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Off. bei der Marineschule entbunden. v. Kyckbusch II., Lieut. zur See, zur Dienstl. als Insp. Off. bei der Marineschule kommandirt. B. Abschiedsbewilligungen. Den 18. November. v. De—
witz, Seekadet, wegen föoͤrperlicher Unbrauchbarkeit aus der Marine entlassen.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 1. Dezember. Se. Majestät der König werden morgen, den 2ten d, M., Nachmittags 2 Uhr, die gegenwärtig hier anwesenden Mitglieder der chinesischen Gesandtschaft in feierlicher Audienz empfangen, welche in dem Rittersaale des hiesigen 6, , Schlosses, im Beisein der Königlichen Prinzen und der hier anwesenden Generale, General⸗Majors, so wie der Minister und Wirklichen Ge— heimen Räthe, stattfinden wird.
— Ueber die von Sr. Majestät dem Könige abge—⸗ haltenen diesjährigen Hofjagden bei Königs-⸗Wusterhausen, am 29. und 30. v. M., sind uns nachstehende Mittheilungen zugegangen:
Se. Majestät der König waren mit den Höchsten Herr— chaften und der übrigen Jagdgesellschaft am 29. v. M. per
xtrazug von Berlin über Königs-Wusterhausen bis dahin ge— gefahren, wo in der Nähe des Dorfes Zeesen die Eisenbahn die Königs. Wusterhausen⸗Buchholzer Chaussee durchschneidet. Mit Sr. Masestät dem Könige kamen Ihre Königlichen e. der
Kronprinz und Prinz Georg von Sachsen, rinz Karl und Prinz Friedrich Karl von Preußen, Prinz August von Württemberg, Herzog Wilhelm von Mecklenburg, Hur Pleß, die Minister von Schleinitz, von Roon und
raf zu Eulenburg, der russische Militärbevollmächtigte General Graf Koutusow, Oberst Graf gFinkenstein, Ge⸗ neral Lieutenant Graf von der Goltz, die , . Kraft zu Hohenlohe und Friedrich Wilhelm zu Hohenlohe, der Ober⸗Präsident der Provinz Schlesten Ober ⸗Jägermeister Graf Stolberg, Hof⸗Marschall von Meyerinck, Graf Maltzahn⸗Mie⸗ litzsch. General ⸗Major Graf an, ,,. Hof ⸗Stallmeister von Rauch, Hof-Jagdjunker Baron von Heintze und der Leibarzt Dr. von Lauer.
Nachdem Se. Majestät die Bahn verlassen, begaben sich Allerhöchstdieselben mit der Hohen Jagdgesellschaft und dem Gefolge mittelst der bereitstehenden Wagen nach dem Rendez⸗ vous bei dem Forsthause Sauberg in der Dubrow, woselb gegen 9 Uhr die Jagd begann. Die Jäger waren dort bereits um 8 Uhr aufgestellt. Die Treibwehr war 300 Mann stark. Es wurden fünf freie Treiben auf Roth⸗, Damm und Schwarz⸗ wild in den Forstbeläufen Dubrow und Prierosbrück gemacht. n, dem zweiten und dritten Treiben war Vejeuner im
alde.
Es wurden erlegt 26 Stück Dammwild, 45 Stück Schwarz—⸗ wild und 4 Hasen, in Summa 75 Stück; darunter von Sr. Majestät 11 Stück, und zwar 8 Stück Schwarzwild, 2 Stück Dammwild und 1 Hase.
Die Rückkehr von der Jagd nach dem Schlosse Königs Wusterhausen erfolgte gegen 6 Uhr. Die Stadt war glänzend illuminirt und mit Fahnen geschmückt. Beim Eintreffen in Lönigs⸗Wusterhausen empfingen Se. Majestät eine telegraphische Depesche von Sr. Königlichen Hoheit dem Kronprinzen, welche erst am Vormittage 11 Uhr von Alexandrien abgegan⸗ gen war.
Um 7 Uhr war Diner im Schlosse.
