1869 / 298 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

4898

beute von 76 Stück Rothwild ann 20 Stück Hirsche) und 2 Jüchsen. Davon erlegten Se. Majestät 34 Stück Rothwild darunter 8 Hirsche) und 2 Füchse.

Nach beendigtem Diner in Hubertusstock um 6 Uhr wurde die Wildstrecke daselbst bei Beleuchtung durch Fackeln und bengalischen Flammen in Augenschein genommen, worauf alsbald die Rückfahrt nach Berlin erfolgte. An vielen Stellen des Weges waren Ehrenpforten errichtet, an welchen ein zahl= reiches Fern die Vorbeifahrt Sr. Majestät erwartete und Allerhöchstdenselben mit lebhaften Hurrahrufen freudig begrüßte.

Ihre Maßfestät die Königin . 0, die chinesische Gesandtschaft. Bei den Königlichen Majestäten fand im Königlichen Palais ein größeres Diner 3. die an dem Königlichen 94 akkreditirten Botschafter nebst Geniahlinnen statt. Den Kammerherrndienst bei Ihrer Majestät haben die König⸗ lichen Kammerberren Graf Häseler und Graf Pfeil übernom- men. Die Rückreise Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen durch Italien hak durch Unwohlsein seines jüngsten Kindes be— schleunigt werden müssen, und werden Ihre Königlichen Hohei—⸗ ten der Kronprinz und die Kronprinzessin erst nach Weihnachten von Cannes . zurückkehren. Gestern wohnte Ihre Majestät die Königin dem Gottesdienste im Dome bei. Das Familiendiner fand bei Sr. e, Ge. Hoheit dem Prin zen Karl statt. Abends war Ihre Majestät die Königin in einer Sitzung des Vaterländischen Frauenvereins anwesend.

Wie aus Cannes, den 17. Dezember, gemeldet wird, hat die auf den 15. d. M. bestimmte Abreise Ihrer Königl. Hoheit der Kronprinzessin von Cannes durch eine in— zwischen glücklich beseitigte Erkrankung des Prinzen Waldemar eine Verzögerung erlitten. Nach den neuesten Dispositionen wird Se Königl. Hoheit der Kronprinz am 29. d. M. in Cannes erwartet (S. nachstehende Notiz), um mit Ihrer Königl. Hoheit der Kronprinzessin, den Prinzessinnen Charlotte und Victoria und dem Prinzen Waldemar die Rückreise nach Berlin voraussichtlich gegen Ende des Monats anzutreten.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz traf, nach telegraphischen Mittheilungen, am 17. d. Mts. in Florenz ein und stattete Sr. Majestät dem Könige Victor Emanuel einen Besuch ab. Am 18, Nachmittags, setzte Höchstderselbe seine Rückreise fort, begab Sich zunächst nach Spezzia und von dort auf der Fregatte »Elisabeth« nach Cannes, wo Se. Königliche Hoheit nach einer sehr günstigen Ueberfahrt gestern Mittag ein—⸗ getroffen ist.

Der Bundesrath des Deutschen Zollvereins trat heute zu einer Plenarsitzung zusammen.

In der am Sonnabend stattgehabten (33) Sitzung des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes führte der StaatsMinister Delbrück, in Vertretung des Bundeskanzlers, den Vorsitz. Es wurde über Anträge des Präsidiums, betreffend a) die Verhandlung eines Jurisdiktionsvertrages mit Bayern b) die Zulassung von Ausländern zum Gewerbebetrieb im Um⸗ herziehen, Beschluß gefaßt. Die Vorlagen des Präsidiums, be⸗ treffend: a) den Entwurf eines Gesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Bundes. und Staatsangehörigkeit; b) die Gewährung einer Unterstützung zur Fortsetzung der Monumenta Germaniae historica, wurden den betreffenden Ausschüssen über wiesen. Die Ueberweisung des nach dem Beschlusse des Bundes⸗ rathes umgearbeiteten Entwurfs eines Gesetzes über den Unter— stützungswohnsitz an den betreffenden Ausschuß wurde genehmigt. Sodann erfolgte die Wahl der Mitglieder des Bundes⸗Ober— Handelsgerichts. Ausschußberichte wurden erstattet über 1) mehrere Petitionen, betreffend die Außercourssetzung der Inhaber- papiere, ) über die Petition des Magistrats zu Tönning wegen Aufhebung einer Hafenabgabe, 3) über eine Petition, betref⸗ fend die Einklagung der Hypothekenforderungen, H die Präsi⸗ dial⸗Vorlage, betreffend die Deckungsmittel für die Bundes- Generalkasse für 1870. Hierauf erfolgte der Schluß der dies⸗ jährigen Session des Bundesrathes.

