1869 / 279 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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abfälle, sollen am Freitag, den 3. Dezember, er wie

9 Uhr, in der Artillerie Werkstatt zu Danzig, Hühnergasse 6, me bietend gegen gleich baare Zahlung verkauft werden. Danzig, den 22. November 1869. Königliche Direktion der Artillerie ⸗Werkstatt.

a, Bekanntmachung. ier in der Kaserne Neue Friedrichsstraße 5./8 disponible Keller räume sollen auf unbestimmte Zeit vom 1. Januar f. ab als Lager- keller vermiethet werden. Die Bedingungen sind in unserm Geschäfts. lokal, Klosterstraße 76, einzusehen und versiegelte Offerten mit ent ⸗˖ sprechender Aufschrift bis zum

Freitag, den 3. Dezember er., Vormittags 11 Uhr, daselbst einzureichen.

Berlin, den 24. November 1869.

Königliche Garnisen Verwaltung.

4011 Submission auf Lieferung von Steinkohlen.

Der Bedarf an Steinkohlen zur Heizung der pneumatischen Depeschen Beförderungs · Maschine der hiesigen Telegraphen ˖ Central Station für das Jahr 1870, welche voraussichtlich 36 Last von der besten Sorte der großen, reingesiebten oberschlesischen Würfelkohle be= tragen wird (die Last von 18 Tonnen zu 60 Ctr. gerechnet), soll im Wege der Submission beschafft werden. .

Die näheren Bedingungen sind im Bureau der Unterzeichneten zur Ansicht ausgelegt.

8 e , Lieferanten wollen ihre bezüglichen Offerten unter der ufschrift: » Submission auf Lieferung von Steinkohlena« bis zum 8. Dezember er. Vormittags 11 Uhr, an die Unter⸗ in, einsenden, zu welcher Zeit die Oeffnung der eingegangenen ̃ e,, . in Gegenwart der etwa erschienenen Suhmittenten er—⸗ olgen soll.

Später eingehende Offerten werden nicht berücksichtigt werden.

Die Submittenten bleiben bis zum 22. Dezember er. an ihre Offerte gebunden.

Die Auswahl unter den behalten.

Berlin, den 24. November 1869.

Telegraphen ˖ Direktion.

en Bekanntmachung. ie frei in das Dienstlokal der unterzeichneten Behörde zu bewir⸗ kende Lieferung von Verbleiungsschnur, von ungebleichtem Flachs, mit und ohne Kupferdraht, soll im Wege der Submission vergeben werden. 1 wn, . Apparate älterer Art sechsdrähtig 560 Ellen auf a und, 2 8m 6 Apparate neuerer Art vierdrähtig 280 Ellen auf 4 Und, 3) dünne Schnur mit Kupferdraht sechsdrähtig, je zwei Flachsdrähte mit einem Kupferdraht verflochten, 271 Ellen auf das Pfund, 4) dicke Schnur mit Kupferdraht n,, je zwei Flachsdrähte mit einem Kupferdraht verflochten, 234 Ellen auf das Pfund. Die dazu dienenden verschiedenartigen Proben können Vormittags von 9 12 Uhr in unserm Dienstlokale in Empfang genommen werden. Die Submissionen der Lieferanten sind unter Beifügung von vor—⸗ schriftsmäßigen Proben (mindestens eine Elle von jeder Sorte) bis um 8. Dezember er. versiegelt und portofrei bei uns am neuen ackhof Nr. 5 einzusenden und mit der Aufschrift »Submission für

drei Mindestfordernden wird vor⸗

Verbleiungsschnur« zu bezeichnen. Später eingehende Submisstonen

bleiben unberücksichtigt. Berlin, den 24 November 1869. Königliches Haupt⸗Stempel⸗Magazin.

Verloosung, Amortisati on, 8 u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Bekanntmachung, betreffend die , Hohenzollernscher

Rentenbriefe. Bei der am 13. d. Mts. . usloosung Hohen- zollernscher Rentenbriefe zum 1. April 1870 sind folgende Nummern gen worden: 1) Lit. A. à 500 Fl. 30 Stück. Nr. 395. 1822. 2062.