Am 30. November beförderte ein Extrazug Se. Ma⸗ jestäät und die für diesen Tag geladene Jagdgesellschaft bis Halbe. Das Eintreffen auf dem Bahnhofe Halbe erfolgte gegen 9 Uhr. e, d, warteten der Wagen Sx. Masjestät des Käͤ . und 30 andere Wagen, mittelst welcher Se Majestät mit den Höchsten , und der Jagdgesellschaft um 95 Uhr auf dem Rendezvous zwischen dem Jagen 110 und 116 des , , . Hammer eintrafen, woselbst sich die Jägerei und 00 Treiber bereits um 8 Uhr versammelt hatten. Es wur⸗ den fünf freie Treiben auf Roth⸗, Schwarz und Damm⸗ wild ꝛc. gemacht. Nach dem zweiten Treiben war Dejeuner im Walde. Das Resultat der Jagd war: 41 Stück Dammwild, 11 Stück Schwarzwild, 1 Stück Rehwild, 4 Füchse, 5 Haasen, 3 Dächse, in Summa 67 Stück;, davon hatten Se. Ma⸗ jestät 9 Stück, und zwar? Schaufler und 2 Dächse erlegt.
Nach der Jagd begaben Se. Majestät der König und die Jagdgesellschaft sich zu Wagen zum Diner nach dem Schlosse nin, . von wo nach dem Diner die Rück. kehr nach Berlin mittelst Extrazuges erfolgte. Auch an dem zwei- ten Abend war der Ort Königs Wusterhausen festlich illuminirt.
— Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die Vorberathun! des Etats des Ministeriums für geistliche, Unterrichts und Medizinal-Ange⸗ legenheiten fortgesetzt. Bei Nr. 7 des Tit. 9, Revisoren und
Revisionsgehülfen bei dem hannoverschen Konsistorium, bean. tragte Abg. Dr. Techow: »Die Staats- Regierung aufzuforder bei dem Etat pro 1870 eine Nachweisung über die znr , ee uhr und die Verwendung derselben vorzunehmen.“ Dur ntrag wurde nach kurzer Debatte angenommen. Zu Tit. ) Konsistorium in Marburg, wurde auf Antrag des Abg. von Hennig der geforderte neue Zuschuß von 4800 Thlr. ab eseßt Zu Tit. 12, 4 und Kirchen (Besoldungen und Zus— üssg beantragte der J Dr. Virchow: die Summe von 26055 Thi zur Unterhaltung der Schloßkirche zu Hannover abzuseßen. An der Debatte hierüber betheiligten sich die Abgg. Dr Schlaeger (Hannover), Dr. Windthorst (Meppen), Dr. Virchon pan er ner . ei en 3 ,,. Dr. von ühler und der Finanz⸗Minister Camphausen griffen gleich. falls in die Dehatte ein. k Bei der Abstimmung wurde die Etats⸗Position nach dem Antrage des Abg. Dr. Virchow abgesetzt. Die Sitzung wurhe ö vertagt. Schluß 37 Uhr. — Die klutigt (G31) Plenarsitzung des Hauses der Ah. a ,. wurde vom Präsidenten von Forcken beck gegen Oz Uhr eröffnet. Am Ministertische befanden sich der Hin der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten Dr. von , . und die Regierungs⸗Kommissarien Geh. Ober Regierungs⸗Rath Dr. Knerk und Geh. Regierungs-⸗Rath de ln
Croix.
Hen ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Vor.
n . des Staatshaushalts⸗Etats für das Jahr 1870.
In der Vorhergthung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts und Medizinal-⸗Angelegenheiten wurde fortgefahren.
Die Tit. 13 und 14 »Katholischer Kultus« wurden ohne Debatte bewilligt.
Es folgten die Debatten über die Tit. 15 — 36 »Oeffentlicher Unterricht «.
