4538
haushalts-Etats für das Jahr 1870 im ganzen Hause. Es wurde die Spezialdebatte über den Etat des Ministeriuins des Innern fortgesetzt. An derselben betheiligten sich die Abgg. Kantak, Meyer (Marburg), Reichensperger, von Brauchitsch (Elbing), Grumbrecht, von Mitschke⸗Collande, von Hennig, Graf von Wintzingerode, Hellwig (Cassel), Heise, von Unruh (Magdeburg), Graf Schwerin, Miquél, Duncker.
Pest h. 23. November. Die Finan kommisston des ö hauses hat bie Abschaffung des gell nahen nn, i n 3 Ausfall soll an Inseratenstempein hereingebracht werden.
Belgien. Brüssel, 23. Novbr. In der heutigen Si der Repräsentanten kammer wurde die een, über das Milizgesetz fortgesetzt. Der Deputirte, ehemalige M
4539
nachdem der ihm bewilligte sechswöchentliche Urlaub abgelaufen — Das ⸗Ministerial ˖ Blatt für die n, . innere Verwaltun
in den Königlich preußischen Staaten« enthält u. A.. Aller-
Von den Kommissaren des Hauses waren folgende Anträge
eingebracht worden:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Ausgaben für die Polizeiverwaltungen in den 7 Städten: Königsberg i. Pre / Danzig, Stettin (mit Außenbezirk, Magdeburg (mit Suadenburg), Coblenz, CLöln (mit Deu) und Aachen als » künftig bezeichnen; ferner, Das Haus der Abgeordneten“ wolle die Erwartung auszusprechen, daß die Königliche Staatsregierung baldthunlichst eine Gesetzesvorlage einbringe, durch welche unter Abänderung des Gesetzes vom 1I. März 1850 über die Polizeiver- waltung bestimmt wird, daß in denjenigen Städten, in welchen eine Königliche Polizeiverwaltung besteht, künftighin nur die durch dieselbe herbeigeführten Mehrkosten der Staatskfasse zur Last fallen, sowie daß bestimmte näher zu bezeichnende Branchen der Polizeiverwaltung den Städten vorbehalten werden. t :
Von dem Abg. von Brauchitsch (Elbing) lag folgender Antrag vor:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, eine authentische Deklaration des 1 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 1. März 1850 durch baldige Vorlegung eines entsprechenden nach der Richtung hin herbeizuführen, daß der ursprüngliche Gedanke des Gefsetzgebers zum unzweifelhaften Ausdruck ge— bracht, d. h. der Staat im Fall des nur zur Tragung
derjenigen Mehrkosten der Orts polizei Verwaltung verpflichtet werde, werden.
welche durch die Besoldung solcher Beamten erwachsen, deren
Anstellung beim Nichtvorhandensrein einer Königlichen Polizei⸗Ver⸗
tung Far nicht oder nur mit einem niederen Gehalte erforderlich ein würde. Der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, griff in die Debatte wiederholt ein. Bei der Abstimmung wurden die Anträge der Kommissa—⸗ rien und des Abg. von Brauchitsch (Elbing) abgelehnt. (Schluß des Blattes.)
Dres den, 24. November. Die Kron— früh 1 Uhr von Baden-Baden wieder
Szach sen. prinzessin ist heute hier eingetroffen.
— In der heutigen Sitzung der ersten Kammer brachte der Vertreter der Universität Leipzig, Professor Heinze, den Antrag ein, es möge der Entwurf eines Strafgesetzbuches des Nord⸗ deutschen Bundes dem Reichstage zu endguͤltiger Beschlußfassung nicht vorgelegt werden, bevor deutschen Fachmännern die zu gewissenhafter Prüfung des Entwurfs unentbehrliche Frist ge⸗ geben worden sei.
— Die zweite Kammer beschloß die Aufhebung der land⸗
wirthschaftlichen Akademie Tharandt, sowie Dotirung der land⸗ wirthschaftlichen Abtheilung der leipziger Universität mit den dadurch frei werdenden Mitteln.
