4626
des Hauses einverstanden, daß eine definitive Beschlußnahme des Hauses über diese Position m .. bleibe, bis über die Organisation des Kirchenwesens in Hessen die weiteren Vorbereitungen und Be— schlußnahmen erfolgt sein werden, weil ich vollkommen anerkenne, daß dieses Beides, die Bildung der Synoden und die Bildung des Konsistoriums, mit einander in einer Relation stehen und das Eine nicht gut ohne das Andere zu einem Ende ge— führt werden kann. Ich bin aber nicht einverstanden mit dem Antrage des Herrn von Hennig, weil dies ein die ganze Operation zerstörender Antrag ist. Wenn er angenommen würde, so wäre weder die Durchführung der Synodalverfassung, — denn dazu bedarf es Organe, — noch die Durchführung der konsistorialen Ein richtung möglich. . ᷣ . Wenn der Herr Abg. Wehrenpfennig dagegen einwendet, daß die Schritte, die in Bezug auf die Synodalverfassung getroffen seien, nicht flar ersehen lassen, was die Regierung wolle, daß sie namentlich eine Mitwirkung der synodalen Elemente auch in der Verwaltung des Kirchenwesens ausschließe, wenn er sogar sagt: das Kirchenregiment scheine keine Ahnung davon zu haben, so möchte ich ihn doch bitten, diejenigen Vorlagen sich anzusehen, die der Synode vorkommen werden, denn darin ist gerade von einem Sy⸗ nodal · Ausschuß die Rede. Allerdings unter einem anderen Namen, unter dem Namen eines »Vorstandes« der Synode, der seine Funktionen von einer Synode zur anderen behält und bei wichtigen Verwaltungsakten der Kirche zugezogen wird. Ob er den Namen »Ausschuß« oder »Vorstand« führt, wird Herr Wehren⸗ pfennig mir zugeben, ist gleich ig Hauptsache ist, daß ein aus der Wahl der Gemeinden und einzelner Kirchenkreise hervorgehender engerer Ausschuß bei diesen Verwaltungsakten mit eine Wirkung übt. Der usammentritt der Synode steht hoffentlich in wenigen Tagen bevor. ch habe wie gesagt nichts dagegen, wenn das Haus seinen Final⸗ Feschluß aufschiebt, bis es die weitere Entwickelung der Dinge sieht. Aber den Antrag der Regierung ablehnen, heißt die ganze Entwicklung coupiren, und nicht nur dasjenige, was Herr Wehrenpfennig als nicht erwünscht anzusehen scheint, unmoglich machen, sondern auch das un⸗— möglich machen, was ihm erwünscht sein würde. — Nach dem Abgeordneten Richter (Sangerhausen) fügte der Minister hinzu: Die Vorlage, welche gegenwärtig an das Haus gekommen ist über die Organisation und die Kompetenzen des hessischen Kon⸗ sistoriums, die sel be Vorlage ist bereits am 8. August — nicht erst am 21. — mit Allerhöchster Genehmigung für die zusammentretende Synode bestimmt worden und wird der Synode vorgelegt werden. Es ist dabei von der ganz bestimmten Absicht ausgegangen worden, daß bei dergleichen Dingen, wo zwei Faktoren, einmal der kirchliche Faktor, insofern es sich eben um kirchliche Angelegenheiten handelt! und zweitens der Staatsfaktor, insofern es sich um Geldbewilligungen und um Kompetenzgrenzen zwischen staatlichen und kirchlichen Angelegenheiten handelt — ich sage, wo diese beiden Faktoren zusammenwirken müssen, nicht Einer ohne den Andern etwas Definitives feststellen kann. So soll eben
Meine Herren, ich bin mit dem . der Herren Kommissarien
das Zusammentreffen der Wirksamkeit beider Körperschaften dazu be⸗
