1869 / 292 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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6 n die Lebensversicherungs ˖ Gesellschaft ⸗Albert⸗ in London. n der Voraussetzung einer Rekonstruktion der Gesellschaft waren die Liquidatoren durch die Verfügung des Konkursgerichts vom 14. August d. J. ermächtigt worden, von allen Versicher⸗ ten der Lebensversicherungs Gesellschaft »Albert« die fälligen Prä- mien in Empfang zu nehmen und in einem besonderen Conto zu vereinnahmen; und zwar unter der Bedingung, daß diese nachbezahlten Prämien bis zum 1. Januar 1876 zurückerstattet werden sollten. ö Nach einer mir eben zugehenden Mittheilung der Liguida—⸗ toren vom 9. d. M. ist nun der in der gedachten Verfügung vom 14. Auqust 1869 auf den 1. Januar 1870 anberaumte Termin bis zum 30. März 1870 verlängert worden und es sind nach Ansicht der Liquidatoren die bis dahin fällig werdenden Prämien in der bisherigen Weise fortzubezahlen. London, den 10. Dezember 1869. Der ran,, , Bundes. il ke.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bei der Königlichen Eisenbahn-⸗Direktion zu Hannover beschäftigte Gerichts⸗Assessor Max Theophil Gemberg ist in Folge seiner definitiven Uebernahme zur Staats-Eisenbahn⸗ Verwaltung zum Regierungs⸗Assessor ernannt worden.

Kriegs ⸗Ministerium.

Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 24 November 1869 betreffend den Amts ⸗Charakter der evangelischen Militärgeistlichen.

Auf Ihren Bericht vom 23. d. Mts. genehmige Ich, daß für die evangelischen Militärgeistlichen nach ihrer Stellung der Amts- Charakter als Militär ⸗Oberpfarrer, Divisionspfarrer, Garnison⸗ pfarrer, Marinepfarrer, Kadettenpfarrer« in allen amtlichen Kund⸗ gebungen fortan zr Anwendung gebracht werde.

Berlin, den 24. November 1869.

Wilhelm. v. Roon v. Mühler.

An die Minister des Krieges und der geistlichen 2c. Angelegenheiten.

Vorstehende Allerhöchste Kabinets Ordre wird hierdurch zur Kennt⸗ niß der Armee gebracht.

Berlin, den 29. November 1869.

Kriegs⸗Ministerium. Im Auftrage: v. Podbiels ki.

Saupt⸗ Verwaltung der Staatsschulden.

Das Verzeichniß der am 8. Dezember 1869 gezogenen, durch die Bekanntmachung der Königlichen Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden von demselben Tage zur baaren Einlösung am 1. Juli 1870 gekündigten Schuldverschreibungen der fünf⸗ prozentigen Staatsanleihe vom Jahre 1859, sowie bereits früher gekündigter und nicht mehr verzinslicher Schuldverschrei⸗ bungen der Anleihen von 1856 und 1869 6 pCt.) liegt der heu⸗ tigen Nummer dieses Blattes bei.

Berlin, 13. Dezember. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zur Anlegung des dem außer⸗ ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am König⸗ lich griechischen Hofe, von Wagner, von des Königs von Griechenland Majestät verliehenen Großkreuzes des Erlöser— Ordens; ferner zur Anlegung der den nachbenannten Personen von des Sultans Majestät verliehenen Dekora⸗ tionen, und zwar: des Medschidje - Ordens erster Klasse: dem außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ mächtigten Minister bei der ottomanischen Pforte, Grafen von Keyserling; des Medschidje⸗ Ordens zwei⸗ ter Klasse: dem Legations⸗Rath Uebel bei der Gesandt—⸗ schaft in Konstantinopel, des Medschidje⸗Ordens dritter Klasse: dem Konsul des Norddeutschen Bundes in Konstanti⸗ nopel, Legations Rath Grimm; des Medschidie Ordens vierter Klasse: dem Vize-Konsul des Norddeutschen Bundes ebendaselbst, Grafen von Schwerin, und dem zweiten Dragoman Carl Testa bei der Gesandtschaft in Konstantinopel; sowie des Osmanis⸗Ordens dritter Klasse: dem ersten Dragoman Dr. Busch bei der⸗ selben Gesandtschaft; und endlich zur Anlegung des dem Geheimen Regierungs-Rath von Salviati zu Berlin von des Königs von Württemberg Majestät verliehenen Ritterkreuzes des Ordens der Württembergischen Krone und des dem Direk- tor der Eisenhütte zu Tschatach in Transkaukasien, Berg-Inge⸗ nieur Hermann Bernoulli aus Berlin, von des Kaisers von Rußland Majestät verliehenen St. Stanislaus-Ordens dritter Klasse, Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Bekanntmachung.

