4556
Weehgel.
Fonds und Staats-Papiere.
PBisenbahn- Stamm- Aktien.
Wien, österr. Wi
Augsburg, sũüdd.
Frankfurt 2. N., südd. Wãhr..
Leipꝛig, 14 Thlr. uss
Petersburg. ... do.
Warsehau
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100 Thlr Mt. 100 8. R. I00 8. R.
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Fonds upd Staats-Papiere.
Frerrssige Anleihe Staats · Anl. von 1859
Pfandbriefe.
Rentenbrieke.
Go. Staats · Schuldscheine Pr. Anl. S5 5a 190 Tb. Hess. Pr. Sch. à 40 Th. Kur- n. Neum. Schldv. Oder - Deiehb. · Oblig. Berlin. Stadt- Obligat.
do. do. Schldv.d.Berl. Kaufm. Berliner ...... . Kur -u. Neumärk.
Ostpreussisehe.
Pommersche ....
Posensehe, neue. Sã ehsis ehe Schlesische
Westpr., ritts ehftl.
Kur- u. Neumärk. Pommersche .... Posensche Preussische Rhein. u. Westph. Sã chsis ehe Schlesische
v. 1854, 55 von von von von
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Bayer. St. A. de 1859
do.
Braunsch.Anl de 1866
do.
Dess. St. Präm. Anl. Hamb. Pr. A. de 18656 Lübecker Präm. - Anl. Manheimer Stadt- Anl. Siehs. Anl. de 1866 Schwed. 10RthlI. Pr. A.
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Amerik. rückz. 1882 do Oesterr. Papier- Rente
ltalienische Rente. ..
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Egl.Stüeke 1864 Holl. - Engl. Anleihe Pr. - Anl. de 18654
5. Anl. Stiegl. 5. g. Anl. Engl. St
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¶Nicolai-0Obligat. Kuss Poln. Schatz.. do. Poln.
do. Cert. A. à 300 FI. do. Part. Ob. à 500ł'. Lürk. Anleihe 1865.
do.
8 ID. u. 1.11. 960 5b.G 1885 do. 89 bz 6 verschieden 9b 635 6 73 6 pr. S6 ba G 155. u. 111. 773 b pr. Stück 6 ketwba B 171. u. 177. 523 ha do. 83 5 bz 6 380etwbz G 72 ha br 2d etwbz G pr. Stück 77 b do.. 3206
de 18225 1/3. u. 169. 35 be de 18625 155. u. 111. 866 ba 1d. u. 1.10. 91 6 do. 895 6
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do.
Silber- Rente... 250 FI. 1854... Kredit. 100.1858 Lott. Aul. 1860
do. 1864
Tabaks- Oblig. 6 Tabaks- Akt..
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do. II. Em.
do. Kleine Pfandb. III. Em. Liquid.
do. 226. u. 22/12 16. u. 1112. 564 ba 14. u. 17. 923 6 do. 97 Eb B
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Bank- und Industrie- Aktien.
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Eisenbaha-Stamm- Aktien.
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Niedschl. Märk. Ndschl. Iweĩigb.. Vordh. Erłurter. do. Oberschl. A. u. C.
Ostpr. R. Oder- Ufer- B.
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Berichtigung.
Der gestrige Cours der Halle-Sorau-
Gubener St. -A. muss heissen 623 bez.
Redaction und
Rendantur:
Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober . Sofbuchdruckerei
Folgen zwei Beilagen
(R. v. Decker).