Meiningen, 23. November. Die Vorlagen, welche dem gestern zusammengetretenen Landtage von der Re ierung zu⸗ gegangen sind, betreffen: I) Gesetzentwurf über die ehandlung und Benutzung der fließenden Gewässer, 2) Postulat für die Kosten der Anlegung der Grundbücher, 3) Gesetz über die Torf⸗ gräberei, 4) Stellengufbesserung beim Ober⸗Appellationsgericht, 5) Postulat zum Zwecke der Verbesserung der Kirchenmusik, 6) Stagts vertrag mit Sachsen⸗ Coburg Gotha und Schwarz burg-Rudolstadt wegen Mitbenutzung der Landes-⸗Irrenheil— anstalt zu Hildburghausen, 7) Gesetz über die Auswänderung von Unterthanen, S Maßnahmen in Bezug auf den Geschäfts— kreis des Appellationsgerichts.
Bayern. München, 24. November. Nach dem Nürnb. Korr.“ sind bisher 78 Patrioten und (Fortschritts- und Mittelparteih in das Abgeordnetenhaus ge— wählt worden. Nur in zwei Wahlbezirken Resultate. Liberale gewählt worden.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 24. November. Nach der „Hesterr, Corr, ist für die Abreise der Kaiferin nach Triest bis zu einer näheren Nachricht über die Rückreise des Kaisers
der 30. d. M. in Aussicht genommen. Nachdem die Zusam⸗ menkunft mit dem König Victor Emanuel aufgegeben und der Aufenthalt in Corfu von 24 auf 12 Stunden reduzirt worden ist, dürfte der Kaiser bis zum 2. Dezember in Triest eintreffen.
— Der Entwurf der Thron rede ist vollendet und wird sich der Minister⸗Präsident Graf Taaffe mit demselben nach
nister Rogier, machte den Vorschlag, den ausgedienten Soldaten
außer der Remuneration in Geld welche noch in Frage auch eine moralische Belohnung zu gewähren, e ,, .
negfallend ? zu ment in die sem Sinne einbringen. Die Debatte wurde vertagt.
beschließen:
gegen vier Uhr Nachmittags sich Abends zum Diner beim Prinzen von Wales, zu welchem die Mitglieder des diplomatischen Corps Einladungen erhalten
Geseßenkwurfs nistrung und Einübung der perssschen Trußpen hat der „Army
71 Liberale
schwanken noch die
Bei den Maiwahlen waren 79 Patrioten und 75 Kapital oder Arbeit.
ᷣ z , aus d . Triest begeben, um ihn dem Kaiser daselbst zu unterbreiten. n ,
das Stimmrecht in der Gemeinde zuerkenne, er werde, wenn das Wahlgesetz wieder zur Verhandlung komme, ein Ämende—
Großbritannien und Irland. London, 23. November. Der König der Belgier ift von Windfor nach London gekom— men und hat in Claridge's Hotel Absteigequartier genommen, um am Donnerstag die verschiedenen kane fn in Buckingham Palaste entgegenzunehmen und Tags darauf wieder nach Windsor zurückzukehren, wo seine Tochter, die Prinzessin Marie Louise, inzwischen verbleibt. König Leopold langte in der Hauptstadt an und begab
hatten. = Die Verwendung britischer Offiziere in Persien bei der Orga⸗
an dl Navy
halten Garctten zufolge die Königliche Genehmigung er— n.
Es sollen 4 Offiziere zu dieseimn Kommando detachirt
Einer davon wird den Rang als General Major erhalten, während die drei übrigen unter ihm stehen und den Charakter als Obersten führen.
(Frankreich. Paris, 24. November. Wie man ver. sichert, wird der Kaiser bis nach der Eröffnung des gesetz— gebenden Körpers in Paris bleiben“ ( 16un officiel« meldet, daß Herr Schneider die Ernennung zum Mitgliede des obersten Handelsraths nicht — 2 .