154. 2200. 2352. 2388. 2456. 3250. 3682. 4151. 4173. 4472. 4577. 5149. 5165. 5166. 5203. 5289. 5362. 5564. 6066. 6497. 6716. 6848. DS08. 8085. 8146. S318. S623. 2 Lit. B. à 100 Fl. 6 Stück. Nr. 294. 299. 808. 888. 10931 und 1537. 3) Lit. C. à 25 Fl. 6 Stück. Nr. 34. 902. 941. 919. 1093 und 1289. Die vorgedachten Rentenbriefe werden den Inhabern zum 1. April 1870 hierdurch mit der Auf forderung gekündigt, den Kapitalbetrag derselben von dem genannten

Tage ab gegen Quittung und Rückgabe der Rentenbriefe in cours.

fähigem Zustande also wenn dieselben außer Cours gesetzt waren, nach vorheriger Wiederincourssetzung bei unserer Landes- kasse hier in Empfang zu nehmen. Mit dem J. April 1870 hört die weitere Verzinsung der ausgeloosten Rentenbriefe auf und es müssen mit demselben daher die nicht mehr fällig werdenden Zinscoupons Serie II. Nr. 3 bis 16 unentgeltlich zurückgeliefert werden, widrigen. falls der Betrag der etwa feblenden Zinscoupons vom Kapitale zurück— behalten würde. Die Einlösung der Rentenbriefe kann auch vermittelst deren frankirter , , m. durch die Post an die Landes kasse hier erfolgen, und es ist in diesem Falle eine von dem Inhaber auszustellende, über den Empfang der Valuta (welche mit Zahlen und Buchstaben auszudrücken) lautende Quittung beizufügen. Die Uebersendung des Kapitals erfolgt dann ebenfalls durch die ö auf Gefahr und Kosten des Empfängers. Sigmaringen, den 13. November 1869. Königliche Regierung.

Verschiedene Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Zu der am 13. Dezember d. J, Nachmittags 6 Uhr, im Sißungssaale der Hausvoigtei stattfin— denden Generalversammlung unseres Vereins, in iwelchem auch die Er—

gänzung des Direktoriums erfolgen soll, laden wir sämmtliche geehrtt

Mitglieder des Vereins hierdurch ergebenst ein. Berlin, den N. November 1869.

Das Direktorium des Vereins für Besserung der Strafgefangenen.

la ugarschau. Wiener Eisenbahn ⸗Gesellschaft

In Erledigung des Beschlusses der ordentlichen Generalversamm.— lung der Aktionäre vom 4/16. Juni er. und in Gemäßheit der gz. 3, 34, 35, 36 und 39 der Statuten, beehrt sich der Verwaltungsrath die Herren Aktionäre in Kenntniß zu setzen, daß

am 16/28. Dezember er., 11 Uhr Vormittags, eine außer— ordentliche Generalversammlung ; der Attionäre auf dem Bahnhofe der Hauptstation Warschau abge— halten werden wird. .

Zur Beschlußnahme in dieser außerordentlichen Generalversamm. lung wird gelangen: .

Die Abänderung der Gesellschaftsstatuten im Sinne der auf der ordentlichen Generalversammlung vom 4 / 16. Juni er. ausge. sprochenen Wünsche der Aktionäre.

Diejenigen Aktionäre, welche an dieser außerordentlichen General—

versammlung Theil nehmen wollen, müssen bis spätens den 5.17. De— zember 1869, Nachmittags 3 Uhr, mindestens vierzig Stüc Aktien oder Genußscheine in der an g. der Gesellschaft zu War. schau oder bei einem der nachgenannten Handlungshäuser deponiren:

in Petersburg in der Diskonto⸗Bank oder bei Gu tan

Sterky et Sohn, .

in Breslau beim Schlesischen Bankverein,

in Berlin bei G. Müller et Co.,

in Am sterdam bei Lippmann Rosenthal et Co,

in Frankfurt a. M. bei J. Weiller Söhne,

in Krakau bei Anton Hölzel,

in Brüssel bei Brugmann Söhne.

Dem Depst ist ein unterschriebenes Verzeichniß der Aktiennum.

mern in 3 Exemplaren beizufügen.

Ein Exemplar des Verzeichnisses erhält der Deponent, von der Kasse bescheinigt, als Depositalquittung zurück, das zweite verbleibt dem Depét, das dritte wird, versehen mit dem Stempel der Gesell. schaft, dem Aktionär mit der Eintrittskarte eingehändigt. Demgemäß sind die betreffenden Exemplare auch mit den Nummern JI. II. III. versehen. Die Rückgabe des Depöts erfolgt nach der Generalver— sammlung nur gegen Rückgabe des Verzeichnisses Nr. J., worauf sich die K derjenigen Kasse befindet, welche das Depét angenom— men hat.

Nach §. 31 der Statuten kann jeder Aktionär das ihm auf der Generalversammlung dienende Stimmrecht durch Privatvollmacht auf einen anderen Aktionär, der Mitglied der Generalversammlung ift übertragen.