In der Generxaldebgtte richtete der Abg. Dr. Techow eine Anfrage an die Königliche Staatsregierung, welche der Ministet der geistlichen 2. Angelegenheiten, r. von Mühler, dahin be antwortete:
Die Staatsregierung hat bis jetzt das höhere Schulwesen in den
hat es grundsätzlich vermieden, eine Zwiespältigkeit in der Beaufsich tigung eintreten zu lassen. Ich glaube, die Königliche Staatsregierum thut wohl daran, diese innere Einheit nicht zu zerreißen. Daß in den einzelnen Anstalten die eine oder die andere Richtung vorzugt. weise gefördert und gepflegt wird, ist bedingt durch die Hr rh ö Bevslkerung und der einzelnen Orte, und diesen Bedürfnissen entgegen. zukommen, ist die Staatsregierung an allen Orten e bereit; sie . aber daran festhalten zu müssen, daß eine großere organisch⸗
inheit stattfindet, die man auf den höheren Stellen nicht jerlegen und nicht in eine Theilung der Arbeit eingehen darf, die nicht zum 9 weder des einen, noch des andern Unterrichtszweiges gereichen vürde.
An der Generaldiskussion betheiligten sich die Lbgg. Dr. Carsten, Dr. Wehrenpfennig, Dr. Ellissen, Dr. Glaser, Br. Kosch, Dr. am,, Schmidt (Stettin), Br. Virchow, Moth.
om Abg. Dr. Virchow lag folgender Antrag zu Tit. I) der Ausgaben vor:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Königliche Staatsregierung aufzufordern, die Minimalsätze der Gehälter der Uni versttätslehrer im nächsten Etat zu erhöhen.
Der Antrag wurde angenommen.
auses:
as Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Von dem Gehalt des Universitäts ⸗Kurgtors zu Göttingen 1000 Thlr., sowie die Mieihs— entschädigung von 5090 Thlrn., zusammen 15600 Thlr., als »künftig wegfallend« zu bezeichnen.
erner:
ie Remunerationen für die Kuratorstelle an denjenigen Univer—
. 2. Titel 19⸗Universitäͤten« beantragten die Kommissarien e
ist , also in Breslau 8900 Thlr., Königsberg 8060 Thlr. und Kiel 86h Thaler zusammen 2400 Thlr., als »fünftig wegfallende zu bezeichnen, Die Anträge wurden angenommen. erner beantragte Abg. Uloth: as Haus der Abgeordneten wolle beschließen: nicht nur die für das neu zu gründende Nebenamt eines Kurators an der Universttät Marburg geforderte Nemuneration von 800 Thlrn., sondern auch den daselbst geforderten Betrag von 500 Thlr. für Arbeitshülfe und Bar gr ,. 1 t Eés lag ferner der Antrag der Abgg. Ellissen und Windt— horst (Meppen) vor: 36 s
Staatsregierung aufzufordern, spälestens im nächstjährigen Etat dle Summe in Ausgabe zu stellen, welche erforderlich ist, um die für die Förderung des landwirthschaftlichen Studiums auf der Universität zu Göttingen nothwendigen Einrichtungen, nämlich: I) die Einrichtung eines landwirthschaftlichen Instituts, 2) den Neubau des agrikultur— chemischen Laboratoriums, I) die Verlegung der landwirithschaftlichen Versuchsstation von Weende nach Göttingen schleunigst in Angriff zu
nehmen und zur Ausführung zu bringen.
3 verschiedenen Malen hat das Haus eine Summe von 16,
Gymnasien und Realschulen als eine innere Einheit angesehen, und
sitäten, wo dieselbe als Nebenamt den Ober ⸗Präsidenten übertragen
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Königliche
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Der. Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Mühler und der Regierungs⸗Konimissar Geh. Ober ⸗Regie⸗ „ungk-Rath Pr. Knerk griffen zu wiederholten Malen in die un fin ein. Der Minister v. Mühler erklärte: Es ist bereits bei früheren Verhandlungen in diesem Hause an— nut worden, daß die Gehälter der Universttätsprofessoren an vielen Stellen und in vielen Stellen unzulänglich sind und daß es der Giaatsregierung sehr erwünscht und erfreulich sein würde, eine Auf⸗—
besserung derselben, eintreten zu lassen. Es ist Einiges darin hM nnn, rn.
