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1 Ausländer, die medizinische Fakultät 239 Inländer, 4 Ausländer, usammen 243. Die philosophische Fakultät zählt; a) Inländer mit dem Hann der Reife 44, b) Inländer ohne Zeugniß der Reife nach 5§. 36 des Prüfungsreglements vom 4. Juni 1834: 4 e). Ausländer 4, d) Akademiker auf der landwirthschaftlichen Akademie zu Eldena— 1 Inländer mit dem Zeugniß der Reife, 19 Inländer ohne en i der Reife, 17 Ausländer, zusammen 89. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt: I) nicht immatrikulirte Pharmazeu⸗ ten 15, 2) Kandidaten der Philologie und Chemie 6, Summa 21. Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 404.
Nicht amtliches.
Preußen. Berlin, 17. Dezember. Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für Rech— nungswesen hielt heute eine Sitzung ab.
— Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Herrenhauses stellte Herr v. Bernuth den Antrag, über die erste Petition des Grafen zur Lippe zur einfachen Tagesordnung überzugehen. Dieser Antrag wurde abgelehnt, nachdem Graf v. Kleist ⸗Retzow dagegen gesprochen. Dagegen trat nach dem Schlußreferate des Herrn Blömer das Haus dem folgenden Antrage des Grafen v. Rittberg bei: .
In Erwägung, daß der Herr Justiz⸗Minister heute zugesagt hat, den Entwurf einer Civilprozeß⸗Ordnung noch vor der voraussichtlich stattfindenden zweiten Lesung den obersten und oberen Gerichten des Landes mitzutheilen und ihnen Veranlassung zur Aeußerung zu geben, zur Tagesordnung überzugehen. — .
Die Beschlußfassung über die zweite Petition des Grafen zur Lippe wurde nach einer Diskussion, an der der Justiz=
Minister Dr. Leonhardt, Herr Uhden, Graf zur Lippe, Graf
von Rittberg sich betheiligten, wegen Beschlußunfähigkeit des Xi. bis zur nächsten Sitzung ausgesetzt. Schluß der Sitzung r.
2. Das Haus der Abgeordneten erledigte in seiner gestrigen Sitzung auch den letzten Gegenstand der Tages⸗ ordnung: Bericht der XI. Kommission über den von den Abgg. Dr. Becker und Dr. Gneist eingebrachten Gesetzentwurf, pee f, fend die Abloͤsung der den geistlichen und Schulinstituten, so wie den fro]mmen und milden Stiftungen zustehenden Real⸗ lasten. — Die Kommission hatte den Entwurf vielfach ab⸗ geändert und empfahl Referent, Abg. Frhr. v. Elmendorf, den so modifizirten Gesetzentwurf zur unveränderten Annahme. — Der Minister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten v. Selchow erklärte sich über die Stellung der Königlichen Staatsregierung zu dem Gesetzentwurfe. — Abg. Wellmann erklärte sich für den Gesetzentwurf, empfahl jedoch eine Abänderung desselben dahin,
daß die Äblösung der Renten nicht allein auf den Antrag des Verpflichteten, sondern auch des Berechtigten erfolgen soll. Trägt der Berechtigte auf Kapitalablösung an, so soll dem Verpflichteten es frei⸗ stehen, die Ablssung durch Vermittelung der Rentenbank zu bewirken. — Die Abgg. Bieck und Florschütz nahmen in der General—⸗ Diskussion allein das Wort. Die 88. 1— 3 der Kommissions— vorlage wurden ohne erhebliche Bebatte angenommen. Zu §. 4 lag der eben erwähnte Abänderungsantrag des Abg. Well. mann und ein Antrag des Abg. v. Hennig, welcher statt des 25fachen Ablösungsbetrages den 20fachen gesetzt haben wollte, vor. — Dieselben wurden jedoch nach längerer Debatte abge— lehnt, und §. 4 sowie die übrigen Paragraphen nebst Titel und Ueberschrift und sodann das ganze Gesetz in der Fassung der Kommisstonsvorlage angenommen. — Zwei hierzu eingegangene Petitionen wurden durch diesen Beschluß für erledigt erachtet. — Die Tagesordnung war somit erschöpft.
Schluß der Sitzung 33 Uhr.
— Die heutige Sitzung des Hauses der Abgeord⸗ 24 J ,, vom Präsidenten von Forckenbeck gegen 105 Uhr eröffnet.
Am Ministertische befanden sich der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Graf von Itzenplitz, der Mi⸗ nister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegen—⸗ heiten Dr. von Mühler, der Minister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow, der Minister des Innern Graf J Eulenburg, der Finanz⸗Minister Camphausen und mehrere
egierungs⸗Kommissare. .
