4918
schreiten, um innerhalb des , et, Bundesgebiets denjenigen zliebenen, welche beim Bergbau, im
örperlich beschädigt werden, oder ihr Leben verlieren, eine angemessene Entschä⸗ digung zu sichern. Die hierauf von den hohen Bundesregierungen Aeußerungen erkennen ziemlich übereinstimmend an, daß die Fortschritte der Industrie Verhältnisse erben e über
die Verpflichtung zum Schadensersatze nicht mehr für aus⸗ reichend erachtet werden können, und daß die Bundesorgane
ege
ung dieses Materials beauftragten Aus⸗ schusse für Justizwesen konnte es sich nur zur Erwägung stellen, ob es sich, um den anerkannten Mängeln des bestehenden Rechts abzuhelfen, empfehlen würde, eine generelle . der t ꝛ ) zu ver⸗
anlassen, oder ob es zweckmäßiger sein würde, das zu erlassende Gesetz auf diejenigen Unternehmungen zu beschränken, welche mit ungewöhnlicher Gefahr für Menschenleben verbunden sind. Der Ausschuß hat sich k für letztere Ansicht ausge⸗ J eform der Grundsätze über
den Schadenersatz die Lehre von der Verschuldung und der sich
Personen und deren Hinter Eisenbahndienst, beim Betrieb einer Fabrik u. s. w.
eingegangenen
haben, denen gegenüber die allgemeinen Rechtsgrund
berufen sind, eine Revision der gedachten Grundsätze im der Gesetzgebung herbeizuführen. Dem mit der ö
Vorschriften über den Ersatz des verursachten Schaden
sprochen, da durch die generelle
daran knüpfenden Delikts Obligationen, mithin ein wichtiger
Abschnitt aus dem allgemeinen, wie aus dem besonderen Theile des Obligationenrechts vorweggenommen werden, eine so weit ge⸗ steckte Aufgabe indessen nur in Verbindung mit dem ganzen
System des Obligationenrechts zu lösen sein würde,
Wenn daher der Ausschuß zur Zeit die Aufgabe des Bun⸗ des nur darin erkennen konnte, im Wege eines Spezialgesetzes Bestimmungen zu treffen, um denjenigen, welche bei mit unge⸗ wöhnlicher Gefahr verbundenen Unternehmungen widerrechtlich an Leib und Leben beschädigt werden, beziehungsweise ihren Hinter- bliebenen einen Ersatz des erlittenen Schadens zu sichern, so mußten hier vorzugsweise die Eisenbahnen, der Bergbau und die Fabriken in Betracht gezogen werden. Zwar hat die Eingangs bezeichnete Petition auch die Transportanstalten zur Sec (Segel und Dampfschiffe) als Unternehmungen bezeich, net, bezüglich deren eine strengere Haftungsverbindlichkeit ein zuführen wäre. Es ist jedoch hierbei übersehen, daß das nun— mehr als Bundesgesetz geltende Handelsgesetzbuch in Art. 451, 78 und 49 in diesem Punkte vollkommen augreichende Be,
immungen enthält. Die in der Petition gerügten Mängel es gerichtlichen Verfahrens konnten im Hinblick auf die I erwartende Civilprozeßordnung zu Erörterungen zur Zeit einen Anlaß geben.
Dem Antrage des Ausschusses gemäß hat daher der Bundes⸗
rath des Norddeutschen Bundes in der Sitzung am 9. d. M, beschlossen: den Bundeskanzler zu ersuchen, nach Anleitung des von dem Ausschusse vorgelegten Berichts einen Gesetzentwurf über die an n der Unternehmer von Eisenbahnen, Berg— werken und Fabriken für die beim Betriebe dieser Unterneh⸗ mungen verursachten Tödtungen und Körperverletzungen ausar—= e. zu lassen und dem Bündesrathe zur Genehmigung vor— zulegen.
— Das Staats⸗Ministerium trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— Im Verlaufe der estiüigen Sitzung des Herrenhauses nahm dẽr Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt über die zweite Petition des Grafen zur Lippe nach dem Referenten Hrn. Bloemer das Wort. Das Haus lehnte den vom Herrn von Bernuth ge— stellten Antrag auf einfache Tagesordnung ab und nahm den Antrag der Kommission (vgl. Nr. 295 d. Bl.) an. Schluß der
Sitzung 3 Uhr.
