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steht: daß „den Herren auf, das Gesuch betreffend die Be⸗ nutzung des hiesigen Kanonenplatzes zu Anlagen, erwiedern, daß Königliches Kriegs ⸗Ministerium demselben gegen Alus stellung eines Reverses deferirt hat 2ꝛc Die Namen derselben Herren stehen dar⸗ unter, von denen Herr Schack angiebt, daß sie ihm das Gegentheil versichert haben und Herr Schack hat dies dem Anitsrichter an Eides statt versichert.
Nun, meine Herren, habe ich leider noch Einzelnheiten anzufüh— ren, welche wesentlich gerichtet sind gegen Angaben, die bei der vorigen Behandlung dieser Frage hier im Hause geltend gemacht worden sind. Es ist gesagt worden; man habe absichtlich die ehemaligen hannöverschen Soldaten der preußischen Armee ausgesucht, um das Denkmal zu demoliren. Wenn das nicht der Fall ist, so redressire ich mich Also es scheint nicht gesagt »absichtlich« sondern es ist gesagt: es sei geschehen. Gut! — es ist namentlich gesagt worden, daß der kommandirende Offizier ein Hannoveraner, dessen Bruder bei Langensalza gefallen sei — eine recht sentimentale — 9 ö Herren, der Olf i 8. 3 . ,
es Denkmals allein gegenwärtig gewesen ist, ist der ajor Blume ͤ 6. ö ein Pommer. Der einzige Or ger aus , ha n ode f n mich vielmehr lediglich und allein auf den Rechtsstand punkt zu stelle Arnkee, der in dem betreffenden egimente dient, war nicht anwesend; und. von diesem Standpunkte die Interessen der Justizverwaltung der einzige sonst noch verhandene geborene Hannovergner, der inden Prüfen. In dieser Beziehung, meine Herten, kommt nun zweierlei in Regimente dient, hatte zufällig an demselben Tage Garnison⸗du-jour, Betracht: erstens, die Auctorität des Richteramts und zweitens di würde also haben zu dicsem Dienste herangezogen werden können, ist Unabhängigkeit des Richters. aber nit dazu herangezogen worden, obgleich er nicht in der Die Kriegs -⸗Verwaltung, konnte indem sie das no vun hannöverschen Armee gedient hat, sondern obgleich er, nur n opus niederlegte , in doppelter Qualität handeln. entweder al geborner Hannoveraner, und freiwillig in die preußische Armee ein. militärische polizeiliche Behörde oder als Eigenthümerin. Wem getreten ift. die Königliche tilitärverwaltung in ersterer Richtung handelte, so
Es sind, um das Denkmal möglichst schonend zu entfernen, die ging sie unabhängig von den Gerichten ihren Weg, erhoh Kommpe betreffenden Handwerker aus den Compagnien freiwillig vorgerufen kenzkonflikt und hatte sich nach der ganz feststehenden Juris pruden worden, Maurer, Steinmetzger, Zimmerleüte, unter diesen mögen, da des Kompetenzkonflikts, Gerichis an, das vom Gerichte erlassene Inhf. das Regiment auch hannöversche Rekruten hat, auch Hannoveraner bitorium nicht zu kehren. Allein die Königliche Kriegs verwaltung i gewefen sein. Freiwillig hat sich ein Sergeant Remeldet, der von vornherein in diefe ihr günstige Pesition nicht getreten, hh in der ehemaligen hannöverschen Armee gedient hat und der zur Be; vielmehr von Anfang an car Und offen Rrlärt; wir haber gehsh aufsichtigung nöthig war neben einem anderen Sergeanten nicht guf Grund unsercß Eigenthumsrechtes So. erscheint denn die Köniß aul ber Äbsucht, weil er Unfug befürchtete, sondern deswegen, iveil er liche Kriegsverwaltung hier in keiner anderen Eigenschaft ale f, ebenfalls ein Zimmermann oder dech ein Handwerker ist und des— andere Pripatperson, welche ihr Eigenthum vertheidigt. Indem dl. wegen nützlich zu sein glaubte. Königliche Regierung erklärte, daß sie als Eigenthümerin auf Grum
