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möglichst einfach geführt, und daß dadurch keine große Schrei⸗ berei verursacht wird. ;
. 8. Die Verrechnung der gezahlten Portobeträge erfolgt im zd ssyrt der Justizverwaltung nach Anleitung des Etats bei den darin ausgebrachten betreffenden Titeln, in den übrigen Ressorts dagegen unter einem neu zu bildenden, nach dem Titel zu sächlichen Ausgaben« einzuschaltenden Titel mit der Bezeichnung: Porto und sonstige Frachtgebühren für dienstliche Sendungen« und zwar als Mehrausgabe über den Etat.
Denjenigen Königlichen Behörden und 36 stehenden Königlichen , bei welchen eine selbständig Rechnung legende Kasse nicht vorhanden, ist Seitens der vor esetzten Provinzialbehörden die Kasse zu bezeichnen, von welcher die Porto-⸗Auslagen zu erstatten und zu verrechnen sind. .
. 9. Den einzelnen Ministerien bleibt vorbehalten, die für ihre Ressorts erforderlichen näheren Bestimmungen über die Ausführung dieses Regulativs zu erlassen.
Berlin, den 28. November 1869099).
Königliches Staats-Ministerium. v. Roon. Gf. v. Itzenplitz. v. Mühler. v. Selch ow.
Gf. zu Eulenburg. Leonhardt. Camphausen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Der Königliche Eisenbau⸗Bau⸗ und Betriebs - Inspektor Luck zu Stargard ist von der Stargard⸗Posener Eisenhahn in leicher Eigenschaft zur Breslau⸗Posen ˖ Glogauer Eisenhahn nach . versetzt, sowie der zur Zeit mit der kommissarischen Ver⸗ waltung der Betriebs⸗Inspektorstelle zu Insterburg betraute Königliche Eisenbahn⸗Baumeister Thiele zum Königlichen Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor ernannt und demselben die Betriebs⸗ nspektorstelle bei der Stargard Posener Eisenbahn mit dem ohnsitze zu Stargard i. Pomm. definitiv verliehen worden.
Der zur Zeit mit der kommissarischen Verwaltung der
Betriebs ⸗Inspektorstelle zu Lissa beauftragte Königliche Eisen⸗
bahn ⸗Baumeister Bohne geht zum 1. Januar 1870 nach Kattowitz, um die ihm schon früher verliehene Eisenbahn⸗Bau⸗ . bei der Oberschlesischen Eisenbahn daselbst zu über⸗ nehmen.
Justiz⸗Ministerinm. Der Notariats⸗Kandidat . in Bonn ist zum Notar für den Friedensgerichts⸗Bezirk ? Bezirk Coblenz, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Trarbach, ernannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Me dizinal⸗Angelegenheiten.
Dem ordentlichen Lehrer Gelshorn am Gymnasium in Aurich ist das Prädikat »Oberlehrer« beigelegt worden.
Am evangelischen Schullehrer⸗Seminar zu Alfeld ist der seitherige Uebungsschullehrer Springer zu Bunzlau als ordent⸗ licher Lehrer, und der Lehrer Backhaus zu Otternhagen als Lehrer der Uebungsschule angestellt worden.
Am evangelischen Schullehrer⸗Seminar zu Bunzlau ist der
Waisenhaus⸗Hülfslehrer Fietze daselbst als Uebungsschullehrer,
und am evangelischen Waisenhaus daselbst der Schulamts— Kandidat Klapschke als Hülfslehrer angestellt worden.
Die Seminarlehrer Förster zu Münsterberg und Karow zu Soest sind in gleicher Eigenschaft an das evangelische Schul—⸗ lehrer⸗ Seminar zu Segeberg versetzt worden.
Vi inisterium des Innern.
Eirkular⸗Erlgß vom 16. November 1869 — betreffend Maßregeln in Bezug auf die Erfüllung der Militärpflicht und deren Umgehung durch unerlaubte Auswanderung.