nutzt werden, um eine Uebereinstimmung herbeizuführen. Nun liegt es natürlich nicht so, daß in derselben Stunde die Synode in Hessen und der Landtag hier in Berlin dasselbe beschließen können. ch muß nur dagegen Einwand erheben und darum bitten, aß man nicht etwas thue, was die Ausführung von Dingen unmöglich macht, die die hessische Synode beschließen wird und die das Kirchenregiment sich aneignen kann und mit denen auch der Landtag sich wird einverstanden erklären können. Ich sehe in dem v. Hennigschen , ein Hinderniß dagegen, ich sehe darin eine Verwerfung, wenn die Sache jetzt abgesetzt wird. Ich lasse mir jede Modalität gefallen, die der Regierung die freie Disposition über diese B00 Thlr. so lange benimmt, bis die Anerkennung eingetreten ist, auf welche die Herren Abgeordneten hinweisen. Ich erkenne vollkommen an, daß ich über eine solche Summe nicht würde verfügen können, ehe nicht der Modus der Verwendung auch hier die Anerkennung , hat; aber ich bitte, es mir nicht unmöglich zu machen, mit er Organisation im nächsten Jahre vorzugehen, sobald die Zustim⸗ mung der beiden Seiten erfolgt ist. Das ist der einzige Zweck, den ich verfolge.
— Ueber den Antrag des Abg. Dr. Virchow, die zur Un⸗ terhaltung der Schloßkirche in Hannover bestimmten 2969 Thlr. abzusetzen, sowie über den hannoverschen Klosterfonds äußerte der Minister:
Die Anträge auf Streichung dieser Position von 2055 Thlr. be⸗ ruhen auf der Voraussetzung, als handle es sich hier um eine neue Bewilligung für die Schloßkirche. Das ist nicht der Fall. Es handelt ich ganz einfach um eine Transferirung einer Position, die seit einer
eihe von Jahren auf den Etats gestanden hat, und die nach den Grundsätzen unserer preußischen Verwaltung auf dem Etat, auf dem sie früher gestanden hat, nämlich auf dem Etat der ausgeschiedenen Domainen, nicht bleiben kann, sondern übertragen werden muß auf das Budget , Ministeriums, in dessen Ressort die Verwen⸗ dung stattfindet, also hier des Kultus. Ministeriums. Es ist daher eine reine dn, . ob wir die Art und Weise der Etatsaufstellung, die unter der hannoverschen 38 stattgefunden hat, zu verlassen haben und uns ju akkommodiren haben der Art und Weise der Etatsauf⸗ stellung die bei uns üblich ist, oder ob dies nicht geschehen soll. Die Schloß- kirche in Hannover ist bereits im 17. Jahrhundert gegründet, es sind Rezesse geschlossen worden zwischen den früheren Landes herrschaften und dem Magistrat der Stadt Hannover über die Gründung dieser Kirche und deren Attributionen; sie ist eine Personalgemeinde gewesen bis in die neueste Zeit und ist es heute noch; obschon sich der Umfang
ihres Personalbereiches dadurch wesentlich verringert hat, daß der hi von Hannover nicht mehr in Hannover ist. Es ist ple Frage, in die es sich jetzt einfach handelt, die: soll man die Schloßkirche eingehn lassen, und also damit die geistlichen Kräfte und kirchlichen Institutionn in der Stadt Hannover verringern, oder soll man ihr einen Bert geben, der sich in Einklang setzen läßt mit allen übrigen kirchlichen Verhf
nissen und w,, , n. der Stadt? und über diesen Punkt ist bisher au
wesentlich mit dem Magistrat verhandelt worden. Die Staats regiern hat den Gesichts punkt festgehalten, die Zahl der geisllichen Krastzsn) kirchlichen Institutionen in Hannover nicht zu schwächen, weil in dn That kein Ueberfluß daran vorhanden ist, wie das auch von dem M gistrate pure anerkannt ist, sie hat aber auch den lebhaften Wuntt die Organisation so zu treffen, daß sie den bestehenden Einrichtung nicht hinderlich ist und in störender Weise entgegentritt. Die Thaler, wie gesagt, beruhen auf alten Ansätzen, die die gegenwaͤrls Regierung von der früheren hannoverschen Regierung überkommn hat; wir würden uns in Widerspruch setzen mit dem Grundsaßt z Art. 12 unserer Verfassungsurkunde, worin der Kirche alle diejenizn Besitzthümer, Fonds und Einkünfte zugesichert sind, die sie ahh n wir würden der Kirche etwas entziehen, was sie beim Uebergang das preußische Gouvernement besessen hat, und ich glaube, ohne Pa, i ch des Art. 12 ist eine Streichung dieser 2055 Thaler nit möglich.