Misgr. Dupanlo up, Bischof von Orleans, ist gestern Morgen nach Rom abgereist. 1685 1
— Aus Carmeaguxz (Steinkohlen⸗Bergwerk, Departement Tarn) wird ein Strike der Bergleute gemeldet, der vorgestern dort ausgebrochen ist.
(W. T. B.) i n. war
u n ö an,
user geflagg Das ö auf Zurufen der Menge be—
Nußland und Polen. St. Petersburg, 23. No⸗ vemher. Der russische Gesandte in Kopenhagen, Baron von Mohren heim, ist hier eingetroffen.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 20. No⸗ vember. Der König hat die Beschlüsse des Reichstags in Betreff des lommunalen Stimmrechts sowohl für die Prov in⸗ zialstädte als auch für Stockholm bestätigt. Demnach besi tzt von nun an Niemand das Recht zu einer größeren Anzahl von Stimmen, als einem Fünftel der ganzen Stimmenzahl des Wahlkreises (Stockholm bildet deren mehrere). Zu einem Fünftel gehören höchstens 106000 Rthlr. Einkommen von
— Der zwischen Schweden ⸗ Norwegen und Rußland bestehende Handelstraktat vom Jahre 1838 ist insofern verändert worden, als eine Beschränkung in demselben seit dem J7. aufgehört hat, nach welcher die Pässe für solche Fahrzeuge, welche direkt zwischen Schweden und Finnland segelten, von den Konsuln und Vize—⸗ konsuln des Landes, nach welchem die Fahrzeuge destinirt waren, beglaubigt sein sollen.
k König hat befohlen, daß die sämmtlichen in den Archiven der Härads. oder Landesgerichte befindlichen Akten ͤ welche jetzt nur besonderen Werth für Geschichtsforscher haben, an das Reichsarchiv abgeltefert
DaAUus Eattaro wird heute offiziell gemeldet, daß sich und dort verwahrt werden sollen.
die Insurgenten in die Grenzgebirge zurückgezogen haben und Ir henoperationen nach dorthin vorläufig nicht stattfinden werden.
Dänemark. Kopenhagen, 22. November. Der dies⸗
seitige Gesandte in Berlin, Kammerherr v. Qua gad e, ist gestern,
ieder auf seinen Posten zurückgekehrt. ) wan, Von i der Regierung sind die Handelsvereine neuerdings zu einer motivirten Erklarung über Aufhebung oder
Fortbestehen der Schuldhaft aufgefordert worden.
2Aßsten. Tauris, 28. Oktober. Der Schah von hat eine allgemeine Volkszählung und eine Reform der
erhebung angeordnet.
ersien teuer⸗
Aus dem Wolff schen Telegraphen⸗Bureau.
