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sein, für deren Führung die Provinzial Synode selbst zu sorgen hat. Wegen der erforderlichen Mittel ö nur auf die Kreis Synodal Kassen und mittelbar auf die Kirchenkassen oder bei deren Unvermögen auf die Gemeinden zurückzugehen, denen an letzter Stelle, nachdem die Kirche diese Organisation empsangen hat, die Aufrechthaltung derselben als einer zur Erfüllung ihres eigenen Zwecks erforderlichen Einrichtung, obliegen wird. Aus der Betathung der Kreis Synoden über diese Materie sind zahlreiche Stimmen hervorgetreten, welche die Deckung der Synodalkosten ganz oder zu einem Theile von Seiten des Staats in Anspruch nehmen, die einen aus rechtlicher Verpflichtung, die andern aus Gründen der Billigkeit. Wie es hiermit steht, ist bereits in den Motiven des den Kreis⸗-Synoden mitgetheilten Proponendi der Syno— dal Ordnung angedeutet; der Evangelische Ober -Kirchenrath hatte damals bereits und hat seitdem wiederholt bei den Staatsbehörden auf das Dringendste sich um Erlangung einer Subvention zu den Sy— nodalkosten bemüht, ist aber unausgeseßtzt einer runden und prin⸗ zipiellen Ablehnung begegnet, indem weder eine rechtliche Verpflichtung als beßehend anerkannt, noch die geltend gemachten Billigkeitsgründe, gegenüber der Thatsache, daß die beiden westlichen Provinzen ihre Synodalkosten selbst aufbringen und auch Hannover dies zu thun hat), als zutreffend erachtet worden sind. Ob aber auch in dieser Hinsicht noch etwas Weiteres geschehe und in welcher Weise die Frage zum Austrag gebracht werden mag) es wird nicht gezögert werden können, mit der Einrichtung der Synodal-Institution zugleich die Organisation der Synodalkassen vorzunehmen und die Grundsätze, nach denen die Aufbringung ihres Bedarfs erfolgen soll, zu fixiren. Unumgänglich ist damit die Aufstellung einer Matrikel zu verbinden, welche es möglich macht, die einzelnen Wahlkörper nach ihrer Leistungsfähigkeit für den Gesammtbedarf zu belasten, da, wenn eine jede Bezirks- resp. Kreis⸗Synode isolirt die Kosten für ihre Deputirten aufbringen sollte, für die vom Synodal Ort entfernten Distrikte eine übermäßige Beschwerung, für die Gemeinden am Sy— nodal Orte selbst, die als große Stadtgemeinden meist eine bedeutende Leistungskraft besitzen, eine ungerechtfertigte Erleichterung oder völlige

Entlastung sich herausstellen würde. Für die Vorarbeiten zur Auf⸗

stellung der Matrikel wird die Betheiligung der Kreis Synoden in Erwägung kommen, zumal von der Beschaffenheit der Matrikel und der dazu erforderlichen Materialien eine Rückwirkung auf die Aufbringung der Kreis- Synodalkosten sich ergeben wird. Es wird dabei vornehmlich auf Feststellung der Steuerkraft der Gemeinden für direkte Staatssteuern ankommen, dann zu entscheiden sein, ob derselben der Reinertrag des Kirchenvermögens oder wenigstens der jährliche Ueberschuß der Kirchenkasse hinzuzu⸗ setzen, und in welcher Weise fuß eich auf die Seelenzahl und be— sondere Verhältnisse der Gemeinden zu rücksichtigen sei. Für die Erörterung dieser Verhältnisse im Einzelnen werden, wenn die allge—⸗ meinen Grundsätze durch die Verhandlungen der außerordentlichen Provinzial Synoden feststehen, die nächsten Kreis- und Bezitks⸗Syno— den eine sehr wesentliche Hülfe leisten können. Um die Höhe der zu erwartenden Kosten annähernd zu veranschaulichen, sei endlich die frühere Anführung wiederholt, daß die Kosten der letzten Rheinischen Provinzial ⸗Synode, gebildet von 26 Kreis Synoden durch je drei De— putirte, bei einer Session von 19 Tagen, incl. des Drucks der Pro- tokolle, betragen haben, rund 6099 Thlr., also durchschnittlich für jede der 25 Kreis- Synoden nahezu 230 Thlr. wofür, da die Provinzial Synode immer erst nach drei Jahren sich wieder versammelt, ein durchschnittliches Jahresaufbringen von circa 89 Thlr. für die Synode, oder, wenn durchschnittlich 20 Gemeinden auf eine Synode gerechnet werden, von 4 Thlr. für die Gemeinde, erforderlich ist. die wirklich von den einzelnen Gemeinden gezahlten Beträge erheblich von diesen Durchschnittssätzen abweichen; wird nach dem vorher über die Matrikulareinrichtung und deren Wirkungen Angeführten keiner Er innerung bedürfen.

