1869 / 293 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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kasse in Frankfurt a. M. und den Bezirks-⸗Hauptkassen in Han⸗ nover, Osnabrück und Lüneburg bewirkt werden.

Zu diesem Zwecke sind die Schuldverschreibungen nebst Coupons und Talons einer dieser Kassen einzureichen, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen, und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung zu besorgen hat.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mit ab— zuliefernden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapitale zurückbehalten.

Formulare zu den Quittungen werden von den gedachten Kassen unentgeltlich verabreicht. 1

Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuld⸗ verschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlassen. . ͤ

Zugleich werden die Inhaber der in der Anlage bezeich⸗ neten, nicht mehr verzinslichen Schuldverschreibungen der vorbezeichneten Anleihe, sowie der Anleihe vom Jahre 1866, welche in den früheren Verloosungen (mit Ausschluß der am 9. Juni d. J. stattgehabten der fünfprozentigen Staatsanleihe von 1859) gezogen, aber bis jetzt noch nicht realisirt sind, an die Erhebung ihrer Kapitalien erinnert.

In Betreff der am 9. Juni d. Is. ausgeloosten und zum 3. Januar 1870 gekündigten Schuldverschreibungen wird auf das an dem ersteren Tage bekannt gemachte Verzeichniß Bezug genommen, welches bei den Regierungs⸗Hauptkassen, den Kreis-, den Steuer- und den Forstkassen, den Kämmerei⸗ und anderen größeren Kommunalkassen, sowie auf den Bureaux der Land— räthe und Magistrate zur Einsicht offen liegt.

Berlin, den 8. Dezember 1869.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke.

ö A. (S. die gestrige Nummer dieses Blattes.)

Evan gelischer Ober⸗ Kirchenrath.

Der Superintendent, Pfarrer Fredrich Wilhelm Georgi in Oberdorla ist zum Superintendenten der Diözes Seebach, Regierungsbezirk Erfurt, ernannt worden.

Tages ordnung.

7. Plenar-Sitzung des Herrenhauses«

am Donnerstag, den 16. Dezember 1869, Vormittags 11 Uhr.

LI Bericht der X. Kommission über den Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Aufhebung der Verfügungsbeschränkungen, bezüg⸗ lich der Theilung und Vereinigung meierstättischen Eigenthums in dem Kreise Rinteln des Regierungsbezirks Cassel, Münd⸗ licher Bericht der Finanz⸗Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Erweiterung, Umwandlung und Neuerrichtung von Wittwen⸗ und Waisen-Kassen für Elementarlehrer und über die darauf bezügliche Petition der Schullehrer zu Hötens— leben, Regierungsbezirk Magdeburg, vom 25. November er., 3) Bericht der Justiz⸗Kommission über zwei Petitionen des Grafen zur Lippe, betreffend I) den Entwurf einer Prozeß⸗ Ordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, 2 den Entwurf eines Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund, H) Bericht der Finanz⸗Kommission über die Petition der Stadtbehörden zu Grabow bei Stettin um Befreiung von der für den größ⸗ ten Theil der Grabower Stadtbewohner aus einer unrichtigen Begrenzung des Stettiner Mahl⸗ und Schlachtsteuerbezirks er⸗ wachsenden Belastung mit doppelten Staatssteuern.

Summarische Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf der

Königlichen Universität zu Kiel im Winter⸗Semester 1869— 70: Am Schluß des Sommer -⸗Semester 1869 sind immatrikulirt gewesen 160, davon sind abgegangen ö, es sind demnach geblieben 104, dazu sind in diesem Semester gekommen 59, die Gesammtzahl der immatrikulirten und gegenwärtig hier anwesenden Studirenden beträgt daher 163. Die theologische Fakultät zählt Inländer 59, Ausländer 2, zusammen 61; die juristische Fakultät zäblt Inländer 13, Ausländer —, zusammen 15; die medizinische Fakultät zählt Inländer 48, Ausländer 5, zu— sammen 53; die philosophische Fakultät zählt a) Inländer mit dem Zeugniß der Reife 24, b) Inländer mit dem Zeugniß der Nichtreife nach §. 35 des Prüfungsreglements vom 4. Juni 1834 —, e In= länder ohne Zeugniß der Reife nach §. 36 desselben Reglements 7, zusammen Inländer 31, d) Ausländer 3, zusammen 34. Summa 163. Außer diesen immatrifulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt, mit Be— willigung des Rektors 4, es nehmen mithin an den Vorlesungen über haupt Theil 166 Studirende.