Die veränderte Paßgesetzgebung, welche es nothwendig macht, den §. 3 des Reglements für die Auswanderungs— Agensen vom 6. September 1853 außer Anwendung zu setzen, at uns zu Erwägungen veranlaßt, in welcher Art das staat⸗ iche Interesse besonders in Bezug auf die Erfüllung der Mi— litärpflicht und deren Umgehung durch unerlaubte Auswande⸗ rung thunlichst gewahrt und sicher gestellt werden könne. Da nach dem Ergebnisse dieser Erwägungen der vorbezeichnete Zweck nur im Wege der Gesetzgebung wird erreicht werden können, und da es für die Einbringung 1 Maß⸗ regeln zuvörderst des Nachweises bedarf, daß für dieselben ein e mis r f durch die gemachten Wahrnehmungen begrün— detes Bedürfniß vorliege, sᷣ wird es zunächst auf die Samm⸗ lung des bezüglichen Materiales und auf den Erlaß dem ent⸗ sprechender vorbereitender Anordnungen ankommen. . Zu diesem Behufe erachten wir die nachstehenden Maß— regeln für geboten; . I) Die Civil ⸗Vorsitzenden der Kreis⸗ErsatzKommissionen sind mit Anweisung dahin zu versehen, daß sie a) die durch
§. 66 der Militär ⸗Ersatz⸗Instruktion vorgeschriebenen Recherchen
rarbach, im Landgerichts ⸗
bezüglich des Aufenthalts derjenigen Individuen, welche sen dem 1. Januar 1868 militaͤrpflichtig geworden sind um sich zur Stammrolle nicht gemeldet, ieh un se wein jun Musterung und Aushebung nicht gestellt haben, nicht erst na dem 1. Dezember desjenigen Jahres, in welchem die Betreffen den zum dritten Male gestellungspflichtig gewesen, sonden schon nach dem 1. Dezember des ersten Konkun renzjahres der Ausgebliebenen anstellen; b) die Einleitum des Strafverfahrens in Gemäßheit der Vorschrift des 8. 18 Nr. 3 1. «. un verzüglich beantragen, wenn die Recherche fu a. ergeben, daß der betreffende Militärpflichtige das non, eutsche Bundesgebiet ohne Erlaubniß verlassen hat und ho der seinen Angehörigen zuzufertigenden Aufforderung zur Rückkehr in die Heimath behufs Erfüllung seiner Milith, pflicht sich nicht stellt.
2) Die Ersatzbehörden haben zum 15. März 1871 und von da ab, soweit dies demnächst erforderlich erscheinen solit— alljährlich zum gleichen Termine für das betreffende Vorjan nach dem hier beigefügten Schema an mich, den a Minister, Nachweisungen einzureichen, aus welchen hervorgeht wie viele der seit dem 1. Januar 1868 militärpflichtig gewon denen Individuen wegen unerlaubter Auswanderung gerichtlih bestraft worden sind.
3) Die Ersatzbehörden haben ferner zu dem gleichen Ter mine mir, dem Kriegs⸗Minister, anzuzeigen, wie viele der sat dem 1. Januar 1865 militärpflichtig gewordenen Individuen wegen des in Rede stehenden Vergehens der unerlaubten Aug. wanderung verurtheilt worden sind.
Das Königliche General-Kommando und das Königlich Ober⸗Präsidium ersuchen wir ganz ergebenst, hiernach Ri Ersatzbehsrden gefälligst mit entsprechender Benachrichtigunj und Anweisung zu versehen.
Berlin, den 16. November 1869. ö Der Minister des Innern. Der Kriegs⸗Minister.
Graf zu Eulenb urg. In Vertretung: v. Podbiels ki. An sämmtliche oberen Provinzialbehörden der 8 alten und 3 neuen Landestheile (bei den letzteren 3 mit Ausnahme des Passus ad 3.)
Cirkulgr-⸗Erlaß vom 25. No vember 1869 — betreffend die Abbildung von Ordens -⸗Kreuzen in den Fahnen der Militär, Begräbniß⸗ und resp. Landwehr ⸗Vereine.
Auf die Gesuche von Militär⸗Begräbniß und resp. Land wehr ⸗Vereinen ist in mehreren Fällen Allerhöchsten Orts he stimmt worden, daß in den Fahnen dieser Vereine weder daß eiserne, noch ein sonstiges Ordens -Kreuz abgebildet werden darf.
Aus Anlaß eines Allerhöchsten Befehls beauftragen mir die h, . Regierung, die obige Bestimmung in ea le Weise bekannt zu machen und auf ihre genaue Befolgung w halten. Berlin, den 25. November 1869.