Was insbesondere den Klosterfonds betrifft, so ist allerdings aut eine gewisse Summe aus dem Klosterfonds, aber ebenfalls schon zu hannoverschen Zeit zur Unterhaltung der Schloßkirche verwendet way den, wir haben es also mit einem fait accompli zu thun, bei den wir einfach fortzusetzen haben, was wir überkommen haben.
Was aber die Verwaltung des Klosterfonds anlangt, so kann it dem Herrn Abgeordneten die vollkommene Beruhigung geben, daß R Staatsregierung nicht daran denkt, die Verwaltung und die Dißpe sition über diesen Fonds anderen Händen anzuvertrauen, als denn welchen sie nach dem hannoverschen Gesetze angehören, auch nicht dam denkt, die Uebersicht und die Einsicht in die Verhältnisse des Fond welche bisher dem hannoverschen Landtage zugestanden worden i verringern zu wollen. Im Gegentheil, es sind dem jüngst versammi gewesenen hannoverschen Provinzial⸗Landtage dieselben ausfuͤhrlitz Vorlagen gemacht worden, welche früher unter hannoverscher Stanh— regierung dem allgemeinen Landtage des vormaligen Königreichs Hm noöver gemacht worden sind. Auch findet die Verwendung und Disposition nicht für Kirchen allein, sondern für Kirchen und 9 statt. Insonderheit wird für die Universität Göttingen in derselnn Weise Und nach denselben Grundsätzen aus dem Klosterfonds sttje gesorgt werden, wie es bis zum Jahre 1856 geschehen ist.
— Nach einer Erwiderung des Abg. Dr. Virchow entzt
nete der Minister:
Ich ergreife das Wort nur, um die rechtlichen Ausführungen it Herrn Abgeordneten zu widerlegen; auf Alles Uebrige gehe ich nit ein, ich verweise dies auf das Gebiet der subjektiven Anschaunn Von rechtlicher Seite muß ich wiederholen und dabei beharren, di es sich hier um die Erfüllung eines Rechtstitels handelt. Die M Thaler, von denen hier die Rede ist, sind gezahlt worden aus den s genannten ausgeschiedenen Domänen. ch weiß nicht, ob deu Hause erinnerlich ist, was in Hanndver in dieser Beziehum für ein Verhältniß bestanden hat. Das Domänengut hatte st dort in zwei Massen getheilt, von welchen die eine der Staat angehörte, die andere zur Disposition der Krone stand. Auf d Theil, der zur Disposition der Krone gestellt war, waren diese M Thaler etatisirt. Dieses ausgeschiedene Domänengut ist jetzt ert unsern Etat gekommen; auf welchem es für 1868 gestanden hat weiß ich nicht. Jedenfalls haben diese 2055 Thlr. 4 dem Etat n ausgeschiedenen Domänen gestanden, und mit der Uebernahme; ausgeschiedenen Somänen auf unsern Etat sind auch diese 265 i als ein rechtliches onus auf unsern Etat mit übergegangen. Die Köͤnisli preußische Staatskasse kann die ausgeschiedenen Domänen nicht ihrer Benn ziehen, ohne zugleich die Lasten anzuerkennen, darauf beruht haben. Wollte sie nur die Vortheile annehmen, st aber der Leißtungen entsagen, so würde sie gegen das Recht hand und deshalb, meine Herren, muß ich auch von dem Hause in Anspi nehmen, daß es diese Position ei ehm, die darauf sich stüßt zn nachdem die Einkünfte der ausgeschiedenen Domänen zur Staal li geflosfen sind, auch die enisprechenden Ausgaben von der Staatelt gedeckt werden.