4557
Erste Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats-Anzeiger. Freitag den 26. November
Landtags⸗ Angelegenheiten. 1
Berlin, 26. November. In der gestrigen Sitzung des auses der Abgeordneten ergriff der Minister des Innern, 5 Eulenburg, über den Untrag, betreffend die Ausgaben für die Königliche Polizeiverwaltung in 7 Städten, und die hazu gestellten Amendements nach dem Abg. von Hennig, das
Wort:
Meine Herren! In der Regel wird die Debatte über Polizei damit. begonnen, daß man sagt, die Polizei sei ein nothwendiges Uebel. Ich bestreite dies. Die Polizei inkommo— dirt viele Leute, wenn sie sie nicht brauchen; aber wenn sie sie brauchen, rufen sie dieselbe doch, und sind böse, wenn sie nicht gleich vorhanden ist. Ich gebe daher diesen Grundsatz nicht zu; ein' Uebel kann eintreten, wenn sie sich in Dinge mischt, die sie nichts angehen; aber im Allgemeinen beruhen die kadelnden Aeußerungen auf falschen Ansichten. Nun müßte ich vor allem das festzustellen suchen, daß nach preußischem Stgaterecht, was auch dagegen gesagt werden mag die Polizei ein Theil der Königlichen Exekutive, eim Ausfluß der Königlichen Gewalt ist; und wenn man früher über diesen Begriff einigermaßen zweifelhaft war, so stellen die Be⸗ rathungen seit 13518 dies außer Zweifel, indem die gesetzgebenden Faktoren diesen Begriff dahin haben feststellen wollen, daß die Polizei In Ausfluß Königlicher Gewalt sei oder von der Königlichen Gewalt übertragen werden könne. Die Verfassungsurkunde von 1848 sprach ausdrücklich aus, daß die Gemeinde das Recht der Verwaltung ein⸗ schließlich der Ortspolizei habe; diese Beschränkung ist aber im Gesetz vön 1856 eliminirt worden, daraus geht doch hervor, daß man das Recht der Gemeinde dazu nicht aufkommen lassen wollte; es kann also nicht gesagt werden, daß der Staat sich gewisse Eingriffe in die kom⸗ munale Thätigkeit vorbehalten habe, sondern der Sinn des §. 3 ist nur der, daß der Staat sich seine unmittelbare Einwirkung auf die Polizei vorbehalten hat; ich bin weit davon entfernt und finde auch feine Spuren in der Verwaltung seit 1850, die darauf hindeuteten, daß der Staat mit großer Eifersucht von diesem Recht Gebrauch ge— macht hätte, ich finde nicht, daß man à tout prix gesucht hätte, die Kosten der Polizei⸗Verwaltung in den einzelnen Städten im Land⸗ tage bewilligt zu erhalten, ich finde nur, daß man da, wo die Polizei⸗Verwaltung früher bestand, sie auch hat bestehen lassen und nur 'eine oder die andere größere Stadt ist mit Königlicher Polizei- Verwaltung ausgestattet worden. Meine Herren, ich finde nun ein staatliches Interesse, namentlich nach der e. hin begründet, daß ich einen großen Werth darauf lege eine königliche Polizei ⸗Verwal⸗ tung in jeder Provinz zu haben. Die Polizei einer großen Provin⸗ zialstadt komint leicht in die Lage, ihre Thätigkeit nicht bloß auf den einzelnen Raum, auf den sie eigentlich begrenzt ist, auszudehnen, son⸗ dern wirksam zu sein für die ganze Provinz. Es muß nun der Staats⸗ regierung doch daran gelegen sein, geschickke Polizeibeamte zu haben, die namentlich sich nicht in Dinge mischen, die sie nichts angehen, und die die unangenehmen Funktionen mit möglichster Schonung für das Publikum ausführen. i Schule haben, der Staat aher hat keine Garautie dafür, daß für die Polizei, solche Schulen errichte werden, wenn er nicht selbst die Einrichtung in die Hand nimmt und das Unter⸗ richtspersonal selbst kreirt Ich gebe zu, daß in Städten geschickte Polizeibeamte sein können, doch ich habe keine Garantien dafür, daß man sie so anleitet, wie ich es wünsche und sie haben muß. Wie oft kommt es auch nicht vor, daß bei irgendwie hervorragenden Ver⸗ brechen, die aber sehr heimlich und verschlagen unternommen sind, die Ortspolizeibehörde sich ganz außer Stande erklärt, dem Ursprung auf den Grund zu kommen. Ganze Regierungsbezirke werden oft durch Räuberbanden heimgesucht, durch einzelne Personen) die man ihren Thaten nach kennt, beunruhigt, und keine Polizeiverwaltung ist im Stande, den Verbrechern auf die Spur zu kommen. Da kommen dann die Gesuche an mich: Schicke uns mehrere gewandte Polizeikommissare her! Ja, wo soll ich dann das Personal hernehmen, wenn ich nicht die Polizei in der Hand habe; wollte ich dann ein derartiges Ansinnen an die Städte stellen, mir Beamte vielleicht darauf eingehen, aber eben so gut auch ᷣ ; die Beamten selbst. Ich muß in Königsberg, Cöin, Stettin 2. ein Beamtenpersonal zu meiner Disposition haben, das ich jeden Augen. blick dahin schicken kann, wo es nützlich ist und von der Dringlichkeit erfordert wird. Somit lege ich en auf in jeder Provinz wenigstens in einer Stadt eine Königliche Polizei⸗ verwaltung zu haben. Wenn dies in Westfalen und Schleswig⸗ Holstein noch nicht der Fall ist, so hat sich . Bedürfniß dafür herausgestellt. Ich komme zu einem zweiten Punkt. Darüber ist kein Zweifel, wenn das Gesetz dem Minister des Innern das Recht zuspricht, die , . einzurichten, er in Bezug auf das Geld dazu auf das Abgeordnetenhaus angewiesen ist. Es ist ja verfahren Wenn aber der Minister des
sagen: wir brauchen
auch nie anders worden.