Schwerin, Donnerstag 25. November, Vormittags. Die nächste Generalversammlung der Mecklenburgischen Eisenbahn wird am 2B. Januar 1870 stgttfinden und dieselbe über den Uebergang der Bahn an die Regierung vom 1. Januar 1870 gegen Attienkonvertirung in 33 pCt. Gbligationen mit einer Prämie von 10 Thalern pro Aktie zu beschließen haben.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 25. November. Die Erklärung, welche der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. von Mü hler in der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten über den Gesetzentwurf, betreffend die Erweiterung 2c. von Wittwen—⸗
und Waisenkassen für Elementarlehrer, abgäb, hatte folgenden Wortlaut: ö Ich habe die erfreuliche Mittheilung zu machen, daß, nachdem der gegenwärtige Herr Finanz⸗Minister in der vorigen Sitzung die dem Hause bekannte Erklärung abgegeben hat, und nachdem das Haus be⸗ schlossen hat, den Geseßentwurf wegen der Wittwen⸗ und Waisenkassen der Elementarlehrer in der Gestalt wieder herzustellen, in welcher er aus der vorigen Sessien hervorgegangen war, daß nunmehr das Königl. Staats-⸗Ministerium auf unseren beiderseitigen Antrag be— schlossen hat, die Sanktion des Gesetzes Sr. Majestät dem Könige zu empfehlen, unter der Voraussetzung, daß auch der andere Faktor der Gesetzgebung, wie im vorigen Jahre, seine Zustimmung dazu erkläre. Auf diese Weise ist, nachdem bereits über drei Punkte der gegen · wärtigen Vorlage, wie der Herr Referent konstatirt hatte, Ueberein⸗ stimmung zwischen dem Hause und der Regierung hergestellt war, nunmehr auch in dem vierten, noch übrig gebliebenen Punkte die Uebereinstimmung zwischen den genannten beiden Faktoren vorhanden,
und ich befinde mich in der angenehmen Lage, dem Hause meinerseits die Bitte vorlegen zu können, den ö wie er aus der letzten Berathung hervorgegangen ist, auch jezt in der Schlußberathung an— zunehmen.
— Auf eine Anfrage des Abgeordneten Dr. Techow, ob unter die in S. M des Gesetzentwurfs erwähnten Elementar⸗ lehrer auch die jüdischen Elementarlehrer mit einbegriffen seien, antwortete der Minister: ;
Insofern die jüdischen Lehrer an öffentlichen Schulen fungiren, also den Charakter öffentlicher Lehrer haben, so scheint es mir auch unzweifelhaft zu sein, daß sie an allen den Rechten Theil nehmen müssen, welche den öffentlichen Lehrern überhaupt durch die Gesetz gebung zugestanden sind. .
— In der Diskussion über den Antrgg der Abgeordneten Miquel und Lasker nahm der Justizminister Dr. Leonhardt nach dem Abgeordneten Dr. Windthorst (Meppen) noch einmal das Wort: — 43
Wenn die Eingangsworte meines Herrn Vorredners im Ernst gemeint gewesen, was ich jedoch kaum glauben möchte, so wären sie nur dadurch erklärlich, daß der Herr Vorredner nicht in diesem Hause gegenwärtig war, als der Antrag Eberty wegen Zuständigkeit der Schwurgerichte diskutirt wurde. Meine Herren, ich habe mich einfach über die Sache selbst ausgesprochen. Ich glaubte das dem Hohen Hause schuldig zu sein, nachdem ich mich in gleicher Weise im Herren hause ausgesprochen hatte. Es schien mir kein passender Ausdruck zu sein, wenn ich dem Antrage gegenüber erklärt hätte, er wäre unannehmbar. Ich habe deshalb den milderen Ausdruck gebraucht: die Königliche Re⸗ Fierung werde den Antrag in Erwägung ziehen. Ich habe in vollem Ernste bemerkt, daß es der Königlichen Regierung nicht erwünscht sein könne, daß ein selcher Antrag an sie gelange. Die Gründe dafür, meine Herren, glaubte ich verschweigen zu können, weil sie in diesem Hohen Hause, wie ich glaubte, Jedermann bekannt seien. Berelts früher sind sie hier diskutirt worden, und ich bin in dieser Richtung schon ge— nügend angegriffen worden. Mein Grund ist aber einfach der: ss empfiehlt sich nicht, daß die Landesvertretungen der Einzel staaten in dieser Weise sich in die Bundesgesetzgebung einmischen. Mit demselben Rechte, wie Sie, meine Herren, einen solchen Antrag an die Königliche Regierung richten, kann das Herrenhaus verfahren, ja selbst die Landesvertretung des kleinsten Staates.
Das waren die Gründe, meine Herren, die ich glaubte hier ver— wegen u sollen, weil sie bekannt sind und ich vermeiden wollte,
aß diese ö von Neuem in die Diskussion hineingezogen würden. ch hoffe, daß nun klar geworden ist, was ich wollte.