— Auf eine Anfrage des Abg. Karsten über das Predist Seminar u Hadersleben, sowie über die Verwendung n Fonds, welche nach Aufhehung der Stifte Havelberg, Kamm Magdeburg u. A. an den Staat übergegangen find, erh
der Minister folgende Auskunft: . Dem Herrn Abg. Dr. Karsten bestätige ich zunächst daß die Ci richtung des Seminars in Hadersleben nur als eine vorübergehen Einrichtung beabsichtigt ist, und daß die Staatsregierung sich bee wird, sobald sie von der vorübergehenden Einrichtung nicht fön Gebrauch machen kann, das Seminar eingehen zu lassen. Diese ) sition wird daher nur als (ine künftig wegfallende in Anspruch nommen und als solche fernerhin behandelt werden. ; Was den Zweiten Punkt anbelangt, so ist das Sachverhaͤl folgendes: Nach Aufbebung der hier genannten Stifter war . nicht geringe Anzahl Präbenden an die früheren Inhaber derse zu zahlen; diese Präbenden , als fortlaufende Zahlungen lange die Inhaber lebten, fore ührt werden. Nun war es die sicht Sr. Majestät des Hochseligen Königs, diese Präbenden, so w sie damals im Jahre 1817 oder 184 noch vorhanden waren, zu ein Verbesserungsfonds für die evangelische Kirche zu etabliren, glg heimfallenden Präbenden nicht zu den allgemeinen Sti fonds zurückfallen zu lassen, soöndern sie aufzusammeln und da
4627
e Bedurfnisse der evangelischen Kirche in fortschreitendenn
ge ber ee, Diese Intention Sx. Majestät des Hochseligen Königs Man unterbrochen durch das Jahr 1848; in einer damals eingesetzten . unzkommission wurde festgestellt / daß diese Rückfälle fernerhin nicht dem r chuigien Zwecke zukommen, sondern dem allgemeinen Staats dae heimfallen sollten, und daraus erklärt sich der Vermerk in dem
'n. pro 1849 — denn im Jahre 1848 ist ja, wie bekannt, kein Etat ö c lande gekommen — den der Herr Abgeordnete meint. Daß die⸗ y eimfall und die danach später stattgefundenen Heimfälle nicht
uebersicht der Haupt⸗Ei
d
(Erscheint auf Grund der neuesten amtlichen Anga Winter Monate am 1. jedes Monats.)
Abgang na Ankunft in
urch Courier und Schnellzüge.
Berlin, JI.
Amsterdam. über k oder
Salzbergen.
senbahn⸗Verbindungen Berlins
ben während der Dezember 1
869.
ö. olche in dem Etat ferner aufgeführt sind, erklärt sich daraus, daß è— hier ja nicht um neue Einnahmen handelte, sondern um weg Ausgaben. Die Pensionen an die Präbendaten waren Aus⸗
welche die Staatskasse zu zahlen hatte und wofür sie durch
ung der Güter der Stifter das Aequivalent schon lange vor-
Abgang nach Ankunft in
über Eisenach oder Kreiensen.
!
Basel.
lten hatte. Es konnte daher nur die Verminderung dieser n den Ausgabetiteln ersichtlich werden, nicht aber eine der Einnahme um den Betrag, um welchen sich die zu Jahr vermindert haben.
Abgan Ankun Abgan Ankun
rmehrung r en von Jahr
] nach
t in
1 in
Bremen.
Breslau.