Nicht amtliches.

Preußen. Berlin, 14. Dezember. Gelegenheit des am 8. Dezember d. J. in St. Pe burg. geselerten bedeutungsreichen, Festes des hunden gen Jubiläums der Stiftung des Kriegsordens St. Gi von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland ver det worden war, daß Seiner Majestät dem Kn das Großkreuz dieses höchsten militärischen Ordens vern! worden sei, wurde noch an demselben Abend der Kala General⸗MMajor à la suite Graf Nostitz nach Berlin abgsy det, um Sr. Majestät dem Könige die Insignien des Or zu überbringen. General Graf Nostitz ist hier eingelrof und von Sr. Majestät dem Könige ani 11. d. Mis. in! sonderer Audienz empfangen worden.

Aus dieser Veranlassung fand vorgestern im Königl. Paln hierselbst ein Diner statt, zu welchem außer den Mitgliedern Königlichen Familie der Kaiserlich russische Gesandte v. Ouhh die Kaiserlich russischen Generale Graf Nostitz und Gn Koutousow, der Feldmarschall Graf Wrangel, die Genen Graf Waldersee, v. Peucker, v. Moltke und v. Hindersin, son mehrere der hier anwesenden Generale, welche zugleich Rin des Ordens pour le mérite sind, mit Einladungen beehrt m den waren. Beim Diner erhoben Sich Se. Masestät der Köm um durch einen Toast auf Se. Majestät den Kaiser von Ru land den Gefühlen des Dankes, mit welchen Allerhöchsidieselhn diese seltene Auszeichnung entgegen genommen haben, etwa folgenden Worten einen Ausdruck zu geben:

»Im Gefühl innigster Freundschaft und Dankbarkeit st Ich Mich veranlaßt, das Wohl Sr. Majestät des Kaisn von Rußland auszubringen. Der Kaiser hat durch die M gewordene Verleihung des Großkreuzes des St. Gen Ordens, Seiner höchsten militärischen Auszeichnung, im Hi blick auf die Zeit, in welcher Mir vor 55 Jahren von dh Kaisers Alexander J. Majestät die 4. Klasse dieses Orden verliehen wurde, eine glorreiche Vergangenheit unsen beiderseitigen Armeen und die glorreiche Gegenwan Meiner Armee zusammenfassen wollen. Groß ma Meine Ueberraschung, groß ist Meine Dankbarlth am höchsten steht aber die Ehre, welche Meiner Armee in M Mir gewordenen Auszeichnung zu Theil wird. Hierfür un für die freundliche Annahme Seinerseits des Ihm von M dargebotenen Ordens pour le mérite, Meinem Kaiserlich ö den tiefgefühltesten Dank auszusprechen, ist Mir i

N ghbdenm

erzensbedürfniß, und somit leere Ich Mein Glas auf di

Seiner Armee..

In Erwiederung hierauf bat der Kaiserlich russische G sandte, von Oubril, um die Ehre, im Namen Sr. Majesff des Kaisers das Wohl Sr. Majestät des Königs ausbringen zt dürfen und sagte in französischer Sprache:

Votre Majesté a daigné me permettre de Lui adress quelques paroles à l'occasion de ce jour. Je profite aveo hon heur de cette auguste autorisation pour remercier Votre Mh jesté des paroles qu'Elle vient de prononcer et qui trouveran un chaleureux écho dans le coeur de lEmpereur, mon august Maitre. En Vous conférant, Sire, les insignes de la Grand Croix de l'ordre de St. George, la plus haute marque hon rifique de l'earmée Russe, 'Empereur a voulu Vous donne) Sire, une nouvelle preuve de Son amitié personnelle et de & profonde vénération. Mais l'on y verra, à juste titre, un noh veau gage des liens qui subsistent entre les deux Souperain les deux peuples et les deux armées; gage conforme au intérets des deux pays et aux intérèéts de Europe. avec ces sentimens et en Vous remerciant encore, Sire, iht jai l'honneur de proposer au nom de l'Empereur la santö c Votre Majesté.