— Die heutige (10. Sitzung des Herrenhauses wurde um 11 Uhr durch den räsidenten Grafen Eberhard zu Stolberg Wernigerode eröffnet. Am Ministertische befanden sich der Handels-Minister Graf Itzenplitz, der Justiz-⸗Minister Pr. Leonhardt und der Finanz⸗Minister Camphausen.
Die Tagesordnung betraf: Bericht der Budgetkommission über den Gesetzentwurf wegen Feststellung des Staatshaus— halts-Etats für das Jahr 1870. In der General-Debatte nahmen das Wort: Der Referent Herr v. Rabe, die Herren v. Senfft⸗Pilsach, Graf Brühl, v. Below, und der Regierungs⸗ Kommissarius Geh Ober Finanz Rath Mölle. In der Spezial- diskussion sprach zu dem Etat der Hauptverwaltung der Stagts⸗ schulden der Referent, worauf das Haus der zu diesem Etat vom Abgeordnetenhause abgegebenen Erklärung beitrat. Zu dem Etat des Hauses der Abgeordneten lag der folgende Antrag der Kommission vor:
Das Herrenhaus wolle beschließen: die Königliche Staatsregierung aufzufordern: 1) auf Grund des Art. 85 der Verfassung eine Gesetzes- vorlage wegen der Diäten und Reisekosten der Mitglieder des Ab- geordnetenhauses, sowie wegen der Stellvertretungskosten der zu Ab—
, ,. gewählten Staatsbeamten zu machen; 2) bis das oh
eregte Geseß in Kraft getreten sein wird, die Diäten und NRielsekoß für die Mitglieder des Abgeordnetenhauses im Etat pro 1871 tee. ferner in Fortfall zu bringen und diese Maßnahme vor An dtm und Ausführung der bevorstehenden Neuwahlen zur öffentlichen Ken niß zu bringen. — ut.
An der Debatte über diesen Antrag betheiligten sich der Referent und die Herren Graf v. d. Gröben ⸗Pongrien, Wilckenz v,. Kleist⸗RKetzow, Bloemer, v. Velow, Graf v. Brühl, v. Sen s Pilsgch 9 en, 2. ,
er Finanz⸗Minister Camphausen sprach nach dem H Bloemer. Das Haus nahm den ersten Theil des Antta rn und verwarf den zweiten.
Der Stagtshaushalts-Etat für das Jahr 1879 wurde so— dann in der Fassung, in welcher derselbe aus den Berathungen des Hauses der Abgeordneten hervorgegangen ist, genehmigt ebenso der Gesetzentwurf, betreffend die Feststellung des Staa g . für das Jahr 1870. Schluß der Sitzung
Uhr.
— Die außerordentliche Synode für die evan— elischen Gemeinden des Regierungsbezirks assel, über deren Eröffnungssitzung in Nr, o d. Bl
ausführlich berichtet worden ist! nahm in ihrer zweihen Sitzung zunächst die vom Vorstand in Vorschlag gebrachte Ge⸗ schaͤftsordnung, welche u. a. die Zulassung der Oeffentlichkeit auf Karten gestattet, an und vollzog sodann die Wahl des Auß— schusses zur Begutachtung der der Synode gemachten Vorlagen. In den folgenden Sitzungen gelangte die Vorlage, betreffend Jie Ressortverhältnisse der kirchlichen Verwaltungsbehörden im Re gierungsbezirk Cassel, zur Berathung. Der Antrag des Aus. schusses ging dahin, den vorgelegten Entwurf mit folgenden Aenderungen resp. Zusätzen , e,
26 Zu §. 1. 1. Den Siß des Gesammtkonsistorium nach Cassel zu erlegen.
J. Das Konsistorium durch Hinzuziehung von Mitgliedern de
Provinzial ⸗ Synode, nach Maßgabe * en,, zur M wirkung bei wichtigeren Geschäftsgegenständen zu verstärken, insbeson.
ing
dere, bei der Prüfung der Kandidaten pro ministerio; bei dem Vor
schlag wegen Anstellung, bezw. Bestätigung der Superintendenten, e , . und Metropolitane; bei . eidung in wichtigeren
isziplinaruntersuchungen gegen Geistliche; bei Visitation von Prezi. gerseminarien.
