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Bemerkungen. Die Angaben der Einnahmen des laufenden Monats (Gol. 3) sind mit Vorbehalt näherer Feststellung, die Angaben für den entsprechenden Monat des verflossenen Jahres (Col. 8) nach Maßgabe der 56 erfolgten Festsetzungen geschehen.
ij ad Col. 21. ie Baulänge beträgt 18.814 Meilen. Zum Be— triebe gehört noch die Zweigbahn nach dem Saarhafen bei Malstatt, O,so Meilen lang, und eine 6 in Frankreich gelegene Strecke von 664 Meilen, so daß die Betriebslänge 19.88 Meilen beträgt.
2 Die Strecke ⸗Northeim ⸗Herzberg⸗, 310 Meilen lang, ist am 1. Dezember v. J. und die Strecke „Herzberg ⸗Tettenborn«, 212 Meilen lang, am 1. August d. J. eröffnet.
) Die Strecke ⸗Wächtersbach-⸗Steinau«, 188 Meilen lang, so wie die Strecke ⸗Fulda⸗Neuhof« 1.8 Meilen lang, ist am 1 Juli v. J. und die Strecke Gietnau. Aceuhos., 3,9 Mln. lang, am 15. Dez. v. J. eröffnet.
9, 9 u. ) Diese Angaben enthalten nur den . Antheil, wo⸗ bei die Einnahmen nach Maßgabe des verwendeten Anlagekapitals in Ansaßtz e m . sind.
Am 8. April v. J. ist die Strecke Opladen ⸗Mühlheim«, 56 M. lang, am 1. September v. J. die Zweigbahn yRittershausen⸗Rem⸗ scheid«, 2342 M. lang, und am J. Dezember v. J. die Strecke Mülheim . Bergisch⸗ Gladbach, 1,24 Meilen lang, eröffnet. In der Gesammtlänge ist die gepachtete Strecke »Haueda⸗Warburg«, O62 M. lang, mit enthalten. —
) Die Strecke -Rastenburg⸗ Lyck, 10680 Meilen lang, ist am 8. Dezbr. v. J. eröffnet. ad Col. 29. Inkl. 4500,00 Thlr. Prioritäts ˖ Stammaktien.
3) Von der „Rechten ⸗Oderufer ˖Bahn« ist am 15. Novbr. v. J. die Thalstrecke ·Vossowska ·˖ Breslau⸗, 170 M. lang, und am 26. Juli d. J. die Strecke »Tarnowitz⸗Beuthena, 200 Meilen lang, eröffnet.
) Die Strecke »Cöslin Stolpe der Hinterpommerschen Bahn ist am 1. Juli d. J. eröffnet.
i) Die Strecke »Nordhausen ⸗ Tettenborn «, 33 Meilen lang, ist am ö . d. J. eröffnet, und dem Betriebe der Hauptbahn hin zugesetzt.
3) ad Col. 11 u. 12. Inkl. der Zweigbahn Biendorf · Gerlebogk⸗.
135 Es beziehen sich die Betriebs -Einnahmen auf 49.14 M., näm- lich auch auf die erpachtete Bahnstrecke ⸗Roßlau⸗-Zerbst .
1 Die »Nordhausen - Erfurter Eisenbahna, 10,2 Meilen lang, ist am 17. August d. J. eröffnet.
is) Die Streck ⸗Neuß⸗Düren«, 6386s Meilen im Betriebe lang, ist am 1. September d. J. eröffnet. ad Col. 28, 29 und 30. Einschließ-⸗ lich der Bahn »Call⸗Trxier«.
6) Die Strecke ⸗Ehrenbreitstein Neuwied« ist am 2. Oktober d. J. in einer Länge von 2,04 Meilen eröffnet.
u) Die Betriebseinnahme bezieht sich auf die Strecke »Frankfurt⸗ Kahl und Frankfurt- Aschaffenburg« mit einer Gesammtlänge von 5, 8s Meilen, dagegen das Änlagekapital auf 3,29 Meilen.