Vor Eintritt des Hauses in die Tagesordnung überreichte der Handels⸗-Minister Graf von Itzenplitz einen Gesetzentwurf, betreffend extraͤordinäre Bedürfnisse mehrerer Eisenbahnen.
Der Entwurf wurde den vereinigten Kommissionen für Handel und Gewerbe und für Finanzen und Zölle überwiesen.
Den ersten Gegenstand der Tages-Ordnung bildete der mündliche Bericht der verstärkten Kommission für Finanzen und Zölle über den Gesetz-Entwurf, betreffend die Landesbank in Wiesbaden.
Der Referent, Abg. Winter, befürwortete den Antrag der
Kommission:
4858
Der Ausschuß des
sächlich die Abgg. Lasker, v. Hoverbeck, Berger (Wittem), Heh
Das . der Abgeordneten wolle beschließen: dem n gelegten Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmuunn“ e e Nach kurzen Bemerkungen des Abg. Grafen Eulenburg (Deutsch⸗Lrone), wurde der Gesetzentwurf mit gro Majorität angenommen. ;
Es standen ferner zur Debatte die bei der Vorberath⸗ des Entwurfs zum Staatshaushalts - Etat für das Jahr 1j gefaßten Beschlüsse.
Eine General⸗Diskussion fand nicht statt.
Der Abg. Lasker erstattete als Referent der Budget Kon
mission zu Kapitel 14 des Staatshaushalts ⸗Etat pro 1879 Verwaltung für Berg⸗, Hütten- und Salinenwesen — Tit der Einnahme mündlichen Bericht. . Derselbe befürwortete den Antrag der Kommission: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: J. Den Verh des Hüttenwerkes Königshütte zu Königshütte in Oberschleßs sowie eines Theiles der Steinkohlengrube «⸗Königsgrubes an j Grafen Henkel v. Donnersmark⸗Schimanowitz auf Grund so
gender ihm vorgelegten Urkunden: 1) der Verkaufsbedingungen, n
Submissions-Bedingungen vom 11. August 1869 ö. des Protobg über die eröffneten Gebote vom 28. Oktober 1869, 4) der Kabintt ordre vom 7. November 1869, 5) des Zuschlagsbescheides vom 8. M vember 1869, zu genehmigen. II. Das H ferner beschließen: 1) Für den Fall der Annahme des Beschlusses ju die außerordentlichen Einnahmen aus dem Erlöse der zu Königshüh gehörigen Bestände sub Kapitel 14 Titel 9 des Einnahme Etats; 4 Posten in Höhe von 650009 Thlrn, zu genehmigen und demgemi die »sonstigen Einnahmen« auf 922,009 Thlr. festzusetzen. Y Fur Fall der Ablehnung des Beschlusses zu J. die Beschlußfassung uber vorbezeichneten Einnahmeposten auszusetzen und die Posten selbst Rn Budgetkommission zur nochmaligen Vorberathung zu überwess IIl. Die Petition des Justiz⸗Raths Romeiß in Casselh, den Verlauf Hüttenwerkes Königshütte betreffend, durch die vorstehenden Ant für erledigt zu erachten.
; . Abg. Heise hatte folgenden Abänderungsantrag e gebracht:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: unter Ablehnun des Antrags der Budgetkommission sub J. und II., die außerorden lichen Einnahmen aus dem Erlsse der zu Königshütte gehörigen stände sub Kap. 14 Tit. 9 des Einnahme Etats den 4 Posten Höhe von 50000 Thlrn. zu genehmigen und demgemäß die »son gen Einnahmen⸗ auf 22009 Thlr, festzusetzen.
Die Anträge der Kommission wurden angenommen u fand der Antrag des Abg. Heine dadurch seine Erledigung.
Der Handels-Minister, Graf v. Itzenplitz, und der Finan Minister Camphausen griffen zu wiederholten Malen in? Debatte ein. An der Spezialdiskussion betheiligten sich haun
Duncker, Lent, Solger, Schulze (Berlin), v. Bonin (Genthin Dr. Virchow, Graf Schwerin, Graf zu Eulenburg (Deutst Crone), Dr. Löwe.