J
Das »Amtsblatt der Norddeutschen Postverwaltung⸗ Nr. 75 enthält zwei Generalverfügungen vom 28. November: 1) Den Post—-
Abgang nach Ankunft in
Brüssel. über Cöln oder Ruhrort. 5 U. fr.
Vackereiverlehr während der bevorstehenden Weihnachtszeit betreffend, 7 Sicherstellung des Eisenbahn⸗Postbetriebes während der bevorstehen
den Weihnachtszeit
Abgang nach
Ankunft in. ......
über Hannover oder Freiensen.
Cöln.
Kunst und Wissenschaft.
Berlin, 30. November. Am Sonntag, den 21. d. M., hat die An
Ab n nach n
t in
Danzig.
Generalversammlung des »Preußischen Kunstvereins« im Ver- einslokale, Dorotheenstraße Zl hierselbst, stattgefunden. Dem Jahres-
Abgang nach .
t in
ö 1 Ab⸗ᷓ
Dresden. 12 15 fr.
berichte zufolge zählte der Verein im abgelaufenen Jahre 615 Mitglie⸗ der, und kamen mithin, da jedes Mitglied ein Oelbild gewinnt, ebenfalls a8 Bilder und außer diesen Gewinnen noch 50 Gemälde von höherem Werthe, als jener der gewöhnlichen Bilder, ferner vier größere und
Abgang nach
Ankunft in
ankfurt a. M. ö. r über Eisenach oder
Kreiensen.
H fr
J6. i5 Alb.
pier feinere Gelgemälde, ein kostbares Werk in Farbendruck über die rden aller Ralionen, sowie 4 Kupferstiche und 45 Photographien
rloosung. in K . tt »Geschichte des Trierischen Landes und
Volkes“ nach den besten Quellen begrbeitet von Johann Leo⸗
Abgang nach
Ankunft in
Genf. über Eisenach oder Kreiensen. 3.
nardy, Mitglied mehrerer historischer Vereine ist in diesen Tagen jm Kommissionsverlage von M. Hausen in Sagrlouis (Druck und Verlag von A. Sonnenburg in Trier) das erste Heft erschienen. Daß ganze Werk, in volksthümlichem Styl gehalten und auf ein⸗
Abgang nach
Ankunft in
Haag. über Oi fen oder Salzbergen.
gehendem Quellenstudium beruhend, wird bis in die Neuzeit fort. geführt. Dasselbe ist auf 3 Bände berechnet und erscheint in 5 — 6
Abgang nach An an
t in
— ——— — — Fr kK— A9 Q
Hamburg.
Heften, jedes 10 Bogen stark. Das vorliegende erste Heft hat fol-
genden Inhalt: Land und Volk der Treverer; die sagenhafte Ur Inku
e. nach
nft in
Kiel.
zeschichte der Treverer; die kimmerischen Treverer; die Unterwerfung ber Treverer unter Rom; die politischen und sozialen Zustände im
Abgan ö in
nach
Königsberg i. Pr.
Lande der Treverer; Ordnung der politischen Verhältnisse. Neue Äufstandsversuche; Kaiser Claudius und die Druiden. Religion der Treverer; der Aufstand des Vindeg. Die Soldatenkaiser; der bata⸗
Abgan Ankun
nach in
Kopenhagen. 3 Fridericia.
vische Freiheitskrieg; Gründungsgeschichte der Stadt Trier; von Vespasian bis Diocletian.
.
nach in
* * *
8
. — * *
— Von den Ansichten aus Japan, China und Siam im Auftrag der Königlichen Regierung herausgegeben von A,. Verg, Verlag der Königl. Geh. Ober⸗Hofbuchdruckerei R. v. Decker] in Ber= lin) ist das VI. Heft erschienen. Dasselbe behandelt China, und zwar
Abgang nach Ankunft in
o = 90 * — * 88 ö 81 *.
G —— 5 *
Dir 1 = 8
über Ostende oder Calais.
die durch den letzten Krieg sehr bekannt gewordene Stadt Tientsin, in welcher auch der preußische Handels vertrag abgeschlossen worden
Abgan Ankun
fac in
8 .