13) Die Zweigbahn »RothenkrugApenrade⸗ O0! M. lang, ist am 12. September v. J. dem Verkehr übergeben. Durch Uebernahme der k Zweigbahn stellt sich die Betriebslänge auf
1385 eilen.
Landtags ⸗ Angelegenheiten.
Berlin, 21. Dezember. In der gestrigen Sitzung des Herrenhauses erklärte der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt bei der Debatte über den Bericht der Justiz ⸗Kommission, be— treffend den Gesetzentwurf bezüglich der Kompetenz der Schwur⸗ 66 bei politischen Verbrechen und Vergehen und bei Preß— vergehen:
Meine Herren! Ich werde mich für die zweite Tagesordnung er— klären aus denjenigen Gründen, welche ich bereits im Abgeordneten hause entwickelt habe, und welche ihrem wesentlichen Inhalte nach mit ⸗ getheilt sind auf Seite 8 des Berichts. Für den Fall, daß diese Tages ordnung abgelehnt werden sollte, werde ich mich jeder Diskussion ent- halten, ganz in Konsequenz meines Standpunktes, und werde ebenfalls in Konesquenz meines Standpunktes, aus keinem anderen Grunde, gern jeden Paragraphen des Gesetzentwurfs und gegen das ganze
esetz stimmen. ö . —— Nach einer Bemerkung des Dr. Zachariä äußerte der Minister:
Meine Herren! Ich bin auf §. 31 der Geschäftsordnung des Hohen Hauses aufmerksam gemacht worden, welcher übrigens auch in dem Bericht Ihrer Justiz ⸗Kommission nicht mit in Rücksicht gezogen ist. Nach diesem §. 31, welcher lautet: »Ueber Gesetzesvorlagen oder Anträge der Regierung oder des Hauses der Abgeordneten kann nicht zur Tagesordnung übergegangen werden,« ist es mir nicht mehr mög⸗ lich, für die Tagesordnung zu stimmen. Demgemäß stelle ich mich auf den bereits als eventuell angekündigten Standpunkt. Ich gehe davon aus, daß es jedenfalls nicht wünschenswerth ist, daß eine Landes⸗ vertretung der Bundesgesetzgebung Präjudize schafft, zumal in dem Falle, daß ein bestimmtes Gesetz, welches ganz unstreitig zur Zustän— digkeit der Bundesorgane gehört, bereits in Angriff genommen ist, was hier der Fall. Demgemäß werde ich also, um diesen meinen Standpunkt zu wahren, an einer sachlichen Diskussion durchweg mich nicht betheiligen und gegen den Gesetzentwurf im Ganzen, wie in seinen einzelnen Theilen stimmen indem ich noch einmal wiederhole, daß das lediglich aus rein formellen Gründen geschieht. , Diskussion über den Bericht der Justizkommission über die zweite Petition des Grafen zur Lippe, betreffend den Entwurf eines Strafgesetzbuches für den Norddeutschen Bund, nahm der Justiz⸗Minister nach dem Referenten Herrn Bloemer das Wort:
Meine Herren! Ich glaube, daß in dieser Angelegenheit schon
reichlich viel gesprochen ist, meinetwegen auch von meiner Seite. Ich werde mich deshalb der äußersten Kürze befleißigen.