Der Kriegs ⸗Minister. Der Minister des Innern. Im Auftrage; v. Podbielski,. In Vertretung: Bitter. An sämmtliche Königliche Regierungen und Land⸗ drosteien in Hannover. ;
Abschrift erhält das Königliche Polizei⸗Präsidium zur Kenntnißnahme und Beachtung.
Der Minister des Innern.
Der Kriegs⸗Minister. Im Auftrage: v. Podbiels ki. In Vertretung: Bitter.
Un das Königliche Polizei⸗Präsidium hier.
Saupt⸗ Verwaltung der Staatsschulden.
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In unserer Bekanntmachung vom 25. März d. J., wegen Ausreichung neuer Zinskoupons h den Prioritäts Obligationen Ser. IV. der NiederschlesischMärkischen Eisenbahn, ist den In habern solcher Obligationen eine portofreie Beförderun der Talons, beziehungsweise Obligationen und Zinskoupons bis zum 1. Februar 1970 in Aussich gestellt worden. Nach Maßgabe des inzwischen ergangenen Gesetzes, betreffend die Spo ' ehetẽn im Gebiete des Nord deutschen Bundes vom H. Juni d. J., werden jedoch die g dachten Sendungen nur bis zum 31. Dezem ber d. J die Portofreiheit genießen, worauf wir die Betheiligten unte Abänderung unserer Bekanntmachung vom 25. März er. hitt durch aufmerksam machen.
Berlin, den 9. Dezember 1869. Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke.
Bekanntmachung, betreffend die Ausreichung neuer Zint Coupons und Talons zu den Prioritäts-Obtigationen det Münster⸗Hammer Eisenbahn. .
Die Zins⸗Coupons Serie III. Nr. ] bis 8 nebst Talons füt
die Zeit vom 1. Januar 1870 bis Ende 1873 zu den el, täts-Obligationen der Münster⸗Hammer Eisenbahn werden be
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der Kontrolle der Staatshapiere hierselbst, Oranienstraße Nr. M, unten rechts, vom 3. Januar 1870 ab täglich von 9 bis Uhr Vormittags, mit Ausnahme der Sonn- und Fest. age und der Kassen⸗Revisionstage, gegen Abgabe der Talons ausgereicht, Letzteren muß ein unter Angabe des Wohnorts vom Inhaber unterschriebenes Verzeichniß derselben, zu welchen ormäülare bei der Kontrolle der Staatspapiere unentgeltlich zu nen sind, beigefügt sein.
Die Besitzer der Obligationen können in gleicher Weise die
Talons auch bei der Hauptkasse der Westfälischen Eisen bahn in Münster behufs der Beförderung an die Kontrolle der Staatspapiere einreichen und die neuen Coupons und Talons zort in Empfang nehmen. Berlin, den 8. Dezember 1869. Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke.
—
Angekommen; Se, Excellenz der General-Lieutenant und Präses der . , von Hol⸗ ben, von Eahsel ; ö Der Heneral· Rajor, General à la suite Sr. Majestät des Königs und Commandeur der 3. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, Graf von Brandenburg II., von Hannover.
—
Bekanntmachung.
Für die nächstjährige Heeres Ersatzaushebung wird denjenigen jungen Männern, welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 1818 bis uinschließlich den 31. Dezember 1850 geboren sind, und hierselbst ihren Rohnsiz haben, oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge aus ⸗ und Wirthschaftsbeamte, / ꝛ . ehrhurschen, abrikarbeiter 2c. sich hier aufhalten, in Erinnerung gebracht, daß, bweit dieselben mit Taufscheinen oder sonstigen Bewelsmitteln über ie Zeit und den Ort ihrer Geburt noch nicht versehen sind, sie sich, jur Abwendung sonst unausblejblicher Nachtheile, dergleichen Bescheini⸗ zungen nunmehr sofort zu beschaffen haben.
Die für diesen Zweck aus den Kirchenbüchern ꝛc. zu ertheilenden Bescheinigungen werden stempel ⸗ und kostenfrei n , t.
Der Zeitpunkt zur . Behufs Aufstellung der Stamm⸗ rolle wird im Laufe des nächsten Monats und Jahres bekannt gemacht
werden. Berlin, den 7. Dezember 1869.