Das Staats⸗Mini sterium hielt heute eine Sitzung ab.

Im Verlaufe der vorgestrigen Sitzung des Herren⸗ hauses wurde, nachdem der Regierungs-Kommissarius, Ge⸗ heimer Justiz Rath Schneegans, das Wort genommen, der die Rheinschiffahrts Gerichte beireffende Gesetzentwurf angenommen. Den Rest der Tagesordnung bildeten Petitionen. Die von 61 Bürgern der Stadt Lippstadt ausgehende Petition wegen Entlassung ihrer Weidegrundstücke aus dem Verbande der Bocker⸗Haide⸗Melioration wurde der Staatsregierung zur Er⸗ wägung überwiesen.

Es folgte: Mündlicher Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über die Petition der Aeltesten der Kaufmann⸗ schaft zu Magdeburg, wegen Aufhebung der Elbzölle.

in Erwägung, daß nach Mittheilung der Staatsregierung gege bei dem Bundesrathe des Norddeuischen Bundes bee r enn gn gen zu dem Zweck stattfinden, um die von den Petenten erbeten auch von Seiten des Herrenhauses als dringend wünschenswerth . kannte Beseitigung der Elbzölle herbeizuführen, über die vorgenant⸗ Petition zur Tagesordnung überzugehen. ĩ

Das Haus beschloß nach dem Antrage des Herrn bach Ueberweisung der Petition an die Königliche gi bn. rung zur Berücksichtigung.

Die Petition des rheinisch westfälischen Gefängniß ⸗Vereinz die Verwaltung sämmtlicher Gefängnisse dem Ministerium de Innern unterzuordnen, wurde der Staatsregierung zur Ei. wägung, und die Petition der Stadtbehörden zu Grabow hei Stettin, und Befreiung von der für den größten Theil da e, . Stadtbewohner aus einer unrichtigen Begrenzun es stettiner Mahl. und Schlachtsteuer Bezirks erwachsenden 9. lastung mit doppelten Staatssteuern, der Staatsregierung zur

wurde nach 12 Uhr durch den Präsidenten Grafen Eberhard

zu Stolberg⸗Wernigerode eröffnet. Am Ministertische b sich der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt. . Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Schluß, betreffend die Hannoversche

i über den Gesetzentwurf, Landes⸗Kredit ⸗˖ Anstalt.

Der Referent, Herr v. Rabe, motivirte seinen Antrag: Dem Gesetzentwurff betreffend die Hannoversche Landes - Kredit. An. stalt, in der vom Ahgeordnetenhause beschlossenen Fassung die ver. fassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen.

Nachdem der Regierungs⸗Kommissarius Geh. Ober · Finam Rath Wollny ebenfalls für diesen Antrag sich ausgesprochen hatte, wurde die Generaldehatte eröffnet. Ohne Diskussion ge— nehmigte das Haus den Gesetzentwurf.

Es folgte in der eee ng Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Landeskredit⸗Kasse in Cassel.

9 67 Referent Herr von Beurmann befürwortete seinen ntrag:

Den vorangeführten Gesetzentwurf unverändert, in Ueberenn. stimmung mit dem Abgeordnetenhause, anzunehmen.

Ohne Debatte beschloß das Haus nach diesem Antrage.

Die nächste Nummer betraf: Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Landesbank in W aden Det Referent, Graf von Eulenburg, begründete seinen Antrag:

9 vorbezeichneten Shen r one in unveränderter Fassung an zunehmen.

Auch hier trat das Haus ohne Debatte dem Antrage deß Referenten bei.

In der Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffen die Auflösung der Wittwenn und Waisenkasse der Polizeimanmn— schaft der vormaligen freien Stadt Frankfurt a. M. motivirt der Referent Herr Beyer seinen Antrag:

Den Gesetzentwurf in der vom Abgeordnetenhause beschiossenen Fassung anzunehmen.

Auch dieser Antrag wurde ohne Widerspruch angenommen.

Es folgte in der Tagesordnung Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Unterstützungskase für Waisen von Steuerbeamten in der Provinz n

Der Referent Graf zu Münster begründete seinen Antrag:

Dem Gesetzentwurf in i n, in Uebereinstimmung n n Abgeordnetenhause, die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen.