Darüber, meine Herren, zweifelt ja kein Mensch, daß das Straf. gesetzbuch von 1851 ein bedeutendes Werk ist, am Allerwenigsten zweifelt daran die Königliche Staatsregierung; denn der Entwurf eines Straf— gesetzuchs hat ja den preußischen Entwurf von 1851 zur Grundlage und der Entwurf unterscheidet sich von dem Ge— setze nur in einzelnen Punkten. Die Beurtheilung der Frage, ob diese Veränderungen, meine Herren, gerechtfertigt seien, ob etwa andre
Aenderungen sich empfehlen, ist die Aufgabe der vom Bundesrathe
niedergeseßten Kommission gewesen. Die Kommission hat, wie ich bemerken darf, mit dem allergrößten Eifer, mit völliger Unbefangen. heit und Umsicht den Entwurf geprüft. Die Kommission hat ein großes, reiches Material gehabt, insonderheit von Gutachten der Gerichte, nicht allein inländischer, sondern auch ausländischer Gerichte, insbesondere auch eine große Reihe von Gutachten einzelner Justizbeamten, denen das Strafrecht und die Strafrechtspflege des Landes am Herzen liegt. Die Königliche Regierung, das Justiz⸗Ministerium, hat die Gerichte n, ,,. oder richtiger, ihnen den Entwurf mitgetheilt, die Ver— anlasfsung gegeben, sich gutächtlich zu äußern. Sie hat demgemäß e . was im preußischen Lande üblich gewesen ist; alle großen efetzentwürfe sind in diese Weise den Gerichten mitgetheilt.
habe in der letzten Sitzuug bereits den Entwurf einer Civil. prozeß⸗Ordnung, sowie den Entwurf einer Strafgesetz⸗ Ordnung hervor. gehoben; heute, meine Herren, theile ich Ihnen mit, daß ein Gleiches auch in Bare des sehr wichtigen, die Interessen des Landes auf's Tiefste berührenden Entwurfs einer Hypotheken - Ordnung gilt. Dieser Entwurf, meine Herren, ist nämlich den höheren Gerichten mitgetheilt, indem gesagt würde: es bleibe denselben überlassen, die Erinne . rungen, zu welchen der Gesetzentwurf Anlaß geben möchte, dem Justiz. Minister mitzutheilen. Dem Ober⸗Tribunal ist der Entwurf einfach und ohne eine solche Andeutung mitgetheilt worden. Die Kommis⸗ sion hat an dem heutigen Tage die zweite Lesung des Entwurfs in materieller Beziehung geschlossen und würde auch bereits morgen in formeller Beziehung schließen können wenn ihr nicht ein Gutachten, welches in den letzten Tagen vom hiesigen Stadtgericht ausgearbeitet ist, ferner eine wissenschaftliche Arbeit eines hochstehenden Rechtsgelehrten in Aussicht gestellt wäre. Wenn die Kommission also ihre Sitzungen noch nicht geschlossen hat, was an sich gerechtfertigt sein würde, so werden Sie daraus entnehmen kön. nen, wie sehr die Kommission Rücksicht nimmt auf Gutachten von Gerichten und auf wissenschaftliche Arbeiten , , . Rechtsgelehr⸗ ten. Der Herr Berichterstatter hat nun einen Weg eingeschlagen, der mir in der That ganz unerwartet ist. Er sagt, es handelt sich nicht um den Entwurf, welcher publizirt und den Gerich. ten mitgetheilt sei, sondern um den Entwurf, den die Kom— mission bearbeitet habe. Dieser soll von Neuem geprüft werden. Das wäre eine zweite Auflage; und wenn dann die Kommission mit dieser dritten Lesung fertig wäre, so könnte man mit demselben Rechte sagen, dieser neuere Entwurf müsse auch mitgetheilt werden. Es entwickel, sich also eine Seeschlange. Das nenne ich eine Sache verschleppent in eine solche Verschleppung kann die Regierung nicht einwilligen. Der Herr Bundeskanzler würde sich darauf auch entschieden nicht ein . lassen. In einem Punkte stimme ich mit dem Herrn Berxichterstatter überein, daß die vorgeschlagene Tagesordnung des Herrn Grafen von Rittberg, so gut sie auch gemeint sein mag, gar nicht paßt; denn der Antrag auf Tagesordnung geht dahin:
Das . wolle beschließen: In Erwägung, daß der
Herr Justiz⸗Minister heute zugesagt hat, den Entwurf zür Prozeß,
ordnung noch vor der voraussichtlich stattfindenden zwei ten Lesung den
obersten und oberen Gerichten des Landes mitzutheilen, und diesen
Veranlassung zur Aeußerung zu geben, über die Petition des
Grafen zur Lippe zur Tagesordnung überzugehen , während die zweite Lesung bereits beendet ist.
