr. 32, der Abschied bewilligt. v. Pode— ils J, Prem. Lt. vom Train des 1. Bats. (Stargard) 5. Pomm. ndw. Regts. Nr. 42, als Rittm. der Abschied bewilligt.
Beamte der Militär-⸗Verwaltung. Durch Verfügung des iegs-Ministeriums. Den 16. Septem ber. Radau, Rechnungs—= th, Sec. Lt. 4. D. und Garnison ⸗Verwaltungs ⸗Direktor in Münster, m Oktober d. J. mit Pens. in den Ruhestand versetzt. Den „September? Waschke, Pr. Lt. und Harnison⸗Verwaltungs⸗ her-⸗Insp., von Jülich nach Münster, Weidler Kasernen⸗Insp. in otsdam, als fontroleführender Beamter nach Frankfurt a. O. ver- t. Den 2. Oktober. Huebner, Garnison⸗Verwaltungs-⸗Insp., mn Stralfund nach Jülich, Hartmann, kontroleführender Kasernen sp. in Breslau, als Garnison-Verwaltungs ⸗Vorstand nach Strahl. nd, Jordan, Kasernen⸗Insp in Posen, zum 1. Februar 1870 mit enfisn in den Ruhestand versetz. Den 13. Oktober. Benseler, lerim. Kasernen-Inspektor in Minden, zum Kasernen⸗-Insp. ernannt.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 20. November. In der gestrigen Sitzung des errenhauses nahm der Handels-Minister Graf von Itzen⸗ itz zu §. 1 des Gesetzentwurfs, betreffend die Entziehung d' Beschränkung des Grundeigenthums nach dem Herrn hn Bernuth das Wort: ö
Meine Herren! Ich überlasse es meinem Kommissarius, auf das erwidern, was der geehrte Herr Redner so eben gesprochen hat; beschränke mich nur auf die allgemeine Bemerkung, daß eine Auf⸗ hlung aller der Fälle, wo die Expropriation eintreten soll, niemals e vollständige und genügende sein kann, und wenn alle Jahre ein ues Gesetz gemacht würde, und selbst wenn es hier wie in England schähe, daß jede Expropriation vor das Parlament gebracht würde, würde dies die Geschäfte dieser Versammlung nur unnöthiger Weise rmehren, ohne zum Ziele zu fuͤhren. Wenn ich mir jetzt das Wort beten habe, so ist dies aus einem besonderen Grunde geschehen. stens um Ihnen zu sagen, daß ich nothaedrungen um 1 Uhr das aus verlassen muß, weil ein ganz unabweisliches, nöthiges Geschäft ich nach dem Abgeordnetenhause ruft, und daß ich also dann das hrige meinem ö überlassen muß. Hervorheben muß ich er, daß Ihre Kommifston einen Beschluß gefaßt hatte, den ich für rchaus nachtheilig halte. Die Kommission hat. empfohlen, eine abinetsordre vom Jahre i825 aufzuheben, welche in Ost, und West, eußen, in der Kürmark, in der Altmark und in der Neumark nz, entschieden Rechtens ist und in den zuleßt, genannten rovinzen aus der früheren Gesetzgebung, wonach Kies Sand
Steine unter gewissen Bedingungen nicht entschädigt zu erden brauchen bel CEhausseebauten. Wenn Sie dem An wenn Sie die Ordre aufheben,
so werden Sie namentlich in den Provinzen Ost⸗ und Westpreußen, zwei ausgedehnten Ländern mit nicht zu viel Chausseen versehen, wo man der Chausseen mehr bedarf als in irgend einem andern Lande, indem die vorhandenen noch lange nicht genügen, den Chausseebau sehr erschweren, wenn Sie den Antrag Ihrer Kommission annehmen. Ich bitte Sie also dringend, es bei den jetzt bestehenden Gesetzen zu belassen. Der Staat ist weniger interessirt als die Provinzen und Kreise; der Staat baut nur noch selten Chausseen, ausgenommen an den Grenzen. In der Regel bauen entweder Aktiengesell⸗ schaften, und in den meisten Fällen die Kreise, und denen wird sehr viel Geld entzogen werden, um Entschädigung eintreten zu lassen, da wo eigentlich kein Schaden geschehen ist. Ebenso ist es in der Neumark, die noch nicht genug Chausseen hat., Ich halte es für meine Pflicht, dies zu sagen, damit man mir nicht hinterher einen Vorwurf machen kann: ich hätte das sagen sollen, damit der Schaden vermieden werde, der gewiß unmittelbar eintritt.
— Der dem Herrenhguse vorgelegte Entwurf ein es Ge? setzes, betreffend die Aufhebung der in der Provinz Hannover bestehenden Vorkaufs⸗-, Näher⸗ und Re⸗ traktrechte, lautet:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen für die Provinz Hannover, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt;
§. 1. Die noch bestehenden Vorkaufs⸗, Näher und Retraktrechte an Immobilien werden aufgehoben.