Fur die nächstjährige Heeres - Ersaßaushebung wird den jungen Männern, welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 19 einschließlich den 31. Dezember 1850 geboren sind, un hierselbs Wohnsiß haben, oder als Studenten, Gymnasiasten und g anderer Lehranstalten, Dienstboten, Haus- und Wirthschaffs! Handlun Sdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Ichtbain Fabrikarbeiter 1c. sich hier aufhalten, in Erinnerung chene n . dieselben mit Taufscheinen oder sonstigen Beweigmitien z ie Zeit und den Ort ihrer Geburt noch nicht versehen sind; s. ! zur Abwendung sonst unausbleihlicher Nachtheile, dergleichen Bee gungen nunmehr sofort zu beschaffen haben.

Die für diesen Zweck aus den Kirchenbüchern c. zu ertheil Bescheinigungen werden stempel und kostenfrei , . l. ;

Der Zeitpunkt zur Anmeldung Behufs Aufstellung der StEn 2. wird im Laufe des nächsten Monats und Jahres bekannt zem werden.

Berlin, den 7. Dezember 1869.

Königliche Kreis⸗Ersaßkommission.

Summgrische Uebersicht über die Zahl der Studirendenn der Königl. Albertus⸗Universität zu Königs berg i. Pr. im ter⸗Semester 1869 70. . Sommer-⸗Semester 1869 sind immatrin n 457, davon sind abgegangen 77. Es sind demnach geblih 80, dazu sind in diesem Semester gekommen 83. Die Gesammhh der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 458. Die theologs Fakultät zählt 78 Inländer, Ausländer, zus. 78. Die juris . Rabl s. Inländer, Ausländer, fuf Jo. Die nlt. akultät zählt 125 Inländer, 13 Ausländer, zus. 138. Die phiio phische Fakultät zählt: a) Inländer mit dem Zeugniß der Resfe b) Inländer mit dem Zeugniß der Nichtreife nach §. 35 des Prüsun Reglements vom 4. Juni 1834: 9) Inländer ohne Zeugniß Reife nach §. 36 desselben Reglements 12, zus. 157 Inländer q länder. Summa 163. Total 468. Außer diesen immatrikultnt Studirenden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören Vorlesungen berechtigt: I) nicht immatrikulirte Pharmazeuten Y nicht immatrikulirte der Zahnheilkunde Beflissene —,— . mit s

ieller Genehmigung des zeitigen Prorektors 1. Die Gesammtz

er nicht immatrikulirten Zuhsrer ist demnach 17. Es nehmen mihh an den Vorlesungen überhaupt Theil 485.

Nicht amt liches.

Preußen. Berlin, 13. Dezember. Der Bündesra des Norddeutschen Bundes trat heute zu einer Plena sitzung zusammen.

Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeun schen Bundes für das Landheer und die Festungen n sammelte sich heute zu einer Sitzung.

Der Ausschuß des Bun desrathes des Rorddeutscht Bun des für die Gewerbe⸗Ordnung hielt heute eine Sitzung a

Die heutige (38.) Plenarsitzung des Hauses der A geordneten wurde vom Präsidenten von Forckenbeck geg 103 Uhr eröffnet.

Am Ministertische befanden sich der Minister der landwin schaftlichen Angelegenheiten von Selchow, der Minister des nern Graf zu Eulenburg, der Finanz -Minister Camphauf und mehrere Regierungs⸗Kommissare.

Vor Eintritt des Hauses in die Tages-Ordnung überreht der Minister des Innern Graf zu Eulenburg einen Ges entwurf, betreffend die Landesbank in Wiesbaden. Der Entwi wurde der verstärkten Kommission für Finanzen und Il überwiesen.

Den alleinigen Gegenstand heutiger Tages-Ordnung bild der Bericht der Budget -Kommission über den Gesetzentwurf, treffend die Konsolidation preußischer Staats⸗Anleihen.

