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kasse in Frankfurt a. M. und den Bezirks⸗Haupttassen in Han⸗ nover, Osnabrück und Lüneburg bewirkt werden.
Zu diesem Zwecke sind die Schuldverschreibungen nebst Coupons und Talons einer dieser Kassen einzureichen, welche sie der Staatsschulden⸗-Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen, und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung zu besorgen hat.
Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mit ab= zuliefernden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapitale zurückbehalten.
Formulare zu den Quittungen werden von den gedachten Kassen unentgeltlich verabreicht. .
Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuld- verschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlassen. . .
Zugleich werden die Inhaber der in der Anlage bezeich- neten, nicht mehr verzinslichen Schuldverschreibungen der vorbezeichneten Anleihe, sowie der Anleihe vom Jahre 18566, welche in den früheren Verloosungen (mit Ausschluß der am 9. Juni d. J. stattgehabten der fünfprozentigen Staatsanleihe von 18659) gezogen, aber bis jetzt noch nicht realisirt sind, an die Erhebung ihrer Kapitalien erinnert.
In Betreff der am 9. Juni d. Is. ausgeloosten und zum 3. Januar 1870 gekündigten Schuldverschreibungen wird auf das an dem ersteren Tage bekannt gemachte Verzeichniß Bezug genommen, welches bei den Regierungs⸗Hauptkassen, den Kreis, den Steuer- und den Forstkassen, den Kämmerei⸗ und anderen größeren Kommunalkassen, sowie auf den Bureaux der Land— räthe und Magistrate zur Einsicht offen liegt.
Berlin, den 8. Dezember 1869.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke.
ö A. (S. die gestrige Nummer dieses Blattes.)
Evangelischer Ober⸗Kirchenrath.
Der Superintendent, Pfarrer Fredrich Wilhelm Georgi in Oberdorla ist zum Superintendenten der Diözes Seebach, Regierungsbezirk Erfurt, ernannt worden.
Tagesordnung.
7. Plenar⸗-Sitzung des Herrenhauses.
am Donnerstag, den 16. Dezember 1869, Vormittags 11 Uhr.
L Bericht der X. Kommission über den Gesetzentwurf, be— treffend die Aufhebung der Verfügungsbeschränkungen, bezüg⸗ lich der Theilung und Vereinigung meierstättischen Eigenthums in dem Kreise Rinteln des Regierungsbezirks Cassel, 2 Münd— licher Bericht der Finanz⸗Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Erweiterung, Umwandlung und Neuerrichtung von Wittwen, und Waisen-Kassen für Elementarlehrer und über die darauf bezügliche Petition der Schullehrer zu Hötens— leben, Regierungsbezirk Magdeburg, vom 25. November er., 3) Bericht der Justiz Kommission über zwei Petitionen des Grafen zur Lippe, betreffend I) den Entwurf einer Prozeß⸗ Ordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, 2 den Entwurf eines Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund, H) Bericht der Finanz⸗Kommission über die Petition der Stadtbehörden zu Grabow bei Stettin um Befreiung von der für den größ— ten Theil der Grabower Stadtbewohner aus einer unrichtigen Begrenzung des Stettiner Mahl- und Schlachtsteuerbezirks er⸗ wachsenden Belastung mit doppelten Staatssteuern.
— Summarische Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königlichen Universität zu Kiel im Winter⸗-Semester 1869— 70: Am Schluß des Sommer-⸗Semester 1869 sind immatrikulirt gewesen 160, davon sind abgegangen 56, es sind demnach geblieben 104, dazu sind in diesem Semester gekommen 59, die Gesammtzahl der immatrikulirten und gegenwärtig hier anwesenden Studirenden beträgt daher 163. Die theologische Fakultät zählt Inländer 59, Ausländer 2, zusammen 61; die juristische Fakultät zählt Inländer 15, Ausländer —, zusammen 15; die medizinische Fakultät zählt Inländer 48, Ausländer 5, zu— sammen 53; die philosophische Fakultät zählt a) Inländer mit dem Zeugniß der Reife 24, b) Inländer mit dem Zeugniß der Nichtreife nach §. 35 des Prüfungsreglements vom 4. Juni 1834 —, e) In- länder ohne Zeugniß der Reife nach §. 36 desselben Reglements 7, zusammen Inländer 31, ) Ausländer 3, zusammen 34. Summa 163. Außer diesen immatrifulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt, mit Be— willigung des Rektors 4, es nehmen mithin an den Vorlesungen über—
Nicht amtliches.