Königliche Kreis⸗Ersatzkommission.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 10. Dezember. Se. Maj estät der König empfingen heute früh den Wirklichen Geheimen Rath Grafen Keller und nahmen hierauf den Vortrag des Polizei⸗ Präsidenten von Berlin entgegen. Um 1 Uhr erschien der Haus⸗Minister Freiherr von Schleinitz zum Vortrage und nach demselben empfingen Se. Majestät der König den Feldmarschall Grafen von Wrangel.
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz ist, wie tellgraphisch berichtet wird, gestern Morgen von Kairo abge⸗ reist. Der Vizekönig geleitete Höchstdenselben bis zum Bahn⸗ hofe und verabschiedete sich daselbst, während der älteste Sohn des Vizekönigs dem Kronprinzen bis Alexandrien das Geleit gab. Bei seiner Ankunft auf dem dortigen Bahnhofe wurde Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von den Mitgliedern der deutschen Kolonie, sowie von einer Deputation der protestanti—⸗ schen Kirchengemeinde begrüßt. Höchstderselbe nahm die Wohl. thätigkeitsanstalten und Sehenswürdigkeiten der Stadt in Augen⸗ schein, dinirte mit dem Prinzen Ludwig von Hessen und dem Sohn des Vizekönigs bei dem Generalkonsul des Norddeutschen Bun⸗ des, und schiffte sich am Abend an Bord der »Elisabeth« zur Rückreise ein.
— In der gestern stattgefun denen Plenarsitzung des Bu n= desrathes des Zollvereins führte der Präsident des Bundeskanzler ⸗ Amtes, Staats -Minister Delbrück, den Vorsitz. Nach Mittheilung der seit der Vertagung gemachten Vorlagen und der inzwischen erfolgten Substitutionen, erfolgten Ausschußberichte über die Vorlagen des Präsidiums: N betreffend den Anschluß bremischer Gebietstheile an den Zoll- perein aus Anlaß der Durchführung der Venlo-Hamburger Eiserbahn, Y betreffend die Zollbefreiung von eingehendem Reis zur Stärkefabrikation, 3) betreffend die Zollfreiheit für einzufüh— renden Thee zur Darstellung von Thein, sbetreffend die Zollbehand⸗ lung der eisernen Behälter, in denen Anilin und Thran eingehen, 5 betreffend die nähere Bestimmung der »gebrannten und ge— hahlenn Cichorien, im Sinne des Zolltarifs, 6) betreffend en Zollerlaß für , , . und 7) be⸗ treffend die PferdegeldAversa und das Gehalt der zur Kon⸗ krolirung der Rübenzuckerfabriken angestellten Ober⸗Controleure. Hiernach wurde über eine Petition wegen Ausschlusses von
mar aus dem Grenzbezirke des Zollvereins Bericht er—
anderer Lehranstalten, Dienstboten, ö. sdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und
stattet.
— In der gestrigen Plenarsitzung des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes, in welcher der Präͤsident des Bundeskanzler⸗Amtes, Staats Minister Delbrück den Vorsitz führte, wurde von den betreffenden Ausschüssen über die nachstehenden Angelegenheiten Bericht erstattet: l) den Beschluß des Reichstags, ber ge, die Ausgabe von Staats⸗Kassenscheinen, die etition des ro- fessors Biedermann, betreffend die Haftung der Eisenbahn. ꝛc. Unternehmer für Körperbeschädigungen u. s. w., Y die Vor— lage des Präsidiums, betreffend die Tragung der Kosten für die Strafvollziehung bei Verurtheilungen auf Grund des Militär⸗ , n . Y die Vorlage des Präsidiums, betr. die Be⸗ fugniß zur Erteilung von Dispensationen von der Prüfung als Arzt 2c., 5) den Antrag Hessens, betreffend die Ertheilung tiger thierärztlicher Approbationen durch die jen seitigen
entralbehörden, y den Antrag Braunschweigs, betreffend die Ausdehnung der Befugniß zur Ertheilung von Approbatidnen für , . auf das Herzogliche Staat. Ministerium, 7 den Antrag Bremens, betreffend den Erlaß einer transitorischen Be—⸗ stimmung zu den Vorschriften über die ärztlichen Prüfungen, 8s) den vom Reichstage beschlossenen Zusatz zu Art. 4 Nr. 9 der Bundesverfassung, 9 über Petitionen und 10 Über die Vorlage des Präsidiums, betreffend die Erwerbung eines Grundstücks für das Ober -Handelsgericht in Leipzig.