Der Abg. Dr. Karsten hatte zu dem Etat für das Burtn des Staats ⸗Ministeriums (fortdauernde Ausgaben, Kapitel Staatsarchive) folgenden Antrag gestellt:
Das Haus der Abgeordneten beschließt unter Hinweis auf?d beinahe einstimmig oder mit sehr großer Mehrheit angenommen Anträge vom 7. Dezember 1867, vom 21. Dezember 1867 und vo 19. November 1868: daß es die Pflicht der Königlichen Staatsres rung ist, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln die von Din
mark in Titel XX. des Wiener Friedens zugesicherte Auslieferung
ö Staatsarchive nunmehr endlich und vollständ herbeizuführen.
Der Antrag wurde mit sehr großer Majorität an nommen.
Die Abgeordneten Graf Bethusy⸗Huc, Graf zu Eulenbut (Dt. Crone) und Genossen stellten den Antrag:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: im Etat d Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten unter Kapitel Titel 2 der fortdauernden Ausgaben die Summe von 25,500 Tht und zwar für die Legationen in Hamburg 113500 Thlr., in Old burg 8000 Thlr., in Weimar (000 Thlr. nicht als künftig wi fallend, sondern unbedingt zu bewilligen. .
Ueber diesen Antrag fand beim Schlusse des Blattes namen
liche Abstimmung statt.
— Nach den beim Ober⸗Kommando der Marine ein gangenen Nachrichten ist S. M. S. »Ar co nac am 16. d. in Malta angekommen.
Celle, 16. Dezember. (W. T. B.) In der Denkmal Angelegenheit ist ein anderweitiger Termin zur Abgabe eim Bescheides, eventuell eines Urtheils, auf den 24. d. angesetzt,
Csln, 16. Dezember. Die englische Post aus Londt vom 15. d. Abends ist ausgeblieben.
Braunschweig, 15. Dezember. Der Landtag berin gestern den Gesetzentwurf, das Alter der Großjährigkeit bettt fend, und nahm denselben in folgender Fassung an:
»8. J. Das mit dem vollendeten 21. Lebensjahre beginneh
Alter der Großjährigkeit ist in Zukunft von allen Verfügunge be c kungen, welche für Personen zwischen dem 21. und 25. Lebens jch
aus der Abgeordneten wol
1
gher bestanden haben, befreit. §. 2. Dieses Gesetz tritt mit dem hegspril 1870 in raft. Sodann wurde der Gesetzentwurf, die Deklaration ver—⸗ biedener Gesetze zur Beseitigung; von Zweifeln, welche über se Belegung von i eng err, Geldern milder Stiftungen s. w. entstanden sind, betreffend, auf Befürworung der Justiz⸗ mmission ohne Debatte angenommen. Darauf folgte die Berathung über den Gesetzentwurf, die Vereinigung der Offi— und Unteroffiziers⸗Wittwen.· und Waisen⸗Versorgungs⸗ U n mit der Beamten⸗Wittwen. und Waisen.Versorgungs⸗ betreffend, welche mit der Annahme desselben endigte. beschäftigte sich die Versammlung mit der Gesetzes⸗ zorlage zur Regulirung des Versatzwesens bei dem Herzoglichen
ihhause. hh r tenburg. Sternberg, 16. Dezember. Der Land- ag enehmigte heute die Annahme der Rentenanweisungen und zr Rentereikassenscheine bei den Landeskassen unter der Be—⸗ ungung, daß keine Mehrausgabe erfolge und in der Erwar— ung f daß . Regierung die mecklenburgische Eisenbahn nicht mnkaufen werde. ; ] Die Regierung empfiehlt den Ständen die Bewilligung 's Eppropriationsgesetzes für die Eisenbahn Mölln-Dömitz. Hambnrg, 16. Dezember. In der gestrigen Sitzung der Fügerschaft wurde Dr. Baumeister zum Präsidenten der Fürgerschaft gewählt. Zum ersten Vize -Präsidenten wurde Fr. Hachmann, zum zweiten Vize⸗Präsidenten Herr Koye—
nann gewählt. .
Sachsen. Dresden, 16. Dezember. Die erste Kam⸗ nner trat in ihrer heutigen Sitzung nach längerer De— latte dem von der zweiten Kammer auf die Petitionen er Studenten Böhme und Gen. und des städtischen Ver— ins zu Leipzig, um Aufhebung der akademischen Gerichts⸗ barkeit, gefaßten Beschlusse, soweit er dahin geht, die Regierung fu ersuchen, der Ständeversammlung den auf dem vorigen andtage zurückgezogenen Gesetzentwurf über die Rechtsverhält⸗ sise der Studirenden bez. nach vorgängiger Revision desselben wieder vorzulegen, bei, während sie, soweit er diese Vorlegung soch am gegenwärtigen Landtage bewirkt wissen will, den Bei⸗ itt zu demselben ablehnte.