Nach kurzen Bemerkungen des Referenten Abg. v. Henn wurde die Generaldebatte eröffnet.

An derselben betheiligten fich die Abag. Dr. Glaser, Nicht (Königsberg), von Bonin (Genthin), welche gegen den Ges entwurf und die Abgg. Grumbrecht, von Kardorf, von Went welche für denselben sprachen.

Der Finanz⸗Minister Camphausen ergriff das Wort! mittelbar nach dem Abg. von Bonin.

Schluß des Blattes)

Nach den beim Ober Kommando der Marine ih gegangenen Nachrichten ist S. M. Brigg 2 Rover« 4g 10. d. Mts. von Oporto in Saint⸗Roque angekommen.

Waldeck. Arolsen. Ueber die letzte Sitzung des San tages der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont am 4. M zember ist uns nachstehender Bericht zugegangen. ireltu

Die Sitzung wurde in Gegenwart des landes. Ziel von Flottwell ünd dessen Kommissars, Finanz⸗Rath Won vom Vorsitzenden Gleisner um 10 Uhr Vormittags crofn

Unter dem Vorsitz des Vizebräsidenten Waldeck fuhr n

Gleisner in dem in voriger Sitzung begonnenen Berichte I. dem Gesetzentwurf, die Ablösung von Natu

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zbaaben gegenüber den Kirchen, Pfarreien und geren betreffend. Der Gese 24 erhielt mit einigen Iom Ausschuß und von den * unte, Herwig, Rhode und Fanistus ꝛc. empfohlenen Modifikationen und nach längerer Hebatte zum S. 26 die verfassungsmäßige Zustimmung der Staͤndekammer.

Hierauf folgte, nachdem Abg. Gleisner den Vorsitz wieder bernommen, der mündliche Bericht des Abg. Rhode für den Hesezgebungs . Ausschuß 3 dem Schreiben des Landes Direktors zom 3. Dezember, betreffs des Gesetzentwurfs wegen Ver aufs des,. Glaubersalzes Seitens der Apo— heker. Dieser Entwurf war den Ständen bereits m Jahre 1866 vorgelegt und lautete im §. 1: Der Ferkãuf von Glaubersalz in Mengen unter einem bürgerlichen Pfunde ist nur den Apothekern gestattet; im §. 2 —— sandlungen werden mit Geldbuße bis zu fünfzig Thalern oder Hefängniß bis zu sechs Wochen bestraft.« Ber Antrag des Referenten auf Annahme der Gesetzesvorlage wurde ange— nommen.

. Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildete der münd⸗ iche Bericht des Verwaltungsausschusses zu dem Schreiben des gandes⸗Direktors vom 19. November, betreffend die Staatskassen⸗ ztechnung pro 1867, und zwar zunächst der Bericht des Abg. aldeck zum Domanialetat Einnahme —. Der Antrag

gz Berichterstatters hinsichtlich der hierzu gezogenen Erinne-

ngen ging dahin:

den Regierungs⸗Kommissar, Finanz Rath Waldeck zu ersuchen, von diesen Erinnerungen für die demnächstige Abrechnung zwischen Domanium und Land Notiz zu nehmen«, .

no wurde angenommen.

Desgleichen der Betreffs der vorgefundenen Etatsüber—⸗ hreitungen gestellte Antrag des Berichterstatters zum Doma—⸗ lal⸗ktat Ausgabe —, Abg. Schultze: die Nachverwilligung auszusprechen⸗«, nd des Abg. Emde als Berichterstatters zum Landes⸗-Etat: mit Beziehung auf die frühere Resolution und bei dem Bestehen gleicher Verhãltnisse die Nachverwilligung auszusprechen.«

Nach , , , der auf eine Viertelstunde ausge— cßten Sitzung verlas der Landes -Direktor ein inmittelst an ihn ingegangenes Schreiben Sr. Durchlaucht des Fürsten, worin 5 wörtlich heißt:

Diejenigen Beträge, welche zur Deckung des in den ersten Jahren Meiner Regierung eingetretenen Defizits in der Domamalver—⸗ waltung aus der Landeskasse zugeschossen sind, belaufen sich

nach der Berechnung Meiner Domänenkammer im Ganzen auf

hoͤchstens 27,009 Thaler. Diese Summe würde Ich in Gemäßheit Meines Zugeständnisses vom 20. Januar 1865 der Landeskasse zu

vergüten haben. Da es aber zu Meiner Kenntniß gekommen ist, daß die Stände

jenes Defizit höher veranschlagen, und Ich nicht Willens bin, über

Mein dem Lande gemachtes Zugeständniß weitere Erörterungen eintrelen zu lassen, so habe Ich beschlossen, den von Mir zu erstat—

tenden Betrag über das von Mir für richtig gehaltene Maß hin

aus festzusetzen, und zwar zu einer solchen Höhe, daß dadurch das von den Ständen anerkannte Guthaben des Domaniums aus den Abrechnungen von den Jahren 1849 bis 1864 inkl. aus- geglichen wird.