— Das Haus der Abgeordneten beendete im Verlaufe der gestrigen Sitzung die Vorberathung des Etats der Eisen— bahnverwaltung.
Nachdem noch die Abgg. Heise, Dr. Faucher, von Beth⸗ mann⸗Hollweg, Dr. Hammächer, von Unruh (Magdeburg) und Berger (Witten) zu -den bereits gestern mitgetheilten Anträgen der Kommissarien des Hauses gesprochen, wurden dieselben an⸗
enommen und die einzelnen Etats-Positionen genehmigt. Der andels Minister Graf von Itzenplitz nahm wiederholt das ort. Die Sitzung wurde hierauf vertagt. Schluß 31 Uhr.
— Die heutige (37) Plenarsitzung des Hauses der Ab⸗ 837 wurde vom Präsidenten von Forckenbeck um
0* 67 . ich de
m Ministertische befanden sich der Minister der geistlichen Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten Dr. 3 33 der Finanz -Minister Camphausen und mehrere Regierungs- Kommissare.
Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete der Be⸗ schluß der Vorberathung über den Antrag der Abgg. Miquél und Lasker, wegen . der Kompetenz der Bundes⸗ gesetzgebung auf das gesammte bürgerliche Recht.
ür den Antrag sprachen die Abgeordneten von Kardorf und Dr. Virchow, gegen denselben die Abgeordneten Dr. von Lingenthal und Simon von Zastrow.
Der Abg. Lasker befürwortete die Annahme des von ihm und dem Abg. Miquel gemeinschaftlich gestellten Antrags.
Der Antrag wurde mit großer Majorität angenommen. Es folgte: ) Mündlicher Bericht der Kommission für ingnzen und Zoöͤlle über die Petition des Buchdruckereibesitzers W. , . und Genossen: Um 1) Aufhebung des Gesetzes vom 29. un 1861, betreffend
die n m,, Zeitungs⸗Stempelsteuer; 2) Aufhebung der §§5. 11 bis 21 des Preßgesetzts vom 12. Mai 1851 und Abänderung des §. 22 ebendaselbst; 3 Abänderung des §. 54 ebendaselbst.
Der Berichterstatter Abg. Dr. Glaser befürwortete den An⸗ trag der Kommission:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: In Erwägung, daß das Haus der Abgeorbneten sich bereits früher wiederholt für die gänzliche Aufhebung der Zeitungsstempelsteuer ausgesprochen, und in der Erwartung, daß die Königliche Staatsregierung selbst die Initia= tive zur Beseitigung der Zeitungsstempelsteuer ergreifen werde, fobald die Finanzlage des Staates dies irgend gestattet, geht dasselbe über die vorbezeichnete Petition, soweit sie die Aufhebung der Zeitungs- stempelsteuer bezielt, zur Tagesordnung über.
Der Abg. Dr. Eberty stellte den Antrag:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: den Antrag der Petenten ad 1, betreffend die Aufhebung der Zeitungsstempelsteuer, der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu Üüberweisen.
Der Antrag der Le fr wurde abgelehnt, der Antrag des Dr. Eberty angenommen.
ierauf folgte: 3) Mündlicher Bericht der Kommission für das Justizwesen über die Petition des Kreisgerichts-⸗Rath a. D. Buchholz zu Heiligenbeil
um Fürsorge für eine unparteiische Rechtspflege.
Der Berichterstatter Abg. v. Seydewitz sprach für die An⸗ nahme des Antrags der Kommission:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: über die vorbe⸗ zeichnete Petition zur Tagesordnung überzugehen.
Dieser Antrag wurde ohne Debatte angenommen.
Es folgte: 4 Mündlicher Bericht der Justiz⸗ Kommission über die Petition der Gutsbesitzer G. A. Rath zu Eckesey im Kreise Hagen
um Beseitigung einer bei der Eppropriation von Grundstücken zu
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