Warschau, den 7. 19. November 1869.

Der Verwaltungsrath.

Warschau⸗Bromberger Eisenbahn-⸗Gesellschaft.

In Erledigung des Beschlusses der ordentlichen Generalversamm lung der Aktionäre vom 5. /I7. Juni er. und in Gemäßheit der §§. 3! 34, 35, 36 und 39 der Statuten, beehrt sich der Verwaltungsrath die Herren Aktionäre in Kenntniß zu setzen, daß: .

am 17.29. Dezember er,, um 11 Uhr Vormittags, eine außerordentliche Generalversammlung der Aktionäre auf dem Bahnhofe der Hauptstation Warschau abge— halten werden wird.

In dieser außerordentlichen Generalversammlung wird zur Be— schlußnahme kommen:

Die Abänderung der Gesellschaftsstatuten im Sinne der, auf der ordentlichen Generalversammlung vom 5. / 17. Juni er. ausge— sprochenen Wünsche der Aktionäre.

Diejenigen Aktionäre, welche an dieser außerordentlichen General⸗ versammlung Theil nehmen wollen, müssen bis spätestens den 6./ 18. Dezember er. Nachmittags 3 Uhr mindestens 20 Stück Aktien oder Genußscheine in der Hanptkasse der Gesellschaft zu Warschau, oder bei einem der nachgenannten Handlungshäuser deponiren:

in Petersburg in der Disconto⸗Bank oder bei Gustavw Sterky et Sohn in Breslau beim Schlesischen Bankverein, in Berlin bei G. Müller C Co., in Amsterdamm bei Lippmann Rosenthal et Co- in Frankfurt a. M. bei J. Weiller Söhne, in Krakau bei Anton Hölzel, in Brüssel bei Brug mann Söhne,. . Dem Depot ist ein unterschriebenes Verzeichniß der Aktiennummern in 3 Exemplaren beizufügen.

Ein Exemplar des Verzeichnisses erhält der Deponent, von det Kasse hescheinigt, als Depositalquittung zurück, das zweite verbleibt beim Depot, das dritte wird, versehen mit dem Stempel der Gesell⸗ schaft, dem Aktionär mit der Eintrittskarte eingehändigt. Demgemäß

sind die betreffenden Exemplare guch mit den Numinern J. II. Ill

versehen. Die Rückgabe des Depots erfolgt nach der General versammlung nur gegen Rückgabe des Verzeichnisses Nr. L. worauf sich die Quittung derjenigen Kasse befindet, welche das Depot an— genommen hat.

Nach 8. 31 der Statuten kann jeder Aktionär das ihm auf der

Generalversammlung dienende Stimmrecht durch Privatvollmacht auf einen anderen Aktionär, der Mitglied der Generalversammlung ist— übertragen. Warschau, den 7.19. November 1869. er Verwaltungsrath.

h Hier folgt die besondere Beilage

Besondere Beilage des Koͤniglich Preußischen Staats⸗Anzeigers. Zu M 279 vom 27. November 1869.

gnhalts. Verzeichniß: Die Eröffnung des Suez⸗Kanals. (II Motive zu dem Entwurf einer Provinzial⸗Synodal⸗Ordnung für Inh die sechs östlichen Provinzen Die direkten Steuern in Preußen 1870. (.) 1 ) r

,,,

Die Eröffnung des Suez⸗Kanals. (S. die Bes. Beilage zu Nr. 273 d. Bl.)

II.

Im Jahre 1854 rief Ferdinand von Lesseps, damals fran⸗ zösischer Generalkonsul zu Alexandrien, die Gesellschaft zum Bau des Suez⸗Kanals ins Leben, und erlangte für den Bau die Erlaubniß des damaligen Vizekönigs von Aegypten Said Pascha. Im Jahre 1869 geschah der erste Spatenstich zu dem PVerke, das am 17. November 1869 eingeweiht worden, dessen Herstellung sonach gerade ein Jahrzehend in Anspruch ge— nommen.

