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Bei Einreichung der ersten Rachweisung ist zugleich der Anspruch auf Entschädigung selbst durch Angabe des lästigen Privatrechtstitels, worauf die bisherige subjeftive Befreiung von der Wechselstempelsteuer in dem betreffenden Staate beruht, unter Vorlcgung der Beweisunttel zu begründen.
Berlin, den 13. Dezember 1869.
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. In Vertretung: Delbrück.
Bekanntmachung, betreffend den Debit der Bundes ⸗Stempel⸗ marken und gestempelten Blankets zur Entrichtung der Wechsel— Stempelsteuer, sowie das Verfahren bei Erstattung verdorbener
Stemrelmarken und Blankets. Vom 13. Dezember 1869.
Zur Ausführung der Bestimmung im §. 22 des Gesetzes vom 10. Juni d. J, die Wechsel - Stempelsteuer im ze gd em Bunde betreffend kö 1983), wird hierdurch bekannt gemacht, daß vom 30. d. M. ab die zur Entrichtung der Wechsel⸗ Stempel— steuer (nach §. 13 des Gesetzes vom 10. Juni d. J.) erforderlichen Bundes. Stempelmarken und gestempelten Blankets zu dem Preise des Stempelbetrages, auf welchen dieselben lauten, bei den Postanstalten im Gebiete des Norddeutschen Bundes, mit Ausschluß der Hohen⸗ zollernschen Lande, werden verkauft werden. Die Bundes- Stempelmarken sind mit der Umschrift »Norddeut⸗ scher Wechselstempel« und der Angabe des Steuerbetrages in Groschen, für welchen sie gelten, bezeichnet, und für Werthbeträge von 1,ů 13, 3 / 13, 6, 783, 9, 1. 15, 30, 45, 60, 90, 150 und 3660 Groöschen zum Ver⸗ kauf gestellt. Die mit dem Bundesstempel verfehenen Wechselblankets gi auf Steuerbeträge von 1,R 13, 3, 43, 6, 7, 9 12, 15 und 30 roschen. Stempelmarken und Blankets zum Werthe von 1, 13 und 3 Groschen werden bei allen Postanstalten, auch den Postexpeditionen zweiter Klasse, verkauft. Die Debitsstellen für Marken und Blankets, welche auf höhere Stempelbeträge lauten, werden nach den örtlichen Verhältnissen, dem Bedürfniß entsprechend, bestimmt. Die bezüglichen . . , , . 3 . der Postanstalten und, soweit erforderlich, durch amtliche Bekanntmachung zu . lichen Kenntniß gebracht werden. ,, Für die bei den Postanstalten angekauften, demnächst aber ver- dorbenen Stempelmarken und Blankets kann nur dann Eistattung beansprucht werden wenn 1) der Schaden mindestens einen Thaler beträgt und wenn Y vollständig erwiesen wird, daß der Schaden ledig⸗ lich durch Zufall oder Versehen veranlaßt und von den betreffenden Stempelmaterialien, beziehungsweise von den Schriftstücken, zu welchen sie verwendet sind, noch kein oder dech kein solcher Gebrauch gemacht ist, wodurch das steuerliche Interesse gefährdet werden kann; wenn endlich 3) der Erstattungsanspruch innerhalb 14 Tagen, nachdem der Schaden dem Berechtigten bekannt geworden, bei‘ der Ober · Post⸗· Direktion des Bezirks, in Lübeck, Bremen und Hambuig bei dem zu⸗ ständigen Ober⸗Postamte, angemeldet wird. Die Erstattung erfolgt durch Umtausch der verdorbenen gegen andere Stem pelmateriglien bei der zu bestimmenden Debitsstelle. Hinsichtlich der Art und Weise der Verwendung der Bundes— Stempelmarken wird auf die am heutigen Tage erlassene Bekannt— machung zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die Wechselstempel steuer im Norddeutschen Bunde, unter Nr. II verwiesen. Berlin, den 13. Dezember 1869 , Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. In Vertretung: Delb rü ck.