Die direkten Steuern in Preußen 1870.

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Die direkten Steuern in Preußen ergeben nach dem Etat für das Jahr 1879 eine Einnahme von 42889090 Thlr., 827 000 Thlr. mehr als für 1869; sie erfordern 2.141000 Thlr. (4 SL, G00 Thlr.) Aus-

aben, lassen also einen Uebeischuß von 40748 900 Thlr. 4 746,000 heit s., auf den Kerf Kar Bürk ierun 3 Jos Th Clnwohner S Thlr. Von dem Ueberschuß kommen, wie in den beiden Vorjahren, auch für das Jahr 1870 noch als einmalige und außerordentliche Ausgabe 250,090 Thlr. zur anderweitigen Regelung der Grundsteuer in den Provinzen Schleswig Holstein, Hannover und HessenNassau, sowie in dem vormaligen Oberamtsbezirk Meisenheim in Abzug, wodurch sich der Ueberschuß der direkten Steuern auf 40,198. 000 Thlr. ( 6-000 Thlr.) vermindert.

Die vorgedachten Einnahmen (jedoch nach Abzug von 381,380 Thlr. von der Eisenbahnabgabe, welche unmittelbar bei der General. Staats- kasse vereinnahmt werden und von 11174460 Thlr, welche der Zu— sammenstellung erst nachträglich in Bausch und Bogen hinzugefügt sind, wodurch sich die hier in Betracht kommenden Can ,, auf 41390, 160 Thlr. verringern) vertheilt sich auf die einzelnen Regierungs⸗ bez. Hauptkassenbezirke, nach dem Prozentsatze pro Kopf der Bevölkerung geordnet, wie folgt: Cöln 1525, 991 Thlr, pro Kopf 2,6 Thlr.; Berlin 1750735 Thlr., pro Kopf 2,8 Thlr. Magdeburg 2028063 Thir, pro Kopf 24 Thlr. ; Schleswig 2350 750 Thir., prö Kopf 22 Thlr.) Stralsund 182,614 Thlr., pro Kopf 2,1 Thlr.; iesbaden 1,404,550 Thaler, pro Kopf 2.1 Thlr.. Breslau 2,652,630 Thlr., pro Kopf 2,0 Thlr; Merseburg 15729645 Thlr., pro Kopf 2,0 Thlr.; Erfurt

) Kirchen Vorstands. und Synodal Ordnung vom 9. Oktober 1864 S§. 81 seqq. Dove a. a. O. S. 88.