Nach längerer Debatte wurde mit 30 gegen 25 Stimmen von der Synode beschlossen, Cassel als Sitz des Gesammtkon. sistoriums zu beantragen. Ebenso wurden der 2. Antrag und noch einige weitere Modifikationen des Ausschusses genehmigt. Nachdem sodann die Annahme der ganzen Vorlage erfolg war, beschloß die Versammlung noch, auf den Antrag des Herrn. Bernhardi in dem Begleitschreiben den Wunsch auszudrücken, daß bei Besetzung des Gesammt konsistoriums die Bestimmung berücksichtigt werden möge welche durch Königlichen Erlaß vom 6. März 1852 hin sichtlich der Besetzung des Ober -Kirchenraths maßgebend ist nämlich, daß »nur solche Personen in denselben aufgenommen werden, welche das Zusammenwirken beider (evangelischem Konfessionen im Regiment mit ihrem Gewissen vereinbar sin. den«, — und endlich, auf Antrag des Abg. Karl Oetker, zu er⸗ klären, daß das Zustandekommen der Presbyterial⸗ und Sy= nodal-Ordnung Voraussetzung des Erscheinens dieser Vorlage als Gesetz sei und hiervon das Königliche Ministerium in Kenntniß gesetzt werden solle.
In der sodann folgenden Sitzung der Synode am 17.ð. N. machte der Präsident, nach Erledigung , an die Sy node gerichteten Eingaben, die Mittheilung, daß, da l nach sorgfaͤltiger Erwägung des Vorstandes und des Aut schusses als zweckmäßig und nothwendig erscheine, eine Ver tagung der Synode eintreten zu lassen, die nächste Plenat— sitzung der Synode, unter Zustimmung des landesherrlichen Kommissars, erst am 6. Januar 1870 stattfinden werde da gegen würden der Ausschüß in seiner Gesammtheit und dir Mitglieder des Vorstandes in genügender Anzahl ihre Thätih— keit fortsetzen.
Hannover, 20. Dezember. Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich Karl von Preußen, von Berlin kom⸗ mend, traf hier . Nachmittag um 2 Uhr 50 Min. ein und setzte Abends 7 Uhr mittelst Extrapost die Reise nach dem Sauparke bei Springe fort.
Mecklenburg. Schwerin, 20. Dezember. (N. * Der k ist von der Jagdreise nach Hu bertusstot am Sonnabend Abend hier wieder eingetroffen.
— Die Großherzogin Alexandrine gedenkt, wie ver lautet, am 28. d. M. von hier nach Cannes bei Nizza im si, lichen Frankreich abzureisen, um daselbst einen mehrmonatlichen Aufenthalt zu nehmen.
— Die Herzogin Wilhelm ist am Sonnabend mit
walter in allen Sachen, in welchen Letzterer Vollmacht
4919
uge 76 Uhr Abends hier eingetroffen und hat im Groß Ur, Hefele, durch den Köni stattgefunden. Die Minister, die e en Schlosse Wohnung genommen. Mitglieder des Geheimen gal Kabinets-Ehef Freiherr von Sachsen. Dresden, 19. Dezember. Vom »Gesetz⸗ und Egloffstein und der Direktor des katholischen Kirchenraths, gerordnungsblatte für das Königreich Sachsen« ist das von Schmidt, wohnten dem Akte an. . ; 3. Stück vom Jahre 1869 in der Ausgabe begriffen. Das— Bayern. München, 19. Dezember. Der König wird elbe enthält: Verordnung vom 29. Oktober 1869, die staats⸗ heute, Nachts 19 Uhr, von Hohenschwangau hier eintreffen und itztlichen Prüfungen betreffend; Gesetz vom 2. Dezember 1869, sich morgen früh nach Holzkirchen begeben, um die Königin von nie Gleichstellung der Schuldverschreibungen des Rorddeutschen Württemberg auf der Heimreise von Rom zu begrüßen und Zundes mit den inländischen Stagtspapieren betreffend; Ver . Majestät hierher zu geleiten, wo Nachmittags in der zrdnung vom 14. Dezember 1869, den Wegfall ber Porio. Königlichen Residenz Jamilientafel stattsinden wird. Am Dien. freiheit betreffend; Gefetz vom 15. Dezember 1869, den Umtausch stag wird Se. Masestät die Königin bis Augsburg begleiten her Albertsbahnaktien gegen Staatsschuldenkassenscheine be⸗ un sich dann nochmals nach Ho , begeben, von treffend / 6 12 *. 4 1 * 9 era gnn, e. dort jedoch am Freitag wieder hierher zurückkehren. die bei dem Landtagsausschusse zu Verwaltung der aatẽ-⸗ Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 20. Dezember. Im schulden niedergelegten H prozentigen Staatsschuldenkassenscheine Abg?d . fen hau * drachte bis Regierung nen Gesegent⸗
betreffend r in, betreffend die Bewilligung der Dotation des Kaiser⸗ . 30. Dezember. Das Dresdener Journal bestätigt wurf ein, . 9
daß ein , n bestehend aus der J Bank, ber 1 , ed, 9 nur Ph g . ves e m m n, n, nnn lg deutschen Kreditanstait und mehreren Frankfurter Bank. n 9 chm cn, , ms bann bir . 2 thäusern 4 Millionen der Sprozentigen Sächsischen Anleihe über⸗ 9 n, , .