Se. Majestät der König nahmen heute die Vortris des Militärkabinets, des Polizei-⸗Präsidenten, des Wirklichen Gp heimen Legations-Raths Abeken, sowie im Beisein Sr. Köönih lichen Hoheit des Prinzen August von Württemberg, R Gouverneurs und des Kommandanten militärische Meldunpel ,. und empfingen den Ober Jägermeister Grafen Eberhan olberg. Ihre Majestät die Königin wohnte am Sonntag den Gottesdienste in der St. Matthäikirche bei und erschien Abend in einer Versammlung des Magdalenen- Vereins. Gesten besichtigte Ihre Majestät das seiner Vollendung entgegengehend Augusta⸗Hospital. . Bie Fregatte »Elisabeth., mit Sr. Königlichen Hohs dem Kronprinzen an Bord, hat, wie telegraphisch gem wird, gestern Nachmittag Messina passirt. Se. Königit, Hoheit nebst Gefolge befindet sich wohl. Auf der Ueberfaht von Alexandrien am 12. und 11. d. M. war das Wetter sch

stürmisch.

ohl Sr. Majestät des Kaisers von Rußland, des Vaten

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Die Ausschüsse des Bundesrgthes des Zollvereins r Zoll- und Steuerwesen sowie für Handel und Verkehr aten heute zu einer Sitzung zusammen.

In der gestrigen Z2sten) Sitzung des Bundesrathes ts Noörddeutschen Bundes führte in Vertretung des zundeskanzlers der Staats-⸗Minister, Wirkliche Geheime Rath helbrück den Vorsig. Das Präsidium legte Anträge vor, treffend:; a) den Abschluß eines Jurisdiktions vertrages mit zessn; b) die Wahlen der Mitglieder des Ober⸗Handelsgerichts. g folgten sodann Ausschußberichte über 1) die Vorlage des jräsidiums, betreffend die zur Ausführung des Wechselstempel— ruer⸗Gesetzes nöthigen Anordnungen 2) den Antrag Olden⸗ urgö, betreffend die Gründung eines Centralorgans für die heröffentlich ungen des Bundes; 3) den Antrag Sachsens, be— effend das Gnadengehalt der Militär. Invaliden; 4) a) die

ublegung des §. 29 der Gewerbe-Ordnung, b) die Vorlage des

zräsidiunis wegen des Erlgsses von Bestimmungen über die ulcssigkeit von Dampfkessel⸗Anlagen, 5) die Vorlage des Prä—⸗ diums, betreffend die Prozentantheile an den Posteinnahmen us Anlaß der Aufhebung der Portofreiheiten, 6) die Vorlage es Präsidiums, betreffend die Deckungsmittel für die Bundes⸗ heneralkasse für 1870.

Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeut⸗ chen Bundes für Handel und Verkehr hielt heute eine tzung ab.

Nachdem im Verlaufe der gestrigen Sitzung des zauses der Abgeordneten noch der Abg. Frhr. v. Hoverbeck egen den Gesetzentwurf, betreffend die Konsolidation preußi— per Staatsanleihen, und der Abg. Dr. Braun (Wiesbaden)

ür denselben gesprochen hatten, wurde die Generaldebatte ge⸗

hlossen und die Sitzung vertagt. Schluß 3 Uhr 50 Minuten. Die heutige (39.) Plenar-Sitzung des Hauses der

lbgeordne fn wurde vom Präsidenten von Forckenbeck gegen

6 Uhr eröffnet.

än Prihistertische befanden sich der Minister für Handel,

hewerbe und öffentliche Arbeiten Graf von Itzenplitz, der

minister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow,

er Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Finanz— Rinister Camphausen und mehrere Regierungs⸗Kommissare.

Vor Eintritt des Hauses in die Tagesordnung überreichte er Handels⸗Minister Graf v. Itzenplitz einen Gesetzentwurf, etrefend einen Zusatz zu dem Gesetze vom 17. Februar 1868

hegen Aufnahme einer Anleihe von 40 Millionen Thalern zur

deckung von Vorschüssen für Eisenbahnanlagen u. s. w.

Der Gesetzentwurf wurde den vereinigten Kommissionen

r Finanzen und Zölle und für Handel und Gewerbe über— herr . Hoverbeck, v Benda Und Br. Glaser!

biesen.

