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nl. Adj. Er Hoheit des
Altenburg, auf sechs Monat es Herzogs von Sachsen⸗ beim 1. Bataillon ᷣ 3. Gardi diegt. * K . tG ab zur Diensil bei dem Rr; 10. Hr; Te Ger g 1a T chlesischen Candmebt. Regimn der der Zusatz „kunftig wegfallend. damit ist, soviel ich mich erinnerte, 21. November. Enden Hieic? w. 39 ann ht Den 2. Niederschlesischen n,, . 6 aun] ind mä e, nere me, mn genen, fe n, nr, r ,, . n, , n. 866 wennn , , , e n , . h 3
isp. mit seiner Penf. b ; 9 zur vom 1. Bat. (EStrie Pens., zum Bezirks- Commdr. des 1. Bats. 3 oest) l gau) 1. Schles. Landw. Regts. Nr. 10, beim; w ; antragt, mir unter den obwaltenden Verhältnissen die für diese Kö-
3. Westf. Landw. Regts. N . Landw. Bat. Breslau 55. h g r. 16 ernannt. v. Ja cob i, Major zur 2. Bat. (Brühl 2 J 13 Hin Arzt vn heblich nigliche Polizeiverwaltung erforderlichen Summen zu bewilligen. Das ? 2 .
Disp., zuletzt aggr. dem 3. Hann ö Commdr. des 1. Bais [Mi v. Inf. Regt. 79, zum Bezirks. (Bochum) 7. Westph. Lan ; beim J. SM ind, haben Sie gethan und dieselben in die Kolonne »künftig wegfallend= nannt. Ithr. v. We 2. We Landw. Regts. Rr. 5 mann, Sic r , ö . . ts. Nr. S6. — einrangirt, Dr. g I sesetzt, nicht mit der Folge, daß kein ausscheidender Beamter durch
Disposition und Bezi h ann u. Erlenkamp, Major zur Praetel, Stab es Landw. Bat. Magdeburg Nr. 36 durch einen neuen ersetzt werden dürfe, sondern nur deshalb das In⸗
; Oberschl. Landw. . hn en eu rn . 367 s — Nr. 18, Pr 6e n nn een, 1 Hach h b. . t m mern, , , , . . . , d dn
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, . en . 34 ngen z. Den 21. Rovem ber. v. Flem. Assist Air t s ö n n. fern. Regiments Nr. 17, Dr. . lende, fo heißt das, strenge genommen, so viel, daß die kö
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r. 13, unter Stellung zur Bisp. mit P . estf. Regt. ; osten bezieht, lebt oder dieselbe bekleidet. Nach dieser Auslegung würde,
des J. Bats. Wesch “5! . ns, zum Bezirks- Tommdr. — wenn die Kosten für die Polizeiverwaltung in mehreren Städten als
Fietsch, y 21 1 n , Nr. 53 ernannt. 6 künftig wegfallend bezeichnet würden, in dem Augenblick, wo ein Sergeant . sir Disp. mit Pens, zum Behlrks Cs e. d r. 22, unter Stellung nif oder Wachtmeister penstonirt wird, die Behörde nicht in der Lage sein:
Oberschl. Landw. Regts. Rr. Bz . r. des 2. Bats. (Cosel) vember n ersuche Sie, die Stelle wieder zu besetzen, und was würde daraus werden? Der
4. Niederschles. Inf. Regt. Nr 51 . 86 .. Major vom st heute n 2 damit er nach Fall, den der Herr Regierungskommissar citirt hat, ist vielleicht weniger
Pens, zum Bez. Commdor. Fes 1 B ats * e 263 zur Dispos. mit - aher n genn ch frappant. Wenn ein Polizeidirigent stirbt, so könnte man sagen, da—
Regmts. Nr. S3 ernannt. v. Schluti 6 Y n, 4. Oberschl. Ldw. ĩ di sochmal sag mit hat die ganze Angelegenheit eine andere Wendung bekommen. Regt. König Friedr. Wihelm JF. enn ph 63 vom Gren. Her nil Denken Sie sich aber den Fall, der Königliche Polizeidirigent bleibt, zur Disp. mit Pens, zum Be irk. . Nr. 2 unter Stellung inister nat und sein ganzes Unterpersonal schwindet ihm unter den Händen, was d bs ö, ane, Richi 39d; n,, . . e,, ,. Dek feen her die Kon . das * — Ich 2. in dieser . können Sie den