In Folge dessen erkläre Ich, der Landes kasse das Defizit in der ohe von 49,801 Thlr. 25 Sgr, welche Summe dem anerkannten etrage des Guthabens des Domaniums gleichkommt, vergüten zu

wollen. Arolsen, am 4. Dezember 1869. gez. Georg Victor.

Der Vorsitzende Gleisner sprach Namens der Ständekam⸗

er seinen Dank dafür aus, daß Se. Durchlaucht durch dies Dpfer soviel dazu beitrage, die Differenz zwischen Domanium nd Land zu beseitigen.

Sodann erklärte der Landes-Direktor im Namen Seiner

Nasestät des Königs von Preußen den diesjährigen ordentlichen

landtag der hende auf durchlaucht den Fürsten zu Waldeck und Pyrmont ein drei⸗ naliges Hoch ausbrachte, in welches die Versammlung lebhaft instimmte.

Mecklenburg. Sternberg, 11. Dezember. In heu ger Landtagssitzung wurde der Bericht der zur Bear— zeitung der Regierungsvorlage wegen Steuerreform nieder— sesezten Komites vorgelegt. Es wird uns Folgendes dar⸗ us mitgetheilt:

ürstenthümer für geschlossen, worauf der Vor⸗

berden, wenn die Bundesmatrikular . Beitrage unter 200, 000

haler fallen ürden, das Komite will jezt Abminderung,

e. Majestät den Konig von Preußen und Se. entwurf, die Fischerei betreffend, zur Berathung.

dingt sie Unabanderlichkeit der Kataster. In Betreff der einzelnen Steuern findet das Komite die 2 9 . die Erwerb, die Lohn und die Zinsensteuer im Prinzip zur An- nahme geeignet. Was jedoch einerseits die Viehsteuer und bie Steuer von Pachteinnahmen, andererseits die Steuer von Wohnhäusern betrifft, so hat das Komite sich nach Ständen etrennt. e . die ersteren Steuern erklären sich die ritter chaftlichen Mitglieder derselben, und es wird anstatt der⸗ selben eine r r auch für das Extraordinarium (welche die landschaftlichen Mitglieder noch neben der Viehsteuer ver= langen) und eine Steuer der Pächter in Vorschlag gebracht. Die Wohnhaussteuer wird von den landschaftlichen Komite⸗ Mitgliedern abgelehnt, und auch die ritterschaftlichen halten den Erhebungs Modus nicht für geeignet. Der Landtag beschloß: Es sei dem Komite ⸗Vorschlage gemäß Abschrift des Berichts den Kommissarien mitzutheilen, übrigens mit der Erklärung, daß sich die Landtagsversammung in keiner Weise an den Bericht , 3 in Diktamen des Bürgermeisters Zastrow - Rostock ver— langt Durchführung eines einheitlichen ere e, e erklärt sich gegen das Aversum von 355.900 Thalern, will nur nach Nachweisung des jedesmaligen Bedürfnisses bewilligt wissen und reservirt die rechtliche Stellung Rostocks in Bezug auf die , Ein Diktamen der Herren Pogge ⸗Gevezin, ogge⸗ Poelitz „Burgwedel ⸗Weitendorf und K fordert jährliche Budgetvorlegung.