— Das „Amtsblatt der Norddeutschen Post⸗Verwaltung« Nr. 73 enthält zwei General. Verfügungen: vom 13 November: Bas Ent. swerttzen der Freimarten zu 10 und 30 Froschen betreffend; vom 1I7. November? Die Postderbindung mit Konstantinopel betreffend.
568
höchster Erlas betreffend die den Provinzen und sonstigen Bestand⸗ theilen der Monarchie bei amtlichen Veröffentlichungen zu gebende Neihenfolge, vom 4 September 1869. — Verfügung, das Verfahren bei Anträgen auf Namens⸗Aenderungen, beziehentlich die Gestattung der Annahme von Doppel - Namen betreffend, vom. August 1869. — Allerhöchster Erlaß, die Befugniß der Ersten Abtheilung des Kö⸗ niglichen Polizei Präsidiums zu Berlin bei Entscheidungen in Ge⸗ werbe - Angelegenheiten betreffend, vom 20. August 1869. — Erlaß an die Königlichen Ober. Präsidenten, die Königlichen Regierungen und Landdrosteien und an das Königliche Polizei-⸗Präsidium hierselbst, die Kompetenz zur Ertheilung der Erlaubniß zum Gewerbebetriebe der Schauspiel ⸗ Unternehmer betreffend, vom 30 September 1869. — Verfügung, betreffend das Ober Aufsichtsrecht über die Verwaltung des schlesischen Freikuxgelder⸗Fonds, vom 31. Juli 1869. — Erlaß an den Königlichen Provinzial ⸗Steuer-Direktor zu N. und abschriftlich an die übrigen Provinzial - Steuer Behörden, die den Beamten zu gewährende Vergütigung für Nebenkosten bei Dienstreifen auf Eisen⸗ bahnen betreffend, vom 25. August 1869. — Bekanntmachung, die Geschäftswirksamkeit des Königlichen Medizinal⸗Kollegit für die Pro— vinz Hannover betreffend, vom 29. September 1869. — Allerhõchste Ordre, betreffend den Amtscharakter der katholischen Militär Geist˖ lichen vom 31. August 1869. — Erlaß an den Königlichen Konsisto— rial-⸗Präsidenten zu Kiel, die Stellung der kirchlichen Behörden zu den Schullehrer ; Seminarien, insbesondere in der Provinz Schleswig- Holstein betreffend, vom 6. August 1869. — Bescheid an den Kon sistorial⸗Direktor N. zu N., die Heirathskonsense der Civilbeamten in den neuerworbenen Landestheilen betreffend, vom 20. Juli 1869 — Cirkular-Verfügung an sämintliche Königliche Regierungen, das Alter der zum Hebammen -⸗Unterricht zuzulassenden Frauen betreffend, vom 29. September 1869. — Bescheid an die Königliche Regierung zu N, die Kosten der Verpflegung zeitweise erkrankter gerichtlicher Straf⸗ gefangenen betreffend, vom 23 Juni 1869. — Bescheid an die Kö⸗ nigliche Regierung zu N., die Vertheilung von Kosten der Ein⸗ quartierung in Landgemeinden betreffend, vom 28. August 1869. — Cirkular - Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen (exkl. Danzig, Stralsund, Cöslin, Magdeburg, Erfurt, Schleswig) und an das Königliche Polizei⸗Präsidium hier, die Feier der jüdischen Festtage durch jüdische Sträflinge betreffend, vom 6. Oktober 1869. — Be— kanntmachung, betreffend die Prüfung der Seeschiffer und Seer · Steuer ; leute auf deutschen Kauffahrteischiffen, vom 25. September 1869. — Cirkular⸗Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen (exel. Sig⸗ maringen) und gn die Königliche Finanz-Direktion zu Hannover, die Sicherung des Staatskasseninteresse bei Einziehung von Klassensteuer⸗ Rückständen betreffend, vom 17. Juli 1869. — Verfügung an sämmt⸗ liche Königliche Regierungen in den sechs östlichen Provinzen, betref- fend das Verfahren bei Uebernahme der Ergebnisse einer Gemeinheits— theilung in das Grundsteuer⸗Kataster, vom 17. August 1869. — Erlaß an das Königliche General⸗Kommando und an das Königliche Qber-Präsidium der Provinz N., betreffend den Reise⸗ und Geschäfts=
plan für die Departements⸗Ersaß⸗Kommissionen und die Behandlung
der Reklamationen auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militär
dienst wegen häuslicher Verhältnisse, vom 5. Juli 1859. — Bescheid an die Königliche Regierung zu N., betreffend die Aufstellung eines Abgaben ⸗Vertheilungsplanes bei dismembrirten Grundstücken, auf denen nur Grund und Gebäudesteuer haften, vom 28. September 18569.