Innern an Sie die Forderung um Geldmittel zur Einrichtung von Polizeiverwaltungen stellt, und Sie haben das Geld bewilligt, so wird
dies ein stehender Posten, der eben nur von beiden Seiten aufgehoben werden kann. Sie wollen dies nun 1 aufheben und wird dies ein Fingerzeig für mich sein, mich um diese Angelegenheit mehr zu küm— mern und zuzusehen, ob es möglich sei, Ihrem Wunsch nachzukom⸗ men. Aber, meine Herren, zu sagen, deshalb mußt du das Polizeiwesen zwischen heut und morgen aufgeben, da⸗
Für solche Beamte muß sie eben eine
1869.
zu haben Sie das Recht nicht. Ich glaube, aß es nicht richtig ssr an v ne Be⸗
rechtigung des Staates sogleich eine Verpflichtung zu knüpfen und daß eine Auslegung des Geseßes in diesem Sinne eine Auslegung ist, von der man wenigstens sagen kann, daß sie für den Staat äußerst unbe⸗ guem ist. Ich habe früher, als die Prozesse anschwollen und als ich die Lawine von Polizeikosten vor mir sah, gesagt, es muß mit einer Deklaration geholsen werden, ich habe aber nicht die Absicht gehabt, dieselbe vorzubringen, ich kann mich aber prinzipaliter mit dem An⸗ trag v. Brauchitsch einverstanden erklären. Was den Antrag des Abgeordneten Reichensperger betrifft, so glaube ich, daß eine Tren- nung der Polizei durch Gesetz ein für alle Mal festzustellen, eine äußerst schlimme Sache sein würde Das stimmt in der Theorie sehr gut, aber ich glaube, es ist in der Praxis unausführbar. Nach den alten Begriffen von Polizei haben allerdings die Straßenreinigung, das Feuerlöschwesen u. a. Branchen, von der Sicherheitspolizei ge— trennt werden können, das ist auch in vielen Städten geschehen, aber doch immer mit bestimmter Beruͤcksichtigung der Verhältnisse der einzelnen Städte. Nichts scheint mir aber unzuträglicher, als gewisse Branchen wirklicher Polizei derart zu trennen, daß man sagt, dies ist Sache der Königlichen und dies Sache der städtischen Verwaltung. Denken Sie, es werden .. vollständige Polizeiverwaltungen einge⸗ richtet, die eine für die Sicherheitspolizei mit einem vollständig aus- gebildeten Personal, die andere für Sanitätspolizei 2c. und eine Un—⸗ zahl von Beamten wovon die Hälfte ganz gut dasselbe leisten könnte; oder denken Sie, Sie behalten die eine Polizeiverwaltung bei, stellen aber zwei Dirigenten an ihre Spitze, dann kommen wir in eine ebenso schlimme Lage, denn ein Körper von Polizeimannschaften kann nur von Einem Dirigenten befehligt werden. Diejenigen außer- preußischen Städte, in denen ein solches Verfahren besteht, haben nach von mir eingezogenen Erkundigungen unter diesen Verhältnissen sehr zu leiden. Ich bin deshalb der Ansicht, daß man einfach die Frage stelle, unter welchen Bedingungen die Königliche Polizeiverwaltung irgendwo einzuführen sei oder nicht, daß man aber gesetzlich nicht unter scheide zwischen den Branchen, die den Städten, und denjenigen, die der Re⸗ gierung überlassen werden, sondern ich bin dafür, daß inan der Regierung überläßt, sich init den einzeinen Städten zu einigen und der Regie⸗ rung zutraut, daß sie schon der Kostenersparniß halber nicht weiter ihre' unmittelbare Einwirkung ausübt, als unbedingt notwendig ist. Ich persönlich halte den Antrag Nr. 1 des Abg. Reichensperger für Techtlich und prattisch unausführbar. Zu den andern Anträgen will ich mich nicht in der Art ablehnend aussprechen; wenn ich aber unter den Amendements zu wählen hätte, so würde ich Sie bitten, dem Amendement des Herrn v. Brauchitsch zuzustimmen, da ich dies für das einfachste halte und da dasselbe unserer bisherigen Gesetzgebung am meisten entspricht. .