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704811 Thlr., pro Kopf 2,0 3st. Cen gn 115815262 Thlr., pro Kopf 20 Thlr; Lüneburg 1.415.683 Thlr. pro Kopf 20 Thlr.; Stefi 1226, 679 Thlr., pro Kopf 1,9 Thlr. Düsseldorf 2,300,925 Thlr., pro Roy 10 Thlr. Münster 793210 Thlr., pro Kopf 18 Thlr.; Minden S05 225 Thlr. pro Kopf 138 Thlr. Aachen 852 820 Thlr., pro Kopf 1,8 Thlr Osnabrück 830 025 Thlr., pro Kopf 1.3 Thlr.; Potsdam 1725610 Thlr., pro Kopf 17 Thlr.; Liegniz 1542090 Thlr., pr Kopf 16 Thlr.; Arnsberg 1ů256, 869 Thlr., pro Kopf 16 Tblr.; Co. blenz 879,900 Thlr, pro Kopf 16,6 Thlr. Cassel 1250815 Thlr., pro Kopf 1,6 Thlr. Frankfurt a. O. 15517330 Thlr., pro Kopf 18 Thir; Trier So r0 Thlr. pre Kopf 113 Thlr. Königsberg 16397, 779 Thir, Eo Kopf 1 bit Dang Sf, Thie pre Köpf. i' Then, Posen 1,260,008 Thlr., pro Kopf 1,38 Thlr.; Bromberg 713,798 Ihlr, pro Kopf 13 Thlr., Marienwerder 946752 Thlr pro Kopf 1 Thir, Gumbinnen 831,490 Thlr., pro Kopf 151 Thlr.; Cöslin 642, 115 hlt, pro Kopf 1,1 Thlr.; Oppeln 1438280 Thlr, pro Kopf 1,1 Thlr. Aus dieser Skala sind Schlußfolgerungen auf die Steuerkraft de einzelnen Regierungsbezirke oder deren , , , ,. nicht zu ziehen, da dte vorstehenden Zahlen eben nur die direkten Steuern betreffen, die, um ein richtiges Bild von den Gesammt-Steuerverhältnissen zu geben, noch der Ergänzung durch die indirekten Steuern be— dürften. In dieser Beziehung ist namentlich darauf aufmerksam zu machen, daß in den neuen Provinzen, mit Ausnahme der Stadt Frankfurt, keine Mahl. und Schlachtsteuer ar. hoben wird und daß auch in den alten Provinzen in den Regle— rungsbezirken Erfurt, Münster, Minden und Arnsberg kein mahl und schlachtsteuerpflichtißen Städte vorhanden sind. Diese sämmtlichen Regierungsbezirke entrichten ihr Steuerkontingent mehr in direkten Steuern und würden, wenn den übrigen die Mahl- und Schlachtsteuer zugerechnet würde, in der obigen Reihenfolge weiter hinabrücken (Vgl. den Abschnitt »Klassensteuer«). Auch eine Ver— gleichung der nur direkten Besteuerung in den einzelnen Regierungt— bezirken ergiebt keine ganz sicheren Resultate, da die Eisenbahnabgabe nur 13 Bezirke, und auch diese in sehr unaleichem Verhältniß trifft, und weil diese Abgabe überhaupt nur zum Theil als eine direkte Be— steuerung der Bezirkseingesessenen betrachtet werden kann. Dagtgen bilden die einzelnen Steuerkategorien die Grundlage zu Vergleichungen. Hier kommt zunächst die Grundsteuer in Betracht. Sie is im Etat für 1870 mit 13,094,400 Thlr., 120,400 Thlr. höher als im Etat für 1869, in Ansatz gebracht. Diese Mehreinnahme ist in fol— gender Weise entstanden: Durch die Absetzung der nunmehr überal

ermittelten Grundsteuer von den Domänen und Forsten in den neuen

Provinzen, sowie durch die Ausfälle in Folge der Beschwerden über

Grundsteuerüberbürdung u. s. w. haben sich 144,000 Thlr. Minder

einnahmen ergeben. Dagegen sind 2643400 Thlr. von den stehenden Gefällen in der Provinz Schleswig ⸗Holstein in Folge der Verordnung vom 28. April 1867 von dem Domänen -⸗Etat auf die Grundsteuet übertragen worden. ;

Die Elementarerhebungskosten der Grundsteuer belaufen sich auf 1687742 Thlr. ( 2503 Thlr.); die Steuer ergiebt mithin einen Netto= Ueberschuß vvn 12,925,658 Thlr.