F§. 2. Es bleiben jedoch aufrecht erhalten: I das durch Verträge oder letztwillige Verfügungen begründete Vorkaufsrecht; 2) das durch den §, 141 des Allgemeinen Berggesetzes für die preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 (Ges-Samml. S. 705), beziehungsweise durch den Art. IX. der Verordnung vom 8. Mai 1867, betreffend die Ein—⸗ führung des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 in das Gebiet des vormaligen Königreichs Hannover (Ges-⸗Samml. S. 601) begründete Vorkaufs⸗ und Wiederkaufsrecht; 3) das auf den statuta— rischen Bestimmungen der Ritterschaft des Herzogthums Bremen be— ruhende Vorkaufs⸗ und Retraktrecht der Agnaten an den ritterschaft⸗ lichen Erbstammgütern.
Urkundlich 20.
Nach den Motiven haben sich die auf Gesetz, Gewohnheitsrecht oder statutarischen Bestimmungen beruhenden Retrakt‚, Näher ⸗ und Vorkaufs-Rechte, welche in den übrigen Theilen der Monarchie nicht mehr existiren oder doch auf ein sehr geringes Maß beschränkt sind, in der Provinz Hannover in verhältnißmäßig großer Ausdeh— nung erhalten. Außer dem gemeinrechtlichen, beziehungsweise durch das Preußische Allgemeine Landrecht angeordneten Vorkaufs— resp. Retrakt⸗ Rechte des dominus emphyteuseos, des Erbenzins— herrn, des Lehnsherrn und der Lehnsfolger stehen dort namentlich noch die Erblosung, die Marklosung, das Nachbar. und Ganerben— Recht in mehr oder weniger ausgebreiteten Beziken in Geltung. Schon die frühere hannoversche Geseßgebung ist bemüht gewesen, diese Nechte, deren Fortbestand den Anforderungen und Bedürfnissen der Gegenwart nicht entspricht, zu beseitigen oder doch in der einen oder e n Hinsicht die Bedeutung und Wirksamkeit derselben zu modi— iziren. 3 Den Motiven des dem Herrenhause vorgelegten Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Ausführung der revidir⸗ ten Rheinschiffahrts-Akte vom 17. Oktober 1868, ent—
nehmen wir Folgendes:;
Die revidirte Rheinschiffahrtsakte vom 17. Oktober 1868, welche nebst dem dazu gehörigen Schlußprotokoll die Zustimmung der Lan- des vertretung gefunden hat, ist seit dem 1. Juli 1869 in Wirksam keit. Nach Art. 43 ist sie mit diesem Zeitpunkt an die Stelle der Rhein⸗ schiffahrts ⸗ Ordnung vom 31. März 1831, der zu derselben ergangenen Supplementar. und Additionalartikel, so wie aller sonstigen Be⸗ schluüͤfse der Ufer⸗Regierungen über Gegenstände, hinsichtlich welcher die Akte Bestimmung getroffen hat, getreten. Es sind damit ferner mittelbar außer Kraft gefetzt alle in den einzelnen Uferstaaten ergan— genen besonderen Gesetze und Anordnungen über die Rheinschiffahrt, soweit sie mit den vim legis habenden Vorschriften der revidirten Atte unvereinbar sind. Da die revidirte Akte sich nicht auf eine Kodifikation der bisherigen internationalen Vereinbarungen beschränkt, sondern auch mehrfache, durch die Aufhebung der Rheinschiffahrts Abgaben, sowie die Umgestaltung der Verkehrsverhältnisse bedingte Aenderungen des Vertragsrechtes festgestellt hat, so ist dadurch auch das nationale Recht in mehreren Beziehungen alterirt, in anderen Beziehungen sind die Grundlagen geandert worden, auf welchen die preußischen Verord⸗ nungen zur Ausführung der alten Rheinschiffahrts⸗Ordnung oder über Gegenstände, welche die letztere der Landesgesetzgebung vorbehal⸗ ten hat, beruhen. . . p
Auch die neue Akte reservirt die Regelung einzelner für die Schiff⸗ fahrt wichtiger Verhältnisse der Gesetzebung der einzelnen Uferstaaten. Hierfür und zur Einführung einiger Aenderungen in den bestehenden Einrichtungen, welche sich im Anschluß an das revidirte Vertragswerk als zweckmäßig ergeben, bedarf es einiger gesetzlicher Bestimmungen. r* erscheint es nicht gerathen, sich auf deren Erlaß zu beschränken.
ei der nicht unbeträchtlichen Menge von Gesetzen nnd Verordnungen, welche im Verlauf der Zeit zur Ausführung der Rheinschiffahrts- Ordnung und neben derselben in Betreff der Rheinschiffahrt ergangen sind, und deren Bestimmungen einander vielfach derogiren, würde die Unter scheidung des praktisch Gültigen, von demjenigen, was antiquirt oder geändert ist, nicht ohne Schwierigkeiten sein. Es schien daher und um die praktische Handhabung der neuen Akte zu erleichtern, empfehlens⸗ werth, in den hauptsächlichsten , . neben den neu zu erlassen den Bestimmungen auch das geltende Recht zusammenzufassen resp. fowest daffelbe nicht in Form des Gesetzes festgestellt ist, oder festgestellt
—