en 21. November. p. Br ; ehr. h ber die Kosten de ntrag nicht annehmen, wenn Sie nicht einen unausführbaren Bes luß 2. Bats. Jülich) 5. ziteb if c n . . von der Inf. des die, Polizei ist ein nah fassen wollen. ! c Abfschied bewilligt. Hen den gem n . . 65, der 3 inkommodirt vi⸗ Obgleich keine Motive zu dem Gesetzentwurfe von 1850 gegeben sind, so hr Be cker, Stabs- und Valcstlons. Kent de; ö em ber. . wenn sie sie sehs P bin ich doch nicht zweifelhaft daß die Staatsregierung bei dem Vorbehalte 3. West fälischen Infanterie. Regiments Itr' Fh drum? Obs ataillon se, wenn sie nicht i des Rechtes, in gewissen Städten besondere Königliche Polizeibeamte anzu- Riegls. Ärzt des . Rhein. Huf. Mtegts g 9 . berstabs. und deshalb diesen ally, stellen, nicht daran gedacht hat, daß damit die ganze Polizeiverwaltung von nb. Vatg n Lrzt de' if Xäntste ts, Dr. Kutter, Stabs- nd der Polizei werden Ftopf bis Fuß ihre Natur änderte. Die Absicht der Regierung ist ge⸗ Ober Stabs und Regtd. Arzt des 2 E 9 , Nr. 58 zum rd, wenn sie dadurch unbequem with wesen, in bedeutenden Städten, oder da, wo die städtischen Beamten Ewald, Stabs.! und Bats. Arzt des 7. Bats. 2. R egts. Nr. 6. Dr. angehen. Aber im Al Zweifel an ihrer Befähigung zur Polizeiverwaltung aufkommen ließen, ie, n dr ge en, g, Ge ,. e e e , n nn, h,, ,
e⸗-Regimen r. ; o hat e er isch zu lassen. Da nisterium hat auch seine Pr. Kirchner, Stabs- , n. von Mecklenburg ⸗Schwerin), ben, in ersten Einrichtungen, von diesem Gesichtspunkte ausgehend, getroffen. r,, Nr. 2, zum m, 6 , , 36 sind oi , ; 2 er,, . 2 ganze es l. es. Drag. Regts. : s . rage auf den Kopf gestellt haben; denn wenn darin gesagt wird, eur crm tel sin n ! , . befördert. Dr, ; baß in dem Augenblick, wo die Regierung einen Polizei⸗-Direttor an⸗ aktiven Sanitäts J stellt, die Gehälter für das ganze Polizeipersonal aus der Staats kasse Füs. Bats. n bezahlt werden müssen, so entsteht für letztere daraus eine Last, die g ich selbst als eine sehr hohe ansehen muß. Der Herr Abg. v. Hennig behauptet nun zwar, es sel etwas Natürliches, daß wenn die Regierung sich irgendwo in die Polizei der Kommune einmischt, sie auch die ganzen Kosten tragen müsse. Das kann ich durchaus nicht zugeben.
Die Regierung ist in dieser Beziehung der Repräsentant des Stactes und der staatlichen Interessen; diese können in einzelnen . Fällen dahin gehen, die ganze Polizeiverwaltung einer Stadt in
handlungen hervorgeht, daß staatliche Hände zu geben; aber es kann auch Städte geben, in e habe das Recht zur Polizei. Ve, Bezug auf welche der Staat nicht das mindeste Interesse hat, die n wollte, daß man vielmehr sagte: Anstellung sämmtlicher, namentlich der Subalternbeamtem der Polizei, lfm 8 Recht zur Polizei⸗Verwaltung ent in feine Hand zu bringen; sondern wo nur das Bedürfniß vorliegt, Gisch oder ein für alle Male übertragen werden hier und da nachzuhelfen oder einen Königlichen Beamten da anzu— nuch dag o ef . en, Von diesem Grundsatze geht stellen, wo ein 5 städtischer Beamter nicht zu finden ist. So⸗ im ersten Paragraph 1. März 1850 aus. Es ist don weit reicht das Interesse des Staats und insoweit ist auch der Staat an die Dr,. . eine quasi verpflichtet, zu bezahlen, aber es ist meiner Ansicht nach eine mit den teren Paragraphen aber eamten wirklichen Berhältnissen im Widerspruch stehende Lage, wenn der Fälle und unter ausdrückl Staat aus einem Versuche, nachzuhelfen, verantwortlich gemacht wird, unverhältnißmäßige Lasten zu übernehmen und prästationsfähige Kom⸗ munen von Lasten zu befreien, die hundert andere Kommunen tragen müssen. Ich glaube, daß jedes die Frage regulirende Gesetz von dem Prinzipe ausgehen muß, daß der Staat nur in so weit als er wieder selb Interesse hat, die