Meine Herren! So verhält es sich mit den Angaben, die in die ihres“ Eigentzumsrechtes gehandelt habe, war sie geswunggh ser Beziehung gemacht worden find. Ich frage nun, ob nicht in die den Rechtsweg zu betreten und Recht zu nehmen vor den Gerichten. ser ganzen Angelegenheit eine solche; üasse Staub aufgewirbelt ist, Sie hat denn auch von vornherein gesagt: wir ehren den Richtu— daß man die Wahrheit fast absichtlich zu verstecken gesucht hat. spruch und werden' ihm Folge leisten. Damit ist die Autoritit
Herne teen dehch habe hier nicht für die handelnden Militär. s, Richteramtes volltommnign gewahrt, der Rechtsweg ist behörden zu plaidiren das Haus ist auch kein Gerichtshof; allein mir Beide Theile betreten diefen Rechtsweg und empfangen vom Richtu liegt an der guten Weinung des Hauses für die Militarverwaltung ihr Urtheil. und für die von ihr vertretenen Behörden sehr viel. Das war der Meine Herren, ich kann es nicht hindern, wenn in diesem hohy Grund, warum ich ausführlich meine Wissenschaft, zwar nicht meine Hause Fragen erörtert werden fattischer und rechtlicher Natur, ivelt,
Ich bitke, für einen anhängigen Prozeß entscheidend sind, in welchem natz
ganze Wissenschaft, aber im Wesentlichen, mitgetheilt habe. . z ; ᷣ beurtheisen Sie die Dinge, wie sie sind, und nicht, wie sie vorgespiegelt nicht einmal das erste Urtheil gesprochen ist. Aber, meine Herren, i statten Sie mir doch die ganz unmaßgebliche Bemerkung, daß dit
werden von gewissen Seiten. Meine Herren! Die Windmühlen ge⸗ ! . . — . wisser Phantasien sind keine Riesen, sondern wirklich blos Wind öffentliche Diskussion eines politischen Körpers von so großer Beden tung, wie das Abgeordnetenhaus dies ist, sehr leicht auf die Befangt⸗
mühlen. ; t ö . heit des richterlichen Urtheils einwirken kann; ich wenigstens halt
. Am Schlusse der Diskussion fügte der Minister noch meinerseits es für meine heiligste Gewissenspflicht, all nc i nel ah hinzu: . . zu lassen, wie ich übrr die in Beiracht kommenden faktischen un Ich will nur noch Eins anführen (was ich vorhin vergessen habe) zechtlichen Momente urtheile, weil ich es mir als möglich denkt in Bezug auf die Kategorie des fraglichtn Denkmals als politisches kann daß ein Richter auf meine Ansicht Gewicht legen möchte, Demohstrationsmmittel. Es war ursprünglich davon die Rede gewesen Meine Herren! Die Kriegsverwaltung hat auf inem Grundsit — und der Herr Abgeordnete für Meppen hat das auch betont — der Siadt Celle, von welchem sie benquptet— daß es ihr Eigenthun daß das Denkmal zunächst auf dem Kirchhofe hätte er— sei, ein errichtetes novum obus niedergelegt; sie hat, bevor sie zu diest richtet werden sollen, um Lamit zu beweisen, daß es sich Kiederlegung schritt, die betreffenden Mersonen aufgefordert selbst n ja hier um eine politische Demonstratien ganz unde gar nicht zu thun, und ist dann, nachdem die Frist verstrichen, zu der Nic handele. Es war ein Unteroffizier Denker — nicht Engel wie legung geschritten. Innerhalb dieser Zwischenzeit ist nun eine prey, neulich gesagt worden ist — für den das Denkmal auf dem Kirchhofe sorische Verfügung eines Gerichts ergangen, nach welchem beiden Pu errichtet werden sollte. Das mag den Anstoß gegeben haben, über— teien, der Kriegsverwaltung insonderheit, aufgegeben wurde, den he haupt in gewiffen dortigen Kreisen die Frage in Bewegung zu setzen, treffenden Zustand nicht zu ändern, und zwar bei Vermeidung ein ob man nicht sämmtlichen Gefallenen ein Denkmal errichten solle; Geldstrafe von 100 Thalern. Es ist nun ganz zweifellos und wil das ist möglich. Nur das Eine will ich, konstatiren; der ante ente guch von dem Herrn Kriegs- Minister in allem Maße anerkan steht auf diesem Denkmal nicht, weil die Wittwe sich nicht der Absicht daß diese provisorische Verfügung an und für sich bindend war. 8 hat anschließen wollen, die mit der Errichtung bes Denkmals wo Frage, um die es sich jetzt, handelt, ist einfach die: ist die Geldstma anders als auf dem Kirchhofe verbunden werden sollte, von 160 Thalern verwirkt?