Meine Herren! Ich habe Ihnen die Gründe angegeben, welche die Königliche Regierung veranlassen werden, auf den n cg Ihrer Justizkommission nicht einzugehen. Ich habe jedoch noch Eins bemerk— lich zu machen.
Als die zweite Petition in der Kommission berathen wurde und diese sich schlüssig machte, also in der ersten Sitzung, wurde mit Bestinimtheit behauptet, der Entwurf, welcher puhlizirt ist⸗ — ich meine den im Sommer publizirten — sei den Gerichten nicht mit— getheilt, und zwar mit einer solchen Bestimmtheit, daß mein Herr Kommissar schwieg, indem er für möglich annahm, daß ein Versehen in der Expedition vorgekommen sei. Wenn damals der Kommission vorgelegen hätte, daß der Entwurf den Gerichten mitgetheilt worden I ̃— i. es doch recht wohl möglich, daß sie einen anderen Beschluß gefaßt hätte.
Meine Herren! Ich habe mich in Betreff des Antrages Ihrer Kom⸗ missien zur ersten Petition, in Erwiderung von Rücksichlen für die motipirte Tagesordnung erklärt, obgleich ich dafür hielt, daß die ein— fache Tagesordnung durch die Verhältnisse geboten sei, und zwar, ganz abgesehen von der formellen Zulässigkeit des Antrages, schon aus rein materiellen Gründen. Denn nachdem die Sache hier aufgeklärt war, auch von Seiten der Herren aus der Justizkommission Niemand mehr annahm, daß eine Veranlassung zu dem Antrage vorgelegen hahr indem sie vielmehr anerkennen mußten, daß meinerseits das . geschehen sei im Sinne und Gedanken meiner Erklärung, fiel der An⸗ krag ohne Weiteres weg. Ich muß noch einmal, bedauern, daß ich / dem jetzigen Antrage der Kömmission gegenüber, nicht in der Lage bin, mich für eine in dieser Weise motivirte Tagesordnung erklären zu können, eine einfache Tagesordnung ist nicht gestellt. Würde ein An⸗ trag auf motivirte Tagesordnung auf die Aeußerung des Justiz⸗ Ministers hin gestellt, so würde ich nichts zu erinnern haben.
— Bei der Schlußberathung über den Gesetzentwurf, be—
treffend die gezwungene Abtretung von unbeweglichem Eigen⸗
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rn der Regierungskommissarius,
2
r nn Mal in diesem Hohen Hause
: : M., Staatsbürger sein, wovon ein Theil auf dem Lande und ein anderer an , n dr n rf nr m it 83 in 2 Ciadl selbst seinen Wohnsitz haben solle. Es geht das
deutlich hervor aus dem Art. 28 des Frankfurter Gesetzes wo gesagt ist: wählbar ist jeder Staatsbürger, und nicht jeder Kommunal-;
bürger a.
Regierung, die Cillärung gab, Weg diesen Grunden und mit Rücficht auf die Dringlichkeit der
en ; ai. daß wie es hier gestellt war ej Sache darf ich die Bitte wiederholen: Das Far . möge dem a
h n habe /
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X des Frankfurter g Heschworenen solle
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Fegriff Einne a eint s hältnissen Stadt ⸗ oder
ch im Abgeordnetenhause zu sagen mir erlaubt habe: damals hat sich
ki anden, , RNegierungs⸗Entwurfe in seiner ursprünglichen
n⸗ ng seine Zustim⸗
mung geben. .