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die zortsetzung der Berathung des Berichts der Budget⸗Kommission ber den Gesetzentwurf, betreffend die Konsolidation preußischer ztaatsanleihen. Der Referent Abg. von Hennig befürwortete ö . der Kommissions⸗Anträge zu dem Gesetz⸗

wurfe.

Hiernächst wurde die Spezial-Diskussion eröffnet. Zu AL ,sprach nur der Abg. Dr. Virchow, welchem der Finanz⸗ hinister Camphausen antwortete.

Der §. 1 wurde unverändert nach der Regierungs⸗Vorlage it sehr großer Majorität angenommen.

Von dem Abgeordneten Freiherrn von Hoverbeck und Ge⸗ ossen waren

borschlägen der Budget⸗Kommission eingebracht: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1. An Stelle des

r konsolidirten Anleihen und deren Tilgung wird der Hauptverwal—⸗ ung der Staatsschulden überwiesen. 8. 2a. Vom 1. Januar So ab werden jährlich mindestens 8 Millionen Thaler in baag—

as Etats gesetz für ein einzelnes Jahr etwas Anderes festseßzt. nbedingt fließen zum Tilgungsfonds diesenigen außeordentlichen Ein-

Ehmen, welche durch Veräußerung von Staatsgütern gewonnen wer⸗ en insofern sie nicht innerhalb derselben Verwaltung durch den

taats haushalt. Etat zu solchen Verwendungen bestimmt sind, welche

daß die für eines entsprechen⸗ werden.

der Art, Ankaufe verwendet

Die Tilgung geschieht in ahr dazu bestimmten Fonds zum

weidbe iages von Schulddokumenten

erden

huld dokumente im Monate Juni öffentlich ausgeloest und die ge— nen Nummern zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Sechs . nach erfolgter Bekanntmachung der gezogenen n können die Inhaber der ausgeloosten

e lern bei der Staalsschulden . Tilgungskasse

nab

baar in gehoben gebliebenen Kapitalbeträge nicht weiter verzinset. II. In inlz linea 3 die Worte zu sireichen. »die zum Ankauf und zur sung von Verschreibungen älterer Anleihen erforderlichen baaren

folgende eventuelle Verbesserungs⸗Anträge zu den

Mittel, ingleichen⸗. III. Zu §. 8 folgenden Zusaß bh machen: so weit die Ausführung dann noch nicht erfolgt ist, bleibt hinsichtlich der Fortdauer der der Königlichen Staatsreglerung ertheilten Ermaäch- tigung geseßliche , vorbehalten.

Ferner . die Abgg. Dr. Glaser und Genossen folgende Abänderungsanträge gestellt:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Statt des 8 2 zu setzen: Zur Tilgung der konsolidirten Anleihe wird vom Jahre 1873 ab der Hauptverwaltung der Staatsschulden alljährlich ein Prozent des Schuldenkapitals überwiesen.

Es werden ferner zur Tilgung dieser Anleihe die durch all— mälige Abtragung des Schuldenkapitals ersparten Zinsen in der Art verwendet, daß dieselben vom 1 Januar 1873 an in Zeitabschnitten von 190 aufeinander folgenden Jahren dem Tilgungs-Fonds zuwachsen. Die Bestimmung des §. 17 der Verordnung vom 17. Januar 1820, durch welche der Verjährungs⸗ termin bei Zinsrückständen von Staatsschuld⸗ Dokumenten auf vier Hare, m. der Verfallzeit an gerechnet, festgesetzt ist, findet auf etwaige Zinsrü ckstände der konsolidirten Anleihe Änwendung. Die auf diefe Art präkludirten Zinsen fallen dem Tilgungs -Fonds zu. Als 5§. 4 den folgenden Paragraph einzurücken und darnach die Nummern der folgenden Paragraphen abzuändern:

§. 4. Die Tilgung geschieht in der Art, daß die für jedes Jahr dazu bestimmten Fonds (5z§. 2 und 3) zum Ankauf eines entsprechen- den Betrages von Schulddokumenten verwendet werden. Insoweit jedoch der Ankauf nicht unter dem Nennwerthe bewirkt werden kann, werden die in dem betreffenden Jahre einzulösenden Schulddokumente in halbjährlichen Raten in den Monaten März und September öffentlich ausgelooset und die gezogenen Nummern zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Sechs Monate nach erfolgter Bekanntmachung der gezogenen Nummern können die Inhaber der ausgelooseten Schuld⸗ dokumente den Kapitalbetrag bei der Staatsschulden Tilgungskasse baar in Empfang nehmen. Ueber diesen Termin hinaus werden die etwa unabgehoben gebliebenen Kapitalbeträge nicht weiter verzinset.