Der Haupivorwurf, der mir gemacht worden ist, besteht aber darin, — Meine Herren, in dem Prozesse ist zur Zeit nichts Anderes daß ich mich nicht genugsam über die Frage geäußert hätte: War Frage, das ergeben die gerichtlichen Atten; über ein Anderes wil der General v. Schibartkoppen im Stande, den richterlichen Befehl, nicht kontrovertirt; zur Verhandlung über diese Frage ist Termin ch die richterliche Verfügung zu befolgen oder nicht? Diese Frage kann gesezt auf den morgenden Tag; in diesem wird die Frage diskutt ich mit Ja und muß ich mit Nein beantworten. Er hat die be⸗ und' entschieden werden. Wenn diese Frage zu Ungunsten der Krich treffende Verfügung — deren formale Korrekihfitz übrigen,; .. . „ desltung entschieden wird, dann, ineine Herren, wird die ah in Parenthese bemerke, angefochten wird, um 11 Uhr 37 Minuten er— verwaltung, wie Ihnen das bereits gesagt ist; dem Urtheil Fol kalten; nach seinem Befehl sollte die Wegnahme des Denk- leisten. Was soll die Kriegsverwaltung denn mehr thun? mals um 12 Uhr beginnen. Sie werden mir zugeben, meine Herren, Meine Herren, bedenken Sie doch wohl: das Kriegs-⸗Ministeritn daß eine solche Materie, daß die Bedeutung eines solchen n , hat ja gehandelt als Eigenthümerin, und weil sie das gethan hat. befehls oder eines solchen, Possessorienurtheils den preußischen Gene. unterwirft sie sich dem Spruche des Gerichts. Das Kriegsministerm ralen nicht ganz geläufig ist. Sie werden begreifen, daß der General hat ein vollkommenes Recht, den Richterspruch zu verlangen, dassel von Schwarzkoppen, als Vertreter des General, Kommandos, den si
— ꝛ ᷣ — Recht, wie jede Privatperson, und die Kriegsverwaltung, wenn sie Corps . Auditeur rufen ließ; ob der Corps - Auditeur gleich gefunden Eig-nthümerin handelt, hat ebensowenig Ihren Richterspruch als d ist; ob der Corps -Auditeur nicht etwa gesagt hat: das han⸗
rich gen anzuerkennen, wie das nirgends eine andere Person! noversche Recht kenne ich nicht in dem Maße, ich muß
thun hat. doch rathen, einen hannoverschen Juristen zuzuziehen. (wie Ich möchte doch den re genüber nr denn auch in der That ein solcher später . ö d , geg enü
denn der 4 zug eint? Bemerkungen machen, die allerdings etwas abliegen. Der He , ö ,. 55 . n . von Meppen hat geglaubt, dem 3 dr en! entzg n 1 tren, das weiß ihen aber soll'en: wenn die Thatfachen nicht richtig sei iitgeth⸗ ich ziveifle. Ferner die Frage, ob außer dieser il chtbrachte ng des , richterlichen Befehls dem polltisch⸗militärischen Urtheil der kommandi⸗
af al dier, i , . Schuld: denn er habe sie nicht . 6 ᷣ issenschaft. Letzteres i ᷓ ; er Herr Mn renden Offiziere ein gerechter Vorwurf zu machen ist; ob sie bez wegen sch tzteres ist auch nicht behauptet; aber der He
zu rektiftziren oder etwa gar zu strafen sind, — meine Herren, das
— 5 ö von Meppen weiß sehr gut, was auf Rig , n,, er gar] afen j zu geben ist, welche aus der Stadt Celle zu ihm kommen, wer [1 ist eine Frage, die ich hier nicht diskutire. gut, wie wenig Glauben man solchen Nachrichten ertheilen kann;,