Auf Grund der laut Bekanntmachung vom 13. d. Mis (Bundesgesetz Blatt Seite 691) unter Nr. — den Bundes—= rath des Norddeutschen Bundes erfolgten Feststellung der bei Berechnung des Wechselstempels zum Grunde zu legenden Mittelwerthe für die Umrechnung der in anderer, als der Thaler⸗ währung ausgedrückten Summen, ist ein ausführlicher Wechsel⸗ Stempeltarif für die sämmtlichen dort aufgeführten Währungen — mit Ausnahme der österreichischen und russischen effectiven uͤnd der finnischen — ausgearbeitet worden, welcher von der von Deckerschen Geheinien Ober Hofbuchdruckerel zum Preise von 23 Sgr. für das Exemplar bezogen werden kann.
Berlin, den 13. Dezember 1863.
Das Bundeskanzler Amt. Delbrück.
Das 39. Stück des Bundes -Gesetzblattes des Norddeutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter: .
Nr. 393 die Bekanntmachung zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die Wechselstempelsteuer im Norddeuischen Bunde; Vom 13. Dezember 1869, unter
Nr. 394 die Bekanntmachung, betreffend den Debit der Bundes ⸗Stempelmarken und gestempelten Blankets zur Ent. richtung der Wechsel⸗Stempelsteuer, sowie das Verfahren bei Erstattüng verdorbener Stempelmarken und Blankeis, Vom 13. Dezember 1869, und unter
Nr. 395 die Beglaubigung des Herrn Due als Königlich schwedisch⸗ norwegischer außerordentlicher Gesandter und bevoll' mächtigter Minister beim Norddeutschen Bunde.
Berlin, den 15. Dezember 1869.
Zeitungs-⸗Comtoir.
WMinisterium für Handel, Gewerbe und ö entli Arbeiten. c
Der Königliche Wasserbau-Inspeklor Hesse zu Celle i nach Lüneburg versetzt und mit der komm if chen r nil mung der Funktionen eines bautechnischen Mitgliedes der dor. tigen Königlichen Landdrostei betraut worden.
Die Königlichen Eisenbahn Bau und Betriebs. Inspektoren Crone zu Elberfeld und Fun ke zu i, ,. sind in gleicher en aft resp, nach Göttingen und Frankfurt a. M. versett
o ; ;
Der bisherige Königliche Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor Buch. holz zu Elberfeld ist zum Königlichen Ober. get ilrs geisße lch so wie der bisherige Bahn⸗Ingenieur bei der Main⸗Weser Bahn, Heyl zu Cassel, zum Königlichen Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor er! nannt und Ersterem die Qber · Betriebs · Inspettorstelle, Letzterem 3. e , E . bei der Ber— gisch⸗Märkischen Eisenbahnverwaltung mit dem Wo Elberfeld verliehen worden. z insiße i
Der bisherige Baumeister Zweck zu Sayn ist zum König.
Baumeisterstelle zu Prüm (Regierungsbezirk Trier) verliehen worden.
Justiz⸗Ministerium.
Dem Advokaten und Notar Böning zu Blumenthal, i Obergerichts. Bezirke Verden, ist die Verlegung seines Wen in nach Osterholz in demselben Obergerichts⸗Bezirke gestattet worden.
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Tagesordnung.
40. Plenar-Sitzung des Hauses der Abgeordneten, am Donnerstag, den 16. Dezember 1869, Vorniittags 10 Uhr. 1) Mündlicher Bericht der verstärkten Kommission für Finanzen und Zölle über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Hannoversche Landes ⸗Kreditanstalt. 3 Mündlicher Bericht der verstärkten Kommission für Finanzen und Zölle über den Gesetzentwurf, betreffend die Landes“ Kreditkasse in Cassel. 3) Schlüßberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die ge⸗ zwungene Abtretung von unbeweglichem Eigenthum im Bezirke des Appellationsgerichts zu Frankfurt am Main. 4 Muüͤnd⸗ licher Bericht der Budget⸗Kommission über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung der Unterstützungskasse für Waisen von Steuerbeamten in der Provinz Hannover. 5) Mündlicher Bericht der Kommission für Haldek und Ge— werbe über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Auflösung der Wittwen- und Waisenkasse der Polizeimannschaft der vor⸗ maligen freien Stadt Frankfurt a. M. 6) Bericht der ver⸗ stärkten Kommission für Finanzen und Zölle über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Ausführung der anderweiten Regelung der Grundsteuer in den Provinzen Schleswig⸗Holstein, Hanno ver, Hessen, Nassau, sowie in dem Kreise Meisenheim. 7) Be⸗ richt der Kommission für Finanzen und Zölle über den Ver— trag mit dem Königreich Sachsen vom 16. April 1869 wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung der beiderseitigen Staats⸗ Angehörigen. 8) Bericht der XI. Kommisston über den von den Abgeordneten Dr. Becker und Hr. Gneist eingebrachten Gesetzentwurf, betreffend die Ablösung der den geistlichen und Schul⸗Instituten, sowie der frommen und milden Stiftungen zustehenden Reallasten.