nommen hat und daß dieselben gegen Ende Dezember zum mmgeger t den Stand der Ministerkrisis wird dem -W.
. ir gr m, Die Gesetz Sammlung T. B.“ von gut unterrichteter Seite Folgendes mitgetheilt: Die bringt eine höchste Verorbnung über die Stellvertretung Majorität des Kabinets ließ nach der Ankunft des Kaisers aus n Udvolaten. Den Advokaten soll hiernach gestattet sein, Ofen ein Memoire durch ,,, F. e ., . Grafen auf ihren Antrag sich durch das Appellgtionsgericht aus Taaffe überreichen. Die Minorität des Kabinets (agsse, Po= er Zahl der zur Erlangung der Anwaltschaft befähigten focki, Berger) erneuerte aus diesem Anlaß ihr Demissionsge uch zotate einen Stellvertreter bestellen zu lassen, ein sbol= 36 a n, oi . i, . 6 , alsdann vesahißt. är, de n ed; Ein des Grafen Beust ist, wie versichert werden kann,
durch diese Vorgänge in keiner Weise erschüttert worden.
Schweiz. Bern, 18. Dezember. Der Ständerath ge⸗ nehmigte den Fischereivertrag mit Baden. Der Natlonalrath hat die Berathung des Budgets be⸗
endigt.
Belgien. Brüssel, 20. Dezember. Ein der Reprä⸗ sentantenkammer vorgelegter Gesetzentwurf beabsichtigt, das Kommunalgesetz dahin zu modifiziren, daß unwichtigere Kommunalangelegenheiten nicht mehr, wie bisher, der doppel- ten Kontrole Seitens des Königs und der Provinzial Deputation unterliegen. Vielmehr sollen diese Königlichen Prärogative dem Minister des Innern 2 werden, welcher sie weiter den Gouverneuren übertragen kann.
Frankreich. Paris, 20. Dezember. Der Kaiser empfing gestern, wie das Journal offiziel meldet, die höchste, , . ĩ n mit der Ermuthigung und Beaufsichtigung der Hülfsgesell⸗ angeordncten drei juristischen Prüftingen auf zivei vermindert, schaften beauftragte Kommission und nahm deren Jaͤhres⸗ Die . zur ersten uristischen Prüfung ist durch das bericht entgegen.
Bestchen der Maturitätsprüfung und . eines drei⸗ — In der heutigen Sitzung des ges etzgebenden Körpers jährigen Rechtostudiums auf einer deutschen Universität bedingt, interpelsirte Rochefort die Regierung übers bie Ausweisung des die zum zweiten e men von einer Vorbereitungẽzeit von vier spanischen Deputirten Paul h Angulo aus Frankreich. Der— Jahren um prattischen Dienst abhängig. Die ins der ersten sclbe sei aus Spanien exilirt worden, weil er seine Pflicht ge= Prüfung Bestandenen werden als Referendare im Justiz dienst than habe. Während die französische Regierung diese Aus⸗ angenommen und nach den bestehenden Vorschriften auf den weisung für nöthig halte, gestatte sie der abgesehten Königin allgemeinen Diensteid verpflichtet und erhalten wenn sie nach Ifabella, auf französischem Boden offen zu konspirigen. Der nn des ersten Jahres ihrer Vorbereitungszeit zur Aushülfe Anzige Grund dieser Härte sei der, daß bie französische Regierung an eine Behörde abgeordnet werden, eine Remuneration von bas Erstehen einer Republik im Nachbarstaate färchte . Der 30 Fl., die in der zweiten Prüfung bestandenen Referendare Minister des Innern beantwortete diese Interpellation sofort. werden zu Herichts-AÜssessoren ernannt und besichen im Falle Er erklärte, Frankreich übe in edelmüthiger Weise Gastfreund— der aushülfsweisen Verwendung 40 Fl. monatlich Für die schaft ohne Üͤnterschied gegen fremde Könige und Unterthanen. jenigen, welche bereits jetzt die erste und zweite Prüfung bestan · Paul y Angulo habe indeß das französische Gebiet betreten, den haben, sind einige transitorische Bestimmungen getroffen nachdem er einen Versuch gemacht habe, den Bürgerkrieg worden. Nach längerer Debatte wurde der Entwurf mit eini⸗ in seinem Vaterlande anzufachen. Er habe, bereits auf fran⸗ Ein. zösischem Boden stehend, die Pflichten verletzt, welche