Preußen. Berlin, 14. Dezember. Nachdem Gelegenheit des am S8. Dezember d. J. in St. Pet burg gefeierten bedeutungsreichen Festes des huinder gen Jubiläums der Stiftung des Kriegsordens St. Gen bon Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland verhh det worden war, daß Seiner Majestät dem Ken das Großkreuz dieses höchsten militärischen Ordens verlit worden sei, wurde noch an demselben Abend der Kaisers⸗
n abgesn gin elro
beiderseitigen
Meiner Armee zusammenfassen wollen.
Meine. Ueberraschung, groß ist. Meine Dankbatkch
am höchsten steht aber die Ehre, welche Meiner Armee in M
Mir gewordenen Auszeichnung zu Theil wird. Hierfür um
für die freundliche Annahme Seinerseits des Ihm von M
dargebotenen Ordens pour le mérite, Meinem Kaiserlichh reunde den tiefgefühltesten Dank auszusprechen, ist Mir ch erzensbedürfniß, und somit leere Ich Mein Glas auf de ohl Sr. Majestät des Kaisers von Rußland, des Vaten
Seiner Armee.«
In Erwiederung hierauf bat der Kaiserlich russische Ge sandte, von Oubril, um die Ehre, im Namen Sr. Majestk des Kaisers das Wohl Sr. Majestät des Königs ausbringen zt dürfen und sagte in französischer Sprache:
Votre Majesté a daigné me permettre de Lui adress quelques paroles à l'occasion de ce jour. Je profite aves bor heur de cette auguste autorisation pour remercier Votre Mh jesté des paroles qu' Elle vient de prononcer et qui trouveroh un chaleureux écho dans le coeur de lEmpereur, mon august Maitre. En Vous conférant, Sire, les insignes de la Grand Croix de l'ordre de St. George, la plus haute marque hohs rifique de l'armée Russe, 'Empereur a voulu Vous donnef, Sire, une nouvelle preéuve de Son amitié personnelle et de & profonde vènération. Mais l'on y verra, à juste titre, un noh veau gage des liens qui subsistent entre les deux Souverains les deux peuples et les deux armées; gage conforme au intéréèts des deux pays et aux intéréts de l'Europe. — ( avec ces sentimens et en Vous remerciant encore, Sire, qu j'ai (Ihonneur de proposer au nom de l'Empereur la sant lt Votre Majesté.
— Se. Majestät der König nahmen heute die Vortris des Militärkabinets, des Polizei⸗Präsidenten, des Wirklichen G heimen Legations⸗Raths Abeken, sowie im Beisein Sr. Könih lichen Hoheit des Prinzen August von Württemberg, R Gouverneurs und des Kommandanten militärische Meldung entgegen und empfingen den Ober Jägermeister Grafen Eberhan Stolberg.
— Ihre Majestät die Königin wohnte am Sonntag den Gottesdienste in der St. Matthäͤikirche bei und erschien Abend in einer Versammlung des Magdalenen- Vereins. — Gestetn besichtigte Ihre Majestät das feiner Vollendung entgegengehernd Augusta⸗Hospital. . t — Bie Fregatte »Elisabeth“, mit Sr. Königlichen Hoh dem Kronprinzen an Bord, hat, wie telegraphisch gem el wird, gestern Nachmittag Messina passirt. Se. Königlt Hoheit nebst Gefolge befindet sich wohl. Auf der Iletbersfh von Alexandrien am 12. und Ii. d. M. war das Wetter sch
haupt Theil 166 Studirende.
stürmisch.