Ahgerçist: Der General- Major, General à la suite . ,. . a und og m nn der 3. Garde⸗ avallerie⸗ Brigade raf von Brandenburg II.
Warten burg. . 1
* icht amt lich es.
Preußen. Berlin, 15. Dezember. Se. Majestät der König nahmen heute den Vortrag des Tivil- Kabthets und militärische Meldungen entgegen und empfingen eine De— putation aus Marhurg, bestehend aus dem Oberbürgermeister . dem Vizebürgermeister Dr. Wolff und dem Landrath . .
— Im Königlichen Palais fand gestern ein Diner für die Mitglieder des Bundesraths 6. . ö
k Königliche Hoheit der Kronprinz ist, wie tele—⸗ graphisch gemeldet wird, gestern früh in Neapel eingetroffen. Der Kronprinz Humbert und der Prinz Amadeus statteten glue on glschen Hoheit am Bord der »Elisabeth« sofort einen
— 6 vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des Zollvereins für Zoll. und Steuerwesen, sowie für Handel
und Verkehr traten heute zu einer Sitzung zusammen.
lichen Kreis⸗Baumeister ernannt und demselben die Kreis.
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— Im Verlaufe der est rigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die Spezialdiskussion über den Gesetz—
intwurf, betreffend die Konsolidation preußischer Staats- An. jeihen, fortgesetzt.
Die gestern bereits mitgetheilten Amendements der Abgg. Freiherrn von Hoverbeck und Br. Glaser zu §. 2 wurden mit großer Majorität abgelehnt und der §. 2 nach der Kommissions. vorlage und mit dem gleichfalls mitgetheilten Amendement des
Abg. Lent angenommen.
Die Sitzung wurde hierauf vertagt.
Am gestrigen Abende um 77 Uhr eröffnete Präsident von Forckenbeck wiederum die Sitzung. .
Am Ministertische befanden sich der Minister der landwirth— schaftlichen Angelegenheiten von Selchow der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Finanz⸗Minister Camphausen und mehrere Regierungs⸗Kommissare. . =.
Das Haus trat von Neuem in die Spezialdebatte über den Gesetzentwurf, betreffend die Konsolidatlon preußischer Staatsanleihen, ein. . —
An der Diskussion betheiligten sich die Abgg. Grumbrecht, Dr. Glaser, Klotz (Berlin), von Benda, Lasker und von Ben⸗ nigsen, sowie der Referent Abg. von Hennig. ;
Der Finanz-⸗-Minister CEamphausen und der Regierungs— Kommissar, . Ober⸗Finanz⸗Nath Wollny griffen zu wiederholten Malen in die Debatte ein. ;
Die §§. 3—6 wurden nach den Kommission?vorschlägen angenommen.
Das Amendement des Abg. Lasker zu §. 6, welches gestern mitgetheilt worden, wurde mit 236 gegen 136 Stimmen abgelehnt.
Auch die §§8. 7 und 8 wurden mit dem Amendement des Abg. Lent unter Ablehnung des Amendements des Abg. Frhr. v. Hoverbeck angenommen. r
Bei namentlicher Abstimmung wurde hierauf der ganze Gesetzentwurf mit 242 gegen 128 Stimmen angenommen.
achdem der Referent Abg. von Hennig noch über eine
Petition der Handelskammer zu Breslau zu §. 4 des vorliegen⸗ den Gesetzentwurfs berichtet hatte, welche durch Uebergang zur Tagesordnung ihre Erledigung fand, wurde die Sitzung um 1 Uhr geschlossen.
— Nach den beim Oberkommando der Marine eingegan⸗ enen Nachrichten vom 13ten d. Mts. hat S. M. S. Hertha . Suezkanal passirt und ist im Rothen Meere angekommen. — S. M. S. » Elisabeth« ist am 14ten d. Mts. in Neapel
angekommen.