Polizei selbst zu verwalten, auch für die Kosten Dies aufzukommen hat; daß es aber nicht richtig sein würde, an diese ; z Berechtigung des Staates eine viel weiter gehende Verpflichtung zu knüpfen. Dem bestehenden Gesetze ist eine Auslegung ge geben worden, die äußerst unbequem für den Staat ist und denen, die im Antrage genan pon der man suchen muß, irgendwie loszukommen; ich stelle sche Polizeiverwaltung zurü Ihnen anheim, in welcher Weise Sie dazu behülflich sein wollen. Ich habe schon früher, als ich sah, wie die Kosten anschwollen und als ich diese Lawine von Polizeikosten vor mir sah, gesagt: da muß mit einer Deklaration geholfen werden, das geht so nicht — ich babe und zu den A ; aber nicht die Courage gehabt, indem ich mir sagen mußte, daß die 1. Meckl. Lan damals herrschende Auffassung über Königliche Polizeiverwaltungen und Abtheil. eine so ungünftige sei, daß, wenn ich an der jetzigen Geseßgebung irgend , zu ; . rühre, derselben vielleicht die Beine ganz weggezogen werden Schwerin vo ein wirkliche = würden. ; Ich / meine . ö Wenn Sie nun aber selbst aus Ihrer Mitte heraus mit solchen urgischen In ich Richtung hin begründet, daß Anträgen kommen und dem offenbaren Uebelstande, der in dem Augen. ten des Beur. 1 j „Eine Königliche Verwal— blicke besteht, für die Dauer abhelfen wollen, so kann ich das nur mit Die Polizei einer großen Pro. einzurichten, wenn Freuden begrüßen, ich kann mich prinzipaliter für den Antrag des Lage, ihre Thätigkeit nicht blos Haus die Forderung Herrn Abg. v. Brauchitsch erklären, weil ich glaube, daß der ᷣ sässig ist, zu beschränken, fondern Haus bewilligt das Geld, Bestehende gesetzlich, Zustand am besten und entsprechendsten Huynitz sch, Un⸗ e ganze Provinz. Es muß der d durch diesen Antrag korrigirt wied. Glauben Sie mit dem Antrage
dez Lend w. Rigts für die Polizei geschickte 66 : ̃ leich guten oder ähn—
! ; eamte des Herrn Abg. Reichensperger auch zu einem gleich gute . 6. 2. Bat. (Halle) i ich sich nicht 9 Cie if, lichen Refultate zu kommen, so will ich mich auch damit einverstanden m Res. Landiv. Bdt =. unter gleich⸗ anvertrauten, oft unangenehmen Es wird erklären. Nur Eins möchte ich bei dem Antrage bemerken: Er sagt Dr. Guttmann, A . er mit möglichster Bequemlichkeit und namlich am Ende, daß in der Gesetzes vorlage bestimmte, näher zu be⸗ slau Nr. 38, beim 2. Bat 1 sst Arõt vom Ref. f ß ihr daran gelegen sein, für zeichnende Branchen der Polizeiverwaltung den Städten vorzu⸗ Landw. Regts. Nr. 14, Pr. R ho de, 3 j Hhneidemühl)h 3 Vomm. und der Staat hat keine Garantie behalten sein würden. Meine Herren, das ist eine oft ventilirte Holland) 7. Ostpreuß. Landiw diegts⸗ N 6 Arzt vom 2. Bat. (Pr. ᷣ wenn zen eine solche Schule errichtet Frage in der neuesten Zeit gewesen, und, namentlich auch bei 5. Pomm. Landw. Regts. Nr. 49, 1 . 2. Bat. (Stolp) das zeiverwaltungen in den Händen ber Verathung der schleswig-holsteinischen Städte Ordnung. Ich glaube, 2. Bataillon (Schweidniz) 2 Echlcsischen . Assist. Arzt voni auswählt ünd den, Unterricht 5 daß eine solche Trennung durch Geseß ein für alle Male festzustellen, andwehr ⸗ Regiments Nr. 1, S J Ich gebe ja zu, daß in einigen sagen »künftig wegfallenda. außerordentlich bedenklich ist. Sie klingt in der Theorie ganz gut, ist e Polizeibeamte vorhanden sind, aber In dem Budget steht bei einigen hannoverischen Polizeibehörden aber in der Praxis schwer durchführbar, und wird dies namentlich
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