— Nach dem Abgeordneten Dr. Windthorst (Meppen) nahm . , . Pr. Leonhardt in dieser Angelegenheit a ort:
Meine Herren! Ich ergreife das Wort nur aus einem äußeren Grunde. Als diese Angelegenheit vor einigen Wochen hier zum ersten. male in Berathung kam, hat einer der Herren Abgeordneten, der Herr Abgeordnete Schultze⸗Delitzsch — wie ich meine, ohne jeden genügenden Grund, dennoch aber mit Beifall — lebhast beklagt, daß ich nicht im Hause anwesend sei und das Wort ergreife. Ich wünsche, in teiner Weise in den Ruf zu kommen, daß ich mich scheue, über irgend welche Sache, und zwar contra quem et quos, hier zu reden. Deshalb habe ich das Wort erbeten.
Meine Herren! Wenn Sie meine Ansicht hören wollen und meine Anwesenheit vermissen, dann vermissen Sie nicht etwa meine persönliche Anwesenheit, nicht die Anwesenheit des Staats. Ministers, sondern die Anwesenheit des Ju stiz⸗Ministers. Dem. gemäß, meine Herren, kommt nichts auf meine persönlichen Gefühle an, nichts auf politische Erwägungen irgend welcher Art; ich hahe
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halb mußte er vorsichtig sein. Wenn er hier Thatsachen mittheilen wollte, die unangenehm berühren nach der einen oder anderen Seite hin, pann mußte er sich fragen: kannst Du das wohl mit der erforderlichen Vorsicht thun? Wenn er diese Frage zu verneinen hatte, so mußte c die Sache nicht vorbringen. Hat er es dennoch gethan, so setz er sich dem Vorwurf aus, Gefühlspolitik zu treiben in einer sehr ernsten Sache. Der Herr Abg. Windthorst hat gesagt: Darüber kann ich ficht urtheilen, auch nicht der Herr Kriegs⸗Minister; setzen Sie ein unabhängiges Organ ein, das mag die Zeugen vernehmen. — Ja, meine Herren, auch ich sage Ihnen: Hören Sie die Gerichte, die un— abhängigen Organe des Landes, und dann urtheilen Sie!
Meine Herren, der Herr Abg. Windthorst von Meppen hat schlielich auf die Masestät des Rechtes Bezug genommen. Auf die nehme ich auch Bezug: mit der Majestät des Rechts hängt die Unabhängigkeit des Richteramts, die Unbefangenheit des richter⸗ lichen Urtheils zusammen. Meine Herren, ich bitte Sie im Interesse dieser Unabhängigkeit, im Interesse der Unbefangenheit des richterlichen riheils:; diekutiren Sie Fragen, welche praktische und rechtliche Mo mente für einen konkreten anhängigen Rechtsfall enthalten, wenn Sie sie e, wech diskutiren wollen, erst dann, wenn die Gerichte gespro⸗· chen haben. . .
= Dem Abg. Grafen von Schwerin berichtigte der Justiz: Minister Dr. Leonhardt wie folgt:
VUteine Herren, ich wollte nur ganz kurz berichtigen, was dem Herrn Grafen Schwerin nicht so bekannt sein wird, daß hier überall nicht von einem Urtheilsspruch die Rede ist, sondern von einem ein ⸗ seitig erlassenen Befehle. Meine Herren, das ist aktenmäßig. Nach der hannoverschen st mir ganz gut bekannt —
J Prozeßordnung — sie ist follen provisorische Verfügungen regelmäßig nach beiderseitigem Gehör erlaffen werden: diese Verfügung ist aber einseitig erlassen worden.