— Die zweite Kammer setzte in ihrer heutigen Sitzung je Berathung des Justizn Etats fort und beendigte dieselbe.
Altenburg, 16. Dezember. Die Landschaft hat die dorlage der Regierung wegen des neuen Wahlgesetzes, nachdem mehrere Anträge, die Vorlage mit Beziehung auf verschiedene abanderungsvorschlaͤge an die Kommission zurückzuweisen, ab⸗ slhnt worden waren, schließlich mit einigen unwesentlichen Ubanderungen gegen 3 Stimmen angenommen. Außerdem vurde auch dem Anschluß an den zwischen Preußen und Sachsen bgeschlossenen Staatsvertrag wegen Beseitigung der Doppel⸗ leseuerung von Bundesangehörigen und dem hiermit in Ver— hndung stehenden Entwurfe eines Nachtragsgesetzes zu dem eseze wegen Einführung einer allgemeinen Klassen und klassi⸗ fzirten Einkommensteuer die landschaftliche Genehmigung heilt. 6 ihrer heutigen Sitzung erledigte die Landschaft eine nzaͤhl kleinerer Gegenstände, Petionen und Anträge. Baden. Karlsruhe, 15. Dezember. Das heute er⸗ hhienene »Gesetzes und Verordnungsblatt« Nr. 35 enthält eine Bekanntmachung des Ministeriums des Großherzogl. Hauses nd der auswärtigen Angelegenheiten; den Vertrag mit dem
orddeutschen Bunde wegen gegenseitiger militärischer Frei⸗ zügigkeit betreffend. .
Bayern. München, 15. Dezember. Die Bayer. landesztg.« schreibt in ihrem gestrigen Abendblatte: Ueber den usgang, welchen die Ministerkrisis nehmen wird, läßt sich im jetzigen Zeitpunkt noch gar nichts sagen, denn, wie wir hören, werden im Augenblick Verhandlungen wegen Ueber⸗ nahme der erledigten Portefeuilles mit Niemandem gepflogen. Es wäre am Ende nicht unmöglich, daß das Ministerium, ohne sich ergänzt zu haben, vor den Landtag träte; denn dessen Zusammentritt läßt sich doch schwerlich über die ersten Tage des neuen Jahres hinaus verschieben.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, lt. Dezember. Das Rteichsgesetz blatt enthält die Postübereinkunft vom 24. Juli 1863 zwischen Fer Regierung Sr. K. K. apostolischen Majestät und der Regierung Sr. Hoheit des Fürsten der vereinigten Fürsten⸗ thümer. (Unterzeichnet zu Wien am 24. Juli 1868, in Ge⸗ mäßheit der mit Allerhöchstem Handschreiben vom 14. Novem⸗ ber 1868 festgestellten Titulaturen und sonstigen Bezeichnungen laut beiderseilig ausgefertigten Protokolls, ddo. Wien, 25. Fe⸗ bruar 1869, ün Texte amendirt und sohin seitens des Reichs. lanzlers und K. K. gemeinsamen Ministers des Aeußern, sowie des Präsidenten des Fürstlichen Ministerrathes und Fürstlichen
Ministers des Aeußern endgültig ratifizirt zu Wien am 30. Juli
und zu Bukarest am 18.36. August 18609.)
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— Das Abgeordnetenhaus wählte seftern die Adreß⸗ kommission. Die Regierungs vorlage, betreffend die Ausnahms⸗ verfügungen in Süddalmatien, wurde, nachdem . An⸗ trag auf Wahl eines eigenen Ausschusses abgelehnt worden, der Adreßkommission zur Vorberathung überwiesen. Die übri- gen Regierungsvorlagen wurden theils bestehenden, theils neu- zu wählenden Ausschüssen übergeben.
— Der dem Abgeordnetenhause vorgelegte Entwurf eines Geseßes zum Schutze des Brief · und . lautet:
§. 1. Die absichtliche Verletzung des Geheimnisses der Briefe und anderer unter Siegel gehaltenen Schriften durch widerrechtliche Eröff- nung oder Unterschlagung derselben ist, insoferne diese Verletzung nicht unter eine strengere Bestimmung des allgemeinen Strafgesetzes fällt, als Uebertretung zu ahnden. Diese Uebertretung, wenn sie von einem Beamten oder Diener oder einer anderen im öffentlichen Dienste bestellten Person in Ausübung des Amtes oder Dienstes verübt wurde, ist mit Arrest bis zu 6 Monaten, außerdem aber mit Geldstrafe bis zu 500 Fl. 5. W. oder mit Arrest bis zu 3 Monaten zu bestrafen. Im letzteren Falle findet die strafgerichtliche Verfolgung nur auf Begehren des in seinem Rechte Verletzten statt.