Lubeck. ͤdirelt oder über Hamburg.
Ode & 5
2
ist. — Die gebotenen Blätter geben ein anschauliches bis ins Ein- zelne charakteristisches Bild, der in drei Sprachen gedruckte Text will⸗
Abgan Ankunft in
— —
München.
8 Sx *** ö .
e .
kommene Aufschlüsse. In Federzeichnung sind ein Stadtthor, die Schiffbrücke über den Pecho eine Gruppe phantastischer Dschunken und eine Kanalbrücke dargestellt, in Farben eine Aussicht auf die Stadt, ein Tempelportal und Markt. Den schärfsten Kontrast bilden
Abgang nach Ankunft in
Paris. über Cöln, oder Frankfurt am Main.
* M E
— 8358 .
a.
ö 28
*
diese Blätter zu dem japanischen Theil, den fünf ersten sesten des Werkes, wo sich fast durchgehends die reiche, üppige Vegetation in den
Vordergrund drängt, während so kahl wie Tientsin kaum eine andere An
Abga
.
2 1 261
4
Prag.
D* * 3 ö
Ab
Stadt ist. ; Gewerbe und Handel. Ain
. nach
nft in
3 *
St. Petersburg.
— Ueber den Stand der russischen Fabrikthätigkeit iebt, nach der St. Petersb. Börsen . Ztg. der unlängst erschien ene Stati ische
Abgang nach An *
t in
Stettin.
Atlas der Haupt Industriezweige des europäischen Rußlands des
. Temerjasew eine anschauliche Uebersicht. Den Karten sind die Ab
An
ang nach nft in
Stockholm. über Kopenhagen.
erzeichniffe aller Fabriken und Gewerbe-Etablissements, die jährlich y für 10660 R. produziren und über die offizielle Mitthei⸗ lungen vorhanden sind, beigegeben. Aus denselben 26 sich, daß die Baumwollenindustrie 759 Fabriken mit 122,000 Arbeitern beschäf · tigt und eine jährliche Produktion im Werthe von 3 Mill. R. liefert.
Abgang nach Ankunft in
S. 40 fr. * Triest. . * über Breslau oder Dresden. 9. 39 A.
8. 15 Ab. *
Ab
Die Leinenindustrie wird durch 111 Fabriken mit 2000 Arbeitern An
betrieben und produzirt für 103 Mill. R. Die Hanf und Seiden industrie zählt 139 Etablissements mit 5000 Arbeitern und einer Pro- dutllon n Werthe von 4 Mill. R. Der Wollenindustrie sind 65 Fabriken mit 45000 Arheitern gewidmet und ergiebt dieselbe eine jährliche Produktion im Werthe von 50 Mill. N. Jede dieser vier
ang nach nft in
Abgang nach Ankunft in
11. 15 Ab. * 31. N.
Wien. 1.5 A. über Breslau oder Dresden. 5. B fr. 5. 23 Nm.
7 45 Ab. 8. 15 Ab.
—
7 45 Ab. 1 3. 15 Rm *
aupitgruppen der Manufakturalindustrie ist auf einer besonderen
arte und auf dieser der verschiedene Grad der Entwickelung durch stärkere oder schwächere Schattirung dargestellt.
Verkehrs⸗Anstalten.
Turin, 29. November. Durch Schneclawinen ist der Verkehr
auf der Btont-Eenis. Bahn unterbrochen. In der Nacht vom 25. d.
M. verschüttete eine Lawine den Zug mit 45 Passagieren.
579*
8. fr. * 8. 45 fr. 9. 25 Vm.“
Zürich. über Eisenach oder Kreiensen.
S. 30 Ab. * 19. 15 Ab. * 10 U. Ab.“
5. 75 Im.
10 Uu. Ab.*
F Schnellfüge. = Courierzüge. Eilzuge.