Das Haus beschloß diesem Antrage gemäß.

In der Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die gezwungene Abtretung von unbeweglichem Eigenthum im Bezirke des Appellationsgerichts zu Frankfurt a. M. wurde von dem Referenten Herrn Wilckens der Antrag befürwortet:

Den Gesetzentwurf in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung anzunehmen.

Nachdem der Regierungs-Kommissarius Geh. Justiz · Rath Horstmann sich in gleichem Sinne geäußert hatte, wurde der Antrag des Referenten angenommen.

Das Haus ging darauf zum nächsten Gegenstand det Tagesordnung über; Bericht der Kommission für Justizangele genheiten über den Gesetzentwurf, betreffend die Kompetenz der Schwurgerichte bei poltlischen Verbrechen und Vergehen und bei Preßvergehen. Der Referent Graf zur Lippe begründet den einstimmigen Antrag der Kommission, diesen Gesetzentwu abzulehnen, worauf der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt dak das Wort ergriff. .

Es betheiligten sich an der Debatte noch die Herren Zacharhh, dem der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt antwortete, v. Bernuth Graf Bruͤhl, v. Thaden, Graf zur Lippe. Das Haus beschlo nach den Antrage der Kommission. ;

Darauf folgte; Fortsetzung der Diskussion über den Berih, der Justiz Kommisslon über die II. Petition des Grafen zu Lippe, betreffend den Entwurf eines Strafgesetzbuches für den

Der Referent Dr. Tellkampf begründete den Antrag der Kommission:

Norddeutschen Bund. Zuerst ergriff der Referent Herr Bloe mer das Wort. (Schluß des Blattes.)

Berücksichtigung überwiesen. (Schluß der Sitzung gegen 4 Die heutige (9.) Plenar⸗Sitzung des e, ,

4899

Die (42.) Plenar⸗Sitzung des Hauses der Abgeord⸗ neten wurde am Sonnabend, den 18. Dezember, vom Präsi⸗ benten von Forckenbeck um 103 Uhr eröffnet.

Am Ministertisch befanden sich: der Minister der geistlichen, Unterrichts und n, ,, , m Dr. v. Mühler, der Minister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten v. Selchow, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und mehrere Regierungs⸗Kommissare.

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildeten die bei der Vorberathung des Entwurfs zum Staatshaushalts Etat für das Jahr 1870 gefaßten Beschlüsse.

Zum Beschlusse vom 26. November d. J. wurde vom Referenten Abg. Thilo Namens der Budget, Kommission Be— richt erstattet über die Etatsposition von 100,900 Thlrn,. für den Neubau einer Strafanstalt in der Provinz Schleswig-

olstein (J. Rate) Etat des Ministeriums des Innern, gußerordentliche Ausgaben Tit. IV. Position 6.

Derselbe befürwortete den Antrag der Kommission:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: vorstehende Po- sition von 100090 Thlrn. zu genehmigen,

Das Haus trat diesem Antrage bei.

Zum Beschlusse vom 6. November d. J. erstattete der Abg. v. Kardorff als Referent der Kommission zur Prüfung des Staatshaushalts⸗Etats Bericht über den vom Abgeordneten Richter (Königsberg) zum Staatshaushalts-Etat pro 1870 Kapitel 33, Oeffentliche Schuld gestellten Antrag:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

In den Hauptetat pro 1879 einen neuen und besonderen Ein- nahmetitel folgenden Inhalts aufzunehmen:

Einnahme ⸗Ueberschuß der Betriebsfonds der Hauptverwaltung der Staatsschulden, des Reservefonds der allgemeinen Staatsschuld, des Depositalfonds zur Tilgung und Verzinsung der provinziellen Staatsschulden und des General⸗Depositums fur Privatpersonen 100000 Thlr.

Der Antrag der Kommission:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: »Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, eine Aenderung dahin vornehmen zu wollen, daß in dem Etat der Staatsschulden⸗ Verwaltung bei dem Jitel: »Betriebsfonds der Hauptverwaltung der Staatsschulden«- durch einen besonderen Vermerk diejenigen Zwecke bestimmt namhaft ge⸗ macht werden, zu denen dieser Fond zu verwenden ist⸗ wurde vom Hause angenommen.

Auch über den Antrag des Abg. Richter (Königsberg) zu dem Staatshaushalts Etat pro 1870 Kap. 33: Oeffentliche Schuld, berichtete der Abg. v. Kardorff.