Altona, 13. Dezember. In der Nacht vom Sonnabend
auf Sonntag kehrte das Panzerschiff »Prinz Adalbert« von Godeffroyes Werft, wo die 72pfündigen Kanonen eingeschifft worden, in den hiesigen Hafen zurück und wurde am Schwengel estgelegt. . ,. nn 6e er, 13. Dezember. Die erste ordentliche Landes Syn ode der evangelisch⸗lutherischen Kirche der Provinz Hannover ist heute durch den Ober-Präsidenten Grafen zu Stolberg Wernigerode geschlossen worden.
Cöln, 14. . . englische Post aus London, vom 13. d. Abends, ist ausgeblieben. 6 .
Düsseldorf, 13. Dezember. Ihre Königliche Hoheit die Gräfin von Flandern traf gestern Abend mit dem aachener
uge hier ein und wurde auf dem Bahnhofe von der Fürstlichen amilie empfangen. :
Sachsen. Dresden, 14. Dezember. Die zweite Kammer ist in ihrer heutigen Sitzung bei den auf den An— trag der Abg. Mehnert u. Gen. wegen Aufhebung des Gesetzes vom 30. November 1843, die Theilbarkeit der Grundstücke betr / in der Sitzung vom 7. Dezbr. gefaßten Beschlüssen siehen geblieben. Zweiter Gegenstand der Tagesordnung war der Bericht der Deputation über den Antrag des Abg. Barth (Radeheuh und Genossen, die Erhöhung des Servistarifs in e n G en be⸗ lreffend. Nach längerer Debatte beschloß die ammer auf An⸗ trag der Deputation, von einer weiteren Berathung über das Materielle des Antrages abzusehen, vielmehr den vorliegenden
Gegenstand an die Deputation mit dem Auftrage zurückzu.
weisen, über denselben, so wie über eine heute eingegangene, iche Zwecke 21 getition des Stadtraths und der gleiche Zwecke verfolgende Petition des Stadtrath Stadtverordneten zu Dresden anderweilen Bericht zu erstatten. Schließlich erstattete die betreffende Deputatien mündlichen Vortrag über die beschlossene Emission der 5proz. Staatk— paptere. Die erste Kammer ist zwar dem diesseitigen Beschlusse
auf Annahme des Gesetzentwurfs selbst beigetreten, hat abex den Beitritt zu dem Beschlusse, die Anträge der Abgeordneten Gün.
ther, Schreck, Mehnert und Köckert der Regierung zur Erwã⸗ gung zu übergeben, abgelehnt. Auf Vorscklag der Deputation beschloß nun die Kammer nach kurzer Debatte, bei den bezüg— lich der Anträge gefaßten Beschlüssen zwar siehen zu bleiben,
jedoch in Berücksichtigung der Dringlichkeit der Angelegenheit!
darein zu willigen, daß unerwartet des Resultates des über die Beschlüsse bezüglich der Anträge einzuleitenden Vereinigungs⸗ verfahrens, die gar dne Schrift über den Gesetzentwurf er⸗ lassen werde.
Gotha, 13. Dezember. Als der Bau eines neuen Mu⸗ seums hierselbst begonnen werden sollte, postulirte die Regie⸗ rung 120,000 Thaler aus Domänenmitteln. Als diese Summe vom Landtag verwilligt war, folgte ein zweites Postulat von S0 / 009 Thlr. Der Landtag verwilligte auch dieses, jedoch unter der Voraussetzung, daß etwa noch nöthige Zäaschüsse aus der Privatkasse des Herzogs bestritten würden. Da die 80, 000 Thaler nicht reichten, so zahlte nun die Herzogliche Privatkasse 30,000 Thlr. Aber auch dieses war nicht genügend, vielmehr ist man zur Vollendung des nur äußerlich fertigen Baues eines abermaligen Betrages von 120,000 Thlr. benöthigt. Die Agna—⸗ ten haben nun ihre Zustimmung dazu gegeben, daß ein An⸗ lehen auf die Domänen aufgenommen werde, um die 120,000 Thaler zu beschaffen. Der Landtag hat jedoch die Zustimmung verweigert.