Die für die einzelnen Provinzen zur Vergleichung gelangende Brutto⸗ Einnahme der Grundsteuer beträgt nur 12925, 733 Thlr. un— gefähr der Nettoeinnahme entsprechend, indem 168,667 Thlr. im Eiat nur in Bausch und Bogen ausgeworfen sind. Auf die Qu.⸗Ml. ver— theilt sich jene Grundsteuereinnahme mit 2061 Thlr.

Für die einzelnen Regierungs , bezw. Hauptkassenbezirke stellen sich die Ergebnisse der Grundsteuer wie ent: Berlin 6181 Thlr., pro Qu - Ml. 6I8I Thlr.; Düsseldorf 539,803 Thlr., pro Ou.⸗Ml. 5564 Thlr. Cöln 335,946 Thlr.; pro Qu.⸗Ml. 4666 Thlr; Merseburg 77909) Thaler, pro Qu-Ml,. 4211 Thlr. Aachen 298 624 Thlr., pro Qu. Ml. 3982 Thir.; Erfurt 212707 Thlr., pro Qu.-Ml. 3323 Thlr; Wies. baden 325.0590 Thlr., pro Qu.-Ml. 3284 Thlr; Magdeburg 6ölsöss Thaler, pro Qu.⸗Ml. 3132 Thlr.; Minden 289,400 Thlr. pr. Qu. Ml. 3046 Thlr.; Breslau 739,710 Thlr., pro Qu. Ml. 3031 Thlr.; Stralsund 468/900 Thlr., Pr. Kopf 963 Thlr; Minden (M77. 1652) 301, 825 Thlr. pr. Kopf . 63 Thlr.; Münster (439,213), 272,400 Thlr., pr. Kopf Con Thaler; Liegnitz (887,851) 537475 Thir, pr. Kopf 0,61 Thlr. ; Erfurt . 226,525 Thlr., pr. Kopf O, s1 Thlr.; Cassel (770,569) 470)

haler, pr. Kopf G61. Thlr.; Trier (50,0215 332,500 Thlr., pr. Kopf Qs Thlr.: Breslau (1,131,196) 6723500 Thlr. pr. Kopf , ss Thlr. Düffekdorf eig, 6 ) sös oho hir, pr. Kopf Css Thlr., ( Frghtü (930121) 537,200 Thlr., pr. Kopf 687 Thlr; Coblenz 52h65) 301,755 Thlr., pr. Kopf Os 7 Thlr.; Arnsberg (791,361) 447,125 Thlr. pr. Kopf (s6 Thlr.; Königsberg (933,639 499,200 Thlr., pr. Kopf 9.83 Thlr; Gumbinnen (735.330 3785700 Thlr., pr. Kopf Us2 Thlr.; Posen (887441) 455,650 Thlr., pr. Kopf O, s 1 Thlr., Danzig (3963844) 199475 Thlr., pro Kopf Gs Thlr. Marienwerder 729 3600) 366,600 Thlr., pro Kopf (6 Thlr.; Aachen (106292) 229,775 Thlr., pro Kopf ,s Thlr.; Oppeln (L187, 347) 572,800 Thlr, pro Kopf O40 Thlr.; Cöln (437 033) 215,600 Thlr., pro Kopf Gas Thlr ; Bromberg (510 264 243, 225 Thlr., pro Kopf C, a7 Thlr; Cöslin (613042) 241,600 Thlr', pro Kopf O47 Thlr. Rücksichtlich der verhältnißmäßig bohen Stellung, die Erfurt, Münster, Minden, Arnsberg, Cassel, Hannover, Lüneburg, Osnabrück und Schleswig in dieser Reihenfolge einnehmen, ist darauf aufmerksam zu machen, daß in diesen Bezirken gar keine mahl: und schlachtsteuerpflichtigen Städte vorhanden sind. Die ver— hältnißmäßig niedrige Stellung von Danzig und Cöln erklärt sich dadurch, daß hier die mahl und schlachtsteuerpflichtige Bevölkerung . Verhältniß zur klassensteuerpflichtigen unverhältnißmäßig stark ist.