§. 2. Die amtliche Beschlagnahme oder Eröffnung von Briefen oder von anderen unter Siegel gehaltenen Schriften darf außer den Fällen der Hausdurchsuchung und der Verhaftung nur auf Grund eines von dem Richter erlassenen Befehles stattfinden.
Der Befehl ist den Betheiligten unter Angabe der Gründe ohne Verzug zuzustellen.
Als Richter im Sinne dieses Gesetzes sind auch die Gefällsstraf⸗ erichte anzusehen. —
§. 3. Die gegen die Bestimmungen des §. 2 dieses Gesetzes vor⸗ genommene Beschlagnahme oder kg em ist als Uebertretung mit Arrest bis zu 3 Monaten zu bestrafen.
§. 4. Durch die auf Grund des Gesetzes vom 5. Mai 1869, R. G. Bl. Nr. 66, ausgesprochene Suspension des Art. 19 des Staats- grundgesetzes vom 21. Dezember 1867 Nr. 142, treten die 858 2 und 3 des gegenwärtigen Gesetzes für die Dauer dieser Suspension außer. Wirksamkeit.
§. 5. Die Bestimmungen der Strafprozeßordnung über die Be⸗ schlagnahme und Eröffnung von Briefen der Beschuldigten so wie die Vorschriften der Briefpostordnung in Betreff der Behandlung unbe⸗ stellbarer Briefe bleiben durch dieses Gesetz unberührt.
Pesth, 14. Dezember. In der heutigen Unterhaussitzung legte die Finanzkommission das Budgetreferat vor, das trotz Widerstandes der Linken für Donnerstag auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Die Centralkommission referirte über die Stem⸗ pelgesetze und empfahl deren Annahme. — In der gestrigen Konferenz der Deakisten beantragte Lonyay, die Eivilliste von zehn zu zehn Jahren zu votiren und die gemeinsamen Pensio— nen nach dem Quotenverhältniß zu acceptiren. Hierüber wurde noch kein Beschluß gefaßt. Die Konferenz beschloß, die Budget ⸗ verhandlungen im Plenum zu beginnen. — Der Klub der Linken beschloß, der Regierung die Indemnität für das erste Quartal für 1879 zu ertheilen. .
— Die Presse bringt in ihrer Abendnummer ein Privat- telegramm, welchem zufolge die Insurgenten von Braich ihre Unterwerfung angetragen haben, und diejenigen von Erivossie um die Eröffnung von Unterhandlungen zu bitten beabsichtigen.
— Nach Berichten aus Cattaro vom heutigen Tage ist die friedliche Unterwerfung des größten Theils der Insurgenten angeblich gesichert. Die Insurgenten von Braic werden ihre Waffen am 19. d. im Fort Cosmac abliefern. ᷣ
Triest, 16. Dezember. Der Lloyddampfer »Diana« ist soeben mit der Ueberlandpost aus Alexandrien hier angekommen.
Belgien. Brüssel, 16. Dezember. Die Repräsen⸗ tantenkammer setzte gestern die Diskussion des L u. Il. Titels des revidirten Code de commerce (von den Handeltreibenden, resp. von den Handelsbüchern) fort. Herr von Brouckere über- reichte den Bericht der Kommüssion über den Verkauf der Süd⸗ zitadelle von Antwerpen. Der Bericht wurde auf die Tages⸗
ordnung gesetzt.
Großbritannien und Irland. London, 16. Dezember. Die Regierung hat das Parlament auf den 8. Februar ein⸗ berufen.
— Der abgereist.
Fraukreich. Paris, 16. Dezember. Im gesetz⸗ gebenden Körper bekämpfte bei den heute fortgesetzten Wahlprüfungen Estancelin die Wahl Calvet's und ertheilte der »gefügigen« Majorität den Rath, alle Wahlen en bloc für gültig zu erklären. Diese Worte hatten einen heftigen Tumult zur Folge; der Redner wurde zur Ordnung gerufen. Erèmieuz griff die Einmischung der Friedensrichter an, der Justiz Mi nister replizirte. Die Wahl wurde schließlich mit 155 gegen 67 Stimmen genehmigt.
— 38 33 Die Gerüchte über bevorstehende Kabinets-⸗ veränderungen erhalten sicht.
— Die Subskription auf die tür kische Anleihe hat so⸗ wohl hier wie an verschiedenen auswärtigen Hauptplätzen eine
Herzog von Genua ist von hier nach Italien
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