diesem Zwecke bewilligt, und hat damit Manches geschehen können,
erka
er immer noch nicht ausreichend, das erkenne ich gerne an, und ich
gerde mich freuen, wenn die Staatsfinanzen in der Lage sein werden, zuch für diesen Zweck ausreichendere Summen zur Verfügung des gultus⸗Ministeriums zu stellen. ;
Ueber die Anträge in Betreff der Universitäts ⸗ Kuratoren zußerte sich der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medi⸗ zinal-Angelegenheiten, wie folgt:
Es liegt in dieser Beziehung eine Anzahl von Anträgen vor, die, wenn ich sie recht verstehr, insgesammt gusgehen von einem ungün⸗ sigen Vorurtheil, welches über das Institut der Kuratoren an 6 Universitäten auf Seiten der Herren Antragsteller statt⸗ sindet. Ich bedauere, daß die Diskusston darüber bei Gelegen heit des Etats veranlaßt wird, während bei der Vor age ez Unterrichtsgestzes, wo des Institutes der Kuratoren in ausführlicher und motivirter Weise gedacht ist, meiner Ueberzeugung nach der richtige Punkt gewesen wäre, diese Frage und die darüber attfindenden Zweifel zum Austrage zu bringen. Nachdem aber die Gache hier an dieser Stelle angeregt worden ist, so darf ich doch nicht schweigend darüber ben f nn und muß insbesondere hem Vorurtheile — denn so muß ich es nennen — näher treten, welches nach einzelnen, bereits bei früheren Gelegen—⸗ heiten gefallenen Acußerungen in der That stattfsindet. ö. jlaube nämlich annehmen zu dürfen daß mehrere der Herren Ab
ordneken von der Vorausseßuüng ausgehen, das Institut der Kura⸗ . bei den Universitäten sei das Produkt derjenigen Gesetzgebung, dit anf den Karlsbader Beschlüssen von 1819 ruht. Diese Vorcus= sezung ist eine durchaus unrichtige, wie ich nachzuweisen im Stande bin.
Bie Einrichtung der Kuratoren bei den Universitäten ist eine solche, welche sich in den Statuten sast aller Universitäten schon aus dem 16, 17., 18. Jahrhundert findet. Von neueren Universitäten nenne ich speziell Halle, wo die Statuten aus dem Jahre 1694 zwei Kuratoren bestellen; ich nenne Göttingen, wo von der ersten Gründung der Universität an ein Kurator bestand, und wo di Wirksamkeit der Kuratoren bei der dortigen Universität in einem ganz besonders dankbaren Andenken lebt. Aber auch die älteren Universitäten aus dem 16. Jahr gu er haben über- all das Institut der Kuratoren, wenn auch meist, unter einem anderen Ramen: in der Regel heißt er bei den älteren Univer- sitͤten »Kanzler - oder, wie bei der Königsberger Universität 1 Conser- vator aeademiage r. Unter diesen verschiedenen Namen kommt das In⸗ situt vor, die Sache bleibt aber dieselbe: der Kanzler oder der König- liche Konservator übt dieselben Funktionen aus, die der Kurator hat. Der Name Kurator und die allgemeine Amtsbezeichnung der Kuratoren haben ihre gesetzliche Ausprägung — abgesehen ron den einzelnen Statuten — in der Stein'schen Gesetzgebung cthalten. Im Jahre 1808, als die Umgestaltung der ganzen Staats- petwaltung vor sich ging, wurde in dem Publikandum vom 16. De⸗ jember 1868 und demnach in der Verordnung über die Kompetenzen und Einrichtungen der obersten Staatsbehörden vom 26. Dezember 6068 ausdrücklich erklärt, daß die Universitäten unter der Di— reltlon des Kultus- Ministeriumßz! oder, wie es damals war, der Abtheilung des Ministeriumß des Innern für den Kul— lus, stehen sollten, daß aber an den einzelnen Universitäten Kuratoren sein sollten, deren Ernennung Seiner Majestät dem Könige vorbehalten wurde. So lautet es insonderheit in der Virordnung vom 26. Dezember 1808: ᷣ — .
Die innere Einrichtung, die 6konomischt Kuratel, ingleichen die Be. rufung und Anstellung der Lehrer besorgt das Kurgtorium und Wir lch ln Uns vor, den jedesmaligen Kurator besonders zu er-
nennen.