Meine Herren, ich bitte Sie sehr, nicht etwa aus diesen Worten zu entnehmen, daß ich das Vorgehen des Amtsgerichts tadelte: durch= aus nicht. Ich erlaube mir darüber gar kein Urtheil, ich behaupte nur eine Thätsache und sage einfach, es liegt kein Urtheil vor.
Die Sache lÜiegt einfach so, die Akten stehen Ihnen zu Gebote, wenn Sie das leugnen — daß am 26 d. Mts. vor dem Amtsgericht Celle ein Termin ansteht, um das zweiseitige Verfahren nachträglich eintreten zu laͤssen. Das ist eine Folge der Vorschriften der Prozeß⸗
ordnung, wonach eine Arrestverfügung oder eine provisorische Ver⸗ fuͤgung, wenn sie einseitig erlasfen ist, nicht zum Urtheile und zur Rechtskraft erwächst, demgemäß auch nicht durch Berufung angegriffen werden kann, bevor ein zweiseitiges Verfahren eingetreten ist. So ist die Lage der Sache. Ich behaupte noch einmal: von einem Urtheile ist hier nicht die Rede, und alle Argumentationen, welche hier ge⸗ siützt auf die Bedeutung und Heiligkeit eines Urtheils, sind voll- ständig verfehlt. — Dem Minister: Meine Herren! Ich glaube mich in ganz außerordentlich unklarer Weise ausgesprochen zu haben, wenn der Herr Abg. Miquél mich in einer so außerordentlichen Weise mißverstanden hat. Ich habe nicht ein Wort davon gesagt, daß ich der Meinung sei, die Kriegsverwal⸗ tung hätte sich über die provisorische Verfügung hinwegsetzen können und dürfen, kein Wort! Ich habe nur gesagt, es handle sich zur Zeit in dem Prozeß — und die Prozeßakten beweisen dies — um nichts Anderes, als um die Frage, ob die Prozeßstrafe bewirkt sei oder nicht, das ist die einzige Frage, welche in diesem Prozeß roulirt! Ich habe aus dem einfachen Grunde nicht sagen können, was der Herr Abge— ordnete mir unterschiebt, weil ich ja davon ausgegangen bin, daß es meine Sache nicht sei, über irgend ein rechtliches oder faktisches Moment des Prozesses meine Ansicht auch nur ahnen zu lassen. Der Herr Minister des Innern hat eine andere Ansicht ausgesprochen, indem er davon ausgegangen ist, daß es sich nicht um ein richterliches Urthe!l handele, Verfügung oder einen Befehl, das ist ganz
Abgeordneten Miquel entgegnete der Justiz⸗
einerlei. Es will
nun der Herr Abgeordnete Miquel sich gar nicht dabei beruhigen, ) früher fast erheblich war ist durch auswärtige Konkurrenz ganz un—
daß es sich hier nicht um ein Urtheil handle. Er behauptet immer, es sei ein Urtel in Frage und liest uns so oder so viel Paragraphen vor und in jedem Paragraphen kommt der Ausdruck * gung« vor. Meine Herren,
Abg. Miquẽel ist
rechts. Wie kann er nur behaupten / daß nach dem hannoverschen
Prozeßrechte, welches auf Mündlichkeit des Verfahrens und auf Gleich ⸗ internationaler Ausstellungen
zeitigkeit der Verhandlung beruht, eine einseitig erlassene provisorische Verfügung ein Urtheil sei!
Meine Herren, das wird ja auch bewiesen durch den Fortgang des Prozesses. Wenn das Gericht ein Urtheil gesprochen hätte, so war es an dieses Urtheil gebunden, und die Partei, wenn die es anfechten wollte, müittelst Beschwerde an ein höheres Gericht. der Fall. Akten mäßig ist es nicht der Fall! — Nach dem Justiz⸗Minister erklärte Innern Graf zu Eulenburg: ; .
Der Abg. für Meppen hat behauptet, daß die Celler Polizei-
der Minister des
ist nicht wahr. Die ganze Thätigkeit
minimale, sogar eine viel zu minimale. Die Polizei von Celle hätte
dort werde ein Brunnen gegraben, so hat er keine große Befähigung
bewiesen, und der Polizei ⸗Direktor in Celle, welcher von der Sache nichts wußte, hat sich damit auch kin brillantes Zeugniß gegeben.