Monate
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Die Ausschüsse des Bundesrgthes des Zollvereins r Zoll⸗ und Steuerwesen sowie für Handel und Verkehr aten heute zu einer Sitzung zusammen.
In der gestrigen Z2sten) Sitzung des Bundesrathes rddeutschen Bundes fuhrte in Vertretung des anzlers der Staats⸗-Minister, Wirkliche Geheime Rath
den Vorsitz. Das Präsidium legte Anträge vor,
—
„a) den Abschluß eines Jurisdiktionsvertrages mit
hessen/ ) die Wahlen der Mitglieder des Ober⸗Handelsgerichts. 5 folgten sodann Ausschußberichte über I) die Vorlage des räsidiums, betreffend die zur Ausführung des Wechselstempel⸗ zuer-Gesetzes nöthigen Anordnungen; 2) den Antrag Olden⸗ urg6, betreffend die Gründung eines Centralorgans für die
Leröstentlichngen des Bundes; 3) den Antrag Sachsens, be-
Gnadengehalt der Militär⸗ Invaliden; 4 a) die
des 8. XD der Gewerbe- Srdnung, b) die Vorlage des Jahre, von der Verfallzeit an gerechnet, festgesetzt ist, findet auf etwaige
effend das
uslegung . = ßräfidiunis wegen des Erlasses von Bestimmungen über die
zulssigkeit von Dampfkessel⸗Anlagen, 5) die Vorlage des Prä⸗ dium, betreffend die Prozentantheile an den Posteinnahmen us Anlaß der Aufhebung der Portofreiheiten, 6) die Vorlage
cs Präsidiums, betreffend die Deckungsmittel für die Bundes⸗
heneralkasse für 1870. — Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeut⸗ chen Bun des fur Handel und Verlehr hielt heute eine
lzung ab. — Nachdem im Verlaufe der gestrigen Sitzung des zauses der Abgeordneten noch der Abg. Frhr. v. Hoverbeck
per Staatsanleihen, und der Abg. Dr. Braun (Wiesbaden)
ür denselben gesprochen hatten, wurde die Generaldebatte ge⸗
hlossen und die Sitzung vertagt. Schluß 3 Uhr 50 Minuten.
— Die heutige (39.) Plenar-Sitzung des Hauses der lbgeordneten wurde vom Präsidenten von Forckenbeck gegen Mr Uhr eröffnet.
Am Ministertische befanden sich der Minister für Handel, hewerbe und öffentliche Arbeiten Graf von Itzenplitz, der winister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow,
er Minister des Innern Graf zu' Eulenburg, der Finanz. für daß Jahr, 579.
winister Camphausen und mehrere Regierungs⸗Kommissare.
Vor Eintritt des Hauses in die Tagesordnung überreichte den Zufaß hinzuzufügen: Die Bestimmungen der Kabinets Ordre
er Handels-Minister Graf v. Itzenplitz einen Gesetzentwurf, treffend einen Zusatz zu dem Gesetze vom 17. Februar 1868
hegen Aufnahme einer Anleihe von 40 Millionen Thalern zur
deckung von Vorschüssen für Eisenbahnanlagen u. s. w.
Der Gesetzentwurf wurde den vereinigten Kommissionen
ür Fi ind Zölle und für Handel und Gewerbe über⸗ . . Zö für herr v. Hoverbeck, v. Benda und Dr. Glaser.
hiesen.
Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Dist a ton n!
jortsetzung der Berathung des Berichts der Budget⸗Kommission ber den Gesetzentwurf, betreffend die Konsolidation preußischer Ftaatsanleihen. Der Referent Abg. von Hennig befürwortete ö ö der Kommissions-Anträge zu dem Gesetz— wurfe. Hiernächst wurde die Spezial⸗Diskussion eröffnet.
hinister Camphausen antwortete. . = Der §. 1 wurde unverändert nach der Regierungs-⸗Vorlage it sehr großer Majorität angenommen.