ihm seine Eigenschaft als politischer Flüchtling 2 indem er die Spanier zum offenen Aufstand aufgerufen habe. Da erst sei die französische Regierung eingeschritten und habe auf Grund der ihr i ü zustehenden Befugniß die Aus weisung desselben verfügt. Die Regierung, schloß der Minister, ist entschlossen, jeden Versuch der Unordnung zu bebandeln, wie er es verdient Und wird die ohnmächtige Minorität nicht durch Gewalt, sondern durch ihr moralisches Ansehen und mit Bei⸗ hülfe des ganzen Landes in Schranken zu halten wissen. Roche⸗ fort erwiberte noch einige Worte und wies namentlich auf Belgien und die Schweiz hin, welche Staaten jederzeit republi⸗ kanische Flüchtlinge bei sich aufnehmen. Damit war der Zwi⸗ schenfall erledigt.
mit Substitutionsbefähigung erhalten hat, während der Dauer der Stellvertretung alle gerichtlichen Handlungen vorzunehmen, die dem Sachwalter selbst obgelegen 3. — Elbe Blatt der GesetzSammlung enthält bereits das von dem Fandtage genehmigte und vom 15. d. Mts. datirte Nachtragk⸗= . nach welchen Alles, was in dem Gesetze vom II. März 1 über die Anlegung von Mündel und Stiftungsgeldern in inländischen Staatspapieren bestimmt ist, auch von der An⸗ legung solcher Gelder in Schuldverschreihungen des Norddeutschen Bundes, wenn dieselben nach Maßgabe der Bundesverfassung ausgestellt sind, zu gelten hat. . ᷓ Meiningen, 16. Dezember. Die in der vor estrigen Sitzung des Landtages begonnene Berathung des Ge etzentwurfs, die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienst betreffend, wurde gestern fortgesetzt. Nach dem von der Regierung vorgelegten Entwurf werden die in dem Statut vom 21. Janüar 1829 für die Befähigung im Fache der Justiz
en Abänderungen? angenommen. — Ein Antrag, das fenen e n betreffend, wurde dem Finanzausschuß über ⸗ wiesen.
In heutiger Sitzun Posten für die von 8 nachdem über die Vertretung des Landtags in derselben eine
u. A. die
bewilligte der Landtag ; Vorsynode,
Regierung beabsichtigte
längere Debatte stattgefunden. In Folge eines vermittelnden Vorschlags des Chefs des Kultusdepartements einigte man sich dahin, daß der Landtag zu dieser Versammlung, zwei Vertreter senden solle, und zwar einen geistlichen und einen weltlichen. Darauf wurde der Landtag vertagt.
Anhalt. Dessau, 17. Dezember. Beim Landtag wurde gestern ein Gesetzentwurf, die Entrichtung einer Ge⸗ werbesteuer für den Gewerbebetrieb im Umherziehen betreffend, . ; . eingebracht. — In den heutigen Abendzeitungen veröffentlicht Emile
Baden. Karlsruhe, 20. Dezember. Die Abgeordneten. Ollivier eine Erklärung, welcher zufolge die seit acht Tagen
kammer hat den Etat des Kriegs ⸗Ministeriums mit greßer von verschiedenen Blättern verbreitete Behauptung, er habe e
, t rung des Kontingentgesetzes auf nach Wiederzusammentritt des gesetzgebenden Körpers Auftrag
. 6 1 2 . . en ngen len erhalten, ein neues Kabinet zu bilden, durchaus unbegründet ist.
Württemberg. Stuttgart 20. Dezember. Heute In der heute stattgefundenen Versammlung der Attionãäre
hat die feierliche Beeidigung des Bischofs von Rottenburg, des »Eredit mobilier⸗ wurde ein modifizirter Vorschlag Ger— 665 *