Im Uebrigen hat dasjenige, was der Polizei zufiel, sich
sondern um eine einseitige
erfü⸗ Fabrikaten durch auswärtige Konkurrenz, wozu können solche Argumentationen nutzen! Der Herr Graf Schwerin kann ganz erklärlicherweise irren; aber der Herr ja ein genauer Kenner des hannoverschen Prozeß ⸗ Aufschwung genommen.
ö. kannllich in 1871 stattfinden wird, im die Kriegs verwaltung, mußte dies thun mittelst Berufung oder Das ist hier gar nicht 1 eine solche Geschäftsruhe, als wenn eine neue Katastrophe bevorstände ; Niemand wagte über den nächsten war so reichlich vorhanden,
von soliden Obligationen au — Behörde vor dem Vorgehen der Kriegsbehörde gewarnt habe. Das lationspapieren auf 7pEt. gefallen war, Dagegen war das Diskont der Polizeibehörde war eine für ,. noch weiter gestiegen
auf 10 pet, ; 2. doch wissen müssen, was auf dem sogenannten Kanonenplatz vorging. war der Kaufmannsstand in Verlegenheit gerathen und waren bereits Und wenn ein Polizeibeamter mit der Mittheilung sich abspeisen läßt, Suspensionen entstanden. Die Joidfpekulatlon hatte wieder Boden ge⸗
wonnen,
wesentlich darauf beschränkt, ob bei dem Civilanspruch, den die Mili⸗ tärverwaltung erhoben, auf ihrem Grundstück nicht bauen zu lassen, eine polizeiliche Hülfe zulässig war oder nicht. Und diese Frage hat die Polizeibehörde verneint und ich glaube sie war im Nechte dazu. Sie hat sich gesagt, die Militärbehörde wünscht nur, das sie in ihrem Eigenthum geschützt werde, und sie hat dieses nicht so für. ein öffent= liches Interesse gehalten, als daß die Polizei einzuschreiten hätte. Das ist, was von der Polizei geschehen ist und von ihr verlangt werden konnte. Gegen eine Auffassung muß ich doch protestiren, die der Abgeordnete für Meppen zuletzt bier geltend gemacht hat, weil sie nicht blos den vor- liegenden Fall, sondern alle Verwaltungsmaßregeln berührt. Es ist die Anwendung der Majestät des Rechts in reinen Possessoriums- Angelegenheiten. Wenn Jemand im Garten des Ministeriunis des Innern, ich will von keinem Bau, ich will von einer Zerstörung sprechen, wenn Jemand dort anfänge einen Baum abzusägen, indem er behauptet, der Baum gehöre ihm, so würde ich ihn unfehlbar hinaus- werfen lassen. Wenn er auch noch einen gerichtlichen Befehl mit- brächte, ihn bei 109 Thlr. Strafe weiter sägen zu lassen, würde ich ihn doch hinauswerfen lassen; und würde, wenn ich verurtheilt wäre, die 100 Thlr. bezahlen. ͤ ⸗ 6
— Uni Schluß der Sitzung fügte der Minister noch hinzu:
Die Auffassung, die meine Worte gefunden haben, ist nicht die
richtige. Ich weiß Überhaupt nicht, was der Grund der ganzen Inter- pellation ist.
st es das Gefühl, die Militärbehörden hatten politisch richtiger gehandelt, wenn sie das Denkmal stehen ließen, oder ist es das verletzte Rechtsgefühl?! Auf jeden Fall aber dis kutiren wir die Frage doch nicht wie Advokaten, sendern wie Preußen. Ich muß darauf zurückkommen, daß dasjenige, was ich behauptet habe, seine volle Berechtigung hat, ohne daß ich damit sage, daß ich ein für alle⸗ mal so handeln würde.
Gewerbe und Handel.