Von dem Abgeordneten Freiherrn von Hoverbeck und Ge⸗
ossen waren folgende eventuelle Verbesserungs⸗Anträge zu den 'borschlägen der Budget⸗Kommission eingebracht:
A2, die folgenden 3 Paragraphen zu setzen: 5.
Zu
vllcsprach nur der Abg. Dr, Virchow, welchem der Finanz. 12. d. M. von seiner Reise nach Aegypten zurückgekehrt und
er konsolidirten Anleihen und deren Tilgung wird der Hauptverwal⸗
* 9. Staatsschulden überwiesen. Vom O 9
im G
§. 2a.
nbedingt fließen
der Art, für Ankaufe
verwendet
daß die eines werden.
2b. Die Tilgung ahr dazu bestimimten en Betrages von dweit jedoch kden. kann, werden die in dem betreffenden Jahre einzulösenden öchulddokumenie im Monate Juni öffenklich ausgeloest und die ge. enen Nummern zur Iffäntlichen Kenntniß gebracht. Sechs nach erfolgter Bekanntmachung der gezogenen Num— ern können die Inhaber der ausgeloosten Schulddokumente apilalbetrag bei der Staalsschulden'. Tilgungstasse baar in mhfang nehmen.
geschieht in Fonds zum Schulddokumenten
1. Januar werden jährli ᷣ ens 8 Millionen Thaler in baa⸗ M : **. elde ,, n. . 9 falls nicht Verhalten der preußischen Regierung zu der braunschweigischen as Etatsgefetz für ein einzelnes Jahr etwas Anderes festsetzt. zum Tilgungsfonds diejenigen außeordentlichen Ein⸗ ahmen, welche durch Veräußerung von Staatsgütern gewonnen wer⸗ en, insofern sie nicht innerhalb derselben Verwaltung durch den taatzhaushalté. Etat zu folchen Verwendungen bestimmt sind, welche n, Nutzwerth der betreffenden Anlage zu erhöhen geeignet sind. ein J . ö r r f a tag für Neu -⸗Vorpommern und Rügen. ist gestern hier 3 unter dem Vorsitz des Erb⸗Landmarschalls, Fürsten zu Putbus,
der Ankauf nicht unter dem Nennwerthe bewirkt
I. März k. J. bestimmt worden.
Mittel, ingleichen⸗. III. Zu §. 8 folgenden Zusatzʒ h machen: so weit die Ausführung dann noch nicht erfolgt ist, bleibt hinsichtlich der Fortdauer der der Königlichen Staatsregierung ertheilten Ermäch- tigung gesetzliche m, ,. vorbehalten.
Ferner 16 die Abgg. Dr. Glaser und Genossen folgende Abänderungsanträge gestellt:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
Statt des §. 2 zu setzen: Zur Tilgung der konsolidirten Anleihe wird vom Jahre 1873 ab der Hauptverwaltung der Staatsschulden alljährlich ein Prozent des Schuldenkapitals überwiesen.