Statistische Nachrichten. — Nach der vom Central⸗Büreau des Deutschen Zollvereins aufgestellten provisorischen Zollabrechnung für das 1—3. Quartal d. J. hat die Brutto⸗Einnahme an Ein,: und Ausgangszöllen überhaupt 19,051,484 Thlr. betragen; dieselbe belief sich im entsprechen den Zeitraum des Vorjahres auf 193349611 Thlr., hat sich also um 298,127 Thlr. oder 1,5 pCt. verringert, obwohl das Konsumtionsgebiet im laufenden Jahre ein etwas größeres als in 1868 gewesen ist. Es würde indeß nicht zutreffen, wenn man hieraus auf eine Abnahme des Handelsverkehrs im Allgemeinen schließen wollte. Soweit sich bis jetzt übersehen läßt, ist der Einnahmeausfall der Hauptsache nach durch die Minderverzollung von Rohtabak, Rohzucker und Salz her · vorgerufen und sind die Gründe für die verminderte Einfuhr dieser drei Artikel bei Darstellung der Einnahmeresultate für das 1. Quartal d. J. in Nr. 162 d. Bl. bereits näher erörtert worden. Bei der Mehr- zahl derjenigen Artikel, welche die bedeutendsten Zollerträge liefern, namentlich bei Kaffee, Wein, Südfrüchten, Heringen, Roheisen u. s. w. ist dagegen die Einfuhr in erfreulicher Weise gestiegen und es läßt sich danach ee eee. Handel und Spekulation wieder Leben und tung gewonnen haben. . . oben wr, Bruttoertrage sind im Norddeutschen Bunde 16,470, 876 Thlr. oder 86, pCt. (1868: 16789956 Tblr.), in Luxemburg 208169 Thlr. oder 1,1 pCt. (186858: 145,627 Thlr.), in Bayern 1012,575 Thlr. oder 5,3 pCt. (18568 1019300 Thlr.), in Württemberg 282028 Thlr. oder 16 pCt. (18638: 352535 Thlr.), in Baden 778585 Thlr. oder 4, pCt. (1868: 695.435 Thlr.), und in Hessen, südlich vom Main, 291,951 Thlr. oder 1,6 pCt. (1868: 346,760
lr. aufgekommen. . ᷣ . Da 6. preußischen Zollstellen ist die Einnghme gegn das Vor⸗ jahr erheblich zurückgegangen; es sind bei denselben ca. 000 Thlr. Eingangsabgaben weniger aufgekommen. Am stärksten war der Aug. fall in der , ,. mit 301,385 Thlrn,, wovon allein 273,000 Thgler auf das Hauptamt für ausländische Gegenstände in Cöln treffen. Bei diesem sind 78800 Ctr. Rohzucker für inländische Siede⸗˖ reien weniger verzollt worden und würde der Ausfall ein noch größerer gewesen sein, wenn dieser Minderverzollung nicht zahlreiche Mehr=
verzollungen, namentlich von Roheisen, Maschinen, Kaffee, Lein, *