ährend dieses Verhältniß im Durchschnitt wie 1: 10, ist, stellt es sich für Danzig auf 1: 3,6, für Cöln auf 1: 3. Außer der Summe welche die vorstehend für die einzelnen Bezirke berechneten Erträge ergeben, sind im Etat noch 232,120 Thlr. Pauschquantum als Ein— nahme ausgeworfen.

pas Abonnement beträgt A Thlr. sür das Vierteljahr.

gnsertions preis sur den Naum elner Pruchielle 2 Sgr.

Königlich Preusischer

Ane Pot ⸗-Anstalten des In und

Auslandes nehmen Sgestellun sür gerlin die Expedition des Lann n

Preußischen Staats- Anzeigers: Behren⸗ Straße Rr. La, Ene der Wilhelmastraße.

Anzeiger.

Berlin, Montag den 29. November Abends

1869.

r* 280.

Berlin, 29. November.

Se. Majestät der König sind heute früh zur Jagd nach Königs ⸗Wusterhausen gereist und gedenken morgen Abend hierher zurückzukehren.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Rechnungs Rath Nitschke im Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten den Charakter Geheimer Nechnungs Rath und dem Geheimen eppedirenden Sekretär und Kalkulator Schumann in demselben Ministerium den Charakter Rechnungs⸗Rath beizulegen; sowie

Dem Kreisgerichts⸗Sekretär Kleiber in Neisse bei seiner . in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

Berlin, 29. November.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Karl von Preußen ist von hier nach Königs⸗Wusterhausen abgereist.

Berlin, 28. Rovember.

Se. Königl. Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen ö. fich heute chf nach Schloß Albrechtsberg bei Ohm n geben.

Berlin, 29. November.

Seine Königliche Hoheit der Kronprinz von Sachsen und Seine Königliche Hoheit der Prinz Georg von Sachsen sind gestern Abend hier eingetroffen, haben im Königlichen Schlosse genächtigt und sind heute früh zur Hofjagd bei Wuster⸗ hausen weitergereist.

Justiz⸗Ministerium.

Der Kreisgerichts⸗Rath le Prétre in Wollstein ist mit der Verpflichtung, statt seines bisherigen Titels fortan den Titel „Justiz⸗Rath« zu führen, zum Rechtsanwalt bei dem Kreis⸗ gerichte in Wollstein und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts in Posen mit Anweisung seines Wohn— sizes in Wollstein ernannt worden. .

Der Gerichts⸗Assessor Neukirch in Olpe ist zum Rechts⸗ anwalt bei dem Kreisgericht in Olpe und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Arnsberg mit An— weisung seines Wohnsitzes in Olpe ernannt worden.

——

Saupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung. Die von den Prioritätsobligationen der vormaligen Münster⸗ Hammer Eisenbahngesellschaft statutenmäßig im Jahre 1870 zu

tilgenden 21 Stück à 100 Thlr. werden am 5. Januar 1870, Vormittags 12 Uhr, in unserem Sitzungszimmer, Oranienstraße Nr. H2, in Gegenwart eines Notars öffentlich verloost werden. , Berlin, den 26. Rovember 1869. e, , , ,, der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke.

Ober⸗Nechnungskammer.

Der bisherige Königliche Hofkammer-⸗Bureau-⸗Assistent.

Carl Wilheim Schu ltz'ist zun Geheimen revidirenden Kal. ulator bei der Ober-Rechnungs kammer ernannt worden.

Tagesordnung.