Sach sen. Dresden, 12. Dezember. Das ⸗Dresd. Journ« publizirt folgendes Gesetz, die Gleichstellung der Schuldverschrei⸗ bungen des Norddeutschen Bundes mit den inländischen Staats- papieren betreffend, vom 2. Dezember 1869

Wir, Johann, von Gottes Gnaden König von Sachsen ꝛc. 2c. verordnen mit Zustimmung Unserer getreuen Stände hierdurch, wie folgt: Die auf Grund eines verfassungsmäßig erlassenen Bundes- gesetzes ausgefertigten Schuldverschreibungen des Norddeutschen Bun— des können in gleicher Weise, wie die inländischen Staatspapiere, zur Anlegung von Mündelgeldern, von Baarschaften der Kirchenärarien und anderer geistlicher und milder Stiftungen, sowie von Deposital⸗ beständen, nicht minder zur Besiellung von Dienstkautionen verwendet werden. Urkundlich haben Wir dieses Gesetz eigenhändig vollzogen und Unser Königliches Siegel beidrucken lassen.

Die erste Kammer erledigte in ihrer gestrigen Sitzung die Positonen 11 bis 22 des Einnahmebudgets, indem sie die⸗ selben allenthalben nach den Anträgen ihrer zweiten Deputation in der postulirten, bezw. von der Zweiten Kammer im Ein— verständniß mit der Regierung beschlossenen Höhe genehmigte. Die Beschlußfassung über Pos. 109, Staats Eisenbahnnutzungen, wurde mit Zustimmung der Regierung bis zur Durchberathung des Ausgabebudgets ausgesetzt. Von den von der Zweiten Kammer zu dieser Position angenommenen Anträgen wurden nur die auf eine Revision des Reglemets der Staatseisen bahnen im Sinne verbesserter Haftpflicht, verkürzter Lieferzeit und an⸗ gemessener Entschädigung abhanden gekommener und beschä⸗— digter Frachtgüter, sowie auf Wegfall der Fracht⸗Disparitäten gerichteten angenommen, die übrigen abgelehnt.

Coburg, 10. Dezember. Der Herzog von Meiningen ist heute Abend zu einem kurzen Besuche am Herzoglichen Hofe hierselbst eingetroffen.

Altenburg, 11. Dezember. Nach amtlicher Bekanntmachung sind auf Präsentation der jetzt versammelten Landschaft die Funk⸗ tionen der zwei Landtagsdeputirten für die laufenden Finanz- sachen dem Landtagspräsidenten Wirkl. Geheimen Rath von der Gabelentz auf Poschwitz und dem Kommerzienrath Th. Schmidt hier, die Funktionen des landschaftlichen Mitdirektors

der Landesbank dem Rittergutsbesitzer Adv. Stöhr hier aber⸗

mals übertragen worden.

Meiningen, 9. Dezember. In der heutigen Sitzung des Landtags käm ein von der Regierung vorgelegter Gesetz Der Gesetz⸗ gebungs-⸗Ausschuß war nicht in der Lage, diesen Gesetzentwurf dem Landtag zur Annahme zu empfehlen, und legte daher einen

umgearbeiteten Entwurf eines Gesetzes, die Fischerei und den Krebsfang betreffend, vor, welcher Bestimmungen über die Be⸗ fugniß der Gemeinden zum Fisch. und Krebsfang, polizeiliche Vorschriften über Ausübung der Fischerei und des Krebsfangs,

Nach vorigjähriger Verhandlung sollte der tste Satz des Ordinariums von 355,000 Thalern abgemindert

denn die Beiträge unter 300,000 Thaler fallen, nicht minder nen Abzug, wenn die Matrikular⸗Beiträge in Folge neuer

mb steuern geringer werden. Den Betrag der außer⸗ nentlichen Kontribution zu 25 Simpla nach nba ar bleibenden Grundsteuern berechnet das Komite au . Thaler, den Ertrag der proponirten acht Faktorensteuern

bll, 00 Thaler. Für die fortbestehenden Grundsteuern be

polizeiliche Vorschriften gegen Beeinträchtigung fremder Fische⸗ reien enthält und nach längerer Debatte im Wesentlichen die Zustimmung des Landtags erhielt. Hessen. Darmstaädt, 11. Dezember. In der gestrigen Sitzung der 2. Kammer fand, nach Erledigung mehrerer Peti= tionen, die Schlußberathung und Abstimmung über den Gesetz- entwurf, den Steuerfuß bei außerordentlichen Steuerausschlägen und Gemeindeumlagen betreffend, statt. Die Kammer nahm den Artikel 1 der Regierungsvorlage, wonach vom 1. Januar 1870 ab bei Gemeindeumlagen die Einkommensteuer⸗Kapitalien an Stelle der Personalsteuer⸗Kapitalien treten, mit allen gegen

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