Die ferneren Anträge der Kommission:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: J. Den Antrag Richter , . II. Die Königliche Staatsregierung aufzufordern: In der Uebersscht vom Zustande der einzelnen Abtheilungen des De Fositalfonds der Hauptverwaltung der Staatsschulden Seite 84. 85. der Anlagen Band II. Nr. 8 des Staatshaushalts .- Etats, nachstehen den Vermerk hinzuzufügen: »Soweit am Jahresschluß der Gewinn- titel aus der Verwaltung des Depositalfonds für Privatpersonen

160600 Thlr. baar übersteigt, werden die Ueberschüsse unter die zu⸗

fälligen Einnahmen der Allgemeinen Kassenverwaltung aufgenommen. « wurden gleichfalls angenommen.

Die übrigen Etatspositionen wurden den Beschlüssen in der Vorberathung entsprechend bewilligt. Es folgte die Be⸗ rathung über die allgemeine Kassenverwaltung.

Auf den Vorschlag des Präsidenten von Forckenheck wurde die weitere Schlußberathung des Staatshaushalts⸗Etats jedoch vorläufig ausgesetzt und sofort übergegangen zu Nr. 5 der Tagesordnung: ; . .

Mündlicher Bericht der Kommission für die Geschäfis⸗ ordnung über die Frage,

ob durch die vom 1. Dezember er, ab erfolgte Versetzung des Abg. Kreisrichter von Kleinsorgen von Hattern, im Regierungsbezirk Muͤnster nach Meschede im Appellationsgerichtsbezirk Arnsberg dessen Mandat als Abgeordneter als erloschen zu betrachten sei.

Der Referent Abg. Steltzer befürwortete den Antrag der Kommission: .

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: das Mandat des Abg. v. Kseinsorgen für erloschen zu erklären. .

Nachdem der Abg. ,, . (Eüddinghausen sich gegen diesen Antrag und der Abg. Wölfel für denselben erklärt hatten, wurde derselbe vom Hause angenommen. E ü . Bericht der Kommission für die Geschäftsordnung über

ie Frage:

R ih die Ernennung des Abg. v. Zander zum Amtshauptmann von Wöltingrade, unter gleichzeitiger Uebertragung der Geschäfte des Kreishauptmanns für den Kreis Liebenburg, dessen Mandat als Ab⸗ geordneter als erloschen zu betrachten sei. J

Der Berichterstatter, Abgeordneter Steltzer, befürwortete auch

hierbei den Antrag der Kommission:

Das Haus w n. , beschließen: das Mandat des Abgeordnelen v. Zander für erloschen zu erklären. .

An der Debatte, die sich hierüber entspann, betheiligten sich die Abgg. Grumbrecht, Müller (Solingen) und Graf zu Eulen⸗ burg (Veutsch- Crone). Auch der Minister des Innern Graf zu

Es folgte: Münd⸗

Eulenburg griff in die Diskussion ein. Bei der Abstimmung wurde der Kommissionsantrag angenommen.

Der Abg. von Brauchitsch (Flatom) erstattete als Referent der Budget⸗Kommission mündlichen Bericht über die Petition mehrerer Burtaubeamten um Gehaltszulagen. Das Haus ging hierüber zur Tagesordnung über.

Nachdem ein Schreiben des Präsidenten des Herrenhauses, Grafen Eberhard von Stolberg, verlesen worden, durch welches mitgetheilt wurde, daß das Konsolidationsgesetz soeben im Herrenhause ganz in derselben Fassung wie im Abgeordneten⸗ hause angenommen worden sei, wurde nunmehr in der Schluß⸗ berathung des Budgets sortgefahren.

Der Abg. Lasker berichtete Namens der Kommission zur Prüfung des Staatshaushalts J. über die Nachtragsforderungen zu den einmaligen und außerordentlichen Ausgaben zu VII. Ministerium der geistlichen 2c. Angelegenheiten und emwfahl dem Hause a) die zu Kap. 14 Tit. 2, 3, 11, 12, 13 und 14 des Hauptetats geforderte Zusatzsumme zu den einmaligen und gußerordentlichen Ausgaben in der nachträglich beantragten Weise zu bewilligen, 6) zu Kap. 14 Tit. 182. des Nachtrages in der Bezeichnung der Post die Worte »und Präparanden⸗ Bildungs zu streichen, und demgemäß die , . Summe von 10000 Thlrn. zu bewilligen unter der Bezeichnung: För⸗ derung des Seminarwesens.