— Rach dem Abg. Reichensperger nahm der Minister noch einmal das Wort:
Ich muß dem Abg. Reichensperger gegenüber wiederholt erklären, daß nach der Anschaunng der Regierung das Haus nicht dazu berech⸗ tigt ist, einen solchen Beschluß zu fassen, und daß man sich nicht da— mit trösten kann, die Sache werde sich auf die eine oder andere Weise machen lassen. Darum handelt es sich hier nicht. Es handelt sich hier um eine sehr wichtige Frage, die man nicht so im Detail ab⸗
durch Diebstähle erschreckt,
zur Versügung zu siellen, so könnten diese
prinzipaliter großen Werth darauf,
eben bis dahin noch kein
wir geben es nicht mehr und
machen kann. Die Regierung ist nun einmal der Ansicht, daß das Haus nicht dazu berechtigt ist, einen solchen Beschluß zu fassen. Was die Aeußerungen des Abg. v. Unruh betrifft, so würde ich mich ganz gern mit ihm einmal darüber privatim unterhalten. Ich beschränke mich auf einen Punkt. Es kann Jemand ein vortrefflicher Polizei⸗Inspektor sein, aber darum ist er noch kein Polizei- Direktor. Von diesem letztern habe ich nicht gesprochen. Ich gebe dem Abg. v. Unruh sehr wohl zu, daß die Berliner Polizei noch viel zu wünschen übrig läßt, ich hatte sie uch eben nur für relativ gut erklärt gegenüber den andern großen Städten. Was die Schlä⸗ gereien betrifft, so beziehen sich diese wahl auf einen in der letzten Zeit fehr bekannt gewordenen Fall. In diesem war das hiesige Polizei⸗ Präsidium in einer ganz eigenthümlichen Lage. Es wurden zwei Ver⸗ fammlungen, die eine eine Stunde spater als die andere, in demselben Lokal angesetzt. Die Polizei konnie doch von vornherein nicht an— nehmen, daß es dort Prügel geben werde. Sie hatte nur die Beschei—⸗ nigung der Anmeldung auszustellen und konnte diese nicht verweigern. Ans demselben Grund hat sie auch nur den gewöhnlichen überwachen; den Beamten in dem Saale aufgestellt. Nach dem Vereinsgeseß bat die Polizei nur einen überwachenden Beamten hinzuschicken, und in der Aussicht, daß etwas passiren könnte, kann sie vielleicht vor der Thür ein Reservekommando aufstellen, weiter aber nichts. Die Theilnebmer, der zweiten Versammlung erschei-· nen, und die Polizei kann ihnen den Eintritt nicht verweh— ren; sie treten ein, man hört nur dumpfes Getöse; es wird gemel= det, sie prügeln sich, aber der Saal ist so voll, daß ein Eindringen der Polizei gar nicht möglich ist; es müßte eine neue Prügelei losgehen, um sich Eingang zu verschafsen. In dieser Beziehung kann sich die Polizei nur abwartend verhalten, bis der Lavastrom sich ergießt und bis die Unordnung droht aus den Grenzen des Versammlungélokals
auf die Straße sich auszudehnen und die. Passanten zu belästigen. Das sind die Gesichtspunkte, von denen die Polizei auszugehen hat, wenn sie ihre Geseßtze befolgt, und man kann unmsglich sagen, daß die
Polizei ein Vergnügen hatte, sich voreilig in die Angelegenheiten ein- zumischen. Was der Abg. von Unruh in Betreff des Fahrens gesagt hat, so stimme ich ihm bei es wird bei uns sehr schlecht gefahren; es läßt unser Fuhrwesen noch viel zu wünschen übrig, was endlich der-
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