Altenburg, 12. Dezember. Nach einer höchlen Verord⸗ nung vom 30. v. M. werden zur Ausführung der Maß und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund im Herzogthum vier Aichämter bei den Stadträthen in Altenburg, Ronneburg, Eisenberg und Roda errichtet werden. Als Aufsichtsbehörde über diese Aichämter wird in Folge eines mit der Königlich sächsischen Staatsregierung getroffenen Uebereinkommens die . sächsische Normal⸗Aichungs⸗Kommission zu Dresden
ungiren.
— 13. Dezember. Auf der Tagesordnung der heuti⸗ gen Sitzung der Landschaft stand der Gesetzentwurf wegen Wiedereinführung des Wahlgesetzes vom 3. August 1859. Der Entwurf proponirt im Anschluß an das 50er Gesetz die Ruhl von 30 Landtagsabgeordneten, und zwar die Wahl von 21 derselben nach dem Dreiklassensystem in 7 Wahlbezirken lie 3 in jedem) und von 9 Abgeordneten der Höchstbesteuerten in 9 Wahlbezirken.
Anhalt. Dessau, 14. Dezember. In der heute stattge⸗ fundenen Sitzung des Landtags wurde, nach Erledigung mehrerer Anträge, der Ausgabe⸗Etat berathen.
Baden. Karlsruhe, 14. Dezember. Die Abgeord⸗ netenkammer nahm heute nach sechstägiger n n das Gemeindegesetz in der durch die Debatte festgestellten Fas⸗ sung mit allen gegen eine Stimme an. Diese Fassung weicht wesentlich von dem ursprünglichen Gesetzentwurf und den An⸗ trägen der Kommission ab. 21
Das Haus trat ferner den abweichenden Beschlüssen der ersten Kammer in der Vorlage über die obligatorische Civilehe und die bürgerliche Standesbeamtung bei, und nahm das ganze Gesetz mit allen gegen 6 Stimmen an. Die Ueberein⸗ stimmung der beiden Kammern für dieses Gesetz ist somit her⸗
estellt. uu Bayern. München, 13. Dezember. Der Bischof von Speyer, Dr. Nikolaus v. Weis, ist heute Morgen gestorben.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 14. Dezember. Der Kaiser ist gestern Abend nach Ofen gereist.
— Die Wiener »Abendpost« dementirt entschieden die Nachricht, daß die Majorität des Ministeriums ihre Demission eingereicht habe. .
— Im Herrenhause hat der JustizMinister das Grund⸗ buchgesetz eingebracht. Es wurde darauf eine Adreßkommission von 15 Mitgliedern gewählt. — 14 Mitglieder interpellirten das Gesammt ⸗Ministerium anläßlich der gestrigen Arbeiter— demonstration, welche ungesetzlich gewesen sei, es wurden dabei die Fragen aufgeworfen, weshalb die Behörden die Versamm— lung nicht verhütet hätten, und welche Antwort den AÄrbeiiern ertheilt worden sei? Der Ministerpräsident versprach die Inter⸗ pellation demnächst zu beantworten.
— Bei der heute im Abgeordnetenhause statt⸗ ehabten Wahl eines Präsidenten wurde, Kaiserfeld mit 0 von 127 Stimmen gewählt. In seiner Antrittsrede betonte derselbe, daß die Parteien in Oesterreich noch immer schroff gegenüberständen und noch Fragen von einschneidender
Wichtigkeit zu lösen seien; allein jede Verfassung sei das Werk
unverdrossener Arbeit, man müsse sich vor Allem vor einem ruhelosen Hin und Herschwanken zwischen Gegensätzen hüten. Der Redner sprach sodann die Hoffnung aus, das Haus werde die Arbeit des Verfassungsausbaues im Interesse der dauernden Befestigung des Reiches zu Ende führen.
6 weiteren Verlaufe der Sitzung brachte die Regierung mehrere Vorlagen ein, darunter einen Rechenschaftsbericht wegen Verhängung des Ausnahmezustandes in Cattaro, ein Gesetz zum Schutze des Briefgeheimnisses und ein Gesetz, betreffend die Freizeit der Ärbeiterkoalition. Der Finanz-Minister brachte einen Gesetz⸗ entwurf ein, betreffend die Forterhebung der Steuern bis zum März 1870 und den Staatsvoranschlag für das kommende
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