Sodann die Abgg. Lent und Genossen:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: im Alinea 1 des S§. Z anstatt: Staatshaushaltsgesetz zu setzen: ⸗Staatshaushaltsetat⸗ und Abgeordneter Lasker:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: zu §. 6 für den Fall der Ablehnung des Antrages von Hoverbeck zu II. im Absaß 3 Zeile 6 des Kommissionsberichts und des Regierungsentwurfes zwischen den Worten sim Uebrigen, und »durch Veräußerung einzuschalten: für das Jahr 1870.

Und der Abg. Lent:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, dem §. 7 folgen⸗ den Zusatz hinzuzufügen: Die Bestimmungen der Kabinets⸗Ordre vom 3. Mai 1821 (Gesetz Sammlung S. 46, betreffend die Annahme

von Staatsschuldscheinen als Pupillen und depositalmäßige Sicher-

heit finden auch auf die Verschreibungen der konsolidirten Anleihe,

sowie solcher Anleihen, welchen mit derselben später vereinigt worden,

Anwendung. . . Zu §. 2 sprachen die Abgg. Dr. Virchow, Dr. Nasse, Frei-

Der Finanz⸗Minister Camphausen griff wiederholt in die Diskussion ein.

Nachdem der Referent Abg. v. Hennig nochmals gegen die Amendements sich erklärt und die Annahme der Kommissions⸗ Anträge befürwortet hatte, begann die Abstimmung.

(Schluß des Blattes.)

Der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Eck ist am 12. d. M. von seiner Reise nach Aegypten zurückgekehrt und hat seine Dienstfunktionen im Bundeskanzler⸗Amte wieder an⸗ getreten.

Die »Norddeutsche Allgemeine Zeitung, vom 12. d. M. enthält eine Korrespondenz aus Braunschweig vom 10. d. M.,

in welcher über die angebliche Stellung der preußischen Regie⸗ rung zur braunschweigischen Eisenbahnangelegenheit Mittheilun⸗

2 die folgenden 3 Paragraphen zu setzen: 5. 2. Die Verwaltung gen aomacht werden.

Wir sehen uns in Folge dessen zu der Erklärung veran⸗

laßt, daß die Aeußerungen der genannten Zeitung über das

m Felde zur Tilgung der Staatsschuiden verwandt, falis nicht Verhalten der preußischen Regierung zu der braunschweigischen

Eisenbahnfrage lediglich der Verantwortung der Redaktion des

Blattes und ihres Korrespondenten zur Last fallen.

29. d. Schulddokumente

Danzig, 13. Dezember. (Westpr. Zt.) Das Schiffs⸗

5 Schiff N 1 ö. en Nutzwerth der betreffenden Anlage zu erhöhen geeignet sind. jungen Schiff hat den Namen Un din e erhalten

. tag für Neu ⸗Vorpommern und Rügen ist gestern hier

In. unter dem Vorsitz des Erb⸗Landmarschalls, Fürsten zu Putbus,

jedoch der Ankauf nicht unter dem Nennwerthe bewirkt kann, werden die in dem betreffenden Jabre einzulösenden

Stralfund, 11. Dezember. Der Kommunalland⸗

eröffnet worden. . Oldenburg, 11. Dezember. Durch Großherzogliche Ver⸗ ordnung ist der Landtag des Großherzogthums auf den ts. einberufen und die Dauer des Landtags bis zum J. März k. J. bestimmt worden. Derselbe tritt auf Grund des neuen Wahsgesetzes jetzt zum ersten Male in der von 50 auf 32

an . . verminderten Abgeordneten zahl zusammen. Abgesehen von einer g nehmen. Ueber diesem Termine hinaus werden die etwa sogenannten Kronguts vorlage, welche in Belre

regierenden landesfürstlichen Familie von den Domänen statt

der Rechte der

des bisherigen Provisoriums eine feste Regelung bezweckt, wird

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