Das ist die Basis, auf der die Institution steht. Auf Grund dieser gesetlichen Basts ist nun auch in Jahre 1811, kei der Vereini- gung von Breslau und Frankfurt zu einer Univerität, ausdrücklich an Stelle des früheren Kanzlers und Universitäts Direktors, der an beiden Universitäten war, ein Kurator ernannt worden. Es ist ferner ttwas später bei der Stiftung der Universität zu Bonn ausdrücklich die Anstellung eines Kurators derselben entweder an dem Orte selbst oder in der Nähe von Bonn vorbehalten worden und demnächst die Ernennung erfolgt. Demselben ist auch eine besondere Instruktion eitheilt worden. Alles dieses ist geschehen, ehe die Karlsbader Be—⸗ schlüsse gefaßt wurden. Erst nachdem die Karlsbader Beschlüsse ge—⸗ faßt waren, wurde die Stelle des Kurators mit der des außerordent- lichen Regierungsbevollmächtigten — eine Institution, welche auf den
Karlsbader Beschlüssen beruht — vereinigt und ist mit ihr so lange
vereinigt geblieben, als die Karlsbader Beschlüsse in Kraft waren. Nachdem aber die Karls bader Beschlüsse im Jabre 1848 durch Bundes beschluß aufgehoben waren, hat auch das Institut der außerordent- lichen Regierungsbevollmächtigten bei uns aufgehört und die Kura— toren sind wieder zurückgetreten in diejenige Stellung, welche sie auf Grund der Steinschen Gesetzgebung vom Jahre 1898 einzunehmen be— tufen waren. Die einzige Äusnahme, die in dieser Bezichung statt⸗ sindet, ist hier bei der Universität Berlin. Für Berlin ist von An— sang an kein Kurator ernannt worden, sondern die Leitung der Ge— schäjfte, welche in den Provinzen von den Kuratoren besorgt werden,
ist von Anfang an von dem Ministerium geschehen. Die Kasse der Universität wird bei der Generalkasse des Ministeriums verwaltet, ebenso werden alle übrigen Geschäfte, für welche sonst der Kurator verantwortlich ist, unmittelbar von dem Ministerium verwaltet.
Daß ist aber eben nur da möglich, wo die Universität und das
Ministerium an demselben Orte sind; es ist nicht möglich bei den ,. Universitäten. Das sind die gesetzlichen und thatsächlichen nterlagen.
Ich will nech bemerken, daß dieselbe Einrichtung, wie sie hier bei unsern Universitéten besteht, fast bei sämmtlichen deutschen Universi⸗ täten sich findet. So haben wir bei der Universität zu München einen Prokanzler, in Erlangen einen Prokanzler, in 3 einen Kanzler, in Leipzig einen Königlichen Negierungsbevbll⸗ mächtigten, in Gießen einen Kanzler, in Rostock einen Vize— kanzler, in Jena einen Kurator. Alle diese genannten Stellen haben dieselben Funktionen, welche bei uns die Kuratoren — Ich mache das Hohe Haus auch noch aufmerksam auf die
edeutung, welche diese Stellung hat. Auf dem Etat unserer Univer-
sitäten ist eine Summe von über 600000 Thlr. zur Besoldung der
Lehrer und Beamten der Universitäten ausgeseßt. Es steht ferner eine Summe von über 600009 Thlr. für die Unterhaltung der akade⸗ mischen Institute auf dem Etat, also ein Geldbetrag von 1,200, 00 Thalern. Dazu kommen noch die sehr beträchtlichen Summen, die aus den Honorarien und den anderen Einkünften der Universitäten durch die Universitätskassen laufen. Alle diese Fonds und Mittel be⸗ dürfen einer Kuratorialaufsicht. Wollte man den Kurator fort- nehmen, so würden wir in die Alternative gelangen, entweder diese bedeutenden Fonds und Mittel lediglich in der Hand von Subalternen gi lassen, oder die Aufsicht darüber ausschließlich in die