Nach einer Diskussion, an welcher sich der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. v. Mühler und die Abgg. v. Hennig und Dr. Virchow betheiligten, wurden die Kom⸗ missionsanträge vom Hause angenommen. Abg. Lasker be- richtete sodann über den Kommissionsantrag zu II. Finanz- Ministerium Kap. h allgemeine Kassenverwaltung Tit. 5. Er⸗ werbung des Grundstücks der Artilleriewerkstatt zu Berlin, welcher dahin geht, die nachträglich geforderten 150,000 Thlr. nicht zu bewilligen

Ber Finanz ⸗Minister Camphausen, der Regierungs⸗Kom⸗ missar, Geh. Ober Finanz Rath Mölle, und der Abg. v. Brauchitsch (Flatow), erklärten sich gegen diesen Antrag, welchen der Abg. Br. Virchow unterstützte. —ͤ

Der Kommissionsantrag wurde hierauf angenommen.

Es folgte nunmehr der Etat der allgemeinen Kassenverwal⸗ tung. Die zu diesem Etat von den Abgg. Dr, Virchow, Dr. Glaser und Richter (Königsberg) gestellten Anträge wurden bei der durch Annahme des Konsolidakionsgesetzes völlig verän= derten Sachlage von den betreffenden Antragstellern zurück⸗ gezogen. Dagegegen wurde folgender Antrag angenommen: Die Staatsregierung aufzufordern, den Reservefonds der all- gemeinen Staatsschuld und den Depositalfonds für die provin= ziellen Schulden dem Aktivkapitalienfonds zuzuführen.“ Ehe in die Berathung des Etatgesetzes eingetreten wurde, vertagte der Präsident von Forckenbeck die Sißung, um die kalkulato—⸗ rische Zusammenstellung der Summen zu veranlassen.

Nach 15 Minuten wurde die Sitzung wieder eröffnet. Referent Abg. Lasker berichtete nunmehr Namens der Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Feststellung des Staats— haushalts. Etats pro 1870, dessen §. J sich folgendermaßen ge⸗ staltet: -Der diesem 23 in Anlage beigefügte Staatshaus⸗ halts⸗Etats für das Jahr 1870 wird in Einnahme auf 168,251,372 Thaler und in Ausgabe auf 168,101,372 Thlr, nämlich auf 162,252 850 Thlr. an fortdauernden und auf 5, 848522 Thlr. an einmaligen außerordentlichen Ausgaben festgestellt. Etats mäßiger Ueberschuß 160,000 Thlr. Nach einigen Bemerkungen der Äbgg. v. Benda, Richter (Königsberg) und Graf zu Eulen⸗ burg (Deutsch⸗Lrone) wurde §. 1 mit allen gegen etwa 2 Stim⸗ men angenommen. Ebenso wurde §8. 2 des Gesetzes, welches lautet: Im Jahre 1870 können nach Anordnung des Finanz⸗ Ministers verzinsliche Schatzanweisungen im Betrage von 12500, 000 Thlr., welche vor dem Oktober 1871 verfallen müssen, wiederholt, jedoch nur zu der Deckung im Verkehr gesetzter Schatzanweisungen, ausgegeben werden. Die auf Grund des Gesetzes vom 1. Februar 1869 ausgegebenen Schatzanweisungen sind bei eintretender Fälligkeit einzulösen,; ohne weitere De—

batte angenommen; desgleichen §. 3 mit einem Amendement »die im Jahre 1869

des Abg. Lasker; der §. 3 lautet danach: ( eingegangenen und die im hr 1870 eingehenden Rückzahlungen auf die nach dem Gesetze vom 3. März 1868 zur Abhülfe des Noth standes in Osipreußen gewährten Darlehen, sowie die etatsmäßigen Ueberschuͤsse des Jahres 1870 sind zur theilweisen Einlösung der Schatzscheine zu derwenden. Im Uebrigen finden auf die nach S. Z dieses Gesetzes auszugebenden Schatzscheine die Bestimmun⸗ gen der §§. 4 und 6 des Gesetzes vom 28. September 1866 Anwendung.“ Die §§. 4 und 5 wurden darauf ebenfalls unverändert, und sodann das ganze Gesetz mit allen gegen etwa 5 Stimmen angenommen. Nach kurzer Berichterstat⸗ tung Seitens des Abg. Lasker lehnte hierauf das Haus den Gesetzentwurf, betreffend die Aufnahme einer Anleihe von I3 660000 Thalern zur Einlösung von Schatzanweisungen, ab.

613 *