; Es werden ferner zur Tilgung dieser Anleihe die durch all—⸗ mälige Abtragung des Schuldenkapitals ersparten Zinsen in der Art verwendet, daß dieselben vom 1 Januar 1873 an in Zeitabschnitten von 10 aufeinander folgenden Jahren dem Tilgungs⸗Fonds zuwachsen. Die Bestimmung des §. 17 der Verordnung vom 17. Januar 1820, durch welche der Verjährungs⸗ termin bei Zinsrückständen von Staatsschuld . Dokumenten auf vier
Zinsrü ckstände der konsolidirten Anleihe Anwendung. Die auf diese Art präkludirten Zinsen fallen dem Tilgungs - Fonds zu. Als §. 4 den folgenden Paragraph einzurücken und darnach die Nummern der folgenden aragravhen abzuändern:
§. 4. Die Tilgung geschieht in der Art, daß die für jedes Jahr dazu bestimmten Fonds (59. 2 und 3) zum Ankauf eines entsprechen— den Betrages von Schulddokumenten verwendet werden. Insoweit jedoch der Ankauf nicht unter dem Nennwerthe bewirkt werden kann, werden die in dem betreffenden Jahre einzulösenden Schulddokumente in halbjährlichen Raten in den Monaten März und September öffentlich ausgelooset und die gezogenen Nummern zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Sechs Monate nach erfolgter Bekanntmachung der gezogenen Nummern können die Inhaber der ausgelooseten Schuld-
cgen den Gefetzentwurf, betreffend die Konsolidation preußi⸗ dokumente den Kapitalbetrag bei der Stgatsschulden - Tilgungs kasse
baar in Empfang nehmen. Ueber diesen Termin hinaus werden die etwa unabgehoben gebliebenen Kapitalbeträge nicht weiter verzinset. Sodann die Abgg. Lent und Genossen: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: im Alinea 1 des
S. 2 anstatt: »⸗Staatshaushaltsgesetz⸗ zu setzen: »Staatshaushaltsetat⸗
und Abgeordneter Lasker:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: zu §8. 6 für den Fall der Ablehnung des Antrages von Hoverbeck zu II. im Absatz 3 Zeile 6 des Kommissionsberichts und des Regierungsentwurfes zwischen den Worten »im Uebrigené und »durch Veräußerung einzuschalten:
Und der Abg. Lent: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, dem §. 7 folgen-
vom 3. Mai 1821 (Gesetz Sammlung S. 46, betreffend die Annahme von Staatsschuldscheinen als Pupillen und depositalmäßige Sicher- heit finden auch auf die Verschreibungen der konsolidirten Anleihe,
sowie solcher Anleihen, welchen mit derselben später vereinigt worden,
Anwendung. ̃ . Zu §. 2 sprachen die Abgg. Dr. Virchow, Dr. Nasse, Frei⸗
Der Finanz⸗Minister Camphausen griff wiederholt in die
Nachdem der Referent Abg. v. Hennig nochmals gegen die Amendements sich erklärt und die Annahme der Kommissions⸗ Anträge befürwortet hatte, begann die Abstimmung.
(Schluß des Blattes.)
— Der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Eck ist am
hat seine Dienstfunktionen im Bundeskanzler⸗Amte wieder an⸗ getreten.
— Die »Norddeutsche Allgemeine Zeitung, vom 12. d. M.
enthält eine Korrespondenz aus Braunschweig vom 10. d. M. in welcher über die angebliche Stellung der preußischen Regie— Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: LJ An Stelle des 2. Die Verwaltung
rung zur braunschweigischen Eisenbahnangelegenheit Mittheilun— gen gemacht werden. ö .
Wir sehen uns in Folge dessen zu der Erklärung veran⸗ laßt, daß die Aeußerungen der genannten Zeitung über das
Eisenbahnfrage lediglich der Verantwortung der Redaktion des Blattes und ihres Korrespondenten zur Last fallen.
Danzig, 13. Dezember. (Westpr. Zt.) Das Schiffs— jungen-Schiff hat den Namen Undine erhalten. Stralfund, 11. Dezember. Der Kommunalland⸗
eröffnet worden. .
Oldenburg, 11. Dezember. Durch Großherzogliche Ver— ordnung ist der Landtag des Großherzogthums auf den 29. d. Mts. einberufen und die Dauer des Landtags bis zum Derselbe tritt auf Grund des
neuen Wahsgesetzes jetz zum ersten Male in der von 50 auf 32
ingus ̃ zgeordnetenzahl zusammen. Ueber diesem Termine hinaus werden die etwa verminderten Abgec zahl zus
nabgeh oben gebliebenen Kapitalbeträge nicht weiter verzinset. II. In
inlz llinen 3 die Worte zu sireichen. -die zum Ankauf und zur sung von Verschreibungen älterer Anleihen erforderlichen baaren
. Abgesehen von einer sogenannten Krongutsvorlage, welche in Betreff der Rechte der regierenden landesfürstlichen Familie von den Domänen statt
des bisherigen Provisoriums eine feste Regelung bezweckt, wird 6013*