. In der heutigen Sitzung des Herrenhauses nahm der Regieruñgs⸗Kommissarius, Geheime Sber⸗Finanz · Nath Mölle bei der Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Staats⸗ haushaltsetat für 1870, das Wort:
Meine Herren! Es i ja bekannt, daß die Verzögerung der Etats berathung im andern Hause in der Hauptsache durch zufällige Um stände veranlaßt ist. Der Etat ist am 8. Oktober, wie schon erwähnt wurde, eingebracht und die Berathung hat erst etwa am 4. oder 6. No- vember beginnen können. Es ist also eine ziemlich lange Zeit dar- über hingegangen bis das andere Haus, durch zufällige Umst ande ver⸗ anlaßt, in die Berathung eingetreten ist. Ich will aber doch darauf aufmerksam machen, daß der Etat, sobald er dem andern Hause vor-
elegt war, auch am 8. Oktober oder vielleicht nur einige Tage später, 2 Hohen Hause mitgetheilt worden ist, daß die Etatsberathungen im andern 23 durch die stenographischen und andere Mittheilungen sämmtlichen Herren Mitgliedern dieses Hohen Hauses zugänglich ge⸗ wesen sind und es Ihnen nicht unmöglich gewesen sein dürfte, ch schon so zeitig über den Inhalt des Etats selbst zu informiren, daß allerdings nur wenige Tage erforderlich waren, um sich darüber schlüssig
zu machen. — Im II. Cölner Wahlbezirk (Kreis Cöln, Bergheim und Eus—
kirchen find der Bürgermeister a. D. Weyg old zu Stolzheim mit 6 147 Stimmen, welche der Appellationsgerichtsrath Eich⸗
Ras Frankfurter Staatsbürgerrecht und das Sem indeb n rgerreht . , Halen ee Fer , r e äh lingen *
ct. Wenn daher bestimmt war, daß von 88 Geschworenen
zin Bürgern der Stadt ⸗ und 1 aus den Bürgern der Landgemeinden
z i nicht di unalangehörigkeit awählt werden sollten so war dabei nicht die ö e. i , mr, en ahit worden.,
. Entscheidende, sondern es war die Absicht zu
* 208 von 22 Stimmen und der Advokat Anwalt Elven zu Cöln
mit 101 von 197 Stimmen zu Mitgliedern des Hauses der Abgeord
—
—
Oeffentlicher Anzeiger.
Steckbriefe und untersuchungs⸗Sachen.
Aufruf. Der Tuchmachergeselle Gustav Reinhold Fen ane iz aus Triebel, zuletzt in Sommerfeld , Vermögens beschädigung und Anklage gestellt. Da sein gegenwärtiger Aufenthalt e , irsuchen wir alle Civil- und Militärbehörden dienstergebenst, un den Verbleib des Angeklagten Fend
ilen. Sorau, den 17. Dezember 1869. . . Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.
und 33 Jahre alt, ist Die Firma ist nach
uhestörung, Widerstandes gegen die Staatsgewalt vorsätzlicher oer aegangen Beamten eleidigun g un gr gal gen, Firmen. Inhaberin: Frau Eberle, Johanne Wilhel.
Handels⸗Register.
irmenregister ist bei Nr. 69, Col. 6 eingetragen: i . 9 6 der verwitweten 8* auf deren
Tochter Frau Eberle, Johanne Wilhelmine geborene Galle, hierselbst
t, so unter Nr. 127. äber mine geb. Haß
ler gefälligst Nachricht zu er⸗ Ort der RNiederlaffung:
Crossen a. O. Bezeichnung der Firma: Galle's Wittwe. Eingetragen zufolge Verfügung vom 2. Dezember 1869 vom 2. De-
t Hermann Wendland, zuletzt in Retzows⸗ mber 1865. ,,, Haft wegen schwerer Körperverletzung be. . droffen a. O., den 2. Dezember 1869
schlossen. Es werden alle Tivil⸗ und Militär- Behörden ergebenst er- ⸗
ücht, auf den 2c Wendland zu vigiliren, ihn im Betretung , und an unsere Gefängnißinspektion abzuliefern.
falle Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. 6 Die in unserm Gesellschaftsregister unter Nr. 3 eingetragene
Signalement desselben kann nicht angegeben werden. Greifenhagen, Handels gesell chaft:
den 17. Dezember 1869. Königliches Kreisgericht.