— In Er furt war nach dem Bericht der dortigen Handels: kammer für 1868, das Geschäft im Jahre 1868 dem Engroshandel der Kunst⸗ und Handelsgärtnereien nicht günstig, dagegen entwickelte sich das Detgilgeschäft befriedigend. Die Ernte ⸗Ergebnisse waren wegen des heißen Sommers nicht zufriedenstellend, doch hatte der gewonnene Samen fehr gute Qualität. Alle Sommergewächse, die mäßige Wärme und mehr feuchte Luft verlangen, haben eine totale Mißernte, dagegen haben die aus heißen und trockenen Ländern hierher verpflanzten durch= schnittlich eine guten in einigen Fällen sogar eine ausgezeichnete Ernte ergeben. — Die Maschinenfabriken zu Erfurt beschäftigten dieselbe Arbeiterzahl wie in 1867, die eine derselben hat den Turbinen ⸗ und Lokomotivenbau eingeführt. Die Cement und Kalkfabriken fanden durch den Vau der Eifenbahnen Gotha Leinefelde und Erfurt Nordhausen reichlichen Absatz. Die erfurter Wichsfabrikatien hatte lebhaften Be⸗ trieb. — Wachsfabrikate fanden stärkeren Absatz als im J. 1867. — Als Leuchtstoff ist von den thüringischen Fabriken ein neues Braun · kohlenprodukt Deutsches Petroleum « in den Handel gebracht, welches nach Ansicht der Handelskammer dem amerifanischen gleich kommen kann, wenn es gelingt, den penetranten Geruch des Fabrikats zu be⸗ seitigen. Die Gasansialt produzirte in 1863 1.205600 Kbf. Gas mehr als in 1867 und speiste 7501 Flammen. Petroleum, Solaröl u. s. w. haben auf den Gäskonsum keinen nachtheiligen Einfluß geübt. — An Aepfelwein wurde wenig gekeltert, dagegen wurde viel Kirschsaft ge— preßt, dessen Absatz aber stockte, theils wegen des reichlichen Ausfalls ber? Weinernte, theils weil der Saft bei der Einfuhr im Auslande, namentlich in England und Rußland, nicht als Fruchtsaft, sondern als Branntwein versteuert werden muß. — Der Export von Fleischwaaren hat fast ganz aufgehört. — Auf dem Gebiete der Textilindustrie hat sich gegen 18667 wenig geändert. Die Kammgarnspinnerei hat in Folge der Konkurrenz ibren Betrieb einschränken müssen. Die Baumwollenweber auf dem Eichs- feld waren für erfurter Unternehmer ziemlich regelmäßig beschäftigt, die Leineweber hatten weniger Arbeit. Die Sackfabrikation, welche
bedeutend geworden. — Die Lederfabrikation wurde in ungeschwächter Weise betrieben. — Die Mödelfabrikation leidet in den gewöhnlichen
namentlich aus Berlin, wo⸗ egen Erfurt für feinere Möbel. seinen Ruf behauptet. Die Fabri⸗ ation von schmiedeeisernen Möbeln, welche in den Jahren 1866 und 1867 zurückgeschritten war, hat im Jahre 1 68 einen bedeutenden
Nachdem der Plan für eine Reihe schon vor längerer Zeit ver= öffentlicht worden ist, ist vor wenigen Tagen der erste Spatenstich zu
den permanenten Gebäuden für diese Ausstellungen, deren erste be— hauptstädtischen Bezirke von
London, 20. November.
Süd⸗Kensington geschehen . 9. an , herrschte nach dein Wochenberichte der N.. 97.
Handelsz« vom 10. November in Folge des allgemeinen Mißtrauens
Tag hinaus zu disponiren. Geld daß das Diskonto gegen Hinterlegung f 6 pCt., gegen Hinterlegung von Spetku⸗
für beste Papiere kurzer Sicht
für längere Sichten auf 15— 18 pCẽt. In Folge hiervon
obwohl die das Gold schwankte im vember von 263 bis 273. ist die Börsenspekulation,
Goiderchangebank noch geschlessen war; . der Woche vom 3. bis 10. No, Im Gegensatz zum legitimen Handel durch die anomalen Geldverhältnisse