Nicht gering waren die Hindernisse, welche der Gründer des Unternehmens zu besiegen hatte, zu dessen Beginn schon ein , . Muth gehörte. Denn Vorurtheile aller Art verbanden sich, die Ausführung für eine Unmöglichkeit auszu⸗ geben. Bevor es genaue Untersuchungen über das Niveau der verschiedenen Meere gab, hatte sich seit den Zeiten des Alter⸗ thums die Annahme behauptet, daß dieses Niveau ein verschie⸗ denes sei. Im Jahre 1799 hatten bei Gelegenheit der Expe⸗ dition des damaligen General Bonaparte nach Aegypten ausdrücklich angestellte geodätische Messungen scheinbar er⸗ geben, daß das rothe Meer 30 Fuß höher stehe, als das Mittelmeer. Man hielt sich in Folge dessen überzeugt, daß ein Fall von 30 Fuß bei einer Entfernung zwischen beiden Meeren von 21 bis 22 geographischen Meilen eine Strömung hervorbringen werde, welche das Bett des zu grabenden Kanals zerstören müsse, dessen Ufer gleich der Land⸗ enge, durch welche der Kanal geführt werden sollte, aus locke—⸗ rem Boden besteht. Neuere Vermessungen, namentlich die im Jahre 1853 angestellte, zeigten freilich, daß zwischen dem Niveau des rothen und Mittelmeeres nahezu kein Unterschied stattfin⸗ det, und die Wissenschaft ist seitdem zu der Erkenntniß gelangt, daß das Niveau aller Meere dasselbe ist. Nun aber wurde behauptet, namentlich auf die Autorität des englischen Inge— nieurs Stephenson, daß der am Mittelmeer liegende Ausgangs— hafen des Kanals, in Folge der Stauung durch das Mittel⸗ meer, einer unausbleiblichen Verschlammung anheimfallen werde. Die Einwände gegen den merkantilen Nutzen des Ka⸗ nals, welche von selbst von solchen erhoben wurden, die seine technische Ausführbarkeit nicht unter allen Umständen bestreiten wollten, haben wir im ersten Artikel berührt. Herr von Lesseps ging an das Werk.

Die Kosten des Unternehmens waren Anfangs auf 209 Millionen Franes veranschlagt. Die Summe wurde in 400,900 Aktien zu 500 Franes untergebracht. Ein Viertel davon über⸗ nahm der Vizekönig von Aegypten, die Hälfte wurde in Frank⸗ reich gezeichnet, das letzte Viertel in den andern europäischen Ländern. Der Vizekönig hatte sich außerdem verbindlich ge⸗— macht, 20,000 Fellahs oder Leibeigene für die Kanalarbeiten zu stellen, deren Lohn und Unterhalt die Baugesellschaft über- nahm. Es zeigte sich jedoch, daß nur durch Maschinen die Ar— beit mit der erforderlichen Schnelle gefördert werden könne. Die Compagnie verzichtete daher gegen eine Geldentschädigung auf die Stellung der Fellahs durch den Vizekönig. Wo ferner Menschenhände erforderlich waren, bediente man sich freier Lohnarbeit. Wo die Beschaffenheit des Bodens es erlaubte, stellte man Baggermaschinen auf. .

Als die Schwierigkeit der Kapitalbeschaffung zum Theil beseitigt, die Ueberwindung der Naturhindernisse schon in vollem Gange war, stellten sich dem Unternehmen noch immer poli⸗ tische Hemmungen entgegen. Die ägyptische Regierung förderte sowohl unter dem Vizekönig Said Pascha, ais unter dessen Nachfolger Ismail Pascha das Unternehmen auf alle Weise. Sie hatte dem Gründer unter dem 30. November 1864 eine provisorische Konzession ertheilt, und darin der ins Leben zu rufenden Ge— sellschaft einen ausgedehnten Landstrich überlassen, welcher das reichlich bemessene Territorium des zu erbauenden Kanals und seiner Verzweigung bildete. Unterm 5. Januar 18656 war die Konzession erneuert und zugleich das Statut der inzwischen gebildeten Compagnie bestätigt worden. Unterm 20. Juli 1856 verpflichtete sich der Vizekönig zur Stellung der Fellahs. Unterm 8. März 1863 kaufte er von der Compagnie einen Theil des für den Süßwasserkanal abgetretenen Territoriums zurück, welcher die Stationen des maritimen Kanals mit Trinkwasser

zu versehen bestimmt war, und unterstützte die Compagnie auf diese Weise schon mit nicht unbeträchtlichen Finanzmitteln. Dies geschah noch mehr durch den Vertrag vom 20. März 1863, wo⸗ durch der Vizekönig den vierten Theil der Aktien übernahm. Aber noch immer fehlte die Erlaubniß der hohen Pforte zu dem ganzen Unternehmen. Nach mühseligen Unterhandlungen stellte die Pforte durch eine Note vom 6. April 1863 die Bedingungen auf, an welche sie ihre Bestätigung knüpfte. In Folge dieser Note schloß der Vizekönig nach angerufener Vermittelung des Kaisers Napoleon mit Herrn von Lesseps, als Gründer und Präsidenten der Suez⸗Kanalgesellschaft, unter dem 22. Februar 1866 einen neuen Vertrag über die Bedin⸗ gungen, unter welchen das Unternehmen von der ägyptischen Regierung einerseits zu gestatten, andererseits . sei. Hierauf folgte endlich unterm 19. März 1 der bestäti⸗ gende Firman des Sultans.