IJ. Abtheilung. riedrich Schmidt C Comp. zu Sommerfeld
ist erloschen und zufolge Verfügung vom 16. Dezember 1869 am sel⸗
Hö löscht. . . Gteckbrief. Segen den Taglöhner Frichzich, Redk nen 1. z unter Nr. 349 des Firmenregisters die Firma:
Oberkaufungen ist die gerichtliche Haft wegen Diebstahls erkannt
wor. Friedrich Schmidt C Comp. zu Sommerfeld,
den. Es wird erfucht, den 4. Ńohdè im Betretungsfalle fe n ne und als derber eker giger Inhaber der Kaüsmänn und gabettheite .
und an das Kreisgerichts ˖Gefängniß dahier abzuliefern, bung. Alter: 37 Jahr, Größe:
5 4, Haare: fehlt, Augen: braun, Nase: spitz, Gesichtsform:
gesund, besondere Kennzei Ib. Dezember 1869. Der Staatsanwalt.
Oeffentliche Vorladung. Nachde nag el des Staatsanwalts und des Beschlu
spielet Julius Wappler aus Tirschtiegel, 27
dunkelblond, Bart. nnd G eschls farbe; eingetragen,
rei- Heinrich Wilhelm Adolph Schmidt daselb
Für diese Firma ist
hhen Las rechte Bein ist schief. Cassel , am Ehielz ferm ilettor Frieß Schmidt und dem Buchhalter
ullus Krüger 3 beide zu Sommerfeld,
m auf Grund der An Prokura ertheilt und ist dies unter Nr. W im Prokurenregister ein ˖
sses des unterzeichneten getragen. ᷣ — ri ; ionetten ie Eintragung der Firma sowohl, als die der Prokura, ist zu⸗ n, , , a . ,, , he ee ** 16. Dezember 1869 am selbigen Tage 4
lgt. den 16. Dezember 1869.
Äugust Ern st von dort, die Untersuchung eröffnei worden, weil sie Sorau, wesnigltches' ztrelsgericht. J. Abtheilung.
im Jahre 1867 im Schubiner Kreise das Gewerbe als Marionettenspieler im Umherziehen betrieben haben, n. tines Gewerbescheins gewesen zu sein, haben wir 7 mün Verhandlung einen Termin auf den 21. 366 Vormittags 8 Uhr, an unserer Gerichtsstelle Schubin! alberaumt. Die Angeklagten, werden der Aufforderung öffentlich vorgeladen, zur. fe lich zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidig mittel zur Stelle mitzubringen oder solche de vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu d werden können. Erscheinen die Angeklagten nicht, Untersuchung und Entscheidung in e Zu dem Verfahren sind gleichzeitig als 9 der gu gg Hela gug Sie pie . der
Un. ubin, den 16. November ; .
ö Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Musikus und ohne im Besitz Die Bekanntmachung der Eintragungen in das Handels ⸗ so wie
dlichen ro durch die Schle⸗ nschaftsregister erfolgt für das Jahr t ?
1879 d, / e nn gl Staats. Anzeiger, die Berliner Börsen ·
ern eitung. Zur Führung des Handels und Geno seg ca ft feed st e
Drwie Beckbeitung der auf dasselbe sich beziehenden Geschäfte ist für
as Jahr 1870 der Kreisrichter Beier, in Behinderungsfällen der Kreis
richter von Nahmen, unter ,. . von Collani, Namslau, den 16. Dezember 1855. . Konigliches Kreisgericht.
r Firmenregister ist bei Rr. 119 das Erlöschen der Firma
S. Wan . 8 . 6 am 15. Dezember 1869 eingetragen
worden. Oppeln, den 15. Dezember 1869
goniglich es Kreisgericht. Abtheilung J.