30. rug des Hauses der Abgeordneten, am Dienstag, den 39. November 18359, Vorinittags 10 Uhr. Vorberathung des Staatshaushalts - Etats für das Jahr 18790 im ganzen Hause. 1. Ministerium der geistlichen, Umter⸗ richts, und Medizinal - Angelegenheiten. 2. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.

Nicht amtliches.

Preußen. Berlin, 29. November. Das Staattz⸗ Mi nisterium hielt gestern unter Vorfitz des Kriegs⸗Ministers von Roon eine Sitzung ab.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des Rorddeutschen Bundes für das Landheer und die Festungen sowie für das Justizwesen traten heute zu einer Sitzung zusammen.

Im Verlaufe der Sitzung des Hauses der Abgeord⸗ neten am Sonnabend, den 2. d. M., wurde die Vorberathung über den Etat des Vlinisteriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal ⸗Angelegenheiten fortgesetzi.

5 r Tit. 9, Koönsistorien⸗, beantragten die Kommissare des auses:

Die Königliche Staatsregierung unter Verweisung auf den Be— schluß vom 23 Januar 1868 wiederholt aufzufordern, dem Landtage eine Vorlage Behufs Aufhebung der in der Provinz Hannover be— stehenden Provinzial Konsistorien zu machen.

Nachdem die Abgg. Miquel und von Bennigsen sich über diesen Antrag geäußert und der Minister der geisilichen, Unter= richts, und Medizinal⸗-Angelegenheiten, Dr. von Mühler, das Wort ergriffen hatte, wurde die weitere Diskussion und die Sitzung vertagt. Schluß 3 Uhr 15 Minuten.

Die außerordentliche Synode für die Pro⸗— vinz Brandenburg nahm in ihrer Sitzung am Dienstag, 22. d. Mts., die Verhandlungen über den Pro vinziak— Synodalentwurf (S. Nr. A5 d. Bl., S. 4506 und 4513) wieder auf, setzte dieselben in den folgenden Sitzungen fort und gelangte damit in der Sonnabendsitzung, bis auf einzelne un⸗ bedeutende Nebensachen, zum Abschluß. Ber früber zurückgestellte, nunmehr zur Berathung kommende §. 5 der Vorlage, der die Befugnisse und Obliegenheiten der Provinzialsynode präzisirt, wurde schließlich mit mehrfachen Aenderungen angenommen. Außerdem gelangten ein Antrag der Kommission, »das Kirchen⸗ regiment aufzufordern, baldmöglichst eine Landessynode ein⸗ zuberufen«, sowie ein Antrag des General-⸗Superintendenten Dr. Hoffmann, »den Minister der geistlichen 2c. Angelegen- heiten um Aufhebung des kur und neumärkischen Kirchen⸗ ämterfonds zu ersuchen, zur Annahme. Dagegen wurde ein Antrag der Kommission, dem landesherrlichen Kirchenregiment eine von ihr entworfene Eingangsformel zur Provinzial—⸗ Synodalordnung mit der Bitte zur Erwägung zu übergeben, dieselbe der ersten ordentlichen Provinzialsynode zur de— finitiven Beschlußnahme vorzulegen, nach längerer Debatte zurückgezogen. In der Sitzung am Freitag, 26. d. Mts., gelangte die Synode bis zu dem Passus der Provinzial⸗Syno⸗ dalordnung, welcher von der Anwendung der itio in partes auf die Synode handelt. Derselbe wurde in unveränderter Fassung von dem Berichterstatter, Propst Dr. Brückner, zur 2 empfohlen und nach einer Rede des Ober⸗Bürger⸗ meisters Seydel auch von der Versammlung angenommen. In der Sonnabendsitzung kam sodann der §. 11 (der Schluß⸗ paragraph der Vorlage) zur Verhandlung; derselbe betrifft die Tagegelder und Reisekosten für die Mitglieder der Synode.

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