ände von Gelehrten zu legen. Ich glaube aber, die Herten werden ch überzeugen, daß dies nicht wünschenswerth ist. Das letztere aus dem Grunde nicht, um die akademischen Lehrkräfte ihren nächsten und eigentlichsten Zwecken nicht zu entziehen, und in der That kann es auch nicht verlangt werden, daß die Männer, die ihr ganzes Leben der Wissenschaft gewidmet haben, 6 mit Kassengeschäften und anderen derartigen Dingen bis ins Minutiöse beschäftigen sollen, wie es zu der sichern Kontrole einer so bedeutenden Verwaltung nothwendig ist. Ich glaube daher, meine Herren, wenn Sie das Institut der Kuratoren von vorn herein mit ungünstigen Augen betrachten, so beruht das auf der un. richtigen Vorausseßung, als seien die Karlsbader Beschlüsse die Wurzel derselben, und wenn Sie glauben, die Kuratorenämter seien nur Sinekuren und gleichgültige Stellungen, dann fürchte ich, werden Sie, indem Sie das gn gut der Kuratoren schädigen, nicht den einzelnen Personen oder Stellungen Schaden zufügen, sondern den Universitäten und ihrer gedeihlichen Entwicklung. Darum bitte ich Sie, hei Prüfung dies! Angelegenheit und bei Ihren zu fassenden Beschlüssen doch recht Prgfaltig im Auge zu haben was das Wohl der Univer—= sitäten und der geordnete Gang der Geschafte an denselben erheischt.
Der Abg. Dr. Ellissen zog nach den zusagenden Erkläͤ— 29 des Regierungs ⸗Kommissars seinen Antrag wieder zurück.
Der Antrag des Abg. Moth wurde abgelehnt.
Ein Antrag des Abg. Dr. Becker: ;
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Königliche Staatsregierung aufzufordern: Bei Titel 19 auf eine Erhöhung des Etats für die Königliche Paulinische Bibliothek in Münster Bedacht zu nehmen, wurde angenommen. .
Ferner lagen folgende Anträge vor: Zu Tit. 21. Gym nasien und Realschulen: Vom Dr. Kosch;
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: J. zu erklären: Der 6. 7 des Reglements für die Prüfungen der Kandidaten des höhe ren Schulamts vom 12. Dezember 1866, welcher lautet: »Jüdische Schulamts-Kandidaten, welche sich über ihre Befähigung zum höheren Lehramt das Zeugniß einer wissenschaftlichen Prüfungs- Kommissien zu erwerben nünschen köngen unter den vorschriftsmäßigen Bedin gungen zur Prüfung zugelassen werden. Es ist ihnen aber zu eröff- nen, daß sie durch Ablegung der Prüfung einen Anspruch auf Zu— lassung zum Probejahr oder auf Anstellung im Lehrfache an den dem christlichen Bekenntnisse angehörigen öffentlichen höheren Lehr— anstalten der Monarchie nicht erwerben. Die Religionslehre wird bei jüdischen Examinanden nicht in den Kreis der Prüfungsgegen⸗ stände gezogen« steht mit den Bestimmungen der Verfassung und dem einschlagenden Bundesgesetze im Widerspruch. II. Den Herrn Kul⸗ tus. Minister aufzufordern: den oben citirten § 7, des Reglements fortan außer Kraft zu setzen.
Vom Abg. v. Puttkamer: — ; 424
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen; die Königliche Staats- Regierung aufzufordern, die Erhebung der Pensionsbeiträge von den Lehrern bei der Königlichen Realschule zu Fraustadt ein⸗
zustellen.
Vom Abg. Kantak: ꝛ Das 8 der Abgeordneten wolle beschließen: die Königliche
Staatsregierung aufzufordern, bei dem neu zu errichtenden Gymna— fun in e , die polnische Sprache als Unterrichtssprache in den untern Klassen einzuführen, dagegen etwaigen Bedürfnsssen der deutschen Bevölkerung durch Errichtung sprachlicher Paralleltlassen
Genüge leisten zu wollen. . gie Generaldebatte über »-Gyninasien und Realschulen«
dauerte noch beim Schluß des Blattes fort.
— Die außerordentliche Synode für die Provinz Pommern ging, nachdem dieselbe ihre Verhandlungen über das Proponendum, betreffend die Revision der Gemein de⸗
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