Unter den neuen Bedingungen befand sich u. A. der Rück⸗ kauf des ganzen Süßwasserkanals, sowie des Territoriums von Wadi durch den Vizekönig, desgleichen die Ablösung der Ver— pflichtung zur Stellung der Fellaharbeiter durch eine beträcht⸗= liche Geldsumme, der Rückkauf von 60,000 Hektaren Landes von den der Compagnie ursprünglich bewilligten 63,000. Die. k der Konzession ward auf 99 Jahre, gerechnet vom

age der Eröffnung des Kanals, festgesetzt. Das Aktienkapital mußte indeß trotz der Einnahmen, welche die Unterstützung der , Regierung dem Unternehmen verschafft, um 100

illionen Francs vermehrt werden, welche vermittelst einer Prämienanleihe in Frankreich aufgebracht wurden, so daß das zu verzinsende Kapital 300 Millionen Frances beträgt.

Sehen wir zu, was die Kanalgesellschaft mit den großen ihr zu Gebote gestellten Mitteln geleistet hat. Hergestellt ist ein Kanal, mit Meerwasser erfüllt, auf dem die größten Handels⸗ schiffe von dem atlantischen Ocean in den indischen und um⸗ gekehrt gelangen können, ohne Schleusen zu passiren und ohne abladen zu müssen. Die allerdings noch nicht überall erreichte Tiefe des Kanals ist auf 8 Meter festgesetzt, so daß sie für Schiffe von 3000 Tonnen hinreichend ist. Die Sohlenbreite , 22 Meter, während die Breite an der Oberfläche nach den Verhältnissen zwischen 58 100 Meter wechselt. An beiden Enden des Kanals sind künstliche Häfen herge— stellt, und so weit ins Meer hinaus gebaut, daß auch in ihnen die Tiefe bei niedrigstem Wasserstand 8 Meter beträgt. Außerdem enthalten sie alle Einrichtungen zum Umladen der Schiffe. Der maritime Kanal ist durch einen Süßwasserkanal mit dem Nil verbunden. Der Süßwasserkanal ermöglicht, die Bewohner der Landenge und die den Kanal durchfahrenden Schiffe mit Trinkwasser zu versorgen, außerdem verbindet er den maritimen Kanal durch den Nil mit Oberägypten. Der Mittelmeerhafen ist an dem Punkt Port Said angelegt. Zwei große Dämme, der eine 2250, der andere 1600 Meter lang, sind hier in das Meer hinausgeführt und schließen den Außenhafen ein, der 230 Hektaren enthält und den Schiffen eine gefahrlose Ein fahrt gewährt. Die Molen sind zum Theil aus Steinblöcken zu⸗ sammengefügt, welche künstlich aus Sand durch Beimengung von gelöschtem Kalk hergestellt wurden. Das sinnreiche Ver⸗ fahren, das hierbei angewendet wurde, macht schon diese Dämme zu einem technischen Meisterwerk. Von Port Said aus zieht sich der Kanal 42 Kilometer lang durch einen großen Binnen— see, den Menzalehsee. Die Hindurchführung des Kanals durch diesen See hat große Schwierigkeiten gemacht, weil der Grund desselben hauptsächlich aus Nilschlamm besteht, der nur mit großer Mühe zur Abdämmung des Sees haltbar gemacht wer- den konnte. Die Abdämmung war nothwendig, weil der Menzalehsee mit dem Mittelmeer und mit dem östlichen Mündungsarm des Nil in Verbindung steht. Das Andringen des Mittelmeers bei Winden aus Nord und Nordwest staut aber den Schlamm, welchen der Nil dem See zuführt. Sieben Kilometer hinter dem Menzalehsee tritt der Kanal in den Ballahsee, dessen geringe Tiefe die Hin— durchführung ohne Schwierigkeit gestattete. Hierauf folgt eine Terrainerhebung, welche die bedeutendste auf dem Isthmus ist und bis zu 16, Meter über dem Meeresspiegel beträgt. Diese Erhebung dehnt sich zu einer Länge von 3—4 Kilometer und die Wände des Kanals erheben sich in Folge der Aufschüttung hier bis zu 24 Meter. Hinter dieser Land-